Fliesen- und Plattenarbeiten
Lohkamp 7a
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Allgemeine Projektbeschreibung 1.1 Ausgangssituation Name und Anschrift der Auftraggeber: C2PD GmbH Lagerstr. 17 20357 Hamburg Adresse des Bauvorhabens: Lohkamp 7 22117 Hamburg Baubeschreibung Neubau eines Wohngebäudes gem. Sonderwohnformen: „Gemeinschaftliches Wohnen in einer Großraumwohnung" - 1 Wohngemeinschaften mit 6 Einzelplätzen - 2 Wohngemeinschaften mit je 8 Einzelplätzen Der geplante Neubau verfügt über zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss mit einen Brutto Geschossfläche von ca. 884m². Es ist eine Teilunterkellerung im nördlichen Teil des Neubaus vorgesehen, welche notwendige Technik- und Abstellräume, sowie Hauswirtschaftsräume umfasst. Im Treppenhaus ist ein Personenaufzug geplant. Keller in WU Stahlbeton, Vollgeschosse im Stahlbeton und Kalksandstein, Dachgeschoss aus Holz konstruiert. Achtung: Fliesen-Anliegertermin erforderlich. Die Freigabe erfolgt gemäß Bemusterung und abgestimmtem Fliesenspiegel. 1.2 Zielstellung Der AG beabsichtigt, die Gebäude langfristig für Vermietungszwecke im Eigenbestand zu halten. 2 Leistungen des Auftragnehmers 2.1 Bauleistungen In den einzelnen Leistungs- und Funktionspositionen werden die erforderlichen Arbeiten näher beschrieben. Die Mengen sind durch den AG selbst zu ermitteln und zu überprüfen 2.2 Mitteilungspflicht bei Unklarheiten Die Überprüfung erfolgt durch den Bieter mit der Angebotsabgabe. Die Leistungsbeschreibung hat lediglich die Bedeutung einer Kalkulationshilfe für den Bieter, begrenzt aber nicht seine Leistungspflicht. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Lücken oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Unterlässt der Bieter den Hinweis auf erkannte oder erkennbare Unklarheiten, Lücken oder Fehler, ist ein auf diese Punkte gestütztes Verlangen zusätzlicher Vergütung ausgeschlossen, wenn der Bieter den Hinweis unterlassen hat und er die Unterlassung zu vertreten hat. Alle etwaigen erschwerenden Umstände sind in den vereinbarten Preisen berücksichtigt. Spätere Einwendungen, die auf Unkenntnis und/oder auf Unterlassung einer Rückfrage beruhen, sind ausgeschlossen. 2.3 Terminplan Wird im Auftragsfall detailliert abgestimmt. 2.4 Dokumentation Baufortschritt / Bautagebuch Es ist seitens des AN täglich ein Bautagebuch zu führen und nach Bedarf bzw. auf Verlangen dem AG zur Information vorzulegen. 2.5 Sonstige Koordination Der AN hat an einer wöchentliche Bausitzung/Baubesprechung teilzunehmen, an der auch der AG berechtigt ist teilzunehmen. Der AG ist berechtigt, die Zusammenarbeit auf der Baustelle durch eigene Koordinierungsbesprechungen zu steuern. Der AN ist zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. 2.6 Sicherheits- u nd Gesundheitsschutz- K oordination Den Weisungen des SiGeKo, a ls Bauherrenvertreter bzgl . Sicherheits- und Gesundheitsschutz des Personals auf der Baustelle ist Folge zu leisten. Diese Leistung entbindet den AN nicht von seinen Pflichten gegenüber der UVV, der BauBG und den innerbetrieblichen Anforderungen an Sicherheit auf Baustellen für seine Arbeitnehmer und seiner am Bau beteiligten Nachunternehmer. Der AN hat für seine Mitarbeiter und seine Nachunternehmer eigenverantwortlich diese Pflichten gemäß BaustellV komplett wahrzunehmen und seine ausführenden Unternehmen bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit- und Gesundheitsschutz in den verschiedenen Bauphasen zu unterstützen, zu organisieren, zu koordinieren und zu beraten. Der AN hat für seine eigenen Leistungen einen Sicherheits - und Gesundheitsschutzplan mit den anzuwendenden Arbeitsschutzmaßnahmen vor Einrichtung der Baustelle zu erstellen und diesen mit dem SiGeKo abzustimmen.
Allgemeine Projektbeschreibung
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. VOB - Teil C in der jeweils gültigen Fassung Diese Hinweise ergänzen die ATV DIN 18 299, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" Ergänzend zur ATV DIN 18 299 und zur DIN 18352 gilt: DIN EN 1347 Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Bestimmung der Benetzungsfähigkeit DIN EN 12808 Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten DIN EN 13888 Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Anforderungen, Konformitätsbewertung, Klassifikation und Bezeichnung DIN EN 14411 Keramische Fliesen und Platten - Begriffe, Klassifizierung, Gütemerkmale und Kennzeichnung DIN EN 12004 Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Anforderungen, Konformitätsbewertung, Klassifizierung und Bezeichnung DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen DIN 18158 Bodenklinkerplatten DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen BGR 181 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr DGUV 207-006 Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche IVD Merkblätter Industrieverband Dichtstoffe e.V. IVK Merkblätter Industrieverband Klebstoffe e.V. FDF Merkblätter Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB IWM Merkblätter Industrieverband WerkMörtel e.V. und andere BdG Merkblätter Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten 2. Angaben zur Ausführung 2.1. Allgemeines Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugmaterialreste sind zu beseitigen. Zu verlegendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Abdichtungen in Feuchträumen, auch häuslichen Bädern, sind unter und hinter Wannen und Duschwannen nahtlos durchzuführen. Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken. Stellt der Auftragnehmer fest, dass vorhandene Bauteile, die den Anschluss an den Potentialausgleich erfordern und dieser noch nicht erfolgt ist, hat er die Bauleitung rechtzeitig zu informieren, wenn der Anschluss nach dem Abschluss der Fliesen- und Plattenarbeiten nicht mehr problemlos erfolgen kann. Unabhängig der Regelung von Abschnitt 3.2.1.2 der ATV DIN 18352 sind vor Beginn der Arbeiten die Verlegerichtung, der Einsatz von Schmuckelementen u. dgl. mit Bauleitung und Auftraggeber festzulegen. Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der Geometrie des Raumes nicht möglich, ist eine Abstimmung vorzunehmen. Bei Außenbekleidungen sowie bei Bekleidungen in Nassräumen sind Hohlräume im Ansatzmörtelbett zu vermeiden. Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein - das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden. Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden. Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen. 2.2 Ausführung Alle angebotenen Einheitspreise verstehen sich inklusive Lieferung des Materials, Einbau, Schnittarbeiten und aller Nebenleistungen. Fugen müssen in der Flucht, kontinuierlich und ohne Vorsprünge sein. Fugen an Wänden müssen genau horizontal / vertikal und in gerundeten Ecken ausgerichtet sein. Die Fugenausrichtung in Fußböden muss in Absprache mit dem AG und der Bauleitung erfolgen. Grundsätzlich werden die Fugen parallel zu Wänden ausgerichtet. Geschnittene Fliesen/ Platten sollen auf ein Minimum reduziert werden, so groß wie möglich sein und an schlechter einsehbaren Stellen verlegt werden. Fugen in Wänden und Fußböden müssen zueinander ausgerichtet sein. Alle Innenecken und Anschlüsse an flankierende Bauteile, auch Sanitärgegenstände, sowie Materialwechsel im Untergrund sind schimmelpilzabweisend elastisch zu verfugen. Dichtungsmasse auf Silikonkautschukbasis einkomponentig, geeignet für elastische Verfugung von Fliesen- und Plattenarbeiten im Innenbereich. Die Farbe von Verfugung und dauerelastischem Material ist mit dem AG abzustimmen. Boden-Wand-Kantenfugen und lotrechte Wandbelagfugen bei wechselndem Untergrund: Dichtung mit elastischer Fugenfüllmasse auf Polysulfid-Basis, weich, durchgehend gefärbt. Farbton: im Fliesenfugen-Farbton nach Wahl des AG. Wenn die Fugen ausgehärtet sind, sind die Wandfliesen mit einem trockenen Tuch zu polieren. Alle bearbeiteten Flächen sind vollflächig und stoßsicher zu schützen. Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Ausführung an Beton- und Mauerwerkswänden auf Haftbrücke und Wandputz aus MG II und auf Trockenbauwänden im Dünnbett. Installationsleitungen sind zu überspannen, Drahtgewebeeinlagen und Verankerungen korrosionsgeschützt, z.B. doppelt feuerverzinkt. 2.3 Wandbekleidungen Bei Fliesen ohne Randglasur sind, in Abstimmung mit dem AG, an allen sichtbaren Kanten Kantenprofile einzubauen, die farblich auf die Fliesen abgestimmt sein müssen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen 2.4 Bodenbeläge Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor dem Verlegen von Belägen die Belegreife festzustellen. Scheinfugen und Risse im Estrich sind kraftschlüssig mit Kunstharz vor dem Verlegen der Beläge zu schließen. Es darf keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und dem Belag entstehen; eine elastische Verfugung ist hier erforderlich. Um einen Körperschluss zu flankierenden Bauteilen zu verhindern ist der Estrichranddämmstreifen erst nach Abschluss der Bodenfliesenarbeiten oberflächenbündig zu entfernen. Werden Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften verlangt, ist der Nachweis für den jeweiligen Anwendungsfall nachzuweisen. Die Dickbettverlegung von Bodenplatten ist erst nach ausreichender Erhärtung des Verlegemörtels zu verfugen. Ist eine Imprägnierung vorgesehen (z.B. bei Cotto-Platten), ist erst nach der Imprägnierung (gemäß Herstellervorschrift) zu verfugen. 2.5 Fugen Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Dichtmaterial elastischer Fugen muss auf Fliesen und Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. 2.6 Einrichtungsgegenstände Wannen oder Duschtassen auf schwimmendem Estrich müssen durch geschlossenzelligen Schaumstoffstreifen, 10 mm dick, von den flankierenden, ungefliesten Wänden getrennt werden. Sind vom Auftragnehmer Bauteile einzubauen, die den Anschluss an den Potentialausgleich erfordern, darf dieser nur von einem Elektrofachbetrieb ausgeführt werden; fehlt ein solcher, ist die Bauleitung zu informieren. 3. Muster Alle Beläge / Verfugungen etc. sind dem AG zur Bemusterung und Ausführungsfreigabe vorzulegen - die entsprechenden Mustertafeln (Reverenzmuster) sind zeitnah und unaufgefordert dem AG zur Verfügung zu stellen. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen. 4. Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften, in die Einheitspreise ist einzurechnen: Das Stellen von Arbeitshilfen /-werkzeuge jeglicher Art, die der Erfüllung dienen, jegliche Untergrundvorbehandlung, Ausgleichen von Untergrundunebenheiten bis 1 cm jegliche Form der Untergrundvorbehandlung, auch Haftbrücken, Herstellen von Löchern in Wand- und Bodenbelägen für Installationen usw., Überlassen von ca. 1,0 m² Ersatzfliesen u. Ersatzplatten je Fliesen-/ Plattensorten Herstellen von Einbaukörpern, Wanneneinmauerungen, Ablagen etc.
Technische Vorbemerkungen
01 Fliesenarbeiten
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Fliesenarbeiten
01.01 Bodenfliesen in Wohnungen
01.01
Bodenfliesen in Wohnungen
01.02 Wandfliesen in Wohnungen
01.02
Wandfliesen in Wohnungen
01.03 Werksteinarbeiten
01.03
Werksteinarbeiten
01.04 Sonstiges
01.04
Sonstiges