Holz-Alu-Fenster / Türen/PRF/Sonnenschutz/Kantteile
Leibnizuniversität Hannover Erweiterung des Verwaltungsgebäudes
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ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) ATV 1 ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG ATV 1.0 Bezeichnung und Adresse der Baumaßnahme Bürogebäude 1235 Leibnizuniversität Hannover Wilhelm-Busch-Str. 6D 30167 Hannover ATV 1.1 Planung Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine dreigeschossige Erweiterung des Verwaltungsgebäudes 1235 für die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Das Bestandsgebäude ist rechteckig, der anschließende Neubau C-förmig, so dass in der Mitte ein Innenhof entsteht. Bestand und Anbau werden in gleicher Bauweise ausgeführt. Es handelt sich um ein Holzrahmenbaugebäude auf einer Stahlbetonsohle mit Stahlbetonsockel. Die Decken sind Brettstapel-Sichtholz-Decken, die Deckenelemente werden in Stahlträger eingehängt. Die aussteifenden Innenwände sind aus Brettsperrholz, die tragenden Innenstützen aus Brettschichtholz. Der Anbau erhält ein Treppenhaus aus Sichtbetontreppen Nichttragende Innenwände sind als Gipskartonwände geplant. Alle Räume erhalten einen schwimmenden Estrich, in den beiden oberen Etagen wird außerdem eine Splittschüttung unter dem Estrich eingebracht. Für die Elektroversorgung der Räume werden Kabelkanäle an den Außenwänden installiert, die Leitungen für Beleuchtung liegen unter dem Estrich bzw. in den Trockenbauwänden. Im Zuge der Baumaßnahme werden auch die Außenanlagen neu hergestellt. Die Außenmaße des Anbaus sind ~ 23,77m x 30,26m Die Maße des Innenhofes sind ~13,33m x 13,60m Die Gebäudehöhe beträgt ~ 10m ATV 1.2 Zufahrt Es handelt sich um ein Hinterliegergrundstück. Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt über eine 5m breite und ca 50m lange Stichstraße von der Wilhelm-Busch-Straße aus. Die Feuerwehrzufahrt und -Aufstellfläche für das Bestandsgebäude sind Teil der Baustelleneinrichtungsfläche. Dieser Bereich dient lediglich der Anlieferung und ist unbedingt dauerhaft für die Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge freizuhalten. ATV 1.3 Besichtigung der Baustelle Vor Abgabe des Angebots kann sich der Bieter Aufklärung über alle örtlichen Gegebenheiten verschaffen. Besichtigungen des Geländes sind in Absprache mit dem AG möglich. ATV 2  BAUSTELLENBETRIEB ATV 2.1 Arbeitseinsatz Die Baustelle ist ständig mit einer ausreichenden Zahl Arbeitskräfte, Geräte und aller Art von Hilfsmitteln zu besetzen, um eine zügige und termingerechte Fertigstellung zu gewährleisten. Der Arbeitseinsatz ist so einzurichten, dass andere am Bau beschäftigte Handwerker in ihrem Baufortschritt nicht behindert werden. Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet. Daher ist die Arbeitszeit auf 7:00 - 20:00 Uhr an Wochentagen und 7.00 - 16:00 Uhr an Samstagen beschränkt. ATV 2.2 Baustellenordnung Das dem LV beigefügte Formblatt Nr 10.04 WBVB Baustellenordnung gilt in allen seinen Teilen. Der zeitliche Ablauf der örtlich zu erbringenden Leistungen ist mit der Bauleitung und evtl. anderen Gewerken so abzustimmen, dass ein kontinuierlicher Ablauf und Fertigstellung der Teilabschnitte der Maßnahme im Rahmen der Baufristen gewährleistet ist. Es ist davon auszugehen, dass die hier ausgeschriebenen Arbeiten in mehreren Teilabschnitten über die gesamte Bauzeit verteilt auszuführen sind. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. ATV 2.3 Baustelleneinrichtung Für die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen stehen stehen dem AN die im Plan markierten Flächen zur Verfügung. (s. Baustelleneinrichtungsplan). Die Lager - und Stellplatzflächen sind begrenzt und werden dem AN ausschließlich durch die örtliche Bauleitung zugewiesen. Auf dem Baugelände dürfen ausschließlich Lieferfahrzeuge verkehren. Sämtliche privaten PKW sind außerhalb des Baugrundstückes abzustellen. Für die Baustelleneinrichtung und den Baustellenverkehr sind befestigte Flächen vorgesehen. Nicht befestigte Grünflächen sind nicht mit Baufahrzeugen zu befahren, damit der Boden nicht dauerhaft verdichtet wird. Baustrom und -wasser werden bauseits gestellt. Die Herstellung der allgemeinen Baustelleneinrichtung wird als ein gesondertes Gewerk ausgeschrieben und vergeben. ATV 2.4 Kran Bauseits wird kein Baustellenkran gestellt, auch der Baustrom ist nicht für den Kranbetrieb ausgelegt. Eventuell notwendige Kranarbeiten sind von den Gewerken eigenständig zu planen und in das Angebot mit einzurechnen. ATV 2.5 Gerüst Jedes Gewerk ist für das Stellen von für die eigenen Arbeiten notwendiger Gerüste selbst verantwortlich. Dies ist in das Angebot mit einzurechnen. ATV 2.6 Koordination mit dem Bestand Das Bestandsgebäude wird während der gesamten Bauphase weiterhin als Bürogebäude genutzt. Die sichere Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer sowie für die Feuerwehr sind immer zu gewährleisten. Arbeiten, die das Bestandsgebäude direkt betreffen (Öffnen der Verbindungen, Herstellen der Anschlüsse uä) sind rechtzeitig, jedoch min. 5 Arbeitstage vorher anzukündigen. Bei Arbeiten im Bestandsgebäude sind die Räume besonders vor Staub, Schmutz und Lärm zu schützen. ATV 2.7 Schutz der Oberflächen Bei den Decken handelt es sich um Sichtholzdecken, ebenso sind einige der Innenwände und die Innenstützen Sichtholzqualität. Die Treppenläufe sind Ober- und Unterseitig in Sichtbetonqualität Diese Oberflächen werden nicht nachbearbeitet und sind unbedingt zu schützen, das Bekleben, Beschriften oä. ist untersagt. ATV 2.8 Mängelverfolgung Für die Mängelverfolgung wird von der Bauleitung das Progamm Planradar verwendet. Allen Gewerken wird bei Arbeitsbeginn eine Einladung zugesandt. Sie sind dazu aufgefordet diese zu Bestätigen und einen Zugang anzulegen. Kosten entstehen für die Auftragnehmer nicht. ATV 3 BAUSTOFFE / BAUKONSTRUKTION ATV 3.1 Herstellerangaben Die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller der bei den Bauarbeiten verwendeten Produkte sind zu beachten. Bei der Durchführung der Arbeiten und der Auswahl der eingesetzten Materialien sind die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Anlagen 1. Statik Positionsplan K 201 statisches Regeldetail A K 202 statisches Regeldetail B K 203 statisches Regeldetail C K 204 statisches Regeldetail D 2. Pläne Übersichtsplan LV- 001 Lageplan LV- 002 Baustelleneinrichtungsplan LV- 004 Grundriss EG LV- 005 Grundriss 1.OG LV- 006 Grundriss 2.OG LV- 007 Dachaufsicht LV- 008 Schnitt B LV- 009 Schnitt C LV- 010 Schnitt D LV- 011 Ansicht Süd LV- 012 Ansicht Nord LV- 013 Ansicht West LV-D-01 Außenwandanschluss Sockel / Decke LV-D-02 Attikaanschluss Hoch-/Tiefpunkt LV-D-03 Fensteranschluss_Sockel LV-D-04 Fensteranschluss_Decke LV-D-05 Horizontalschnitte LV-D-06 Treppenhauswand Anschluss Sockel / Podest LV-D-07 Treppenhauswand Anschluss Attika LV-D-08 Treppen Grundriss EG / 1.OG / Schnitt A-A LV-D-09 Treppen Grundriss 2.OG / Schnitt B-B LV-D-10 PR-Fassade Anschluss Sockel LV-D-11 PR-Fassade Anschluss Decke / Dach LV-D-12 PR-Fassade horizontal LV-D-13 PR-Fassade Wandanschluss Sockel LV-D-16 Deckendetails LV-D-17 Dachaufbau LV-D-18 Bestand Anschluss Dach LV-D-19 Bestand Anschluss Decke Der Ausführungszeitraum ist 38.KW 2026 bis 51.KW 2026.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
06 Holz-Alu-Fenster / Türen
06
Holz-Alu-Fenster / Türen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Beim Einbau ist darauf besonderer Wert zu legen, dass die gesamten Konstruktionen konsequent umlaufend luft- und winddicht an die angrenzenden Bauteile angeschlossen werden. Anschlüsse und Fugen: Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu beachten. Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird. Die Fugenbreiten werden auf min. 10mm bzw. max. 20mm eingeschränkt. Breitere Fugen sind durch Zusatzteile auf das max. zulässige Fugenmaß zu reduzieren. Die Fugen sollen mit Mineralwolle ausgestopft werden. Montageschaum ist ausdrücklich nicht zulässig. Bewegungsfugen dürfen nicht dauerelastisch eingedichtet werden, sondern sind mit Folien zu schließen. Sämtliche Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind in die EP einzukalkulieren. Folien, Abdichtungen, Dichtstoffe: Für die Anschlüsse der Fenster an die Wände werden umlaufend  innen und außen Folien verwendet. Zur Anwendung kommt eine Folie mit variablen sd-Wert, die sowohl innen wie außen verwendet werden kann. Sie erfüllt damit die Empfehlungen der RAL-Gütegemeinschaft für Fenster und Haustüren "innen dichter als außen". Rahmenprofile: Die Profile bestehen aus lamelliertem Holz. Die Holzprofile nehmen die Kräfte aus horizontalen Verkehrslasten, Windlasten, Füllungen, Beschlägen usw. auf und leiten diese in den Baukörper ab. Die Metallprofile verhindern eine direkte Bewitterung des Holzes. Die Befestigung des Aluminiumrahmens auf dem Holzrahmen erfolgt über demontierbare Dreh- und Drehklipphalter aus hochwertigen und temperaturbeständigen Kunststoffen. Somit ist eine spannungsfreie Ausdehnung der unterschiedlichen Materialien gewährleistet. Die Metallprofile sind mit einem durchgängigen Belüftungs-- und Entwässerungssystem ausgebildet. Der Angebotsbearbeitung ist grundsätzlich die Richtlinie HM.01 "Richtlinie für Holz-Metall-Fenster- Konstruktionen" zugrunde zu legen. Mit Abgabe des Angebotes wird bestätigt, dass bei der Bemessung der Konstruktion die Gebäudeform, die Gebäudehöhe, sowie die Wind-, Schnee-, Eis- und sonstige auf das jeweilige Bauteil einwirkende Lasten berücksichtigt wurden: Windzone: 2 Schneelastzone: 2 ZTV 06.01 Vom Bieter auf Nachfrage vorzulegende Nachweise: 1. Den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der aktuellen Musterbauordnung (MBO) bzw. der aktuellen Landesbauordnung (LBO). Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit kann durch Vorlage des gültigen Eignungsnachweises für das angebotene System vom Systemhersteller (z.B. Institut für Fenstertechnik (ift), Rosenheim und der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V., Frankfurt, der  Vorlage des RAL Gütezeichen Holz-Metall-Fenster oder gleichwertiger Nachweise) erfolgen. Bieter, die nicht über diesen Nachweis verfügen, müssen einen vergleichbaren Nachweis vorlegen. Darin muss ein dafür zugelassenes Institut bestätigen, dass das System und die zugehörige Systembeschreibung der angebotenen Konstruktion geprüft und freigegeben ist und über eine Systemprüfung eine Klassifizierung der angebotenen Fensterkonstruktion nach aktuellen DIN-Normen   zu Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Windwiderstand, Bedienkräfte, mech. Festigkeit und Dauerfunktion vorgenommen wurde. 2. Den Nachweis, dass die in dieser Ausschreibung geforderten wärmetechnischen Werte erfüllt werden. Bei diesem Nachweis sind die Ausführungen der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie die Vorgaben der aktuzellen DIN-Normen und die Forderungen dieser Ausschreibung zu berücksichtigen. ZTV 06.02 Holz-Alu-Fenster (-Türen) Eingebaut werden klassische Holzkonstruktionen, Profildicke richtet sich nach den erforderlichen Glasstärken Holzart: Fichte Der Feuchtegehalt der verarbeiteten Hölzer muss nach Fertigstellung der Fenster im Bereich von 13 ± 2 % liegen. Bei der Verwendung von schichtverleimten Kanten ist die Tabelle 2 der deutsch-schweizerischen Richtlinie "Massive, keilgezinkte und lamellierte Profile für Holzfenster" zugrunde zu legen. Die prinzipielle Eignung der zur Anwendung kommenden lamellierten und keilgezinkten Profile ist durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen. Die gleichmäßige Qualität ist durch eine kontinuierliche Eigen- und Fremdüberwachung sicherzustellen. Die Flügel- und Blendrahmenprofile sind so auszubilden, dass alle Holzteile von außen im eingebauten Zustand abgedeckt sind. Die Aluminium- und Holzteile sind so miteinander zu verbinden, dass durch materialspezifisch bedingte Längenänderungen keine unzulässigen Spannungen und Verformungen auftreten. Die Befestigung der Aluschale auf dem Holzfenster erfolgt durch Drehverbinder aus Kunststoff. Der Abstand der Verbinder darf 20cm nicht überschreiten. Von den Ecken sollte ein Mindestabstand von 5cm bis 10cm eingehalten werden. Die Dichtungen in den Flügeln sind umlaufend in einer Ebene einzubauen und müssen aus einem Stück bestehen. Sie müssen auswechselbar sein. Die Verträglichkeit des Materials mit den angrenzenden Stoffen (auch dem Anstrich) ist zu gewährleisten. Sie müssen PVC-frei sein. Der  Fugendurchlaß- koeffizent der Fenster u. Türen darf dem der Wärmeschutz- verordnung in Anlage 4 Tabelle 1 Zeile 1 genannten Wert nicht überschreiten. Das System muss mindestens der "Richtlinie für Anforderung und Prüfung des Verbundes zwischen Aluminium- und Holzprofil von Aluminium-Holzfenstern" des ift Rosenheim entsprechen. (RAL-Gütezeichen) Oberflächenbeschichtung Holz Die Holzfenster (Fichte) sollen mit Klarlack ausgeführt werden: Wasserlack -Grundierung -2-facher Anstrich mit Wasserlack, inkl. Zwischenschliff gem. der Herstellerangaben Die Oberflächenbehandlung der Holzteile richtet sich nach der verwendeten Holzart, dem gewählten Beschichtungssystem und der zu erwartenden Beanspruchung der Oberfläche. Es sind die Verarbeitungsvorschriften der Beschichtungsmittel- hersteller anzuwenden. Das gewählte Beschichtungssystem hat den vorgenannten Anforderungen an die Umweltverträglichkeit zu entsprechen. Verglasung Die Bemessung der Glasdicke ist Leistung des AN und hat nach den statischen Beanspruchungen zu erfolgen. Soweit Normen vorhanden sind, sind diese zugrunde zu legen. Das gilt für sämtliche Verglasungen. Die Abstandhalter der Glasscheiben ist aus thermoplastischen Material herzustellen, Farbe lichtgrau. Metalle dürfen in Abstandshaltern nicht verwendet werden. Auf der ganzen inneren Scheibenfläche muß eine gleichmäßige Oberflächentemperatur und ein homogener U- Wert gewährleistet sein. Die Abnahme der Verglasung erfolgt im Zusammenhang mit einem Dichtheitstest (Blower-Door-Test). Aluminium-Werkstoffe Bei den Anforderungen an Aluminium-Werkstoffen gelten EN 573-1 bis -4 sowie die EN 755-1 für stranggepresste Profile DIN 485-1+2 bei Blechen. Zu beachten ist weiter EN 12020 bei Strangpressprofilen aus AW-6060-T 66 (alte Bezeichnung AlMgSi 0,5). Bleche sind in der Legierung AlMg 3 anzubieten. Bei anderen Metallen sind die Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Legierung und die Qualität der Oberfläche der Profile ist auf die vorgesehene Oberflächenbehandlung abzustimmen. Die Profile müssen durchlaufen und auftretenden thermischen und chemische Belastungen durch "Verarbeitungsgänge für Kunststoff- Beschichtung (Einbrennlackierung)" ohne Beeinträchtigung der Verbundwirkung standhalten. Die Beschichtung wird nach den gültigen Qualitätsrichtlinien für die Beschichtung von Bauteilen aus Aluminium der GSB-International GSB AL 631, bzw. den QUALICOAT-Vorschriften ausgeführt. Die Bleche sind weiß eloxiert, Farbwahl  durch den AG nach Bemusterung. ZTV 06.03 Luftdurchlässigkeit und Schlagregendichtheit Die Luftdurchlässigkeit der Fenster muss gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) bei Gebäuden ab drei Vollgeschossen mindestens die Klasse 3 nach DIN EN 12207 erfüllen. Die Schlagregendichtheit wird nach DIN EN 12208 klassifiziert. Für die Ermittlung der notwendigen Beanspruchungsklasse ist die Gebäudehöhe und die Wetterbelastung des Bauwerks zu berücksichtigen. ZTV 06.04  Wärme- und Feuchteschutz Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gelten sowohl DIN 4108 als auch die Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Fenster sind in der EnEV-Berechnung pro Gebäude mit einem durchschnittlichen Uw-Wert von 1,10 W/m²K über alle Fenster berechnet. Dieser Wert ist vom Bieter einzuhalten und nachzuweisen. Verglasung g-Wert max. 0,51 ZTV 06.05  Schallschutz Für die Fenster wird das Schalldämm-Maß 32 dB gefordert. ZTV 06.06  Einbruchhemmung Einbruchhemmung gemäß DIN EN 1627, Widerstandklasse: RC 2 N für die Fensterelemente im Erdgeschoss. ZTV 06.07  Beschläge, Griffe Alle zum Einbau kommenden Beschläge sind in die EP mit einzurechnen (Lieferung und Montage inkl. Befestigungsmittel). Sie müssen aus hochwertigen Qualitätserzeugnissen in stabiler Ausführung bestehen und sind verdeckt liegend einzubauen, ausgenommen Handhaben, Griffe, Bänder und Drehlager.  Es dürfen nur genormte Standardbeschläge eingebaut werden. Die Beschläge müssen die Anforderungen der aktuellen DIN-Normen erfüllen und sollen eine Stufe höher als die zu erwartenden Belastungen ausgebildet sein. Die verwendeten Werkstoffe sind gegen Korrosion zu schützen. Die Beschlagteile müssen nachjustierbar sein und der Einbau hat nach den Vorgaben des Systemhauses und/oder des Beschlagherstellers zu erfolgen. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag und Verbindungsteilen muss sichergestellt sein, ebenso die Möglichkeit zur Wartung und - im Bedarfsfall - zum Austausch der Beschläge.Grundsätzlich sind Einhandbeschläge auszuführen. Die Beschläge sollen aus Aluminium oder Edelstahl bestehen und mit RAL-Gütezeichen zum Nachweis der Funktionsbeständigkeit versehen sein. Die Oberfläche der sichtbaren Teile ist in EV1 eloxiert auszuführen. Alle Beschläge sind vor der Ausführung unaufgefordert zu bemustern und vom objektüberwachenden Architekten genehmigen zu lassen. Benutzerinformationen mit Wartungs- und Pflegeanleitung sind entsprechend den Forderungen der Landesbauordnungen und des Produkthaftungsgesetzes dem Auftraggeber spätestens mit der Schlussrechnung unaufgefordert zur Weitergabe an die Nutzer zu übergeben. Die Richtlinie VHBE "Beschläge für Fenster und Fenstertüren Vorgaben und Hinweise für Endanwender" der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge, Velbert ist zu beachten. Die Griffhöhen sind vor Ausführungsbeginn noch einmal in Absprache mit der Bauleitung festzulegen. Die Bedienungshebel aller Beschläge müssen in Form und Oberfläche identisch sein, wenn in Sonderfällen nicht ausdrücklich vom AG anders verlangt oder zugestimmt wird. Unter Berücksichtigung der Lastannahmen sind Zusatzteile wie zusätzliche Bänder und Verriegelungen sowie zusätzliche Scherenbefestigungen nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen. ZTV 06.08 Ausstattung Tür Die EG-Treppenhaustür ist als Flucht- und Rettungsweg ausgewiesen und muss einen entsprechenden bauaufsichtlich zugelassenen Türdrücker und Schlosskasten sowie einen Obentürschließer erhalten (zugelassen für Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179) . Anzubieten ist ein einseitig verkröpfter Türdrücker (Edelstahl)  mit einseitig verkröpftem Stoßgriff, gerade Form, Edelstahl matt, als Fluchtweg- Wechselgarnitur, mit Schlüsselrosetten - Türverriegelung  TV5-xx DCW (im Falz verbaut) - Halbzylinder ZK. MR.VR - SVP-Schloss - Drücker/ Stoßstange, Edelstahl, flügelhoch - Obentürschließer mit Gleitschiene, für barrierefreie Türen nach DIN 18040, hoher Wirkungsgrad über 80%, stark abfallendes Öffnungsmoment entsprechend Einbausituation an-/abschaltbar, von vorn einstellbare Schließkraft, Schließgeschwindigkeit, Öffnungsdämpfung und Endschlag. Die Tür öffnet nach außen, die Schwelle muss barrierefrei sein. Die notwendigen Abdichtungsarbeiten sind in den Kosten zu berücksichtigen. ZTV 06.09  Vogelschutzmarkierungen Alle Gläser erhalten Vogelschutzmarkierungen zum Schutz vor Vogelschlag. Die Markierungen sind dauerhaft auf der Innenseite der äußeren Scheibe aufzubringen. Es ist eine gerasterte Markierung gemäß der Empfehlung des NABU aus dem Merkblatt "Vogelfalle Glas" vorzusehen. Die genaue Art der Markierung ist im Vorfeld zu bemustern. ZTV 06.10  Hinweise zum Angebot / Kalkulation: In den als "Mehrpreis" ausgewiesenen Positionen soll nur der Mehrpreis bezogen auf die jeweilige Grundposition kalkuliert werden - also nicht noch einmal das Fenster selber!
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
06.01 Fenster FE 1 / 3,3x1,7m Holz-Alu-Fensterelement gem.  ZTV 06 herstellen und liefern Breite:   ca. 3,30 m Höhe:   ca. 1,7 m Brüstungshöhe:  ca. 1,00 m EG, ca 0,80m OG/DG (Rohbaumaß ü. OKFF) Aufteilung:  dreiteilig mit    1 Festelement mittig    2 Öffnungsflügel jeweils mit      Dreh- Kippbeschlaggarnitur je     ca 0,80x1,70m
06.01
Fenster FE 1 / 3,3x1,7m
24.00
St
06.02 FE 1 Mehrpreis Einbruchhemmung RC 2N Mehrpreis für Einbruchhemmung:  RC 2 N bezogen auf  Grundposition FE 1
06.02
FE 1 Mehrpreis Einbruchhemmung RC 2N
8.00
St
06.03 Fenster FE 2 / 0,8x1,7m Holz-Alu-Fensterelement gem.  ZTV 06  herstellen und liefern Breite:   ca. 0,80 m Höhe:   ca. 1,70 m Brüstungshöhe:  ca. 1,0 m (Rohbaumaß ü. OKFF) Aufteilung:  einteilig mit     1 Dreh-Kipp Fensterbeschlaggarnitur
06.03
Fenster FE 2 / 0,8x1,7m
5.00
St
06.04 FE 2 Mehrpreis Einbruchhemmung RC 2N Mehrpreis für Einbruchhemmung:  RC 2 N bezogen auf  Grundposition FE2
06.04
FE 2 Mehrpreis Einbruchhemmung RC 2N
1.00
St
06.05 Fenster FE 3 / 1,7x1,7m Holz-Alu-Fensterelement gem.  ZTV 06 herstellen und liefern Breite:   ca. 1,7 m Höhe:   ca. 1,7 m Brüstungshöhe:  ca. 1,00 m EG, ca 0,80m OG/DG (Rohbaumaß ü. OKFF) Aufteilung:  zweiteilig mit Mittelpfosten.     2 Dreh-Kipp Fensterbeschlaggarnitur,
06.05
Fenster FE 3 / 1,7x1,7m
6.00
St
06.06 FE 3 Mehrpreis Einbruchhemmung RC 2N Mehrpreis für Einbruchhemmung:  RC 2 N bezogen auf  Grundposition FE 3
06.06
FE 3 Mehrpreis Einbruchhemmung RC 2N
2.00
St
06.07 Fenster FE 4 / 1,85x1,7m Holz-Alu-Fensterelement gem.  ZTV 06 herstellen und liefern Breite:   ca. 1,85 m Höhe:   ca. 1,70 m Brüstungshöhe:   ca 0,80m        (Rohbaumaß ü. OKFF) Aufteilung:  einteilig mit    1 Festelement
06.07
Fenster FE 4 / 1,85x1,7m
2.00
St
06.08 Fenster FE 4a / 1,85x2,7m Holz-Alu-Fensterelement gem.  ZTV 06 herstellen und liefern Breite:   ca. 1,85 m Höhe:   ca. 2,70 m Brüstungshöhe:  0.00         (Rohbaumaß ü. OKFF) Aufteilung:  einteilig mit    1 Festelement Zeichnung:
06.08
Fenster FE 4a / 1,85x2,7m
1.00
St
06.09 Fenster FE 5 / 2,15x1,7m Holz-Alu-Fensterelement gem.  ZTV 06 herstellen und liefern Breite:   ca. 2,15 m Höhe:   ca. 1,7 m Brüstungshöhe:  ca. 1,00 m EG, ca 0,80m OG/DG (Rohbaumaß ü. OKFF) Aufteilung:  dreiteilig mit    1 Festelement mittig    2 Öffnungsflügel jeweils mit      Dreh- Kippbeschlaggarnitur je     ca 0,80x1,70m
06.09
Fenster FE 5 / 2,15x1,7m
24.00
St
06.10 FE 5 Mehrpreis Einbruchhemmung RC 2N Mehrpreis für Einbruchhemmung:  RC 2 N bezogen auf  Grundposition FE5
06.10
FE 5 Mehrpreis Einbruchhemmung RC 2N
8.00
St
06.11 Notausgangstür Holz-Alu-Türelement mit seitlicher Aufdopplung gem. ZTV 06. herstellen und liefern Breite   ca. 1,35m Lichte Breite   min. 1,05m Höhe   ca. 2,70m Lichte Höhe   ca. 2,10m inkl. Oberlicht, festverglast Türdrücker mit Notausgangsverschluss, Obentürschließer mit Gleitschiene, elektrischer Türöffner. Einbruchhemmung:  RC 2 N Achtung! Tür öffnet nach außen
06.11
Notausgangstür
1.00
St
06.12 Mustergläser Die geplante Vogelschutzmarkierung ist im Vorfeld mit Isolierglas-Mustergläsern von min. 40x40cm zu bemustern. Vorzustellen sind hierbei punkt- und linienförmige Raster, gem. Empfehlungen vom NABU.
06.12
Mustergläser
3.00
St
07 Fensterbänke / Blechabdeckung / Raffstore
07
Fensterbänke / Blechabdeckung / Raffstore
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) In den folgenden Positionen werden alle Arbeiten an den Fensterbänken (innen und außen) sowie alle Blechabdeckungen zusammenfassend beschrieben. Außen werden gekantete Aluminiumbleche eingesetzt, innen Holzwerkstoffe. Der Einbau erfolgt dann in den Außenwänden des Titel 02 zusammen mit den Fenstern, die in Titel 06 beschrieben sind. Der Bieter hat die fachtechnisch richtige und vollständige Leistung gem. der vorangestellten ATV und LB und den allgemeinen Regeln der Bautechnik entsprechend zu erbringen und  in die Einheitspreise einzukalkulieren, inkl. Lieferung und Einbau. ZTV 07.01 Fensterlaibungen außen Laibungszarge seitlich aus Aluminiumblech, t=2mm, 2fach gekantet, je nach Laibungstiefe ca. 240 mm - 300 mm in der Abwicklung, herstellen, liefern und fachgerecht an Fensterleibungen an der tragenden Holzunterkonstruktion der Vorpositionen montieren. Zarge an den Ecken fest mit Schrauben verbunden, an Fenster-/ Fassadenkonstruktion verdeckt montiert. Montage einschließlich aller umlaufenden Bauanschlüsse, einschließlich Fugenabdichtung, einschließlich aller erforderlichen Unterkonstruktionen. Vorderkante bündig zur Fassadenaussenkante. Die Sturzzarge ist entsprechend zu fertigen, das Aluminiumblech erhält jedoch eine Lochreihe. Bei Fenstern mit Raffstore wird das Leibungsblech an der Raffstoreblende befestigt. Die Laibungszarge wird im unteren Bereich so ausgespart, dass sie über den Rand der Fensterbank gestülpt werden kann. Die Zargen sind auch dort zu montieren, wo sich mittig in den Fassadenfeldern kein Fenster liegt, sondern die Holzverkleidung zurück springt (Abwicklung ca 130mm) Die Zargen sind vorne plan mit der Fassade (ohne Überstand) einzubauen. Oberfläche Aluminiumbauteile: gem. ZTV 06.02, pulverbeschichtet, RAL-Farbton weiß, nach Bemusterung. ZTV 07.02 Außenfensterbänke Eingebaut werden sollen Aluminium-Fensterbänke auf Anti-Dröhn-Belag mit angeschweißten, wasserdichten und in sich dehnfähigen Bordprofilen mit einer Bewegungsaufnahme von +- 3 mm. Das Fugendichtband wird gem. Herstellerhinweisen zwischen Fensterbank-Anschraubsteg und Fensterrahmen angebracht und ca. 5 cm um die Ecken geführt. Die Fensterbänke müssen regendicht ohne Behinderung der Dehnung eingepasst werden. Überstand Fensterbank vorne über Fassadenbekleidung ca. 30mm. Oberfläche Fensterbank: gem. ZTV 06.02, pulverbeschichtet, RAL-Farbton weiß, nach Bemusterung. Die Außenfensterbank ist auch dort zu montieren, wo mittig in den Fassadenfeldern kein Fenster liegt, sondern die Holzverkleidung zurück springt. ZTV  07.03 Verarbeitung Bleche Die Blechdicke ist nach statischen Erfordernissen zu dimensionieren, mindestens jedoch 2 mm dick, oder in der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Dicke auszuführen. Die Abkantungen sind vor der Oberflächenbehandlung mit kleinstmöglichem Biegeradius ohne Rißbildung herzustellen. Die Kanten der Bleche sind ebenfalls zu beschichten, bzw. zu eloxieren. Falls bei großflächigen Blechteilen aus statischen oder sonstigen Gründen Aussteifungen notwendig sein sollten, sind diese mit in den EP einzurechnen. Die eventuell erforderlichen Aussteifungen müssen unsichtbar angebracht werden und dürfen nicht zu Verwerfungen (bei Temperaturwechsel) führen. ZTV 07.04 Fensterbänke innen bauseits ZTV 07.05 Beweglicher Sonnenschutz Der bewegliche Sonnenschutz wird auf der Süd- und Westseite sowie an den Innenhof-Fassaden eingebaut. Zum Einsatz kommt: Raffstore mit gebördelten Lamellen und Schienenführung, Lamellenbreite 60mm. Allgemeines: Die Motorsteuereinheit und Windschutzzentrale sind im Bestand bereits vorhanden. Die neuen Elemente werden daran angeschlossen. Verbaut wurde im Bestand das System von Warema. Die Kompabilität mit dem Bestand ist sicherzustellen. Alle Befestigungen (Schrauben usw.) grundsätzlich aus Edelstahl. Verbindungsteile korrosionsbeständig (A2), Aluminium, Kunststoff. Alle zum Einbau notwendigen Maßnahmen und Leistungen zur Befestigung der Sonnenschutz-Anlagen an der bauseitigen Fassade (z. B. Verstärkungen, Gewinde, Bohrungen für Bolzen, Setzen von Gewinde bzw. Stehbolzen usw.) sind rechtzeitig anzumelden und eigenverantwortlich zu klären. Basis-Raffstorefertigelement DIN EN 13659 und DIN V 18073, Behang für Gesamtenergiedurchlassgrad Sonnenschutz und Verglasung gtot max. 0,03 DIN EN 14501, für Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g max. 0,5 DIN EN 410. Blende U-Blende aus gekantetem Aluminium, 2 mm stark, Oberfläche pulverbeschichtet, RAL-Ton gem. Angabe AG, seitlich geschlossen, Blendenhöhe gem. Erfordernis, Blendentiefe: 120 mm, einschl. Standardbügel, einschl. Konsolen, Raffstoreträger müssen mit einer körperschallentkoppelten Zwischenlage ausgeführt werden, um Vibrationseinleitungen in die Fassade zu verhindern. Lamellen 60 mm breit, konkav-konvex-gewölbt, beidseitig randgebördelt, aus speziallegiertem, mit lichtechtem Lack im Spezialverfahren korrosionsbeständig einbrennlackiertem Aluminium. Sämtliche Stanzungen in den Lamellen sind mit schwarzen Schutzösen zur Führung der Aufzugsbänder (Verminderung des Abriebes) und zur Befestigung der Stege der Leiterkordel versehen. Stufenloses wenden der Lamelle. mit Führungsnippel, wechselseitig an jeder Lamelle, für Schienenführung, Oberschiene als U-Profil, aus Aluminium, stranggepresst, Unterschiene als Hohlprofil, aus Aluminium, stranggepresst, beschichtet, volleinziehbar. Lamellenführung durch Führungsschiene mit Gleiteinlage, Führungsschiene als Systemschiene, Standardmaße des Herstellers, aus Aluminium, stranggepresst, beschichtet, Lage auf dem Blendrahmen, innerhalb der Fuge in der Laibung vor dem Fenster. Antrieb Verdeckt eingebauter, 230 V-Mittelmotor, Schutzart IP 54, mit angeflanschtem Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang, eingebauten Endschaltern und Thermoschutzschalter. Es sind Motore mit einstellbaren oberen und unteren Endschaltern einzusetzen. Die Motore sind generell mit einem geräuschoptimierten Oberschienenträger zu versehen, um die Körperschallübertragung auf ein Minimum zu reduzieren. Inkl. Anschlusskabel L=10m, inkl. STAS3-Stecker. Bedienung Hoch- und Tieffahren der Raffstoren durch Bedienung eines Schalters. Wenden der Lamellen durch leichtes Antippen der jeweiligen Richtung. Bei Erreichen der oberen oder unteren Endlage bewirken die im Motor eingebauten Endschalter das automatische Abschalten des Antriebes. Oberflächenbehandlung Die sichtbaren Aluminiumteile sind pulverbeschichtet Farbton nach Angabe AG auszuführen. Befestigung Bei Befestigung der Raffstoren auf Holz, Aluminium oder Kunststoff müssen Schrauben mit Dichtbeschichtung zur Verhinderung von Wassereintritt durch Kapillarwirkung eingesetzt werden. Die Befestigung ist so auszuführen, dass keine Spannungen durch thermische Ausdehnung auftreten können. Bei Montage auf Holz müssen zusätzlich Edelstahl- Distanzscheiben mit EPDM-Dichtscheiben montiert werden. Ein Prüfnachweis über die Dichtigkeit des Befestigungssystems ist auf Verlangen nachzureichen. Leistung AN - Montage bzw. Einziehen der Motoranschlussleitung in die Fassade inkl Abdichtung der Durchführungspunkte - Erstellung sämtlicher Planunterlagen - Lieferung, Montage und Elt. Anschluss sämtlicher Steuerkomponenten,   außer Bedientaster, Lieferung der flexiblen Motoranschlussleitung mit   angeschlossener Steckerkupplung. - Prüfung gemäß VDE der Antriebe und Kabelpeitschen. - Inbetriebnahme zusammen mit AN Elektro Leistung bauseits AN Elektro - komplette Kabelverlegung nach Angaben AN Fassade/ Sonnenschutz - Lieferung, Montage und Anschluss der Bedientaster - Prüfung gemäß VDE des Leitungsnetzes - Gemeinsame Inbetriebnahme mit AN Holzbau - Anschluss der Gebergeräte an bauseitigen Blitzschutz ZTV 07.06 Beweglicher Sonnenschutz Pfosten-Riegel- Fassade Der bewegliche Sonnenschutz wird auf der Nord- und Südseite im Bereich der Pfosten-Riegel-Fassaden im Innenhof eingebaut. Zum Einsatz kommen Pfosten-Riegel- Raffstores mit randgebördelten Lamellen und Schienenführung, Lamellenbreite 60mm, Fc-Wert Sonnenschutz: 0,25 Blende U-Blende aus gekantetem Aluminium, 2 mm stark, einseitig abgeschrägt. Oberfläche pulverbeschichtet, RAL gem Angabe AG, seitlich wahlweise geschlossen oder mit Stoßverbinder. Ein minimaler Blendenabstand zur Fassade von 25 mm muss erreicht werden, eine Direktmontage ohne Abstand auf die Fassade ist aufgrund unzureichender Hinterlüftung/ Wärmeableitung nicht zulässig. Die Blenden sind optisch durchlaufend auszuführen. Im Bereich der Türöffnungen im EG ist die Blende ohne Raffstore-Element auszuführen und von unten zu schließen. Befestigung Die Befestigung auf Pfosten-Riegel-Fassaden erfolgt über  Stehbolzen. Um Glasbruch durch Spannungen zu vermeiden und Wassereintritt durch Kapillarwirkung zu verhindern, sind die mitgelieferten Montagemittel mit Dichtbeschichtung als Gegenlager zu verwenden. Die Befestigung ist so auszuführen, dass keine Spannungen durch thermische Ausdehnung auftreten können. Ein Prüfnachweis über die Dichtigkeit des Befestigungssystems ist auf Verlangen nachzureichen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
07.01 Fensterlaibung außen für FE 1 / 3,3x1,7m Fensterlaibung außen dreiseitig umlaufend und Außenfensterbank gem. ZTV 07 herstellen, liefern und einbauen. Für Fenster FE 1, b/ h: ca. 3,30x1,70m Sturzblende an Raffstore befestigt.
07.01
Fensterlaibung außen für FE 1 / 3,3x1,7m
21.00
St
07.02 Fensterlaibung außen für FE 1 / 3,3x1,7m und Holzverkl. Fensterlaibung außen dreiseitig umlaufend und Außenfensterbank gem. ZTV 07 herstellen, liefern und einbauen. Für Fenster FE 1 und anschließender zurückspringender Holzverkleidung. Die an die zurückspringende Holzverkleidung anschließende Fensterlaibung ist durch ein Kantholz, vorvergraut und gehobelt zur schließen. , b/ h: ca. 3, 90x1,70m, Sturzblende an Raffstore befestigt. Einbauort Südfassade
07.02
Fensterlaibung außen für FE 1 / 3,3x1,7m und Holzverkl.
3.00
St
07.03 Fensterlaibung außen für FE 3 / 1,7x1,7m Fensterlaibung außen zweiseitig und Außenfensterbank gem. ZTV 07 herstellen, liefern und einbauen. Für Fenster FE 3 b/ h: ca. 1,7x1,70m Einbauort: Ostfassade / alle Geschosse
07.03
Fensterlaibung außen für FE 3 / 1,7x1,7m
6.00
St
07.04 Fensterlaibung außen für FE1, FE 4 und Holzverkleidung/ 4,7x1,7m Fensterlaibung außen dreiseitig umlaufend und Außenfensterbank gem. ZTV 07 herstellen, liefern und einbauen. Für Fenster FE1 und 4 sowie anschließender zurückspringender Holzverkleidung. Die an die zurückspringende Holzverkleidung anschließende Fensterlaibung ist durch ein Kantholz, vorvergraut und gehobelt zur schließen. Für Fenster FE 4 b/ h: ca. 4,70x1,70m Einbauort: Nordfassade / 1. und 2.OG
07.04
Fensterlaibung außen für FE1, FE 4 und Holzverkleidung/ 4,7x1,7m
2.00
St
07.05 Fensterleibung außen für FE5 Südseite Fensterlaibung außen dreiseitig umlaufend und Außenfensterbank gem. ZTV 07 herstellen, liefern und einbauen. Für Fenster FE 5, b/ h: ca. 2,20x1,70m Sturzblende an Raffstore befestigt.
07.05
Fensterleibung außen für FE5 Südseite
12.00
St
07.06 Fensterleibung außen für FE5 Nordseite Fensterlaibung außen dreiseitig umlaufend und Außenfensterbank gem. ZTV 07 herstellen, liefern und einbauen. Für Fenster FE 5, b/ h: ca. 2,20x1,70m Sturzblende an Fenster befestigt.
07.06
Fensterleibung außen für FE5 Nordseite
12.00
St
07.07 Laibung außen für Tür, Fenster und Holzverkleidung / 5,40mx2,7m Fensterlaibung außen dreiseitig umlaufend gem. ZTV 07 herstellen, liefern und einbauen. Für Holz-Alu-Tür und anschließender zurückspringender Holzverkleidung und bodentiefem Fenster.. Die an die zurückspringende Holzverkleidung anschließende Türlaibung ist durch ein Kantholz, vorvergraut und gehobelt zu schließen. Für Außentür b/ h: ca. 5,40x2,70m Einbauort: Nordfassade
07.07
Laibung außen für Tür, Fenster und Holzverkleidung / 5,40mx2,7m
1.00
St
07.08 Laibung außen für Holzverkleidung / 2,5x1,7m Fensterlaibung außen dreiseitig umlaufend gem. ZTV 07 herstellen, liefern und einbauen. Für zurückspringende Holzverkleidung. b/ h: ca. 2,50x1,70m Einbauort: Nordfassade / alle Geschosse
07.08
Laibung außen für Holzverkleidung / 2,5x1,7m
3.00
St
07.09 Laibung außen für Holzverkleidung / 4,5x1,7m Fensterlaibung außen dreiseitig umlaufend gem. ZTV 07 herstellen, liefern und einbauen. Für zurückspringende Holzverkleidung. b/ h: ca. 4,50x1,70m Einbauort: Westfassade / alle Geschosse
07.09
Laibung außen für Holzverkleidung / 4,5x1,7m
3.00
St
07.10 Laibung außen für FE 2 Holzverkleidung / 4,5x2,7m Fensterlaibung außen dreiseitig umlaufend gem. ZTV 07 herstellen, liefern und einbauen. Für Fenster FE 2 und anschließender zurückspringender Holzverkleidung. Die an die zurückspringende Holzverkleidung anschließende Fensterlaibung ist durch ein Kantholz, vorvergraut und gehobelt zur schließen. b/ h: ca. 4,50x1,70m Einbauort: Westfassade / alle Geschosse
07.10
Laibung außen für FE 2 Holzverkleidung / 4,5x2,7m
3.00
St
07.11 Wetterschenkel Alublech, dreifach gekantet, Abwicklung ca 36cm, Alu natur, Als oberer Abschluss der Holzverkleidung, umlaufend um das gesamte Gebäude.
07.11
Wetterschenkel
93.00
lfdm
07.12 Raffstore, für FE 1, ca. 3,30 x 1,70 m Lieferung und fachgerechte Montage von Aluminium- Sonnenschutz-Raffstore mit randgebördelten Lamellen, Lamellenbreite 60mm, inkl. Führungsschiene, als verdeckt liegender Einbau hinter Holzfassade. Ausführung gemäß den ZTV 07.05 (inkl.Elektromotor), sowie den Leistungs- und Systembeschreibungen. Raffstore:  gem. ZTV 07.05 Breite Raffstore: ca. 3,30 Höhe Raffstore:  ca. 1,70 zzgl. Pakethöhe Bedienung:   über Tastschalter und zentrale    Steuerung (Windwächter),    beides bauseits Blende:   U-Blende aus gekantetem Aluminium,    2,0 mm stark, pulverbeschichtet,    seitlich geschlossen Oberfläche:  gem ZTV 07.05    Farbtöne nach Wahl AG Befestigung:  Raffstore und Blende mit L-Konsolen    (inkl. thermischer Trennung) an    vorh. Holzwand gedübelt Fenster-Nr.:  FE 1
07.12
Raffstore, für FE 1, ca. 3,30 x 1,70 m
24.00
St
07.13 Raffstore, für FE 3, ca. 1,70x 1,70 m Breite Raffstore: ca. 1,70 Fenster-Nr.:  FE 3
07.13
Raffstore, für FE 3, ca. 1,70x 1,70 m
H
6.00
St
07.14 Raffstore, für FE 5, ca. 2,20x 1,70 m Breite Raffstore: ca. 2,20 Fenster-Nr.:  FE 5
07.14
Raffstore, für FE 5, ca. 2,20x 1,70 m
H
12.00
St
07.15 Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 2,15x2,56 Lieferung und fachgerechte Montage von Aluminium- Sonnenschutz-Raffstore mit randgebördelten Lamellen, Lamellenbreite 60mm, inkl. Schienenführung. Ausführung gemäß den ZTV 07.06 (inkl.Elektromotor), sowie den Leistungs- und Systembeschreibungen. Raffstore:  gem. ZTV 07.06 Breite Raffstore: ca. 2,15 Höhe Raffstore:  ca. 2,56 zzgl. Pakethöhe Bedienung:   über Tastschalter und zentrale    Steuerung (Windwächter),    beides bauseits Blende:   U-Blende aus gekantetem Aluminium    2,0 mm stark, pulverbeschichtet,    seitlich geschlossen Oberfläche:   gem ZTV 07.06    Farbtöne nach Wahl AG Befestigung:  mit vormontierten    Stehbolzen an Fassade befestigt
07.15
Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 2,15x2,56
8.00
St
07.16 Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 2,15x2,76 Höhe Raffstore:  ca. 2,76 zzgl. Pakethöhe
07.16
Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 2,15x2,76
H
4.00
St
07.17 Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 1,80x2,56 Breite Raffstore: ca. 1,80m
07.17
Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 1,80x2,56
H
8.00
St
07.18 Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 1,80x2,76 Breite Raffstore: ca. 1,80m Höhe Raffstore:  ca. 2,76 zzgl. Pakethöhe
07.18
Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 1,80x2,76
H
4.00
St
07.19 Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 1,12x2,56 Breite Raffstore: ca. 1,12m
07.19
Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 1,12x2,56
H
16.00
St
07.20 Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 1,12x2,76 Breite Raffstore  ca 1,12m Höhe Raffstore:  ca. 2,76 zzgl. Pakethöhe
07.20
Raffstore, Pfosten-Riegel Fassade, 1,12x2,76
H
6.00
St
07.21 Aluminium-Blende 1,05m Lieferung und fachgerechte Montage von U-Blende aus gekantetem Aluminium, Ausführung im Bereich der Türöffnungen innerhalb der Pfosten-Riegel-Fassade im EG Blende:   U-Blende aus gekantetem Aluminium    2,0 mm stark, pulverbeschichtet,    und von unten geschlossen Oberfläche:   gem ZTV 07.06    Farbtöne nach Wahl AG Befestigung:  mit vormontierten    Stehbolzen an Fassade befestigt
07.21
Aluminium-Blende 1,05m
2.00
St
07.22 Leitungspeitschen für 230 V Antriebe Vieradrige Leitungspeitsche für die Verbindung zwischen Motorsteuereinheit und 230 V Sonnenschutzantrieb. Flexible vorkonfektionierte Leitung 0,75 mm² auf einer Seite mit Aderendhülsen versehen, auf der anderen Seite mit vierpoliger Stecker-Kupplung (STAK3). Die Leitung muss halogenfrei, Ozon- und UV-Beständig für die dauerhafte Verlegung im Freien geeignet sein. Für den fachgerechten Anschluss muss die Leitung folgenden Farbcode aufweisen: schwarz, braun, blau und gelb/grün. Eine andere Farbbelegung ist nicht zulässig. Länge:  ca. 4,0 m
07.22
Leitungspeitschen für 230 V Antriebe
88.00
St
08 Holz-Alu Pfosten-Riegel-Fassade
08
Holz-Alu Pfosten-Riegel-Fassade
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Gegenstand dieses Titels ist die Produktion, Anlieferung  und Montage von Pfosten-Riegel-Elementen gem. EN 14351-1 in Holz-Alu-Bauweise einschließlich Oberflächenendbehandlung und inklusive den unten aufgeführten Festverglasungen, Fenstern, Türen und Paneelen. Einsatzelemente: Die Anordnung und Aufteilung der PR-Fassaden ist den beiliegenden Zeichnungen zu entnehmen, dort ist auch die konstruktive Ausbildung in prinzipieller Form dargestellt. Alle prinzipiell dargestellten Konstruktionen sind zur Erreichung einer schnellen Montagezeit bzgl. der Vorfertigung im Herstellerwerk zu optimieren. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Bestandteile: Die beschriebenen PR-Fassadenelemente bestehen aus einer elementierten Pfosten-Riegelkonstruktion aus Holz-Aluminium, die Ausfachungen bestehen aus Festverglasungen, z.T. als Blindpaneele sowie Holz-Alu- Einsatzelementen in Form von Fenstern und Türen. Ausführung: Das System muss in allen Details nach den Vorgaben des Systemherstellers verarbeitet werden. Bei Abweichungen sind entsprechende Nachweise zu erbringen. Sämtliche Schraubverbindungen bei den Fenstersystemen müssen mit geeigneten Schrauben und nach den Vorgaben des Systemherstellers ausgeführt werden. Die Verschraubung von statisch erforderlichen Zusatzprofilen muss eine nachvollziehbare und einwandfreie Kraftübertragung sicherstellen. Die folgenden Angaben der formalen Profilabmessungen und der Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen. Gegebenenfalls aus statischen oder formalen Gründen verstärkte Profile werden an dieser Stelle nicht genannt. Vom AG gewünschte formale Profilabmessungen entbinden den AN nicht von der Verpflichtung zu einem statischen Nachweis bzw. einer statischen Vorbemessung. ZTV 08.01 Grundsystem PR-Fassade Wärmegedämmte Fassade in Holz-Alu-Pfosten- Riegelbauweise mit einer Tragkonstruktion aus Brettschichtholz bzw. Holzwerkstoffen mit Alu- Abdeckblechen als Verbindung zur Holzfassade. Die raumseitig angeordneten Profile bestehen aus massivem oder lamelliertem Holz. Alle Profilkanten sind gerundet. Die tragenden Holzprofile müssen die Kräfte aus horizontalen Verkehrslasten, Windlasten, Füllungen, Beschlägen usw. übernehmen und in den Baukörper ableiten. Die Profilabmessungen müssen in Abstimmung mit der Breite des Verglasungssystems sowie der Profiltiefe nach statischer und konstruktiver Anforderung gemäß den Erfordernissen für eine maximale Durchbiegung entsprechend der Vorgaben in der Produktnorm für Vorhangfassaden DIN EN 13830 dimensioniert sein. Die Pfosten sind geschossweise getrennt auszuführen und eigenständig über entsprechende Konslen an den Baukörper zu befestigen. Von außen sind die Pfosten optisch durchlaufend zu gestalten. Die Riegelprofile werden ausgeklinkt und überlappen im Kreuzungspunkt den Pfosten, um eventuell auftretende Feuchtigkeit sicher abzuleiten. Horizontale Stöße sind mit - zum System gehörenden - stoßverbindern und Stoßstücken - auszuführen. Die Metallprofile müssen eine direkte Bewitterung des Holzes verhindern. Holzprofile und Metallprofile müssen schubweich/gleitend miteinander verbunden werden. Die Metallprofile sind zu hinterlüften. Gefordert wird ein U-Wert für die komplette Fassadenkonstruktion von: Uw-Wert:    max. 1,3 W/(m²K) Verglasung g-Wert:   max. 0,51 Fc-Wert Sonnenschutz:  max. 0,25 Weiterhin gelten die ZTV 06 ZTV 08.02 Pfosten-Riegel-Verbindung Die T-Verbindung der inneren Holz-Tragkonstruktion muss mit einem bauaufsichtlich zugelassenen Verbinder ausgeführt werden. Der Verbinder muss vollständig verdeckt eingebaut werden. Das nachträgliche Verschließen von Öffnungen im Sichtbereich ist unzulässig. Die Verbindungskonstruktion muss für Riegeltiefen von 60 - 300 mm einsetzbar sein, sowohl für beidseitige als auch für einseitige Riegelanbindungen. Die Einfräsungen am Riegelende dürfen maximal 31 mm breit sein. Es müssen mindestens 9 mm Materialstärke an jeder Seite erhalten bleiben. Die Konstruktion muss einen Anpressdruck des Riegels auf den Pfosten über die gesamte Riegeltiefe sicherstellen. Die Tragfähigkeit der Verbindung ist durch Prüfzeugnisse nachzuweisen. Dazu muss ein eigener Nachweis durch die außermittige Belastung durch das entsprechende Glasgewicht vorliegen. Über die Verbindung ist ein statischer Nachweis zu führen. Dieser Nachweis ist in die EP einzukalkulieren. Das Befestigungssystem für das Fassadensystem muss durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bauaufsichtlich zugelassen sein. Die Holzverbindung (T-Verbinder) für das Fassadensystem muss für die Pfosten-Riegel-Anwendung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bauaufsichtlich zugelassen sein. Die Gebrauchstauglichkeit der verwendeten Glasauflagen (vertikale Verformung) muss nachgewiesen sein, z.B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Die Anpassung des Verglasungssystems an die geforderten Rahmen-Wärmedämmwerte Uf müssen allein durch Variation eines Dämmprofils im Glasfalzraum möglich sein. Das Dämmprofil muss sicher und unverrückbar mit der äußeren Andruckleiste im Glasfalzraum befestigt werden, so dass eine dauerhafte Belüftung des Glasrandverbunds sichergestellt ist. ZTV 08.03 Halterung und Lagerung der Verglasung Alle Glasscheiben - auch die der Einsatzelemente - sind in der gleichen Ebene angeordnet. Die Lastabtragung der Füllung muss über glasfaserverstärkte Kunststoff- Glasauflagen ausgeführt werden, die mit je drei Stück Blechschrauben B 5,5 im Schraubkanal der Tragkonstruktion befestigt sind. Es muss gewährleistet sein, dass die Dichtheit des Systems im Bereich der Glasauflagen für Glaslasten bis 450 kg ohne Durchbrüche der Innendichtungen erhalten bleibt. Zur Halterung der Verglasung dürfen nur Schrauben aus Edelstahl verwendet werden, die vom Systemhersteller geprüft und freigegeben sind. ZTV 08.04 Verglasungs- und Dichtsystem Das Dichtungssystem muss mindestens drei Entwässerungsebenen haben und eine zusätzliche Fußpunktentwässerung ermöglichen. Anfallendes Kondensat muss durch im Dichtungssystem integrierte Kanäle gesammelt und kontrolliert nach außen abgeleitet werden. Die Dichtungsprofile müssen so konstruiert sein, dass die höher liegende Ebene überlappend in die tiefer liegende Ebene entwässert. Metallische Überlappungen zur Entwässerung sind nicht erlaubt. Das Fassadensystem muss einen Druckausgleich mit der Außenluft ermöglichen. Ort und Anzahl der Druckausgleichsöffnungen sind entsprechend der Verarbeitungsrichtlinie des Systemherstellers auszuführen. Die Kanten zwischen zwei Glasscheiben auf der Außenseite dürfen auf keinen Fall mit zusätzlichen Folien oder Dichtbändern abgedichtet werden. Sämtliche Dichtungen müssen aus witterungsbeständigem schwarzem EPDM-Material hergestellt sein. Die inneren Dichtungen müssen als komplett übergreifende Aufsteckdichtungen ohne Durchbrüche in der Dichtebene ausgeführt werden. Sie müssen aus gestalterischen Gründen umlaufend gleich hoch sein. Die Verarbeitung der inneren Dichtungen im Bereich des Kreuzpunktes von Pfosten und Riegel muss exakt mit dafür vorgesehenen System-Werkzeugen ausgeklinkt und mit System - Dichtteilen abgedichtet werden. Die Abdichtung des Kreuzpunktes von Füllungselementen muss mit einer selbstklebenden Edelstahlunterlage und einem speziellen Dichtstück erfolgen. ZTV 08.05 Verglasung Die Bemessung der Glasdicke ist Leistung des AN und hat nach den statischen Beanspruchungen zu erfolgen. Soweit Normen vorhanden sind, sind diese zugrunde zu legen. Das gilt für sämtliche Verglasungen. Die Abstandhalter der Glasscheiben ist aus thermoplastischen Material herzustellen, Farbe lichtgrau. Metalle dürfen in Abstandshaltern nicht verwendet werden. Auf der ganzen inneren Scheibenfläche muß eine gleichmäßige Oberflächentemperatur und ein homogener U- Wert gewährleistet sein. Die Abnahme der Verglasung erfolgt im Zusammenhang mit einem Dichtheitstest (Blower-Door-Test). ZTV 08.06 Absturzsichernde Verglasung Bei Gläsern in den oberen Geschossen ist in den Brüstungsbereichen eine absturzsichernde Verglasung erforderlich. Absturzsichernde Verglasungen bedürfen grundsätzlich einer allgemeinen bauafsichtlichen Zulassung des DIBt "Deutsches Institut für Bautechnik" oder einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde. Bei der Ausführung absturzsichernder Verglasungen sind die TRAV in der aktuellen Fassung zu befolgen. Es ist zu beachten, dass bei Fenstern mit absturzssichernder Verglasung auch die Rahmen und deren Befestigungen als Absturzssicherung geeignet sein müssen. Hierfür sind prüffähige Unterlagen vorzulegen. ZTV 08.07  Vogelschutzmarkierungen gemäß ZTV 06.09 ZTV 08.08  Schallschutz gemäß ZTV 06.05 ZTV 08.09  Einbruchhemmung gemäß ZTV 06.06 ZTV 08.10 Paneel-Elemente Ausfachungen (Paneele), formale Regelungen: Für die Lieferung und den Einbau von Ausfachungen gilt sinngemäß die im Abschnitt Verglasung näher beschriebene Regelung. Die in der nachfolgenden Beschreibung der Paneele gemachten Angaben zu den einzusetzenden Werkstoffen und deren Querschnitt sind formale Mindestanforderungen. Die vorgegebenen Stoffe sind vom Auftragnehmer auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Die in den BV gemachten Angaben zum Wärme- und Brandschutz, sowie die für diese Bereiche geltenden DIN-Normen sind zu berücksichtigen. Die beschriebenen Paneele müssen nach dem Stand der Technik dampfdiffusionsdicht ausgebildet sein. Durch konstruktive Maßnahmen muss verhindert werden, dass eine Durchfeuchtung sowie eine mechanische Zerstörung des Dämmstoffes eintritt. Der Randverbund aller Panele ist umlaufend druckfest auszubilden. Einbauebene in Glasebene. Paneel als fertiges Element in P/R-Fassade montieren. In dem Paneel sind in Abstimmung mit Bauleitung und Gewerk Elektro Ausschnitte für den Anschluss von Aufbauleuchten vorzusehen. Aufbau Paneele von außen nach innen: - 6 mm emailliertes ESG, Farbton RAL gemäß AG - ca. 50 mm Wärmdämmung,   nicht brennbar, Brandschutzklasse A gemäß DIN 4102-1 - 2 mm Alublech, Farbton RAL gemäß AG Dämmkern Der Dämmkern der Paneele ist in druckfester Ausführung und/oder mit einem druckfesten Einleimer mit Mineralwolle gemäß DIN 4102-1 als nicht brennbares Material der Brandschutzklasse A auszuführen. Die Mineralwolle ist in stehender Faser und mit zusätzlicher mechanischer Sicherung gegen Absacken zu verarbeiten. Aluminiumblech Die Oberfläche der Aluminiumbleche ist, wenn in den Positionsbeschreibungen nicht anders angegeben, gemäß der Beschreibung in den ZTV 06.02 auszuführen. ZTV 08.11 Öffnungselemente Die natürliche Lüftung erfolgt über einflügelige Fensterelemente. Diese werden  über manuelle Beschläge zur Raumlüftung geöffnet. Holz-Alu-Tür-Elemente, liefern und fachgerecht einbauen, einflügelige Türelemente mit flacher Schwelle Breite:   ca. 1,05 m Höhe:   ca. 2,7 m Holz-Alu-Fenster-Elemente, liefern und fachgerecht einbauen, einflügelige Fensterelemente mit Drehkipp-Beschlag Breite:   ca. 0,90 m Höhe:   ca. 1,64 m Brüstungshöhe:  ca. 1,00 m EG, ca 0,80m 1.OG/2.OG (Rohbaumaß ü. OKFF) ZTV 08.12 Beschläge, Griffe Nachfolgend werden die für die jeweilige Öffnungsart einzusetzenden Beschläge in ihrer Grundausstattung beschrieben. Unter Berücksichtigung der Lastannahmen sind Zusatzteile wie zusätzliche Bänder und Verriegelungen sowie zusätzliche Scherenbefestigungen nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen. Türelement Türbeschlag RC 2 N (WK2) für einflügelige Tür, bestehend aus: 3-teiligen Rollentürbändern aus Aluminium, verdeckt befestigt, Anzahl nach statischen Erfordernissen, mind. jedoch 3 Stück. Schloss inkl. Zubehör: Schloss mit ganzvernickelter Falle und Riegel mit Aufsägeschutz, vorgerichtet für Profilzylinder. Die Stulpbleche des einzusetzenden Schlosses und die Schließbleche müssen aus Edelstahl bestehen. Die Befestigung dieser Bauteile erfolgt mittels in die Endstücke integrierten Dübeln. Zubehörteile wie Dichtstücke, Fußpunktabdichtungen und Befestigungszubehör sind in jedem Fall mitzuliefern und werden nicht gesondert vergütet. Betätigung: Türgriff FSB (73)7376 mit Schildgarnitur Schutzklasse S4-ZA mit Kernziehschutz, Edelstahl Zubehörteile wie Dichtstücke, Fußpunktabdichtungen und Befestigungszubehör sind in jedem Fall mitzuliefern und werden nicht gesondert vergütet. Fensterelement, Dreh-Kipp Fensterbeschlag RC 2 N (WK2) im EG Verdeckt liegender DK-Beschlag mit Einhandbedienung, aufliegende Eck- und Scherenlager KTL-beschichtet. Der Beschlag ist mit einer - in Dreh- und in Kippstellung wirksamen - Fehlbedienungssperre ausgestattet, die integrierte Aushebesperre wird in der Kippstellung wirksam. Fenstergriff FSB (34)1076, mit passender flacher Rosette (34 1076) 007, Aluminium Weiterhin gelten die ZTV 06.07 ZTV 08.13 Anschlüsse und Fugen Allgemeine Ausbildung von Anschlüssen und Fugen gemäß ZTV 06 PR-Fassade allgemein: Festpunkt unten, Lospunkt oben. Mit Ausnahme des Sockelbereiches und der Dichtbahnen sind keine brennbaren Baustoffe zugelassen. Es kommen folgende verschiedenen Anschlüsse an das Bauwerk zur Ausführung: Anschluss 1a - Unterer Anschluss PR-Fassade im EG Die Höhe des Fußbodenaufbaus beträgt im Erdgeschoss ca. 150mm. Die senkrechten Pfosten sind bis OKRFB zu führen und dort mit angeschraubten Flachstahlkonsolen nach statischer Erfordernis stirnseitig an der Sohlplatte zu befestigen Der unterste Riegel liegt ca. 1 cm über OKFF, der Zwischenraum zwischen diesem Riegel und der Sohlplatte ist nach innen mit einfach gekanteten Stahl-L-Profil zu schließen. Die Anschlussfugenabdichtung ist mit einer Dampfsperrfolie auszuführen, die bis auf die Sohlplatte geführt und dort befestigt wird. Der Hohlraum zwischen dem Riegel und der Sohlplatte ist vollständig mit einer geeigneten Hartschaumdämmung zu verfüllen, sodass Kältebrücken vermieden werden. Der verwendete Dämmstoff muss, gem. DIN, alterungs- und witterungsbeständig, fäulnis- und schimmelfest, feuchtigkeitsunempfindlich und wasserabweisend sein. Zum Anschluss an den Baukörper ist im Falz des Riegels (Innenseite) eine luft- und diffusionsdichten Dichtungsfolie einzuspannen. Diese ist entlang der Dämmebene stirnseitig bis auf die Sohlplatte zurückzuführen und dort zu verkleben. Zusätzlich ist für die äußere Abdichtung ein Dämmpaneel aus 2 mm Blech (RAL nach Angabe AG) und einer vollflächigen Füllung aus Hartschaum einzuspannen. siehe Detail LV-D-10 Anschluss 1b - Unterer Anschluss PR-Fassade im EG - Tür Anschluss wie vor, jedoch ist im Bereich der Tür ein thermisch getrenntes Schwellenprofil einzubauen. Das Profil ist mit Stahlwinkeln an der Sohlplatte zu befestigen, diese dürfen die thermische Trennung nicht überbrücken! Die Fußpunkte der Türen sind gemäß DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" sowie der NbauO in ihrer aktuell gültigen Fassung auszuführen. Die Höhe der Schwellenausbildung beträgt maximal 20 mm. Anschluss 2 - Anschluss PR-Fassade an Geschossdecke - unten Die senkrechten Pfosten sind bis unterhalb des BSH- Balken zu führen und dort mit angeschraubten Flachstahlkonsolen nach statischer Erfordernis zu befestigen. Im Bereich oberhalb des Riegels verjüngen sich die Pfosten. Nach außen sind diese gemäß der Ansicht LV-008 optisch durchlaufend zu gestalten. Die OK des Riegels liegt 12 cm unterhalb des BSH- Balkens. Der Hohlraum zwischen diesem Riegel und dem BSH-Balken ist vollständig mit Mineralwolle (nicht brennbar) gemäß DIN 4102-1 der Brandschutzklasse A zu füllen und im Innenraum durch OSB-Platten zu schließen. Zur Verfüllung des Zwischenraums zum Paneel sind stirnseitig über die gesamte Höhe des BSH-Balkens ca. 20 mm Mineralwolle (nicht brennbar) gemäß DIN 4102-1 der Brandschutzklasse A am Balken über Dübel zu befestigen. siehe Detail LV-D-11 Anschluss 3 - Anschluss PR-Fassade an Geschossdecke - oben Die Höhe des Fußbodenaufbaus beträgt in den Obergeschossen ca. 170 mm. Die senkrechten Pfosten sind zum BSH-Balken zu führen und dort mit angeschraubten Flachstahlkonsolen nach statischer Erfordernis an diesem zu befestigen. Im Bereich unterhalb des Riegels verjüngen sich die Pfosten. Nach außen sind diese gemäß der Ansicht LV-008 optisch durchlaufend zu gestalten. Die UK des Riegels liegt ca. 1 cm über OKFF. Der Hohlraum zwischen diesem Riegel und dem BSH-Balken ist vollständig mit Mineralwolle (nicht brennbar) gemäß DIN 4102-1 der Brandschutzklasse A zu füllen und im Innenraum durch OSB-Platten zu schließen. Der Anschluss ist mit einem Dichtband als rauchdichter Anschluss auszuführen. siehe Detail LV-D-11 Anschluss 4 - Anschluss PR-Fassade an Dachdecke Die obere Blende ist bis vor die Attika zu führen. Die Pfosten werden mit angeschraubten Flachstahlkonsolen nach statischer Erfordernis an der Brettstapeldecke befestigt. Die OK des Riegels liegt 13,5 cm unter UKRD. Der Hohlraum zwischen diesem Riegel und der Decke ist vollständig mit Mineralwolle (nicht brennbar) gemäß DIN 4102-1 der Brandschutzklasse A zu füllen und im Innenraum durch OSB-Platten zu schließen. Die UK des obersten Riegels im Bereich der Attika- Aufkantung liegt etwa 24 cm über der OKRD. Zur Verfüllung des Hohlraums zwischen Attika und Paneel ist in diesem Bereich über die gesamte Länge bis zur UK des Riegels ca. 50 mm starke Mineralwolle (nicht brennbar) gemäß DIN 4102-1 der Brandschutzklasse A an der Attika zu befestigen. Oberhalb des letzten Riegels ist auf der Außenseite die Anschlussabdichtung mit einer luft- und diffusionsdichten Dichtungsfolie auszuführen, welche im Falz des Riegels (Außenseite) eingespannt und entlang der außenliegenden Attika-Aufkantung nach oben geführt und dort befestigt wird. siehe Detail LV-D-11 Anschluss 5 - Seitlicher Anschluss an Holztafelwand Die Pfosten-Riegel-Fassade schließt seitlich an Holztafelwände an. Die PR-Fassade ist so zu planen, dass Verglasung und Einsatzelemente bündig zur Fassaden-Außenkante der anschließenden Außenwand verlaufen. Zwischen Pfosten und Holztafelwand ist eine 15mm starke Bauteilanschlussfuge einzuplanen. Der Hohlraum ist vollständig mit Mineralwolle (nicht brennbar) gemäß DIN 4102-1 der Brandschutzklasse A zu verfüllen. Auf der Innenseite ist die Anschlussfugenabdichtung mit einer Dampfsperrfolie auszuführen, welche im Falz des Pfostens (Innenseite) eingespannt und entlang der Innenseite der Holztafelwand an Holzständer und OSB- Verkleidung bis zur angrenzenden BSP-Wand geführt und befestigt wird. Auf der Außenseite ist die Anschlussfugenabdichtung mit einer luft- und diffusionsdichten Dichtungsfolie auszuführen, welche im Falz des Pfostens (Außenseite) eingespannt und außen entlang der anschließenden Holztafelwand geführt und dort befestigt wird. siehe Detail LV-D-12 ZTV 8.14 Werkplanung Die Erstellung der ausführungsreifen firmeneigenen Planung, einschließlich der zugehörigen Berechnungen, sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Planung und Ausführung sind ein Werk. ZTV 8.15 Statische Nachweise Die Fenster- und Fassadenkonstruktion einschließlich der Verbindungselemente, muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Mit Abgabe des Angebotes wird bestätigt, daß bei der Bemessung der Konstruktion die Gebäudeform, die Gebäudehöhe, sowie die Wind-, Schnee-, Eis- und sonstige auf das jeweilige Bauteil einwirkende Lasten berücksichtigt wurden. In die EP ist mit einzurechnen, daß der AN nach Auftragserteilung umgehend einen prüfbaren Festigkeitsnachweis einschl. Verankerung und Einführung der Kräfte in den Baukörper und den Nachweis der oben genannten Durchbiegungen abzugeben hat. Die in der Ausschreibung aus gestalterischen Gründen enthaltenen Dimensionierungen sind nicht statisch geprüft, da diese Ausschreibung systemoffen ist und systemspezifische Konstruktionen geprüft werden müssen. Diese ergänzenden Nachweise/Berechnungen sind durch den AN über die Bauleitung dem Prüfstatiker vorzulegen. Die Kosten für diese Prüfung trägt der AG.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
08.01 Pfosten-Riegel Fassade Holz-Alu-Pfosten-Riegel-Fassadenelement gem. ZTV. 06 und ZTV. 08 über drei Etagen mit Alu-Abdeckblechen fachgerecht herstellen, liefern und montieren, inkl. der Anpassarbeiten und Materialien. Fassadenbreite:  ca. 13,00m Fassadenhöhe:  ca. 9,55m Einbauhöhe:  ca. 0,00m ü. OKFF Pfostenabstand:  ca. 2,38m und 1,12m Aufteilung:  gem. Ansicht LV-008 Einbruchsicherheit: RC 2 N für Fensterelemente im EG Schallschutz RWP: min. 32db UW-Wert  max. 1,3 W/(m²K) Ug-Wert:   max. 1,1  W/(m²K)   g-Wert:   0,51 Verglasung:  Dreifachverglasung mit außenliegendem Sonnenschutz     (der Raffstore ist in Titel 07      ausgeschrieben),    Scheibendicke nach       statischen Erfordernissen. Fenster   einflügeliges Fensterelement mit Drehkipp-Beschlag,    12 Stk. ca.0,90m x 1,64m (bxh)    RC 2N für Fensterelemente im EG Festverglasungen   6 Stk ca. 1,34 x 1,64m    11 Stk ca. 1,06 x 1,64m      6 Stk ca. 0,77 x 1,64m      4 Stk ca. 2,31 x 0,74m      4 Stk ca. 1,74 x 0,74m      8 Stk ca. 1,06 x 0,74m      2 Stk ca. 2,31 x 0,94m      2 Stk ca. 1,74 x 0,94m      3 Stk ca. 1,06 x 0,94m Tür   einflügeliges Türelement,    flache Schwelle      1 Stk. ca.1,06m x 2,7m (bxh) Paneele  Blindpaneele (bxh)      6 Stk ca. 2,31m x 0,52m      6 Stk ca. 1,74m x 0,52m    12 Stk ca. 1,06 x 0,52m Oberfläche Alubauteile: gem ZTV 06.02    Standardfarbton RAL gemäß AG Absturzsicherung: Die brüstungshohen Festverglasungen sind       absturzsichernd gem. TRAV Randanschlüsse: seitl. Anschluss an Holztafelwand    Deckenanschlüsse an BSH-Balken    Dachanschluss an Brettstapeldecke    Sockelanschluss stirnseitig an Stahlbetonsohlplatte Zeichnung:  LV-008    LV-009    LV-D-10    LV-D-11    LV-D-12    LV-D-13
08.01
Pfosten-Riegel Fassade
2.00
St