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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Vorbemerkungen, siehe Mantel-LV
Allgemeine Vorbemerkungen, siehe Mantel-LV
Allgemeine technische Vorbemerkungen > siehe Mantel-LV
Allgemeine technische Vorbemerkungen > siehe Mantel-LV
TVB Malerarbeiten 1. Allgemeines
Folgende Vorschriften sind zu
1.01 beachten und gelten als
grundsätzlich vereinbart:
- Die VVTB Hamburg -
Verwaltungsvorschrift
Technische Baubestimmungen
- Die allgemein anerkannten
Regeln der Technik.
- Eurocode (EC) 0 bis EC 9
(Normen der Reihe DIN EN 1990
- 1999), die entsprechenden
Nationalen Anhänge (NA) bzw.
nationalen Restnormen
Besonders hinzuweisen ist
hierbei auf:
DIN 18.350 Putz- und
Stuckarbeiten
- DIN 18.363 Maler- und
Lackierarbeiten -
Beschichtungen
- DIN 18.364
Korrosionsschutzarbeiten
- DIN 18.366 Tapezierarbeiten
- DIN 18.558 Kunstharzputze
- DIN 18.203 Toleranzen im
Hochbau - Teil 1- Teil 3
DIN 18.202 Toleranzen im
Hochbau - Bauwerke
DIN EN ISO 4618
Beschichtungsstoffe - Begriffe
- die Hersteller-
Verarbeitungsvorschriften der
jeweils verwendeten Produkte
Sollten hier genannte
DIN/EN-Normen durch neuere
ersetzt worden sein,
so gelten die bei
Vertragsabschluss gültigen
DIN-/EN-Normen.
Die Be- und
Verarbeitungsvorschriften-
und die
Anwendungsvorschriften der
Hersteller (-Werke) der
jeweils verwendeten Produkte.
Sonstige, bezogen auf die
übertragenen Leistungen,
maßgebliche gesetzliche
Bestimmungen.
Sollten hier genannte
DIN/EN-Normen durch neuere
ersetzt worden sein, so
gelten die bei
Vertragsabschluss gültigen
DIN-/EN-Normen.
1.02 Alle sonstigen technischen
und baupolizeilichen
Bestimmungen, die
Unfallfallverhütungs-vorschrif
ten.
1.03 Der Personaleinsatz richtet
sich nach den speziellen
Erfordernissen der Baustelle
und des Zeitplanes. Die
mehrfache Besetzung der
Baustelle zählt zu den
Nebenleistungen. Eine
Mannschaftsverstärkung hat
auf ersten Aufruf zu erfolgen.
Der Auftragnehmer übergibt
mit Vertragsabschluss,
spätestens zu Baubeginn, der
Bauleitung die Aufstellung
einer Projektbeteiligtenliste
aller für den Auftragnehmer
tätigen Nachunternehmer.
1.04 Der Auftragnehmer hat sowohl
seine Einbauteile als auch
die Vorleistungen anderer,
auch notwendige Zeichnungen,
rechtzeitig abzurufen.
1.05 Die Gestellung von
Aufenthalts- und Lagerräumen
sowie von PKW - Stellplätzen
und Lagerflächen gehört zu
den Nebenleistungen. Werden
Räumlichkeiten zur Verfügung
gestellt, so können diese
jederzeit 24 Std. nach Abruf
in sauberem, einwandfreiem
Zustand zurückverlangt werden.
1.06 Der Auftragnehmer hat sich
vor Angebotsabgabe über die
Lage und örtlichen
Gegebenheiten
(Lagermöglichkeiten,
Strassenverlauf etc.) zu
informieren, so dass keine
Nachforderungen bestehen.
1.07 Das rechtzeitige Einholen
sämtlicher behördlicher
Abnahmen und Genehmigungen
(falls erforderlich) obliegt
dem Auftragnehmer.
1.08 Die komplette technische
Bearbeitung des Projektes für
das Gewerk ist in den
Einheitspreisen enthalten.
Sämtliche
Ausführungszeichnungen und
sonstigen Anordnungen
bedürfen jedoch vor
Ausführung der Arbeiten der
ausdrücklichen schriftlichen
Genehmigung durch den
Architekten. Änderungen in
der Ausführung, die aufgrund
der örtlichen Gegebenheiten
erforderlich sein sollten,
sind nur nach Genehmigung des
Architekten zulässig.
1.09 Innen- und Aussengerüste bis
4,00 m Höhe sind in die EPs
mit einzurechnen und werden
nicht gesondert vergütet!
1.10 Der Auftragnehmer trägt dafür
Sorge, dass sein
Arbeitsbereich ausreichend
sicher gegenüber der
öffentlichen Fläche
abgegrenzt ist. Das
Aufstellen einer geeigneten
Absperrung gehört zu den
Nebenleistungen.
1.11 D as Mitbenutzen der Krane
ist gegen Entgelt möglich;
die Abrechnung erfolgt unter
den Gewerken ohne Mitwirkung
des AG`s.
1.12 Der AN hat die Bauleitung auf
Fremdleistungen und
Folgearbeiten (z.B. Einbau
Fensterbänke, Montage
Fußleisten, Einbau von
technischen Installationen
o.ä.) frühzeitig hinzuweisen.
1.13 Die Räumlichkeiten sind
dauerhaft staub-, müll- und
schuttfrei zu halten. Der
Auftragnehmer trägt dafür
Sorge, dass sein
Arbeitsbereich ausreichend
sicher gegenüber der
öffentlichen Fläche
abgegrenzt ist. Das
Aufstellen einer geeigneten
und den örtlichen
Gegebenheiten angepassten
Absperrung gehört zu den
Nebenleistungen.
1.14 Bedenken gegen die
beabsichtigte Ausführung sind
so früh wie möglich zur
Angebotsabgabe schriftlich zu
äußern, so dass es zu keinen
Terminverschiebungen oder
Nachforderungen kommt. Bei
Mängeln aus Unterlassung
haftet der AN für die daraus
folgenden Mehrleistungen,
Schäden und sonstige
Ansprüche.
1.15 Während der Bauzeit ist
dauerhaft sicherzustellen,
dass von jedem Bereich des
Gebäudes 2 Rettungswege
nachgewiesen werden können.
1.16 Zu jeder Zeit müssen die
Ausführungsplanung der
Architekten, sowie sämtliche
Fachplanungen für alle auf
der Baustelle tätigen
Arbeiter einsehbar sein.
1.17 Den Mitarbeitern sind die
pers. Schutzausrüstungen zur
Verfügung zu stellen. Deren
Anwendung ist stets zu
kontrollieren! Es sind die
UVV und das BGVR zu beachten.
Das Arbeitsschutzgesetz und
hier insbesondere die §§ 3
und 4 sind dringend zu
beachten.
2. Technische Ausführung
2.1 Alle Leistungen, auch wenn
ihr Gegenstand nur
stichwortartig oder
angedeutet beschrieben ist,
verstehen sich einschl.
Lieferung sämtlicher
Materialien, ihrer Be- u.
Verarbeitung und Montage. In
die Preise sind sämtliche
Leistungen und
Nebenleistungen einzurechnen,
die zur Erreichung des
Auftragszieles erforderlich
sind, auch wenn diese im
Einzelnen nicht bis in das
letzte Detail beschrieben
sein sollten.
2.2 Es sind ausschließlich
lösungsmittelfreie und
formaldehydfreie Baustoffe zu
verwenden.
2.3 Das Anarbeiten an die
Leistungen anderer Gewerke
gehört zu den
Nebenleistungen. Der Schutz
mit Abdeckmaßnahmen
angrenzender Bauteile ist in
die EPs mit einzurechnen und
wird nicht gesondert vergütet.
2.4 Der Bauleitung sind die Namen
des bauleitenden Monteurs und
des zuständigen
Sachbearbeiters schriftlich
mitzuteilen. Eine Änderung in
der personellen Besetzung der
Baustelle bedarf der
Einwilligung der Bauleitung /
Fachbauleitung.
2.5 Bei Verwendung von Holz für
die Unterkonstruktion muß
mindestens GKL. II nach DIN
4074 eingehalten werden, das
Holz soll scharfkantig sein,
die fertigen Zuschnitte sind
mit Holzschutz nach DIN
68.800 zu behandeln.
2.6 Von allen Materialien sind
vor Beginn der Arbeiten
Proben in ausreichender
Größe, mind. 1 qm, an der
jeweiligen
Verarbeitungsstelle
anzubringen. Die Kosten
hierfür sind in den
Angebotspreisen enthalten.
Die Farbwahl erfolgt, auch
wenn nicht ausdrücklich
erwähnt, nach Wahl des AG.
2.7 Die Ausführung einzelner
Leistungen und Teilleistungen
außerhalb der bauüblichen
Reihenfolge, ist Teil der
Bauleistung und wird nicht
gesondert vergütet.
2.8 Abfälle, Müll,
Verpackungsreste etc. sind
mind. 1x wöchentlich oder
unmittelbar nach Aufforderung
durch die Bauleitung von der
Baustelle zu entfernen. Bei
Nichtbeachtung wird dies nach
einmaliger schriftlicher
Aufforderung (oder Benennung
im Bau-Protokoll) von der
Bauleitung zu Lasten des AN`s
durch eine Fremdfirma
durchgeführt.
2.9 Alle erforderlichen
Vorarbeiten wie Entstauben,
Entfetten und Reinigung der
Untergründe, Ausbessern
kleiner Untergrundschäden,
Verspachteln von
Dübellöchern, Entfernen von
Beton- und Schalungsresten,
Putzresten in Fugen,
Grundieren, Abdecken usw.
sind sach- und fachgerecht
auszuführen. Die dadurch
entstehenden Kosten sind
Bestandteil der
Einheitspreise und werden
nicht gesondert vergütet.
2.10 Innerhalb einer
Anstrichfläche sind Anstriche
auf unterschiedlichen
Materialien, sowie
gespachtelte Risse,
Putzfehlstellen u.ä. so
durchzuführen, dass keine
Unterschiede erkennbar sind.
2.11 Bei allen beweglichen Holz -
und Metallteilen ist der
Anstrich an allen Kanten,
Fälzen usw. gleichmäßig
durchzuführen.
2.12 Das Abdecken und vollständige
Schützen von Leistungen
eigener und fremder Gewerke
(Fenstern, Einbauten, Beläge,
Betonfertigteilen, fertigen
Oberflächen etc.) und von
Flächen, die sich nicht im
Eigentum des AG`s befinden
(Strassen, Gehwege,
Nachbarwände und -flächen
usw.) einschl. des Rückbaues
und der fach- und
umweltgerechten Entsorgung
der dafür benötigten
Materialien etc., auch für
Teilflächen, ist in die
Einheitspreise
einzukalkulieren. Dazu gehört
auch das sauberer Abkleben
von zu schützenden Bereichen.
2.13 Eine evtl. erforderliche
Gerüststellung im Inneren des
Gebäudes für Malerarbeiten
ist in die Einheitspreise der
Positionen mit einzurechnen
und wird nicht gesondert
vergütet.
2.14 Für Aufmaß und Abrechnung
gilt die VOB, Teil B, DIN
18363 (Maler- und
Lackierarbeiten). Bei
Öffnungen ist das Fertigmaß
maßgeblich.
2.15 Unklarheiten über die
Ausführung sind mit dem
Architekten zu klären.
Etwaige Änderungen in der
Ausführung, die aufgrund der
örtlichen Gegebenheiten
erforderlich sein sollten,
sind nur nach Genehmigung des
Architekten zulässig. Die
Ausführung von
Bedarfspositionen bedarf der
schriftlichen Zustimmung des
Architekten.
2.16 Alternativangebote, die das
gleiche Ergebnisse auf einem
anderen Lösungsweg erreichen,
sind erwünscht und unter
detaillierter Beschreibung
als Nebenangebot einzureichen.
2.17 Bei Verdacht auf lose
Putzstellen ist die
Bauleitung umgehend zu
informieren.
2.18 Vor Arbeitsbeginn hat der
Bieter den
Feuchtigkeitsgehalt der zu
beschichtenden Flächen in
eigener Verantwortung zu
überprüfen, und das Ergebnis
der Bauleitung schriftlich
mitzuteilen. Nachträgliche
Reklamationen wegen zu
feuchter Untergründe /
Klebeuntergründe werden nicht
anerkannt.
2.19 Oberflächengüten, sofern
nicht anderes beschrieben,
gem. EN 12859; geforderte
Qualitätsstufe: Q3
3. Der Bieter erkennt mit Abgabe
des Angebotes an, daß ihm die
örtlichen Gegebenheiten nach
Besichtigung des Geländes
bzw. der Baustelle bekannt
und daß die ihm zugänglichen
Unterlagen ausreichend sind,
für ihn keine Unklarheiten
enthalten und eine genaue und
vollständige Kalkulation
ermöglichten. Nachforderungen
und Einreden können nicht mit
ungenügender Information
begründet werden.
.......................... ,
den
............................
..............................
..............................
...................
Stempel / rechtsverbindliche
Unterschrift des Bieters
(Es werden nur Angebote mit
unterschriebenen
Vorbemerkungen
berücksichtigt.)
TVB Malerarbeiten
1 LV Maler- und Lackierarbeiten LOS 1 Grundausbau
1
LV Maler- und Lackierarbeiten LOS 1 Grundausbau
Vorbemerkung Maler- und Lackierarbeiten Vorbemerkung:
Geplant und ausgeschrieben sind hier im Wesentlichen Maler- und Lackierarbeiten im EG- Innenbereich, ein einem Großteil des Gebäudes G135, der Kalibrierwerkstatt und dazugehötigen Flächen, ausgeführt werden. Dazu Kleinarbeiten Aussen an der Fassade.
Die Nutzung erfolgt als Gewerbe-/Werkstattfläche.
Diese Ausschreibung beschreibt die Malerarbeiten der Kalibrierwerkstatt und dazugehötigen Flächen mit unterschiedlichen Oberflächen.
Die Bereiche sind wie folgt gegliedert.
- Bereich AL - Anlieferung und Logistik, Achsen C`-G / 03`- 1`:
Hier sollen Wand- und Deckenflächen geringfügig überarbeitet werden, geringe Fehlstellen dabei ausgebessert, im Wesentlichen nur neu gestrichen werden, unter Beibehaltung der Altbeschichtungen. Desweiteren neue Trockenbauwände gespachtelt und gestrichen werden.
Dazu sollen vorh. Türen/Zargen u. ä. Bauteile überlackiert werden.
Desweiteren Markierungen auf dem Bodenbereich erstellt werden.
- Bereich CM / CE - Calibration Mechanic und Elecktric, Achsen C`-G / 1- 6:
Hier sollen im Wesentlichen Wandflächen neuer Trockenbauwände gespachtelt und gestrichen werden, auch einige gerappte MW-Wände und Putzflächen. Die Decke soll nur in einem Teilbereich gestrichen werden, da sie mehrheitlich eine neue Rasterdecke erhält. Türen/Zargen sind neu.
Desweiteren Markierungen auf dem Bodenbereich erstellt werden.
- Bereich So - Sozialtrakt, Achsen A-G / 6-7:
Hier sollen im Wesentlichen Wandflächen mit Altanstrich überarbeitet einige neu geputzte Teilbereiche und einige neue Trockenbauwände gespachtelt und gestrichen werden. Die Decke soll nur in einem Teilbereich gestrichen werden, da sie mehrheitlich eine neue Rasterdecke erhält. Alte Türen/Zargen u. ä. Bauteile überlackiert werden.
Innengerüste und Aussengerüste bis 4,00 m Höhe sind in die EPs mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet!
Abdeckmaßnahmen angrenzender Bauteile sind in die EPs mit einzurechnen!
Wandhöhen bis ca. 4,00 m. Dies ist in die EPs mit einzurechnen!
Vorbemerkung Maler- und Lackierarbeiten
1.1 Titel Malerarbeiten Wände und Decken
1.1
Titel Malerarbeiten Wände und Decken
1.2 Titel Lackierarbeiten
1.2
Titel Lackierarbeiten
1.3 Titel Malerarbeiten Sonstiges
1.3
Titel Malerarbeiten Sonstiges
1.4 Titel Stundenlohnarbeiten
1.4
Titel Stundenlohnarbeiten