Estricharbeiten EFH Maisel
EFH Maisel
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Deckblatt Baubeschreibung: Bauherr: Florian Maisel Am Bauhof 16 95445 Bayreuth Bauort: Neuenreuth 17, 95473 Creußen-Neuenreuth Objekt: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen Baukörper: Wohnhaus: EG: bestehend aus zwei sich überlappenden Riegeln Riegel A: 22,38m x 7,48m Riegel B: 8,85m x 22,55m UG: 8,61m x 8,11m Garage 1: ca. 7,75m x 7,00m Garage 2: 3,88m x 6,88m Dachform: Flachdach Höhen: Geschosshöhen von OKFF bis UK Decke EG: ca. 2,72 m UG: ca. 2,57 m Baustelleneinrichtung: Materiallagerung etc. können auf dem Grundstück vorgenommen werden. Baubeginn: ca. 21.09.2026 (Estricharbeiten gemäß Bauzeitenplan) Allgemein: Baugenehmigung ist eingereicht, Statik wird derzeit erstellt. Sämtliche Positionen gelten als fix und fertige Leistungen. Alle Stundenzettel sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Nachtragsangebote müssen vor Ausführung der Leistung zur Abstimmung und Beauftragung eingereicht werden. Zeichnungsbeilagen: Sind gesondert als PDF-Datei beigefügt Sonstiges: Grundlage für nachfolgende ausgeschriebene Positionen ist die VOB neuester Fassung mit den Teilen A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen C: Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik Ausführungszeiten (Vertragsfristen)Beginn der Baumaßnahme (Gesamt): Fertigstellung Rohbau: ca. Anfang September 2026 Estricharbeiten: Gemäß Bauzeitenplan nach Abstimmung mit der Bauleitung (erwartet im Zeitraum Mitte Sept. 2026 bis Okt. 2026) Fertigstellung des gesamten Bauvorhabens: ca. Dezember 2026 (bzw. gemäß aktuellem Terminplan)
Deckblatt
Vorbemerkungen Allgemeine Technische Vorbemerkungen nach DIN 18353 Die folgenden Bestimmungen ergänzen die VOB/B und VOB/C (insbesondere DIN 18353 "Estricharbeiten" sowie DIN 18560 "Estriche im Bauwesen"). Alle Arbeiten sind fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer den Untergrund auf Ebenheit, Sauberkeit und Restfeuchte zu prüfen und etwaige Bedenken schriftlich anzumelden.
Vorbemerkungen
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Bietererklärung Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift, dass: er den gesamten Inhalt des Leistungsverzeichnisses einschließlich aller Arbeitsbeschreibungen sowie die Anlagen zum LV anhand der aufgeführten Positionen als verbindlich anerkennt und erkennbare Fehler in den Ausschreibungen aufgrund seiner Fachkunde spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich anzeigt. Nachtragsforderungen aus vorgenanntem Sachverhalt können nicht entstehen.er sich von den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle und der Beschaffenheit der Anfahrtswege überzeugt bzw. unterrichtet hat.über die Art der Ausführung sämtlicher im LV aufgeführten Positionen Klarheit besteht.er auf Anordnung noch vor Auftragsvergabe die entsprechenden Erklärungen über steuerliche Unbedenklichkeiten und über Sozialabgabeleistungen beibringt.er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutze der auf Bauten beschäftigten Personen und der ausgeführten Arbeiten abgeschlossen hat.er alle Pläne beim Architekten eingesehen hat bzw. dies technisch nicht für notwendig hält. Alle Maße sind vor Ausführung der einzelnen Arbeiten sorgfältig zu überprüfen. Eventuell auftretende Maßdifferenzen sind der Bauleitung sofort zu melden. Der Unternehmer ist verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes Bedenken gegen die geplante Ausführung sofort zu melden.die Schlussabnahme gemeinsam, auf schriftliche Beantragung des Auftragnehmers (AN), durchzuführen ist. Eine fiktive Abnahme ist ausgeschlossen.die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeiten mit einem ausreichenden und qualifizierten Arbeitskräfteeinsatz termingerecht ausgeführt werden.bei Auftragserteilung die Arbeiten laut Werkvertrag, dreifach vom Architekten ausgestellt, ausgeführt werden.die Richtlinien für den Infektionsschutz gemäß den aktuellen gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen umzusetzen und einzuhalten sind.Berufsgenossenschaft/Mitgliedsnummer: ....................................................... ............ Ort/Datum: ....................................................... ........... Anschrift: ....................................................... ........... Stempel und Unterschrift: ....................................................... ............ Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WVB) 10.1 Allgemeine Geltung: Siehe EVM 214.H - Besondere Vertragsbedingungen.10.2 Besichtigung von Baustellen: Die Besichtigung der Baustelle durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers (AG).10.3 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B (Anschlüsse & Lagerplätze): 10.3.1 Die zentralen Anschlussmöglichkeiten für Baustrom und Bauwasser werden bauseits (durch den Rohbauunternehmer) zur Verfügung gestellt. Der Verbrauch wird entsprechend der Umlagenvereinbarung (siehe AHZL) bei allen Firmen in Abzug gebracht.10.3.2 Notwendige Lager- und Arbeitsplätze sind auf dem Grundstück nur sehr begrenzt vorhanden und werden von der Bauleitung zugewiesen.10.4 Bauleiter / Aufsicht: Auf der Baustelle muss während der Ausführung der eigenen Arbeiten ständig eine fachlich qualifizierte und deutschsprachige Aufsichtsperson des AN anwesend und ansprechbar sein.10.5 Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B): Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und dürfen ausschließlich nach schriftlicher Anordnung des AG ausgeführt werden. Die Stundenlohnzettel sind wöchentlich nach § 15 Abs. 3 VOB/B einzureichen.10.6 Baustellenbesprechungen: Der AN hat zu den regelmäßigen Baustellenbesprechungen (Jour Fixe) bei Bedarf einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Teilnahme erfolgt unentgeltlich.10.7 Nachabnahmen / Mängelbeseitigung: Sind aufgrund unzureichender Mängelbeseitigung wiederholte Nachabnahmen erforderlich, so werden die dem AG dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten dem AN angelastet.10.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan): Der vom AG und dem SiGe-Koordinator erstellte SiGe-Plan ist vom AN strikt zu beachten. Der AN hat seine Beschäftigten darüber zu informieren. Bei Einsatz fremdsprachiger Mitarbeiter hat der AN für die Übersetzung der erforderlichen UVV-Hinweise und Beschilderungen zu sorgen.10.9 Gerichtsstand: Als Gerichtsstand wird Bayreuth vereinbart, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen.10.10 bis 10.12 Planungsunterlagen & Zeichnungen: Der AG stellt dem AN Ausführungspläne in digitaler Form (PDF) zur Verfügung. Soweit der AN eigene Werk- und Detailzeichnungen (z. B. Fugenpläne) erstellen muss, sind diese normgerecht innerhalb von 10 Werktagen nach Beauftragung digital vorzulegen.10.13 Bautagebuch: Es ist ein Bautagebuch bzw. arbeitstägliche Berichte zu führen und der Bauleitung wöchentlich zu übergeben (Details siehe Technische Angaben).10.14 Baudokumentation (Anlage zur Schlussrechnung): Nach Abschluss der Arbeiten ist eine vollständige Dokumentation in dreifacher Ausführung in Papierform sowie digital einzureichen. Diese muss enthalten:Detail- und Anschlusszeichnungen (falls abweichend von der Ausführungsplanung erstellt)Bauaufsichtliche Zulassungen und Konformitätserklärungen aller eingebauten BaustoffeProduktdatenblätter und Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Baustoffe (z. B. Dämmung, Estrich, Zusatzmittel)Reinigungs- und Pflegeanleitungen der HerstellerFachunternehmererklärung (Einhaltung der DIN-Normen und des GEG)[Hinweis zur Rechtssicherheit: Das ursprüngliche TGA-Klauselpaket (10.15) ist für das Estrichgewerk nicht zutreffend und wurde im Sinne der Eindeutigkeit gestrichen.]10.16 Baufristenplan:Der AN hat die Einhaltung der vertraglichen Fristen durch eine entsprechende Personal- und Materialdisposition sicherzustellen und Bauzeitenverschiebungen unverzüglich anzuzeigen.10.17 Unterkünfte:Unterkünfte (Schlafräume etc.) dürfen in der Liegenschaft nicht eingerichtet werden.10.18 Subunternehmer:Der Einsatz von Nachunternehmern ist mit dem Angebot anzuzeigen und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.10.19 Gewährleistung & Sicherheitsleistung:Zur Absicherung der Gewährleistungsansprüche ist eine Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft einer in Deutschland ansässigen Bank in Höhe von 5 % der Brutto-Schlussabrechnungssumme zu erbringen.10.20 Bauwesenversicherung:Zur Deckung der Beiträge der Bauleistungsversicherung werden dem AN 0,35 % der Netto-Schlussabrechnungssumme abgezogen (Selbstbeteiligung 250,00 € pro Schadensfall).10.21 Baustellenreinigung: Der Arbeitsbereich ist täglich besenrein zu verlassen. Eigener Bauschutt und Verpackungsmaterialien sind unverzüglich und fachgerecht zu entsorgen.10.22 Radiogeräte:Der Betrieb von Radiogeräten und sonstigen Musikgeräten im Außenbereich ist generell untersagt.10.23 Rauchverbot:Ab Beginn der Innenputzarbeiten bzw. des Estricheinbaus herrscht im gesamten Gebäude ein striktes Rauchverbot.10.24 Einweisung & Pläne:Der AN hat für die Einweisung seiner Mitarbeiter zu sorgen. Pläne werden digital bereitgestellt. Ein Papiersatz wird auf der Baustelle vorgehalten; weitere Kopien werden kostenpflichtig (10,- €/m² netto) abgerechnet.10.25 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B):Bei schuldhafter Überschreitung der vereinbarten Fertigstellungsfrist hat der AN eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25 % der Netto-Schlussabrechnungssumme pro Werktag Verzug zu zahlen, gedeckelt auf maximal 5 % der Schlussabrechnungssumme.10.26 Rechnungsstellung (§ 14 VOB/B):Abschlags- und Schlussrechnungen sind prüfbar und kumuliert aufzustellen. Die Positionsnummerierung des LVs ist zwingend einzuhalten; unvollständige Rechnungen oder Rechnungen mit geänderten Positionsnummern gelten als nicht prüfbar. Der Schlussrechnung sind alle geforderten Dokumente (Bautagebuch, Nachweise, Aufmaße) beizufügen.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Zusätzliche technische Vorbemerkungen Estricharbeiten Die nachfolgenden Bestimmungen enthalten die "Allgemeinen Hinweise zum Leistungsverzeichnis (AHZL)" und technischen Bedingungen speziell für das Estrichgewerk: 1. Technische Bedingungen und Normen Für die Ausführung der Arbeiten sind folgende Normen und Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung bindend: VOB/B und VOB/C (insbesondere ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen" und ATV DIN 18353 "Estricharbeiten")DIN 18560 "Estriche im Bauwesen" (Teile 1 bis 7)DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" Gebäudeenergiegesetz (GEG)Die geltenden Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 1 und 38)Sämtliche Positionen gelten als betriebsfertige Komplettleistung einschließlich Lieferung aller Materialien, Hilfsstoffe, Geräte, Verschnitt sowie aller erforderlichen Nebenleistungen. Alle verwendeten Materialien müssen gesundheitlich unbedenklich sein und über die erforderlichen bauaufsichtlichen Zulassungen verfügen. Entsprechende Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen. 2. Baustrom, Bauwasser und Bauschutt (Umlagenvereinbarung) Für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser sowie für die Schuttbeseitigung während der Bauzeit werden folgende Prozentsätze von der Netto-Schlussabrechnungssumme einbehalten: Baustrom & Bauwasser: 0,80 %Bauschuttbeseitigung: 0,50 %Gesamtumlage für das Gewerk Estrich: 1,30 %Die Bereitstellung der zentralen Anschlüsse erfolgt bauseits durch den Rohbauunternehmer. Die Entsorgung von eigenem Bauschutt und Verpackungen ist primär eigenverantwortlich durchzuführen. Wird die Reinigung nicht ordnungsgemäß ausgeführt, erfolgt die Reinigung durch Dritte zu Lasten des AN gemäß Umlage. 3. Baustellenlogistik und Ausführung Prüfung des Untergrunds: Vor Beginn hat der AN den Untergrund auf Ebenheit, Höhenlage, Sauberkeit und Restfeuchte (CM-Messung) eigenverantwortlich zu prüfen. Gefundene Abweichungen oder Bedenken sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Schnittstelle Fußbodenheizung: Heizestriche dürfen erst nach schriftlicher Freigabe der verlegten Tackerplatten und Rohrleitungen durch die Heizungsfirma eingebracht werden. Das Funktionsheizen ist nach DIN EN 1264-4 und ZVSHK-Richtlinien durchzuführen und lückenlos zu protokollieren.Schallschutz: Trittschalldämmung und Randdämmstreifen sind absolut schallbrückenfrei zu verlegen. Bei Mängeln infolge unsachgemäßer Ausführung haftet der AN für alle Folge- und Gutachterkosten.Sauberhaltung & Schutz: Die Baustelle ist sauber zu halten. Radiogeräte sind untersagt. Es dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzt werden (Bayerische Luftreinhalteverordnung).Bautagesberichte: Der AN hat wöchentlich unaufgefordert strukturierte Tagesberichte vorzulegen (Personal, Witterung, Tätigkeiten, CM-Messergebnisse etc.).
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
01 Estricharbeiten
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Estricharbeiten
01.01 Vorbemerkungen
01.01
Vorbemerkungen
01.02 Dämm- und Schutzschichten
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Dämm- und Schutzschichten
01.03 Estricharbeiten
01.03
Estricharbeiten
01.04 Zulagen und Sonderleistungen
01.04
Zulagen und Sonderleistungen
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten