Aufzugsanlage
Landkreis Barnim | Gymnasium Ahrensfelde | 1. Bauabschnitt
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Allgemeingültige Vorbemerkungen Fach- und termingerechte, fix und fertige, Ausführung einer Komplettleistung: Werk- und Montageplanung, Herstellung, Lieferung und Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation der Aufzugsanlage im FAGSI Modulgebäude. Ausführung auch der unerwähnten, aber üblichen, Arbeiten zur Herstellung einer betriebsfertigen Aufzugsanlage nach dem aktuell anerkannten Stand der Technik und nach den jeweilig relevanten Normen und Vorschriften  und den Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung. Weitere Grundlagen der Ausführung und somit Ihres Angebots sind: Die aktuell gültigen allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Die DIN 18299 " Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" Die DIN 18385 "Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen" Die Herstellervorgaben zu den eingesetzten Produkten. Die aktuelle Baustellenordnung der FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH Alle Aufführungen in Ihrer jeweils aktuellsten und gültigen Fassung. Im Voraus, bzw. täglich auszuführende Leistungen: Entsorgung von Baumischabfällen in bauseits gestellte Baumischmulden Täglich besenreines Hinterlassen der Arbeitsplätze Freiräumen von fertiggestellten Arbeitsbereichen um freies Arbeiten für Folgegewerke zu ermöglichen Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. nach gesonderter Kundenvorgabe) Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den gesamten Montagezeitraum Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter Die Beschreibungen erfolgen überwiegend in Form einer funktionalen Darstellung der Bauaufgabe. Sämtliche Bau-, Konstruktions-, Ausstattungs- und Leistungsinhalte sind in den entsprechenden Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis zu berücksichtigen und in die Leistung mit einzukalkulieren. Für die Angebotserstellung eventuell notwendige Planungen sind vom Bieter zu tragen! Alle Maße und Stückzahlen sind vor Angebotsabgabe zu Prüfen! Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die gesundheitlich unbedenklich sind. Die Unbedenklichkeit der Materialien ist entsprechend nachzuweisen! FAGSI benötigt sofort nach Auftragsvergabe die erforderlichen statischen Unterlagen und Angaben zur erforderlichen Schachtkonstruktion / Schachtgrube. Bautagesberichte des AN Durch den AN sind Bautagesberichte zu führen. Diese sind dem AG mindestens 1x wöchentlich zu übergeben. 1 ALLGEMEINER TEIL 1.1 Leistungsbeschreibung Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln. Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder tech­nisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreiben­den - eine Klärung her­bei­führen. Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Lei­stungs­verzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im ge­ge­benen Rahmen seines Fach­ge­bietes und unter be­sonderer Berück­sichtigung der Hinweise in VOB Teil C ver­pflichtet, Be­denken an­zumelden. In diesem Fall ist er auch be­rechtigt, nach Mög­lich­keit ein Neben­ange­bo­t vor­zu­legen. Im Falle eines Nebenangebots, muss der Bieter Gleich- oder Höherwertigkeit zum beschriebenen Leistungsumfang anbieten und nachweisen. Ein­tragun­gen in das Leistungs­ver­zeichnis, über die dort ge­forder­ten Angaben hinaus, sind un­zu­lässig. 1.2 Stoffe , Bauteile Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwert" vor­gegeben, so ist die Gleich­wertig­keit als Min­dest­forderung zu verstehen. Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die ge­forder­ten tech­ni­schen Para­meter (z.B. Maße, Leis­tung, physi­kalische, chemi­sche und bio­lo­gi­sche Eigen­schaften), die Schadens­be­ständig­keit und die Nutzungs­dauer durch das an­ge­bote­ne Fabrikat ein­ge­halten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit er­füllt sein. Vorge­schrie­bene Prüfun­gen durch Rechts- oder Ver­wal­tungs­vor­schriften oder nach DIN- oder EN-Nor­men müssen nach­weisbar sein. Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertig" in den vorgesehenen Frei­raum für "Angebotenes Fabrikat: ....." vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auf­tragserteilung das vom Auf­trag­geber eingetragene Fabrikat als vereinbart. Die Gleich­­wertig­keit ist auf Verlangen ggf. durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder ander­weitig darzulegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die amtliche behördliche Zulassung (insb. bei brandschutztechnischen Forderungen) in Form der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorzulegen. Die Herstellerverarbeitungsvorschriften sowie die systembedingt aufeinander abgestimmten Details sind einzuhalten. 1.3 Baustelleneinrichtung Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustellen­ein­richtung. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereit­­gestellter Räume hat der Auftrag­nehmer selbst zu sorgen. Diese sind mit dem AG abzustimmen. Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durch­zuführen und bei Erfordernis mit den an­de­ren Baubeteiligten abzustimmen, falls vor­handene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen. Arbeits- und Schutzgerüste Alle erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste, etc., auch mit Arbeitsbühnenhöhen über 2,00 m, stellen Baubehelfe dar und sind Sache des AN. Diese Leistungen sind in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. 1.4 Preisinhalte und Preisbindung Für die Preis­bildung gelten die zum Zeitpunkt der An­ge­­bots­ab­gabe gülti­gen Vor­schriften. Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabe­fehlern). Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Um­satz­steuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen. In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bau­ar­bei­ten sowie für das Gewerk geltenden Un­fall­ver­hütungs­vor­schrif­ten er­ge­ben, soweit sie keine Besonderen Leistungen dar­stellen. Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grund­sätz­lich abgegolten. Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder ver­ein­bar­ten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschul­de­ten Leistung entstandenen Kosten und Ge­büh­ren sowie Revisions­pläne gelten als Nebenleistung. Konstruktions- und Ausführungspläne, die für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maß­neh­men auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne. 2 BESONDERER TEIL Geltungsbereich Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den für die Ausführung der Bauleistungen geltenden DIN-, EN-Regeln, die anerkannten Regeln der Technik (einschl. deren Arbeits-, Merk- oder Hinweisblättern), Gesetzen, behördlichen Erlassen, der jeweiligen LBO, sowie des RAL-Güteschutzes. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Bieterfragen können gestellt werden und werden zeitnah beantwortet.
Allgemeingültige Vorbemerkungen
01 Personenaufzug
01
Personenaufzug
01.0010 Werk- und Montageplanung Zur fix und fertigen Leistung zählt auch die Ausarbeitung einer Werk- und Montageplanung: Inkl. aller benötigten statischen Vorgaben und Unterlagen, sowie den Angaben zur Ausführung der Baugrube und des Aufzugschachtes. Der Bieter hat dem AG die Planung, inkl. erforderlicher Berechnungen, spätestens 5 Werktage nach Auftragserteilung, zur Freigabe, vorzulegen.
01.0010
Werk- und Montageplanung
L
1.00
Pauschal
01.0020 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten und Räumen der üblicherweise notwendigen Baustelleneinrichtung inkl. benötigter Werkzeuge, Hebezeuge und Gerüste, für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen und eventuell notwendige Nebenleistungen. Inkl. aller notwendigen An- und Abfahrten, KFZ-Kosten, Übernachtungen und Zuschläge. Inkl. der Entsorgung von anfallenden Bauabfällen in bauseits gestellten Abfallcontainern.
01.0020
Baustelleneinrichtung
L
1.00
Pauschal
01.0030 Lieferung und Montage der Aufzugsanlage Das Container-Gebäude ist durch den Bieter mit einer Aufzugsanlage auszustatten und betriebsfertig, inkl. Abnahme eines Prüfsachverständigen, zu übergeben. Der Schacht selbst wird durch den AG in Betonbauweise hergestellt und wird, ebenso durch den AG, zudem mit einer WDVS Fassade wärmegedämmt verkleidet. Betriebsfertige Anlage, inkl. Abnahme durch einen Prüfsachverständigen. Rollstuhlgerecht (Kabineninnenmaße mind. 140x110 cm), barrierefreier Zugang zu allen Geschossen Kabine, Türen und Portale in Edelstahl Bodenbelag = Linoleum 3 Haltestellen (EG, 1.OG, 2.OG) Weiterleitung Notruf via GSM (4G) an ständig besetzte Stelle, incl. evtl. Personenrettung außerhalb der Dienstzeiten (22:00 bis 06:00 Uhr) Seilaufzug, maschinenraumlos Inkl. Schachtentrauchung (GEG-konform) Eindichtung der Entrauchung ins Foliendach durch den Dachdecker des AG. Einweisung der Nutzer in die Anlage, inkl. Personenrettung Bedienung/Ruf von außen mit Schlüsselschalter und Druckknopf (Druckknopf deaktiviert - kann durch Hausmeister bei Bedarf, z. B. Tag der offenen Tür, aktiviert werden) Die Erstellung und Lieferung von statischen Nachweisen, sowie den erforderlichen Konstruktionszeichnungen und der Dokumentationen / Revisionsunterlagen sind einzukalkulieren.
01.0030
Lieferung und Montage der Aufzugsanlage
L
1.00
Pauschal
01.0040 Inbetriebnahme & Einweisung Zur fix und fertigen Leistung zählt auch die anschließende Inbetriebnahme der Aufzugsanlage, sowie deren fachgerechte Einrichtung, die Einweisung des Personals vor Ort und die Protokollierung der Inbetriebnahme und der Einweisung.
01.0040
Inbetriebnahme & Einweisung
L
1.00
Pauschal
01.0050 Dokumentation & Nachweise Es ist eine vollständige Dokumentation inkl. aller Nachweise zu den ausgeführten Arbeiten vorzulegen: Statische Unterlagen Technische Datenblätter Konstruktionszeichnungen Herstellererklärungen Fachunternehmererklärungen Pflege- und Reinigungshinweise etc. Diese ist kurzfristig, spätestens 10 Werktage nach Beendigung der Arbeiten, vorzulegen. Dokumentationsübergabe in digitaler Form.
01.0050
Dokumentation & Nachweise
L
1.00
Pauschal
02 Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
02
Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
02.0010 Stundenlohnarbeiten - GESELLE Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen, nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI Bauleitung freizugeben. Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel) zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
02.0010
Stundenlohnarbeiten - GESELLE
O
1.00
Stunde
02.0020 Stundenlohnarbeiten - MEISTER Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen, nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI Bauleitung freizugeben. Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel) zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
02.0020
Stundenlohnarbeiten - MEISTER
O
1.00
Stunde
02.0030 Übernachtungskosten Die Abrechnung umfasst die Kosten für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Hotelkosten werden für Nächte berechnet, die aufgrund der Entfernung zur Baustelle oder des Projektstandorts notwendig sind. Kosten für eine Nacht und einen Arbeiter!
02.0030
Übernachtungskosten
O
1.00
Stück
02.0040 Fahrtkosten Die Kilometerabrechnung umfasst die Erstattung von Fahrtkosten für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich gefahrenen Kilometer zwischen dem Firmensitz des Auftragnehmers und der Baustelle.
02.0040
Fahrtkosten
O
1.00
km
03 Wartungsarbeiten
03
Wartungsarbeiten
03.0010 Jährliche Wartung | Schuljahr 2026 / 2027 Wartungsbedürftige Anlagen, wie hier die Aufzugsanlage, sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Empfehlungen des Herstellers, durch den AN für einen Zeitraum von 4 Jahren nach Übergabe des zu warten. Im Wartungsumfang ist die Behebung von Störmeldungen der wartungsbedürftigen Anlagen, sowie wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige einzukalkulieren. Die Prüfprotokolle sind dem AG unaufgefordert nach jeder Prüfung zu übergeben.
03.0010
Jährliche Wartung | Schuljahr 2026 / 2027
O
1.00
Pauschal
03.0020 Jährliche Wartung | Schuljahr 2027 / 2028 Wartungsbedürftige Anlagen, wie hier die Aufzugsanlage, sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Empfehlungen des Herstellers, durch den AN für einen Zeitraum von 4 Jahren nach Übergabe des zu warten. Im Wartungsumfang ist die Behebung von Störmeldungen der wartungsbedürftigen Anlagen, sowie wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige einzukalkulieren. Die Prüfprotokolle sind dem AG unaufgefordert nach jeder Prüfung zu übergeben.
03.0020
Jährliche Wartung | Schuljahr 2027 / 2028
O
1.00
Pauschal
03.0030 Jährliche Wartung | Schuljahr 2028 / 2029 Wartungsbedürftige Anlagen, wie hier die Aufzugsanlage, sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Empfehlungen des Herstellers, durch den AN für einen Zeitraum von 4 Jahren nach Übergabe des zu warten. Im Wartungsumfang ist die Behebung von Störmeldungen der wartungsbedürftigen Anlagen, sowie wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige einzukalkulieren. Die Prüfprotokolle sind dem AG unaufgefordert nach jeder Prüfung zu übergeben.
03.0030
Jährliche Wartung | Schuljahr 2028 / 2029
O
1.00
Pauschal
03.0040 Jährliche Wartung | Schuljahr 2029 / 2030 Wartungsbedürftige Anlagen, wie hier die Aufzugsanlage, sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Empfehlungen des Herstellers, durch den AN für einen Zeitraum von 4 Jahren nach Übergabe des zu warten. Im Wartungsumfang ist die Behebung von Störmeldungen der wartungsbedürftigen Anlagen, sowie wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige einzukalkulieren. Die Prüfprotokolle sind dem AG unaufgefordert nach jeder Prüfung zu übergeben.
03.0040
Jährliche Wartung | Schuljahr 2029 / 2030
O
1.00
Pauschal