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Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen DEUTSCHE PROJEKTBAU GmbH & Co. KG Stand: 07/2019 1.0 Was sind die Grundlagen Ihres Angebotes? 1.1 Die Ausschreibungsunterlagen in allen ihren Teilen, mit den Einheits- und/oder Pauschalpreisen des Bieterangebotes. 1.2 Es handelt sich um eine beschränkte Ausschreibung ohne offiziellen Eröffnungstermin. 1.3 Der Bieter hält sich 30 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist an sein Angebot gebunden. 1.4 Mit Auftragserteilung werden verbindliche Vertragsfristen für die Ausführung der Arbeiten festgelegt. 2.0 Was sind die Grundlagen für die Ausführung? 2.1 Grundlagen der Ausführung und der Abrechnung für die auszuführende Leistung sind in nachfolgend aufgeführter Rang- und Reihenfolge: • das Auftragsschreiben der DEUTSCHE PROJEKTBAU • die Bauzeichnungen • der Bauzeitenplan • Allgemeine Vertragsbedingungen DEUTSCHE PROJEKTBAU • Ergänzende Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis (soweit zu den einzelnen Gewerken vorhanden) • VOB, Teil B und C in der jeweils gültigen Fassung • die Ausschreibungsunterlagen in all ihren Teilen mit den Einheits- und/oder    Pauschalpreisen des Bieterangebotes 2.2 Unabhängig davon, ob DEUTSCHE PROJEKTBAU im Rahmen der Vertragserfüllung durch den AN Ausführungswerkpläne zur Prüfung und Freigabe vorgelegt wurden, bleibt es bei der alleinigen Verantwortung des AN für den Planungsinhalt, insbesondere die inhaltliche Richtigkeit gemäß der anerkannten Regeln der Technik. 2.3 Gerät der Auftragnehmer mit der Fertigstellung in Verzug, ist eine Vertragsstrafe von 0,2 % pro Werktag zu zahlen, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme. Eine verwirkte Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. 2.4 Die angebotenen Einheits- und Pauschalpreise sind Festpreise auf die Dauer der Bauzeit. 2.5 Sollten ggf. Arbeiten erforderlich werden, die im vertraglichen Leistungsumfang nicht enthalten sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, ein entsprechendes Nachtragsangebot rechtzeitig zu unterbreiten. Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen müssen aus Beweisgründung schriftlich getroffen werden. Ein Vergütungsanspruch besteht nur bei schriftlicher Beauftragung unter Berücksichtigung der Zeichnungsberechtigung eines Beauftragten der DEUTSCHE PROJEKTBAU in Verbindung mit einem Prokuristen oder dem Leiter des Einkaufs. 2.6 Durch die DEUTSCHE PROJEKTBAU wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die erforderlichen Prämien werden anteilig umgelegt und mit 0,5 % der Auftragssumme von der Schlussrechnung des Auftragnehmers einbehalten. Die Selbstbeteiligung des Subunternehmers beträgt 1.000,00 € pro Schadensfall. 2.7 Bei bauseitiger Zurverfügungstellung eines Gerüstes hat sich der Auftragnehmer davon zu überzeugen, dass sich das Gerüst in einem gebrauchsfähigen und sauberen Zustand befindet. Kosten für eine evtl. erforderliche Reinigung werden nach dem Gerüstabbau auf die beteiligten Gewerke anteilig umgelegt. 3.0 Was müssen Sie alles in Ihre Einheitspreise mit einkalkulieren? Nachstehend aufgeführte Leistungen sind Nebenleistungen und mit den vereinbarten Preisen abgegolten. Dabei sind zu berücksichtigen: 3.1 Aufbau, Vorhaltung und Räumen der erforderlichen Baustelleneinrichtung mit Hub- und Transportgeräten sowie Lager und Aufenthaltsräume außerhalb des Gebäudes in Abstimmung mit der Bauleitung. Die DEUTSCHE PROJEKTBAU wird Toiletten zur Verfügung stellen. 3.2 Für ein täglich zu erfolgendes ordnungsgemäßes Beseitigen von Schutt und Verpackungsmaterial hat der Auftragnehmer Sorge zu tragen. Es werden keine Container durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. 3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, überflüssige Teile (Geräte, Material usw.) sofort nach Gebrauch von der Baustelle zu entfernen und die Baustelle täglich von Verschmutzungen und Verunreinigungen restlos zu befreien. Beschmutzte Wege und Plätze müssen ordnungsgemäß wiederhergestellt und in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. 3.4 Sofern gegen die v. g. Punkte 3.2 und 3.3 verstoßen wird, d. h. Verschmutzungen und/oder Restmaterialien vorliegen, deren Verursachung oder auch teilweise Mitschuld beim Auftragnehmer festgestellt werden, trägt dieser die kompletten erforderlichen Reinigungs- und Entsorgungskosten eines vom Auftraggeber beauftragten Drittunternehmens. 3.5 Die Teilnahme des Fachbauleiters an den nach Erfordernis ausdrücklich angesetzten und bekanntgegebenen Bausitzungen ist verpflichtend. Ohne besondere Aufforderung hat der Fachbauleiter an den vorgegebenen Bauleiter-Turnusterminen (i. d. R. wöchentlich) zwingend teilzunehmen. 3.6 Über alle Arbeiten ist an der Baustelle ein Bautagebuch zu führen und wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. 3.7 Die Kosten für Schäden an Glas und Einrichtungsgegenständen werden anteilig auf die Ausbaugewerke umgelegt auf Grundlage der einzelnen Gewerkekosten bzw. Auftragshöhen (Ausnahmen: Rohbaugewerke, Estricharbeiten, Aufzugsanlage, Außenanlage). 3.8 Dem Nachunternehmer werden Baustrom und Bauwasser zur Verfügung gestellt. Für die Kosten hat der Nachunternehmer 0,8 % der Abrechnungssumme zu bezahlen. Verlangt der Nachunternehmer eine Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch, hat dieser auf eigene Kosten Verbrauchsmengenzähler anzubringen. Alle Anschlussleitungen an und zur Hauptentnahmestelle hat der Auftragnehmer entsprechend den einschlägigen Vorschriften in Abstimmung mit der Bauleitung selbst zu verlegen, ebenso ist er für die Beleuchtung des jeweiligen Arbeitsbereiches selbst verantwortlich. Ist die Bereitstellung von Strom und Wasser aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, so hat sich der Auftragnehmer mittels Stromaggregaten und Wassertonnen selbst zu versorgen. 4.0 Was müssen Sie bei einer Pauschalpreisvereinbarung beachten? Bei Vereinbarungen eines Pauschalpreises beinhaltet dieser den Umfang des angebotenen Leistungsumfanges einschließlich aller Nebenleistungen sowie auch, falls dies im Leistungsverzeichnis nicht besonders erwähnt wird, den kompletten Leistungsumfang des benannten Gewerkes auf Grundlage der Planungsunterlagen und Beschreibungen sowie der hieraus resultierenden Massen und Leistungen, welche selbstverantwortlich vor Vertragsabschluss vom Auftragnehmer zu überprüfen sind. 5.0 Wie und wann erfolgt die Vergütung Ihrer Leistungen 5.1 Abschlagszahlungen für ausgeführte Leistungen erfolgen in Höhe von 90 % des vom Auftragnehmer zu erstellenden Nachweises des Leistungsstandes sowie anschließend gemeinsamer Massenklärung mit dem Auftraggeber bzw. gemäß dem im Vertrag festgelegten Zahlungsplan. 5.2 Als Sicherheit für die Gewährleistung werden 5 % der geprüften Schlussrechnungssumme einbehalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diesen Einbehalt zu hinterlegen oder kann stattdessen eine Gewährleistungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts (Bank oder Sparkasse) stellen. Die Sicherheit für Gewährleistung erstreckt sich auf die Erfüllung der Ansprüche auf Gewährleistung einschließlich Schadenersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. Die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungszeit. 5.3 Der Auftragnehmer verzichtet auf die Abtretung von Forderungen gegen den Auftraggeber, sofern dieser der Abtretung nicht ausdrücklich zustimmt. 6.0 Welche Verantwortung haben Sie vor/nach der Abnahme für Ihr Gewerk? 6.1 Der Auftragnehmer trägt allein im Rahmen seiner Leistung die volle Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zum Schutz von Personen im und am Bau, ferner für die Sicherheit und Betriebssicherheit seiner Geräte, Hilfsmittel und seiner, bzw. bauseitig zur Verfügung gestellten Gerüste, die er einer ständigen Kontrolle unterziehen muss. Er haftet für alle Unfälle, die durch Nichtbeachtung der bestehenden Vorschriften und Fahrlässigkeit entstehen. Er übernimmt die Verkehrssicherungspflicht. Des Weiteren haftet er über die Gewerkeabnahme hinaus bis zur Gesamtabnahme durch den Bauherrn für Schäden an seinen Bauteilen und Baustoffen Vor der Abnahme darf der Auftraggeber auch ohne vorherige Teilkündigung eine Ersatzvornahme zu Lasten des Auftragnehmers veranlassen, wenn der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt hat. Das Kündigungserfordernis des Bauherrn § 4, Nr. 7, Absatz 3 in Verbindung mit § 8, Nr. 3 VOB/B wird ausdrücklich aufgehoben. 6.2 Vor der Gesamtabnahme durch den Bauherrn, die zeitlich i. d. R. nach der Gewerkeabnahme erfolgt, hat der Auftragnehmer alle von ihm errichteten Anlagen auf Betriebssicherheit und Funktionsmäßigkeit zu prüfen. 6.3 Für die Gewährleistung des AN gilt VOB/B § 13, jedoch beträgt die Verjährungsfrist in Abänderung von § 13 Nr. 4 generell 5 Jahre und 7 Monate, da in der Regel die Gesamtabnahme des Bauwerkes mit dem Bauherrn später als die Gewerkeabnahme stattfindet. 7.0 Sonstiges Mit Auftragserteilung ist der AN berechtigt, das Bauvorhaben in seinen Referenznachweisen unter Nennung des AG zu veröffentlichen. Der AN verpflichtet sich, auf seiner Homepage einen Link einzurichten (z.B. unter Referenzen, Referenzfotos etc.) auf www.deutscheprojektbau.de (www.deutscheprojektbau.de). 8.0 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der hierin enthaltenen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke. ____________________________________________, den _________________________ (Ort)(Datum) ________________________________________________ (Unterschrift des Bieters)
Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen
Angaben zur Baustelle 1. Lage der Baustelle: 63579 Freigericht - Bernbach, Gewerbepark Birkenhain 12 2. Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Energie auf dem Baugrundstück sind vorhanden bzw. werden vom Auftraggeber bereitgestellt. 3. Bauzeit: Beginn 15.01.2027 - Bauende 15.3.2027 Fußbodenaufbau Erdgeschoß 0,8+0,4= 1,2cm Fliesenbelag Kleber 0,3+0,6= 0,9cm Vinyl 0,6+0,3= 0,9cm Kautschuk 7,8cm Heizestrich 3,0cm Trittschalldämmplatten/Tackerplatten 4,0cm EPS-W20 4,0cm EPS-W20 1,0cm Feuchtigkeitsabdichtung ∑ 21cm Fußbodenaufbau Fußbodenaufbau Erdgeschoß 0,8+0,4= 1,2cm Fliesenbelag+Kleber 7,8cm Heizestrich 3,0cm Trittschalldämmplatten/Tackerplatte 4,0cm EPS-W20 ∑ 16cm Fußbodenaufbau
Angaben zur Baustelle
01 VORBEREITUNG
01
VORBEREITUNG
01.__.0010 Rohboden abkehren und mit Industriestaubsauger reinigen prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen an einen tragenden Untergrund nach DIN 18560 und die Ebenheit nach DIN 18202. Untergrund abfegen, festsitzende Verschmutzungen abschaben, um eine saubere Oberfläche für den nachfolgenden Fußbodenaufbau zu gewährleisten. Der Abfall ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
01.__.0010
Rohboden abkehren und mit Industriestaubsauger reinigen
292.70
m2
02 DÄMMUNG
02
DÄMMUNG
02.01 Trennlagen und Feuchtigkeitssperren
02.01
Trennlagen und Feuchtigkeitssperren
02.02 Wärmedämmung
02.02
Wärmedämmung
02.03 Trittschalldämmung
02.03
Trittschalldämmung
03 ESTRICH
03
ESTRICH
03.__.0010 Calziumsulfatestrich, d= 80mm Zementestrich als schwimmenden Estrich, als Heizestrich, auf vorhandene Trenn- oder Dämmschicht, planeben, als Unterboden für Beläge. Inkl. Trennlage aus Polyethylenfolie d= 0,4mm zur Abdeckung der Dämmschicht liefern und einringen, Stöße überlappt und inkl. dem Hochführen an aufgehenden Bauteilen. Estrichstärke: i.M. 80mm Untergrund/Vorleistung: Geschossdecke/ Bodenplatte aus Stahlbeton Einbauort: EG: Treppenhaus, Flur angebotenes Fabrikat: _________________________________
03.__.0010
Calziumsulfatestrich, d= 80mm
549.01
m2
03.__.0020 Zementestrich, im Gefälle i.M.d=75mm Zementestrich als schwimmenden Estrich, als Heizestrich, auf vorhandene Trenn- oder Dämmschicht, planeben, als Unterboden im Gefälle verlegt für Beläge. Inkl. Trennlage aus Polyethylenfolie d=0,4mm zur Abdeckung der Dämmschicht liefern und einbringen. Stöße überlapptinkl. dem Hochführen an aufgehenden Bauteilen. Estrichstärke: i.M. 75mm Untergrund/Vorleistung: Geschossdecke/ Bodenplatte aus Stahlbeton Einbauort: EC/Dusche EG
03.__.0020
Zementestrich, im Gefälle i.M.d=75mm
10.24
m2
03.__.0030 Beschleuniger für Zementestrich
03.__.0030
Beschleuniger für Zementestrich
O
10.24
m2
03.__.0040 Dehnfugenprofil für schwimmenden Estrich Gesamtstärke d = 80 mm. Einbau bündig mit OK-FFB. Farbliche Abstimmung ent- sprechend Belag. Bewegungsfugen nach DIN 18560 gemäß Absprache mit dem AG mit Dehnfugenprofil anlegen. Geeignet zur Aufnahme von dreidimensionalen Bewegungen Bereiche: Türen, Große Räume, Flure angebotenes Fabrikat: _________________________________
03.__.0040
Dehnfugenprofil
10.50
m
03.__.0050 Verharzen von evtl. auftretenden Rissen Estrichfugen öffnen, Schnittfugen zum Einlegen von Stahlnägeln orthogonal zur Fuge herstellen, leifern und einbauen von geeigneten Stahlnägeln und vollständiges Ausfüllen des Risses / der Schnitte mit 2 komp. Epoxydharz.
03.__.0050
Verharzen von evtl. auftretenden Rissen
O
8.00
m
04 STUNDENSÄTZE
04
STUNDENSÄTZE
04.__.0010 Stundenlohn Fachhelfer
04.__.0010
Stundenlohn Fachhelfer
O
5.00
h
04.__.0020 Stundenlohn Facharbeiter
04.__.0020
Stundenlohn Facharbeiter
O
5.00
h