Malerarbeiten
LH - Gebäude 135 Innenausbau
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Allgemeine Vorbemerkungen, siehe Mantel-LV
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Allgemeine technische Vorbemerkungen > siehe Mantel-LV
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TVB Malerarbeiten 1. Allgemeines Folgende Vorschriften sind zu 1.01 beachten und gelten als grundsätzlich vereinbart: - Die VVTB Hamburg - Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - Die allgemein anerkannten Regeln der Technik. - Eurocode (EC) 0 bis EC 9 (Normen der Reihe DIN EN 1990 - 1999), die entsprechenden Nationalen Anhänge (NA) bzw. nationalen Restnormen Besonders hinzuweisen ist hierbei auf: DIN 18.350 Putz- und Stuckarbeiten - DIN 18.363 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen - DIN 18.364 Korrosionsschutzarbeiten - DIN 18.366 Tapezierarbeiten - DIN 18.558 Kunstharzputze - DIN 18.203 Toleranzen im Hochbau - Teil 1- Teil 3 DIN 18.202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke DIN EN ISO 4618 Beschichtungsstoffe - Begriffe - die Hersteller- Verarbeitungsvorschriften der jeweils verwendeten Produkte Sollten hier genannte DIN/EN-Normen durch neuere ersetzt worden sein, so gelten die bei Vertragsabschluss gültigen DIN-/EN-Normen. Die Be- und Verarbeitungsvorschriften- und die Anwendungsvorschriften der Hersteller (-Werke) der jeweils verwendeten Produkte. Sonstige, bezogen auf die übertragenen Leistungen, maßgebliche gesetzliche Bestimmungen. Sollten hier genannte DIN/EN-Normen durch neuere ersetzt worden sein, so gelten die bei Vertragsabschluss gültigen DIN-/EN-Normen. 1.02 Alle sonstigen technischen und baupolizeilichen Bestimmungen, die Unfallfallverhütungs-vorschrif ten. 1.03 Der Personaleinsatz richtet sich nach den speziellen Erfordernissen der Baustelle und des Zeitplanes. Die mehrfache Besetzung der Baustelle zählt zu den Nebenleistungen. Eine Mannschaftsverstärkung hat auf ersten Aufruf zu erfolgen. Der Auftragnehmer übergibt mit Vertragsabschluss, spätestens zu Baubeginn, der Bauleitung die Aufstellung einer Projektbeteiligtenliste aller für den Auftragnehmer tätigen Nachunternehmer. 1.04 Der Auftragnehmer hat sowohl seine Einbauteile als auch die Vorleistungen anderer, auch notwendige Zeichnungen, rechtzeitig abzurufen. 1.05 Die Gestellung von Aufenthalts- und Lagerräumen sowie von  PKW - Stellplätzen und Lagerflächen gehört zu den Nebenleistungen. Werden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, so können diese jederzeit 24 Std. nach Abruf in sauberem, einwandfreiem Zustand zurückverlangt werden. 1.06 Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die Lage und örtlichen Gegebenheiten (Lagermöglichkeiten, Strassenverlauf etc.) zu informieren, so dass keine Nachforderungen bestehen. 1.07 Das rechtzeitige Einholen sämtlicher behördlicher Abnahmen und Genehmigungen (falls erforderlich) obliegt dem Auftragnehmer. 1.08 Die komplette technische Bearbeitung des Projektes für das Gewerk ist in den Einheitspreisen enthalten. Sämtliche Ausführungszeichnungen und sonstigen Anordnungen bedürfen jedoch vor Ausführung der Arbeiten der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Architekten. Änderungen in der Ausführung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlich sein sollten, sind nur nach Genehmigung des Architekten zulässig. 1.09 Innen- und Aussengerüste bis 4,00 m Höhe sind in die EPs mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet! 1.10 Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass sein Arbeitsbereich ausreichend sicher gegenüber der öffentlichen Fläche abgegrenzt ist. Das Aufstellen einer geeigneten Absperrung gehört zu den Nebenleistungen. 1.11 D as Mitbenutzen der Krane ist gegen Entgelt möglich; die Abrechnung erfolgt unter den Gewerken ohne Mitwirkung des AG`s. 1.12 Der AN hat die Bauleitung auf Fremdleistungen und Folgearbeiten (z.B. Einbau Fensterbänke, Montage Fußleisten, Einbau von technischen Installationen o.ä.) frühzeitig hinzuweisen. 1.13 Die Räumlichkeiten sind dauerhaft staub-, müll- und schuttfrei zu halten. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass sein Arbeitsbereich ausreichend sicher gegenüber der öffentlichen Fläche abgegrenzt ist. Das Aufstellen einer geeigneten und den örtlichen Gegebenheiten angepassten Absperrung gehört zu den Nebenleistungen. 1.14 Bedenken gegen die beabsichtigte Ausführung sind so früh wie möglich zur Angebotsabgabe schriftlich zu äußern, so dass es zu keinen Terminverschiebungen oder Nachforderungen kommt. Bei Mängeln aus Unterlassung haftet der AN für die daraus folgenden Mehrleistungen, Schäden und sonstige Ansprüche. 1.15 Während der Bauzeit ist dauerhaft sicherzustellen, dass von jedem Bereich des Gebäudes 2 Rettungswege nachgewiesen werden können. 1.16 Zu jeder Zeit müssen die Ausführungsplanung der Architekten, sowie sämtliche Fachplanungen für alle auf der Baustelle tätigen Arbeiter einsehbar sein. 1.17 Den Mitarbeitern sind die pers. Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen. Deren Anwendung ist stets zu kontrollieren! Es sind die UVV und das BGVR zu beachten. Das Arbeitsschutzgesetz und hier insbesondere die §§ 3 und 4 sind dringend zu beachten. 2. Technische Ausführung 2.1 Alle Leistungen, auch wenn ihr Gegenstand nur stichwortartig oder angedeutet beschrieben ist, verstehen sich einschl. Lieferung sämtlicher Materialien, ihrer Be- u. Verarbeitung und Montage. In die Preise sind sämtliche Leistungen und Nebenleistungen einzurechnen, die zur Erreichung des Auftragszieles erforderlich sind, auch wenn diese im Einzelnen nicht bis in das letzte Detail beschrieben sein sollten. 2.2 Es sind ausschließlich lösungsmittelfreie und formaldehydfreie Baustoffe zu verwenden. 2.3 Das Anarbeiten an die Leistungen anderer Gewerke gehört zu den Nebenleistungen. Der Schutz mit Abdeckmaßnahmen angrenzender Bauteile ist in die EPs mit einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. 2.4 Der Bauleitung sind die Namen des bauleitenden Monteurs und des zuständigen Sachbearbeiters schriftlich mitzuteilen. Eine Änderung in der personellen Besetzung der Baustelle bedarf der Einwilligung der Bauleitung / Fachbauleitung. 2.5 Bei Verwendung von Holz für die Unterkonstruktion muß mindestens GKL. II nach DIN 4074 eingehalten werden, das Holz soll scharfkantig sein, die fertigen Zuschnitte sind mit Holzschutz nach DIN 68.800 zu behandeln. 2.6 Von allen Materialien sind vor Beginn der Arbeiten Proben in ausreichender Größe, mind. 1 qm, an der jeweiligen Verarbeitungsstelle anzubringen. Die Kosten hierfür sind in den Angebotspreisen enthalten. Die Farbwahl erfolgt, auch wenn nicht ausdrücklich erwähnt, nach Wahl des AG. 2.7 Die Ausführung einzelner Leistungen und Teilleistungen außerhalb der bauüblichen Reihenfolge, ist Teil der Bauleistung und wird nicht gesondert vergütet. 2.8 Abfälle, Müll, Verpackungsreste etc. sind mind. 1x wöchentlich oder unmittelbar nach Aufforderung durch die Bauleitung von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbeachtung wird dies nach einmaliger schriftlicher Aufforderung (oder Benennung im Bau-Protokoll) von der Bauleitung zu Lasten des AN`s durch eine Fremdfirma durchgeführt. 2.9 Alle erforderlichen Vorarbeiten wie Entstauben, Entfetten und Reinigung der Untergründe, Ausbessern kleiner Untergrundschäden, Verspachteln von Dübellöchern, Entfernen von Beton- und Schalungsresten, Putzresten in Fugen, Grundieren, Abdecken usw. sind sach- und fachgerecht auszuführen. Die dadurch entstehenden Kosten sind Bestandteil der Einheitspreise und werden nicht gesondert vergütet. 2.10 Innerhalb einer Anstrichfläche sind Anstriche auf unterschiedlichen Materialien, sowie gespachtelte Risse, Putzfehlstellen u.ä. so durchzuführen, dass keine Unterschiede erkennbar sind. 2.11 Bei allen beweglichen Holz - und Metallteilen ist der Anstrich an allen Kanten, Fälzen usw. gleichmäßig durchzuführen. 2.12 Das Abdecken und vollständige Schützen von Leistungen eigener und fremder Gewerke (Fenstern, Einbauten, Beläge, Betonfertigteilen, fertigen Oberflächen etc.) und von Flächen, die sich nicht im Eigentum des AG`s befinden (Strassen, Gehwege, Nachbarwände und -flächen usw.) einschl. des Rückbaues und der fach- und umweltgerechten Entsorgung der dafür benötigten Materialien etc., auch für Teilflächen, ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dazu gehört auch das sauberer Abkleben von zu schützenden Bereichen. 2.13 Eine evtl. erforderliche Gerüststellung im Inneren des Gebäudes für Malerarbeiten ist in die Einheitspreise der Positionen mit einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. 2.14 Für Aufmaß und Abrechnung gilt die VOB, Teil B, DIN 18363 (Maler- und Lackierarbeiten). Bei Öffnungen ist das Fertigmaß maßgeblich. 2.15 Unklarheiten über die Ausführung sind mit dem Architekten zu klären. Etwaige Änderungen in der Ausführung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlich sein sollten, sind nur nach Genehmigung des Architekten zulässig. Die Ausführung von Bedarfspositionen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Architekten. 2.16 Alternativangebote, die das gleiche Ergebnisse auf einem anderen Lösungsweg erreichen, sind erwünscht und unter detaillierter Beschreibung als Nebenangebot einzureichen. 2.17 Bei Verdacht auf lose Putzstellen ist die Bauleitung umgehend zu informieren. 2.18 Vor Arbeitsbeginn hat der Bieter den Feuchtigkeitsgehalt der zu beschichtenden Flächen in eigener Verantwortung zu überprüfen, und das Ergebnis der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Nachträgliche Reklamationen wegen zu feuchter Untergründe / Klebeuntergründe werden nicht anerkannt. 2.19 Oberflächengüten, sofern nicht anderes beschrieben, gem. EN 12859; geforderte Qualitätsstufe: Q3 3. Der Bieter erkennt mit Abgabe des Angebotes an, daß ihm die örtlichen Gegebenheiten nach Besichtigung des Geländes bzw. der Baustelle bekannt und daß die ihm zugänglichen Unterlagen ausreichend sind, für ihn keine Unklarheiten enthalten und eine genaue und vollständige Kalkulation ermöglichten. Nachforderungen und Einreden können nicht mit ungenügender Information begründet werden. .......................... , den ............................ .............................. .............................. ................... Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters (Es werden nur Angebote mit unterschriebenen Vorbemerkungen berücksichtigt.)
TVB Malerarbeiten
1 LV Maler- und Lackierarbeiten LOS 1 Grundausbau
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LV Maler- und Lackierarbeiten LOS 1 Grundausbau
Vorbemerkung Maler- und Lackierarbeiten Vorbemerkung: Geplant und ausgeschrieben sind hier  im Wesentlichen Maler- und Lackierarbeiten im EG- Innenbereich, ein einem Großteil des Gebäudes G135, der Kalibrierwerkstatt und dazugehötigen Flächen, ausgeführt werden. Dazu Kleinarbeiten Aussen an der Fassade. Die Nutzung erfolgt als Gewerbe-/Werkstattfläche. Diese Ausschreibung beschreibt die Malerarbeiten der Kalibrierwerkstatt und dazugehötigen Flächen mit unterschiedlichen Oberflächen. Die Bereiche sind wie folgt gegliedert. - Bereich AL - Anlieferung und Logistik, Achsen C`-G / 03`- 1`: Hier sollen Wand- und Deckenflächen geringfügig überarbeitet werden, geringe Fehlstellen dabei ausgebessert, im Wesentlichen nur neu gestrichen werden, unter Beibehaltung der Altbeschichtungen. Desweiteren neue Trockenbauwände gespachtelt und gestrichen werden. Dazu sollen vorh. Türen/Zargen u. ä. Bauteile überlackiert werden. Desweiteren Markierungen auf dem Bodenbereich erstellt werden. - Bereich CM / CE - Calibration Mechanic und Elecktric, Achsen C`-G / 1- 6: Hier sollen im Wesentlichen Wandflächen neuer Trockenbauwände gespachtelt und gestrichen werden, auch einige gerappte MW-Wände und Putzflächen. Die Decke soll nur in einem Teilbereich gestrichen werden, da sie mehrheitlich eine neue Rasterdecke erhält. Türen/Zargen sind neu. Desweiteren Markierungen auf dem Bodenbereich erstellt werden. - Bereich So - Sozialtrakt, Achsen A-G / 6-7: Hier sollen im Wesentlichen Wandflächen mit Altanstrich überarbeitet einige neu geputzte Teilbereiche und einige neue Trockenbauwände gespachtelt und gestrichen werden. Die Decke soll nur in einem Teilbereich gestrichen werden, da sie mehrheitlich eine neue Rasterdecke erhält.  Alte Türen/Zargen u. ä. Bauteile überlackiert werden. Innengerüste und Aussengerüste bis 4,00 m Höhe sind in die EPs mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet! Abdeckmaßnahmen angrenzender Bauteile sind in die EPs mit einzurechnen! Wandhöhen bis ca. 4,00 m. Dies ist in die EPs mit einzurechnen!
Vorbemerkung Maler- und Lackierarbeiten
1.1 Titel Malerarbeiten Wände und Decken
1.1
Titel Malerarbeiten Wände und Decken
1.2 Titel Lackierarbeiten
1.2
Titel Lackierarbeiten
1.3 Titel Malerarbeiten Sonstiges
1.3
Titel Malerarbeiten Sonstiges
1.4 Titel Stundenlohnarbeiten
1.4
Titel Stundenlohnarbeiten