Metallbauarbeiten
Kreis Wesel, NB Berufskolleg Ausbauarbeiten
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12 Metallbauarbeiten
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Metallbauarbeiten
ZTV METALLBAUARBEITEN ZTV METALLBAUARBEITEN 1. Geltungsbereich / Allgemeines Die nachfolgenden ZTV gelten allgemein sowie übergreifend für sämtliche zu erbringende Leistungen. Sämtliche Hinweise zur Ausführung sind den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen. Bei der Kalkulation der Preise sind diese und weitere Detailentwicklungen durch die noch zu erstellende Werk- und Montageplanung des AN, zu berücksichtigen. Zusätzlich sind nachfolgend beschriebene Leistungen Sache des AN und für die Preisbildung maßgebend. Vor Ausführung von Schweißarbeiten ist durch den AN dem AG und den Bauaufsichtsbehörden in dreifacher Ausfertigung ein gültiger „Großer Befähigungsnachweis zum Schweißen von Stahlhochbauten“ nach DIN 18801 zu übergeben. Alle Arten und Ausbildungen der Verankerungen der Unterkonstruktionen, z.B. Dübel, Bolzen, Ankerschienen, Konsolankern gehören zum Leistungsumfang. 2. Stoffe / Bauteile Im Wesentliche umfasst die Leistung Treppengeländer u. -handläufe, und Gitterrostebenen. Die Befestigung der Bauteile erfolgt an Wänden, Decken und sonstigen Bauteilen hauptsächlich aus Stahlbeton im Innen- und Außenbereich. Maßnahmen zur Aufnahme der zulässigen Toleranzen der Vorgewerke sind bei den Konstruktionen zu berücksichtigen. Bauwerks- und Bauteilfugen müssen übernommen werden. Für die Montagen und Befestigungen sämtlicher Bauteile sind ausschließlich zugelassene, jeweils auf den Untergrund abgestimmte Schraub-, Dübel- und Schweißverbindungen zugelassen. Bauteile aus Metall sind nur in korrosionsgeschützter Ausführung zulässig. Oberflächen Stahlteile, endlackiert: Entrosten/Entfetten Spachteln Schleifen Grundieren Schleifen Zwischen- und Schlussbeschichtung mit Alkydharzlackfarbe, Farbton nach Angabe des AG - Stahlteile, verzinkt: Tauchbadverzinkung, Mindestschichtdicke 90 my Fehlstellen und Beschädigungen sind unmittelbar nach der Montage mit geeigneten Verfahren unsichtbar und dauerhaft zu beseitigen. - Pulverbeschichtung: Reinigung durch Sandstrahlen Grund- und Deckbeschichtung, Mindestschichtdicke 60 my - Stahlteile Edelstahl: Geschliffen, 240-er Korn, Längsschliff Die Profilaußenabmessungen und Befestigungsabstände der in den Details beschriebenen Bauteile sind einzuhalten. Die dafür erforderlichen, ggfs. von der Planung abweichenden, Wandstärken sind vom Bieter eigenverantwortlich an Hand der Vorgaben und Gegebenheiten zu ermitteln. Abweichungen sind nur nach Absprache mit dem AG möglich. Geländer-/Handlauf-/Wandhandlaufverkröpfungen an Podesten und Bauteilecken sind ausschließlich aus vorgefertigten Formstücken und durchgängig herzustellen (nicht stumpf zu stoßen). Rohrenden aus Stahl/Edelstahl sind mit ausgerundeten, verschweißten Abdeckkappen zu verschließen. Sichtbare Schweißstellen sind nicht zugelassen. 3. Ausführung Stahlprofile untereinander sind "stumpf" zu verschweißen. Alle Schweißnähte sind sauber verputzt und geschliffen auszuführen. Alle sichtbaren Kanten (Stahl, Glas und Holz) sind mit einem leichten Kantenschliff zu brechen. Sämtliche Kanten (insb. nach Verzinkung) sind zu entgraten, um Verletzungsgefahren (u.a. Handläufe) zu vermeiden. Überstehende Schraubenköpfe sind bündig mit den Konstruktionen sauber abzuschleifen und zu verputzen, wobei die Schraubfunktion nicht beeinträchtigt werden darf. Später sichtbare Verschraubungen sind durch Abdeckplättchen in der Art der Oberfläche zu verschließen Sämtliche Dimensionsangaben der Materialien sind durch den AN eigenverantwortlich im Rahmen der Bauteilstatik zu prüfen und bei statischer Erfordernis in Rücksprache mit dem Architekten anzupassen und mittels statischem Nachweis zu verifizieren. Hierbei sind ebenfalls sämtliche statisch erforderlichen Zwischenbauzustände, temporäre Unterstützungen, Aussteifungen etc. einzukalkulieren und im Rahmen der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Alle Stahlbauteile im Inneren des Gebäudes sind grundsätzlich endlackiert herzustellen, soweit in der Ausführungsbeschreibung oder im Bemusterungskatalog keine gegenteiligen Angaben gemacht werden. Alle Stahlbauteile im Außenbereich sind grundsätzlich feuerverzinkt auszuführen, soweit in der Ausführungsbeschreibung oder im Bemusterungskatalog keine gegenteiligen Angaben gemacht werden. 4. Nebenleistungen Zusätzlich sind folgende Leistungen Sache des AN und für die Preisbildung maßgebend, und grundsätzlich zu beachten / zu berücksichtigen: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen, Beschädigungen oder Verfärbungen angrenzender Bauteile. Die Befestigung der Schutzmaßnahmen ist so auszuführen, dass keine Beschädigungen oder Spuren an den Fremdgewerken verbleiben. Alle Arten und Ausbildungen des Korrosionsschutzes, inwändigem Korrosionsschutz von Konstruktionen aus Hohlprofilen sind durch den AN zu berücksichtigen. Sämtliche Maßnahmen zur Vermeidung von Kontaktkorrosion Die Bauteilfertigung ist im Regelfall nach theoretischen Maßen unter Berücksichtigung der Toleranz von Vorgewerken vorzusehen. Alle Verbindungen und Befestigungen am Bauwerk müssen so konstruiert sein, dass unter Einhaltung der für die Metallarbeiten zulässigen Toleranzen ein Ausgleich gegenüber dem Rohbau sichergestellt ist. Sämtliche Verbindungen der einzelnen Konstruktionsteile müssen ebenfalls zur Aufnahme dieser Toleranzen und Gebäudedehnfugen geeignet sein. Sämtliches Vergießen von Ankern sowie Ausstopfen von Anschlussfugen zum Bauwerk mit Mineralwolle. Sämtliche Maßnahmen zur vollständig gangbaren Montage, Inbetriebnahmen sowie Einweisung des AG etc. Ausbildungen und Maße von Trag- und Unterkonstruktionen sind durch den AN eigenständig anhand der planerischen Vorgaben zu ermitteln, und zur Freigabe vorzulegen.
ZTV METALLBAUARBEITEN
12.01 Bauabschnitt 1
12.01
Bauabschnitt 1
12.02 Bauabschnitt 2
12.02
Bauabschnitt 2