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Allgemeine Projektbeschreibung 1.1 Ausgangssituation
Name und Anschrift der Auftraggeber:
C2PD GmbH
Lagerstr. 17
20357 Hamburg
Adresse des Bauvorhabens:
Lohkamp 7
22117 Hamburg
Baubeschreibung
Neubau eines Wohngebäudes gem. Sonderwohnformen:
„Gemeinschaftliches Wohnen in einer Großraumwohnung"
- 1 Wohngemeinschaften mit 6 Einzelplätzen
- 2 Wohngemeinschaften mit je 8 Einzelplätzen
Der geplante Neubau verfügt über zwei Vollgeschosse und ein
Dachgeschoss mit einen Brutto Geschossfläche von ca. 884m².
Es ist eine Teilunterkellerung im nördlichen Teil des Neubaus
vorgesehen, welche notwendige Technik- und Abstellräume,
sowie Hauswirtschaftsräume umfasst. Im Treppenhaus ist ein
Personenaufzug geplant. Keller in WU Stahlbeton, Vollgeschosse
im Stahlbeton und Kalksandstein, Dachgeschoss aus Holz konstruiert.
Achtung: Fliesen-Anliegertermin erforderlich. Die Freigabe erfolgt gemäß Bemusterung und abgestimmtem Fliesenspiegel.
1.2 Zielstellung
Der AG beabsichtigt, die Gebäude langfristig für
Vermietungszwecke im Eigenbestand zu halten.
2 Leistungen des Auftragnehmers
2.1 Bauleistungen
In den einzelnen Leistungs- und Funktionspositionen
werden die erforderlichen Arbeiten näher beschrieben.
Die Mengen sind durch den AG selbst zu ermitteln und zu
überprüfen
2.2 Mitteilungspflicht bei Unklarheiten
Die Überprüfung erfolgt durch den Bieter mit der
Angebotsabgabe.
Die Leistungsbeschreibung hat lediglich die Bedeutung
einer Kalkulationshilfe für den Bieter, begrenzt aber nicht seine
Leistungspflicht. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Bieters Unklarheiten, Lücken oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich darauf
hinzuweisen. Unterlässt der Bieter den Hinweis auf
erkannte oder erkennbare Unklarheiten, Lücken oder
Fehler, ist ein auf diese Punkte gestütztes Verlangen zusätzlicher
Vergütung ausgeschlossen, wenn der Bieter den Hinweis unterlassen hat und er die Unterlassung zu vertreten hat.
Alle etwaigen erschwerenden Umstände sind in den
vereinbarten Preisen berücksichtigt.
Spätere Einwendungen, die auf Unkenntnis und/oder auf Unterlassung einer Rückfrage beruhen, sind ausgeschlossen.
2.3 Terminplan
Wird im Auftragsfall detailliert abgestimmt.
2.4 Dokumentation Baufortschritt / Bautagebuch
Es ist seitens des AN täglich ein Bautagebuch zu führen
und nach Bedarf bzw. auf Verlangen dem AG zur Information vorzulegen.
2.5 Sonstige Koordination
Der AN hat an einer wöchentliche Bausitzung/Baubesprechung teilzunehmen, an der auch der AG berechtigt ist teilzunehmen.
Der AG ist berechtigt, die Zusammenarbeit auf der
Baustelle durch eigene Koordinierungsbesprechungen zu
steuern. Der AN ist zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet.
2.6 Sicherheits- u nd Gesundheitsschutz- K oordination
Den Weisungen des SiGeKo, a ls Bauherrenvertreter bzgl . Sicherheits-
und Gesundheitsschutz des Personals auf der Baustelle ist Folge zu
leisten. Diese Leistung entbindet den AN nicht von seinen Pflichten
gegenüber der UVV, der BauBG und den innerbetrieblichen
Anforderungen an Sicherheit auf Baustellen für seine Arbeitnehmer und
seiner am Bau beteiligten Nachunternehmer. Der AN hat für seine
Mitarbeiter und seine Nachunternehmer eigenverantwortlich diese
Pflichten gemäß BaustellV komplett wahrzunehmen und seine
ausführenden Unternehmen bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der
Einbindung von Sicherheit- und Gesundheitsschutz in den verschiedenen Bauphasen zu unterstützen, zu organisieren, zu koordinieren und zu beraten. Der AN hat für seine eigenen Leistungen einen Sicherheits - und Gesundheitsschutzplan mit den anzuwendenden Arbeitsschutzmaßnahmen vor Einrichtung der Baustelle zu erstellen und diesen mit dem SiGeKo abzustimmen.
Allgemeine Projektbeschreibung
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
VOB - Teil C
in der jeweils gültigen Fassung
Diese Hinweise ergänzen die ATV DIN 18 299, Allgemeine
Regelungen für Bauarbeiten jeder Art"
Ergänzend zur ATV DIN 18 299 und zur DIN 18352 gilt:
DIN EN 1347
Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten -
Bestimmung der Benetzungsfähigkeit
DIN EN 12808
Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten
DIN EN 13888
Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Anforderungen,
Konformitätsbewertung, Klassifikation und Bezeichnung
DIN EN 14411
Keramische Fliesen und Platten - Begriffe,
Klassifizierung, Gütemerkmale und Kennzeichnung
DIN EN 12004
Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten -
Anforderungen, Konformitätsbewertung, Klassifizierung
und Bezeichnung
DIN 18040-2
Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2:
Wohnungen
DIN 18158
Bodenklinkerplatten
DIN 18534
Abdichtung von Innenräumen
BGR 181
Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit
Rutschgefahr
DGUV 207-006
Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche
IVD Merkblätter
Industrieverband Dichtstoffe e.V.
IVK Merkblätter
Industrieverband Klebstoffe e.V.
FDF Merkblätter
Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB
IWM Merkblätter
Industrieverband WerkMörtel e.V. und andere
BdG Merkblätter
Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe
Gipsplatten
2. Angaben zur Ausführung
2.1. Allgemeines
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen
Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit
der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen
oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden.
Die belegten Flächen sind besenrein und frei von
Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu
übergeben. Mörtel- und Fugmaterialreste sind zu
beseitigen. Zu verlegendes Material innerhalb einer
zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen
Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen Gründen
unvermeidbar, dass leichte Struktur- und
Farbunterschiede auftreten können, so ist der
Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und
um sein Einverständnis zu ersuchen.
Abdichtungen in Feuchträumen, auch häuslichen Bädern,
sind unter und hinter Wannen und Duschwannen nahtlos
durchzuführen. Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband
zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken.
Stellt der Auftragnehmer fest, dass vorhandene
Bauteile, die den Anschluss an den Potentialausgleich
erfordern und dieser noch nicht erfolgt ist, hat er die
Bauleitung rechtzeitig zu informieren, wenn der
Anschluss nach dem Abschluss der Fliesen- und
Plattenarbeiten nicht mehr problemlos erfolgen kann.
Unabhängig der Regelung von Abschnitt 3.2.1.2 der ATV
DIN 18352 sind vor Beginn der Arbeiten die
Verlegerichtung, der Einsatz von Schmuckelementen u.
dgl. mit Bauleitung und Auftraggeber festzulegen. Bei
gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sollen
die Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der
Geometrie des Raumes nicht möglich, ist eine Abstimmung
vorzunehmen.
Bei Außenbekleidungen sowie bei Bekleidungen in
Nassräumen sind Hohlräume im Ansatzmörtelbett zu
vermeiden. Passstücke dürfen nicht kleiner als eine
halbe Platte sein - das Verlegen von schmalen Streifen
ist zu vermeiden. Die Ausführung als Dünnbettverlegung
erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit
hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen
von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass
Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt
werden.
Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu
füllen.
2.2 Ausführung
Alle angebotenen Einheitspreise verstehen sich
inklusive Lieferung des Materials, Einbau,
Schnittarbeiten und aller Nebenleistungen.
Fugen müssen in der Flucht, kontinuierlich und ohne
Vorsprünge sein. Fugen an Wänden müssen genau
horizontal / vertikal und in gerundeten Ecken
ausgerichtet sein. Die Fugenausrichtung in Fußböden
muss in Absprache mit dem AG und der Bauleitung
erfolgen. Grundsätzlich werden die Fugen parallel zu
Wänden ausgerichtet. Geschnittene Fliesen/ Platten
sollen auf ein Minimum reduziert werden, so groß wie
möglich sein und an schlechter einsehbaren Stellen
verlegt werden. Fugen in Wänden und Fußböden müssen
zueinander ausgerichtet sein.
Alle Innenecken und Anschlüsse an flankierende
Bauteile, auch Sanitärgegenstände, sowie
Materialwechsel im Untergrund sind
schimmelpilzabweisend elastisch zu verfugen.
Dichtungsmasse auf Silikonkautschukbasis
einkomponentig, geeignet für elastische Verfugung von
Fliesen- und Plattenarbeiten im Innenbereich. Die Farbe
von Verfugung und dauerelastischem Material ist mit dem
AG abzustimmen.
Boden-Wand-Kantenfugen und lotrechte Wandbelagfugen bei
wechselndem Untergrund: Dichtung mit elastischer
Fugenfüllmasse auf Polysulfid-Basis, weich, durchgehend
gefärbt.
Farbton: im Fliesenfugen-Farbton nach Wahl des AG.
Wenn die Fugen ausgehärtet sind, sind die Wandfliesen
mit einem trockenen Tuch zu polieren. Alle bearbeiteten
Flächen sind vollflächig und stoßsicher zu schützen.
Die belegten Flächen sind besenrein und frei von
Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu
übergeben.
Ausführung an Beton- und Mauerwerkswänden auf
Haftbrücke und Wandputz aus MG II und auf
Trockenbauwänden im Dünnbett. Installationsleitungen
sind zu überspannen, Drahtgewebeeinlagen und
Verankerungen korrosionsgeschützt, z.B. doppelt
feuerverzinkt.
2.3 Wandbekleidungen
Bei Fliesen ohne Randglasur sind, in Abstimmung mit dem
AG, an allen sichtbaren Kanten Kantenprofile
einzubauen, die farblich auf die Fliesen abgestimmt
sein müssen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von
Bauteilen zu vergewissern, dass durch die
Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht
sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen
2.4 Bodenbeläge
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor dem Verlegen
von Belägen die Belegreife festzustellen.
Scheinfugen und Risse im Estrich sind kraftschlüssig
mit Kunstharz vor dem Verlegen der Beläge zu schließen.
Es darf keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten
bzw. Sockelplatten und dem Belag entstehen; eine
elastische Verfugung ist hier erforderlich. Um einen
Körperschluss zu flankierenden Bauteilen zu verhindern
ist der Estrichranddämmstreifen erst nach Abschluss der
Bodenfliesenarbeiten oberflächenbündig zu entfernen.
Werden Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften
verlangt, ist der Nachweis für den jeweiligen
Anwendungsfall nachzuweisen. Die Dickbettverlegung von
Bodenplatten ist erst nach ausreichender Erhärtung des
Verlegemörtels zu verfugen. Ist eine Imprägnierung
vorgesehen (z.B. bei Cotto-Platten), ist erst nach der
Imprägnierung (gemäß Herstellervorschrift) zu verfugen.
2.5 Fugen
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere
Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen,
die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten.
Dichtmaterial elastischer Fugen muss auf Fliesen und
Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und
chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um
eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung
sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu
verwenden.
2.6 Einrichtungsgegenstände
Wannen oder Duschtassen auf schwimmendem Estrich müssen
durch geschlossenzelligen Schaumstoffstreifen, 10 mm
dick, von den flankierenden, ungefliesten Wänden
getrennt werden.
Sind vom Auftragnehmer Bauteile einzubauen, die den
Anschluss an den Potentialausgleich erfordern, darf
dieser nur von einem Elektrofachbetrieb ausgeführt
werden; fehlt ein solcher, ist die Bauleitung zu
informieren.
3. Muster
Alle Beläge / Verfugungen etc. sind dem AG zur
Bemusterung und Ausführungsfreigabe vorzulegen - die
entsprechenden Mustertafeln (Reverenzmuster) sind
zeitnah und unaufgefordert dem AG zur Verfügung zu
stellen. Das eingebaute Material muss dem Muster
entsprechen.
4. Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist,
gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften,
in die Einheitspreise ist einzurechnen:
Das Stellen von Arbeitshilfen /-werkzeuge jeglicher
Art, die der Erfüllung dienen,
jegliche Untergrundvorbehandlung,
Ausgleichen von Untergrundunebenheiten bis 1 cm
jegliche Form der Untergrundvorbehandlung, auch
Haftbrücken,
Herstellen von Löchern in Wand- und Bodenbelägen für
Installationen usw.,
Überlassen von ca. 1,0 m² Ersatzfliesen u.
Ersatzplatten je Fliesen-/ Plattensorten
Herstellen von Einbaukörpern, Wanneneinmauerungen,
Ablagen etc.
Technische Vorbemerkungen
01 Fliesenarbeiten
01
Fliesenarbeiten
01.01 Bodenfliesen in Wohnungen
01.01
Bodenfliesen in Wohnungen
01.02 Wandfliesen in Wohnungen
01.02
Wandfliesen in Wohnungen
01.03 Werksteinarbeiten
01.03
Werksteinarbeiten
01.04 Sonstiges
01.04
Sonstiges