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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
1 ABWASSERINSTALLATION
1
ABWASSERINSTALLATION
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND KALKULATIONSHINWEISE
Rohrleitungsanlagen
1. Rohrleitungen sind so zu befestigen, dass ein Durch-
biegen mit Sicherheit vermieden wird. Die Anzahl
der Rohrbefestigungen, sowie die Abstände der Rohr-
befestigungen können dabei, je nach Anforderung,
von den Leit- und Richtwerten der einschlägigen VNR
bzw. Herstellerrichtlinien abweichen.
Beim Queren bzw. Kreuzen von Gebäudefugen ist das
unterschiedliche Setzungsverhalten der Bauteile zu
berücksichtigen. Ein Abknicken, Abscheren der
Leitung ist durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden.
Das thermische Ausdehnungsverhalten des
Leitungsnetzes ist durch Anordnen von Langmuffen,
Festpunkten und Dehnungsstrecken zu berücksichtigen.
2. Beim Einbau von Leitungs-, Sicherheits-, Mess- und
Regelarmaturen sind lösbaren Verbindungen, z.B. in
Form von Verschraubungen, Flanschen einzubauen.
Bei der Anordnung von Rohreinbauteilen wie
Reinigungsöffnungen, Geruchsverschlüssen,
Absperrungen, Entleerungen ist die Zugänglichkeit
gewerkeübergreifend zu gewährleisten.
3. Rohrverbindungen und Richtungsänderungen sind
ausschließlich mit normgerechten Formstücken bzw.
Fittingen herzustellen. Winkelformstücke dürfen nur
als Entnahmestelle zu Objekten eingebaut werden.
Schweißarbeiten an Rohrleitungen mit System-Form-
und Verbindungsstücken dürfen nur nach besonderer
Abstimmung mit dem AG durchgeführt werden.
Insbesondere bei Kunststoffrohren aus PE sind als
Rohrverbindung wahlweise Heizelementstumpfschweißung
(Spiegelschweißung) oder Elektromuffenschweißung
zulässig.
Bei unzugänglicher Leitungsverlegung z.B. unter der
Bodenplatte sind nur Verbindungen über Elektro-
muffenschweißung zulässig. Heizelementstumpf-
schweißung kann in Ausnahmefällen nach Abstimmung
und Nachweiß, bei Vorfertigung in der Werkstatt / im
Werk des Rohrherstellers, zugelassen werden.
4. Bei der Montage sind die Belange der Wärmedämmung zu
berücksichtigen. Rohrleitungen sind so zu verlegen,
dass eine anschließende fachgerechte Dämmung jeder
einzelnen Leitung möglich ist.
Im Bereich von Wand- und Deckendurchführungen ist
bei der Anordnung der Rohrleitungen darauf zu
achten, dass die Anforderungen an die Dämmung im
Durchbruchsbereich u. U. eine abweichende Dämm-
stärke gegenüber der weiterführenden Leitung erfor-
derlich machen.
Der Achsabstand zwischen den Rohrleitungen ist mit
gleichem Maß auch in Wand- und Deckendurchführungs-
bereichen beizubehalten.
5. Das Verarbeiten und Nacharbeiten der
Rohrleitungswerkstoffe ( ablängen, kürzen,
anpassen, Schutzüberzug nachbessern etc.) darf nur
mit den vom Hersteller zugelassenen und
vorgesehenen Vorrichtungen und Stoffen erfolgen.
6. Die Dichtungsmittel sind auf die chemische,
thermische und mechanische Beanspruchung des
Durchflussmediums / Rohrwerkstoffes abzustimmen.
Dichtungsmittel nur mit DVGW-Anerkennung,
Prüfzeugnis und lebensmittelecht.
Die nachfolgenden Leistungen gehören auch ohne
besondere Erwähnung zum Montage- und Installations-
umfang. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Der
Leistungsaufwand ist mit den Einheitspreisen der
Positionen abgegolten.
1. In alle Rohrsysteme sind an geeigneter Stelle leicht
ausbaubare Kontrollrohrstücke, zur Überprüfung des
Rohrinneren einzubauen.
2. Die in den Rohrleitungspositionen enthaltenen
Rohrbefestigungen:
2-teilige körperschallgedämmte Rohrschellen /
Gewindestab / Metalldübel gelten für
Einzelrohrverlegung.
Bei Zusammenfassungen zu parallel geführten
Sanitär-Trassen sind Sammelbefestigungschienen mit
dem Positions-EHP ebenfalls abgegolten.
3. Befestigung der Einzelschienen, Sammelschienen,
Konsolen, usw. körperschallgedämmt DIN 4109,
herstellen der Bohrung im Untergrund, Dübel
geeignetet mit bauaufsichtlicher Zulassung.
4. Sämtliche Stemm-, Bohr- und Fräsarbeiten als
Vorbereitung für die Montage aller Schrauben,
Halterungen, Befestigungskonstruktionen, Konsolen
etc. sind mit den Positions-EHP abgegolten.
5. Spülen und Druckprüfungen sämtlicher Art
Montagegerüste
1. Der Leistungsaufwand für Montagegerüste,
Arbeitsbühnen, Hubsteiger bis 2 m
ist mit den Einheitspreisen der Positionen
abgegolten. Eine gesonderte Vergütung erfolgt
hierfür nicht. Mit den Montaggerüsten bis 2 m Höhe
können Installationen bis 3,5 m Höhe abgedeckt
werden.
2. Mengen und Massen für höhere Installationsbereiche
sind in der Position angegeben.
3. Die dafür erforderlichen Montagegerüste /
Montagehilfen hat der AN selbst beizustellen.
4. Die Leistungsbeschreibung hierfür erfolgt in einem
separaten Titel.
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND KALKULATIONSHINWEISE
1.1 Abwasserleitungen PE
1.1
Abwasserleitungen PE
2 WASSERINSTALLATION
2
WASSERINSTALLATION
2.1 Rohrleitungen und Zubehör
2.1
Rohrleitungen und Zubehör
3 DÄMMUNG
3
DÄMMUNG
3.1 Dämmung Schmutz- und
3.1
Dämmung Schmutz- und
3.2 Dämmung Kaltwasserleitungen
3.2
Dämmung Kaltwasserleitungen
3.3 Dämmung Warmwasserleitungen
3.3
Dämmung Warmwasserleitungen
3.4 Brandschutzdurchführungen
3.4
Brandschutzdurchführungen
4 EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE
4
EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND KALKULATIONSHINWEISE
Nachfolgend aufgeführte Farbrikate und Typen sind mit
der Bauherrschaft abgestimmt und zwingend anzubieten.
Alternativen gleichwertiger Art sind zugelassen, jedoch
vor Einbau mit dem Bauherren abzustimmen.
Der Bauherr behält sich vor, jeden Sanitärgegenstand
zu Bemustern. Der AN hat diese Kostenfrei zur Verfügung
zu stellen.
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND KALKULATIONSHINWEISE
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND KALKULATIONSHINWEISE
Die Einrichtungsgegenstände BT6 Gastro
werden komplett durch den Mieter Gastro
eingebaut. Die Baugrenze ist die fertig
installierte Rohinstallation mit Baustopfen.
Die EG Ebenen in BT4 und BT5 werden
nicht ausgebaut. Die Übergabe ist die
Messstation am Schacht und der SW-
Anschluss aus dem Boden.
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND KALKULATIONSHINWEISE
4.1 Installationssystem Duofix
4.1
Installationssystem Duofix
4.2 WC
4.2
WC
4.3 Waschtisch
4.3
Waschtisch
4.4 Ausguss
4.4
Ausguss
4.5 Montagezubehör
4.5
Montagezubehör
5 SONSTIGE LEISTUNGEN
5
SONSTIGE LEISTUNGEN
5.1 Spülen
5.1
Spülen
5.2 Profilstahlkonstruktionen
5.2
Profilstahlkonstruktionen
5.3 Kernbohrungen
5.3
Kernbohrungen
6 BESONDERE LEISTUNGEN
6
BESONDERE LEISTUNGEN
6.1 Dokumentation
6.1
Dokumentation
7 STUNDENLOHNARBEITEN
7
STUNDENLOHNARBEITEN
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND
KALKULATIONSHINWEISE
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf
ausdrückliche Anweisung der Bauleitung
ausgeführt werden.
Die nachstehend aufgeführten Stunden sind
vorgesehen für die Ausführung von
unvorhersehbaren Arbeiten. Sie dienen nicht zur
Erfüllung von Leistungen, die bereits mit den
EHP der LV-Positionen abgegolten sind oder
damit in Zusammenhang stehen.
Stundenlohnzettel sind der Bauleitung
wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen.
Arbeiten die länger als 4 Wochen zurückliegen
werden nicht mehr anerkannt.
Die Vergütung erfolgt nach den EHP
nachstehender Positionen und den tatsächlich
geleisteten Arbeitsstunden auf der Baustelle.
Meisterstunden und Stunden von
Servicetechnikern werden wie Obermonteurstunden
vergütet.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie
Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und
Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene
und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Erschwernis, Überstunden bzw.
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, sowie an
gesetzlichen Feiertagen werden nur anerkannt,
wenn diese ausdrücklich gefordert wurden.
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND
7._.010 Obermonteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Obermonteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
Stundenlohnarbeiten durch Obermonteur/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
7._.010
Obermonteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
O
1.00
h
7._.020 Monteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Monteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
Stundenlohnarbeiten durch Monteur/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
7._.020
Monteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
O
1.00
h
7._.030 Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
7._.030
Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
O
1.00
h
7._.040 Materialien Materialien
Materialien
die bei Nachweisarbeiten erforderlich werden, sind auf
den Stundenlohnzetteln aufzumessen und nach der
gültigen Bruttopreisliste des Großhändlers abzurechnen.
Zur Abrechnung kommen ausschließlich die tatsächlich
verbauten Massen. § 2 Abs. 3, VOB Teil B, kommen nicht
zur Anwendung.
Auf die gültige Bruttopreisliste des Großhändlers wird
ein Nachlaß von
... % gewährt.
7._.040
Materialien
O
1.00
Psch
8 INSPEKTION UND WARTUNG
8
INSPEKTION UND WARTUNG
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND KALKULATIONSHINWEISE
Die Wartungsarbeiten gehen in die Wertung der
Angebote mit ein, sie werden jedoch nicht zum
Vertragsbestandteil.
Der Abschluß eines Wartungsvertrags erfolgt
durch ein gesondertes Auftragsschreiben durch
die Nutzer / den Bauherrn.
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND KALKULATIONSHINWEISE
8._.010 Inspektion und Wartung Sanitäranlagen Inspektion und Wartung Sanitäranlagen
Inspektion und Wartung
umfassend:
Wartung und Inspektion durch qualifiziertes
Personal während der normalen Arbeitszeit des
Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen dieser
Vereinbarung die Verpflichtung, durch ständige
Aufrechterhaltung eines technisch ordnungsgemäßen
Zustandes die Voraussetzungen für die Betriebs- und
die Funktionsbereitschaft der Anlagenteile wie auch
der Anlage insgesamt zu schaffen.
Sichtprüfung aller Geräte- und Anlagenteile auf
äußerlich feststellbare Schäden.
Durchführung aller Maßnahmen zur Bewahrung des
Sollzustandes nach VDMA 24 176 und 24 186 Anlagen für
alle wartungsbedürftigen Anlagen- und Bauteile der
vorstehenden Titel dieses Leistungsverzeichnisses
Wartungsintervalle nach VDMA 24 186, 1x jährlich
Im Rahmen der Wartung (VDMA 24 186), werden
sämtliche Leistungen erbracht, die infolge von normalem
Verschleiß unter üblichen Betriebsbedingungen zur
Herstellung der ständigen Betriebs- und
Funktionsbereitschaft bzw. Verkehrssicherheit
erforderlich sind.
Hierzu gehören:
Schmieren aller schmierbedürftigen Anlagenteile
Beurteilung der Anlagenteile auf Abnutzung und
ausreichende Lebensdauer mit Berichterstattung
Erstellung eines Wartungsprotokolls
Störungssuche
Störungsbeseitigungen an Anlagenteilen soweit, damit
kurzfristig eine Funktionsunterbrechnung bzw. -
beeinträchtigung behoben werden kann Erstellen eines
Berichtes zur notwendigen Sofort- bzw.
Versorgungsreparaturen, falls erforderlich
Nicht in der Kostenpauschale für die
Leistungskomponente Wartung enthalten sind:
Betriebsmittel wie Schmier- und Reinigungsmaterial,
Spezialöl
Verschleiß- und Ersatzteilgeräte die im Rahmen der
Wartung bzw. bei Störungen ausgetauscht werden müssen,
gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden gesondert
berechnet.
Beseitigung von Betriebsstörungen, die auf
unsachgemäßen Behandlungen, höherer Gewalt oder
berichteten Mängeln beruhen
Instandsetzungen und Durchführungen von
Reparaturarbeiten
Für Arbeiten außerhalb des Leistungsumfanges der
Leistungskomponente Inspektion und Wartung gelten
die nachfolgenden Montageverrechnungssätze des
Auftragnehmers.
Kosten Inspektion und Wartung wie vorstehend
beschrieben, für einen Zeitraum von 5 Jahren nach
mängelfreier Abnahme.
Die Kosten sind nachfolgend pro Jahr unter
Berücksichtigung einer Preisgleitklausel anzugeben.
Der Bauherr behält sich vor, die
Wartungsarbeiten jährlich zu vergeben.
1. Jahr .............
2. Jahr .............
3. Jahr .............
4. Jahr .............
5. Jahr .............
Darin enthalten:
Lohnkostenanteil ... %
Materialkostenanteil ... %
Allgemeinkostenanteil ... %
8._.010
Inspektion und Wartung Sanitäranlagen
O
1.00
Psch
8._.020 Stundenverrechnungssätze Sanitäranlagen Stundenverrechnungssätze Sanitäranlagen
Stundenverrechnungssätze
Für die Personaleinsätze, welche nicht mit der
Pauschale nach Pos. 1 dieses Titels abgegolten sind,
gelten folgende Stundenverrechnungssätze:
Obermonteur EUR / h ...........
.
Obermonteur/
Reisestunden EUR / h ............
Spezialmonteur EUR / h ...........
.
Spezialmonteur/
Reisestunden EUR / h ...........
.
Werkstattwagengestellung EUR / h ............
Werkstattwagen EUR / km ...........
.
8._.020
Stundenverrechnungssätze Sanitäranlagen
O
1.00
St