Dachbegrünung
LBBW / Bürogebäude Marina B / Mainz
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01 Vorbemerkungen
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Vorbemerkungen
01.10 Allgemeine Vorbemerkungen
01.10
Allgemeine Vorbemerkungen
Art und Lage des Bauvorhabens Marina B ' MAINZ, ZOLLHAFEN , Hafeninsel (MI12) , Baseler Platz, 55120 Mainz - Neubau eines 4-geschossigen Bürogebäudes mit bis zu 8 Mietbereichen am Zollhafen Mainz mit einer gemeinsamen Tiefgarage mit Bauteil Marina A. Das Gebäude ist gemäßLBauO §2(2) als Gebäudeklasse 4 und die Tiefgarage mit Gebäudeklasse 5 eingestuft. Die Höhe OKRB liegt bei 19,10 m. Die LBBW Projektgesellschaft Mainz Marina A+B GmbH Co. KG erstellt im Mainzer Zollhafen auf dem Baufeld MI-12 ein 4-geschossiges Bürogebäude mit bis zu 8 Mietbereichen mit insgesamt ca. 3.100 m² Mietfläche (MFG-1) (2 Mietbereiche pro Geschoß, die bei Bedarf zusammengeschaltet werden können). Die Größe der Mietbereiche liegt zwischen ca. 290 und 340 m². Die vertikalen Erschließungselemente wie Aufzüge sowie das Treppenhaus zu den Mieteinheiten erlauben eine mieterspezifische Erschließung der Mietflächen über die ansprechend gestaltete Eingangslobby. Das Gebäude verfügt über eine eingeschossige Tiefgarage, die gemeinsam mit den Bewohnern des Nachbargebäudes Marina A (Eigentumswohnungen, Baufeld MI-13) genutzt wird. Den Nutzern des Gebäudes Marina B stehen insgesamt 16 Stellplätze, davon 1 Barrierefrei, zur Verfügung. Die Tiefgarage wird über die Tiefgarage des Nachbargebäudes Hafeninsel 1 (Baufeld WA-9) erschlossen. Die Abmessungen der Stellplätze und Fahrgassen sind entsprechend der Vorgaben der gültigen Garagenverordnung geplant. Die begehbaren Freiflächen und die Eingangshalle sind barrierefrei geplant, der Erschließungskern mit Personenaufzügen (1.UG bis 3.OG) ist nutzer- bzw. behindertenfreundlich geplant.'‑ Allgemeine Grundlagen des Angebots Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind vom AN zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausge- schriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. In der Preisgestaltung des AN sind alle Hinweise aus den allgemeinen Vorbemerkungen und zusätzlichen technischen Vorbemerkungen des AG zu berücksichtigen. Alle Einzelpreise sind als Komplettpreise zu kalkulieren. Termine Die Angaben im Anschreiben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden abschließend bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt. Qualität- und Eigenprüfung Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler  bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren. Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen: Technische Vorbemerkungen Leistungsverzeichnis mit Anlagen VOB Teil B/C Technische Vorschriften für Bauleistungen Bauordnungsrechtliche Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen. Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungs- vorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden. Pflichten des AN Die Pflichten des AN sind Zusammenfassend im Verhandlungsprotokoll geregelt, und werden hier nicht weiter beschrieben. Die Teilnahme an Baubesprechungen ist Pflicht. Stellvertreter/innen müssen nicht nur weisungsbefugt sein, sondern auch für ihren Teil die ausreichend Fachkompetenz besitzen. Er/Sie muss mit dem Projekt so weit vertraut sein, dass er/sie kompetente Auskunft erteilen kann. Der AN hat den gesamten Bauablauf zu dokumentieren. Besonders zu  dokumentieren sind Begehungsprotokolle, Sicht- und Vorabnahmen usw. Eine Prüfung ohne geeichte Prüfgeräte wird nicht anerkannt. Sämtliche Kosten für die Dokumentationen sind mit in die EP`s zu kalkulieren. Jeder Mitarbeiter des AN, welcher am Bau beteiligt ist, muss vom AN selbst, eine aktuelle Einweisung zur Einhaltung der UVV und der Baustellenordnung erhalten haben. Eine Teilnehmerliste zur Einhaltung der UVV und Baustellenordnung des AN ist dem AG vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert zu übergeben. Aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen hat der AG das Recht, bei Nichteinhaltung ein Baustellenverbot für nichtunterwiesene Mitarbeiter des AN zu erteilen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Termine hierdurch nicht gefährdet werden. Für den AN gilt grundsätzlich die Bringschuld und die Holschuld gleichermaßen. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Auch wenn der MIU nicht unter die Verpflichtungen des LkSG direkt fällt, verpflichtet er sich gegenüber dem HU, in seinem Verantwortungsbereich die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu schützen. Der MIU wird auch seine Lieferanten und Auftragnehmer wiederum dazu zu verpflichten, dies ebenso zu tun und diese Verpflichtungen wiederum mit ihren Lieferanten und Auftragnehmern zu vereinbaren. Allgemeine Hinweise Alle Hinweise aus den Bauumständen, aus der Baustellenordnung, aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und der Baustellenlogistik sowie den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und technischen Vorbemerkungen auf Gewerke- Paket- und/oder Losebene resultierenden Randbedingungen, zusätzlichen Leistungen, Erschwernisse, Behinderungen und Müllentsorgung sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Die unter den VOB/C benannten  Nebenleistungen sind in die EP`s einzukalkulieren. Sollte eine Kalkulation aus besonderen Gründen nicht möglich sein, muss dies vor Angebotsabgabe dem AG benannt werden. Eine Nachforderung nach Auftragserteilung ist nicht mehr möglich.  Alle Installationsarbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Art und Lage des Bauvorhabens
Grundlagen des Angebots sind diese und die folgenden Vorbemerkungen, die Leistungsbeschreibung und die als Anlage beigefügten Ausführungspläne  und Detailvorgaben Der Bieter verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen. Soweit dem Leistungsverzeichnis Detailskizzen beigelegt sind, gelten diese verbindlich für das Angebot.
Grundlagen des Angebots
Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode: Die Baustellenablaufordnung und Taktplanung der einzelnen Gewerke wird mittels der "Takt.Ing Methode" der Fa. Nesseler Bau GmbH terminlich gesteuert. Die vorbeschriebene Methode zur baubegleitenden terminlichen Steuerung der erforderlichen Teilleistungen einzelner Gewerke ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode:
DGNB Zertifizierung Das Bürogebäude Marina B mit 4 Geschossen und einer Gemeinschafts- tiefgarage wird als KFW-Effizienszhaus-55-Standard sowie DGNB-Zertifizierung in Gold und EU-Taxonomie Umweltziel 1 "Klimaschutz" umgesetzt. DGNB ist ein Weltweit anerkanntes Zertifizierungssystem für nachhaltiges Bauen. Es wird zertifiziert durch unabhängige Dritte, dass ein Gebäude auf umweltfreundliche Art gebaut und entworfen wurde. Das vorbeschriebene Zertifizierungssystem ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
DGNB Zertifizierung
V Angebotsgrundlage Pläne Grundlagen des Angebots sind diese und die folgenden Vorbemerkungen, die Leistungsbeschreibung und die als Anlage beigefügten Ausführungspläne  und Detailvorgaben Der Bieter verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt auch für die vorgesehene Verbindung mit dem Bauwerk und die dort zu erwartenden Beanspruchungen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen. Soweit dem Leistungsverzeichnis Detailskizzen beigelegt sind, gelten diese verbindlich für das Angebot.
V Angebotsgrundlage Pläne
01.20 Technische Vorbemerkungen
01.20
Technische Vorbemerkungen
Vorbemerkungen Dach-Freiflächen Für Materialien und Ausführungen gelten die nachstehenden Anforderungen und Qualitätsmerkmale: Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art gemäß DIN 18299 "Richtlinien für Dachbegrünungen", neueste Fassung Hrsg.:FLL-Forschungsgesellsch. Landschaftsentwicklung / Landschaftsbau "Dachgärtnerrichtlinien", neueste Fassung Hrsg.: Deutscher Dachgärtner-Verband e.V. "Richtlinien für die Planung und Ausführung v. Dächern mit Abdichtung" -Flachdachrichtlinien-, neueste Fassung Unfallverhütungsvorschriften der Berufsverbände Vertragsbestandteil wird eine 10-jährige Garantie für die Durchwurzelungsfestigkeit der Wurzelschutzbahn, Nachweis gem. FLL-Prüfverfahren, neueste Fassung. Nachweis der Alterungsbeständigkeit der Wurzelschutzbahn durch eine anerkannte Prüfanstalt für Kunststoffe. Wurzelschutzfolien bzw. wurzelfeste Abdichtungen sind mit chemisch und biologisch im ph-Bereich 1-12 beständigen Trenn-/Schutzlagen, Flächen-gewicht mind. 300 g/m2, abzudecken. Die Dränschicht muß entspr. den Anforderungen DIN 4095 filterstabil sein und eine Niederschlagsmenge von 300 l/s*ha unter der vorgesehenen Auflast dauerhaft ableiten. Kennwerte gem. FLL. Der Nachweis ist auf Anforderung zu leisten. Der Abflussbeiwerte gemäß beiliegendem Entwässerungsgesuch des IB INCO vom Juni 2009 von 0,3 ist einzuhalten. Die verwendeten Substrate müssen widerstandfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme sein und die Kennwerte gemäß FLL einhalten. Die Forderungen des Brandschutzkonzeptes des IB Kempen und Krause vom 28.04.2009 sind einzuhalten. Bei windexponierter Lage und bei geneigten Dachflächen ist die Substratschicht bis zum Schluß der Pflanzdecke vor Erosion zu schützen. Während der Bauzeit sind Beschädigungen der Dachabdichtung, z.B. durch herabfallende Gegenstände, Begehen, punktuelle Materiallagerungen etc. zu vermeiden. Entspr. Sicherheitsvorkehrungen sind vorzusehen und einzukalkulieren. Kommt es dennoch zu Beschädigungen, sind diese fachgerecht zu beheben bzw. beheben zu lassen. Vor Beginn der Begrünungsarbeiten ist eine sorgfältige Kontrolle der Dachabdichtung (z.B. durch Augenschein, Wasserprobe) durchzuführen, bei getrennter Ausführung der Gewerke Dachabdichtung/Dachbegrünung als eine gemeinsame Abnahme, wobei festgestellte Mängel vor Beginn der Begrünungsarbeiten schriftlich zu melden sind.
Vorbemerkungen Dach-Freiflächen
Vorbemerkung zur Preisfindung Vorbemerkung zur Preisfindung Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten: 1. Lieferung aller notwendigen Materialien, Rohstoffe und das Vorhalten von Geräten usw. 2. Anpassungen jeder Art sowie Verschnitt sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Zum Aufmaß kommen die tatsächlichen Sichtflächen und Längen. 3. Eventuelle Bedenken gegen die im Leistungsverzeichnis vorgesehene Ausführungsart sind schriftlich und mit einem gesonderten und geeigneten Alternativ-Angebot spätestens vor Auftragserteilung vorzubringen. 4. Die zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung gültigen Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe sind uneingeschränkt zu berück- sichtigen. 5. Das Einkleben und Eindichten von Verwahrungen und Durchführungen jeder Art im Leistungsbereich. 6. Beleuchtungs- und Sicherungsmaßnahmen im Arbeitsbereich 7. Beschaffung eines geeigneten Lagers für die Verwahrung von Materialien 8. Hilfsmittel und Maßnahmen für die Ausführung der Arbeiten bei Feuchtigkeit und Frost 9. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennter Ausführung der Dämm- und Isolierungsarbeiten 10. Transportleistungen für die Erbringung der angebotenen Arbeiten, auch für bauseits angelieferte Teile im Baustellenbereich 11. Auf die Bereitstellung von Feuerlöschern bei Arbeiten mit offener Flamme wird besonders hingewiesen. 12. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist besonders bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw. 13. Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel 14. Die bauphysikalisch und technisch sachgerechte Dichtung zum Baukörper, innen und außen, 4-seitig, gemäß beilieg. Die Bauphysikalische Angaben sind zu berücksichtigen. 15. Lieferung von prüffähigen Konstruktionszeichnungen Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten: 16. Kosten für diebstahlsichere Lagerung des Materials 17. Bei zusätzlichen Alternativangeboten sind zur Prüfung der Gleich- wertigkeit zur Ausschreibung in jedem Fall Vertikal- und Horizontalschnitte, evtl. Detailzeichnungen oder notwendige Prüfzeugnisse sowie sonstige relevante Unterlagen beizulegen.
Vorbemerkung zur Preisfindung
02 Ausführung
02
Ausführung
Angaben zur Baustelle Die nachstehenden Angaben befreien den Bieter nicht von der Verpflichtung zur genauen Prüfung der für das Angebot und die Ausführung maßgebenden Verhältnisse. Sie gelten für das gesamte Vertragswerk. Der AG beabsichtigt die Neuanlage einer Dachbegrünung (DG-Ebene; 3.OG). Auf der DG-Ebene ist eine Dachbegrünung herzustellen, die einerseits aus einer nutzbaren Dachterrasse zum Aufenthalt besteht und andererseits aus extensiv begrünten Flächen mit kombinierter PV-Nutzung. Die dafür notwendigen Landschaftsbau- und vegetationstechnischen Arbeiten sind Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Die Baumaßnahme ist ausschließlich auf die ausgewiesenen Baufelder begrenzt, weitere Flächen stehen nur nach schriftlicher Erlaubnis des Auftraggebers zur Verfügung. Der Bauablauf ist entsprechend zu organisieren. Die Nutzung und Befahrung weiterer Flächen ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung des AG zulässig. Sämtliche Verschmutzungen oder Beschädigungen sind zu Lasten des AN unverzüglich zu beseitigen. Sämtliche Zufahrten, Feuerwehrzufahrten, Ausgänge, Hydranten etc. sind von Fahrzeugen, Bauzaun und Lagermaterial freizuhalten. Für sämtliche Rettungswege und Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen gilt, dass diese während der Baumaßnahme dauerhaft nutzbar sein müssen. Die bestehenden Verkehrsströme (PKW-, Rad- und Fußgängerverkehr) müssen während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten werden.
Angaben zur Baustelle
Angaben zur Ausführung und Nebenleistungen 1. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 1.1 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile Alle gelieferten Baustoffe und Materialien müssen vor Bestellung durch den AG freigegeben werden. Für alle Materialien, sind auf Verlagen des AG, Handmuster vorzulegen und Musterflächen herzustellen. Bei der Lieferung von Pflanzen sind die Gütebestimmungen des Bundes Deutscher Baumschulen (BDB) und die Regelungen der FLL "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" ausschlaggebend. 1.2 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs- und Gütenachweise Eignungs- und Gütenachweise sind dem AG von allen zu liefernden Stoffen vor Bestellung vorzulegen und sind entsprechend vom AG freigeben zu lassen. 1.3 Leistungen für andere Unternehmen Die Koordinierung der Arbeiten anderer Unternehmer ist ggf. durch den AN zu gewährleisten und im Terminplan entsprechend einzupflegen. 1.4 Mitwirken beim Einstellen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen und Anlagenteilen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten 1.5 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über vom AN zu erstellende, maßstäbliche Aufmaße im geeigneten Maßstab 1:50 bzw. 1:100. Die anfallenden Kosten sind in die entsprechenden LV-Positionen und EP's einzukalkulieren. 2. WEITERE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG Umrechnungsfaktoren Für Materiallieferungen und Entsorgungen gelten folgende Umrechnungsfaktoren: Material lose geschüttet verdichtet Oberboden/Rohboden: 1,80 to/m³ 2,16 to/m³ Sand: 1,60 to/m³ 1,85 to/m³ nichtbindiges Auffüllmaterial 2,00 to/m³ (z. B. Steinerde): abgestufte Gesteinsmischung 1,80 to/m³ 2,15 to/m (Siebschutt): Kalksteinsplitt: 1,80 to/m³ 2,08 to/m³ Schotter für Trag- und 2,30 to/m³ Frostschutzschicht: Beton: 2,40 to/m³ Bituminöse Tragschicht: 2,40 to/m³ Asphaltdeckschicht: 2,40 to/m³ Gussasphalt: 2,45 to/m³ 0.4. NEBENLEISTUNGEN, BESONDERE LEISTUNGEN 0.4.1. Nebenleistungen Nebenleistungen gem. Abschnitt 4.1 aller ATV werden nicht gesondert vergütet sondern sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Notwendige statische-, hydraulische Berechnungen, Nachweise und Prüfzeugnisse für Materialien sowie Standsicherheit sind vom AN unaufgefordert beizubringen. Die auf Grundlage der Ausführungsplanung zu erstellende Werkstatt- und Montageplanung für einzelne Bauteile ist dem Bauherrn rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen. Für alle Individualanfertigungen wie. z.B. Sonderteile aus Metall, Beton oder Naturstein sind grundsätzlich Werkstatt-  oder Montagezeichnungen zu erstellen. Verlegepläne mit Fugenteilung sind für alle rastermäßig gegliederten Flächen und die Eck- und Kantenausbildungen zu erstellen und zur Freigabe vorzulegen. Alle oben benannten Nebenleistungen sind in die Beschreibung eingeschlossen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Angaben zur Ausführung und Nebenleistungen
02.01 Dachbegrünung (Dachgeschoß)
02.01
Dachbegrünung (Dachgeschoß)
02.02 Entwässerung
02.02
Entwässerung
02.03 Geländer
02.03
Geländer
02.04 Randeinfassungen
02.04
Randeinfassungen
02.05 Belagsflächen
02.05
Belagsflächen
02.06 Vegetationsflächen
02.06
Vegetationsflächen
02.07 Pflanz- und Saatarbeiten (Dachterrasse)
02.07
Pflanz- und Saatarbeiten (Dachterrasse)
02.08 Fertigstellungspflege
02.08
Fertigstellungspflege
02.09 Entwicklungspflege 1. Jahr
02.09
Entwicklungspflege 1. Jahr
02.10 Entwicklungspflege 2. Jahr
02.10
Entwicklungspflege 2. Jahr