01 Baustelleneinrichtung / Planung / Wartung
Baustelleneinrichtung / Planung / Wartung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.02 Planung / Wartung
02 POHA Bereiche
02.01 Innentüren inkl. Zarge, POHA Bereiche
Innentüren inkl. Zarge, POHA Bereiche
02.02 Innentürblätter, POHA Bereiche
Innentürblätter, POHA Bereiche
02.03 Wohnungseingangstüren, POHA Bereiche
Wohnungseingangstüren, POHA Bereiche
02.04 Drücker und Wechselgarnituren, POHA Bereiche
Drücker und Wechselgarnituren, POHA Bereiche
02.05 OTS-Obentürschließer, POHA Bereiche
OTS-Obentürschließer, POHA Bereiche
03 Geförderter Wohnraum
03.01 Innentüren inkl. Zarge, Geförderter Wohnraum
Innentüren inkl. Zarge, Geförderter Wohnraum
03.02 Innenschiebetüren, Geförderter Wohnraum
Innenschiebetüren, Geförderter Wohnraum
03.03 Wohnungseingangstüren, Geförderter Wohnraum
Wohnungseingangstüren, Geförderter Wohnraum
03.04 Drücker und Wechselgarnituren, Geförderter Wohnraum
Drücker und Wechselgarnituren, Geförderter Wohnraum
04 LIDL
04.01 Innentüren inkl. Zarge, LIDL
Innentüren inkl. Zarge, LIDL
04.02 Drücker und Wechselgarnituren, LIDL
Dr ücker und Wechselgarnituren, LIDL
05 Rossmann
05.01 Innentüren inkl. Zarge, Rossmann
Innentüren inkl. Zarge, Rossmann
05.02 Drücker und Wechselgarnituren, Rossmann
Drücker und Wechselgarnituren, Rossmann
06 Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B).
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten
06.01 Stundenlohnarbeiten