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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Angaben zum Bauvorhaben Name und Anschrift des Auftraggebers:
Marco Vivori und Knut König
Kolonnenstraße 50
10829 Berlin Schöneberg
Anschrift der Baustelle:
Kolonnenstraße 50
10829 Berlin Schöneberg
Gebäudedaten:
Bestandsgebäude gründerzeitlich; 4-geschossig + Keller + ausgebautem Dachgeschoss
(UG, EG - 4. OG, Dachgeschoss)
Das Objekt liegt an einer öffentlichen Straße mit durch Klappbaken begrenztem Radweg zwischen Gehweg und Busspur.
In den Obergeschossen des Vorderhauses befinden sich Wohnungen und im Erdgeschoss Gewerbeeinheiten, u. a. ein Café, das auch den vorgelagerten Gehweg als Bewirtungsfläche nutzt.
Gemäß Bauordnung Berlin wird das Gebäude der Gebäudeklasse 5 zugeordnet.
Das Gebäude befindet sich im Sozialen Erhaltungsgebiet "Schöneberger Insel".
Beschreibung des Bauvorhabens:
An der Hoffassade des Vorderhauses soll im Bereich der Treppenhausfenster eine außenliegende Aufzugsanlage errichtet werden.
Der Aufzug ist als Durchlader konzipiert und wird die Zwischenpodeste des 2. und 4. Obergeschosses anfahren.
Zur Errichtung des Aufzug müssen zwei vorhandenen Fensteröffnungen verkleinert werden. Weiter müssen die Zugänge vom Aufzug auf die Zwischenpodeste geöffnet werden.
Der geplante Aufzug ragt auch in den vorhandenen Zugang zum Keller, so dass dieser ggfs. ebenso leicht versetzt werden muss.
Für die Arbeiten an der Fassade wird ein Fassadengerüst erforderlich, das später zu einem Schachtgerüst für die Errichtung des Aufzugsschachtes zu einem Schachtgerüst umgebaut werden muss.
Für die Aufzugs-Unterfahrt sind Erd- und Gründungsarbeiten erforderlich.
Die Unterfahrt wir aus WU-Ortbeton und im Anschlussbereich an das vorhandene Kellermaurwerk abgedichtet. Die Unterfahrt dient auch als Basis für den bauseitigen verglasten Aufzugsschacht mit einem Traggerüst aus Stahlprofilen.
Der Aufzugsschacht wird ebenso an der Fassade verankert.
Je nach Grundwasserstand können eventuell auch Wasserhaltungsarbeiten anfallen.
Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten umfassen die folgenden Arbeiten:
1. Baustelleneinrichtung
2. Exaktes Loten der Fassade
3. Abtragen der Hofdecke aus Beton
4. Erdarbeiten im Bereich der Aufzugsunterfahrt
5. Ortbetonarbeiten für die Aufzugsunterfahrt
6. Anarbeiten der Hofdecke an die Aufzugsunterfahrt
7. Fassadengerüst / später als 3-seitiges Turmgerüst für den Aufzugsschacht
8. Abbruch Treppenhausfenster
9. Abbruch Fassadenstuck / Faschen
10. Herstellen neuer Öffnungen für Fenster und Zugänge vom Aufzug
auf die Zwischenpodeste
11. Einbau von Halterungen in der Fassade für den Aufzug
12. Einbau neuer Treppenhausfenster
13. Bodenbelagsarbeiten
14. Putz- und Stuckarbeiten
15. Errichtung der Aufzugsanlage (bauseits)
16 Malerarbeiten
17. Ggfs. Endreinigung
Im Zuge der Arbeiten erfolgen auch Elektro- und Blitzschutzarbeiten. Diese müssen mit den Fachplanern und -Firmen koordiniert werden.
Sämtliche in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Baumaßnahmen finden innerhalb eines bewohnten Gebäudes statt.
Es wird höchste Sorgsamkeit insbesondere bei der Müllentsorgung, der Reinhaltung des Treppenhauses und der Zuwegungen (tägliche Beräumung!) sowie Vermeidung lärmerzeugender Arbeiten während der gesetzlichen Ruhezeiten erwartet!
Die allgemeinen Ruhezeiten und Vorsschriften der Geräte- und MaschinenlärmschutzVO (32. BImSchV) sind ebenfalls zwingend zu beachten.
Art / Lage der Lagerplätze:
Es sind keine Lagerplätze vorhanden, das Material ist gesichert in der Baustelleneinrichtung zu lagern, bzw. arbeitstäglich mitzubringen und zu verbauen.
Nutzung des öffentlichen Straßenraumes
Während der Bauzeit ist die Nutzbarkeit der öffentlichen Verkehrsräume zu gewährleisten. Dennoch erforderliche Beeinträchtigungen im Straßenbereich sind durch den AN mit dem Ordnungsamt der Stadt abzustimmen.
Die Straßenlandsondernuetzung ist durch den AN zu beantragen, diese Leistung ist in den Folgepositionen separat aufgeführt.
Verschmutzungen von Verkehrsanlagen (auch an Fußwegen) sind täglich zu
beseitigen. Anfallende Kosten sind in die Einheitspreise der jeweiligen Teilleistung
einzukalkulieren.
Für alle vom Auftragnehmer verschuldeten Beschädigungen, die bei der Durchführung der Arbeiten an den öffentlichen Gehwegen, Parkplatz- und Zufahrtsflächen des Baugeländes oder an Gebäuden entstehen, haftet der Auftragnehmer.
Energie (Strom/ Wasser):
Anschlussmöglichkeiten für Strom und Wasser werden vom AG zur Verfügung gestellt (z.B. im Keller).
Angaben zum Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Im nachstehenden Leistungsverzeichnis ist jeweils, wenn nicht ausdrücklich
geschrieben, die Lieferung und Montage der einzelnen Leistungen in fix und
fertiger Arbeit, einschließlich der zugehörigen Nebenleistungen, sowie
Vorhaltung der für die Ausführung erforderlichen Geräte und Gerüste, auch
über 2,0 m Höhe, ausgeschrieben.
2. Zu beachten und bei der Ausführung einzuhalten sind die VOB/C, die
einschlägigen Vorschriften, Empfehlungen, Gütebestimmungen von
Fachverbänden, Innungen und Überwachungsvereinen, jeweils in der
neuesten Fassung, sowie die besonderen Vertragsbedingungen.
3. Zeichnungen und Planunterlagen werden mit den Leistungsverzeichnissen per
E-Mail im PDF-Format versandt. Notwendige Erläuterungen zum Objekt und
zum Leistungsverzeichnis werden auf Anfrage erteilt. Nach Angebotsabgabe
kann der Auftragnehmer keine Nachforderungen wegen Unwissenheit und
unklarer Punkte stellen. Die freigegebenen Zeichnungen des AG werden
Vertragsbestandteil.
4. Sollte der Baufortschritt nur Teillieferungen oder Teilmontagen zulassen, so
kann der Auftragnehmer hierfür keine Mehrkosten in Rechnung stellen.
5. Mit der Unterschrift am Schluss des Angebotes, erkennt der Auftragnehmer
alle vorstehenden u. folgenden Punkte, Forderungen und Bedingungen an.
6. Während der Baumaßnahmen entstehende Verunreinigungen auf dem
Baugelände, im Bauwerk und auf öffentlichem Straßenland sind täglich zu
beseitigen.
8. Die Arbeiten sind entsprechend DIN und den anerkannten Regeln der
Technik auszuführen.
9. Die eigenen, vom AN zu erbringenden Leistungen sind eng mit den anderen,
am Bau beteiligten Unternehmen abzustimmen, hier insbesondere mit den
Anforderungen des Aufzugerstellers.
10. Nachunternehmer sind dem AG schriftlich zu benennen.
12. Die Dokumentation ist nach den Vorgaben des AG auszuführen. Diese ist
unmittelbar nach Fertigstellung Ihrer Leistung, also spätestens zur Abnahme,
oder bereits, sofern es der AG wünscht, nach dessen Aufforderung vollständig
einzureichen. Der Einbehalt von der Schlussrechnung bei fehlender
Dokumentation beträgt 10 % der Abrechnungssumme, mindestens aber
2.000,- €.
13. Im Auftragsfalle wird die VOB/B ohne Einschränkung vereinbart.
In Abänderung der VOB/B § 14 wird im Einvernehmen mit den Regelungen
der VOB die Gewährleistungszeit auf 5 Jahre festgelegt,
sofern im Auftrag keine andere Regelung getroffen wird.
Der AN erkennt ausdrücklich an, dass seine Arbeiten und Lieferungen als
Teile eines Bauwerkes anzusehen sind ( § 634a Abs. 2 BGB).
14. Die Umbauarbeiten werden im bewohnten Gebäude durchgeführt. das heißt,
die Andienung des Baufeldes erfolgt über allgemein genutzte Flure und
Treppen, die in ausreichendem Maß zu schützen und arbeitstäglich zu
reinigen sind. Das Lagern von Materialien in den allgemein
zugänglichen Bereichen und Fluren ist strikt untersagt.
15. Es liegt im Ermessen des Bauherrn, Festlegungen zur Ablösung einzelner
Mitarbeiter des AN nach Fehlverhalten (wie unqualifizierte Leistung,
schlechtes Benehmen Hausbewohnern und anderen am Bau beteiligten
gegenüber u. ä.) zu treffen. Daraus entstehende Schäden/ Verzögerungen
gehen zu Lasten des AN.
16. Es wird ein SiGeKo beauftragt.
Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben.
Die Ausführungszeichnungen können vorab vor der Angebotsabgabe nach
vorheriger Terminabsprache im Büro bmh-ibw architekten und ingenieur gmbh
eingesehen werden.
17. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Alle Flure und Zugänge
18. Transportwege für Transport der Baustoffe auf der Baustelle:
Durchgang Straße zum Hinterhof
- nutzbare Breite: ca. 2,0 m
- nutzbare Höhe: ca. 3,0 m
19. Transportmittel für Transport der Baustoffe auf der Baustelle stehen bauseits
nicht zur Verfügung und sind durch den AG beizubringen.
20. Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse für:
Wasser: Im Bestand vorhanden und kann genutzt werden.
Strom: Im Bestand vorhanden und kann genutzt werden.
Der Verbrauch wird durch Zwischenzähler dokumentiert.
Die Kosten für die Zwischenzähler sind unter der Position
Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
21. Schutz vorhandener Bäume und Bewuchses:
Der Schutz ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten.
Eine Beschädigung von Schutz und Bäumen ist zu vermeiden.
Beschädigte Schutzvorrichtungen sind unverzüglich auszubessern.
22. Schutz vorhandener Einrichtungen oder Bauteile ist zu gewährleisten.
23. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung
seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
24. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt
neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser
Leistungsbeschreibung.
25. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den
Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch
Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom
Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht
freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
26. Der Bieter bestätigt, dass er sich mit den Örtlichkeiten eingehend vertraut
gemacht hat und den AG auf Schwierigkeiten, die er aus der Lage und den
örtlichen Gegebenheiten erkannt hat, schriftlich hingewiesen hat.
Darüber hinaus ist er verpflichtet, Schwierigkeiten, die für ihn aufgrund seiner
Fachkenntnisse erkennbar waren, dem AG mitzuteilen.
Die aus den örtlichen Verhältnissen ggf. bedingten Erschwernisse sind in die
Kalkulation einzubeziehen. Etwaige Nachforderungen, die auf mangelnde
Ortskenntnis zurückzuführen sind, werden vorsorglich abgelehnt.
27. Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie
vor Beginn mit dem AG vereinbart werden.
Die Stundennachweise sind täglich zu führen und innerhalb von drei
Werktagen zur Bestätigung vorzulegen.
28. Termine und Fristen
Vorgesehener Beginn der Baumaßnahme: 19.10.2026
Geplante Dauer der Baumaßnahme bis : 18.12.2026
Allgemeine Vorbemerkungen
Dokumentation allgemein Die Erstellung einer Dokumentation (Fachunternehmererklärung, Fachbauleitererklärung, Produktdatenblätter, Lieferscheine, ggf. Pflegehinweise etc.) in digitaler Form sind dem Auftrageber und der Bauüberwachung spätestens zusammen mit der Schlussrechnung zu übergeben.
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste der verbauten bzw. eingesetzten Materialien, gegliedert nach Verwendungsort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben.
Die Dokumentation wird nicht gesondert vergütet, die Kosten für den Aufwand sind in die Positionen dieses Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren.
Dokumentation allgemein
Entsorgung und Dokumentation Entsorgung
Abfälle werden auf der Baustelle so verpackt, dass eine ordnungsgemäße Entsorgung gewährleistet werden kann. Eine Zwischenlagerung von Abfällen auf der Baustelle oder auf dem Grundstück ist nur für die Zeit der Einsammlung auf der Baustelle erlaubt und muss in dafür geeignete Behältnisse/Container gebracht werden. Eine zeitnahe Abfuhr der Materialien ist vorzunehmen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber nachzuweisen, dass die bei seinen Tätigkeiten anfallenden nicht gefährlichen Abfälle vollständig ordnungsgemäß verwendet oder allgemeinwohlverträglich beseitigt wurden.
Es ist nicht ausreichend, wenn der Auftragnehmer lediglich nachweist, dass die Abfälle einem Abfalltransporteur übergeben wurden. Vielmehr ist eine Bestätigung der jeweiligen Entsorgungsanlage (Verwertungs- oder Beseitigungsanlage) beizubringen.
Die Pflichten der Gewerbeabfall-Verordnung bleiben unberührt.
Der Transport und die Entsorgung hat über ein zertifiziertes Unternehmen/Entsorgungsfachbetrieb zu erfolgen. Die anfallenden Gebühren für das Andienungsverfahren trägt der AG. Gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, § 4 sind Abfälle zu vermeiden, bzw. stofflich zu verwerten, soweit dies ökonomisch und ökologisch vertretbar ist und dies aufgrund der Materialeigenschaften möglich ist. Bei Abfällen, die aufgrund ihrer stofflichen Zusammensetzung als gefährlich einzustufen sind (z. B. Asbest) ist eine Andienung der Abfälle bei der Sonderabfallgesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (SBB) erforderlich. Das Andienungsverfahren wird rechtzeitig vom AG eingeleitet und mit Aufnahme der Arbeiten abgeschlossen sein. Die Dokumentation zur Entsorgung ist entsprechend den Vorgaben des AG nach Abschluss der Arbeiten (spätestens 4 Wochen) der Fachbauleitung zu übergeben.
Die Vorschriften nach § 8 Gewerbeabfallverordnung sind strikt zu befolgen.
Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt.
Die Erstellung der Abfalldokumentation gemäß den Vorschriften der Ersatzbaustoffverordnugn/LAGA M23 in digitaler Form sind dem AG spätestens zusammen mit der Schlussrechnung zu übergeben.
Die Dokumentation wird nicht gesondert vergütet, die Kosten für den Aufwand sind in die Positionen dieses Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren.
Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netz oder direkt ein Deckel zu verwenden.
Der in den einzelnen Positionen verwendete Begriff "fachgerechte Entsorgung" beinhaltet die hier beschriebenen Maßnahmen und Vorschriften.
Entsorgung und Dokumentation
Anlagenverzeichnis - Detail Fenster, DE.01
1. PLANUNG
Anlage 1.1
bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh
Lageplan BA.01_LA
2026_44_07_BA.01_LA vom 25.02.2026
Anlage 1.2
bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh
Grundriss Untergeschoss BA.02_UG
2026_44_08_BA.02_UG vom 25.02.2026
Anlage 1.3
bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh
Grundriss Erdgeschoss BA.03_EG
2026_44_09_BA.03_EG vom 25.02.2026
Anlage 1.4
bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh
Grundriss 1. Obergeschoss BA.04_1.OG
2026_44_10_BA.04_1.OG vom 25.02.2026
Anlage 1.5
bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh
Grundriss 2. Obergeschoss BA.05_2.OG
2026_44_11_BA.05_2.OG vom 25.02.2026
Anlage 1.6
bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh
Grundriss 3. Obergeschoss BA.06_3.OG
2026_44_12_BA.06_3.OG vom 25.02.2026
Anlage 1.7
bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh
Grundriss 4. Obergeschoss BA.07_4.OG
2026_44_13_BA.07_4.OG vom 25.02.2026
Anlage 1.8
bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh
Grundriss Dachgeschoss BA.08_DG
2026_44_14_BA.08_DG vom 25.02.2026
Anlage 1.9
bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh
Ansicht Hof - Schnitt A A BA.09_SN
2026_44_15_BA.09_SN vom 25.02.2026
Anlage 1.10
bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh
Ansicht Hof - Innenansicht Treppenhaus BA.10_AN
2026_44_16_BA.10_AN vom 25.02.2026
Anlage 1.11
bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh
Detail Fenster Zwischenpoddest 1.-2. OG DE.01_--_V
DE.01_--_V-Fenster Zwi-Pod. 1.-2. OG Plan110 vom 31.07.2026
2. STATIK
Anlage 2.1
Büro Rüdiger - Ingenieurbüro für Tragwerksplanung
Statische Berechnung 013 - 26
013-26 Statik vom 07.09.2026
Anlage 2.2
Büro Rüdiger - Ingenieurbüro für Tragwerksplanung
Positionsplan 013 - 26
013-26 PosPlan vom 07.09.2026
3. BRANDSCHUTZNACHWEIS
Anlage 3.1
kopf & hand Büro für Architektur und Brandschutz
Brandschutznachweis
K_KOL_2026-03-30_Brandschutznachweis Neubau Aufzug vom 30.03.2026
4. PLANUNG AUFZUG
Anlage 4.1
Becker Stahlbau Berlin GmbH
Aufzugsschachtgerüst 31-2527-KOL-01
Aufzugsschacht 31-2527-KOL-01 vom 13.08.2026
Anlage 4.2
Haushahn
Werkplanung Aufzugsanlage 11961940
DSG 11961940-A_00 - Werkplanung Aufzugsanlage vom 25.08.2026
Anlage 4.3
Haushahn
Checkliste zur Vorbereitung der Baustelle Schachtgerüst
Anlagenverzeichnis
Vorbereitende Maßnahmen Vorbereitende Maßnahmen
Vorbereitende Maßnahmen
1 Vorbereitende Maßnahmen
1
Vorbereitende Maßnahmen
Bodengutachten Bodengutachten
Bodengutachten
1.1 Bodengutachten
1.1
Bodengutachten