Putz- und Stuckarbeiten
Lidl Bad Boll
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Vorbemerkungen Die Lieferungen und Leistungen des NUs haben den Ausschreibungsbedingungen des Bauherrn inkl. der Baubeschreibung, den anerkannten Regeln der Technik und den behördlichen Bestimmungen zu entsprechen. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der ausgeschriebenen Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Hierzu gehören: Die Lieferung aller Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschutz, sowie das Abkleben von empfindlichen Bauteilen und Gegenständen, Maßnahmen zum Schutz vor Witterungseinflüssen der Gewerke sowie Schutz der Leistung bis zur Abnahme. Baustelleneinrichtung Einrichten der Baustelle einschl. An- und Abtransport der erforderlichen Geräte und Maschinen für die gesamte Vertragszeit ist Leistungsbestandteil. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht; die Aufwendungen für eine Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzurechnen, soweit dies nicht im Leistungsteil gesondert ausgeschrieben ist. Die Einrichtung der Baustelle inkl. Zuwegung, Stellplätze für Container, Material und Fahrzeuge sind vor Baubeginn gemeinsam festzulegen. Ein Fassadengerüst nach den Unfallverhütungsvorschriften wird dem AN bauseits zur Gebrauchtsüberlassung gestellt. Ggf. erforderliche Innengerüste hat der AN in seine Leistungen einzurechnen. Durch den AN verunreinigte Flächen auf dem Grundstück oder angrenzende Flächen sind durch den AN zu reinigen oder werden zu dessen Lasten vom AG gereinigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre und 6 Monate. Vor Vergabe hat der AN alle Massen in Eigenverantwortung zu prüfen. Die Kenntnis der Baustelle ist für die Ausarbeitung und Preisgestaltung des Angebotes erforderlich. Die Ausführungsunterlagen (Pläne, Beschreibung, Gutachten) werden im Auftragsfall über eine kostenlose Projektplattform zur Verfügung gestellt. Hier stehen immer automatisch die aktuellsten Unterlagen zur Verfügung. Höhenangaben Der Auftragnehmer übernimmt die Meterrisse des Bauhauptunternehmers in eigener Verantwortung.
Vorbemerkungen
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Technische Vorbemerkungen – Putz- und Stuckarbeiten 1. Allgemeines Die Ausführung der Putz- und Stuckarbeiten erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach: DIN 18550 – Putz und PutzsystemeDIN EN 998-1 – Mörtel für Mauerwerk, PutzmörtelDIN EN 13914-1 – Planung, Zubereitung und Ausführung von AußenputzDIN EN 13914-2 – Planung, Zubereitung und Ausführung von InnenputzDIN 18202 – Toleranzen im HochbauDIN 18363 – Maler- und Lackierarbeiten (für Anstriche auf Putzflächen)DIN 18533 – Abdichtung von erdberührten BauteilenMerkblatt „Putzoberflächen im Innenbereich“ des Bundesverbandes der Gipsindustrie e. V.Technische Merkblätter und Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen SystemherstellerBei Widersprüchen zwischen den genannten Regelwerken und den Ausschreibungsunterlagen ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. 2. Untergrundprüfung und -vorbereitung Vor Beginn der Putzarbeiten hat der Auftragnehmer den Untergrund auf Eignung zu prüfen. Der Untergrund muss fest, tragfähig, trocken, frei von Staub, Öl, Trennmitteln und sonstigen haftungsmindernden Stoffen sein. Eine Abreißfestigkeit von mindestens 0,08 N/mm² ist nachzuweisen. Mörtelgrate, Anstrichreste und Verunreinigungen sind vor Beginn der Arbeiten zu entfernen. Fehlstellen und Ausbrüche im Untergrund sind fachgerecht zu schließen. Stark saugende Untergründe (z. B. Kalksandstein, Porenbeton) sind mit einer geeigneten Aufbrennsperre zu grundieren. Auf Betonbauteilen und Betonfertigteilen ist eine organische Haftbrücke (Betokontakt) aufzubringen. Festgestellte Untergrundmängel, die eine einwandfreie Putzausführung gefährden, sind dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. 3. Materialanforderungen Es dürfen ausschließlich werksgemischte, systemgebundene Putzmaterialien verwendet werden. Alle eingesetzten Stoffe müssen den jeweils gültigen europäischen und deutschen Normen entsprechen und in technischen Merkblättern dokumentiert sein. Die Systemkomponenten (Grundierungen, Unterputze, Armierungsgewebe, Oberputze, Anstriche) sind aufeinander abgestimmt vom gleichen Systemhersteller einzusetzen, sofern nicht ausdrücklich anders vorgegeben. Folgende Grundanforderungen gelten: Außenputze: wasserabweisend, diffusionsoffen, Brandverhalten min. Klasse A1 nach EN 13501-1Innenputze: Kalk-Zement-Putze der Mörtelgruppe MG P II / CS II nach DIN 18550 / DIN EN 998-1Armierungsgewebe: Glasgittergewebe, alkalibeständig, mind. 145 g/m²Oberputze: mineralisch, hoch diffusionsoffen, kapillaraktiv, mit Schutz gegen Algen und Pilze ohne biozide Filmkonservierer4. Ausführungshinweise Die Putzdicken sind den Positionsbeschreibungen zu entnehmen und einzuhalten. Mindestputzdicken nach Herstellervorgabe sind in jedem Fall zu gewährleisten. Putzprofile (Kanten-, Anschluss- und Abschlussprofile) sind lot- und fluchtrecht zu setzen. Armierungsgewebe sind vollflächig in den frischen Unterputz einzubetten; Überlappungen im Stoßbereich betragen mindestens 100 mm, an benachbarten Bauteilen mindestens 200 mm. Dehnungsfugen im Untergrund sind in den Putzaufbau zu übernehmen und dürfen nicht überputzt werden. Anschlüsse an Fenster, Türen und sonstige Bauteile sind mit geeigneten Systemzubehörteilen (APU-Leisten, SR-Bänder) herzustellen. Gerüstankerlöcher sind nach Rückbau des Gerüsts fachgerecht mit geeignetem, wasserabweisendem Mörtel zu verschließen und dem umgebenden Putz anzupassen. Putzflächen im Sockel- und Spritzwasserbereich (mindestens 300 mm über Geländeoberkante) sind mit einer mineralischen, flexiblen Dichtschlämme nach DIN 18533 abzudichten, bevor der Putzauftrag erfolgt. 5. Trocknungs- und Standzeiten Die erforderlichen Trocknungs- und Standzeiten zwischen den einzelnen Putzlagen sind gemäß Herstellerrichtlinie einzuhalten. Als Richtwert gilt: 1 Tag Standzeit je mm Putzdicke. Die Putzflächen sind vor zu rascher Austrocknung (direkte Sonneneinstrahlung, starker Wind, hohe Temperaturen) sowie vor Frost und Nässe zu schützen. Bei Temperaturen unter +5 °C oder über +30 °C dürfen Putzarbeiten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers und geeigneten Schutzmaßnahmen ausgeführt werden. 6. Qualitätsanforderungen und Oberflächengüten Die Putzoberflächen im Innenbereich sind gemäß den nachfolgenden Qualitätsstufen auszuführen: Q2 – gefilzt: Standardausführung für übliche InnenputzflächenQ3 – geglättet: für Deckenflächen und besondere AnforderungsbereicheMaßtoleranzen sind gemäß DIN 18202 einzuhalten. Stichmaße, Winkelabweichungen und Ebenheitstoleranzen werden vor Abnahme geprüft. 7. Abnahme und Gewährleistung Putzflächen sind vor Beginn nachfolgender Gewerke (z. B. Malerarbeiten, Fliesenarbeiten) gemeinsam abzunehmen und zu protokollieren. Mängelrügen, die nach dem Beginn nachfolgender Gewerke gemeldet werden, gehen zu Lasten des verursachenden Gewerks. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre und 6 Monate ab Abnahme der Gesamtleistung. 8. Schutz und Reinigung Fertiggestellte Putzflächen sind vom Auftragnehmer bis zur Abnahme vor Beschädigungen und Verschmutzungen durch eigene und fremde Gewerke zu schützen. Durch den Auftragnehmer verschmutzte oder beschädigte Flächen anderer Gewerke sind auf seine Kosten zu reinigen oder instand zu setzen.
Technische Vorbemerkungen – Putz- und Stuckarbeiten
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