Heizung/Sanitär/Lüftung
Kötgen-Allee
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Deckblatt Gewerk: Sanitär,- Heizung und Lüftung Bauvorhaben: Neubau Wohngebäude " Isotec Campus" 3 Gebäude mit gemeinsamer Tiefgarage Köttgen-Allee 20 -24 51465 Bergisch Gladbach Bauherr: HKM Bauprojektentwicklung GmbH & Co. KG Oulustraße 19 51375 Leverkusen Architekt: SKANDELLA Architektur - Innenarchitektur Schanzenstraße 7 51063 Köln Planung: M-TEQ GmbH Technische Gebäudeausrüstung Holzmarkt 1 50676 Köln Tel.: 0221 / 964 906 - 0 Der Unterzeichnete erbietet sich, aufgrund genauer Prüfung der Verhältnisse den Vertragsgegenstand nach unterschriftlicher Anerkennung aller Vertragsbestandteile, unter Bindung bis zum  Ablauf der Zuschlagsfrist, zu den in diesem Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen um die voraussichtliche Gesamtnettosumme. Anbietende Firma: ....................................................................................................................... ....................................................................................................................... ....................................................................................................................... (Ort  und  Datum)   (Bieterstempel  und rechtsverbindliche Unterschrift) ========================================================== ungeprüft: geprüft: Netto-Angebotssumme: EUR ................................................... EUR.................................................... zuzüglich 19 % MwSt.: EUR ................................................... EUR.................................................... ========================================================== Brutto-Angebotssumme:  EUR ...................................................  EUR....................................................
Deckblatt
Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen Als Vertragsgrundlage für die Ausführung der Arbeiten, Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender Nebenleistungen gelten die in der Leistungsbeschreibung eingefügten Allgemeinen, Zusätzlichen, Technischen und Besonderen Vertragsbedingungen, die durch Unterschrift auf dem Deckblatt des Leistungsverzeichnisses, ebenfalls anerkannt werden. - Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus. - Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich.   Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal drei Nachkommastellen einzutragen. - Ein Bieterangabenverzeichnis kann Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung sein. Angaben oder Ausprägungen   sind dort vollständig und kompakt einzutragen. - Änderungen oder Alternativen zu diesem Leistungsverzeichnis haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie schriftlich   vereinbart werden. - Nebenangebote sind dem Angebot beizulegen und ausführlich zu beschreiben. Hierbei muss die Gleichwertigkeit zu     dem Planungsfabrikat nachgewiesen werden. - Unterschrift/ Stempel sind auf den `Deckblatt` und der "LV-Zusammenfassung" erforderlich. - Legen Sie Ihrem Angebot eine gültige Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer) bei. - Legen Sie Ihrem Angebot einen vollständigen und aktuellen Eignungsnachweis (z.B. PQ) bei. - Anlagen sind Ausschreibungsbestandteil. - Nur vollständige Angebotsabgaben (einschl. Nebenangebote) können berücksichtigt werden. Es gelten nachfolgende Festlegungen: - Skontovereinbarung:                .........................................(gemäß Vereinbarung mit dem Bauherrn) - Vertragsstrafe:                             .........................................(gemäß Vereinbarung mit dem Bauherrn) - Sicherheit/Gewährleistung:    5,00 % v. Rechnungsbetrag   (vom Bauherrn festgelegt) - Vertragserfüllungsbürgschaft:             10,00 % v. der Auftragssumme               (vom Bauherrn festgelegt) - Vergabeverfahren:                     Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb - für die Allgemeinkostenverteilung gilt: Abzug von 1,00% als Umlage zur Übernahme (Abzüge Netto / Brutto)
Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Rückfragen bezüglich der Ausschreibung sind ausschließlich mit der Bauleitung zu klären. Im Folgenden wird der Bauherr als Auftraggeber = AG und der Bieter als Auftragnehmer im Auftragsfall = AN genannt. Die Angebotsunterlagen sind, als diese deutlich gekennzeichnet, unterschrieben und in allen Teilen vollständig ausgefüllt, vorzulegen. Die ausgeschriebenen Leistungen erfordern von Bewerbern besondere Leistungsfähigkeit, sowie Erfahrung, Sach- und Fachkunde, entsprechende Nachweise wie Referenzen, Anzahl der Beschäftigen, Geräteeinsatz usw. sind auf Verlangen des AG vorzulegen. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit werden auf der Baustelle Kontrollen durchgeführt mit Überprüfung der Versicherungsnummer und der Personalien. Die Ausschreibungsunterlagen werden im Serienkopierverfahren vervielfältigt. Zum Nachweis der Vollständigkeit sind die Angebotsunterlagen ebenfalls vom Bieter, z. B. durch Kontrollen von Positions- und Seitennummerierung, zu prüfen. Die Anwesenheit eines Bauleiters des AN bei der wöchentlichen Baubesprechung, im Zeitraum der Leistungserbringung, ist verpflichtend. Sicherheitsrelevante Anweisungen des AG und des Sicherheitsbeauftragten des AG sind innerhalb von 24 Stunden, bei Gefahr in Verzug, sofort auszuführen. Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe über die Art und Umfang der Arbeiten, die Transportwege, sofern diese nicht vom AG vorgeschrieben werden, sowie für alle Ausführungsunterlagen genau zu informieren und dies bei der Preisbildung zu berücksichtigen. Erscheinen dem Bieter die Angebotsunterlagen unklar, in sich widersprüchlich oder mit rechtlichen Bestimmungen unvereinbar, so hat er diese Fragen vor Angebotsabgabe mit dem AG zu besprechen bzw. zu klären. Nach Angebotsabgabe kann sich der Bieter nicht auf derartige Unklarheiten in den Angebotsunterlagen oder über Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen berufen. Bei oder nach Auftragserteilung sind Nachforderungen mit Hinweis auf derartige Unklarheiten ausgeschlossen. Die Einheitspreise sind Festpreise und gelten bis zur Gesamtfertigstellung der Vertragsleistung. Zur Verkürzung der Positionstexte ist im gesamten Leistungsverzeichnis für alle Leistungsbereiche die Materiallieferung nicht immer ausdrücklich erwähnt. Soweit nicht ausdrücklich auf die Materiallieferung verzichtet wird, verstehen sich alle Positionen einschl. Lieferung sämtlicher Materialien und die Herstellung bis zur gebrauchsfertigen Leistung. Für nicht sichtbare Teile oder nach Freigabe durch den AG z. Bsp. für die Fußbodenheizung, ist im LV ein Richtfabrikat festgelegt, welches bei Änderung im LV angegeben werden muss. Für die Ausführung, Abrechnung und Abnahme der Leistungen gilt, soweit keine anderen Festlegungen getroffen werden, die VOB in der jeweils gültigen Fassung. Die im LV beschriebenen Materialien und Bauteile bzw. Leistungen sind als fertige Leistungen zu erbringen, d.h. neben der Lieferung ist die fachgerechter Verarbeitung bzw. Montage unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und der Herstellervorschriften enthalten. Die Leistungen sind so vollständig zu erbringen, dass eine bestimmungsgemäße Verwendung gewährleistet ist. Der Auftragnehmer trägt Gewähr, dass für die spätere Nutzung alle gesetzlichen und sicherheitstechnischen Bestimmungen, sowie behördliche Auflagen mit seinen Leistungen eingehalten werden und einer behördlichen Abnahme nichts entgegensteht. Die Ausführungsunterlagen bleiben Eigentum des Auftraggebers. Erforderliche Werk- und Montagepläne sind in das Angebot einzubeziehen. Die terminlichen Vorgaben hat der Bieter in seinem Angebot zu berücksichtigen. Auf abweichende Liefer- und Montagezeiten hat er in seinem Angebot detailliert hinzuweisen. Bei Arbeiten sind angrenzende Bauteile und Einrichtungen sowie die Umgebung wirkungsvoll vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Der Auftragnehmer hat ständig für die Reinhaltung seines Arbeitsbereiches zu sorgen und anfallenden Bauschutt sowie Abfälle ohne besondere Aufforderung täglich (Besenrein) zu beseitigen. In Abhängigkeit des Einsatzortes ist ggf. eine gesonderte Reinigung gemäß LV erforderlich. Wege und Straßen auf dem Werksgelände und im öffentlichen Verkehrsbereich dürfen nicht verschmutzt, bzw. müssen bei Verschmutzung umgehend gereinigt werden. Bei Verstößen wird die Bauleitung die Verschmutzung beseitigen lassen und die entstehenden Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen. Bei Verschmutzungen, die nicht zuzuordnen sind, werden die Kosten den Auftragnehmern entsprechend ihrer anteiligen Auftragssumme berechnet. Der AN hat für sein Personal einen Aufenthaltscontainer sowie einen Materialcontainer während seines Ausführungszeitraumes bereit zu stellen. Die Ausstattung des Personalscontainer obliegt dem AN unter Berücksichtigung der zur Zeit gültigen Normen und Richtlinien. Die WC´s werden vom Auftraggeber gestellt. Wasser- und Stromversorgung wird dem AN bauseits gestellt. Die Anschlussarbeiten zwischen vom Anschlußpunkt bis zum Container obliegen unter Berücksichtigung der Normen und Richtlinien dem AN. Für Medienversorgung (Tel. / Internet etc.) ist der AN selbst zuständig. Hinweis zur ausführlichen Dokumentation von Leistungen in Schächten und hinter Installationswänden: Der Auftragnehmer hat nach Errichtung der Rohinstallationen im Bereich bzw. hinter Steigeschächten/ Vorwandinstallationen und Vorsatzschalen, vor dem bauseitigen Verschluss durch Beplankungen oder Mauerwerk, die ausgeführten Leistungen zu Fotodokumentieren. Diese Nachweise sind im Zuge der Revisionsunterlagen, nach Wohnungsnummern sortiert/beschriftet, beizulegen damit sie dem Bauherrn jederzeit zur Verfügung stehen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Hier werden die Auslegungsanforderungen und Montagerichtlinien für alle nachfolgend beschriebenen Rohrleitungssysteme aufgeführt. Hausanschlüsse / Zentralen: Die Energie- sowie die Wasserversorgung des Gebäudes erfolgt über die Hausanschlüsse für Wasser und Strom. Die Wärmeerzeugung wird über eine lokal montierte Wärmepumpe gesichert. Hausanschlusseinrichtungen (Netzanschlusseinrichtungen) sind auf der Grundlage der Norm DIN 18012 und erforderlichenfalls in Abstimmung mit den Verteilungsnetzbetreibern/ Versorgungsunternehmen so zu planen, dass alle Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls die dort vorgesehenen Betriebseinrichtungen vorschriftsgemäß, entsprechend den einschlägigen technischen Regeln installiert, betrieben und instandgehalten werden können. Grundsätzlich ist jedes zu versorgende Gebäude/Grundstück, welches über eine eigene Hausnummer verfügt, über einen eigenen Hausanschluss mit dem Netz des Verteilungsnetzbetreibers/ Versorgungsunternehmens zu verbinden. Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers an die Anlage des Anschlussnehmers bzw. -nutzers sind einzuhalten. Der Anschluss an das Wasserverteilungsnetz hat nach den Anforderungen der AVBWasserV zu erfolgen. Alle Leitungen hinter der Hauptabsperreinrichtung müssen nach DIN 1988 (alle Teile) errichtet werden. Die Hauseinführung selbst wird in Abstimmung seitens RheinNetz ausgeführt. Schmutz- und Regenwasserleitungen: In dem Projekt werden für Schmutz- und Regenwasserleitungen, in den Dimensionen größer DN160, gusseiserneund muffenlose Rohre verwendet. Im 3.OG werden aus Zulassungskonformen gründen auch die RW -Leitungen DN100 aus SML Rohr verlegt um den Anschluss an LORO -Rohr erstellen zu können. Hiervon abweichend werden Abwasserleitungen im Objekt folgendermaßen ausgeführt: Die Entlüftungsleitungen bestehen aus HT-Abflussrohren und Formstücken, hergestellt nach DIN EN 1451-1 bzw. DIN 19560-10. Das Rohr ist in allen erforderlichen Längen zu liefern. Für alle Form- und Verbindungsstücke sind die gleichen Wandstärken und Materialien zu verwenden wie für die Rohrleitungen. Die Preiskalkulation versteht sich einschließlich Dichtungsmaterial, Rohrbefestigungen, den zugelassenen Dübeln und Überschieberohre für Wand- und Deckendurchführungen mit schalldämmender Ausstopfung und Abdeckrosetten. Die Verlegung hat nach den Werksverlegevorschriften unter Einhaltung der DIN 1986 zu erfolgen. Das Anfertigen maßgenauer Rohrlängen erfolgt grundsätzlich mit dem dazu vorgeschriebenen Trenngerät oder Trennvorrichtung. Die Fallstrangentlüftung erfolgt für die Abwasserleitungen erfolgt nach DIN 1986 und DIN EN 12056 an entsprechende, in die Dachkonstruktion eingebaute Entlüftungshauben. Abwasserleitungen als Sammelleitung durch Geschossdecken oder Fallstränge werden aus dB 20 Silent Rohr und den dazugehörigen Formstücken (nach DIN EN 12056) erstellt. Das Rohr und die Formstücke sind qualitätsgeprüft durch die "Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik Guss e.V." und mit dem RAL-Gütesiegel der GEG versehen. Die Verlegung erfolgt nach den Verlegevorschriften der Hersteller unter Einhaltung der DIN EN 12056 bzw. der Restnorm DIN 1986. Für die Verbindungen der einzelnen Formstücke sind RAPID-, CV- oder CE-Verbindungen,  , SVE-Verbindungen (für Leitungen im Erdreich) sowie SVB-Brandschutzmanschetten zu verwenden. Der Anschluss an Rohre aus Fremdwerkstoffen erfolgt mit Hilfe von KONFIX-Verbindungen. Überdruckgefährdete Leitungsteile sind mit längskraftschlüssigen Sicherungsschellen (Krallenverbindern) zu sichern. Das Rohr ist in allen erforderlichen Längen zu liefern. Für alle Form- und Verbindungsstücke sind die gleichen Wandstärken und Materialien zu verwenden wie für die Rohrleitungen. Die Preiskalkulation versteht sich einschließlich Dichtungsmaterial, Rohrbefestigungen, den zugelassenen Dübeln und Überschieberohre für Wand- und Deckendurchführungen mit schalldämmender Ausstopfung und Abdeckrosetten. Die Verlegung hat nach den Verlegevorschriften des Herstellers unter Einhaltung der DIN 1986 zu erfolgen. Das Anfertigen maßgenauer Rohrlängen erfolgt grundsätzlich mit dem dazu vorgeschriebenen Trenngerät oder der dazu vorgeschriebenen Trennvorrichtung. Durchdringungen Haustechnik / Schnittstellen: Die "dichte" Durchführung erfolgt durch den Rohbauer, der ist für die Dichtigkeit der weißen Decke verantwortlich. Oberhalb schließt der Dachdecker seine Standrohre an, Schnittstelle unterhalb ist ca. 10cm (Rohbau muss Stutzen stehen lassen und darf nicht abschneiden), dort schließt der Bieter an. Allgemein gilt: Durch die WU- Beton Außenwände, die WU- Beton- Decke und die WU- Beton-Bodenplatte werden alle Durchdringungen als wasserdicht einbetonierte runde Hülsen des Fabrikats Kraso oder Doyma o. glw. zum fertigen Anschluss der übrigen Gewerke durch den Rohbauer geliefert und eingebaut. Trinkwasserleitungen : Edelstahlrohr für Kalt- und Warmwasser in Trinkwasserinstallationen - im Keller - vorrangig nach DIN 1988 sowie für Sonderwässer bzw. aufbereitetes Trinkwasser (enthärtetes oder entsalztes Wasser) und für Kondensatleitungen. Das verwendete Rohr muss folgende Spezifikationen aufweisen: Systemrohre Sanitär einschl. Form- und Verbindungsstücke aus nichtrostendem Stahl, Werkstoff Nr.1.4401 nach DIN EN 10088 in geschweißter Ausführung, mit DVGW-Prüfzeichen, gem. den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes W 541. Die Rohrverbindungen erfolgen unlösbar mittels Pressfittingverfahren aus nichtrostendem Stahl mit DVGW-Prüfzeichen. Für alle kalt- und warmwasserführenden Rohrleitungen sind Normalbefestigungsschellen mit körperschall-dämmender Zwischenlage bzw. Festpunktkonstruktionen zu verwenden. Die Verarbeitung und Verlegung ist nach DIN 1988, unter Einhaltung der einschlägigen Normen sowie den herstellerspezifischen Vorschriften durchzuführen. Das Rohrsystem muss für Fitting und Rohr durchgängig DVGW-zertifiziert sein und ein DVGW-Prüfzeichen aufweisen. Der Einsatzbereich ist für Kalt- und Warmwasserleitungen vorgesehen. Die Verlegerichtlinien des Herstellers für das Trinkwassersystem sind zu beachten. Die Dämmung ist nach herstellerspezifischen Angaben, sowie der neuesten Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und DIN 1988, Teil 2 durchzuführen. Die Preiskalkulation versteht sich einschließlich aller Form-, Verbindungs- und Übergangsstücke, aller Dichtmaterialien (nur DVGW-Zugelassene Dichtmaterialien), einschließlich Befestigungen mit komplettem Zubehör in verzinkter Ausführung mit Schalldämmeinlage nach DIN 4109 (normale, mittelschwere oder schwere Ausführung nach den jeweiligen statischen Anforderungen) und einschließlich der erforderlichen Wand- und Deckenhülsen aus Stahlrohr mit innerem und äußerem Korrosionsschutzanstrich sowie der Abdichtung der Hülsen mit F90-Material. Kunststoff-Metall-Verbundrohr für Trinkwasserinstallation - in Schächten, Vorwänden und auf dem Fußboden - vorrangig nach DIN 1988, aus formstabilen, aluminiumverstärkten PE-Xc / Al / PE-Xc-Rohren. Das Rohr ist diffusionsdicht und mit einem PE-Xc-Schutzmantel versehen. Die Rohrverbindungen erfolgen unlösbar mittels Pressfittingverfahren aus Rotguss mit SC-Contur und DVGW-zertifizierter Prüfsicherheit bei unverpresstem Verbinder. Die Fittings besitzen einen angegossenen Stützkörper und eine vormontierte Edelstahl-Presshülse. Für alle kalt- und warmwasserführenden Rohrleitungen sind Normalbefestigungsschellen mit körperschalldämmender Zwischenlage, bzw. Festpunktkonstruktionen zu verwenden. Die Verarbeitung und Verlegung ist nach DIN 1988, unter Einhaltung der einschlägigen Normen sowie den herstellerspezifischen Vorschriften durchzuführen. Das Rohrsystem muss für Fitting und Rohr durchgängig DVGW- zertifiziert sein und ein DVGW-Prüfzeichen aufweisen. Der Einsatzbereich ist für Kalt- und Warmwasserleitungen vorgesehen. Die Verlegerichtlinien des Herstellers für das Trinkwassersystem sind zu beachten. Die Dämmung ist nach herstellerspezifischen Angaben, sowie der neuesten Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und DIN 1988, Teil 2 durchzuführen. Die Preiskalkulation versteht sich einschließlich aller Form-, Verbindungs- und Übergangsstücke, aller Dichtmaterialien (nur DGW-Zugelassene Dichtmaterialien), einschließlich Befestigungen mit komplettem Zubehör in verzinkter Ausführung mit Schalldämmeinlage nach DIN 4109 (normale, mittelschwere oder schwere Ausführung nach den jeweiligen statischen Anforderungen) und einschließlich der erforderlichen Wand- und Deckenhülsen aus Stahlrohr mit innerem und äußerem Korrosionsschutzanstrich sowie der Abdichtung der Hülsen mit F90-Material . Rohrleitungen für Heizungswasser Soweit im Positionstext nichts anderes bestimmt wird, sind die Rohrleitungen aus nahtlosem Stahlrohr nach DIN EN 10216 und geschweißtem Stahlrohr nach EN 10204. Lösbare Verbindungen sind in dem Umfang vorzusehen, wie es für Austausch- und Wartungsarbeiten zweckmäßig ist. Das Schweißmaterial ist dem des Rohrwerkstoffes anzupassen. Schweißarbeiten erfolgen nach DIN 8564. Es dürfen nur innen und außen saubere Rohre zum Einbau kommen. Die Rohre sind deshalb mit verschlossenen Enden anzuliefern. Während der Montagezeit ist immer ein provisorischer Verschluss an Rohrenden anzubringen. Es dürfen nur körperschallisolierende Leitungsbefestigungen verwendet werden. Leitungsfestpunkte sind unter Berücksichtigung der Körperschallausbreitung zu wählen und auszubilden. Sämtliche Schellen sind in geteilter Ausführung zu liefern. Rohrbefestigungen in Trassenführungen sollen aus einem einheitlichen System bestehen. Eine Abstimmung hat mit den Nachbargewerken zu erfolgen. Entsprechende Muster sind der Bauleitung vor Ausführung vorzulegen. Das Befestigungssystem der Trasse, mit entsprechenden Verbindungswinkeln, Stützen etc. ist in verzinkter Ausführung vorzusehen, passend zu den Rohrschellen etc. Die Verbindungen für die Rohrbefestigungen zum tragenden Bauelement beinhalten Bohr- und Stemmarbeiten sowie setzen von Metalldübeln (letztere mit Zulassung). Die Festpunkte müssen in ihrer Konstruktion so ausgebildet sein, dass sie den auftretenden Spannungen bzw. Dehnungen sowie den entsprechenden Reaktionskräften standhalten. Die Rohr-Nennweite, die Betriebstemperatur und der Betriebsdruck sind zu berücksichtigen. Als Rohraufhängungen dürfen nur Pendelrohrschellen, geteilt und völlig lösbar, verwendet werden. Das Drehgelenk hat außerhalb der Wärmedämmung zu liegen. Rohre dürfen nicht an anderen Rohrleitungen oder Kanälen befestigt werden. Parallel verlaufende Rohrgruppen können mittels Traversen befestigt werden. Die Druckprobe-Nebenleistung nach VOB/C, DIN 18 380 erfolgt mit 1,3 x Betriebsdruck. Das Abdrückmedium ist Luft. Die Rohrsysteme sind nach Dichtigkeitsprobe gründlich durchzuspülen. Die Siebe der Schmutzfänger sind zu säubern. Der AN muss alle von ihm verlegten Rohrleitungen, Armaturen, Geräte usw. nach erstellter Montage, jedoch noch vor Anbringen der Dämmarbeiten gründlich vom Bauschmutz reinigen. Lösbare Rohrverbindungen aller Art dürfen nicht unter Putz, in Mauer- oder Deckendurchführungen sowie Regelaussparungen angeordnet werden. Offene Fall- und Steigleitungen sind bei Arbeitsunterbrechung mit Holz- oder Kunststoffpfropfen zu verschließen; Papier, Lumpen, Steine usw. dürfen nicht verwendet werden. Alle Rohrleitungen sind vom Auftragnehmer zu kennzeichnen, damit der entsprechende Nachunternehmer für die Wärmedämmung und Malerarbeiten die endgültige Markierung vornehmen kann, auch an nicht wärmegedämmten Rohrleitungen. Die Kennzeichnung hat nach DIN 2403 und 2404 zu erfolgen. Die Rohrleitungen sind in solchen Achsabständen zu verlegen, dass nach Aufbringen der erforderlichen Wärmedämmung einschl. ihrer Ummantlung ein lichter Abstand zwischen den Rohrleitungen und zur Wand bzw. Decke von mindestens 5 cm gewährleistet ist und an keiner Stelle Körperschallbrücken zum Baukörper entstehen. Die Rohrleitungen müssen einzeln isoliert werden. Bei sämtlichen Austritten der Rohrleitungen, in Nutzräumen (Büroräume) sind Rosetten anzubringen. Falls erforderlich (in Nassräumen) sind diese mit dauerelastischem Kitt abzudichten. Kleinere, örtliche Nachstemmarbeiten an Durchbrüchen, Bohren von Dübellöchern, Einzementieren von Befestigungen aller Art für Heizkörper, Rohrleitungen, Armaturen etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen. Alle Rohrleitungen im Estrich, Fußbodenaufbau (auch Bodenkanäle) und in Wandschlitzen aller Art, erhalten einen 2-fachen Grundschutzanstrich und eine Kompakt-Dämmhülle. Rohrleitungen, die durch Brandabschnitte verlegt werden, sowie HK- Anbindeleitungen bei Decken und Wanddurchführungen erhalten zusätzlich eine Rohrdurchführung mit Brandschott und sind im sichtbaren Bereich mit Klapprosetten zu versehen. Die Rohrleitungen sind mit Gefälle bzw. Steigung zu verlegen. Entsprechende Entleerungen und Entlüftungen sind vorzusehen. Die Entlüftung sollte möglichst in Strömungsrichtung erfolgen. Entsprechende Lufttöpfe sind anzuordnen. Entlüftungs- und Entleerungsleitungen sind auf handliche Höhe zu ziehen, leicht zugänglich und gut bedienbar. Dabei ist zu beachten, dass ein Entleeren dieser Leitungen mit einem entsprechend vorgesehenen Entleerungsschlauch bis zum nächstgelegenen Entwässerungspunkt in einer mittleren Entfernung von 15 - 20 m zu erfolgen hat. Richtungsänderungen sind mit Bögen nach EN 10253 herzustellen. Abzweigungen bis DN 25 sind recht- winklig herzustellen. Abzweigungen über DN 25 sind mit angeschuhten Bögen zu fertigen. Reduzierungen sind konisch herzustellen mit einem  max. zulässigen Winkel von 15°. Die Heizkreisverteiler werden über Anschlussleitungen auf dem Rohfußboden angeschlossen. Der Hydraulische Abgleich wird durch Strangregulierventile in den Heizkreisverteilerschränken vorgenommen. Die Wärmemengenzählung erfolgt je Appartement/Wohnung ebenfalls in den Heizkreisverteilerschränken. Luftleitungen Sämtliche Stahlteile sind in verzinkter Ausführung zu liefern. Luftkanäle sind strömungsgünstig, luftdicht und reinigungsfähig herzustellen. Bögen von Rohren sind mit einem Radius von mind. r = 1,0 x D bezogen auf die Kanalachse auszuführen, Bögen und Abzweige von Rechteckkanälen erhalten Leitbleche entsprechend DIN 18379, Innenradius >150 mm. Angeströmte Kanten der Kanalformteile sind zu abzurunden. Die Kanäle sind entsprechend den auftretenden Kanaldrücken auszusteifen. Leitungsverbindungen mit Blechtreibschrauben sind nicht gestattet. Die Leitungsverbindungen sind mit Blindnieten auszuführen. Luftdichtheit des Kanalsystems nach DIN 24 194, Teil 1 und 2 (siehe auch VDI 3803, Tabelle 7). Die Luftleitungen sind vor Verunreinigungen zu schützen; offene Enden bleiben bis zur Beendigung der Montage verschlossen. Bei einem Zu- und Abluft-Kanalsystem wird körperschallgedämmt mit dem Baukörper verbunden, Kanäle in Wand- und Deckendurchführungen werden mit einer 30 mm starken Mineralfasermatte in nichtbrennbarer Ausführung nach DIN 4102, Baustoff Klasse A ummantelt. Kanalhalterungen und Aufhängungen für Luftkanäle sind mit Profilschienen und Gewindestangen mindestens M8 auszuführen. Bei Sichtmontage erhalten die Profilrahmen Endkappen aus Kunststoff. Kanalhalterungen und Aufhängungen für Rundrohre sind mit Schellen (kein Lochbandeisen) und Gewindestangen mindestens M8 auszuführen. Aufhängungen bzw. Befestigungen, Dämmelemente und Revisionsöffnungen sind zur Bemusterung der Bauüberwachung vorzulegen. Die Verwendung von flexiblen Rohren ist nur für Anschlüsse von Luftdurchlässen und Einzelraumventilatoren zulässig. Die zu verwendenden Längen sind auf das notwendige Minimum (max.1,5m) zu beschränken. Folgende Leistungen sind mit Vergütung der Vertragspreise für Luftleitungen abgegolten: - Sämtliche Befestigungen, Aufhängungen höhenverstellbar, Gewindestangen auf minimale Länge gekürzt  und bei Sichtinstallation mit einer Hutmutter versehen. - Dämmelemente zur Vermeidung von Körperschallübertragung; Mineralfaserplatten bei Wand- und Deckendurch      führungen. - Gewindemuffe für Kanalentwässerung - Flanschverbindung bei Rechteckkanälen einschließlich Dichtungsmaterial - Steckverbinder für Rundrohre mit Lippendichtung - Abdecken der Kanäle vor Verschmutzung - Reinigen der Kanäle nach der Montage - Alle Zuluft- und Umluftkanäle (bereichsweise auch Abluftkanäle) sind gegen Wärmeverlust mit Isolierplatten bzw.     Isoliermatten in entsprechenden Dicken zu isolieren. Außenluft-Ansaugkanäle sind in den Bereichen mit Tau             punktunterschreitung mit einer Isolierung entsprechender Dicke einschließlich einer Dampfsperre zu isolieren und    abzudichten. L30- und L90-Isolierungen sowie Schallschutzisolierungen sind nach den Anforderungen des jeweili     gen Objektes auszuführen. Die Isolierung von Leitungen im Bereich der Decken und Wanddurchbrüche ist durch      zuziehen. Montagerichtlinien Alle Rohrleitungen und Kanalteile müssen vor der Montage von grobem Schmutz gereinigt werden. Öffnungen an bereits verlegten Rohren sind bei Montageunterbrechungen von mehr als zwei Werktagen stets zu verschließen. Werden Rohre längere Zeit auf der Baustelle gelagert, so müssen sie vor Verschmutzung durch Verschließen oder Abdecken geschützt werden. Die Verlege- und Montagerichtlinien der Rohr-, Formstück- bzw. Systemhersteller sind zu berücksichtigen. Rohrleitungen dürfen, unabhängig von deren Materialspezifikation, im Normalfall nur mit Metallsäge getrennt werden. Die Verwendung von Rohrschneidern ist nur dann zulässig, wenn die Trennstellen anschließend ausgefräst werden. Querschnittsverengungen dürfen nicht auftreten! Rohrabgänge und Abzweige bei allen Stahlrohrleitungen sind in der Regel mit Aushalsungen herzustellen. Ergibt der Fertigkeitsnachweis nach AD-Merkblatt 9, dass Aushalsungen für größte Abgänge nicht mehr ausreichen, so sind T-Stücke zu verwenden. Bei der Montage von Rohrleitungen ohne Wärmedämmung in Wand-, Decken- und Bodendurchführungen sind die Rohrwandungen zwecks Korrosions- und Schallschutz grundsätzlich mit einer Zwischenlage aus mind. 30 mm starken Mineralwollematten, nichtbrennbar nach DIN 4102, Klasse A, mit beidseitigem Überstand von mind. 100 mm vom Baukörper zu entkoppeln. Der Korrosions- und Schallschutz in Wandschlitzen für ungedämmte Anschlussleitungen erfolgt mittels dreifach umwickelter Isolierbinde. Montagerichtlinien für Dämmarbeiten Grundlagen für die Qualität und Verwendung der Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen ist das Arbeitsblatt Q132, für die Ausführung der Dämmarbeiten die Arbeitsblätter Q10 und Q11 der Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI) in Verbindung mit DIN 18421 und VDI2055. Die angebotenen Mineralfaserplatten, -segmente, -schläuche sowie andere Mineralfaserprodukte müssen frei von Krebsverdacht gemäß TRGS905 sein. Für alle Rohrleitungen, Armaturen und Apparate ist ausnahmslos eine Einzeldämmung auszuführen. Die Dämmung erfolgt einschließlich aller Form- und Verbindungsstücke, Zuschnitte sowie Kleber und Befestigungsmaterial. Bei Wand- und Deckendurchführungen von Rohrleitungen ohne Brandschutzanforderungen darf die Dämmung einschließlich evtl. Oberflächenschutzfolien nicht unterbrochen werden. Nur für eine Ausführung der Dämmung im Blechmantel ist eine Unterbrechung des Oberflächenschutzes in Wand- oder Deckendurchbrüchen zugelassen. Regenwasserleitungen im Gebäude müssen gegen Kondensat geschützt werden. Alle Trinkwasserleitungen (kalt) und Armaturen sind unter Beachtung einer Mediumtemperatur gegen Kondensatbildung (Taupunkt-unterschreitung) mit einer Isolierung entsprechender Dicke einschließlich einer Dampfsperre zu isolieren und abzudichten. Schmutzwasserleitungen sind aus schalltechnischen Gründen zu isolieren. Schallisolierung Die haustechnischen Anlagen sind so auszuführen, dass keine Körperschallbrücken zum Mauerwerk vorhanden sind. Für das geplante Bauvorhaben gilt die Einhaltung des Schallschutzes nach DIN 4109. Alle Teile der Anlage, von der Körperschall ausgehen kann, sind auf schwingungstechnisch richtig bemessenen Isolierelementen zu lagern. Leitungsdehnungen sind fachgerecht aufzufangen. Bei allen Befestigungen ist darauf zu achten, dass alterungsbeständige und wirksame Schalldämmeinlagen gemäß DIN 4109 eingebaut werden. Korrosionsschutz Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die korrosionsbeständig ausgeführt werden bzw. korrosionsbeständig nachbehandelt sind, auch wenn in der Ausschreibung nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Befestigungsmaterial ist grundsätzlich in verzinkter Ausführung zu liefern. Ausgenommen hiervon sind Sonderkonstruktionen, die von der Bauaufsicht zugelassen werden und dann einen zweifachen Rostschutzanstrich mit Deckanstrich erhalten. Die gesamten haustechnischen Anlagen sind nach beendeter Installation gründlich und sorgfältig zu reinigen. Montage- und Schmutzrückstände sind zu beseitigen. Dies gilt insbesondere für Rückstände nach Verschließen von Durchbrüchen. Rohrleitungen dürfen von außen nicht mit Feuchtigkeit in Verbindung kommen. Der Auftragnehmer hat, falls eine derartige Möglichkeit besteht, die Bauleitung schriftlich zu benachrichtigen. Unter Berücksichtigung der örtlichen Wasserverhältnisse und der Betriebsbedingungen ist die Beständigkeit der zum Einbau vorgesehenen Materialien und Dichtwerkstoffe, sowie die evtl. vorgesehenen Wasseraufbereitung vom Auftragnehmer zu prüfen. Lieferumfang Alle Positionen der Rohrleitungsnetze sind entsprechend dieser Leistungsbeschreibung und den nachfolgenden Spezifikationen zu liefern und fachgerecht zu montieren. Zum Lieferumfang der Rohrleitungen gehören Verlust und Verschnitt bei Rohrleitungen, Löt- und Dichtungsmaterialien, Korrosionsschutzanstriche für Rohrleitungen, Einbauteile (soweit vorgeschrieben) und Befestigungen, Korrosions- und Schallschutz mittels Dämmschalen sowie sämtliche Aufhänge-, Aufständerungs- und sonstige Befestigungsmaterialien. Weiterhin muss in den Einheitspreisen der Rohrleitungspositionen die Erstellung von Ausschnitten für Rohrabgänge, Aushalsungen für den Einbau von Muffen, Fühlern, Temperatur- und Druckmessgeräten bzw. Druckanzeigegeräte etc. enthalten sein. Auslegungsanforderungen, Konstruktion: Die Rohrleitungsnetze und -systeme sind entsprechend den wirtschaftlichen, strömungstechnischen und akustischen Anforderungen der Sanitäranlagen zu erstellen. Die Auslegung und Berechnung der Rohrleitungsnetze hinsichtlich Dimensionierung und Ausführung erfolgt grundsätzlich nach den jeweiligen wasserseitigen Anlagen- und Systemwiderständen. Zum Nachweis der erfolgten Auslegung sind der Bauleitung auf Anforderung für jede Anlage bzw. für jedes separate Rohrsystem die Druckverlust- und Rohrnetzberechnungen vorzulegen. Die Konstruktion der Rohrleitungsnetze muss die ausreichende Dehnungsaufnahme durch thermische oder baulich auftretende Spannungen berücksichtigen. Hierzu sind an geeigneter Stelle Dehnungsbögen bzw. -schleifen vorzusehen und die Rohrbefestigungen als entsprechende Fixpunkte und Festpunktkonstruktionen auszuführen. Die Anforderungen hinsichtlich Druckfestigkeit und Dichtheit dürfen dabei nicht verändert werden. Befestigungen Bei gemeinsamen Rohrtrassen unterschiedlicher Gewerke sind die Befestigungen zwischen den einzelnen ausführenden Firmen abzustimmen. Befestigungen am Baukörper sind generell mit für den jeweiligen Verwendungsfall zugelassenen Befestigungssystemen sowie verzinkten oder kadmierten Gewindestangen und -Schrauben auszuführen. Die Verwendung von Schussapparaten sowie das Einsetzen von Befestigungen durch Gips oder Kalkmörtel sind nicht statthaft. Die Halterung und die Montage von Rohrleitungen für Kalt- und Warmwasser erfolgt ausnahmslos mittels verzinkten Rohrschellen mit schalldämmender Zwischenlage nach DIN 4109, bei Rohrtrassen an gemeinsamer, verzinkter Stahlkonstruktion befestigt. Auch für aufgeständerte oder lotrecht montierte Rohrleitungen sind Befestigungskonstruktionen aus verzinkten Stahlprofilen und Schellen mit schalldämmender Zwischenlage zu verwenden. Direkt mit den Rohrleitungen verbundene Befestigungen sowie an die Rohre angeschweißte, angeschraubte oder angenietete Konsolen zur Befestigung sind ebenso unzulässig wie die Rohrmontage und Befestigungen mit Bandeisenschleifen, Lochbändern o. ä. und werden nicht abgenommen. Alle nicht verzinkten Befestigungseinrichtungen sind mit einem einfachen Rostschutzanstrich und einem Fertiganstrich zu versehen. Die Aufhängungen, Konsolen, Halterungen etc. von Rohrleitungen und Anlageteilen, die zwecks nachträglicher Behandlung und nach erfolgter Montage demontiert werden müssen, sind gegen Verlust und mechanische Einwirkungen zu schützen. Es ist darauf zu achten, dass die Halterungen und Befestigungen während der Demontagezeit nicht in Lage und Stellung verändert werden können. Befestigungen zur Aufnahme von Rohrschellen als C-Profilstahlkonstruktion unter der Decke oder Schienenkonsolen an der Wand in sämtlichen Handelsausführungen inklusive Befestigungen sowie sämtlichem systemgebundenem Zubehör wie z.B. Schnellbefestigern, Hammerkopfbefestigern, Schiebemuttern usw. komplett liefern und betriebsfertig montieren. Zur Befestigung der Rohrleitungen/Bauteile unter Beachtung der statischen Erfordernisse, Konstruktion aus verzinktem Formstahl einschließlich Schrauben, Dübel, Schweißmaterial. Die Konstruktionen kommen nur dann zur Ausführung, wenn eine Befestigung aus konstruktiven und statischen Gründen über die Zuschläge für Rohrleitungen oder Kanäle etc. nicht erreicht werden kann. Dichtigkeits- und Druckproben: Der Dichtheitsnachweis für alle verlegten Kalt- und Warmwasserleitungen, muss durch Druckproben mit (falls notwendig) mehrmaligem Abdrücken, bei Erfordernis auch für einzelne Leitungsabschnitte mit dem 1,5-fachen Betriebsdruck durchgeführt werden. Die Prüfdruckdauer muss dabei ohne Druckabfall mind. 8 Stunden betragen. Nach erfolgter Druckprobe sind die Rohrleitungen vollständig zu entleeren. Über die durchgeführten Dichtigkeits- und Druckproben ist ein Protokoll anzufertigen, welches von der Bauleitung mittels Unterschrift zu bestätigen ist und den Revisionsunterlagen beigefügt wird. Spülung und Reinigung: Alle wasserführenden Rohrleitungen der Sanitäranlagen müssen vor der Inbetriebnahme zweimal mit filtriertem Leitungswasser durchgespült werden. Dabei sind alle Schmutzfänger nach dem letzten Durchspülen zu säubern. Die durchgeführte Spülung und Reinigung der Rohrleitungssysteme ist zu protokollieren, von der Bauleitung mittels Unterschrift bestätigen zu lassen und den Revisionsunterlagen beizufügen. Kalkulationshinweise: Alle vorherig genannten Leistungen sind im Folgenden nicht in gesonderten Positionen ausgeführt. Die Liefer-, Montage- und sonstigen Kosten für diese Leistungen sind anteilig in die Einheitspreise einzukalkulieren. Vergütung Die festgelegten Vergütungen beinhalten alle Nebenkosten wie z.B. Fahrt- und Transportkosten, Wegezeiten, Spesen, Auslösungen, Übernachtungen, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Kosten für die Vorhaltung von Messgeräten sowie Kosten für die Gestellung von Hilfskräften . Den Rechnungen ist das vom Auftraggeber und dem Kundendienstmonteur unterschriebenes Original des Instandhaltungsprotokolls bzw. des Arbeitsberichtes beizulegen. Ohne Beifügung des Instandhaltungsprotokolls bzw. des Arbeitsberichtes bei Instandsetzungsarbeiten gilt die Rechnung als nicht prüfbar. Die Wartungsintervalle richten sich nach den Erfordernissen. Die Wartungsleistungen sind, unter Beachtung der AMEV, der VDMA und der DIN 1988 Teil 8 durchzuführen. Wartung Für den Zeitraum der Gewährleistungszeit wird ggf. ein Vertrag über die Wartung der angebotenen betriebstechnischen Anlagen abgeschlossen. Eine Auftragserteilung erfolgt jedoch erst nach Abnahme der Anlagen. Der Beginn der Wartung sowie die Wartungstermine richten sich nach dem Abnahmetermin. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Leistungsumfang : In das vorliegende Wartungsbuch sind die Durchschriften der vom Auftraggeber und dem Kundendienstmonteur unterschriebenen Instandhaltungsprotokolle sowie die Arbeitsberichte von Instandsetzungsarbeiten unter Aufführung aller eingebauten Ersatz- und Verschleißteile einzuheften. Das Instandhaltungsprotokoll muss die gemäß Instandhaltungsplan ausgeführten Arbeitsgänge, ausgewechselten Verschleißteile, die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen und die geforderten Messergebnisse enthalten. Stundenlohnarbeiten werden nur nach Bedarf beauftragt und dürfen nur nach Anordnung des Auftraggebers ausgeführt werden. Die angegebenen Stundenverrechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden und gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden. Eventuell anfallende Reise- und Auslösungskosten sowie Fahrtgeld, Lohnnebenkosten und Unternehmenszuschläge sowie eventuelle Überstundenzuschläge sind in die Stundenverrechnungssätze mit einzurechnen. Die Stundennachweise sind täglich der Objektüberwachung des Auftraggebers zur Anerkennung vorzulegen. Sie müssen enthalten: 1.   Art der Arbeit 2.   Ausführungszeit 3.   Namen der Arbeiter und ihre Qualifikation Weitere Angaben sind dem LV zu entnehmen Die Abnahme erfolgt nach den Festlegungen der VOB, Teil B, Paragraph 12. Bei der Abnahme sind durch den Auftragnehmer die Abnahmeberichte der behördlichen Abnahmen bzw. der Sachverständigen vorzulegen. Kostenlose Gestellung von Messgeräten und den erforderlichen Kräften für den Nachweis, dass die Anlagen den Anforderungen entsprechen, hat der Auftragnehmer zu übernehmen. Der Auftragnehmer übernimmt die volle Gewähr- leistung für die ordnungsgemäße Funktion der Anlage. Wird eine Abnahme verweigert, so trägt der Auftragnehmer die Kosten, die dem Auftraggeber oder dessen Beauf- tragten durch Mehraufwand entstehen. Dies gilt auch für die mehrfachen Kontrollen der Mängelbeseitigung. Der Leistungsnachweis kann auch nach erfolgter Abnahme, innerhalb der Gewährleistungsfrist für Funktion verlangt werden, wenn die Zustands- und Störgrößen zum Zeitpunkt der Abnahme nicht vorhanden waren. In diesem Fall erfolgt die Abnahme unter dem stillschweigenden Vorbehalt,  dass die zugesicherten Leistungen nicht nachgewiesen ist und noch zu gegebenem Zeitpunkt vom Auftraggeber angezweifelt werden darf. Nachstehende Insgemeinleistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren: - Einrichtung der Baustelle, Fracht und Anfuhr der Materialien und Werkzeuge, Rücktransport der Werkzeuge. - Gerüste aller Art (bis 4 m Montagehöhe) - Fahrgelder und Auslösung für das Montagepersonal. - Montagevorbereitung und Überwachung durch einen bauleitenden Fachingenieur und Obermonteur gem. LBO - Auf der Baustelle prüfen der richtigen Lage und Anordnung der bauseits auszuführenden Öffnungen, Aussparun       gen etc. Lage der Befestigungspunkte, Entleeren, Füllen und Entlüften der Anlage in Teilabschnitten oder insge         samt. Probebetrieb in Abschnitten oder insgesamt. Einregulierung und Übergabe der betriebsfertigen Anlage. - Einweisung des Bedienungspersonals. - Abnahmekosten - Verlassen der Baustelle hat Besenrein zu erfolgen. - Schutzvorkehrungen der eingebauten Teile bis zur Abnahme.
Technische Vorbemerkungen
Technische Anlagenbeschreibung Technische Anlagenbeschreibung 1. Abwasserentsorgung Für den Neubau wird eine neue Erschließung der Abwasser- und Regenwasserentsorgung notwendig. Dazu wird ein Schmutz- und ein Regenwasserhausanschluss neu hergestellt. Innerhalb der Kellerräume werden die Regenwasserleitungen (Dach, Terrassen und Balkone) sowie das Oberflächenwasser der anteiligen Außenanlagen zusammengeführt und in den öffentlichen Straßenkanal eingeleitet. Das Schmutzwassernetz wird ebenfalls im Bereich des Untergeschosses zusammengeführt und nach außen geleitet. 1.1 Leitungsführung Das anfallende Schmutzwasser wird durch die vorgesehenen Installationsschächte mittels Fallleitungen in das Kellergeschoss geleitet. Im Untergeschoss erfolgt die Zusammenführung aller Schmutzwasser Fallrohre des Gebäudes unterhalb der Kellerdecke. Im Hausanschlussraum, den Technikräumen, dem Hausmeisterraum und dem Müllraum kommen Bodenabläufe zum Einsatz. Das anfallende Schmutzwasser aus den Technikräumen wird in einem bauseits erstellten Pumpensumpf gesammelt. Die Druckleitung ist über die Rückstauebene ins Erdgeschoss zu führen. Abwasser- sowie Regenwasserleitungen als Sammelleitungen die durch Schleusen oder Treppenhäuser geführt werden, müssen aus SML-Rohr und den dazugehörigen Formstücken (nach DIN EN 877) erstellt werden. Die Abwasserführung aller Sanitäreinrichtungen in den Wohnungen erfolgt in Trockenbau-Installationswänden bis zu dem wohnungszentralen Fallsträngen. Dort werden die Anschluss- und Sammelanschlussleitungen an die Fallleitung über einen Abzweig 88,5° angebunden. Die Fallleitungen werden über Dach entlüftet. Im Kellergeschoss wird die Leitung horizontal unter der Decke verlegt und in den Kellerräumen an den Hausanschluss angebunden bzw. aus dem Gebäude geleitet. Bis auf die Stockwerks- und Lüftungsleitungen, in HT-Rohr, werden alle restlichen Fall und Sammelleitungen in schallgedämmtem PE-Rohr ausgebildet. Die Brandschutzbestimmungen zwischen zwei Brandabschnitten werden mit F-90 Manschetten für brennbare Rohrleitungen eingehalten. Für den Materialwechsel zwischen den Dachabläufen (LORO-Abläufe) und Fallrohren dB20, wird im 3.OG das Rohrmaterial SML - Zulassungskonform eingesetzt. 1.2 Abwasseranlagen – Regenwasser Die Regenentwässerung des Flachdaches erfolgt über innenliegende Fallleitungen in der Dimension DN100. Für die Starkregenereignisse wird zusätzlich eine Notentwässerung über Speier durch die Architektur vorgesehen. Die Regenwasserspende bei Normalregen beläuft sich unter Berücksichtigung der DIN 1986-100 auf 46,51l/s. Ausgehend von folgenden Berechnungsgrundlagen: Statistische Regenspende für den Ort des Bauvorhabens: r (5,5):                341 l/s r (5/100):            693 l/s Zur Entwässerung der TG - Zufahrtsrampe kommt eine Doppelpumpenhebeanlage zum Einsatz. Das Regenwasser wird hierbei in einem Pumpenschacht gesammelt, die Regenwassermenge ergibt sich lediglich aus dem Schlagregen an der Einfahrt sowie dem Abtropfwasser der Fahrzeuge. Die Regenwasssermenge ist in der o. g. Summe nicht enthalten. 2 Wasseranlagen – Trinkwasser kalt und warm Die Planung der Trinkwasserversorgung erfolgt nach DIN 1988-300 und berücksichtigt ebenfalls die aus der DVGW Arbeitsblatt W 551 hervorgehenden Hygienevorschriften in Bezug auf Stagnation und Legionellenschutz. Als maßgebliche Grundlage bei den Warmwasserausstoßzeiten wird die DIN 1988-200, Abschnitt 3.6, herangezogen. Diese fordert, dass bei bestimmungsgemäßem Betrieb spätestens 30 Sekunden nach vollständigem Öffnen einer Entnahmestelle warmes Trinkwasser mit einer Temperatur von mindestens 55 °C zur Verfügung stehen muss. 2.1 Hausanschluss Die Berechnung des Trinkwasserbedarfs nach DIN 1988-300 ergab einen Spitzendurchfluss Vs = 2,33 l/s, sodass eine Hausanschlussdimension von DN 50 benötigt wird. 2.2 Leitungsführung Abgehend von der Technikzentrale werden die Trinkwasserleitungen durch die Kellerräume unter der Decke in die jeweiligen Steigestränge geführt. Um jeden Strang hydraulisch abgleichen- und sperren zu können werden vor jedem Strang Schrägsitz- und Strangregulierventile angeordnet. Die Leitungen innerhalb der Bäder oder Küchen werden in Installationswänden oder in seltenen Fällen auf dem Rohfußboden verzogen. Die Kalt- und Warmwasserzähler werden in der Regel unter dem Waschtisch, sowie in einigen Fällen unter der Küchenspüle angeordnet. Die Trinkwasserleitungen werden im Kellergeschoss bis zu den Steigesträngen in Edelstahl ausgeführt. Die Steigleitungen sowie die Leitungen in den Vorwänden und Installationswänden wird in Mehrschichtverbundrohr (PE-Xc/Al/PE-Xc-Rohr) mit Pressfittings entsprechend DVGW W 542 ausgeführt. Es ist darauf zu achten die Leitungsführung möglichst kurz zu halten Die Außenzapfstellen werden in das Rohrsystem der Nassräume, Leitungen über dem Fußboden, eingeschliffen. Alle Rohrleitungen werden gemäß der GEG-Richtlinien gedämmt. Als Dämmmaterial wird für Warmwassersysteme Mineralwolle/Mineralwollschalen verwendet. In sichtbaren Bereichen wird die Dämmung mit einer Ummantelung versehen. Rohrleitungen auf dem Rohfußboden werden mit Dämmschläuchen ummantelt. Rohrleitungen im Bereich von Aussenlufteinfluss werden gemäß GEG mit 200% gedämmt. Rohrleitungen mit Kaltwasser erhalten in diesen Bereichen eine Rohrbegleitheizung. Als Dämmmaterial für Rohrsysteme Trinkwasser- Kalt werden Mineralwollschalen/alukaschiert verwendet wobei die Längs- und Stoßnähte diffusionsdicht verklebt werden. Regenwasserleitungen innerhalb des Gebäudes werden mit geschlossenzelligen Dämmschläuchen isoliert und vollflächig verklebt. 2.3 Einrichtungsgegenstände Die Montagehöhen der Sanitären Einrichtungen müssen grundsätzlich den Vorgaben der VDI 6000 und der DIN 18040 -1 und -2 entsprechen, jedoch ist vor Montagebeginn mit der örtlichen Bauleitung (Bauherr, Architektur und Fachplaner) über die endgültigen Höhen zu sprechen. Sofern Sonderhöhen zu berücksichtigen sind, ist die Rohinstallation entsprechend vorzubereiten. 3 Heizung 3.1 Grundlagen Die Heizlast wurde nach DIN EN 12831 ermittelt. Die Berechnung der Gebäudeheizlast basiert auf der Norm-Außentemperatur von -10°C (Köln). Die maximal für das Gebäude erforderliche Heizleistung wurde auf Basis der Wärmedurchgangszahlen (U-Werte) für Bauteile gemäß Wärmeschutznachweis erstellt. Die Systemtemperatur für die Fussbodenheizung wird mit 35°C / 30°C angenommen. Die Systemtemperatur für die Warmwasserbereitung wird mit 60°C im Vorlauf festgelegt. Das Gebäude mit einer flächendeckenden Fußbodenheizung ausgestattet werden. 3.2 Wärmeerzeuger Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine Luftwasserwärmepumpe. Im Außenbereich werden dafür zwei Außeneinheiten auf entsprechende Streifenfundamente aufgestellt. Im Innenbereich gibt es eine Systemtrennung für die Trennung zwischen Glycol und Heizungswasser. Eine Nachgeschaltete Boosterwärmepumpe bringt das Heizungswasser auf eine entsprechende Temperatur damit die Anforderungen an das Trinkwasser gedeckt sind. 3.3 Leitungsführung Abgehend von der Technikzentrale werden die Heizwasserleitungen im Kellergeschoss unterhalb der Geschossdecke bis hin zu den vertikalen Installationsschächten verlegt. Als Material für alle Anschlussleitungen im Kellergeschoss kommt C-Stahlrohr nach DIN EN 10255/ DIN EN 10220 zum Einsatz. Alle Steig- bzw. Anbindeleitungen werden in Mehrschichtverbundrohr  (PE-Xc/Al/PE-Xc-Rohr) gelegt. Für die Fußbodenheizung wird sauerstoffdiffusionsdichtes Kunststoffrohr verwendet. Alle Heizungsrohleitungen werden nach der neusten Fassung der Energieeinsparverordnung GEG gedämmt. In den Schächten, sowie im gesamten Kellerbereich, werden alle Leitungen mit alukaschierter, nichtbrennbarer Mineralwolle gedämmt. Leitungen auf dem Rohfußboden erhalten eine Kompakt-Dämmhülse. Die Fußbodenverteiler werden möglichst zentral in der Wohnung angeordnet, um die Wege der Anbindeleitung kurz zu halten. Das vorstehend beschriebene Heizungsrohrnetz wird über ein Ausdehnungsgefäße abgesichert. Eine automatische Wassernachspeisung sorgt für eine konstante Entgasung des Heizungswassers, wodurch eine Verschlammung der Fußbodenheizung verhindert wird und auf ein regelmäßiges Entlüften verzichtet werden kann. Bei einem möglichen Druckabfall, sorgt diese für die automatische Heizwassernachspeisung. 3.4 Badheizkörper Die Bäder erhalten einen elektrisch betrieben Bad-Heizkörper. Dieser wird nicht an die Fußbodenheizung angeschlossen. 4. Lüftung 4.1 Grundlagen Kellerlüftung: Für die Kellerräume (Mieterkeller, Aufstellräume für Technik, Technik Elektro, Kinderwagenraum, Putzmittelraum) ist eine maschinelle Be- und Entlüftung zum Feuchteschutz vorgesehen. Die benötigten Rohrventilatoren werden, wenn möglich, im Kellergeschoss in den frei zugänglichen Bereichen montiert und sorgen für den erforderlichen Luftaustausch (0,2-facher Luftwechsel, 4m/s Luftgeschwindigkeit). Die in Schalldämmboxen integrierten Ventilatoren werden mit angebauten Schalldämpfern kombiniert. Um die Kellerräume im Sommer vor Feuchtigkeit und möglicher Schimmelbildung zu schützen, werden die Lüfter an eine Taupunkt-Steuerung angeschlossen (Festlegungen in der Entwurfsplanung). Diese Steuerung vergleicht Innen- und Außentemperaturen, sowie die relative Luftfeuchtigkeit innen und außen und sorgt so dafür, dass die Ventilatoren nur dann laufen, wenn Sie die Luftfeuchtigkeit innerhalb der Kellerräume nicht erhöhen. Die Luft wird mittels Wickelfalzrohr in die Kellerräume verteilt bzw. wieder abgesaugt. Als Luftauslässe werden Tellerventile verwendet die hydraulisch eingestellt werden können. Bei Durchdringung von Brandabschnittswänden werden Brandschutzklappen eingebaut (mit/ohne Kanalrauchmelder) die jederzeit aus `frei` zugänglichen Bereichen aus bedient werden können. Die Abluft der Kellerräume strömt über Brandschutzklappen mit eingebauten Kanalrauchmeldern und Rauchauslöseeinrichtung in die Tiefgarage über. Die Außenluft wird über ein Wetterschutzgitter, welches in einer vorgesehen Durchführung oberhalb des Lichtschachtes vorgesehen wird, natürlich nachströmen (siehe Screenshot). Ist die Zuluftrohrleitung länger als 8m wird, zur besseren Luftzirkulation, ein Rohrventilator eingesetzt. Alle Enden von Luftleitungen sind mit Eingriff- und Insektenschutzgittern zu versehen. Wohnraumlüftung: Bei dem Bauvorhaben ist für die Wohnraumlüftung ein Abluftsystem nach DIN 18017 und DIN 1946-6 vorgesehen. Das Abluftsystem besteht aus Einzelraumlüftern mit eingebauter Kaltrauchsperre, aus wartungsfreien Brandschotts in den Geschossdecken, sowie F-90 Revisions-Enddeckeln am jeweiligen Ende der Abluftstränge (enden Luftleitungen bereits in den Obergeschossen werden die F-90 Enddeckel bereits hier eingesetzt). Die Nachströmung in den Wohneinheiten erfolgt über Außenluftdurchlässe, die vom Fassadenbauer, sowie dem Fensterbauer montiert werden.
Technische Anlagenbeschreibung
1 KGR 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
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KGR 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
1.1 KGR 411 Abwasseranlagen
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KGR 411 Abwasseranlagen
1.2 KGR 412 Wasseranlagen
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KGR 412 Wasseranlagen
1.3 KGR 419 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, sonstiges
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KGR 419 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, sonstiges
2 KGR 420 Heizungstechnik
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KGR 420 Heizungstechnik
2.1 Wärmeerzeugungsanlage
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Wärmeerzeugungsanlage
2.2 Heizungsverteiler und Zubehör
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Heizungsverteiler und Zubehör
2.3 Heizungsrohrleitungen und Zubehör
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Heizungsrohrleitungen und Zubehör
2.4 Heizungsarmaturen-, Pumpen und Zubehör
2.4
Heizungsarmaturen-, Pumpen und Zubehör
2.5 Isolierung Heizungleitungen und Zubehör
2.5
Isolierung Heizungleitungen und Zubehör
2.6 Brandschutz Heizungsleitungen und Zubehör
2.6
Brandschutz Heizungsleitungen und Zubehör
2.7 Raumheizflächen
2.7
Raumheizflächen
2.8 Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges
2.8
Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges
3 KGR 430 Lüftungstechnik
3
KGR 430 Lüftungstechnik
3.1 430 Lufttechnische Anlagen
3.1
430 Lufttechnische Anlagen
4 KGR 475 Feuerlöschanlagen
4
KGR 475 Feuerlöschanlagen
4.1 Löschwasserleitungen -Trocken- und Zubehör
4.1
Löschwasserleitungen -Trocken- und Zubehör
4.2 Löschwasserarmaturen und Zubehör
4.2
Löschwasserarmaturen und Zubehör
4.3 Isolierung Löschwasserleitungen und Zubehör
4.3
Isolierung Löschwasserleitungen und Zubehör