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Laurenzer Grundschule Puchheim BM2
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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 0.1 Angaben zur Baustelle: 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung: Die Stadt Puchheim beabsichtigt die Generalsanierung mit Umbau und Erweiterung der Laurenzer Grundschule in Puchheim-Ort. In diesem Baufeld soll die bisher einzügige Grundschule um einen Zug, d. h. vier Klassen samt Nebenräumen erweitert werden. Ein Teil der Bestandsgebäude, d.h. die bestehende Turnhalle mit Nebenräumen und Hausmeisterwohnung sollen in diesem Zuge abgebrochen werden und beim bestehenden Baukörper erfolgt eine Rohbaurückführung mit vorheriger Schadstoffsanierung sowie eine Erhöhung der Deckenhöhe im zu niedrigen Obergeschoss. Das Erweiterungsgebäude wird an den Bestand angeschlossen, welcher die Höhenlage der bestehenden Geschosse übernimmt. Die statische Struktur des Bestands (Stahlbetonskelettbau) wird bei der Erweiterung fortgeführt. Alle nichttragenden Wände werden in Trockenbauweise ausgeführt, geschlossene ausfachende Fassadenelemente sind als massive Brettsperrholzelemente geplant. Ein neuer Aufzug ermöglich die barrierefreie Erschließung aller Ebenen. Das Grundstück Flurnr. 435/1, 1. Bauabschnitt und 2. Bauabschnitt, der Laurenzer Grundschule Puchheim, umfasst eine Fläche von 9.939,5 qm. Eigentümer ist die Stadt Puchheim. Das Schulgrundstück ist weitestgehend eben. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt ausschließlich vom Süden über die Mitterlängstraße. Die Materialtransporte erfolgen über die Eichenauerstr bzw. Bundesstraße 2. Materialtransporte durch den Stadtteil Puchheim-Ort sind nicht zugelassen! Beabsichtigt der AN andere öffentliche oder private Wege für den Material- oder Baumaschinentransport zu benutzen, so hat er sich über deren Zustand und die Eignung sowie eventuelle Beschränkungen auf diesen selbst zu unterrichten und notwendige Genehmigungen bei den Baulastträgern einzuholen bzw. vorherige Regelungen mit den Grundstückseigentümern zu treffen. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Bodendenkmal: Auf dem Grundstück wird ein Bodendenkmal vermutet, dass in den Vorabmaßnahmen vor den eigentlichen Bauarbeiten untersucht wurde. Die Bodendenkmäler befinden sich auf dem Schulgrundstück neben dem Gebäude und unterhalb des abzubrechenden Gebäudeteils sowie nördlich auf dem Feld für die zukünftige Bebauung der Kinderkrippe. 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlage: Das Untersuchungsgelände befindet sich im Süden von Puchheim, Mitterlängstr. 10, ca. 2,3 km südwestlich der S-Bahn-Haltestelle "Puchheim". Das Gelände befindet sich auf den Flurstücken Nr. 435/1, Gemarkung Puchheim. Das Gelände ist im derzeitigen Zustand nahezu eben, mit einem NN-Niveau der Gelände-Oberkante von ca. 527,18- 528,38 m NN (im Mittel 527,76 m NN). Die Erweiterung des Schulgebäudes wird überwiegend in Massivbauweise errichtet. Im Vorfeld wurde der Oberbodenabtrag mit Begleitung eines qualifizierten Grabungstechnikers im Innenhof der Schule sowie nördlich auf dem Feld durchgeführt. 0.1.4 Verhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen: Die Arbeiten werden zu Beginn der Sommerferien begonnen und im laufenden Schulbetrieb weitergeführt. Die Anlieferung von Material hat fracht- und verpackungsfrei bis zur Verwendungsstelle zu erfolgen. Hilfskräfte zum Entladen der Teile werden nicht zur Verfügung gestellt. Alle Lieferungen, auch kleinsten Umfangs, sind vom Auftragnehmer auf der Baustelle in Empfang zu nehmen; an den Auftraggeber gesandte Lieferungen werden auf Kosten des Auftragnehmers an den Absender zurückgeschickt. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Die öffentlichen Straßen sind jederzeit für den fließenden Verkehr und Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Die Baustellenzufahrt darf durch den Materiallieferverkehr nicht blockiert werden. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen: Gemäß Baustelleneinrichtungsplan. 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser: Die Anschlüsse für Wasser und Abwasser und Baustrom sind vor Ort abzustimmen. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem AN für die Ausführung seiner Leistung zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume: Unbefestigte Lagerflächen sind vorhanden, diese sind durch den AN nach eigenem Ermessen zu befestigen, dies ist in die EPs einzurechnen. Die Nutzung und Einteilung der BE-Fläche erfolgt ausschließlich in Abstimmung und nach Freigabe durch die örtliche Bauleitung. Die Bauleitung ist berechtigt, aufgrund bauablauftechnischer Belange Lagerflächen des AN, BE-Flächen des AN usw. durch den AN kurzfristig beräumen zu lassen. Die daraus resultierende Umsetzung von Material und Gerät hat für den AG kostenfrei zu erfolgen. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund, und seine Tragfähigkeit, Ergebnisse von Bodenuntersuchungen: siehe Anlage Bodengutachten 0.1.9.1. Grundwasser: siehe Anlage Bodengutachten 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern: siehe Anlage Bodengutachten 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften: - entfällt. 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung: Siehe Pkt.0.1.19, das Verbrennen von Abfällen ist verboten. 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle: Die Arbeiten finden auf einem Schulgelände im laufenden Betrieb statt. 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle: Wird entsprechend in den Leistungspositionen beschrieben. 0.1.15 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen: Die Spatenpläne sind im Vorfeld rechtzeitig vor Arbeitsbeginn vom AN einzuholen und bei den Arbeiten entsprechend zu berücksichtigen. 0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle: Im Boden werden Bodendenkmäler vermutet. Die Arbeiten sind mit einem qualifizierten Grabungstechniker auszuführen. 0.1.17 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle: Der Bauherr wird noch eine Bestätigung des Kampfmittelräumdienstes einholen. 0.1.18 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer oder der anderen Weisungsberechtigten von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle: Maßnahmen / Anschlüsse an die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen sind in Absprache mit der örtlichen Objektüberwachung durchzuführen. 0.1.19 Baureinigung: Die Arbeitsplätze auf der Baustelle sind arbeitstäglich zu reinigen, Abfälle sind arbeitstäglich zu entsorgen, diese Arbeit ist eine Nebenleistung ohne besondere Vergütung. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht erfolgt die Reinigung ohne weitere Ankündigung oder Fristsetzung bauseits zu Lasten des AN. 0.1.20 Baubesprechungen: Siehe VHB-Richtlinien zu 214 Weitere besondere Vertragsbedingungen (WBVB) 0.1.21 Bautagebücher: Siehe VHB-Richtlinien zu 214 Weitere besondere Vertragsbedingungen (WBVB) 0.1.22 Baustelleneinrichtung des AN: Der Baustelleneinrichtungsplan ist den Anlagen beigelegt. Die Aufstellung von Containern des AN ist nur mit Zustimmung des AG/ Nutzers und in Abstimmung mit der Bauleitung möglich. Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser zu den vorhandenen Anschlüssen sind eigenverantwortlich zu verlegen, zu sichern und nach Beendigung zurückzubauen. Siehe hierzu auch Punkt 0.1.8. Daten und Telefonanschlüsse sind durch den AN selbsttätig bei einem Versorger zu beantragen bzw. zu beauftragen. 0.1.23 Termine: Die Vertragstermine sind in den besonderen Vertragsbedingungen geregelt. Spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung ist der Bauleitung des AGs ein detaillierter Terminplan (Aufteilung in Bauabschnitte mit Darstellung der Anfangs-, Zwischenfertigstellungs- und Gesamtfertigstellungstermine, Maßnahmen bezüglich Baustelleneinrichtung usw.) zu übergeben. 0.1.24 Bauschild und Werbemittel: Siehe VHB-Richtlinien zu 214 Weitere besondere Vertragsbedingungen (WBVB) 0.1.25 Bauleistungsversicherung: Der AG wird eine Bauleistungsversicherung abschließen. Die Kosten werden prozentual von der Schlussrechnung abgezogen. 0.1.26 Bestandsunterlagen: Die Bestandsunterlagen liegen den Anlagen bei oder können bei Bedarf vom AN angefordert werden. 0.1.27 Einmessung: Die Hauptachsen und Höhenpunkte der Gebäude werden bauseits von einem Vermesser eingemessen. Das Übertragen von Achsen und Höhenpunkten zu den Arbeitsbereichen des AN ist Sache des AN. 0.1.28 Dokumente: Die als Anlagen beigefügten Dokumente sind Bestandteil der Angebotsunterlagen und als Vertragsgrundlagen vom Bieter bei der Erstellung seines Angebotes unbedingt zu beachten. Die Planunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Details, etc.) sind bei der Vergabestelle anzufordern und werden dem Bieter elektronisch oder auf einem Datenträger bereitgestellt. 0.1.29 Anzeigepflicht: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seiner Anzeigepflicht bei den zuständigen Behörden nachzukommen. Genehmigungen sind dem Bauherrn/ Vertreter des Bauherrn mindestens 8 Werktage vor Beginn der Arbeiten im Original zu übergeben. Der Berufsgenossenschaft ist 4 Wochen vor Beginn der Baumaßnahme die Anzeige gemäß DGUV 101-004 vorzulegen. Jeder vertrags-, kosten- und terminrelevante Schriftverkehr hat auf dem Postweg im Original mit dem AG zu erfolgen und in Kopie an das durch den AG beauftragte Planungsbüro/ die Bauleitung. Informativ und ohne jedwede Fristauslösung kann der Schriftwechsel vorab per Email versandt werden. 0.2 Angaben zur Ausführung: 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer: Ein Anspruch auf durchgängige Leistungserbringung besteht nicht. Technologisch notwendige Arbeitsunterbrechungen sind durch den AN zu berücksichtigen und ggf. in die Einheitspreise einzukalkulieren. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung: Die Baustelleneinrichtung ist so zu organisieren, dass es zu keinen Einschränkungen des Verkehrs kommt. 0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen: Entfällt. 0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen: Siehe Punkte 0.1.8 und 0.1.12. 0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs: Siehe Punkt 0.1.4 und 0.1.5. 0.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten: - entfällt 0.2.7 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen: - entfällt 0.2.8 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile: - entfällt 0.2.9 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile: - entfällt 0.2.10 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs- und Gütenachweise: - entfällt 0.2.11 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind: Die Vorgaben der unteren Denkmalbehörde sind einzuhalten. 0.2.12 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des AGs zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile: siehe Bodengutachten bzw. Leistungsbeschreibung. 0.2.13 Leistungen für andere Unternehmer: - entfällt 0.2.14 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme: Die Benutzung von Teilen der Leistung vor der Gesamtabnahme der Baumaßnahme ist nicht vorgesehen. Abweichungen sind bei Bedarf in den Vorbemerkungen der entsprechenden Gewerke enthalten. 0.2.15 Sicherungsmaßnahmen: Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtführenden, die auf der Baustelle  eingesetzt werden sollen Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gemäß Arbeitsschutzgesetz Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG oder andere  Vorschriften gefordert werden. Sachkundenachweis für Eingriffe in den Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der Baustelleneinrichtung notwendig sind Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit erforderlich sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten Unterlagen. Der verantwortliche Fachbauleiter und der Sicherheitsbeauftragte des AN sind für die Sicherheit bei der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle zuständig und verantwortlich. Der Sicherheitsbeauftragte des AN ist auch zuständig für die frist- und sachgerechte Aufstellung der Arbeitsanweisungen für die sicherheitsrelevanten Bauabläufe. Der AN hat für die Dauer der Bauausführung alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung baulicher Anlagen und Einrichtungen aller Art, sowie Bäumen, gärtnerischen Anlagen und dritten Personen, auf der Baustelle erforderlich sind. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es dürfen keine schädlichen Stoffe, wie Mineralöle, Säuren, Laugen, sonstige Chemikalien oder bodenverfestigende Stoffe ausgegossen werden. Für alle Baumaßnahmen auf der Baustelle sind die außerhalb des Baugrundstücks auftretenden Erschütterungseinwirkungen auf benachbarte Gebäude, Menschen in Gebäuden und empfindliche Einrichtungen so gering, wie nach den anerkannten Regeln der Technik möglich, zu halten. Angrenzender Privatbesitz ist gegen Beschädigungen zu sichern. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass während der Baumaßnahme die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere StVO, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Richtlinien für die Sicherung der Arbeitsstellen von Straßen (RSA) eingehalten werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für den Auftraggeber geltenden Unfallverhütungsvorschriften und die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten. Folgende " Arbeitszeitfenster" sind zu beachten: Montag bis Freitag:von ca. 07:00 bis ca. 19:00 Uhr Samstag:von ca. 08:00 bis ca. 16:00 Uhr Ausnahmen sind mindestens 7 Tage vorher bei der örtlichen Bauüberwachung anzumelden. 0.2.16 Ausführung: Grundlage für alle Arbeiten und die Abrechnung ist die VOB/C in aktueller Fassung. Es gelten die einschlägigen Normen und Richtlinien in aktueller Fassung. 0.2.17 Abnahmen: Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahmeersuchen hat der AN selbst bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Bauleitung und Zusammenstellung der Unterlagen für die Abnahmedokumentation. Vor Abnahme hat der Auftragnehmer eine Erstreinigung durchzuführen. Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Für technische Anlagen gilt: Die Abnahme kann nur erfolgen, wenn eine Funktionsprüfung nachgewiesen ist und folgende Leistungen erfüllt sind: Inbetriebnahme, Probebetrieb und Einregulierung der Anlage sowie Nachweis der vertraglich vorgesehenen Werte Einweisung des Bedienungspersonals des Auftraggebers Behördliche Abnahmen Vorlage der Bestandsunterlagen Funktionsmessung und Dokumentation, sofern vereinbart. Muss die Abnahme aus Gründen wiederholt werden, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, so wird er zur Kostenerstattung der Mehrkosten herangezogen. 0.2.18 Bemusterung: - Musterflächen für die Sichtbetonflächen (Bretterschalung) sind in der entsprechenden Position ausgeschrieben. 0.2.19 Dokumente und Dokumentenaustausch: Der AN erhält einen Plansatz der Planunterlagen in Papierform sowie digital. Der AG stellt für das Bauvorhaben unentgeltlich den Projektraum Planfred, der PLANFRED GmbH bereit. Der Austausch, aller projektrelevanten Dokumente (wie z.B. Protokolle, Pläne) erfolgt ausschließlich über den Projektraum Planfred. Der Auftragnehmer verpflichtet sich diesen zu nutzen. Hierzu sind evtl. vom AN einzustellende Dateien nach einem projektspezifischen Plan- und Dokumentenschlüssel zu benennen (im System unter "Listen"). Der AN erhält bei jeder Dokumenten- oder Planverteilung über das System Planfred eine E-Mail an die von ihm angegebene Adresse mit einem Link zum Herunterladen der gesendeten Daten. Eine direkte Anmeldung im System ist somit nicht erforderlich. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer arbeitstäglich den Projektraum Planfred auf neu eingestellte Dokumente und Pläne zu prüfen (Holschuld). Hierzu genügt eine kurze Anmeldung im System. Die Zusendung der Zugangsdaten sowie eine Benutzereinweisung erfolgt im Fall einer Auftragserteilung umgehend. Der Auftragnehmer hat sich in die Nutzung und Handhabung des Systems einzuarbeiten. Anleitungen zum Einstellen und Verteilen von Unterlagen finden Sie im Werkzeugkasten »Hilfe«. Bei allen Fragen zum Projektraum Planfred können Sie sich jederzeit an den Support der PLANFRED GmbH wenden. PLANFRED GmbH Billrothstraße 29 / Top 6 1190 Wien, Österreich T +43 1 9974470-33 F +43 1 9974470-33 support@planfred.com http://www.planfred.com/ 0.2.19.1 Aufnahmen / Drohnenbefliegungen: - entfällt 0.2.20 Leistungsumfang: In nachfolgender Leistungsbeschreibung wird der Umfang der zu erbringenden Leistung beschrieben. Die angebotene Bauart muss alle beschriebenen Randbedingungen und Besonderheiten berücksichtigen. Anfallende Planungsleistungen durch eine andere als die vorgeschlagene Ausführungsart sind Sache des Auftragnehmers und gehen zu dessen Lasten. Alle Positionen verstehen sich einschließlich Lieferung und Montage, wenn nicht anders im Text beschrieben. 0.2.21 Ausführungsunterlagen (zu § 3 VOB/B): Noch zu klären. 0.2.22 Rechnungslegung (zu § 14 VOB/B): Die Rechnungsstellung ist gem. VOB/B durchzuführen. Aufmaße sind vom AN vor Rechnungslegung der Objektüberwachung zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen. Aufmaße und Rechnungen sind kumuliert aufzustellen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche Allgemeine Vorbemerkungen Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Leistungsverzeichnis / Angebot Abmessungen im Leistungsverzeichnis Angegebene Abmessungen im Leistungsverzeichnis beziehen sich grundsätzlich auf Rohbaumaße, Richtmaße, Rastermaße bzw. Elementmaße. Sämtliche Maßangaben sind Circamaße und sind vom AN vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die Projektleitung des AG zu informieren. Andernfalls haftet der AN für die aus der Unterlassung etwaig entstehenden Folgen. Mengenangaben im Leistungsverzeichnis Alle in den Positionen aufgeführten Mengenangaben verstehen sich als Gesamtmengenangabe.Bei der Ausführung ist von mehreren Teil- u. Einzelmengen in verschiedenen Abschnitten des Baukörpers auszugehen. Gebrauchsfertige Leistung Sofern in den jeweiligen Positionen nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle beschriebenen Materialien und Arbeiten als komplette und gebrauchsfertige Leistung, d. h. inkl. aller erf. Nebenarbeiten und Werkstoffen, dem Vorhalten von Geräten, Gerüsten, Lieferung, Herstellung und erforderlicher Hilfsmittel. Die dem Leistungsverzeichnis ggfs. anliegenden Zeichnungen und sonstigen Anlagen stellen die gestalterischen und funktionalen Anforderungen und den Leistungsumfang dar. Alle dargestellten Bauteile und Materialien dieses Gewerks sind im Leistungsumfang enthalten. Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe Es wird den Bietern empfohlen, vor der Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten genau zu besichtigen. 2. Ausführung 2.1 Grundlagen Werk- und Montageplanung des AN Der Auftragnehmer hat für seine Leistung eine eigene Werk- u. Montageplanung zu erstellen, aus der u.a. auch Anschlüsse an den Baukörper dargestellt sind. Die Unterlagen sind dem AG rechtzeitig 2-fach in Papier sowie als pdf- und dwg-Datei im mit dem AG abzustimmenden Layout (z.B. Farb- und Stiftzuweisungen) zu übergeben. Für dwg-Dateien sind vom AN die Layerstrukturen zu verwenden. Alle Pläne müssen mit einen Plankopf mit den Mindestangaben (Erstell- und Änderungsdatum, Planbezeichnung, Plannummer, Maßstab, Index, etc.) versehen sein. Für Planbezeichnungen sind vom AN die Strukturen zu verwenden. Änderungen sind in den jeweils aktuellen Plänen einzuwolken und im Index zu bezeichnen. Die dargestellten Bauteile und Leistungen müssen den vertraglichen Grundlagen entsprechen. Begründete Ausnahmen sind deutlich als außervertraglich zu kennzeichnen. Ein vom AG unwissentlich freigegebener Plan (Außervertragliche Leistungen nicht gekennzeichnet) stellt alleine noch keine Willenserklärung des AG für eine zusätzliche Vergütung dar. Mit der Fertigung/Ausführung der Leistungen darf erst nach schriftlicher Freigabe des AG begonnen werden. Fertigung nach Aufmaß Vor Materialbestellung bzw. Anfertigung und Herstellung seiner Leistungen hat der AN eigenverantwortlich vor Ort ein Aufmaß zu nehmen u. dieses in Bezug auf Abweichungen mit den Planvorgaben zu prüfen. Bei Abweichungen ist umgehend die Projektleitung des AG zu informieren.Fordert der AG, dass die Leistungen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmass unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren. Toleranzausgleich Vorgewerke Die für die Bauausführung der Vorgewerke zul. Toleranzen sind bei der Ausführung zu berücksichtigen und auszugleichen. Der AN hat die Größe der Ist - Toleranz eigenverantwortlich festzustellen. Die fertigen Oberflächen sind nach dem Meterrissen des AG bzw. der vorhandenen OK der Bodenbeläge auszurichten (Festlegung durch die Projektleitung des AG). Bemusterungen Durch den AG etwaige geforderte Muster hat der AN dem AG rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen. Die Produktdatenblätter der Hersteller sind beizulegen. Bei Mustern mit einem räumlichen Zusammenhang sind diese gleichzeitig vorzulegen.Für die Freigabe des AG ist ein Zeitraum von ca. 2 Wochen zu berücksichtigen. Farbtonauswahl des AG Wenn im LV nichts anderes genannt ist, sind alle Farbtöne vom AG aus der Produktpalette des Herstellers zu bemustern und festzulegen. 2.2 Qualität Zulassungen und Prüfzeugnisse Erforderliche Zulassungen und Prüfzeugnisse sind durch den AN zu erbringen bzw. zu erwirken. Alle dafür erf. Kosten sind in die EP einzurechnen. Prüfzeugnisse, Zulassungen, Gebrauchsanweisungen etc. sind nach Aufforderung des AG umgehend vorzulegen. Beachtung der Herstellerangaben Die Ausführung der Leistungen erfolgt grundsätzlich nach den Herstellerangaben der verwendeten Produkte und Materialien. Daraus ggfs. resultierende Aufwendungen für eine vollständige bzw. gebrauchsfertige Leistung sind in die EP einzurechnen. 2.3 Nebenleistungen Soweit nichts anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung der jeweils für die ausführenden Arbeiten anwendbaren Vorschriften, Normen und Regelwerke die folgenden Leistungen als mit den EP abge- golten. Lager und Aufenthaltsräume Die Kosten der für die Durchführung der eigenen Leistungen erf. Lager- und Arbeitsplätze, sowie Unterkünfte, Materiallager und Aufenthaltsräume, ggfs. auch außerhalb der Baustelle. Aufwendungen für Baustelleneinrichtung Die Aufwendungen für etwaig erf. behördliche Genehmigungen und Abnahmen von Baustelleneinrichtungen des AN. Absperrungen Schutzmaßnahmen gegen baustellenfremden Personenzugang durch Absperrungen und Hinweisschilder im gewerkeüblichen Umfang. Statische Nachweise Der geprüfte statische Nachweis für die Lastabtragung und die Montagezustände sowie sonstige statische Gegebenheiten, die im Zusammenhang mit den vom AN eingesetzten Geräten, der Hilfsmittel und des Personals stehen. Funktionsbereite Ausführung Der Bieter/AN hat sämtliche Leistungen und Nebenleistungen in die jeweiligen EP einzurechnen, die zu einer vollständigen und funktionsbereiten Ausführung erforderlich sind. Dies gilt auch für die Logistik (Transport, Belieferung der Baustelle, Entladen und der Verteilung zum jeweiligen Einbauort), Vermessungsarbeiten für die eigenen Leistungen, von vorh. und von anschließenden Bauteilen sowie der fachgerechte Montage inkl. der erforderlichen Montagematerialien, Montagehilfsmittel (Werk- und Hebezeuge). 3. Normen und Richtlinien Es gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Normen, Richtlinien, die anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Technik sowie sonstige fach- bzw. herstellerspezifische Bestimmungen, Merkblätter und Regelwerke, die für die ausgeschriebenen Konstruktionen, Stoffe und Bauteile sowie deren Verarbeitung und Montage am Einbauort anwendbar sind.
Zusätzliche Allgemeine Vorbemerkungen
Weitere Hinweise Weitere Hinweise Vom AN ist ein Sicherheitsbeauftragter für den Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Gesamtzeit der Leistungsausführung zu benennen. Die Aufgaben können durch den Bauleiter des AN übernommen werden. Die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Beantragen und Einholen aller erforderlichen Genehmigungen und Freigaben für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung sowie die Abstimmung mit den übrigen am Bau tätigen Firmen ist grundsätzlich Sache des AN. Der erforderliche Aushub von Schächten, Kanälen und Gruben für die Entwässerungsleitungen obliegt dem AN. Kies und Sandmaterialien, die beim Aushub gewonnen werden, sind zur Wiederverfüllung zu nutzen. Voraussetzung: Material ist nicht bindig und nicht kontaminiert. Boden der Gräben für Entwässerungskanäle profilgerecht ausheben ab Baugrubensohle, entsprechend Erfordernis mit geböschten Wänden oder Verbau. Durch die Einheitspreise sind sämtliche Verankerungen, Aussteifungen und Abstützungen des Verbaues abgegolten. Aushub seitlich lagern, überflüssigen Aushub abfahren Aushubtiefe und Sohlenbreite entsprechend zutreffenden Normen und Richtlinien, Bodenklassen gem. Bodengutachten. Die Gründungssohle verdichten, Verdichtungsgrad DPr mind. 103 %.
Weitere Hinweise
ZTV Baustelleneinrichtung 1. Gebäudeflächen / Gebäude Seitens des AN Rohbau sind u.a. sämtliche Gebäudeflächen bis OK Rohplanum zu erstellen, dies entspricht in etwa der UK Sauberkeitsschicht unter der Bodenplatte. Die jeweiligen Planum-Höhen sind den Planunterlagen zu entnehmen. Alle Erdbauarbeiten gehören zum Leistungsumfang des AN Rohbau und sind somit Teil der Leistungsbeschreibung. 2. Baustraßen Die Baustraßen sind gemäß beiliegender Planunterlage zu erstellen. Die Hauptverkehrswege erhalten eine Stabilisierungsschicht aus Mineralgemisch, in Teilen mit einer Asphalttragschicht (Ev2-Wert von ca. 100 MN/m2). 3. BE- / Lagerflächen Die BE- und Lagerflächen sind auf Gurndlage beiliegender Planunterlage abzustimmen. 4. Aufstellfläche Bürocontainer Zur Aufstellung von Bürocontainer stehen Flächen gemäß beiliegender Planunterlage zur Verfügung. Die Flächen sind mittels F1-Material (Bodengruppe SE, Ev2-Wert von ca. 45 MN/m2) zu erstellen, die Zuwegung ist mit einer Baustraße zu erstellen. 5. Weitere Befestigungsflächen Weitere, seitens AN Rohbau erforderlichen Befestigungsflächen sind eigenverantwortlich zu planen, mit der Bauleitung des AG abzustimmen, auf eigene Kosten des AN zu erstellen und bei Erfordernis nach Aufforderung durch die Bauleitung rückstandslos zu beseitigen. 6. Aufenthaltscontainer Aufenthaltscontainer für die eigenen Leistungen werden bauseits nicht zur Verfügung gestellt, sind eigenverantwortlich zu planen und nach Abstimmung mit der Bauleitung zu stellen. 7. Haustechnische Erschließung Die Gebäude sind mit einen Bauwasseranschluß sowie Baustromgebäudeverteiler zu versorgen. Zusätzlich über das Gelände verteilte Kranverteiler sind vom AN eigenständig vorzusehen. Leerrohr- und Kabelverlegungen zwischen der Übergabestelle Baustrom und möglichen Kranstandorten sind durch den AN Rohbau zu erbringen. Die Baustellenbeleuchtung außen einschl. Containeranlage ist herzustellen. Eine Grundbaubeleuchtung der Hauptverkehrswege im Gebäude erfolgt bauseits.
ZTV Baustelleneinrichtung
ZTV Erdarbeiten 1. Ausführung Es gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Normen, Richtlinien, die anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Technik sowie sonstige fach- bzw. herstellerspezifische Bestimmungen, Merkblätter und Regelwerke, die für die ausgeschriebenen Konstruktionen, Stoffe und Bauteile sowie deren Verarbeitung und Montage am Einbauort anwendbar sind. ZTV 01 BAUGRUNDERKUNDUNG Grundlage der im nachfolgenden Titel aufgeführten Leistungen ist die Baugrunderkundung vom 11.06.2018 sowie die umwelttechnische Untersuchung und Begutachtung des geotechnischen Büros Dr. Beringer. Die Berichte werden Vertragsbestandteil und sind vor der Kalkulation der folgenden Leistungen zu lesen. Die Gutachten sind der Ausschreibung als *.pdf-Datei beigefügt. Hiermit bestätigt der AN den v.g. Text gelesen und ihn zur Kenntnis genommen zu haben. Umstände, die Bestandteil des Berichtes sind, und nicht vom AN bei der Kalkulation berücksichtigt wurden, berechtigen im Nachhinein nicht zu Nachforderungen: ǀ_________________________________ǀ Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift ZTV 02 MASSEN TITEL ERDARBEITEN Die im folgenden Titel aufgeführten Leistungen basieren auf der Grundlage der vorstehend unter "ZTV 01" genannten Berichte. ZTV 03 VOLUMENBERECHNUNG VON ERDMASSEN Ursprungsnivellement: Der AN hat auf eigene Kosten ein Nivellement des Ursprungsplanum zu erstellen, Messpunktraster alle 4 m. Dieses Nivellement ist Grundlage der Abrechnung. 2. Schnittstellen Vermessung Durch den AN Erdbau werden Schnurgerüste erstellt. Durch den AG-seitigen Vermesser werden 2 Hauptachsen und ein Höhenpunkt eingemessen. Das Einmessen der Gründungsbauteile und Gruben in Bezug auf die seitens AN Erdbau zu erbringenden Leistungen erfolgt durch den AN Erdbau. Alle zur Erstellung der Rohbauarbeiten erforderlichen Vermessungsarbeiten sind durch den AN Rohbau zu erbringen. Die Schnurgerüste und Messpunkte sind jeweils durch den AN Rohbau vor Arbeitsbeginn zu prüfen und zu sichern. 3. Baugrund / Grundwasser Dem Leistungsverzeichnis liegt das Baugrundgutachten vom 11.06.2018 Der Grundwasserstand liegt den Unterlagen bei 525,8 mNN. Dieser wurde bauseits am 04.05.2018 festgestellt. Im EG liegt die OKFF bei 535,51 mNN Bei Auftreten von Grund- oder Sickerwasser auf relativ undurchlässigem Boden oder Gesteinsschichten ist die Bauleitung unverzüglich zu verständigen. Ein Aufweichen der geplanten Gründungssohle ist zu vermeiden. Die Bauleitung ist sofort zu verständigen, wenn andere Verhältnisse angetroffen werden, als aus den Bestandsplänen bzw. den Ergebnissen des Bodengutachtens zu ersehen sind. Hat der AN eine Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte. Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer gemäß DIN 18300 oder Vertrag verpflichtet ist, sind so auszuführen, dass der Baugrund nicht unzulässig durchfeuchtet wird. Werden die ggf. notwendigen zwischenzeitlichen Entwässerungsmaßnahmen unterlassen, unsachgemäß ausgeführt oder werden die planmäßig herzustellenden Entwässerungsanlagen nicht rechtzeitig hergestellt, darf dadurch unbrauchbar gewordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf. auszutauschen. 4. Schnittstelle Erdbau, Verbau, Baugrundverbesserung Durch den AN Erdbauarbeiten wird ein Grobplanum auf Höhe der Gründungsebene Fundamente EG erstellt. Von dieser Arbeitsebene erfolgen durch den AN Erdbau die Baugrundverbesserungsmaßnahmen.
ZTV Erdarbeiten
ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten 1. Allgemeines Es gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Normen, Richtlinien, die anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Technik sowie sonstige fach- bzw. herstellerspezifische Bestimmungen, Merkblätter und Regelwerke, die für die ausgeschriebenen Konstruktionen, Stoffe und Bauteile sowie deren Verarbeitung und Montage am Einbauort anwendbar sind. 2. Planung / Arbeitsunterlagen Dem AN werden Ausführungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Im Bereich der Ausführungsplanung der Beton- und Stahlbetonarbeiten sind dies im Einzelnen: die statische Berechnung für die zu erstellenden Bauwerke, die Schalpläne für die zu erstellenden Bauwerke, die Bewehrungspläne für Ortbetonbauteile für die zu erstellenden Bauwerke, Stahllisten die Pläne des Objektplaners und der anderen Fachingenieure (z.B. Blitzschutz, Leerrohre, Grundleitungen). Die Ausführungsunterlagen des Statikers werden Bauteil- bzw. Etagenbezogen mit spätestens 4 Wochen Vorlauf zur Ausführung dem AN übergebe, die Ausführungsplanung des Architekten wird unmittelbar nach Auftragserteilung übergeben. Sämtliche darüber hinausgehenden, statischen Berechnungen und Planungsleistungen sind Leistung des AN und in der entsprechenden LV-Positionen einzukalkulieren: Werkstatt- und Montageplanung: Erstellen der Element- und Bewehrungspläne für Stahlbetonhalbfertigteile und Stahlbetonfertigteile, einschl. sämtlicher Verbindungen, Darstellung der Einbauteile, Oberflächenbehandlung, ergänzende, statische Berechnungen für Stahlbetonteile und Stahlbetonfertigteile, wie z.B. Nachweise der Bau- und Transportzustände. statische Berechnungen von Stahlbetonfertigteilen (z.B. Hallenbinder, Brüstungselemente, Füllelemente, Treppenpodestplatten, Hohlkammerdecken, Filigrandecken), einschl. sämtlicher Verbindungen. Umplanung der Betonhalbfertigteilwände (Statik liegt für Ausführung in Ortbeton vor) Gerüststellung/Sicherheitsnetze zum Auflegen der Halbfertigteile sind ebenfalls einzukalkulieren. Statische Berechnung der Kranfundamente und ggfls. Abstimmung auf die Bewehrungspläne des Gebäudes / Entwässerungsleitungen. Ermittlung von aus Aufbau- und Montagezuständen resultierenden Überhöhungen. Passungsberechnungen der Betonfertigteile gem. FDB-Merkblatt Nr. 6 (Methode: Passungsberechnung unter Berücksichtigung einer statischen Fehlerfortschreibung) Übergabe Statik 3-fach in Papier und als PDF und DWG Übergabe Werkstatt- und Montageplanung 4-fach in Papier und als PDF und DWG. Übernahme der Prüfeintragungen Übergabe der mit den Prüfungen gleichgestellten Unterlagen, 2-fach in Papier Diese Unterlagen sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Genehmigung vorzulegen. Nur in Abstimmung mit dem Bauherrn, Planer und Tragwerksplaner. Sofern abweichend von der vorliegenden Ausführungsplanung des Tragwerksplaners durch den AN Ortbetonbauteile in Stahlbetonhalbfertigteile oder Stahlbetonfertigteile umgeplant werden, ist der dafür erforderliche Planungsaufwand (ergänzende, statische Berechnungen (z. B. Biege-, Querkraft-, Mindestbewehrungs- und Detailnachweise) sowie Elementpläne und Bewehrungspläne, einschließlich der Abstimmung und ggf. erforderlichen Anpassung der Bewehrungspläne angrenzender Bauteile) ebenfalls Leistung des AN. Auch diese Unterlagen sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Genehmigung vorzulegen und durch den AN in 2-facher Ausfertigung an den Prüfingenieur zur bautechnischen Prüfung und Freigabe weiterzuleiten. Ein ggf. erforderlicher Abstimmungsaufwand zwischen AN und Prüfingenieur ist einzukalkulieren. Der Prüfingenieur ist jeweils vor den geplanten Betonagen schriftlich zur Bewehrungsabnahme aufzufordern. Erst nach Abnahme / Freigabe der Bewehrung sind die Betonagen auszuführen. Für die Erstellung der Planunterlagen inkl. der erforderlichen Freigabe ist durch den AN ein Plan der Planung aufzustellen und 4 Wochen nach Auftragserteilung zur Abstimmung und Freigabe dem AG zu übergeben. Die Werk- und Montagepläne sind rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe einzureichen. Für Prüfzeiträume durch den GP sind bis zu 30 Arbeitstage ab Eingang der Pläne (ohne Postweg) bis zur Genehmigung vorzusehen. Sämtliche erforderliche Berechnungen, Nachweise, Prüfzeugnisse usw. sind zusammen mit den Werkplänen vorzulegen. Entwässerungsleitungen Abnahme vor und nach der Betonage Kamerabefahrung 3. Ausführung 3.1 Allgemein Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits - oder kapillarbrechenden Schichten ist die Zustimmung der Bauleitung einzuholen. Es darf nur auf ungestörtem Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich gegründet werden. Die Fläche ist von losen Bestandteilen zu befreien. Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind vorzunehmen. Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen. Vor der Durchführung von Unterfangungen ist die Bauleitung rechtzeitig zu verständigen, damit eine unmittelbare Überwachung vorgenommen werden kann. Unterstützungen für freitragende Wände, aufgehängte Konstruktionen und verformungsempfindliche Deckenkonstruktionen: Während des Bauzustandes sind unter freitragenden Wänden (wandartige Träger), aufgehängten Konstruktionen und verformungsempfindlichen Deckenkonstruktionen Unterstützungen vorzusehen, bis die mitwirkenden Bauteile ausreichend tragfähig sind. Die Schalungs- und Betonierlasten übersteigen in der Regel die Lastreserven aus Nutzlast aus der darunter liegenden Decke. Daher sind diese auf zumindest zwei darunter liegende Ebenen zu verteilen. Diese Unterstützungen müssen von Anfang an eingebaut sein und dürfen nicht erst nach dem Ausschalen eingesetzt werden. Sie sind vom AN ausführungsreif zu planen. Die Kosten für die Planung und Prüfung der Unterstützungen sind in den Angebotspreis einzurechnen. Ebenfalls ist bei weitgespannten Decken der Einsatz überhöhter Schalung zu berücksichtigen. Des Weiteren sind in den Treppenhäusern Betonfertigteiltreppenläufe vorgesehen. Auch hierfür müssen entsprechende Lastverteilungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Durchbrüche, Öffnungen, Aussparungen und Schlitze: Zu schließende Durchbrüche, Öffnungen, Aussparungen und Schlitze sind erst nach der Montage der Installationsleitungen und schriftlicher Freigabe durch die Bauleitung (techn. Gewerke) zu schließen. Deckendurchbrüche, die nach abgeschlossener Installation mit Beton verschlossen werden müssen, sind bei Abmaßen größer 25 cm konstruktiv zu bewehren und mit dem Deckenrand zu verbinden. Tragwerksrelevante Einbauteile, wie z.B. Einbauplatten für tragende Stahlträger etc., sind den Schalplänen zu entnehmen. Nicht tragwerksrelevante Einbauteile, wie z.B. Einbauteile für Fassadenbefestigungen, Ankerschienen für Aufzüge etc., sind in den Plänen des Architekten bzw. der Fachplaner enthalten. Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen. Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im Besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend. Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten. Vor dem Betonieren sind die Hohlräume von Hochlochziegeln so abzudecken, dass kein Beton in die Hohlräume eindringen kann. Das Verlegen von Rohren, z.B. Leerrohre für elektrische Leitungen, sanitäre Installationen und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten und spezielle Anker und Befestigungsunterteile soll entweder unter Anwesenheit der betreffenden Unternehmen erfolgen oder ist diesen zu gestatten. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten. Tragende Innenwände sollen zusammen mit den Außenwänden hergestellt werden. Die Flächen von Konstruktionsteilen, die Gleitlager aufnehmen sollen, sind grundsätzlich eben und glatt herzustellen; dafür sind die statischen Vorgaben einzusehen. 3.2 Schalung Für Schalungspositionen mit dem Hinweis "Glatte Schalung" gilt: Dies sind geordnete System-Schalungen, aus verleimten Qualitäts-Holzwerkstoff mit Trennmittelimprägnierung und leicht saugender Oberfläche zur Herstellung einer glatten Oberfläche. Scharfe Grate (z.B. im Stoß der Schalplatten) sind nach dem Ausschalen zu entfernen, z.B. durch Abstoßen mit einem Hartholz. Fugenaufteilung und Anordnung der Verspannungen sind geordnet vorzunehmen (Symmetrie, vertikale und horizontale Fugenordnung, geradlinige Anordnung der Verspannungen). Hinsichtlich der Fugenaufteilung bei Sichtbetonbauteilen sind die Abschnitte unter Punkt 7 dieser ZTV zu beachten Die Betonüberdeckung der Bewehrungsstähle muss durch den reichlichen Einbau von nicht metallischen Abstandhaltern aus Faserbeton, bei Sichtbetonflächen aus halbkugelförmigen Betonstücken oder Gleichwertigem, ausreichend gesichert werden. Vor dem Betonieren sind die Schalungen z.B. mit Druckluft zu reinigen und anfallende Reste zu beseitigen. Weiterhin sind nur farblose Schalöle zugelassen, die auf den Betonsichtflächen keinerlei nachteilige Spuren hinterlassen. Es dürfen nur solche Trennemulsionen verwendet werden, die die Haftung späterer Anstriche und Imprägnierungen nicht beeinträchtigen und auf dem Beton keine Flecken hinterlassen oder durch fehlenden Haftgrund das Spachteln bzw. Putzen der Flächen beeinträchtigen. Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen. Die Abstandhalter der Wandschalung müssen zur Sicherung kleinstmöglicher Toleranzen vom Hersteller in der entsprechenden Länge zugeschnitten geliefert werden. Sie sind mit Konus zu setzen. Nach dem Ausschalen und nach dem Aushärten des Betons ist der Konus zu demontieren. Die Abstandhalter sind mittels eingeklebter Faserzementstopfen zu schließen. Verbleibende Klebereste sind abzuwischen oder abzustoßen. Einbetonierte Spanndrähte sind nicht zugelassen. Das Ausbluten des Betons an Schalungen / Abschalungen z.B. an Ecken und eingesetzten Öffnungsschalungen ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt. Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen ist nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig. Hilfsunterstützungen für Bauzustände: Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch die Schalung und das zu betonierende Bauteil belastet werden und die noch nicht die erforderliche Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustützen. Für freigespannte Bauteile sind Hilfsunterstützungen während des Bauzustands solange vorzusehen, bis die mitwirkenden Bauteile tragfähig bzw. alle lastaufnehmenden Bauteile kraftschlüssig eingebaut sind. Dies kann bereichsweise auch über mehrere Geschosse notwendig werden. Hilfsunterstützungen sind in die Einheitspreis einzurechnen. Alle Kanten, soweit nicht anders in den einzelnen Positionen beschrieben, sind mit Dreikantleisten 5 / 5mm zu brechen. Die Bemessung, Planung und Ausführung von Traggerüsten der Klasse B ist grundsätzlich einzukalkulieren wenn: Deckenplatte A² > 0,30m² Träger A > 0,5m² lichte Spannweite Träger und Deckenplatten > 6,00m Höhe bis UK Bauteil = 3,50m. 3.3 Beton Güteüberwachung Beton: Bei dem Bauvorhaben kommt Beton der Überwachungsklasse 2 nach DIN 1045-3:2008-08 zum Einsatz, d.h. es ist eine Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle erforderlich. Der AN hat bezüglich der Anforderungen an Überwachungsklasse 2 sämtliche Leistungen und Nachweise zu erbringen und die notwendigen Fremdnachweise zu veranlassen (z.B. Konsistenz, Probekörper), zu dokumentieren und der Bauleitung des AG einzureichen. Die Zulassungsbescheide der Betonprüfstellen sind während der gesamten Bauzeit auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. Die dadurch entstehenden Kosten einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten, wie z.B. Prüfgebühren, gehen zu Lasten des AN und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Festlegung des Betons: Der zu verwendende Beton wird als "Beton nach Eigenschaften" definiert. Sämtliche Betonbauteile sind nach DIN 1045-2 bzw. DIN EN 206-1 herzustellen, dies gilt auch für Beton mit besonderen Eigenschaften. Vor der Ausführung ist der Konformitätsnachweis nach DIN 1045-2: 2008-08 und DIN EN 206-1: 2001-07 Abs. 8 zu erbringen und der Bauleitung des AG vorzulegen. Überfestigkeiten des Betons sind zu vermeiden, da die Beschränkung der Rissbreite wesentlich von der erreichten Betonzugfestigkeit abhängt. Überfestigkeiten müssen daher unter der Serienfestigkeit der nächst höheren Festigkeitsklasse bleiben. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Gebrauchstauglichkeit wurde die rechnerische Rissbreite infolge Lasten und / oder Zwang gemäß DIN EN 1992-1-1 Abschnitt 7 mindestens unter der Annahme einer zentrischen Zwangsbeanspruchung aus abfließender Hydrationswärme in der statischen Berechnung nachgewiesen. Die Einhaltung dieser Rissbreiten ist unbedingt sicherzustellen und auch durch betontechnologische Maßnahmen zu unterstützen. Folgende Rissbreiten werden basierend auf der Tabelle 7.1DE der DIN EN 1992-1-1 zugrunde gelegt: Innenbauteile, Expositionsklasse XC1: Wk = 0,40 mm Innenbauteile, Deckenunterseite Sichtbeton: Wk = 0,40 mm Außenbauteile Wk = 0,30mm Bauteile mit hohen Wassereindringwiderstand (WU-Beton d >= 25 cm): Wk = 0,15 mm Im Bauteil 1 keine WU Konstruktion Folgende Rissbreiten sind für das Gebäude einzuhalten: Decke über EG: Wk=0,40 mm Innenbauteile, Deckenunterseite Sichtbeton: Wk = 0,0 mm Außenbauteile Wk=0,30 mm Bauteile mit hohen Wassereindringwiderstand (WU-Beton d >= 25 cm): Wk = 0,15 mm Folgende Rissbreiten sind für das Gebäude einzuhalten: StB-Bauteile: wK = 0,30 mm Stützen und Außenwände EG: XC3, XF1 Stutzen, Wände, Balken im OG: XC4, XF1 Innenwände im EG: XC3, XF1 Decken: XC3, XF1 WU-Bauteile: XC4 Bodenplatte (bewehrt): XC3, XF1 Bauteile mit hohen Wassereindringwiderstand (WU-Beton) d >= 25cm: wK = 0,15 mm Bewehrte Bodenplatte Achse 5.2 bis 11.2: wK = 0,15 mm Decke über EG - Achse 1 bis 5: wK = 0,15 mm Zur Begrenzung der Rissbreiten der Betonbauteil ist ein Beton zu verwenden mit mittlerer Festigkeitsentwicklung, dessen Betonzugfestigkeit fct,eff nach 5 Tagen höchstens 75% der mittleren Zugfestigkeit fctm erreicht. Dies ist bei der Festlegung des Betons und der Bauausführung zu berücksichtigen. Die ausführende Firma hat ein Betonier Konzept vorzulegen. Festlegungen bezüglich der Bauausführung, des Herstellverfahrens, der Betonierfolge, der Anordnung und Ausführung von Arbeitsfugen, der Art der Nachbehandlung sind im Rahmen der Arbeitsvorbereitung vom AN zu beschreiben und mit dem Vertreter des AG , der örtlichen Bauüberwachung und dem Tragwerksplaner abzustimmen. Zur Erreichung der erforderlichen Qualität sind vom AN entsprechende Betonrezepturen zu erarbeiten und zu verwenden. Dabei sind solche Zemente zu verwenden, die eine möglichst niedrige Hydratationswärme entwickeln, in Verbindung mit möglichst schwindarmen Betonrezepturen. In Verantwortung des AN sind dazu Erstprüfung, Konformitätsnachweis, Annahmeprüfung auf der Baustelle und ggf. weitere Prüfungen durchzuführen. Einbringen bzw. Einbauen des Betons: Vor dem betonieren sind alle Kontaktflächen, wie z.B. Schalungsinnenseiten, vorherige Betonierabschnitte, Magerbetonschichten etc. ausreichend zu reinigen und gut vorzunässen. Insbesondere entlang von Arbeitsfugen sind Betonreste auf nicht betonierten Bauteilen, Bewehrungen und Schalungen sofort zu entfernen. kraftschlüssige Verbindungen sowie sichtbar bleibende Flächen sind vor der Betonage noch einmal zu reinigen. In der Regel sind Schütthöhen von maximal 40 cm einzuhalten, damit der Beton gut verdichtet werden kann. Beim Betonieren der Wände sind Fallrohre zu verwenden, die kurz über dem Beton enden. Hochbewehrte Bauteile: Hochbewehrte Bauteile können eine maximale Korngröße von 8 mm erforderlich machen. Bei hochbewehrten Bauteilen sind entsprechend Rüttelgassen sowie geeignete Rüttelgeräte in Abstimmung auf die evtl. vorgegebenen Sichtbetonanforderungen vorzusehen. Bei Bedarf muss Bewehrung im Zuge des Betonierens schrittweise eingebracht oder in der Lage angepasst werden. Dafür fällt keine gesonderte Vergütung an. Bereichsweise muss Bewehrung aus Fundamenten in Stützen oder aus Stützen in wandartige Träger gekröpft werden. Einsatz von schwindarmem Beton: Der Beton ist entmischungsfrei einzubringen. Der Einbau erfolgt in Lagen (< 50 cm), welche in kurzer Folge zur vorhergehenden einzubauen und jeweils zu verdichten sind. Dabei ist mit der Rüttelflasche in die vorherige Betonlage hinein zu rütteln. Bei Wänden und Stützen ist die unterste Lage mit einem geeigneten Feinkornbeton (Anschlussmischung) auszuführen und gesondert zu verdichten. Die Anzahl der Rüttler ist auf die jeweilige Einbaumenge in m³/ Std. abzustimmen. Mindestens ein Ersatzgerät ist vorzuhalten. Nachbehandlung des Betons: Nachbehandlung und Schutz des jungen Betons ist grundsätzlich gemäß DIN EN 13670:2011-03, Abschnitt 8.5 mit NAD DIN 1045-3:2012-3 auszuführen. Wichtige Maßnahmen sind im Einzelnen: Die Nachbehandlung erfolgt bei allen Bauteilen ca. 30 Minuten nach dem Einbau. Frischbetonoberflächen von Decken- und Bodenplatten sind, sobald sie begehbar sind, mit Kunststoff-Folien abzudecken und mindestens 7 Tage feucht zu halten. Die Oberfläche darf nie direkt besprüht werden, damit die Feinanteile aus der Zementhaut nicht ausgespült werden. Bei Außentemperaturen unter 10°C einerseits oder bei unmittelbarer Sonneneinstrahlung andererseits, wird die o.g. Abdeckung nach 2 Tagen mit einer 2-lagigen Winterbaumatte mit jeweils 1cm Dämmstoffstärke ergänzt. Diese Maßnahme ist bei WU-Bauteilen und bei massigen Bauteilen besonders sorgfältig zu beachten. Wände und Stützen sind grundsätzlich nach dem Ausschalen mit einem Verdunstungsschutz (z.B. Abhängen mit Kunststoff-Folien) zu versehen. Sehr feingliedrige Bauteile (z.B. Stützen) sind bei Außentemperaturen unter 10°C einerseits oder bei unmittelbarer Sonneneinstrahlung andererseits mit Isoliermatten (d = 40 mm) zu umwickeln. 3.4 Bewehrung Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die vorgeschriebenen Betondeckungen genau eingehalten werden müssen. Der AN muss damit rechnen, dass bei einer Überschreitung oder Unterschreitung bzw. wenn sich innerhalb der Gewährleistung ein Rostdurchschlag an den Betonflächen zeigt, eine genaue Untersuchung der umgebenen Flächen erfolgt und auf Kosten des AN eine Sanierung dieser Schadensstellen mittels sachgemäß ausgeführten Ersatzmaßnahmen erfolgen muss. Auch wenn die Bewehrung gebogen angeliefert wird, ist auf der Baustelle ein Biegeplatz und Lager einzurichten, damit eventuell notwendige Änderungen und Bewehrungsergänzungen sofort ausgeführt werden können. Es ist eine Biegemaschine für kurzfristige Änderungen vorzuhalten. Eventuelle Kosten hierfür sind in den Angebotspreis einzurechnen. Im Bereich der Schnittstellen ist die Bewehrung einschließlich der nach DIN 1045-1 erforderlichen Übergreifungslängen zum nachfolgenden Bauabschnitt zu kalkulieren. Vor Betonage sind die Anfängerbewehrung und Einbauteile noch einmal einzumessen und mit den Schal- und Bewehrungsplänen des nächsten Geschosses zu vergleichen. Unregelmäßigkeiten sind dem Tragwerksplaner rechtzeitig vor Betonage schriftlich mitzuteilen, so dass ggf. die entsprechende erforderliche Anfängerbewehrung noch festgelegt und eingebaut werden kann. Beim Einbau von Mattenbewehrung der Decken ist im Bereich von Stützen und Wänden mit Erschwernissen zu rechnen. Das Einfädeln der Matten oder das Schneiden und Auswechseln von Stäben ist bei der Angebotskalkulation einzurechnen. Ebenso einzurechnen ist die Erstellung aller EC2-üblichen Biegerollenradien. Bindedrähte zum Bewehren sind nichtrostend einzusetzen (z.B. verzinkt), Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen. Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den Ausführungsplänen für die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere Werte als die Mindestwerte nach DIN 1045 gefordert sein. Wird (spätestens) beim Einbau der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist und keine Vorgaben für Rüttellücken und Betoniergassen in den Ausführungsunterlagen vorhanden sind, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um solche festzulegen. Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu informieren. Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber vor der Betonage zu übergeben. 3.5 Fertigteile Im Angebotspreis sind sämtliche Einbauteile für die Befestigung der Fertigteile sowie die Transport- und Montageanker einzurechnen. Gleiches gilt für die Herstellung aller Falze, Profilierungen, Scheinfugen in den Fassadenplatten, Justierschrauben, Nocken, u.ä. sowie die sich für die Montage als notwendig ergebenden Aussparungen und Durchbrüche. Zusätzliche Bewehrung für Transport, Montage und Transportvorrichtungen, wie z.B. Schlaufen, Ösen Traversen u.ä., sind vom AN unentgeltlich und in alleiniger Verantwortung einzubauen und gegebenenfalls vorzuhalten. Alle für den Endzustand erforderlichen Verbindungsmittel, die nicht einbetoniert werden, sind verzinkt, für Fassadenkonstruktionen jedoch in Edelstahl V4A auszuführen. Sie sind so zu gestalten, dass Toleranzen überbrückt werden können. In die Montagekosten sind sämtliche eingebauten und losen Einbauteile zur Befestigung und Verbindung der Fertigteile einzurechnen. Transportvorrichtungen, wie z.B. Schlaufen, Ösen u.ä., müssen nach beendigter Montage unsichtbar sein und dürfen zu keinerlei Korrosionsansätzen führen. Der AN hat dafür zu sorgen, dass sämtliche Genehmigungen für Transporte und notwendige Absperrungen bei den entsprechenden Stellen rechtzeitigt beantragt werden. Etwaige Kosten für diese Genehmigungen sind in den Einheitspreisen enthalten und werden nicht gesondert vergütet. Sofern die Bauteilabmessungen die nach der StVZO zulässigen Größen überschreiten, sind vom AN rechtzeitig entsprechende Sondergenehmigungen einzuholen. Die eventuell anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des AN. Die Herstellung der Fertigteile muss durch Betriebe erfolgen, die dem "Bund Güteschutz Beton- und Stahlbeton- Fertigteile e.V."  angehören bzw. deren laufende Produktion durch ein staatliches Materialprüfungsamt überwacht wird. Alle sichtbar bleibenden Fertigteile sind mit gebrochenen Kanten (Katheten Länge ca. 8 mm) herzustellen, wenn in der Leistungsposition nichts anderes gefordert wird. Ein entsprechendes Muster zur Freigabe durch den Architekten ist vorzulegen. Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung den Lieferschein nach DIN 1045-4 der Bauleitung vorzulegen. Werden statische Nachweise vom AG gefordert, so umfasst die Leistung auch: Anforderungen an die Auflager Berücksichtigung der Anhängelasten Angabe der Verbindungsmittel Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte oder -linien Kennzeichnungen nach 1045-4 müssen im Montagezustand lesbar sein. 3.6 Arbeitsfugen Anzahl, Ausführung und Lage der Betonierabschnitte und Arbeitsfugen sind, soweit an anderer Stelle nichts anderes angegeben ist, vom AN in Abhängigkeit vom gewählten Schalsystem und dem Betonier Konzept und in enger Abstimmung mit Bauleitung / Architekt und Tragwerksplaner festzulegen, eigenverantwortlich zu planen und auszuführen. Die Arbeitsfugen sind dabei rau und je nach statischen Erfordernissen mit Rippenstreckmetall abzustellen. Sind diese Fugen aus statischen Gründen nicht mit Rückbiegeanschlüssen ausführbar, muss die erforderliche Bewehrung über die Arbeitsfuge hinweg in der erforderlichen Länge (vollständiger Zugstoß) überstehen. 3.7 Transportbeton Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen. Rückstände sind vom AN restlos zu beseitigen, Reinigungswasser darf nicht in das Regenentwässerungssystem des Baufeldes gelangen. 3.8 Toleranzen Es gilt die DIN 18202 Toleranzen im Hochbau Dies bedeutet, dass die einzuhaltenden Werte der Grenzabweichungen (Tabelle 1), Grenzwerte für Winkelabweichungen (Tabelle 2), Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen (Tabelle 3) und Grenzwerte für Fluchtabweichungen bei Stützen (Tabelle 4) aus der DIN 18202 zu halbieren sind. Für Ebenheitstoleranzen sind Beispielsweise die "normalen" zulässigen Toleranzen aus der DIN 18202 Tabelle 3, Zeile 3 + 6 zu halbieren und auf eine Nachkommastelle zu runden. Diese Werte sind entsprechend einzuhalten. 4. Angaben zur Abrechnung 4.1 Abrechnung Allgemeines Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet. Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste sowie Ein-Netzungen die aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen bei der Montage erforderlich werden. 4.2 Abrechnung Stahlbetonfertigteile Die Abrechnung erfolgt nach DIN 18331 und zwar: Beton einschließlich Schalung, Bewehrung gesondert und sofern nicht nachfolgend oder im Leistungstext abweichendes festgelegt ist. Die Herstellung der notwendigen Anschlüsse und Verbindungen der Stahlbetonfertigteile untereinander gehören zur vollständigen Herstellung der Fertigteilkonstruktionen und werden nicht gesondert vergütet. 4.3 Abrechnung Änderungen Für Fertigteilpositionen, deren Abmessungen sich unter Beibehaltung der grundsätzlichen Form gegenüber dem Angebot nachträglich ändern sollten, wird der Einheitspreis (EP) im Verhältnis der Mehr- und Mindermengen an Beton umgerechnet, wenn die Abweichungen der tatsächlichen Massen je Stück nach oben oder unten mehr als 5% beträgt. 6. Abnahme Vor dem Betonieren hat der AN die Bewehrung in eigener Verantwortung entsprechend den gültigen Vorschriften abzunehmen bzw. die Abnahme zu veranlassen. Die Kosten für diese eigenverantwortlichen Bewehrungsabnahmen sind in den Angebotspreis einzurechnen. Die Kosten für den nach der Baugenehmigung für dieses Projekt einzuschaltenden Prüfingenieur trägt der AG. Die Bewehrungsabnahme ist für jeden Einzelfall zu protokollieren. Das Protokoll des AN ist dem AG mindestens 24 Stunden vor dem Betonagetermin vorzulegen. Für die Bewehrungsabnahme sind ein bzw. falls erforderlich mehrere fachkundige und in Konstruktionsfragen erfahrene Bauingenieure einzusetzen. Die Personen sind dem AG schriftlich zu benennen. Die Abnahme seitens des AG erfolgt stichprobenartig vor dem Betonieren durch einen vom AG bestellten Fachingenieur. 7. Sichtbeton Sichtbeton hat eine Oberfläche mit vorher festgelegter Qualität. Sichtbetonflächen erhalten bereits im Rohbau ihr endgültiges Aussehen und bleiben ohne jede spätere Verkleidung oder deckende Nachbehandlung. Für die Herstellung eines einwandfreien Sichtbetons sind gegenüber einem Beton ohne besondere Anforderungen an dessen Oberfläche Mehraufwendungen erforderlich. Sämtliche nachfolgend und in den Übersichtsplänen und Grundrissen vom Architekt vermerkten Angaben zu Sichtbetonflächen basieren auf dem Merkblatt Sichtbeton Bundesverband der Deutschen Zementindustrie e.V. und des deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins e.V, sind jedoch bei Bedarf in diesem Leistungsbeschrieb genauer und mit Sonderanforderungen (z.B. Betonfertigteile) beschrieben. Bei Ortbetonbauteilen und Betonfertigteilen sind einheitliche Zuschlagsstoffe über die gesamte Bauzeit vorgeschrieben, soweit diese Einfluss auf die Farbigkeit haben. Im Falle des geplanten Einsatzes farblich auffälliger Stoffe, z.B. Sande mit Gelbstich, sind Musterflächen rechtzeitig vor Baubeginn und vor Erstellung der Musterflächen vorgeschrieben. Bei Sichtbetonoberflächen ist zu gewährleisten Nesterfreiheit keine Schlierenbildung ausreichende Bewehrungsüberdeckung keine sichtbaren Abdrücke aus Bewehrungsabstandhaltern. Es sind die Vorschriften für Sichtbeton aus dem Merkblatt des Bundesverbandes der Deutschen Zementindustrie zu beachten. Bei der Anwendung von Betonzusatzmitteln ist durch amtliche Zulassungszeugnisse nachzuweisen, dass diese Zusatzmittel keine Ausblühungen verursachen und nichtkorrodierend auf Metall wirken. Der Mehlkorngehalt soll bei Sichtbeton auf das für die Verarbeitung und das Herstellen eines geschlossenen Gefüges erforderliche Maß beschränkt werden. Hierzu ist DIN 1045-2 zu beachten. Bei der Herstellung von Sichtbeton darf kein Schalöl verwendet werden, das für Anstrich, Verkleidungen oder dauerelastische Fugen haftschädlich ist. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass der Sichtbeton keine besondere Veredelung erhält. Erbringt der Auftragnehmer die geforderte Sichtbeton-Oberflächenqualität nicht, oder sind die Teile bei der Abnahme nicht in dem vertraglich geforderten Zustand, behält sich der Auftraggeber die Wahl vor zwischen: a) Abbruch und Erneuerung b) Preisreduktion für Qualitätsminderung c) Betonkosmetik (ggf. in Verbindung mit b). Die Kosten für Betonkosmetik trägt der Auftragnehmer. "Betonkosmetik" hat grundsätzlich zu unterbleiben und darf nur mit ausschließlicher Zustimmung der Bauleitung vorgenommen werden, wobei jedoch erst nach der "Kosmetik" über die Frage der Qualität entschieden werden kann. Alle weiteren Kosten, die dem Auftraggeber zusätzlich entstehen, z.B. Terminverzug, Verkleidung, Beschichtungen, Wahrnehmen zusätzlicher Termine etc. gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Verhinderung der Verschmutzung der fertigen Sichtbetonfläche durch Rostpartikel aus Anschlussbewehrungen, durch Einhüllen der Anschlussbewehrung, z.B. mit Kunststoff-Folie, ist ebenso zu gewährleisten. Rostflecken, vor allem bei Sichtbetondecken sind durch Flächenschleifer vorsichtig und sorgfältig zu entfernen. Es wird gefordert, dass bei allen Sichtbetonflächen die Öffnungen von Schalungs-Abstandhaltern sofort wirkungsvoll oberflächenbündig verschlossen werden. 7.1 Sichtbetonklassen SB1-SB3 gemäß DBV-Merkblatt Sichtbeton, Ausgabe Juni 2015. Örtlichkeit gemäß Grundrissen, Übersichtsplänen, Bereichsplänen AW. Sichtseiten, Einfüllseiten gemäß Übersichtspläne AW. 7.1.1 Schalung SB 1 Sichtbeton Klasse SB 1 gemäß DBV-Merkblatt "Sichtbeton", Ausgabe Juni 2015. Schalung SB1-Flächen mit glatter Schalhaut, nicht saugend, Furniersperrholzplatten, beschichtet mit Schichtstoffplatte. Geordnetes Fugen- und Ankerraster, Schalungsanker nicht in oder in der Nähe der Schalungsstöße. Die Betonoberflächen erhalten keinen Anstrich. Anforderung: Sichtbeton gemäß DBV-Merkblatt "Sichtbeton" Tabelle 1 Zeile 1. Und erhöhte Anforderungen in Abweichung von Zeile 1: Textur Schalungselementstoß T2 nur technisch unvermeidbare Grate, alle sonstigen Grate sind abzustoßen. Versatz bei Arbeitsfugen zwischen den Betonierabschnitte bis ca. 5mm zulässig AF3. Es darf keine umfangreiche Betonkosmetik durchgeführt werden. Betonkosmetik nur mit Freigabe der Objektüberwachung. 7.1.2 Schalung SB 2 Sichtbeton Klasse SB 2 gemäß DBV-Merkblatt "Sichtbeton", Ausgabe Juni 2015. Schalung SB2-Flächen wie SB 1 jedoch zusätzliche Forderung: Zwischen den Rahmentafeln sind Kompribänder einzulegen. Anforderung: Sichtbeton gem. DBV-Merkblatt "Sichtbeton" Tabelle 1 Zeile 2. und erhöhte Anforderungen in Abweichung von Zeile 2: nur technisch unvermeidbare Grate, alle sonstigen Grate sind abzustoßen. Versatz bei Arbeitsfugen zwischen den Betonierabschnitte bis ca. 5mm zulässig AF3 Es darf keine umfangreiche Betonkosmetik durchgeführt werden. Betonkosmetik nur mit Freigabe der Objektüberwachung. 7.1.3 Schalung SB 3 Sichtbeton Klasse SB 3 gemäß DBV-Merkblatt "Sichtbeton", Ausgabe Juni 2015. Schalung SB3-Flächen mit Trägerschalung, Schalhaut glatt, nicht saugend, Furniersperrholzplatten, filmbeschichtet. Zu Beginn des Schalungseinsatzes muss die Schalhaut fabrikneu sein. Anker- und Schaltafelraster sowie Betonierfugen nach vorgegebenem Schalungsbild. Ecken scharfkantig, gebrochen 2 mm, Silikonfuge, Fuge abgedichtet, Schalung verwindungssteif. Schaltafelraster Decken gemäß Systemskizze des Architekten, gleiches Raster eines Bereichs über alle Geschosse. Die Schalungsplatten sind auf Sparschalung rückseitig zu befestigen. Auf der fertigen Wandfläche dürfen keine Befestigungsmittel zu sehen sein. Schalungsstöße der Schalelemente sind mit zusätzlichem Dichtungsband auszuführen. Anforderung: Sichtbeton gemäß DBV-Merkblatt "Sichtbeton" Tabelle 1 Zeile 3. und erhöhte Anforderungen in Abweichung von Zeile 3: Textur Schalelementstoß T3 Versatz bei Arbeitsfugen zwischen den Betonierabschnitte bis ca. 5 mm zulässig AF3 Nagel- und Schraublöcher max. Anzahl 1 / 10 m² sowie Reparaturstellen max. 5 x 5 cm 1 St. / 10 m² zulässig. Betonkosmetik nicht zulässig. Durchgehende Schalung der Fassadenstützen Mensa + Hörsaal, über die gesamte Höhe schalungsstoßfrei. Rechteckstützen Sichtbeton Klasse SB1 bis SB3 wie oben beschrieben. Schalung SB3 als Trägerschalung, Stöße mit zusätzlichem Dichtungsband. Die Kantenausbildung mit Dreikantleisten 7.1.7 Schalungsqualität - Decken SB2 An die Decken werden die selben Anforderungen gestellt wie an die Stützen. Es sind glatte, Schaltafeln zu kalkulieren. Roststellen an den Decken sind auszuschleifen. Drähte, Nägel und Bewehrungsstahlteile sind vor dem Betonieren sorgfältig mit Magneten von der  Deckenschalung zu entfernen. Vom AN sind auf Grundlage der Ausführungsplanung des AG für alle Fertigteile die Elementpläne anzufertigen und dem Architekten und Tragwerksplaner je 3-fach zur Freigabe und dem Prüfingenieur 2-fach mit Unterschrift zur Prüfung vorzulegen. Statische Berechnungen und Nachweise sind nur dort auszuführen, wo sie ausdrücklich in den Positionen beschrieben sind. 7.2.Betonierabschnitte Wände sind in Abschnitten Li< 10 m herzustellen Bei Wänden mit WU-Anforderung sind in Fugen zwischen einzelnen Betonierabschnitten entsprechende Abdichtungseinbauteile nach Wahl des AN (z. B. Fugenbleche) einzubauen. Die endgültige Planung und Anordnung der einzelnen Betonierabschnitte in den Außenfugen erfolgt durch AN. 7.2.1Wandanschlüsse zwischen den Wänden Bewehrungsanschlüsse aus den Außen- in die Innenwände werden in Form von Rückbiegeanschlüssen geplant. Anschlüsse zwischen den Innenwänden wie z. B.: Wandecken, bzw. Wand/Wand-Verbindungen werden planmäßig mittels Rundstahlbewehrung verbunden. Sollten von Seiten des AN hierfür anderweitige Verbindungen (z.B. Rückbiegeanschlüsse und/oder Schraubanschlüsse) vorgesehen werden, so erfolgt dies in Abstimmung mit den Tragwerksplaner bzw. Prüfingenieur. Ausführung alternativen Bewehrungsverbindungen erfolgt kostenneutral, Planung der alternativen Bewehrungsverbindungen erfolgt durch AN. Statisch erforderliche Bewehrungsanschlüsse besonderer Art bleiben dadurch unberührt. Als statisch erforderlich gelten nur Bewehrungsverbindungen, die planmäßig durch den Tragwerksplaner vorgegeben sind. 7.3 Einbauteile Die Leerrohrverlegung erfolgt teilweise auf der Schalung von Sichtbetondecken und Sichtbetonwänden. Die Verlegearbeiten sind mit größter Sorgfalt und Genauigkeit auszuführen. Vor den Betonarbeiten sind die verlegten Installationen nochmals auf genaue Lage und Vollständigkeit zu überprüfen und schriftlich zu bestätigen. Die Rohre und Dosen sind so abzudichten, dass kein Beton eindringen kann. Werden beim späteren Einziehen der Leitung Verstopfungen festgestellt, dann ist der AN zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet, wobei Sichtbetonflächen nicht beschädigt werden dürfen.
ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten
ZTV Mauerarbeiten 1. Ausführung Es gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Normen, Richtlinien, die anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Technik sowie sonstige fach- bzw. herstellerspezifische Bestimmungen, Merkblätter und Regelwerke, die für die ausgeschriebenen Konstruktionen, Stoffe und Bauteile sowie deren Verarbeitung und Montage am Einbauort anwendbar sind. 2. Planung/ Arbeitsunterlagen Die statische Berechnung für nichttragende Mauerwerkswände und deren Anschlüsse an die tragende Konstruktion ist vom AN zu erbringen (s. gesonderte Position). Es sind grundsätzlich horizontale Linienlasten gemäß Einbaubereich II / DIN 4103-1 anzusetzen. 3. Ausführung Mauerwerksarbeiten Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch Verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig. Sofern die Hersteller für das zu verwendende, großformatige Steinmaterial Passstücke anbieten, sind diese grundsätzlich zu verwenden. Wenn Steine für Passstücke getrennt werden müssen, weil die Industrie für das zu verwendende Steinmaterial keine fertigen Passstücke anbietet, dann ist das Trennen nur durch Sägen / Schneiden zulässig. Brüstungsmauerwerk ist immer gemeinsam mit dem Wandmauerwerk aufzumauern. Die Ausführung von Stoßfugen hat grundsätzlich nach DIN 1053-1 oder den Herstellervorschriften zu erfolgen. Das Schließen breiterer Stoßfugen durch nachträgliches Ausmörteln gilt als schwerwiegender Mangel. Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen. Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht zu schließen. Mauersteinversetzungsgeräte (Deckenkräne) dürfen nur nach Zustimmung der örtlichen Bauüberwachung eingesetzt werden, es sei denn, die Decken haben ihre projektierte Tragfähigkeit erreicht und die zulässigen Einzellasten werden durch das Gerät nicht überschritten. Horizontale Mauerwerksdichtungen sind unabhängig von der Planung dann in ihrer Höhenlage zu verändern, wenn sich bei der Bauausführung eine Änderung der Höhe des Geländes, z.B. durch Anschüttung, Wegebau erkennen lässt, die von der Planung abweicht. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall vor Ausführung die Bauleitung zu verständigen. Abtreppungen in horizontalen Mauerwerksdichtungen sind nur über ausgerundete Mörtelkehlen und -kanten zu führen. Lose Ausblühungen sind durch trockenes Bürsten (keine Metallbürsten) zu beseitigen. Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch der Bauleitung geschlossen werden. Bei Frost, auch unter Beachtung von Abschnitt 9.4 DIN 1053-1, darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers gemauert werden. Frisches Mauerwerk ist vor Frost zu schützen. An oder auf gefrorenem Mauerwerk oder Mörtelgrund darf nicht weitergearbeitet werden. Gefrorene Baustoffe dürfen auch bei Zusatzmitteln im Mörtel nicht verarbeitet werden. Durch Frost geschädigtes Mauerwerk ist unverzüglich abzutragen. Auf der Baustelle gelagerte Mauerziegel sind vor Niederschlägen zu schützen. Die Mauerwerkswände sind aus 3DF- und 4DF-Kalksandsteinen und einer 12 mm dicken Lagerfuge sowie 10 mm starken Stoßfugen aus Normalmauermörtel MG IIa herzustellen . Verzug der Lagerfugen (Überhöhung) von 1 cm ist über die Lagerfugen aufgeteilt, um das metrische Türöffnungsmaß zu erreichen. Das Anlegen der ersten Steinschicht, d = 3 cm hat grundsätzlich mit Zementmörtel MG III zu erfolgen. Erforderliche Passsteine oder Giebelsteine sind mit einer Steinsäge zu schneiden. Es wird empfohlen, die Wände untereinander in Stumpfstoßtechnik zu verbinden. Hierbei muss in jeder  Lagerfuge ein für Stumpfstoß geeignetes Edelstahlankerblech eingebaut werden. Die Stumpfstoß-Anschluss-Fuge ist mit Normalmörtel satt zu vermörteln. Stumpfstöße stellen eine Erleichterung für den Verarbeiter dar und werden nicht gesondert vergütet. Die oberen Mauerwerksabschlüsse sind gemäß Angabe MLP mit Normalmörtel Klasse II vermörtelter Deckenfuge als nichttragende Wand mit Auflast geplant. Es gilt die Tabelle 3 des Merkblattes "Nichttragende innere Trennwände aus Mauerwerk" der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau e.V. (DGFM): Grenzmaße für vierseitig gehaltene Wände mit Auflast und dreiseitig gehaltene Wände, ein freier vertikaler Rand. Die Angabe der Steinrohdichteklasse erfolgt in kg/dm³, der Steinfestigkeitsklasse in N/mm². Bei Mauerwerk, das unverputzt bleiben soll oder nur geschlämmt bzw. gestrichen wird, sind kantenscharfe Steine zu verwenden. Steine mit Abplatzungen > 100 mm² sind auszusortieren. Bei nur einseitig sichtbar bleibendem Mauerwerk sind die Steine entsprechend zu drehen. Steine mit größeren Abplatzungen sind auszusortieren. Bei sichtbar belassenem Mauerwerk ist der Kalksandsteinlieferant entsprechend zu informieren und die Steine auf der Baustelle sorgsam zu behandeln. Die Stoß- und Lagerfugen sind vollfugig zu verarbeiten und mit einem Gartenschlauch/Fugholz konkav abzuziehen. Die Stoßfugen sind mit 10 mm, die Lagerfugen mit 12 mm Dicke herzustellen. Das Mauerwerk ist im Läuferverband herzustellen. Fertigstürze sind so abzusteifen, dass sie beim Betonieren von Decken u.ä. nicht aus ihrer Lage gedrückt werden können oder unzulässigen Belastungen vorübergehend ausgesetzt sind. Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm Auflager auf jeder Seite haben. Die Auflager sind mit Mörtel herzustellen. Freistehende Wände h = 3.3 m: Herstellen eines oberen Ringankers in Wanddicke 24 cm mit Kalksandstein U-Schalen durch Vermauern der U-Schalen mit Stoßfugenvermörtelung. Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen keinen Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel haben. Nicht korrosionsgeschützte Stahlteile dürfen nur mit reinem Zementmörtel eingesetzt oder umhüllt werden. Für Kabel- oder ähnliche Abschottungen in Mauer- und Deckenöffnungen mit Brandschutzforderungen sind spezielle quellfähige Brandschutzmörtel zu verwenden. Die Eignung ist nachzuweisen. Das gilt entsprechend für Dichtungsmassen in Randbereichen und für Ringspalten sowie für Leerschotte und Nachinstallationselemente. 4. Angaben zur Abrechnung Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische Zwischenschnitte (Keile o.ä.) werden nicht gesondert abgerechnet. Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. 5. Brandschutz Es gelten die Anforderungen gemäß DIN 4102, der Landesbauordnung NRW, die allgemeinen Durchführungsverordnung zur Bauordnung NRW, sowie die letzte Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes vom 08.11.2019.
ZTV Mauerarbeiten
ZTV Stahlbauarbeiten 1. Ausführungsgrundlage Es gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Normen, Richtlinien, die anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Technik sowie sonstige fach- bzw. herstellerspezifische Bestimmungen, Merkblätter und Regelwerke, die für die ausgeschriebenen Konstruktionen, Stoffe und Bauteile sowie deren Verarbeitung und Montage am Einbauort anwendbar sind. Allgemeines: Alle Arbeiten müssen den einschlägigen DIN-Normen und Bestimmungen sowie den allgemein gültigen Regeln der Technik, in ihrer jeweils neusten und gültigen Fassung entsprechen. Durch den AN sind vor Ausführung der Arbeiten Muster, Produktbeschreibungen und Prüfzeugnisse über die vorgesehenen Bauteile vorzulegen. Insbesondere für die sichtbar bleibenden Bauteile ist die vorherige Bemusterung zu Oberflächen und Farben vorzunehmen. Der AN ist für die rechtzeitige Bemusterung eigenverantwortlich zuständig. Sollte es durch zu späte Bemusterungen eine Verzögerung im Bauablauf geben, so ist der AN hierfür verantwortlich. Als Vorlaufzeit sind mindestens 14 Tage vor Beschaffung einzuhalten. Der Abschnitt umfasst die Stahlbau- und Stahlverbundarbeiten in kompletter Ausführung. Für sämtliche herzustellende Stahlkonstruktionen ist Stahl entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung zu verwenden. Alle beschriebenen Leistungen verstehen sich inklusive der erforderlichen Materialtransporte. 2. Ausführung Alle für die Ausführung erforderliche Maße sind zuvor am Bau zu nehmen. Die erforderliche Konstruktions- und Ausführungsplanung für die Stahlbaukonstruktionen ist vom Auftragnehmer zu erstellen. Vor Ausführung und Materialbestellung sind diese Pläne dem Architekten zur Freigabe vorzulegen. Es darf nur nach Plänen gebaut werden, die einen Freigabevermerk besitzen. Bauteile und Unterkonstruktionen, an denen anzuschließen ist, sind vor Ausführungsbeginn vor Ort zu prüfen und nachzumessen. Zulässige Toleranzen an den bauseitigen Unterkonstruktionen, die größer sind als die zulässigen Toleranzen des eigenen Gewerkes sind auszugleichen. Mangelhafte Unterkonstruktionen sind vor Arbeitsbeginn dem Bauleiter anzuzeigen. Spätere Einwände diesbezüglich können nur insoweit akzeptiert werden, wie diese nachträglich sichtbar und nachprüfbar sind. In Rechnung gestellte Nacharbeiten an mangelhaften Leistungen der Vorunternehmer werden nur nach gemeinsamer Besichtigung und Aufmaß vergütet. Sämtliche Stahlteile im Außenbereich sind werksmäßig feuerverzinkt anzubieten und auszuführen. Die Ausführung ist so zu wählen, dass Schweißungen nicht mehr auf der Baustelle ausgeführt werden und Nachverzinkungen auf der Baustelle ausgeschlossen sind. Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind grundsätzlich vor dem Verzinken auszuführen. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Für die Montage der Konstruktion auf der Baustelle sind nur Schraubverbindungen zugelassen. Verbindungsmittel überwiegend mit hochfesten Pass schrauben. Nachträgliches Schweißen und Kaltverzinken ist nicht zulässig. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. Planunterlagen des AG / Fachplaners: Dem AN werden die erforderlichen Planunterlagen vom AG bzw. der Architekten und etwaiger weiterer Fachplaner generell nur als pdf-Datei bzw. dwg-Datei per Email übermittelt.Die Unterlagen sind seitens des AN rechtzeitig vom AG schriftlich abzufordern. Verankerungen, Knotenpunkte Verbindungen und Befestigungen sind so auszuführen, dass sich die Bauteile bei Temperaturänderungen ungehindert ausdehnen können, ohne dass es in diesem Zusammenhang zu Schäden irgendwelcher Art kommt. Befestigungsmittel aller Art sind nur aus korrosionsbeständigen Stoffen zugelassen. Sämtliche Kleineisenteile wie z.B. Kopf- und Fußplatten, Laschen, Stegbleche, Verstärkungen, Verbindungsmittel und -Materialien, Schweißnähte, Nieten, Schrauben und sonstige Befestigungsmittel, die zur Erreichung des in der jeweiligen Position beabsichtigten Endzustandes erforderlich werden, sind einzukalkulieren. Die Konstruktion ist geschweißt und geschraubt. Falls nicht näher bezeichnet, müssen Schrauben der Festigkeitsklasse 5.6 verwendet werden. Für HV-Stöße und Kopfplattenverbindungen sind grundsätzlich Schrauben der Festigkeitsklasse 10.9 in feuerverzinkter Ausführung zu verwenden. Es dürfen nur zusammengehörige Garnituren aus Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben eingesetzt werden. Ausnahmen sind in den Konstruktionsplänen angegeben. Abrechnung von Kleinmetallteilen, wenn im LV nicht anders beschrieben: Bei Positionen mit Mengenansatz über eine Gewichtseinheit (kg, t): Die Gewichte der Kleinmetallteile werden über die Einheitspreise der zugehörigen Konstruktionen abgerechnet. Bei Positionen mit Mengenansatz über Stückzahl, Längen und Flächen: Die Kleinmetallteile werden nicht gesondert vergütet, die Kosten für die Kleinmetallteile sind in die Einheitspreise der entsprechenden Position einzurechnen. Zu sämtlichen im Leistungsverzeichnis beschriebenen Metallkonstruktionen gehören auch die erforderlichen Abdichtungsprofile. Diese Elemente sind in die jeweilige Position mit einzukalkulieren. Bei dem Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion auftritt. Für Anschlüsse, Montagestöße und Schweißnähte hat der Auftragnehmer selbst den Nachweis zu führen. Dehnungs- und Montagestöße sind in ausreichender Zahl einzuplanen. Sie sind so zu gestalten, dass eine geräuschlose und ungehinderte Bewegung der Elemente untereinander und gegen den Baukörper gewährleistet ist. Der Auftragnehmer hat im Zuge der Auftragserteilung die erforderlichen Schweißnachweise zu erbringen und vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung vorzulegen. Für die Schweißarbeiten ist entweder einer Hersteller- Qualifikation nach DIN 18800-7:2008-11 oder ein Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-2 (Stahltragwerke) erforderlich. Sämtliche in der Montage eingesetzten Schweißer müssen die entsprechenden Schweißerprüfungen besitzen. Zur Verankerung der Stahlbaukonstruktionen sind nur Dübel mit bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. Sind nichtrostende Stähle einzubauen, so müssen diese grundsätzlich in DIN EN 10 088-1 - Nichtrostende Stähle; Verzeichnis der nichtrostenden Stähle - enthalten sein. Innenbereich: Nassbeschichtung Stahlträger maschinell entzundert, Oberflächenvorbereitungsgrad SA 21/2, Korrosivitätskategorie C4, Grundierbeschichtung Epoxidharz-Zinkstaub-Basis Schichtdicke 80,00µm Zwischenbeschichtung Zweikomponentenbeschichtung auf Polyurethan-Basis Schichtdicke ca. 80,00µm Deckbeschichtung, Zweikomponentenbeschichtung auf Polyurethan-Basis Schichtdicke ca. 80,00µm Schutzdauer: H (high) RAL-Farbton gemäß Angabe Architekt Außenbereich, Medienbrücken: Stahlträger feuerverzinkt nach Korrosivitätskategorie C4 Oberfläche: Beschichtung Duplexverfahren gemäß den Merkblättern des "Informationszentrum Stahl, Düsseldorf" auszuführen. RAL-Farbton gemäß Angabe Architekt Die Beschichtung hat gemäß DIN EN ISO 12944 zu erfolgen. 3. Nebenleistungen Ergänzend zu VOB/C ATV sind auch folgende Leistungen Nebenleistung: Die Kosten für diese Leistungen sind in die entsprechenden Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. das Aufmessen an den bauseitigen Anschlüssen und Unterkonstruktionen das Erstellen von Konstruktions- und Ausführungsplänen sowie Details für die eigene Leistung das Ausgleichen und Berücksichtigen von zulässigen Toleranzen in den Unterkonstruktionen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN 18 201 und 18 203 ist der Auftraggeber vor Ausführung zu verständigen. Anderenfalls können zusätzliche Aufwendungen nicht vergütet werden. alle zum Einbau benötigten Kleinteile sowie Verbindungs- und Befestigungsmaterialien, soweit nicht in gesonderten Ansätzen erfasst. Schutz der angrenzenden Bauteile (z.B. bei Schweißarbeiten) notwendige Arbeits- und Schutzgerüste, sofern für die Ausführung der eigenen Leistung erforderlich Einsatz erforderlicher Hebezeuge aller Art Hilfsmittel, Hilfskonstruktionen und Arbeitsgerüste, die für die Ausführung der eigenen Leistungen erforderlich sind. Erstellen der Statik (Anschlüsse, Montagestöße, Schweißnähte) und Erwirken der Genehmigung durch den Prüfstatiker Korrosionsschutz Korrosionsschutzsysteme sind wie folgt auszuführen: Stahlbauteil mit Korrosionsschutz durch Feuerverzinken (Stückverzinken) gemäß DIN EN ISO 1461: 2009-10. Für tragende feuerverzinkte Metall- und Stahlbauteile nach Bauregelliste A, Teil 1, Lfd. Nr. 4.9.15 ist die DASt-Richtlinie 022 "Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen" zusätzlich anzuwenden. Die gesamte Konstruktion ist feuerverzinkungsgerecht zu konstruieren und zu fertigen. Alle Verbindungsmittel (Schrauben, Muttern usw.) feuerverzinkt gemäß DIN EN ISO 10684: 2004. Soweit in den Leistungspositionen nicht anders erwähnt, umfassen die Stahlbauleistungen auch die Oberflächenvorbereitung und das Aufbringen einer Grundbeschichtung nach DIN EN ISO 12944 und DIN 18800-7.
ZTV Stahlbauarbeiten
04 Umbau Bestand / Rohbau / 2. Bauabschnitt
04
Umbau Bestand / Rohbau / 2. Bauabschnitt
04.02 Statische Einzelmassnahmen UM 00 bis UM 19
04.02
Statische Einzelmassnahmen UM 00 bis UM 19
04.03 Abbruch / Rückbau Bestand
04.03
Abbruch / Rückbau Bestand