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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeingültige Vorbemerkungen Fach- und termingerechte, fix und fertige, Ausführung einer Komplettleistung:
Werk- und Montageplanung, Herstellung, Lieferung und Montage, Inbetriebnahme
und Dokumentation der Aufzugsanlage im FAGSI Modulgebäude. Ausführung auch
der unerwähnten, aber üblichen, Arbeiten zur Herstellung einer betriebsfertigen
Aufzugsanlage nach dem aktuell anerkannten Stand der Technik und nach den
jeweilig relevanten Normen und Vorschriften und den Vorgaben aus der
Leistungsbeschreibung.
Weitere Grundlagen der Ausführung und somit Ihres Angebots sind:
Die aktuell gültigen allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
Die DIN 18299 " Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
für Bauleistungen (ATV)"
Die DIN 18385 "Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige
sowie Förderanlagen"
Die Herstellervorgaben zu den eingesetzten Produkten.
Die aktuelle Baustellenordnung der FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH
Alle Aufführungen in Ihrer jeweils aktuellsten und gültigen Fassung.
Im Voraus, bzw. täglich auszuführende Leistungen:
Entsorgung von Baumischabfällen in bauseits gestellte Baumischmulden
Täglich besenreines Hinterlassen der Arbeitsplätze
Freiräumen von fertiggestellten Arbeitsbereichen um freies Arbeiten
für Folgegewerke zu ermöglichen
Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. nach
gesonderter Kundenvorgabe)
Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den
gesamten Montagezeitraum
Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung
inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter
Die Beschreibungen erfolgen überwiegend in Form einer funktionalen
Darstellung der Bauaufgabe. Sämtliche Bau-, Konstruktions-, Ausstattungs-
und Leistungsinhalte sind in den entsprechenden Leistungspositionen im
Leistungsverzeichnis zu berücksichtigen und in die Leistung mit
einzukalkulieren.
Für die Angebotserstellung eventuell notwendige Planungen sind vom Bieter zu tragen!
Alle Maße und Stückzahlen sind vor Angebotsabgabe zu Prüfen!
Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die gesundheitlich
unbedenklich sind. Die Unbedenklichkeit der Materialien ist entsprechend
nachzuweisen!
FAGSI benötigt sofort nach Auftragsvergabe die erforderlichen statischen Unterlagen und Angaben zur erforderlichen Schachtkonstruktion / Schachtgrube.
Bautagesberichte des AN
Durch den AN sind Bautagesberichte zu führen.
Diese sind dem AG mindestens 1x wöchentlich zu übergeben.
1 ALLGEMEINER TEIL
1.1 Leistungsbeschreibung
Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln.
Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen. Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im gegebenen Rahmen seines Fachgebietes und unter besonderer Berücksichtigung der Hinweise in VOB Teil C verpflichtet, Bedenken anzumelden. In diesem Fall ist er auch berechtigt, nach Möglichkeit ein Nebenangebot vorzulegen. Im Falle eines Nebenangebots, muss der Bieter Gleich- oder Höherwertigkeit zum beschriebenen Leistungsumfang anbieten und nachweisen. Eintragungen in das Leistungsverzeichnis, über die dort geforderten Angaben hinaus, sind unzulässig.
1.2 Stoffe , Bauteile
Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwert" vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindestforderung zu verstehen. Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die geforderten technischen Parameter (z.B. Maße, Leistung, physikalische, chemische und biologische Eigenschaften), die Schadensbeständigkeit und die Nutzungsdauer durch das angebotene Fabrikat eingehalten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein.
Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertig" in den vorgesehenen Freiraum für "Angebotenes Fabrikat: ....." vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auftragserteilung das vom Auftraggeber eingetragene Fabrikat als vereinbart.
Die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen ggf. durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig darzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die amtliche behördliche Zulassung (insb. bei brandschutztechnischen Forderungen) in Form der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorzulegen. Die Herstellerverarbeitungsvorschriften sowie die systembedingt aufeinander abgestimmten Details sind einzuhalten.
1.3 Baustelleneinrichtung
Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Diese sind mit dem AG abzustimmen.
Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen.
Arbeits- und Schutzgerüste
Alle erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste, etc., auch mit Arbeitsbühnenhöhen
über 2,00 m, stellen Baubehelfe dar und sind Sache des AN. Diese Leistungen
sind in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
1.4 Preisinhalte und Preisbindung
Für die Preisbildung gelten die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften.
Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabefehlern).
Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen.
In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen darstellen.
Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grundsätzlich abgegolten.
Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder vereinbarten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschuldeten Leistung entstandenen Kosten und Gebühren sowie Revisionspläne gelten als Nebenleistung.
Konstruktions- und Ausführungspläne, die für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
2 BESONDERER TEIL
Geltungsbereich
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den für die Ausführung der Bauleistungen geltenden DIN-, EN-Regeln, die anerkannten Regeln der Technik (einschl. deren Arbeits-, Merk- oder Hinweisblättern), Gesetzen, behördlichen Erlassen, der jeweiligen LBO, sowie des RAL-Güteschutzes.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bieterfragen können gestellt werden und werden zeitnah beantwortet.
Allgemeingültige Vorbemerkungen
01 Personenaufzug
01
Personenaufzug
01.0010 Werk- und Montageplanung Zur fix und fertigen Leistung zählt auch die Ausarbeitung einer Werk-
und Montageplanung: Inkl. aller benötigten statischen Vorgaben und
Unterlagen, sowie den Angaben zur Ausführung der Baugrube und
des Aufzugschachtes.
Der Bieter hat dem AG die Planung, inkl. erforderlicher Berechnungen,
spätestens 5 Werktage nach Auftragserteilung, zur Freigabe, vorzulegen.
01.0010
Werk- und Montageplanung
L
1.00
Pauschal
01.0020 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten und Räumen der üblicherweise notwendigen
Baustelleneinrichtung inkl. benötigter Werkzeuge, Hebezeuge und Gerüste, für
sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen und eventuell
notwendige Nebenleistungen.
Inkl. aller notwendigen An- und Abfahrten, KFZ-Kosten, Übernachtungen
und Zuschläge.
Inkl. der Entsorgung von anfallenden Bauabfällen in bauseits gestellten
Abfallcontainern.
01.0020
Baustelleneinrichtung
L
1.00
Pauschal
01.0030 Lieferung und Montage der Aufzugsanlage Das Container-Gebäude ist durch den Bieter mit einer Aufzugsanlage auszustatten und betriebsfertig, inkl. Abnahme eines Prüfsachverständigen, zu übergeben.
Der Schacht selbst wird durch den AG in Betonbauweise hergestellt und
wird, ebenso durch den AG, zudem mit einer WDVS Fassade wärmegedämmt
verkleidet.
Betriebsfertige Anlage, inkl. Abnahme durch einen Prüfsachverständigen.
Rollstuhlgerecht (Kabineninnenmaße mind. 140x110 cm),
barrierefreier Zugang zu allen Geschossen
Kabine, Türen und Portale in Edelstahl
Bodenbelag = Linoleum
3 Haltestellen (EG, 1.OG, 2.OG)
Weiterleitung Notruf via GSM (4G) an ständig besetzte Stelle, incl. evtl.
Personenrettung außerhalb der Dienstzeiten (22:00 bis 06:00 Uhr)
Seilaufzug, maschinenraumlos
Inkl. Schachtentrauchung (GEG-konform)
Eindichtung der Entrauchung ins Foliendach durch den Dachdecker des AG.
Einweisung der Nutzer in die Anlage, inkl. Personenrettung
Bedienung/Ruf von außen mit Schlüsselschalter und Druckknopf
(Druckknopf deaktiviert - kann durch Hausmeister bei Bedarf,
z. B. Tag der offenen Tür, aktiviert werden)
Die Erstellung und Lieferung von statischen Nachweisen, sowie den erforderlichen Konstruktionszeichnungen und der Dokumentationen / Revisionsunterlagen sind einzukalkulieren.
01.0030
Lieferung und Montage der Aufzugsanlage
L
1.00
Pauschal
01.0040 Inbetriebnahme & Einweisung Zur fix und fertigen Leistung zählt auch die anschließende Inbetriebnahme der
Aufzugsanlage, sowie deren fachgerechte Einrichtung, die Einweisung des
Personals vor Ort und die Protokollierung der Inbetriebnahme und der Einweisung.
01.0040
Inbetriebnahme & Einweisung
L
1.00
Pauschal
01.0050 Dokumentation & Nachweise Es ist eine vollständige Dokumentation inkl. aller Nachweise zu den
ausgeführten Arbeiten vorzulegen:
Statische Unterlagen
Technische Datenblätter
Konstruktionszeichnungen
Herstellererklärungen
Fachunternehmererklärungen
Pflege- und Reinigungshinweise
etc.
Diese ist kurzfristig, spätestens 10 Werktage nach Beendigung der
Arbeiten, vorzulegen.
Dokumentationsübergabe in digitaler Form.
01.0050
Dokumentation & Nachweise
L
1.00
Pauschal
02 Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
02
Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
02.0010 Stundenlohnarbeiten - GESELLE Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen,
nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI
Bauleitung freizugeben.
Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel)
zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
02.0010
Stundenlohnarbeiten - GESELLE
O
1.00
Stunde
02.0020 Stundenlohnarbeiten - MEISTER Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen,
nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI
Bauleitung freizugeben.
Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel)
zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
02.0020
Stundenlohnarbeiten - MEISTER
O
1.00
Stunde
02.0030 Übernachtungskosten Die Abrechnung umfasst die Kosten für unvorhersehbare Arbeiten
oder zusätzliche Leistungen nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Hotelkosten werden für Nächte berechnet, die aufgrund der
Entfernung zur Baustelle oder des Projektstandorts notwendig sind.
Kosten für eine Nacht und einen Arbeiter!
02.0030
Übernachtungskosten
O
1.00
Stück
02.0040 Fahrtkosten Die Kilometerabrechnung umfasst die Erstattung von Fahrtkosten
für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen nach
Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich gefahrenen Kilometer
zwischen dem Firmensitz des Auftragnehmers und der Baustelle.
02.0040
Fahrtkosten
O
1.00
km
03 Wartungsarbeiten
03
Wartungsarbeiten
03.0010 Jährliche Wartung | Schuljahr 2026 / 2027 Wartungsbedürftige Anlagen, wie hier die Aufzugsanlage, sind gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen und den Empfehlungen des Herstellers, durch
den AN für einen Zeitraum von 4 Jahren nach Übergabe des zu warten.
Im Wartungsumfang ist die Behebung von Störmeldungen der wartungsbedürftigen
Anlagen, sowie wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige einzukalkulieren.
Die Prüfprotokolle sind dem AG unaufgefordert nach jeder Prüfung zu übergeben.
03.0010
Jährliche Wartung | Schuljahr 2026 / 2027
O
1.00
Pauschal
03.0020 Jährliche Wartung | Schuljahr 2027 / 2028 Wartungsbedürftige Anlagen, wie hier die Aufzugsanlage, sind gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen und den Empfehlungen des Herstellers, durch
den AN für einen Zeitraum von 4 Jahren nach Übergabe des zu warten.
Im Wartungsumfang ist die Behebung von Störmeldungen der wartungsbedürftigen
Anlagen, sowie wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige einzukalkulieren.
Die Prüfprotokolle sind dem AG unaufgefordert nach jeder Prüfung zu übergeben.
03.0020
Jährliche Wartung | Schuljahr 2027 / 2028
O
1.00
Pauschal
03.0030 Jährliche Wartung | Schuljahr 2028 / 2029 Wartungsbedürftige Anlagen, wie hier die Aufzugsanlage, sind gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen und den Empfehlungen des Herstellers, durch
den AN für einen Zeitraum von 4 Jahren nach Übergabe des zu warten.
Im Wartungsumfang ist die Behebung von Störmeldungen der wartungsbedürftigen
Anlagen, sowie wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige einzukalkulieren.
Die Prüfprotokolle sind dem AG unaufgefordert nach jeder Prüfung zu übergeben.
03.0030
Jährliche Wartung | Schuljahr 2028 / 2029
O
1.00
Pauschal
03.0040 Jährliche Wartung | Schuljahr 2029 / 2030 Wartungsbedürftige Anlagen, wie hier die Aufzugsanlage, sind gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen und den Empfehlungen des Herstellers, durch
den AN für einen Zeitraum von 4 Jahren nach Übergabe des zu warten.
Im Wartungsumfang ist die Behebung von Störmeldungen der wartungsbedürftigen
Anlagen, sowie wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige einzukalkulieren.
Die Prüfprotokolle sind dem AG unaufgefordert nach jeder Prüfung zu übergeben.
03.0040
Jährliche Wartung | Schuljahr 2029 / 2030
O
1.00
Pauschal