Sanitär
Kreissparkasse Neckarweihingen
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1 ABWASSERINSTALLATION
1
ABWASSERINSTALLATION
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND KALKULATIONSHINWEISE Rohrleitungsanlagen 1. Rohrleitungen sind so zu befestigen, dass ein Durch-    biegen mit Sicherheit vermieden wird. Die Anzahl    der Rohrbefestigungen, sowie die Abstände der Rohr-    befestigungen können dabei, je nach Anforderung,    von den Leit- und Richtwerten der einschlägigen VNR    bzw. Herstellerrichtlinien abweichen.    Beim Queren bzw. Kreuzen von Gebäudefugen ist das    unterschiedliche Setzungsverhalten der Bauteile zu    berücksichtigen. Ein Abknicken, Abscheren der    Leitung ist durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden.    Das thermische Ausdehnungsverhalten des    Leitungsnetzes ist durch Anordnen von Langmuffen,    Festpunkten und Dehnungsstrecken zu berücksichtigen. 2. Beim Einbau von Leitungs-, Sicherheits-, Mess- und    Regelarmaturen sind lösbaren Verbindungen, z.B. in    Form von Verschraubungen, Flanschen einzubauen.    Bei der Anordnung von Rohreinbauteilen wie    Reinigungsöffnungen, Geruchsverschlüssen,    Absperrungen, Entleerungen ist die Zugänglichkeit    gewerkeübergreifend zu gewährleisten. 3. Rohrverbindungen und Richtungsänderungen sind    ausschließlich mit normgerechten Formstücken bzw.    Fittingen herzustellen. Winkelformstücke dürfen nur    als Entnahmestelle zu Objekten eingebaut werden.    Schweißarbeiten an Rohrleitungen mit System-Form-    und Verbindungsstücken dürfen nur nach besonderer    Abstimmung mit dem AG durchgeführt werden.    Insbesondere bei Kunststoffrohren aus PE sind als    Rohrverbindung wahlweise Heizelementstumpfschweißung    (Spiegelschweißung) oder Elektromuffenschweißung    zulässig.    Bei unzugänglicher Leitungsverlegung z.B. unter der    Bodenplatte sind nur Verbindungen über Elektro-    muffenschweißung zulässig. Heizelementstumpf-    schweißung kann in Ausnahmefällen nach Abstimmung    und Nachweiß, bei Vorfertigung in der Werkstatt / im    Werk des Rohrherstellers, zugelassen werden. 4. Bei der Montage sind die Belange der Wärmedämmung zu    berücksichtigen. Rohrleitungen sind so zu verlegen,    dass eine anschließende fachgerechte Dämmung jeder    einzelnen Leitung möglich ist.    Im Bereich von Wand- und Deckendurchführungen ist    bei der Anordnung der Rohrleitungen darauf zu    achten, dass die Anforderungen an die Dämmung im    Durchbruchsbereich u. U. eine abweichende Dämm-    stärke gegenüber der weiterführenden Leitung erfor-    derlich machen.    Der Achsabstand zwischen den Rohrleitungen ist mit    gleichem Maß auch in Wand- und Deckendurchführungs-    bereichen beizubehalten. 5. Das Verarbeiten und Nacharbeiten der    Rohrleitungswerkstoffe ( ablängen, kürzen,    anpassen, Schutzüberzug nachbessern etc.) darf nur    mit den vom Hersteller zugelassenen und    vorgesehenen Vorrichtungen und Stoffen erfolgen. 6. Die Dichtungsmittel sind auf die chemische,    thermische und mechanische Beanspruchung des    Durchflussmediums / Rohrwerkstoffes abzustimmen.    Dichtungsmittel nur mit DVGW-Anerkennung,    Prüfzeugnis und lebensmittelecht. Die nachfolgenden Leistungen gehören auch ohne besondere Erwähnung zum Montage- und Installations- umfang. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Der Leistungsaufwand ist mit den Einheitspreisen der Positionen abgegolten. 1. In alle Rohrsysteme sind an geeigneter Stelle leicht    ausbaubare Kontrollrohrstücke, zur Überprüfung des    Rohrinneren einzubauen. 2. Die in den Rohrleitungspositionen enthaltenen    Rohrbefestigungen:    2-teilige körperschallgedämmte Rohrschellen /    Gewindestab / Metalldübel gelten für Einzelrohrverlegung.    Bei Zusammenfassungen zu parallel geführten    Sanitär-Trassen sind Sammelbefestigungschienen mit    dem Positions-EHP ebenfalls abgegolten. 3. Befestigung der Einzelschienen, Sammelschienen,    Konsolen, usw.  körperschallgedämmt DIN 4109,    herstellen der Bohrung im Untergrund, Dübel    geeignetet mit bauaufsichtlicher Zulassung. 4. Sämtliche Stemm-, Bohr- und Fräsarbeiten als    Vorbereitung für die Montage aller Schrauben,    Halterungen, Befestigungskonstruktionen, Konsolen    etc. sind mit den Positions-EHP abgegolten. 5. Spülen und Druckprüfungen sämtlicher Art Montagegerüste 1. Der Leistungsaufwand für Montagegerüste,    Arbeitsbühnen, Hubsteiger bis 2 m    ist mit den Einheitspreisen der Positionen    abgegolten. Eine gesonderte Vergütung erfolgt    hierfür nicht. Mit den Montaggerüsten bis 2 m Höhe    können Installationen bis 3,5 m Höhe abgedeckt werden. 2. Mengen und Massen für höhere Installationsbereiche    sind in der Position angegeben. 3. Die dafür erforderlichen Montagegerüste /    Montagehilfen hat der AN selbst beizustellen. 4. Die Leistungsbeschreibung hierfür erfolgt in einem    separaten Titel.
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND KALKULATIONSHINWEISE
1.1 Abwasserleitungen PE
1.1
Abwasserleitungen PE
2 WASSERINSTALLATION
2
WASSERINSTALLATION
2.1 Rohrleitungen und Zubehör
2.1
Rohrleitungen und Zubehör
3 DÄMMUNG
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DÄMMUNG
3.1 Dämmung Schmutz- und
3.1
Dämmung Schmutz- und
3.2 Dämmung Kaltwasserleitungen
3.2
Dämmung Kaltwasserleitungen
3.3 Dämmung Warmwasserleitungen
3.3
Dämmung Warmwasserleitungen
3.4 Brandschutzdurchführungen
3.4
Brandschutzdurchführungen
4 EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE
4
EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND KALKULATIONSHINWEISE Nachfolgend aufgeführte Farbrikate und Typen sind mit der Bauherrschaft abgestimmt und zwingend anzubieten. Alternativen gleichwertiger Art sind zugelassen, jedoch vor Einbau mit dem Bauherren abzustimmen. Der Bauherr behält sich vor, jeden Sanitärgegenstand zu Bemustern. Der AN hat diese Kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND KALKULATIONSHINWEISE
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND KALKULATIONSHINWEISE Die Einrichtungsgegenstände BT6 Gastro werden komplett durch den Mieter Gastro eingebaut. Die Baugrenze ist die fertig installierte Rohinstallation mit Baustopfen. Die EG Ebenen in BT4 und BT5 werden nicht ausgebaut. Die Übergabe ist die Messstation am Schacht und der SW- Anschluss aus dem Boden.
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND KALKULATIONSHINWEISE
4.1 Installationssystem Duofix
4.1
Installationssystem Duofix
4.2 WC
4.2
WC
4.3 Waschtisch
4.3
Waschtisch
4.4 Ausguss
4.4
Ausguss
4.5 Montagezubehör
4.5
Montagezubehör
5 SONSTIGE LEISTUNGEN
5
SONSTIGE LEISTUNGEN
5.1 Spülen
5.1
Spülen
5.2 Profilstahlkonstruktionen
5.2
Profilstahlkonstruktionen
5.3 Kernbohrungen
5.3
Kernbohrungen
6 BESONDERE LEISTUNGEN
6
BESONDERE LEISTUNGEN
6.1 Dokumentation
6.1
Dokumentation
7 STUNDENLOHNARBEITEN
7
STUNDENLOHNARBEITEN
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND KALKULATIONSHINWEISE Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden. Die nachstehend aufgeführten Stunden sind vorgesehen für die Ausführung von unvorhersehbaren Arbeiten. Sie dienen nicht zur Erfüllung von Leistungen, die bereits mit den EHP der LV-Positionen abgegolten sind oder damit in Zusammenhang stehen. Stundenlohnzettel sind der Bauleitung wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen. Arbeiten die länger als 4 Wochen zurückliegen werden nicht mehr anerkannt. Die Vergütung erfolgt nach den EHP nachstehender Positionen und den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden auf der Baustelle. Meisterstunden und Stunden von Servicetechnikern werden wie Obermonteurstunden vergütet. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Erschwernis, Überstunden bzw. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, sowie an gesetzlichen Feiertagen werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich gefordert wurden.
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND
7._.010 Obermonteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Obermonteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Obermonteur/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
7._.010
Obermonteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
O
1.00
h
7._.020 Monteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Monteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Monteur/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
7._.020
Monteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
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7._.030 Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
7._.030
Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
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1.00
h
7._.040 Materialien Materialien Materialien die bei Nachweisarbeiten erforderlich werden, sind auf den Stundenlohnzetteln aufzumessen und nach der gültigen Bruttopreisliste des Großhändlers abzurechnen. Zur Abrechnung kommen ausschließlich die tatsächlich verbauten Massen. § 2 Abs. 3, VOB Teil B, kommen nicht zur Anwendung. Auf die gültige Bruttopreisliste des Großhändlers wird ein Nachlaß von ... % gewährt.
7._.040
Materialien
O
1.00
Psch
8 INSPEKTION UND WARTUNG
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INSPEKTION UND WARTUNG
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND KALKULATIONSHINWEISE Die Wartungsarbeiten gehen in die Wertung der Angebote mit ein, sie werden jedoch nicht zum Vertragsbestandteil. Der Abschluß eines Wartungsvertrags erfolgt durch ein gesondertes Auftragsschreiben durch die Nutzer / den Bauherrn.
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND KALKULATIONSHINWEISE
8._.010 Inspektion und Wartung Sanitäranlagen Inspektion und Wartung Sanitäranlagen Inspektion und Wartung umfassend: Wartung und Inspektion durch qualifiziertes Personal während der  normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen dieser Vereinbarung die Verpflichtung, durch ständige Aufrechterhaltung eines technisch ordnungsgemäßen Zustandes die Voraussetzungen für die Betriebs- und die Funktionsbereitschaft der Anlagenteile wie  auch der Anlage insgesamt zu schaffen. Sichtprüfung aller Geräte- und Anlagenteile auf äußerlich feststellbare Schäden. Durchführung aller Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes nach VDMA 24 176 und 24 186 Anlagen für alle wartungsbedürftigen Anlagen- und Bauteile der vorstehenden Titel dieses Leistungsverzeichnisses Wartungsintervalle nach VDMA 24 186, 1x jährlich Im Rahmen der Wartung (VDMA 24 186), werden sämtliche Leistungen erbracht, die infolge von normalem Verschleiß unter üblichen Betriebsbedingungen zur Herstellung der ständigen Betriebs- und Funktionsbereitschaft bzw. Verkehrssicherheit erforderlich sind. Hierzu gehören: Schmieren aller schmierbedürftigen Anlagenteile Beurteilung der Anlagenteile auf Abnutzung und ausreichende Lebensdauer mit Berichterstattung Erstellung eines Wartungsprotokolls Störungssuche Störungsbeseitigungen an Anlagenteilen soweit, damit kurzfristig eine Funktionsunterbrechnung bzw. - beeinträchtigung behoben werden kann Erstellen eines Berichtes zur notwendigen Sofort- bzw. Versorgungsreparaturen, falls erforderlich Nicht in der Kostenpauschale für die Leistungskomponente Wartung enthalten sind: Betriebsmittel wie Schmier- und Reinigungsmaterial, Spezialöl Verschleiß- und Ersatzteilgeräte die im Rahmen der Wartung bzw. bei Störungen ausgetauscht werden müssen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden gesondert berechnet. Beseitigung von Betriebsstörungen, die auf unsachgemäßen Behandlungen, höherer Gewalt  oder berichteten Mängeln beruhen Instandsetzungen und Durchführungen von Reparaturarbeiten Für  Arbeiten außerhalb  des Leistungsumfanges der Leistungskomponente Inspektion und Wartung gelten die nachfolgenden Montageverrechnungssätze des Auftragnehmers. Kosten Inspektion und Wartung wie vorstehend beschrieben, für einen Zeitraum von 5 Jahren nach mängelfreier Abnahme. Die Kosten sind nachfolgend pro Jahr unter Berücksichtigung einer Preisgleitklausel anzugeben. Der Bauherr behält sich vor, die Wartungsarbeiten jährlich zu vergeben.      1.   Jahr      .............      2.   Jahr      .............      3.   Jahr      .............      4.   Jahr      .............      5.   Jahr      .............      Darin enthalten:      Lohnkostenanteil            ... %      Materialkostenanteil        ... %      Allgemeinkostenanteil       ... %
8._.010
Inspektion und Wartung Sanitäranlagen
O
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8._.020 Stundenverrechnungssätze Sanitäranlagen Stundenverrechnungssätze Sanitäranlagen Stundenverrechnungssätze Für die  Personaleinsätze,  welche  nicht mit der Pauschale  nach Pos. 1 dieses Titels  abgegolten sind, gelten folgende Stundenverrechnungssätze: Obermonteur                        EUR / h  ........... . Obermonteur/ Reisestunden                      EUR / h  ............ Spezialmonteur                     EUR / h  ........... . Spezialmonteur/ Reisestunden                       EUR / h  ........... . Werkstattwagengestellung         EUR / h  ............ Werkstattwagen                     EUR / km ........... .
8._.020
Stundenverrechnungssätze Sanitäranlagen
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1.00
St