Estrich
L62, Augsburg
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HINWEIS Hinweise Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich aus den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Etwaige Sondervorschläge oder Nebenangebote müssen getrennt vom Hauptangebot eingereicht werden. Sie sind technisch und wirtschaftlich zu begründen und können nur berücksichtigt werden, wenn das Hauptangebot gleichzeitig eingereicht wird. Bitte beachten: Die Arbeiten finden abschnittsweise (Kita und Wohnungen geschoßweise) statt, mehrmaliges Anfahren zur Baustelle ist in die Positionen mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Ausführungszeitraum:    Kita 02/26       Wohnungen 03/26-07/26 Im Zuge der Angebotsabgabe ist zwingend auf Schlüssigkeit des Angebotes zu achten. Hinweise hierzu können bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden.
HINWEIS
Hinweis zur Baustelleneinrichtung Hinweis zur Baustelleneinrichtung: bauseits werden vor Baubeginn der Arbeiten folgende Teile der Baustelleneinrichtung aufgebaut: Baustrom und Bauwasser Baubeleuchtung Bauzäune Containeranlage, wie dargestellt, Anzahl und Möblierung der Tagesunterkunftscontainer in Absprache (Container für Abfallentsorgung dürfen nicht benutzt werden) Fassadengerüst Für Einrichtungen des AN ist der Platzbedarf anzugeben und mit der Bauleitung FE-Bau abzustimmen. Die bauseitigen Abfallcontainer stehen nicht zur Verfügung. Für die ordnungsgemäßen Entsorgungs- und Aufräumarbeiten ist der AN zuständig und hat jeglichen Abfall o.ä. selbstständig getrennt zu entsorgen. Dies ist in alle Positionen mit einzukalkulieren. Pläne:   BE-Plan_AUßEN_240730_M1-200    BE-Plan_INNEN_221219_Strom-Wasser_M1-200
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
Umlagen Umlagen Für die Nutzung der bauseits gestellten Baustelleneinrichung  und des Verbrauchs von Strom und Wasser werden pauschal 0,6 % der Nettrorechnungssumme erhoben. der AG hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Im Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt 1.000 €uro. Der AN wird an den Kosten der Versicherung mit 0,25% der Nettorechnungssumme beteiligt. Die Einbehalte werden bei jeder Rechnung in Abzug gebracht.
Umlagen
Technische Vorbemerkungen TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Maßgebend für die nachstehend ausgeschriebenen Leistungengen (VOB) Teil C, neueste Ausgabe, Allgemei- ne Techn. Bestimmungen (ATV) und Ergänzungen, insbesondere DIN  18 353    Estricharbeiten, einschl. aller darin genannten und in Frage kommenden DIN-   Normen AGI - A 10      Hartbetonbeläge (Bl.1+2 sowie Beiblatt 1-3) AGI - A 11     Zementestrich als Nutzboden AGI - A 80    Oberflächenbehandlung DIN  18 337    Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser sowie die DIN  4108, 4109, 18 164 und 18 165, 4102 einschl. aller z. Zt. gültigen Änderungen und Ergänzungen. Prüfzeugnisse oder Zulassungsbescheinigungen von einzubauenden Materialien sind dem Bauherrn vor Ausführung der Arbeiten vorzulegen. Amtlich zugelassene, nicht genormte Stoffe und Bauteile müssen den Zulassungsbestimmungen entsprechen. In den Einheitspreisen sind inbegriffen: Bei schwimmenden Estrich das Liefern und Verlegen von Randstreifen im Anschluß an sämtliche Wände, Stützen etc. aus geeignetem Dämm-Material, wie Titacord, Polystyrol oder gleichwertig, d= 10 mm, Material- kenngröße s'= 150 MN/m³. Die Randstreifen sind bereits beim Einbringen der Ausgleichsschicht, Wärmedäm- mung bzw. Trittschalldämmung in ganzer Höhe einzubauen (OK Rohdecke bis OK Estrich +  50 mm). Hierbei kommt es besonders darauf an, daß die Randstreifen vollflächig an den angrenzenden Bauteilen anliegen, so daß keinerlei Trittschall übertragen und der Estrich bis in den Ecken eingebaut wird. Die Randstreifen werden vom Boden- bzw. Fliesen- leger abgeschnitten! Die Dämmschicht ist so sorgfälltig zu verlegen, daß Schallbrücken unmöglich sind. Die sorgfältige Dämmung und Abdichtung aller die Isolierung durchstoßenden Rohre, Installationskörper und dergl. Das Anarbeiten von Estrichen an Bodeneinläufen, Pfeilervorlagen, Türen, Schwellen, Trennschienen, Rahmen von Schachtabdeckungen und Rosten, Rohr- oder Kanalbzw. Schachtdurchführungen, Treppen und Podeste incl. Geländer sowie sonstige Bauteile  bzw. Einbauten. Ausführung von evtl. Fugen bei größeren Räumen nach Erfordernis. Ansonsten muß der Estrich fugenlos, rissefrei und an allen Stellen so (wie Anschlagschienen und Anschlüsse) planeben und so geglättet sein, daß beim Aufbringen der Beläge, PVC, Linoleum, Textil, Keramik, Parkett, Naturstein etc. nur eine Spachtelung erforderlich ist. Ggf. sind nach dem Verlegen alle Bodenflächen und Schwellen nach Erfordernis abzuschleifen. Der Auftragnehmer hat die Wahl seiner Transporteinrichtungen für den Transport seiner Materialien entspre- chend den baulichen Gegebenheiten und im Einvernehmen mit der örtlichen Baufüh- rung einzurichten. Hilfskräfte werden nicht zur Verfügung gestellt. Bei evtl. Transporten über Treppen usw. sind diese gegen Beschädigung zu schützen. Das gleiche gilt sinn- gemäß bei Fenster, Türen etc. Der Unternehmer haftet voll für Beschädigungen oder Verschmutzungen durch seine Arbeiter. Alle Estriche sind nach Vorschrift behandelt zu übergeben. Außerdem ist durch geeignete Hinweise mitzuteilen in welchen Zeitraumes die Estriche nicht betreten werden dürfen bzw. ist dies durch geeignete Maßnahmen zu veranlassen. Sind die Verlegearbeiten vor Beendigung des jeweiligen Abschnittes einzustellen, d.h. die Arbeiten sind in Teilabschnitten aufgeteilt durchzuführen, so wird hierfür keine besondere Vergütung gewährt. Vor Beginn der Verlegearbeiten sind in den einzelnen Räumen, soweit erforderlich, Meterrisse anzubringen. Bauseits ist pro Etage und Treppenhaus ein Meterriss vorhanden. Estrichrandzonen sind auf Mörtel-, Putz- bzw. Betonreste zu überprüfen. Überhöhen sind der Bauleitung anzuzeigen und wegen Einhaltung der Aufbauhöhe entfernen zu lassen bzw. auf Nachweis selbst zu entfernen. Das Herstellen von erforderlichem Gefälle nach Plan bzw. nach Angabe der örtlichen Bauführung, soweit dieses in den entsprechenden Räumen angeordnet wird. Ferner das Anlegen und Vergießen von notwendigen Fugen (Baudehnungs-, Arbeits- und Schwindfugen), soweit erforderlich. DURCHFÜHRUNG DER AUSGESCHRIEBENEN LEISTUNGEN A) Beton-Ausgleichsschichten bzw. Unterbeton Der Ausgleichsestrich als Unterbeton für Zement- oder Anhydritestrich bzw. Plattenbelag usw. ist im erforderli- chen MV einzubringen und planeben herzustellen. Die Oberfläche ist rauh abzureiben. Die Dicke der Aus- gleichsschichten ist in den entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis angegeben. Die Ausgleichs- schichten sind bei den Zement- bzw. Anhydritestrichen mit einem Abdeckpapier nach DIN 4109, an den Stößen 10 cm überlappend, faltenfrei abzudecken. Das Abdeckpapier dient gleichzeitig als Gleitschicht. Rand- streifen und Abdeckpapier siehe "Besondere Vorbemerkungen". B) schwimmende Zementestriche Der Estrichbelag muß fugenlos aufgebracht werden, er soll zur Aufnahme von Bodenbelägen dienen. Der Estrich muß schwimmend verlegt werden. Einwandfreies Verdichten des Estriches und planeben abziehen, ordnungsgemäßes Verreiben der Estrichoberfläche und sauberes Glätten. Der vorgesehene Estrich muß absolut formbeständig, stuhlrollenfest und kleberfreundlich sein.
Technische Vorbemerkungen
Hinweis zu Skizzen und Plänen Planunterlagen Estrich Für die Angebotsbearbeitung sind folgende Pläne und Unterlagen zu beachten:
Hinweis zu Skizzen und Plänen
00 Baustelleneinrichtung für Gesamtprojekt (FF und NFF über Nutzflächenanteile)
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Baustelleneinrichtung für Gesamtprojekt (FF und NFF über Nutzflächenanteile)
00.03 für Innenausbau
00.03
für Innenausbau
12 WOHNUNGEN Sanierung NFF, 1.OG - 7. OG
12
WOHNUNGEN Sanierung NFF, 1.OG - 7. OG
12.01 AUSBAU
12.01
AUSBAU
14 TREPPENHAUS UND FLURE NFF, UG - 7. OG
14
TREPPENHAUS UND FLURE NFF, UG - 7. OG
14.01 AUSBAU
14.01
AUSBAU
23 KINDERGARTEN FF
23
KINDERGARTEN FF
23.04 AUSBAU
23.04
AUSBAU
23.06 Gebäudehülle
23.06
Gebäudehülle
27 Wohnungen Sanierung Fußbodenheizung FF
27
Wohnungen Sanierung Fußbodenheizung FF
27.01 AUSBAU
27.01
AUSBAU