1 VORBEMERKUNGEN
BAUSTELLENEINRICHTUNG (DIN 18299) BAUSTELLENEINRICHTUNG (DIN 18299)
BAUSTELLENEINRICHTUNG (DIN 18299)
1 BAUSTELLENEINRICHTUNG (DIN 18299)
BAUSTELLENEINRICHTUNG (DIN 18299)
BAUSTELLENAUSSTATTUNG BAUSTELLENAUSSTATTUNG
1. 2 BAUSTELLENAUSSTATTUNG
ERDARBEITEN (DIN 18300) ERDARBEITEN (DIN 18300)
3 ERDARBEITEN (DIN 18300)
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1. Vorbemerkungen
Es gelten die:
- DIN 18300 - Erdarbeiten
- DIN 18318 - Verkehrswegebauarbeiten
Folgendes ist zu beachten:
- Stoffe und Bauteile müssen den einschlägigen DIN-Vorschriften entsprechen,
- alle Schwierigkeiten, die sich aus der Besonderheit der Gebäude, der Erdzwischenlagerung und der Zufahrt ergeben,
- die zeitlichen Abstände zw. den einzelnen Bauabschnitten und der damit verbundenenUnterbrechungen der Arbeiten,
- das Einmessen der Anlagen,
- das Sichern von Leitungen, Kanälen, Dränen, Kabeln,Grenzsteinen, Bäumen u. dgl.
- Munitionssuche durch den staatlichen Munitionsbergungsdienst kann ebenfalls zu Arbeitsunterbrechungen führen.
2. Die Einheitspreise enthalten folgende Leistungen:
2.1 Erdaushub
Hinterfüllung und Bodenabfuhr werden grundsätzlich nur nach fester Masse ohne Berücksichtigung der Auflockerung abgerechnet. Abtragsstärke lagenweise in ca. 50 cm Dicke.
2.2 Freigabe Hinterfüllung
Die Freigabe für die Hinterfüllung erfolgt durch die Bauleitung.
2.3 Nivellement
Vor Beginn und nach den Ausschachtarbeiten ist vom AN ein Flächennivellement im Raster von 3,00/3,00 m zu erstellen und der Bauleitung sofort zur Verfügung zu stellen. Der Bauleitung ist 2 Wochen vor Beginn der Aushubarbeiten ein Aushubplan zur Genehmigung vorzulegen. Eine laufende Kontrolle ist zur Einhaltung geplanter Höhen unerlässlich.
2.4 Gründungsplanum
Das endgültige Gründungsplanum ist erst unmittelbar vor Beginn der Sauberkeitsschicht freizulegen. Die Arbeiten müssen ggf. bei schlechter Witterung in kleinen Abschnitten ausgeführt werden. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht.
2.5 Bodenbeschaffenheit
Bei Erdarbeiten ist das Bodengutachten zu beachten, bei Auffinden von alten Schürfgruben, Grabenverfüllungen u.ä. ist sofort die Bauleitung zu informieren, um die Arbeiten mit dem Bodengutachter und dem Statiker festzulegen.
2.6 Verdichtungsnachweise
Nachweis geforderter Proktordichten nach Bodeneinbau ist in der notwendigen Anzahl einzukalkulieren. Die Nachweise sind der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen.
2.7 Entsorgung kontaminierten Aushubes
Entsorgung von kontaminiertem Aushub mit dem Nachweis der Entsorgung und der Kontaminierung.
2.8 Abnahmen Bodengutachter / Landvermesser
Die Kosten für die Abnahmen durch den Bodengutachter und dem Landvermesser sind einzukalkulieren. Das Protokoll des Landvermessers ist der Bauleitung zu zuleiten, ebenso das Aufmaß des Landvermessers. Diese Vermessungsarbeiten sind durch den AN zu veranlassen.
2.9 Schachtfreigabe
Vor Beginn der Erdarbeiten sind durch den AN sofort nach Auftragserteilung selbstständig bei den zuständigen Fachingenieuren von Ver- und Entsorgungsleitungen Medienleitungen, Lagepläne usw. anzufordern. Dabei ist festzustellen, ob durch die Bauarbeiten unterirdische Kabel, Starkstromanlagen, Gasanlagen oder andere Leitungen oder Anlagen gefährdet sind. Es sind alle Vorkehrungen zu treffen, um die Beschädigung solcher Anlagen zu vermeiden.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
40 AUSHUB UND ABTRAGEN / VERFÜLLUNG
AUSHUB UND ABTRAGEN / VERFÜLLUNG
VORARBEITEN VORARBEITEN
3. 1 VORARBEITEN
BAUGRUBENAUSHUB BAUGRUBENAUSHUB
3. 2 BAUGRUBENAUSHUB
BAUGRUBE VERFÜLLEN BAUGRUBE VERFÜLLEN
3. 3 BAUGRUBE VERFÜLLEN
SONSTIGES SONSTIGES
9 SONSTIGES
STUNDENLOHNARBEITEN STUNDENLOHNARBEITEN
9. 2 STUNDENLOHNARBEITEN
SONSTIGES SONSTIGES
9. 3 SONSTIGES