Entkernung BT3
Krankenhaus Hersbruck
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HINWEIS: Aktualisierung LV vom 05.12.2025 LV-Aktualisierung am 05.12.2025 Textergänzung Vorbemerkungen TEIL 1, Punkt11 Bauablauf Ergänzung Pos. 01.01.4 Ergänzung Pos. 01.01.5 Ergänzung Pos. 01.01.6 Ergänzung Pos. 01.01.7 Änderung LV-Text Pos. 01.02.2, 01.02.3, 01.02.4 Änderung Massen Pos. 02.01.6 Änderung LV-Text Pos. 02.02.3 Ergänzung Pos. 02.02.4 Änderung LV-Text Pos. 03.01.1 Ergänzung Pos. 03.01.6 Ergänzung Pos. 03.04.6 Entfall der Pos. 03.05.1, 03.05.2, 03.05.3 Änderung Text und Massen Pos. 04.01.13 Ergänzung Hinweise zu Pos. 3.1.5 und Pos. 4.1.13 Ergänzung Hinweis Pauschalisierung Ergänzung Anlagen, mit Pläne Lüftungsanlage Ansprechpartner Schadstoffe: R & H Umwelt GmbH Schnorrstraße 5a 90471 Nürnberg Herr Kilb Telefon: +49 911 86 88 - 166 Fax: +49 911 86 88 - 111 Mobil: +49 151 183 551 20 YKilb@rh-umwelt.de
HINWEIS: Aktualisierung LV vom 05.12.2025
HINWEISE zu Positionen 3.1.5 und 4.1.13 Die Positionen 3.1.5 und 4.1.13 betreffen mögliche Verdachtsmomente innerhalb der in den Metallkästen verbauten Komponenten, insbesondere (Flach-)Dichtungen. Diese Positionen wurden in das Leistungsverzeichnis aufgenommen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich in den Metallkästen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) asbesthaltige Dichtungen befinden. Dies umfasst die Metallkästen in den folgenden Räumlichkeiten: U2.002 (51 m²) U2.005 (44 m²) U2.006 (21 m²) U1.034 (53 m²) Raum 333 (35 m²) Zur baubegleitenden Überprüfung, ob tatsächlich asbesthaltige TGA in den Metallkästen der o.g. Räumlichkeiten vorliegt ist folgende Vorgehensweise zu bepreisen: Zerstörungsfreies Öffnen der Metallkästen mit TGA (z.B. durch Wartungsöffnungen) in den genannten Räumen im Beisein der fachgutachterlichen Begleitung des AG (Zeitaufwand Facharbeiter gesamt: 5 Std.). Diese Arbeiten sind unmittelbar am Anfang der Entkernungsmaßnahme einzuplanen. 1. Falls keine asbestverdächtigen Dichtungen erkennbar sind: Die TGA wird durch den Fachgutachter vor Ort freigegeben und kann unter Anwendung allgemeiner Schutzmaßnahmen ausgebaut werden. Eine konventionelle Verwertung der metallischen Materialien ist, unter Vorbehalt der Zustimmung der Abfallannahmeeinrichtung, möglich. 2. Falls Dichtungen mit Asbestverdacht erkennbar sind: Probenahme verdächtiger Dichtungen/Materialen durch den Fachgutachter des AG mit anschließender Analytik auf den Parameter Asbest. Die Laborlaufzeit beträgt ca. 5 bis 7 Werktage. Nach der Probenahme sind die Metallkästen wieder zu verschließen. Die Rückbau- bzw. Entkernungsmaßnahmen an den beprobten TGA-Bereichen sind bis zum Vorliegen der Asbestbefunde einzustellen, in den restlichen Bereichen des Gebäudes kann gemäß den Vorgaben des LV weitergearbeitet werden. Unterbrechungen des Bauablaufs ausgehend von der beprobten TGA sind unbedingt zu vermeiden. Für den Fall, dass asbesthaltige Dichtungen laboranalytisch nachgewiesen werden, ist folgende Vorgehensweise anzuwenden. Einrichten eines stationären Schwarzbereiches nach den Vorgaben der TRGS 519 zur Abtrennung von asbesthaltigen Dichtungen aus den Metallkästen der TGA. Die Verortung des stationären Schwarzbereichs sollte so gewählt werden, dass z.B. eine ebenerdige Ausfuhr der separierten Materialströme möglich ist und dass die BE des Asbest-Schwarzbereichs nicht die anderen Entkernungsmaßnahmen von BT3 beeinträchtigt. Stundenaufwand Facharbeiter für das Einschleusen der Bauteile, Separieren der asbesthaltigen Bestandteile, Reinigen und Ausschleusen der separierten Bauteile (Asbestabfälle, Metallschrott etc.) Reinigung des Schwarzbereichs nach den Vorgaben der TRGS 519. Die Kontrollmessung vor Aufhebung der Schutzmaßnahmen (KAS) übernimmt der Fachgutachter des AG. Abbau des stationären Asbest-Schwarzbereichs incl. fachgerechter Entsorgung des angefallen asbesthaltigen Abfälle und Verbrauchsmaterialien Sollte ein stationärer Schwarzbereich eingerichtet werden, ist zu prüfen, ob das Separieren der asbesthaltigen Bestandteile (Litaflex-Dichtung und Klappenblatt) der Brandschutzklappen (BSK) in dem Schwarzbereich ebenfalls stattfinden kann. Aufgrund der großen Anzahl an BSK und der variierenden Größe ist eine Separierung der Stoffströme vor Ort ggf. wirtschaftlicher als die Entsorgung der ganzen BSK als asbesthaltiger Abfall.
HINWEISE zu Positionen 3.1.5 und 4.1.13
HINWEIS Pauschalisierung Pauschalisierung der Gesamtleistung möglich, davon ausgenommen sind: LV-Pos. 3.1.5 Titel 04 Entsorgung Diese Leistungen sind auf Nachweis zu erbringen.
HINWEIS Pauschalisierung
Vertragsbedingungen Vertragsbedingungen Als Vertragsgrundlage wird die VOB/B vereinbart, mit folgenden Konkretisierungen: 1.1) Ausführung (§4  Abs.4 VOB/B) Es werden keine Bauumlagen nach VOB/B vereinbart: 1.2) Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) Es werden folgende Vertragsfristen nach VOB/B vereinbart: Baubeginn:          ____07.01.2026____ Fertigstellung:      ___ 24.04.2026____ Zwischenfrist:      ___ 30.01.2026, Fertigstellung Entrümpelung 1.3) Mängelansprüche (§ 13 VOB/B) Es werden keine Mängelansprüche nach VOB/B vereinbart. 1.4) Sicherheitsleistungen (§ 17 VOB/B) Es werden keine Sicherheitsleistungen nach VOB/B vereinbart.
Vertragsbedingungen
Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung Das ehemalige Krankenhaus in Hersbruck soll zum Wohngebäude mit 94 Wohnungen umgenutzt und eine zweigeschossige Parkgarage errichtet werden. Der Gebäudebestand setzt sich aus einem aus mehreren, bis zu fünfgeschossigen Bauteilen bestehenden Hauptbau und fünf kleineren Gebäuden zusammen. An der Ost-, Nord- und Westseite befinden sich jeweils eingeschossige Anbauten. Das Gebäude orientiert sich mit einem vorgelagerten geschlossenen Eingangsbereich zur Robert-Koch-Straße, von wo aus zugleich die Erschließung erfolgt. Es wurde bis zum Jahr 2019 als Krankenhaus genutzt. Entlang der Großviehbergstraße reihen sich drei eingeschossige untergeordneten Nebenanlagen auf. Östlich des Hauptgebäudes befinden sich zwei weitere eingeschossige Garagenbauten für jeweils ein Fahrzeug. Das Hauptgebäude wird in drei Bauteile BT1, BT2 und BT3 unterteilt. Für die Beseitigung der mit dem Hauptbau verbundenen Bauteile (Eingangshallte, Aufzugsschacht und Dach Anlieferung) wird eine entsprechende Abbruchanzeige gestellt. Im Zuge der Nutzungsänderung des Hauptgebäudes werden weitere baurechtlich relevante Maßnahmen durchgeführt. Errichtung Außenaufzug mit Windfang BT2 Errichtung Außenaufzug BT3 Errichtung von Balkonanlagen, BT1, BT2, BT3 Errichtung von Laubengängen, BT1 Errichtung von Gauben, BT3 Errichtung Staffelgeschoss, BT2 Errichtung einer Parkgarage Errichtung Heizhaus mit aufgesetztem Gemeinschaftsraum Im Vorfeld wurde eine Schadstofferkundung durchgeführt. Hierbei wurden u.a asbesthaltige Spachtelungen an den Wandputzen der Bauteile BT1 und BT2 festgestellt. Eine Systematik konnte nicht festgestellt werden, so dass ein Generalverdacht für alle Putzoberflächen in diesen Bauteilen besteht. Eine Ausnahme stellen die Treppenhäuser dar, die durch eine Nacherkundung asbestfrei deklariert werden konnten. Vor Beginn der Entkernungsarbeiten in BT1 und BT2 wird eine entsprechende Asbestsanierung durchgeführt. BT3 ist weitestgehend schadstofffrei. Nach Schadstofffreiheit und Entkernung der Gebäudeteile werden Rohbau- und Grundleitungsarbeiten und Gebäudeabdichtungsmaßnahmen durchgeführt. Der Bestandsdachstuhl auf BT2 wird abgebrochen, die Decke über OG3 neu betoniert. Darauf wird das Staffelgeschoss in Holzbauweise mit Südterrassen errichtet. Das Dach wird als begrüntes Flachdach ausgebildet und für eine PV-Anlage vorgerichtet. Das Dachgeschoss des Altbaus erhält im Zuge des Umbaus keine neue Nutzung. Die Flächen der Mansarde und die oberste Geschossdecke werden gedämmt und das Dach mit einer Biberschwanzdeckung belegt. Der Dachstuhl wird statisch ertüchtigt. Das Dach von BT3 wird abgedeckt, die Flächen der Mansarde und oberste Geschossdecke gedämmt, die Bestandsgauben energetisch saniert und neue Gauben errichtet. Das Dach wird mit Titanzink eingedeckt und der Dachstuhl statisch ertüchtigt. Für den neuen Aufzug an BT2 wird ein betonierten Außenschacht und eine Glasfassade im Windfang- und Flurbereich errichtet. Der Außenaufzug an BT3 ist als Stahl-Glas-Konstruktion geplant. Die Balkonanlagen aus Stahlkonstruktion werden auf Stützen vor die Bestandsfassaden gestellt und erhalten als Belag beschichtete Holzelementplatten als Fertigteile. Ein Teil der Wohnungen in BT1 werden von Norden her erschlossen. Hierfür wird eine auf Stützen ablastende Laubengangkonstruktion in Stahlbauweise als Bindeglied zwischen Treppenhaus BT2 und Wohnungseingängen BT1 errichtet. An der östlichen Grundstücksgrenze wird eine Parkgarage für 53 PKW-Fahrzeuge errichtet. Die Parkgarage ist nach GaStellV als Großgarage mit bis zu 100 Stellplätzen einzustufen. Das obere Parkdeck ist direkt von der Robert-Koch-Straße aus anfahrbar. Das untere Parkdeck wird vom Grundstück aus auf der Westseite angefahren. Die zweigeschossige Konstruktion ist als oberirdische und offene Parkanlage geplant. Das untere in Stahlbetonbauweise geplante Parkdeck steckt teilweise im Gelände und wird mit entsprechender Schachtausbildung ausreichend belüftet. Das obere Deck wird in Stahlskelettbauweise errichtet. Das Dach wird als leicht geneigtes begrüntes Flachdach ausgebildet und für eine PV-Anlage vorgerichtet. Die Außenwände des Hauptgebäudes werden für den Einbau neuer, teilweise bodentiefer Holzfenster mit außenliegender Sonnenschutzanlage vorgerichtet. Im Vorfeld wurde eine Untersuchung der Verkehrslärmimmission durchgeführt. Die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Schalldämm-Maße der Außenbauteile werden im Bereich der Aufenthaltsräume entsprechend berücksichtigt. Die Bestandsfassaden erhalten ein mineralisches Wärme-Dämm-Verbundsystem und werden farblich mit "fränkischen" Farbtönen gestaltet. Der Innenausbau und die Grundrissgestaltung der Wohnungen erfolgt je nach Anforderungen an den Brand- und Schallschutz mit KS-Steinen oder Gipskartonwänden. Die Decken werden ebenfalls nach Anforderungen an Brand- und Schallschutz bis auf wenige Ausnahmen mit GK abgehängt. Decken- und Bodenplatten werden nach Anforderungen an den Brand- und Schallschutz neu aufgebaut und mit einer Fußbodenheizung ausgestattet. Als primäre Energiequelle ist eine Wärmepumpenanlage geplant. Der Standort der Anlage wird in Abhängigkeit der Schallschutzvorgaben festgelegt. Dafür ist ein entsprechendes Gutachten beauftragt. Als Lüftungskonzept für die Wohnungen ist eine Abluftanlage mit Nachströmung über Fensterfalzlüfter vorgesehen. Im Vorfeld wurde ein Bodengutachten in Auftrag gegeben. Hierbei wurde u.a die Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens geprüft. Aufgrund der hydrophoben Eigenschaft ist in Abstimmung mit der Stadtentwässerung geplant, anfallendes Regenwasser in Retentionsbehälter einzuleiten und den Überlauf mit entsprechender Drosselung in den städtischen Kanal überzuleiten
Allgemeine Baubeschreibung
Wichtige Hinweise Allgemeine Hinweise Baustellensauberkeit: Die Reinigung der Baustelle von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich und kostenlos und ohne aufforderung täglich vorzunehmen, dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mind. wöchentlich abzufahren. Nach den jeweils gültigen kummunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Sollte der AN der vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommen, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursacher anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip. Lagerung von Materialien: Sämtliche Trockenbau- u. Gipserzeugnisse inkl.  Dämmmaterialien, sind trocken u. witterungsgeschützt zu lagern. Die Verantwortung über den Inhalt der vom AN und dessen Subunternehmern gestellten Bauschuttcontainern liegt ausschließlich beim AN. Eine Vermischung der Abfälle durch andere Gewerke stellt keine Grundlage für Nachforderungen gegenüber dem AG dar. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten, die für unvorhergesehene Arbeiten anfallen, werden nach Auftragserteilung und Bestätigung durch die Bauleitung verrechnet. Anzubieten ist, für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten und allen anderen Nebenkosten. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden jedoch nicht eingerechnet. An- und  Abfahrtszeiten sind in den Stundenlöhnen einzurechnen, sie werden nicht separat vergütet. Grundlage für Regieleistungen ist die VOB Teile A und B (neueste Ausgabe) insb. Teil B § 15 Nr. 1-5. Die Regiezettel sind werktäglich, spätestens nach 7 Tagen nach erfolgter Regieleistung der Bauleitung vorzulegen. Regiezettel, die zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden, werden nicht anerkannt. Sämtliche Geräte sind frei Baustelle zu rechnen. Die Lieferung von Material versteht sich frei Baustelle. Leistungsverzeichnis: Das Leistungsverzeichnis und die dort aufgeführten Massen stellen keine Bestellgrundlage dar. Der AN hat vor Materialbestellung eine schriftliche Freigabe von der Bauleitung einzuholen. Der AN muss sich eigenverantwortlich die Gegebenheiten vor Ort anschauen und aufnehmen. Weitere Hinweise: Dieses Leistungsverzeichnis enthält folgende Leistungen: - Entrümelungsarbeiten im Gebäudeteil BT3 - Schutzeinrichtungen für drei bestehende Treppenhäuser BT1, BT2, BT3 - Entkernung BT3 In den Gebäudeteilen BT1 und BT2 wurden bei der Schadstoffvoruntersuchung asbesthaltige Spachtelmassen und Putze an den Wandoberflächen festgestellt. Im Zuge der im Vorfeld hergestellten Bauteilöffnungen wurden asbesthaltige Stoffe in Form von Staub und Bauschutt freigelegt. Sämtliche Arbeiten in diesen Gebäudeteilen sollten aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht mit FFP3-Maske und Staubanzug durchgeführt werden. Gelesen und anerkannt: _______________________________________ Datum, Stempel, rechtsverbindliche Unterschrift
Wichtige Hinweise
Vorbemerkungen TEIL 1 Vorbemerkungen TEIL 1 Die Vorbemerkungen stellen allgemeine Vertragsklauseln, technische Aussagen und spezielle Projektanforderungen bereit und werden Vertragsbestandteil. 1. Eignungsnachweise Zum Nachweis der Qualifikation des ausführenden Unternehmens sind mit Angebotsabgabe folgende Unterlagen vollständig einzureichen: Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 (Asbest fest- und schwach gebunden), Sachkundenachweis gemäß DGUV 101-004, Fachkundenachweis gemäß TRGS 521 (Künstliche Mineralfasern - KMF), Fachkundenachweis eines Abfallbeauftragten gemäß § 9 AbfBeauftrV oder vergleichbare Referenzen zur Abfallentsorgung, Nachweis gemäß Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV), oder alternativ Entsorgungswege über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, Drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten fünf Jahre, Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 inkl. aller geforderten Nachweise. Hinweis: Der Bauleiter sowie der auf der Baustelle eingesetzte Polier müssen zwingend über die entsprechenden Sachkundenachweise verfügen. Werden Nachunternehmer eingesetzt, sind diese im Angebot namentlich zu benennen. Die entsprechenden Nachweise sind ebenfalls beizufügen. Wichtig: Fehlende Nachweise führen zum Ausschluss des Angebots. 2. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: Bauzeitenplan: Ein wochengenauer Bauzeitenplan ist mit dem Angebot vorzulegen. Nachweis Haftpflichtversicherung: Diese muss mindestens 5 Millionen Euro für Personen, Vermögens- und Sachschäden, mindestens 3 Millionen Euro für Umweltschäden und 3 Millionen für Asbestschäden betragen. Eine Deckelung der Versicherungssummen ist nicht zulässig. Die Versicherung muss bei einem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen sein.. Wichtig: Fehlende Nachweise führen zum Ausschluss des Angebots. 3. Bauzeit siehe Vertragsbedingungen 4. Immissionsschutz Gemäß BImSchG und AVV Baulärm in der jeweils aktuellen Fassung sind die Werte für Allgemeine Wohngebiete (tagsüber 55 dB(A), nachts 40 dB(A) einzuhalten. Das Merkblatt der Stadt Nürnberg zum Schutz gegen gewerblichen Baulärm ist zu beachten. Auf der Baustelle eingesetzte Baumaschinen und -geräte, die unter die Bundesimmissions- schutzverordnung (BImSchV) fallen, müssen den dort festgelegten Anforderungen entsprechen. Es sind lärmarme Baumaschinen nach dem Stand der Technik einzusetzen, vorzugsweise mit dem Umweltzeichen Blauer Engel (RAL-UZ 53). Für Transportfahrzeuge sind geräuscharme Fahrzeuge gemäß § 49 Abs. 3 StVZO zu verwenden. Benachbarte bauliche Anlagen sind gemäß DIN 4150 (aktuelle Fassung) gegen Schäden durch Erschütterungen zu schützen. Das direkte Abwerfen von Bauschutt sowie der Einsatz von Schuttrutschen ist nicht gestattet. Während der Abbrucharbeiten und beim Umschlag des Abbruchmaterials ist die Entstehung von Staubimmissionen nach dem Stand der Technik zu minimieren. Gemäß TRGS 900 sind folgende ein Arbeitsplatzgrenzwerte einzuhalten: A-Staub (alveolengängig): max. 1,25 mg/m³ E-Staub (einatembar): max. 10 mg/m³ (Schichtmittelwert) Vom Auftragnehmer einzuplanende Maßnahmen zur Staubminderung: Erhöhung des Feuchtegehalts des Abbruchmaterials, Abdeckung von Schuttcontainern und Haufwerken (z.Bsp. mit Planen), feuchthalten oder Einsatz von Netzmitteln Vermeidung von Überladung und Zwischenabwurf beim Greifereinsatz, Minimierung der Fallhöhe beim Abkippen, automatische Anpassung der Abkipphöhe an wechselnde Schütthöhen. Beim Einsatz von Staubbindemaschinen, Spritzdüsen oder C-Schläuchen ist sicherzustellen, dass: das anfallende Wasser fachgerecht abgeleitet wird, keine Unterspülungen entstehen, keine angrenzenden Flächen oder Bauwerke außerhalb des Baufeldes benetzt werden. besprüht werden. Die baulichen Besonderheiten, sowie die umliegenden Gebäude und Nutzungsbereiche sind der Baubeschreibung zu entnehmen. 5. Arbeitszeiten Die tägliche Arbeitszeit wird werktags (Mo. - Fr.) auf 07:00 - 18:00 Uhr beschränkt. Materiallieferungen außerhalb der Arbeitszeit sind grundsätzlich zu vermeiden und nur in begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger Anmeldung und schriftlicher Genehmigung durch den Auftraggeber (AG) zulässig. Abtransporte außerhalb der Arbeitszeit sind nicht gestattet. Die Nutzung der Baustelleneinrichtung oder der Abbruchgebäude zu Übernachtungszecken ist dem Auftragnehmer (AN) ausdrücklich untersagt. 6. Anschlussmöglichkeiten für Wasser, Energie, Abwasser Die Verlegung von Strom, Baufrisch- und -abwasser von den Anschlussstellen zu den Verwendungsstellen des Abbruchunternehmers gilt gemäß VOB/C, DIN 18299 als Nebenleistung. Diese ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Die Anschlussstellen sind im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichnet. Die Verbrauchskosten trägt der AN. Erforderliche Genehmigungen für die Ausführung sind vom AN rechtzeitig zu beantragen und einzuholen. 7. Freischaltung der Medien und Kampfmittelfreiheit Alle vorhandenen Gas-, Wasser-, Telekommunikations- und Stromleitungen werden bauseits vor Baubeginn stillgelegt. Der AN ist verpflichtet, vor Beginn jeglicher Arbeiten die Medienfreiheit eigenverantwortlich zu überprüfen und zu dokumentieren. 8. Lage von Bestandsleitungen Auf dem Baufeld und im unmittelbaren Umfeld befinden sich aktive Bestandsleitungen aller Medienarten. Den Ausschreibungsunterlagen liegen Spartenpläne als Anlage bei. Beim Auffinden unbekannter oder möglicherweise aktiver Leitungen sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen und die örtliche Bauüberwachung (BÜ) zu informieren. In sensiblen Bereichen sind Suchschachtungen in Abstimmung mit der BÜ durchzuführen. Ablauf bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Keine eigenmächtigen Reparaturen! Arbeiten an der betroffenen Stelle sofort einstellen,, BÜ informieren, Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung einleiten. 9. Bauverfahren Die Wahl der geeigneten Verfahren für Sanierung und Entkernung obliegt dem AN, sofern in der Leistungsbeschreibung kein konkretes Verfahren vorgegeben ist. Die Arbeiten sind staub- und lärmarm sowie erschütterungsarm durchzuführen. Das Abbruchmaterial ist gemäß DIN 18459, Punkt 3.3.6 in transportfähige Teile zu zerkleinern. Das Brechen des Abbruchmaterials auf dem Baufeld ist untersagt. 10. Statische Sicherungsmaßnahmen Die Standsicherheit ist in jeder Phase zu gewährleisten. Statische Sicherungsmaßnahmen (z.Bsp. Absteifungen, Abfangungen) sind vom AN zu planen und umzusetzen. Abbruchmaterialien in Obergeschossen und Dachräumen sind unverzüglich zu entfernen. Bei erschütterungsintensiven Arbeiten sind darunterliegende Räume auf Risse und Schäden zu kontrollieren. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen enthalten. 11. Bauablauf Der Bauablauf erfolgt selektiv in folgender Reihenfolge: Bautenschutz Entrümpelung Schadstoffsanierung Entkernung Ziel ist eine sortenreine Trennung der Abfälle. Die Arbeiten erfordern ein abschnittsweises Vorgehen, das im Bauzeitenplan / Bauablaufplan vom AN darzustellen ist (siehe Punkt 2, mit dem Angebot einzureichende Unterlagen). 12. Arbeitsschutz Die im A+S-Plan festgelegten arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen sind verbindlich einzuhalten - insbesondere bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen. Absturzsicherungen, Abdeckungen, Arbeitsplatzbeleuchtung etc. sind gemäß UVV und behördlichen Vorgaben umzusetzen. Der AN ist verpflichtet, die Arbeiten bei der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht fristgerecht anzumelden. Die Einhaltung von Pausenregelungen bei PSA-Einsatz ist zu kontrollieren und in der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Schadstoffe Asbest und KMF werden im A+S Plan nicht behandelt. Die Ausführungsplanung der Sanierungsbereiche, Abschottungen, Unterdruckgeräte und PSA-Auswahl obliegen dem AN und sind vor Baubeginn durch einen Fachtuachter zu prüfen und freizugeben. Die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Sanierungszielwerte sind einzuhalten. Die gesamte Maßnahme wird durch einen Fachgutachter begleitet. Dessen Anweisungen sind verbindlich. 13. Gefährdungsbeurteilung Der AN hat die schriftlichen Gefährdungsbeurteilungen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Auftragserteilung der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. Die Prüfung erfolgt durch den AG innerhalb von 5 Kalendertagen. Wichtig: Ohne freigegebene Abbruchanweisung und Gefährdungsbeurteilung darf mit der Schadstoffsanierung nicht begonnen werden. Stillstandskosten aufgrund verspäteter, fehlerhafter oder unvollständiger Vorlage der Dokumenten können nicht geltend gemacht werden. 14. Brandschutz In Bereichen mit Bauteilen technischer Ausrüstung oder Metallbauteilen kommen in der Regel mechanische Trennverfahren (z.B. Trennschleifen) zum Einsatz, die mit erhöhtem Funkenflug verbunden sind. Der AN hat alle erforderlichen Arbeitsschutz- und Brandschutzmaßnahmen, einschließlich ggfs. notwendiger Brandwachen, zu ergreifen und in die Kalkulation einzubeziehen. 15. Abfall und Entsorgung Für alle Abbruchmaterialien gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz gilt: Verwertung vor Beseitigung. Die jeweils gültigen abfallrechtlichen Vorschriften (KrWG, GewAbfVO, EBV, MantelV, spezielle bayerische Reglungen etc.) sind einzuhalten. Grundsätze: Abfälle / Abbruchmaterialien sind gemäß Leistungsverzeichnis zu separieren. Die abfallrechtliche Einstufung erfolgt durch den Fachgutachter, der den Abfall schriftlich zur Entsorgung freigibt. Die gesetzlichen Andienungspflichten zur Beseitigung von Asbest und KMF sind einzuhalten. Anmeldung der Entsorgung: Nicht deklarationspflichtige Abfälle: Anmeldung beim Fachgutachter mind. 3 Arbeitstage vor Abtransport Deklarationspflichtige Abfälle: Anmeldung mind. 15 Arbeitstage vor Abtransport. Der Fachgutachter übernimmt Probenahme, Analytik, Bewertung und Freigabe. Abweichung vom Entsorgungsweg: Bei Änderungen ist die Freigabe mind. 5 Werktage vor Abtransport einzuholen. Lagerung und Beprobung: Mineralisches Abbruchmaterial ist sortenrein in Fraktionen bis zu max. 500 m³ auf der Baustelle aufzusetzen. Zur Beprobung ist ein Bagger mit Maschinenführer bereitzustellen (Leistung im LV anzubieten). Der Abtransport darf erst nach schriftlicher Freigabe durch den Fachgutachter erfolgen. Lagerung gefährlicher Abfälle: In geeigneten Behältnissen (z.B. Bigbags, Deckelmulden) auf dem Baufeld. Nachweisführung über elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV). Transport zur Entsorgungsstelle: Vorlage einer Transportgenehmigung. Transport inkl. Auf- und Abladen, Zahlen von Annahmegebühren. Der Verbleib von Abfällen ist vollständig zu dokumentieren. Nachweispflichten: Die Nachweise müssen folgende Angaben enthalten: Abfallbezeichnung entsprechend Gutachten / Deklarationsanalytik, Abfallschlüssel, Erzeuger-Nummer, Name der Baustelle, Beförderer-Nummer, Entsorger-Nummer, Name des Beförderers und Entsorgers. Die Nachweise sind aktuell und prüfbar auf de Baustelle bereitzuhalten. Dokumentation für den AG: Der AN übermittelt dem AG wöchentlich per Mail: eine tabellarische Aufstellung (Excel) der entsorgten Abfälle die zugehörigen Entsorgungsnachweise (pdf) Diese enthalten: Abfallschlüssel-Nummer, Abfallart, ggf. Begleitschein-und Wiegeschein-Nummer, Tonnage, KfZ-Kennzeichen der Transportfahrzeuge, Datum des Abtransportes. Abrechnung: Entsorgungsleistungen werden erst nach vollständiger Endverwertung oder nachgewiesener Abreinigung vergütet. Mit der Schlussrechnung sind alle Nachweise digital und in Papierform einzureichen. Das Aufmaß der Entsorgungsmengen ist je LV-Position im AVV-Angabe tabellarisch darzustellen. Das Abbruchmaterial geht nicht in das Eigentum des AN über. 16. Baustellenorganisation Die nachfolgenden Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren: Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte, deutschsprachige Aufsichtsperson des AN mit Ausbildung zum Koordinator nach DGUV 101-004 anwesend sein. Beim Ausbau asbesthaltiger Materialien muss ein Sachkundiger nach TRGS 519 und beim Ausbau von alter Mineralwolle ein Fachkundiger nach TRGS 521 anwesend sein. Die BÜ behält sich vor, die Nachweise zu kontrollieren - insbesondere bei Personalwechsel (z.B. im Krankheitsfall). Das gesamte Personal des AN und seiner Nachunternehmer ist schriftlich und nachweislich in die Regeln der Arbeitssicherheit einzuweisen. Der Nachweis ist vor Beginn der Bauarbeiten beim AG einzureichen. Bei genehmigtem Personalwechsel ist die Einweisung zu wiederholen. Zu Baustellenbesprechungen ist ein bevollmächtigter Vertreter des AN zu entsenden, der Deutsch in Wort und Schrift beherrscht. Der AN hat arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen, das wöchentlich als pdf per E-Mail aan die BÜ zu übermitteln ist. Auf gute Lesbarkeit ist zu achten. Zur Bauanlaufbesprechung übergibt der AN der BÜ eine Liste mit Namen und Kontaktdaten der zsutändigen Aufsichtspersonen. Stundenlohnarbeiten siehe "Wichtige Hinweise" Der AN ist für die Einhaltung aller behördlichen, technischen, gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen, arbeits-, umwelt-, abfallrecht- und wasserrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Die Einhaltung ist eigenverantwortlich und kontinuierlich zu überwachen. Alle Baustelleneinrichtungsflächen sind in verkehrssicherem und sauberem Zustand zu halten. Der AN hat Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen öffentlicher Verkehrsflächen zu treffen. Schutz- und Reinigungsmaßnahmen, ggfs. werktägliche Reinigung, sind die Position "Baustelleneinrichtung" einzukalkulieren. Der AN hat Baustellentore, Container und die abzubrechenden Gebäude bei Verlassen der Baustelle zu verschließen. Auch während der Arbeitszeit muss sichergestellt sein, dass Unbefugte die Baustelle nicht betreten können. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß, das nur bei Bestätigung durch die BÜ anerkannt wird. Bei Bedarf sind Aufmaßskizzen zu erstellen. Für die Abrechnung der Entsorgungspositionen sind jeder Rechnung die abfallrechtlich geforderten Nachweise im Original und auf Datenträger als PDF, getrennt nach AVV, beizufügen. 17. Ansprechpartner Ortsbesichtigung Vor Abgabe der Angebotspreise wird dringend empfohlen, sich einen genauen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten zu verschaffen. Nachforderungen, die auf Unkenntnis der örtlichen Situation beruhen, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Baumaterialien, die zwar nicht im Gutachten oder Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, jedoch bei einer Vor-Ort-Begehung erkennbar gewesen wären. Unklarheiten sind vor Auftragserteilung mit dem AG zu klären. Ansprechpartner für Terminvereinbarungen: Herr Mehling, terraplan, 0160.90200175 Herr Söllner, HümmerSöllner Architekten, 0151.41904472 18. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Vorbemerkungen TEIL 1
Vorbemerkungen TEIL 2 Vorbemerkungen TEIL 2 Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DGUV Information 201-012 Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (bisher: BGI 664) Angaben zur Baustelle Allgemeine Angaben zum abzubrechenden/rückzubauenden Objekt siehe "Allgemeine Baubeschreibung" Lager und Transportwege Es bestehen mehrere Ver- und Entsorgungszugänge zum Gebäude. BT3 über Zugang B Zugang A) liegt auf der Nordseite des Baugrundstückes und ist ebenerdig von der öffentlichen Fläche (Robert-Koch-Straße) aus erreichbar. Der Vorplatz kann bis zu den bestehenden Pollern mit Fahrzeugen befahren werden. Eine weitere befahrbare Fläche stellt die tieferliegende (9 Stufen)  nordwestliche Parkfläche auf dem Baugrundstück dar. Diese ist von der Großviehbergstraße aus befahrbar. Zugang B) liegt auf der Ostseite des Baugrundstückes und ist ebenerdig vom Grundstück aus erreichbar. Zufahrt erfolgt von der öffentlichen Fläche (Robert-Koch-Straße) aus. Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: Erdgeschoss +_0.00 1.Untergeschoss -3.30 2.Untergeschoss -7.25 1.Obergeschoss +3.80 2.Obergeschoss +7.65 3.Obergesschoss +11.15 Gerüste Innengerüste sind für eine Deckenhöhe bis zu 3,5m in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. Aussengerüste sind bis zu einer Arbeitshöhe von ca. 4,0m in die Leistungenfür die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. Nachbarschaft und Umgebung Die an das Baugrundstück direkt angrenzende Bebauung befindet sich an den Grundstücksgrenzen West und Süd. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bauschutt und andere Bauabfälle sind vor der Abfuhr gemäß den Deponieklassen bzw. Abfallschlüsseln der AVV zu separieren, getrennt abzufahren und zu entsorgen. Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt. Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden. Angaben zur Ausführung Allgemeines Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten auf der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das erforderliche Gerät, Schutt, Container und dergleichen auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Der Auftraggeber sorgt für die Medienfreiheit der in den Gebäuden oder baulichen Anlagen vorhandenen Leitungen für Strom, Wasser, Gas und anderer Medien. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn und auch ständig während der Durchführung die tatsächliche Medienfreiheit zu kontrollieren und Mängel oder Behinderungen unverzüglich anzuzeigen. Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., ist unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen. Erforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz, Nachbargrundstücke, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter in Abhängigkeit von der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung bei Angebotsabgabe darzulegen, sofern sie nicht mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist über den Zustand der benachbarten Grundstücke, Bauwerke und Verkehrswege gemeinsam mit dem Auftraggeber ein Zustandsprotokoll zu erstellen. Dabei erkannte Schäden sind zu fotografieren und zu dokumentieren. Unter Denkmalschutz stehende Gebäudeteile sind entsprechend den Auflagen der Behörden zu behandeln. Gut erhaltene oder erhaltungswürdige Bauteile sind vor Beginn der Abbrucharbeiten mit dem Auftraggeber bei einer Baubegehung festzulegen. Diese Bauteile sind sorgfältig vor Beschädigung zu schützen, im Falle einer im Zuge der Arbeiten notwendigen Entfernung sind solche Bauteile vorsichtig zu demontieren, abzubrechen oder anderweitig zu entfernen. Diese Bauteile sind zu sichern und fachgerecht zur späteren Wiederverwendung nach Angabe des Auftraggebers zwischenzulagern. Bauteile, die nach der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen wieder ihren ursprünglichen Aufbau erhalten, z.B. Fachwerk, Holzbalkendecken und dergleichen, sind beim Abbruch in ihrem Aufbauschema zu fotografieren und zu dokumentieren. Diese Unterlagen sind dem Auftraggeber jeweils spätestens nach Fertigstellung der entsprechenden Abbrucharbeiten zu übergeben. Bei der Entfernung von Putzflächen oder Teilen von diesen sind die Putzanschlüsse zu den zu erhaltenden Bauteilen, Durchbrüchen und dergleichen durch sauberes Beschneiden der Ränder herzustellen. Werden bei den Arbeiten kontaminierte oder asbesthaltige Materialien angetroffen, so ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Diese Verpflichtung gilt auch im Verdachtsfall. Bauschutt ist über geschlossene Schuttrutschen abzuwerfen. Das direkte Abwerfen ist nicht gestattet. In bewohnten Gebieten dürfen nur schallarme Kompressoren (Schrauben- oder Rotationskompressoren) eingesetzt werden. Beim Abbruch von Mineralfaserdämmstoffen sind Stäube zu vermeiden. Das Kehren ist untersagt. Für eine ausreichende Bindung durch Feuchtigkeit ist zu sorgen. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Vor Brennschneidearbeiten an Steig- und Fallleitungen muss sich der Auftragnehmer wegen der Gefahr ablaufender Schweißperlen über Verlauf und Zustand der Leitungen informieren. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Deshalb sind in Absprache mit der Bauleitung die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten. Fertiggestellte Bereiche sind dem nachfolgenden Gewerk besenrein zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden. Verkehrssicherung Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten im Umfeld der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen. Der Auftragnehmer hat einen Verantwortlichen für die Verkehrssicherung mit Angabe der Eignung und Qualifikation zu benennen. Zur Verkehrssicherung der Baustelle gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen). Es sind maximal drei Schilder oder zwei Vorschriftszeichen an einem Pfosten zulässig. Verkehrs- und Streckenverbote sollen möglichst nur in Kombination mit Gefahrenzeichen aufgestellt werden, damit das Aufstellen von Zeichen zur Beendigung des Streckenverbotes (Zeichen 278 bis 282 StVO) vermieden werden kann. Freistehende oder nicht gesicherte Batterien für Warnleuchten sind nicht zulässig. Transportable Lichtsignalanlagen müssen die gleiche verkehrstechnische Sicherheit wie stationäre Anlagen aufweisen. Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren. Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern. Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden. Angaben zur Abrechnung Die Abrechnungsmengen von Leistungen, die nach der Masse abzurechnen sind, sind durch Wiegen der trockenen Masse auf einer amtlich zugelassenen Waage zu ermitteln und durch amtlichen Wiegeschein zu belegen, sofern im Leistungstext nicht das Ermitteln der Masse durch Berechnung vorgegeben ist. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Als Standort für Baustelleneinrichtung steht die im beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan eingezeichneten Fläche zu Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf dem Baustellengelände keine Übernachtungscontainer für Mitarbeiter erlaubt sind. Manschaftscotainer/ Bauwägen sind im Bereich der Baustelleneinrichtung zu plazieren. Für die Baustellensicherheit und Ordnung wird durch den AG ein Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragter (SiGeKo-Koordinator) eingesetzt. Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden bauseits gestellt. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Vorbemerkungen TEIL 2
Anlagen Anlagen Folgende Anlagen liegen dem Leistungsverzeichnis bei: - Grundrissplan Bestand, EG - Grundrissplan Bestand, 1.UG - Grundrissplan Bestand, 2.UG - Grundrissplan Bestand, 1.OG - Grundrissplan Bestand, 2.OG - Grundrissplan Bestand, 3.OG - Grundrissplan Bestand, DG - Baustelleneinrichtungsplan - Abbruch, Kellergeschoss (Ebene-2) - Abbruch, Gartengeschoss (Ebene-1) - Abbruch, Hochparterre (Ebene 0) - Abbruch, 1. Obergeschoss (Ebene 1) - Abbruch, 2. Obergeschoss (Ebene 2) - Abbruch, 1. Dachgeschoss (Ebene 3) - Schadstoffkataster, R&H Umwelt - Inventarliste BT3 - Pläne Lüftungsanlage
Anlagen
01 Entrümpelung
01
Entrümpelung
01.01 BA Allgemein
01.01
BA Allgemein
01.02 Bautenschutz
01.02
Bautenschutz
01.03 Entrümpelungsarbeiten
01.03
Entrümpelungsarbeiten
02 Schadstoffsanierung
02
Schadstoffsanierung
02.01 BE kontaminierte Bereiche
02.01
BE kontaminierte Bereiche
02.02 Schadstoffsanierung Asbest
02.02
Schadstoffsanierung Asbest
02.03 Schadstoffsanierung KMF
02.03
Schadstoffsanierung KMF
02.04 Sanierung weiterer Schad- und Störstoffe
02.04
Sanierung weiterer Schad- und Störstoffe
03 Entkernung
03
Entkernung
03.01 Entkernung technische Anlagen
03.01
Entkernung technische Anlagen
03.02 Abbruch Innentüren und Wände
03.02
Abbruch Innentüren und Wände
03.03 Abbruch Decken
03.03
Abbruch Decken
03.04 Abbruch Böden
03.04
Abbruch Böden
03.05 Zu separierende Bauteile
03.05
Zu separierende Bauteile
04 Entsorgung
04
Entsorgung
04.01 Entsorgung
04.01
Entsorgung
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.01 Stundenlohnarbeiten
05.01
Stundenlohnarbeiten