Fenster, Außentüren
Bussestraße 50
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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 1 Beschreibung der Baumaßnahme 1.1 Grundstück 1.2. Bestandsbebauung und Außenanlagen Bestand 1.3 Bauweise,Gestaltungskonzept und Nutzung 1.4 Außenanlagen 2 Planungsleistungen des AG 2.1 Allgemeines 3 Planungsleistungen des AN 4 Planablauf und Planunterlagen 5 Bauzeitenplan 6 Baustelleneinrichtung 7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien 8 Genehmigungen/Behörden 9 Baubesprechung 10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber 11 Immissionsschutz, Umweltschutz 12 Bauschild 13 Baustellenverkehr 14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes 15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau 16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen 17 Produktangaben durch den Bieter 18 Alternativpositionen, Eventualpositionen 19 Bautagesberichte 20 Abrechnung 21 Rechnungen 22 Stundenlohnarbeiten 23 Sicherheitsleistung 24 Bürgschaften Vorbemerkungen Nachfolgend werden die Bauleistungen übergreifend beschrieben und die Schnittstellen zu den weiteren an der Baumaßnahme Beteiligten dargestellt. Des Weiteren werden die Pflichten, zusätzlichen Leistungen und Aufgaben des Auftragnehmers (nachfolgend auch AN genannt) und die des Auftraggebers (nachfolgend auch AG genannt) aufgeführt. 1 Beschreibung der Baumaßnahme 1.1 Grundstück Das Grundstück mit einer Größe von ca. 310 m² befindet sich in der Bussestraße 50, Hamburg. Das Grundstück liegt in einem Wohngebiet. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Mittelgrundstück, fußläufig erschlossen durch einen Gehweg, sowie einer PKW- Zufahrt (Gehwegüberfahrt) über die Bussestraße. 1.2 Erschließung Gebäude (außen und innen) Der Neubau wird straßenseitig über einen gepflasterten Fußweg zentral und ebenerdig erschlossen. Der Zugang wird durch einen Vorbau in Form eines Risalits, der bis zum Dachgeschoss führt und Teile des Treppenraums beinhaltet, hervorgehoben. Die innere Erschließung erfolgt über einen zentralen Treppenhauskern mit einem Aufzug über alle Geschosse. 1.3 Geplante Maßnahme Bauweise, Gestaltungskonzept und Nutzung Geplant ist der Neubau eines Wohngebäudes als Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten. Die Wohnungen sind als 2- bis 3-Zimmer-Wohneinheiten mit Vollbad konzipiert.  Der Neubau wird als Grenzbebauung in den Abmessungen von ca. 16,33 x 9,10m erstellt und besteht aus drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss als Vollgeschoss, sowie einem Untergeschoss Die statisch-konstruktive Ausbildung des Wohngebäudes erfolgt in Massivbauweise. Alle tragenden Innen- und Außenwände werden aus Mauerwerk bzw. Stahlbeton errichtet. Die Fassade erhält ein Wärmedämm-Verbundsystemen mit Putzoberfläche. Die tragenden Decken- und Balkonkonstruktionen bestehen aus Stahlbeton. Das Dach ist als Holzsparrendachstuhl nach Angabe Statik konzipiert. Die Eindeckung erfolgt mit Betondachsteinen. Die Farbe der Dachziegel richtet sich nach dem Farbkonzept. Die nichttragenden Innenwände werden in Leichtbauweise aus Gipskarton-Metallständerwänden erstellt. Die Trennwände der Abstellräume im Kellergeschoss werden als Holz-Metall-Systemwände errichtet. 1.4 Angaben zu Außenanlagen Straßenseite Der Vorgarten mit einer Breite von ca. 16,33 m und einer Tiefe von ca. 4,00 m ist mit einem Grünstreifen geplant, der durch eine immergrüne Hecke sowie einem Zaun zu dem öffentlichen Gehweg abgegrenzt wird. Der zentrale Zugangsweg vom öffentlichen Gehweg zum Hauseingang, trennt den vorbeschriebenen Grünstreifen und erhält einen Plattenbelag aus Betonwerkstein. Der Grünstreifen wird mit einer Rasenfläche ausgebildet. Insgesamt ergibt sich ein gärtnerisch gestalteter Vorgarten. Gartenseite Die rückwärtige Gartenfläche, wird als Grünfläche mit niedrig wachsendem Buschwerk gärtnerisch gestaltet. Auf dieser Fläche befindet sich auch die erforderliche ca. 42 m² große Kinderspielfläche mit Spielgeräten für Kleinkinder. Der Zugang zur Kinderspielfläche bzw. Innenhof erfolgt über die Außentreppe aus dem Untergeschoss. Die Größe der Kinderspielfläche entspricht nicht der erforderlichen Größe gemäß § 10 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und erfüllt somit einen Abweichungstatbestand. Der entsprechende Abweichungsantrag liegt diesem Bauantrag als Anlage bei und ist zu beachten. 2 Planungsleistungen des AG Der AG stellt folgende Unterlagen zur Verfügung: - Baugenehmigung (kann beim AG eingesehen werden) - Genehmigungsstatik (wird vor Baubeginn nachgereicht) - Einschränkungen sind aus den Pkt. 4 zu entnehmen - - Wärmeschutznachweis (kann beim AG eingesehen werden) - Brandschutzkonzept (kann beim AG eingesehen werden) - Bodengutachten - Ausführungsplanung - Auftrags-LV 2.1 Allgemeines Der Leistungsbeschreibung liegt die Ausführungsplanung mit dem Vermerk "Ausführungsplanung zur Ausschreibung" bei und dient als Grundlage für die Kalkulation. Aus den anliegenden Planlisten ist durch den Bieter zu entnehmen, welchen Umfang die gesamte vom AG erbrachte Ausführungsplanung umfasst. Der AN hat dem AG bis spätestens 14 Tage nach Vergabe die Auskömmlichkeit und Plausibilität der in den Planlisten aufgeführten Ausführungsplanung schriftlich zu bestätigen. Die vollständige Ausführungsplanung wird digital im PDF-Format nach Auftragserteilung dem AN übergeben. Alle in den Planungsunterlagen befindlichen Maße, die den Bestand betreffen, sind örtlich zu prüfen und bei Abweichungen / Änderungen umgehend dem AG mitzuteilen. Hieraus entstehende Kosten sind in die Ausführung mit einzukalkulieren. 3 Planungsleistungen des AN Für die im Leistungsverzeichnis erfassten Arbeiten erhält der AN vor Baubeginn eine durch den AG freigegebene Ausführungsplanung. Die hier aufgestellten Angaben und Forderungen sind durch den AN in seinen Werksplanungen, Schal- und Bewehrungsplänen sowie statischen Nachweisen zu berücksichtigen und zur Prüfung und Freigabe gem. Planlaufdiagramme (s. Pkt. 4) bei dem AG einzureichen. Es darf nur auf den durch den Auftraggeber freigegebenen Plänen gebaut und gefertigt werden. Alle statischen Berechnungen und Ausführungsplanungen für Bauzwischenzustände mit den zugehörigen Baubehelfen, sind vom AN in Abhängigkeit von seinem Bauablauf zu planen. Diese Planungsleistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 4 Bestandsunterlagen und Revisionspläne Alle Pläne und Revisionsunterlagen, Pflegeanleitungen, Bedienungsanweisungen, Wartungsempfehlungen, Prüfbücher, Fachunternehmer-, Konformitätserklärungen, Zulassungen, Bautagebuch, Abnahmeprotokolle und sonstiger Bestandsunterlagen sind geordnet mit Inhaltsübersicht als pdf-Dateien auf einem Datenträger dem Auftraggeber zu übergeben. Diese Unterlagen sind zwingend bis spätestens zur Abnahme vollständig dem AG zu übergeben und sind für die Schlussrechnung Zahlungsvoraussetzung. Die oben beschriebenen Unterlagen des AN werden Eigentum des AG. 5 Bauzeitenplan Ein detaillierter Bauzeitenplan bzw. Angaben über Bauablauftermine ist auf Grundlage des Grobterminplans des AG durch den AN nach Auftragserteilung innerhalb von 10 Tagen zur Abstimmung und Einarbeitung in den Detailterminplandurch die Bauüberwachung des AG vorzulegen.  Des Weiteren ist der AN verpflichtet seine Arbeiten mit dem AG und dem SiGeKo, in Bezug auf Arbeitszeiten, Baufortschritt, Planprüfläufen usw. abzustimmen. 6 Baustelleneinrichtung Der AG stellt in einem begrenzten Maß allen beteiligten Gewerken Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Diese Fläche ist aus dem anliegenden Baustelleneinrichtungsflächenplan zu entnehmen. Eine entsprechende Zuordnung der Flächen zu den einzelnen Gewerken erfolgt angepasst auf den Baufortschritt und wird durch die Bauüberwachung des AG koordiniert. Bis zum Abschluss der Arbeiten wird seitens des AN "Rohbau" ein Kran für alle Gewerke vorgehalten. Dessen Nutzung kann durch ein Fremdgewerk zu einem vor der vergabe festzusetzenden Stundensatz erfolgen. 7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien Die vollständige Einrichtung / Erstellung von Baustrom, Bauzu- und Abwasser einschl. Gebühren, sowie die Vorhaltung über die gesamte Bauzeit wird über den AG sichergestellt. Die entstehenden Verbrauchskosten werden mit den am Bau beteiligten Gewerken verrechnet. 8 Genehmigungen/Behörden Sind zur Durchführung der Arbeiten Genehmigungen von Behörden (z.B.: Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt, usw.) erforderlich, so sind diese ohne besondere Vergütung einzuholen. 9 Baubesprechung Während der gesamten Bauzeit werden regelmäßig wöchentlich Baubesprechungen durchgeführt. An dieser Besprechung hat der verantwortliche Bauleiter sowie die verantwortlichen Leiter seiner Nachunternehmer der zum jeweiligen Zeitpunkt am Bau beteiligten Gewerke, teilzunehmen. 10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile hat der AN mit einem Vorlauf von vier Wochen vor Beginn der betroffenen Arbeiten bei der bauüberwachenden Stelle des Auftraggebers abzufordern. 11 Immissionsschutz, Umweltschutz Zum Schutz gegen Immissionen ( Lärm, Staub usw. ) hat der AN geeignete Maßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. Die Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen. Bei Nichtbeachtung gehen die Folgekosten zu Lasten des AN. 12 Bauschild Wenn durch den AG ein Bauschild aufgestellt wird, auf dem neben der Baumaßnahme der Bauherr, Entwurfverfasser, Statiker und Haustechnikplaner dargestellt werden, hat der AN hat die Möglichkeit auf seine Kosten seine Firma auf dem Bauschild mit darzustellen. Hierbei sind die durch den AG vorgegebene Angaben über Layouts, Größe und Materials, einzuhalten. 13 Baustellenverkehr Zur Vermeidung von Unfällen und Behinderungen bei der Durchführung von Arbeiten ist das Parken von privaten Kraftfahrzeugen auf der Baustelle untersagt. Auch dürfen die Straßen und Nachbargrundstücke nicht zu Lager- und Abstellzwecken benutzt werden und sind von Verunreinigungen freizuhalten. Sämtliche Fahrzeuge, Geräte und Materialien sind nur im durch den AG zugewiesenen und genehmigten Bereich der BE-Fläche abzustellen. 14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes Der AN hat sicherzustellen, dass durch ihn verursachte Verunreinigungen und Schäden an öffentlichen Straßen, Wegen, Pflanzungen, Einbauten Leitungen u ä. auf seine Kosten unverzüglich beseitigt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die öffentlichen Zuwegungen zur Baustelle auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Verkehr auf den öffentlichen Straßen muss jederzeit aufrecht erhalten bleiben. Hiervon sind durch den AN bei der zuständigen Behörde beantragte und genehmigte Sperrungen ausgenommen. Die Verkehrssicherungspflicht im Baustellenbereich und in den unmittelbar angrenzenden Flächen des öffentlichen Verkehrs ist Sache des AN (Anliegerpflicht). Der AN hat den AG von jeglichen hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen freizustellen. Sämtliche unter diesem Punkt aufgeführten Leistungen sind in die Position Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau Zur Vermeidung von Unfallgefahren und eingeschrängter Baufreheit ist der anfallende Bauschutt und Rest täglich aus dem Baubereich, einschl. Baubehilfe  fachgerecht zu entsorgen. Hierzu sind zwingend die Vor- und Ansagen der Bauüberwachung des AG zu folgen. Sollten dem nicht folgegeleistet werden, ist der AG berechtigt auf Kosten der zu diesem Zeitpunkt beteiligten Gewerke den Bauschutt durch Dritte entfernen zu lassen. 16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen Maßnahmen zum Schutz von Baustoffen und Bauteilen gegen übliche und zu erwartende Witterungseinflüsse während der vertraglich vorgesehenen Ausführungszeit sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes geregelt ist. Außergewöhnliche Witterungseinflüsse im Sinne des § 6 VOB/B bleiben hiervon unberührt. Dies gilt insbesondere für abzudichtende Flächen bei ungünstiger Witterung. Die Flächen sind ggf. zu trocknen bzw. durch Abdeckungen mit Planen, Folien, Schutzzelten oder anderen geeigneten Maßnahmen trocken zu halten. Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Position einzurechnen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes gesagt ist. 17 Produktangaben durch den Bieter Die in den Leistungsbeschreibungen und in den technischen Vorbemerkungen der Gewerke / Titel aufgeführten Hersteller / Fabrikate sind mit einer Punktlinie versehen. Auf den gepunkteten Linien hat der Bieter sein angebotenes Produkt einzutragen. Bei nicht Eintragung gilt das in der Leistungsbeschreibung genannte Fabrikat als vereinbart, bei einer abweichenden Angabe ist die Gleichwertigkeit, sowohl in technischer, funktioneller als auch in architektonischer Hinsicht, darzustellen. 18 Alternativpositionen, Eventualpositionen Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung Alternativpositionen (Wahlpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Eventualpositionen (Bedarfspositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten auch für den Fall, dass in der Auftragssumme Eventualpositionen enthalten sind, diese als noch nicht beauftragt. Die Beauftragung (Aufforderung zur Ausführung) dieser Eventualpositionen erfolgt durch den Auftraggeber gesondert. Der Auftraggeber behält sich vor, in Ausnahmefällen die Entscheidung über die Ausführung von Alternativpositionen auch nach Auftragserteilung zu treffen. 19 Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und nach Aufforderung durch den Auftraggeber diesem oder der Bauüberwachung unverzüglich zu übergeben. In den Bautagesberichten sind min. folgenden Angaben zu erfassen: - tägliche Arbeitsstärke, - Materiallieferung, - Wetterverhältnisse, - besondere Vorkommnisse auf der Baustelle 20 Abrechnung Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der Baustelle notwendig, ist das gemeinsame Aufmaß mindestens 7 Werktage im Voraus bei der Bauüberwachung zu beantragen. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnliche Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 21 Rechnungen Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Die Rechnungen sind kumuliert aufzustellen. Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen sowie die bereits erhaltenen Zahlungen, einschl. Umsatzsteuerbeträge, anzugeben. 22 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich, spätestens wöchentlichen, Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach VOB /C § 15 Nr. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb   der Baustelle, - die Art der Leistung, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-,   Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft,       ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-,  Sonntags- und     Feiertagsarbeit und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 23 Sicherheitsleistung Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. Die Sicherheit für die Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. 24 Bürgschaften Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, richten sich Inhalt und Form der Bürgschaftserklärungen ggf. nach den Formblättern des Auftraggebers. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der jeweiligen Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf Verlangen nach Abnahme und vertragsgemäßer Schlussrechnungslegung zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer - die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat, - etwaige Ansprüche (einschließlich Ansprüche Dritter) befriedigt hat und - eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat. Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind. § 17 Nr. 8 VOB/B gilt entsprechend.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Fenster Technische Vorbemerkungen Fenster Bei der Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen sind alle Auflagen der allgemein anerkannten Regel der Technik sowie sämtlicher Vorschriften und Normen in neuster Fassung vollumfänglich zu berücksichtigen. Für die Ausführung sind ergän­zend zu den DIN-Be­stimmungen auch die Richt­linien des In­stituts für Fenster­technik e.V. (ift) in Rosen­heim an­zu­wenden. Bei Wider­sprüchen haben diese Richt­linien Vor­rang vor den DIN-Vor­schrif­ten. Außerdem sind die Angaben des Verbands der Fenster- und Fassadenhersteller  e.V. (VFF) zu beachten. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Fabrikats- und Baustoffvorgaben sind wenn gefordert einzuhalten. Es sind nur Systemkomponenten ein und desselben Herstellers zu verwenden. Fensterrahmen und -profile sind aus PVC-U hochschlagzäh herzustellen Alle Metallteile die eingebaut werden, sind in gleicher Ausführungsqualität, zu liefern. Die Vorgaben der Wärmeschutzberechnungen  sind einzuhalten. Angaben zur Ausführung Alle sichtbaren Teile sind den Lieferfristen entsprechend, jedoch spätestens drei Wochen vor Ausführung, dem AG zur Bemusterung vorzulegen und von ihm freigeben zu lassen. Dies schließt die Übergabe einer Musterecke ein. Ausführung aller Arbeiten einschl. Dichtungsprofile, Beschläge, Versieglung, Verglasung, usw. Fensterelemente haben als komplette Einheit einschl. aller notwendigen Bestandteile wie Rahmen, Kopplungsprofile, Pfosten etc. sowie aller notwendigen Bestandteile die aufgeführten Anforderungen im eingebauten Zustand zu erfüllen. Fensterbänke werden aus Aluminium bzw. Holzwerkstoff- platten bauseits montiert. Die Elemente sind dementsprechend vorzubereiten Alle zu liefernde Bauteile sind ausschließlich nach örtlichem Aufmaß und nicht nach Plan herzustellen. Alle Scharniere, Abdeckkappen etc. sowie alle sichtbaren Dichtungen sind in Rahmenfarbe gemäß Vorgabe AG herzustellen Fenster werden in die Rohbauöffnungen vor Beginn WDVS-Fassadenarbeiten etc. eingebaut Die Montage der Beschläge erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Kanten, Profilverbindungen etc. sind "sauber", gerade und oberflächengleich herzustellen. Preisinhalte Nachfolgende Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren: Den Bautenständen entsprechend sind mehrere An- und  Abfahrten einzukalkulieren Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt, zusätzliche Umbauten sind mit dem Aufsteller direkt abzustimmen. eventuell notwendige Maßnahmen für Arbeiten über 2,00 m Arbeitshöhe sind eigenständig vorzunehmen separate Lieferung und Einbau von Fenstern und Beschläge Unterkeilungen, Auffütterungen, Rahmenaufdopplungen, Koppelprofile zum passgenauen Einbau laut Detailplanung Einbau der erforderlichen Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente fachgerechtes winddichtes und schlagregendichtes Verschließen der angrenzende Fugen inkl. Untergrundvorbereitung, vollständigem Entfernen von Keilen etc. Berücksichtigung von Abweichungen der Fertigmaße von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Breiten und Höhen der Fenster von entsprechenden Maßen anderer Bauteile bis 5% Herstellen und Anbringen von Mustern Mehraufwand für die Transportwege innerhalb der Gebäude Vollständige Übergabe aller Dokumentationen, Nachweise, Prüfbescheide etc. Die Montage der Elemente hat gem. RAL-Güterichtlinien zu erfolgen. Alle Fenster- und Fenstertüren sind mit einem Uw Wert von 1,0 W/m² auszuführen, siehe LV. Der entsprechende Nachweis, U-Wert Berechnung, ist vor Ausführung der Leistung dem Auftraggeber vorzulegen.
Technische Vorbemerkungen Fenster
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der anzubietenden Leistungen werden nachfolgend beschrieben. Für die Ausführung gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB-B) und die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen - ATV - (VOB-C) in der jeweils gültigen Fassung. Es sind die Bestimmungen der örtlichen Bauaufsichtsbehörde sowie die unter Absatz 1 aufgeführten Normen und Richtlinien und die Verarbeitungshinweise des Profilherstellers zu beachten. Alle Arbeiten des Fenster- und Fassadenbaus sind nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Zu beachten sind die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaften, die Richtlinien des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller e.V., des Institutes für Fenstertechnik e.V., sowie des Institutes des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar. Die in der Ausschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den Planungs- und Kalkulationsunterlagen des Auftraggebers angegebenen und geforderten Produkte, Systeme und Konstruktionen in entsprechenden Qualitäten sind unbedingt einzusetzen. Alle statischen Fragen, Konstruktionsvorschläge wie Mauerwerksanschlüsse, Glasmaße, Angaben über größtmögliche Flügelgrößen, zulässige Gewichte und dergleichen sind vom Auftragnehmer alleinverantwortlich zu ermitteln. Bei auftretenden Zweifeln und in allen Fällen außergewöhnlicher Belastung ist es erforderlich, zusätzliche Details, Anschlüsse usw. durch Zeichnungen darzulegen und ggf. statische Berechnungen durch einen Statiker prüfen zu lassen. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe und Bauteile oder die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie der Bauleitung unverzüglich (vor Beginn der Arbeiten) schriftlich mitzuteilen. 0.1  Vom Auftragnehmer vorzulegende Nachweise Der Auftragnehmer hat alle für die Angebotsabgabe geforderten Nachweise zu erbringen, damit die Erfüllung der gestellten Anforderungen vom Auftraggeber umfassend geprüft werden kann. Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit ist durch Vorlage eines gültigen Eignungsnachweises (Systemprüfung) für das angebotene System vom Institut für Fenstertechnik (ift) Rosenheim zu führen. Der Nachweis der geforderten Wärme- und Schalldämmwerte erfolgt gemäß den Angaben unter Absatz 3. 0.2 Angebotszeichnungen Ausführungszeichnungen sind vor Arbeitsbeginn, der Werkstatt- und Montagearbeiten, in zweifacher Ausfertigung dem Architekten zur Genehmigung vorzulegen. Die Fertigung kann erst nach Prüfung und Freigabe erfolgen. Für die eingetragenen Maße ist der Auftragnehmer voll verantwortlich. 1  Normen und Richtlinien Gem. den allgemeinen technischen Vertragsbedingungen - ATV - (VOB-C) 2  Allgemeine technische Anforderungen Die allgemeinen technischen Vorbemerkungen, die Positionsbeschreibung und die den Ausschreibungs- unterlagen beigefügten Zeichnungen erläutern das  geforderte Konstruktionsprinzip. Die technischen Anforderungen und die vorgegebene formale Gestaltung sind verbindlich. 2.1  Maße Sämtliche im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind Richtmaße. Vor Beginn der Fertigung sind vom Auftragnehmer die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen genauen Maße am Objekt zu nehmen. Liegen Rohbautoleranzen über den Vorgaben der DIN 18202, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. 2.2  Gerüste Alle für den Einbau der Fenster und für die äußeren Abdichtungsarbeiten erforderlichen Gerüste werden bauseits gestellt, sofern nichts anderes in der Ausschreibung erwähnt wird. Sie stehen für die gesamte Bauzeit zu Verfügung. Hinsichtlich der Höhe der Arbeitslagen und des Abstandes zwischen Gerüst und Baukörper ist mit der Bauleitung rechtzeitig Kontakt aufzunehmen. Erforderliche Umbauarbeiten werden ausschließlich bauseits vorgenommen. Grundsätzlich sind bei der Benutzung der Gerüste die Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu berücksichtigen.  Für den Fall, dass der Auftragnehmer ein Gerüst zu stellen hat, enthält die Leistungsbeschreibung eine entsprechende Leistungsposition. 2.3 Entsorgung Der Profilhersteller muss über einen lückenlosen Kreislauf zur Wiederverwertung von PVC- Fensterprofilen verfügen. Dies gilt sowohl für Altfenster, die bauseits ausgebaut und entsorgt werden müssen, als auch für die bei der Fensterherstellung anfallenden Abschnitte und Reste. Fenster und sonstige Bauteile, die im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung ausgebaut werden müssen, sowie alle anderen Abfälle sind nach den Vorgaben des Umweltschutzes, z.B. des Kreislaufwirtschaftgesetzes, der Altholzverordnung und der TA Siedlungsabfall zu entsorgen. Werden bei den zu entsorgenden Teilen Schadstoffe festgestellt, ist der Auftraggeber unverzüglich mündlich und schriftlich zu informieren.  Das Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers und von nicht schadstoffbehaftetem Abfall bis 1 m³ aus dem Bereich des Auftraggebers ist eine Nebenleistung. 3. Anforderungen an die Konstruktion 3.1 Statische Anforderungen Die Fensterkonstruktion einschließlich der Verbindungselemente muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Ansatzpunkte für die Ermittlung der objektbezogenen Leistungsanforderungen auf Basis der örtlichen Windbelastung bezüglich Widerstandsfähigkeit bei Windlast, Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit sind der ift-Richtlinie FE-05/2 "Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren" zu entnehmen. Frei tragende Rahmenteile wie Pfosten, Riegel und Blendrahmen müssen so dimensioniert werden, dass die Verformung dieser Teile unter vorgegebener Lasteinwirkung nicht zur Beschädigung der Fenster oder anderen Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit führt. Die Verglasung ist nach der gültigen Fassung der Richtlinie "Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen" (TRlV) vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zu bemessen. Gemäß den TRlV darf die Durchbiegung der Auflagerprofile nicht mehr als 1/200 der aufzulagernden Scheibenlänge, höchstens jedoch 15 mm betragen. Zusätzlich sind die Durchbiegungsbegrenzungen für die Isolierverglasung des entsprechenden Glasherstellers zu beachten. Für Fensterflügel mit verklebter Isolierverglasung zur Erhöhung der Stabilität ist ein Eignungsnachweis einer anerkannten Prüfstelle vorzulegen. 3.2  Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit bei Windlast Die Widerstandsfähigkeit bei Windlast wird nach DIN EN 12211 geprüft und nach DIN EN 12210 klassifiziert. 3.4  Anforderungen an den Wärmeschutz Der Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters und der Türelemente Uw ist als Mittelwertsberechnung nach DIN nachzuweisen. 3.5  Anforderungen an den Schallschutz Die Einhaltung der geforderten Schalldämmwerte ist auf Verlangen entweder durch ein Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle (z.B. Institut für Fenstertechnik ift Rosenheim) oder durch die tabellarische Ermittlung nach DIN 4109 Beiblatt 1 Tabelle 40 nachzuweisen. 3.6  Anforderungen an die Einbruchhemmung Für die Einbruchhemmung gilt DIN V ENV 1627. Die Einstufung in die Widerstandsklassen ist auf Verlangen durch ein gültiges Prüfzeugnis und einer Werksbescheinigung des Auftragnehmers nachzuweisen. 3.7  Nachweis des Feuchteschutzes Wird der Baukörperanschluss abweichend von den. RAL-Güterichtlinien ausgeführt, muss für den raumseitigen Bereich des Anschlusses der Fenster zum Baukörper die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit gemäß DIN 4108-2 nachgewiesen werden. 4  Werkstoffe 4.1  Kunststoff Zugelassen sind: Fensterprofile aus Polyvinylchlorid (PVC-U) mit weißen Oberflächen, folienkaschierte Fensterprofile aus PVC-U, lackierte Fensterprofile aus PVC-U.  Profile aus modifiziertem PVC hart nach DIN EN ISO 1163 - PVC-U, EDLP (082-25-28) bzw. RAL-Gütebestimmungen RAL-GZ 716/1, Abschnitt I, Teil 1 (weiße Profile) bzw. Teil 7 (kaschierte Profile). 4.2  Stahl Alle Stahlprofile müssen korrosionsgeschützt sein. 4.3  Aluminium Die Konstruktionen müssen gegen übliche atmosphärische Einflüsse oberflächengeschützt sein. 4.4 Dichtprofile Dichtungen, die atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt sind, müssen hiergegen widerstandsfähig sein. 4.5  Dichtstoffe Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen. 4.6  Bauwerksabdichtungsfolien Bauwerksabdichtungsfolien, soweit erforderlich, müssen in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und der DIN 18195 entsprechen. 5 Ausführung 5.1  Beschläge Die Beschläge müssen die Anforderungen nach DIN EN 13126 erfüllen und entsprechend den zu erwartenden Belastungen ausgebildet sein. Die Beschläge müssen nachjustierbar sein und der Einbau hat nach den Vorgaben des Beschlagherstellers und/oder des Profilherstellers zu erfolgen. Die Ausstellschere muss sicher verhindern, dass der Flügel bei einer Fehlbedienung absackt (z.B. Verwendung einer Dreipunktschere). Andernfalls sind besondere Schutzmaßnahmen wie z.B. der Einbau einer Fehlbedienungssperre oder Vorrichtungen für eine besondere Öffnungsfolge zu treffen. Die Drehgriffe müssen an allen Flügeln in Form und Oberfläche identisch sein, sofern es in der Positionsbeschreibung nicht anders angegeben ist. 5.2 Verglasung Die Verglasung erfolgt als Trockenverglasung mit Dichtungen wie unter "Dichtprofile" beschrieben. 5.3 Montage Der Baukörperanschluss und der Einbau sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu planen und auszuführen. Bei der Ausbildung der Anschlüsse an den Baukörper sind die bauphysikalischen Einwirkungen durch Raumklima und Außenklima zu berücksichtigen. Die Montage der Elemente hat gem. RAL-Güterichtlinien zu erfolgen. 5.4 Schwellenanschlüsse Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen Wasser und aufsteigende Feuchte abgedichtet werden. Sie sind so auszubilden, dass Wasser jederzeit von der Konstruktion nach außen abgeleitet werden kann. Die Begehbarkeit muss gewährleistet sein. 5.5 Außenfensterbänke Außenfensterbänke sind so auszubilden, dass Niederschlagswasser problemlos nach außen über die Fassade abgeleitet wird und kein Wasser in das Gebäude eindringen kann. 5.6 Innenfensterbänke Unabhängig davon, ob die Innenfensterbänke bauseits angebracht werden oder zum Leistungsbereich Fenster gehören, ist durch die untere Fensteranschluss- ausbildung sicherzustellen, dass auch dieser Bereich luftundurchlässig abgedichtet ist. Feuchtehinterwanderungen der Anschlussfuge von innen sind durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Planliste und weitere Unterlagen Planliste und weitere Unterlagen Folgende Pläne und Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung und werden in digitaler Form mit der Ausschreibung übergeben: Bezeichnung Plannummer Planung (Ausführungsplanung zur Ausschreibung): BE-Plan BS50_260113_AP_BE_BG_100.0 Grundriss KG     BS50_260113_AP_ GR_KG_50.0 Grundriss EG BS50_260113_AP_ GR_EG_50.0 Grundriss 1.OG BS50_260113_AP_ GR_1OG_50.0 Grundriss 2.OG BS50_260113_AP_ GR_2OG_50.0 Grundriss SG BS50_260113_AP_ GR_SG_50.0 Dachdraufsicht BS50_260113_AP_ GR_DA_50.0 Schnitt A - A BS50_260113_AP_ SC_A_50.0 Schnitt B - B BS50_260113_AP_ SC_B_50.0 Schnitt C - C BS50_260113_AP_ SC_C_50.0 Schnitt D - D BS50_260113_AP_ SC_D_50.0 Schnitt E - E BS50_260113_AP_ SC_E_50.0 Schnitt F - F BS50_260113_AP_ SC_F_50.0 Ansicht Nord BS50_260113_AP_ AN_N_50.0 Ansciht Ost BS50_260113_AP_ AN_O_50.0 Ansicht Süd BS50_260113_AP_ AN_S_50.0 Detail 01 BS50_260113_AP_ D01_10.0 Detail 02 BS50_260113_AP_ D02_10.0 Detail 03 BS50_260113_AP_ D03_10.0 Detail 04 BS50_260113_AP_ D04_10.0 Detail 05 BS50_260113_AP_ D05_10.0 Detail 06 BS50_260113_AP_ D06_10.0 Detail 10 BS50_260113_AP_ D10_10.0 Detail 11 BS50_260113_AP_ D11_10.0 Detail 12 BS50_260113_AP_ D12_10.0 Wärmeschutznachweis vom Ing.-Büro P&D 17.02.2026 Bauzeitenplan vom 24.02.2026
Planliste und weitere Unterlagen
01 Baustelleneinrichtung und Werkplanung
01
Baustelleneinrichtung und Werkplanung
01.__.__.001 Einrichten der Baustelle/Standard, Mehrfamilienhaus Einrichten der Baustelle für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen für die Montage der Fenster. Die Anforderungen und Bedingungen der Allgemeinen Vorbemerkungen, Technische Vorbemerkungen Fenster und Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen sind in der Preiskalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
01.__.__.001
Einrichten der Baustelle/Standard, Mehrfamilienhaus
L
1.00
psch
01.__.__.002 Werkzeichnungen Erstellen der prüffähigen Werkzeichnungen der nachfolgend beschriebenen Kunststofffenster und Kunststofffenstertüren Die Zeichnungen sind 6 Wochen vor Fertigungsbeginn den Architekten digital als PDF-Datei zuzusenden.
01.__.__.002
Werkzeichnungen
L
1.00
psch
01.__.__.003 Statischer Nachweis Absturzsicherungen Erstellen eines statsichen Nachweises für die nachfolgend beschriebenen Absturzsicherungen.
01.__.__.003
Statischer Nachweis Absturzsicherungen
L
1.00
psch
02 Fenster und Balkontüren
02
Fenster und Balkontüren
Systembeschreibung Fenster- und Hebeschiebetür Rechteckige Fensterelemente aus Kunststoff, auf Brüstung bzw. bodentief, ein- und mehrflüglig, bestehend aus Kipp,- Dreh-, Dreh-Kipp und festverglasten Elementen, einschl. aller erf. Anschlüsse, Fugendichtungen und Beschlag, mit Rahmen- und Flügelprofilen als Mehrkammersystem, alle Elemente vorgerichtet zur Aufnahme einer äußeren Alu-Fensterbank, inkl. Ausfüllen der Anschlussfugen und Herstellung der Winddichtigkeit. Ausführung Fensteranschlüsse gem. Herstellervorgaben umlaufend innenseitig mit überputzbarer dampfdiffusionsdichter Folie, außenseitig mit dampfdiffusionsoffener Folie, abgestimmt auf das System Einschließlich allem konstruktionsbedingten Zubehör, Kopplungs- und Dichtungsteilen, einschl. Lieferung und fachgerechter Montage, gem. Montagerichtlinien und der Ausführungsplanung (s. hierfür Ansichten, Grundrisse und Details) Abmessungen/Querschnitte der Fensterprofile einschl. Metallverstärkungen/Metalleinlagen, gem. statischen Anforderungen. Alle Balkon-Fenstertüren sind auch außen mit EPDM-Schleppstreifen zu versehen, wind- und wasserdicht aufgeklebt auf die bauseitige Stb.-Balkonaufkantung, gem. Ausführungsplanung. Weitere Anforderungen wie in den Allg. Vorbemerkungen, Techn. Vorbemerkungen und Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen beschrieben. Einbaulage sämtlicher Fenster: Außenkante Blendrahmen=Außenkante Rohbauwände Fenster: Rohbaumaß Wandöffnung b/h gem. Positionsbeschreibung Einbauort:           gem. Positionsbeschreibung Fenstertyp-Bezeichnung: gem. Positionsbeschreibung Fensteraufteilung: gem. Positionsbeschreibung Verglasung: 3-Scheiben-Isolierverglasung Wärmeschutz: Uw = 0,90 W/m²K, g-Wert Glas:           g = 0,50 Schallschutz: EG-DG: Rw = 39 dB KG: Rw = 35 dB Farbton Fenster: Außen:           Deep Bronze,           alternativ: RAL 7013           (Braungrau) Innen:            RAL9016 (Verkehrsweiß) Fabrikat:            Schüco o. glw. Typ:            Living 82 MD Angebotenes Fabrikat: (Bieterangabe) Beschläge: Kipp,- Dreh-, Dreh-Kippbeschläge oder/und Festverglasung gem. Positionbeschreibung Sämtliche Beschläge von Balkontüren und Fenster sind als verdeckte Beschläge auszuführen. Ausführung Beschlag bei allen Fenstern/ Fenstertüren im KG und EG einbruchhemmend (RC2, bzw. RC1N) als Zulage in gesonderter Pos. Fenster- und Hebeschiebetürgriffe innen: Drücker mit Oliven, im EG abschließbar, Alu matt Abschließbare Rosetten, inkl. Halbzylinder und Wendeschlüssel bei allen Fenstern und Fenstertüren im EG als Zulage in gesonderter Position Fabrikat: Hoppe Modell: Bonn Angeb. Fabrikat Fenstergriffe (innen): (Bieterangabe) Fenstergriffe außen: Bei allen Balkon- und Terrassentüren ist außenseitig ein Ziehgriff aus Kunststoff, der Fachgerecht mit dem Flügelrahmen befestigt ist, vorgesehen. Fabrikat: Hoppe Modell: K435 Angeb. Fabrikat: (Bieterangabe) Alle Fensterelemente inkl. systemkonformen Bodeneinstandsprofilen/Aufdopplungsprofilen, Profiltiefe vorgerichtet zum bauseitigen Einbau von außenliegenden Alu-Sohlbänken. Bei Fenstern auf Brüstung auch für innenliegende Fensterbänke t=30mm, Bauhöhe der jeweiligen unteren Aufdopplung gem. Positionsbeschreibung und Ausführungsplanung Zur Bemusterung und Freigabe ist auf Anfrage des Bauherrn  bzw. des Architekten durch den Auftragnehmer eine Fensterecke, einschl. Verglasung, funktionstüchtigem Beschlag und Fenstergriff dem AG/ Architekten vorzulegen. Alle oben beschriebenen Leistungen und Produktmerkmale, außer der explizit benannten gesonderten Positionen, sind bei den jeweiligen Einheitspreisen mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Systembeschreibung Fenster- und Hebeschiebetür
02.01 Fenster KG
02.01
Fenster KG
02.02 Fenster EG
02.02
Fenster EG
02.03 Fenster 1. OG - 2. OG
02.03
Fenster 1. OG - 2. OG
02.04 Fenster Staffelgeschoss
02.04
Fenster Staffelgeschoss
04 Absturzsicherungen
04
Absturzsicherungen
04.__.__.001 Absturzsicherung, b= 900 mm Absturzsicherung aus Aluminium-Flachproflien, Befestigung auf dem Fensterrahmen, verzinkt mit Pulverbeschichtung, mit und ohne Rolladenführungsschiene (in gesonderter Position), für bodentiefe Fenster, liefern und fachgerecht, gem. Herstelelrangaben montieren. Ausführung: Befestigung frontal auf Fensterrahmen. Montagehöhe: 900 mm (fertig montiert) Breite: ca.900 mm Pulverbeschichtung RAL 7016 (braungrau), nach Abst. mit dem AG Einbauort: EG ;1.OG, 2.OG Fabrikat: Abel o. glw. Typ: Simplum Plan Angebotenes Fabrikat:
04.__.__.001
Absturzsicherung, b= 900 mm
20.00
Stk
04.__.__.002 Zulage: Ausführung mit Rolladenführungsschiene Zulage für die Ausführung der in Pos. 04.1 beschirebenen Absturzsicherungen, mit Rolladenführungsschiene. Ausführung: EG und 1. OG
04.__.__.002
Zulage: Ausführung mit Rolladenführungsschiene
12.00
Stk
05 Rolläden, Raffstores
05
Rolläden, Raffstores
05.01 Rolläden
05.01
Rolläden
05.02 Raffstore
05.02
Raffstore
06 Sonstiges
06
Sonstiges
06.__.__.001 Einstellarbeiten vor Inbetriebnahme Nachjustierung der zuvor beschriebenen Fenster- und Fenstertüren vor Inbetriebnahme des Gebäudes, auf gesonderte Anweisung der Bauleitung, einschl. der gesonderten An- und Abfahrten.
06.__.__.001
Einstellarbeiten vor Inbetriebnahme
51.00
Stk
06.__.__.002 Fenstermontage-Zarge Fenstermontagezarge für zuvor beschriebene Fenster und Fenstertürelemente, als komplettes, geprüftes und bauaufsichtlich zugelassenes System, Zarge, Dämmkeil und Befestigungsmittel. Einschl. der erforderlichen Untergrundvorbereitung. Im Bereich der Fenster mit absturzsichernder Festverglasung der zuvor beschriebenen 2-flg. Elemente. Im Bereich von Balkonen, Loggien und Dachterrassen nur 3-seitig ausgeführt. Die Fenstermontagezargen muss in Ihren bauphysikalischen Eigenschaften den Anforderungen an den Schall- und Wärmeschutz entsprechen. Die Abrechnung erfolgt nach den Rohbauöffnungsgrößen.
06.__.__.002
Fenstermontage-Zarge
250.00
m
06.__.__.003 Eckschutzleisten, Alu EV1 Winkelförmige Eckschutzleisten mit rutschfester Längsprofilierung, aus Alu EV1 eloxiert, liefern und im Austrittsbereich der bodentiefen Balkon- und Terrassen-Fenstertüren mit geeigneten Mitteln auf das Kunststoff-Fensterprofil montieren, einschl. aller erforderlichen Zuschnitte und Anpassarbeiten. Nutzung: Trittschutz der Oberkante der Fensterrahmen. Einzellängen: ca. 90-180 cm. Einbauort: Austrittsbereiche der bodentiefen Fenstertüren.
06.__.__.003
Eckschutzleisten, Alu EV1
20.00
m
06.__.__.004 Fensterbänke, MDF Fensterbänke, ca. 30mm, lackiert, seidenmatt, eckig, liefern und fachgerecht einbauen. Alle sichtbaren Kanten mit Umleimer beschichtet. Nicht sichtbar befestigt, einschl. Unterkonstruktion, einschl. aller erforderlichen Zuschnitte und Anpassarbeiten, sowie 3- seitiger, dauerelastischer Versigelung der Anschlußkanten, Leibung und Fenster, sowie unterhalb der Fensterbank. Fensterbreite: 600 mm - 1800mm Farbton: RAL 7021 (schwarzgrau) Typ: MDF Hinweis: Der Einbau erfolgt zu einem gesonderten Zeitpunkt, nicht im Zusammenhang mit dem Einbau der Fenster.
06.__.__.004
Fensterbänke, MDF
42.00
m
06.__.__.005 Fensterbank, Werzalit Fensterbak, Fabrikat Werzalit o. glw., liefern und fachgerecht einbauen.
06.__.__.005
Fensterbank, Werzalit
O
H
42.00
m
06.__.__.006 Rahmenverbreiterung, Bodeneinstandsprofil, ca. 200mm Bodeneinstandsprofil, ca. 200mm, für bodentiefe Fensterelemente, als gedämmten Element, thermisch und statisch entsprechend den Anforderungen der Fenster ausgeführt, liefern und fachgerecht einbauen.
06.__.__.006
Rahmenverbreiterung, Bodeneinstandsprofil, ca. 200mm
20.00
m
06.__.__.007 Blendrahmenverbreiterung: bis 30 mm Blendrahmenverbreiterung bis 30 mm für die angebotenen/beauftragten Blendrahmenprofile, Oberflächengestaltung der Verbreiterungen wie die Blendrahmen.
06.__.__.007
Blendrahmenverbreiterung: bis 30 mm
O
1.00
m
06.__.__.008 Blendrahmenverbreiterung: bis 60mm Blendrahmenverbreiterung, bis 60mm.
06.__.__.008
Blendrahmenverbreiterung: bis 60mm
O
H
1.00
m
06.__.__.009 Fensterfalzlüfter, Fabrikat ARIMEO single acoustic Position Fensterfalzlüfter für Kunststoffenster, mit automatischer Volumenstromregelung über Regelungsklappen, Einbau im oberen Bereich des Fensterflügels, liefern und fachgerecht montieren. Fabrikat: ARIMEO o. glw. Typ: single acoustic Angebotenes Fabrikat:
06.__.__.009
Fensterfalzlüfter, Fabrikat ARIMEO single acoustic
O
28.00
Stk
06.__.__.010 Fensterfalzlüfter, Fabrikat ARIMEO double acoustic Fabrikat: ARIMEO o. glw. Typ: single acoustic Angebotenes Fabrikat:
06.__.__.010
Fensterfalzlüfter, Fabrikat ARIMEO double acoustic
O
H
28.00
Stk
07 Stundenlohnarbeiten
07
Stundenlohnarbeiten
07.__.__.001 Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter: Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter: für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet:
07.__.__.001
Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter:
O
10.00
h
07.__.__.002 Stundenlohnarbeiten - Helfer: Stundenlohnarbeiten - Helfer: für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet:
07.__.__.002
Stundenlohnarbeiten - Helfer:
O
10.00
h