01 Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
02 Allgemeine Bereiche / Tiefgarage
Allgemeine Bereiche / Tiefgarage
02.01 Vorbereitende Arbeiten, Allgemeine Bereiche
Vorbereitende Arbeiten, Allgemeine Bereiche
02.02 Schwimmender Estrich, Allgemeine Bereiche
Schwimmender Estrich, Allgemeine Bereiche
02.03 Sonstiges, Allgemeine Bereiche
Sonstiges, Allgemeine Bereiche
03 POHA Bereiche
03.01 Vorbereitende Arbeiten, POHA Bereiche
Vorbereitende Arbeiten, POHA Bereiche
03.02 Schwimmender Estrich, POHA Bereiche
Schwimmender Estrich, POHA Bereiche
03.03 Heizestrich, POHA Bereiche
Heizestrich, POHA Bereiche
03.04 Trockenestrich, POHA Bereiche
Trockenestrich, POHA Bereiche
03.05 Sonstiges, POHA Bereiche
04 Geförderter Wohnraum
04.01 Vorbereitende Arbeiten, Geförderter Wohnraum
Vorbereitende Arbeiten, Geförderter Wohnraum
04.02 Schwimmender Estrich, Geförderter Wohnraum
Schwimmender Estrich, Geförderter Wohnraum
04.03 Heizestrich, Geförderter Wohnraum
Heizestrich, Geförderter Wohnraum
04.04 Sonstiges, Geförderter Wohnraum
Sonstiges, Geförderter Wohnraum
05 Rossmann
05.01 Vorbereitende Arbeiten, Rossmann
Vorbereitende Arbeiten, Rossmann
05.02 Schwimmender Estrich, Rossmann
Schwimmender Estrich, Rossmann
05.03 Sonstiges, Rossmann
06 Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B).
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten
06.01 Stundenlohnarbeiten