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Allgemeine Vorbemerkungen Im Nachfolgenden ist der Einfachheit halber der Auftraggeber mit "AG" sowie der Auftragnehmer mit "AN" benannt.
OBJEKTBESCHREIBUNG
Die HKM-Bauprojektentwicklung beabsichtigt die Erstellung einer Wohnanlage mit 70 Wohneinheiten, gegliedert in drei Baukörper und einer gemeinsamen, durchgängigen Tiefgarage. Die Tiefgarage umfasst 56 PKW-Stellplätze, Fahrradstellplätze, Bewohnerkeller und Technikräume.
Das Baugrundstück befindet sich in zentraler Lage in Bergisch-Gladbach, auf dem Areal der Firma ISOTEC, ehemals Köttgen-Areal.
Die Andienung der Baustelle erfolgt aus dem öffentlich Verkehrsraum über die Jacobstraße und dem Paul-Köttgen-Weg auf die vorhandene Baustraße im Baufeld.
Die Ausfahrt aus dem Baufeld erfolgt über die bereits teilweise ausgebaute Köttgen - /Allee auf die Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße. Es ist eine Einbahnstraßen - Regelung vorzusehen.
Bezüglich der Baustellenandienung wurde mit dem Verkäufer des Grundstücks ein Logistikkonzept vertraglich vereinbart. Dieses sichert dem AG die Nutzung unterschiedlicher Logistikflächen zu unterschiedlichen Zeitpunkten verbindlich zu.
Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde ein Kranplatz innerhalb des Baufeldes festgelegt und in statischer und logistischer Hinsicht berücksichtigt.
Das Areal stellt derzeit eine Brachfläche, bestehend aus einer Baugrube mit groben Voraushub bis ca. 0,50m über tatsächliche Gründungstiefe, dar. Der Erdaushub erfolgt gemäß den Festsetzungen der Baugenehmigung und der Vorgaben gemäß Baugrundgutachen.
Nach Abschluss der Erdarbeiten wird dem AN eine profilierte Baugrube übergeben. Vertiefungen, wie Unterfahrten, Pumpenschächte und Bodenplattenverstärkungen werden durch den Tiefbauunternehmer hergestellt. Gleiches gilt für die Verfüllung der Unterfahrten und Schächte, sowie die Verlegung der Grundleitungen, einschl. der Dichtflansche im Bereich der Bodenplatte.
Es kommen zur Ausführung drei Mehrfamilienwohnhäuser in konventioneller, 4-geschossiger, Bauweise mit einer gemeinsamen Tiefgarage. Die Erreichbarkeit der Gebäude sind über separate Zuwegungen über Treppenhäuser mit Aufzugsanlagen bzw. Zufahrten zur Tiefgarage sicher gestellt.
Fundamente, Bodenplatte und aufgehende tragende Geschosswände werden aus Stahlbeton bzw. Mauerwerk aus Kalksandstein gemäß Bauphysik nach Brandschutz, Statik nach den schall- und wärmetechnischen Erfordernissen erstellt.
Die Aufzugsschächte werden einschalig nach den Erfordernissen des Schallschutznachweis ausgeführt.
Alle horizontalen Decken werden nach Erfordernis der Statik sowie der Brand-, Schall- und Wärmeschutznachweise als Ortbetondecken in Stahlbeton oder als Fertigteildecke Filigran ausgeführt.
Innentreppen und Aufzugsanlagen der Haupttreppenhäuser werden ebenfalls in örtlicher Stahlbetonbauweise hergestellt und schalltechnisch entkoppelt.
Ebenso werden Balkon- bzw. Loggiaplatten in Stahlbetonbauweise örtlich hergestellt und über Iso-Körbe wärmetechnisch entkoppelt. Die Entwässerung der Balkone erfolgt über Fallrohre, Notüberläufe sind vorgesehen.
Die Flachdächer sind als "Weiße Decke" ohne Gefälle ausgebildet, erhalten eine Kaltdachwärmeisolierung, abschließend eine Dachbegrünung im System.
Mauerwerks- und Stahlbetonwände sowie Treppenhaus und Zwischenpodeste werden mit einem Gipsmaschinenputz versehen. Deckenanteile erhalten einen malerfertigen Anstrich. Die Schnittstelle der Putzarbeiten ist die im Untergeschoss mit der ersten Schleusentür vorgesehen.
Außenwandverkleidung aus einem Wärmedämmverbundsystem werden mit einer Dämmstärke gemäß Wärmeschutznachweises und wahlweise mit Klinkerriemchen bzw. einem Scheibenputz ausgeführt.
Falls Abweichungen oder Änderungen in Bauausführung oder Gestaltung durch technische oder gestalterische Notwendigkeiten, behördliche Auflagen, Anordnungen, Vorschriften, örtliche Gegebenheiten oder sonstige zwingende Gründe notwendig werden oder zweckmäßig erscheinen, bleiben diese dem AG vorbehalten.
Baugrundstück
Gemeinde Gladbach
Gemarkung Bergisch Gladbach
Flur 10
Flurstück 339
BGF TG/Keller ca. 2.484 m²
BGF Wohnungen ca. 5.937 m²
BRI TG/Keller ca. 10.289 m³
BRI Wohnungen ca. 20.348 m³
ALLGEMEINES
Sollte es an anderer Stelle des Leistungsverzeichnis anders erwähnt sein, sind folgende Punkte verbindlich und Vertragsbestandteil:
Das Angebot ist in Papierform oder auch als GAEB-Datei DA84 auf einem Datenträger zu übergeben.
Sowohl Abschlags- als auch Schlussrechnung, inkl. der Aufmaße sind in digitaler Form dem AG zu übermitteln. Die E-Mail Adresse wird mit Beauftragung bekannt gegeben.
Auf die geleisteten Arbeiten werden gegen Vorlage einer von der örtlichen Bauleitung des AG geprüften und mit einem positiven Prüfungsvermerk versehenen Abschlagsrechnung, Teilzahlungen in Höhe von max. 90% geleistet, wobei der Wert angelieferter und noch nicht eingebauter Materialien nicht berücksichtigt wird.
Weitere 5% werden nach Prüfung der Schlussrechnung nach Abnahme ausgezahlt, spätestens 3 Monate nach Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme. Die restlichen 5% werden gegen Vorlage einer unbefristeten Bankbürgschaft eines Geldinstitutes oder einer Versicherungsgesellschaft gemäß VOB Teil B § 17 ausgezahlt.
Bei Auftragsvergabe ist ein Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes für die vorgeschriebenen Sondereinbehalte nachzuweisen. Der Bescheid muss eine Gültigkeit von mindestens noch einem Jahr ab dem Ende der Zuschlagfrist haben. Ansonsten wird von allen Rechnungen ein Anteil von 15% abgezogen und durch den AG an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Der AN hat sich in erforderlichem und angemessenem Umfang gegen alle sich im Zusammenhang mit der Ausführung der ihm übertragenen Leistungen stehend, und von ihm übernommenen Risiken zu versichern.
Die vom AN abzuschließende Versicherung muss, soweit dies zu üblichen Bedingungen versichert ist, auch den Ersatz von Folgeschäden umfassen.
Der Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung ist dem AG unverzüglich nach Vertragsschluss zu übergeben.
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für Güte und Vertragsgemäßheit seiner sämtlichen Lieferungen und Leistungen für die Dauer von fünf (5) Jahren seit der mängelfreien Abnahme (gemäß BGB).
Die gemeinsame Abnahme der erbrachten Vertragsleistung des AN erfolgt förmlich nach Fertigstellung des Bauvorhaben. Ca. 6 Wochen vor der Übergabe wird in einer Vorbegehung zur Feststellung der Abnahmereife mit dem AG der Leistungsstand erfasst, etwaige Mängel werden in einem zu erstellenden Protokoll gemeinsam festgehalten. Diese sind bis zur Übergabe innerhalb vereinbarter Frist zu beseitigen. Die Abnahmeerklärung des AG erfolgt im Anschluss nach Mängelbeseitigung. Für später unzugängliche Teile seiner Vertragsleistung hat der AN den AG rechtzeitig zur vorläufigen Abnahme aufzufordern.
§ 12, VOB/B Absatz (5) findet keine Anwendung.
Der Auftragnehmer verzichtet weiterhin auf das ihm gemäß § 648 BGB zustehende Recht auf Eintragung einer Sicherungshypothek.
01. Die nachfolgend angebotenen Leistungen umfassen die Herstellung und Lieferung aller Materialien sowie die fachgerechte Ausführung, Montage / Demontage, Verarbeitung und Entsorgung. Es gelten für Angebot und Ausführung, soweit nicht nachstehend oder im LV nichts anderes beschrieben wird, die VOB, Teil B + C, in der am Tage der Angebotsabgabe gültigen Fassung, alle einschlägigen DIN - Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen Vorschriften und Bedingungen der zuständigen Behörden, der beteiligten Fachgutachter, sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller in fix und fertiger Arbeit, sofern nichts anderes in den Positionen gesagt ist - einschliesslich aller Nebenkosten und Nebenleistungen. Es gelten alle zur Erfüllung der Leistungsinhalte erforderlichen deutschen und europäischen Normen in ihrer aktuellen Fassung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Teil A der VOB kein Vertragsbestandteil wird und dem Bieter kein klagbares Recht einräumt.
Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und gelten für die gesamte Bauzeit. Eine Gleitklausel ist ausgeschlossen.
02. Ebenfalls sind die gültige Landesbauordnung, die Genehmigungsauflagen der Behörden, die allgemeinen und örtlichen Auflagen und Bedingungen der Versorgungsunternehmen zu beachten.
03. Der AN hat die Sicherungsvorschriften und Auflagen der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht zu erfüllen und eigenverantwortlich zu überwachen.
04. Zur Baustellenlogistik hat der AG ein Konzept entwickeln lassen, was mit dem AN mit Beauftragung als vereinbart gilt. Änderungen sind ausschließlich mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen bzw. zu vereinbaren. Die Andienbarkeit des Grundstücks für sein eigenes Gewerk hat der AN selbst zu prüfen. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe durch Besichtigung der Örtlichkeit und durch Einsicht in die Plan- und Berechnungsunterlagen ausreichend zu informieren.
Aufwendungen jeglicher Art für Baustellenlogistik zu allen Leistungsbereichen ist allein Sache des AN und in die Einheitspreise der späteren Beauftragung einzukalkulieren.
Der AN versichert hierzu, dass er sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut gemacht hat. Nachforderungen, dies betreffend, aus mangelnder Ortskenntnis und Nichterkennen der baulichen Zusammenhänge werden durch den AG nach Vertragschluß nicht mehr anerkannt.
05. Alle angebotenen Leistungen müssen frei von Rechten Dritter sein.
06. Einen Anspruch auf die Zurverfügungstellung bestimmter Lager- und Arbeitsplätze hat der AN nicht. Werden Flächen oder Räume zur Verfügung gestellt, so hat der AN eigenverantwortlich für die Verschliessbarkeit, Verkehrssicherheit, Reinigung und sonstigen Unterhalt auf seine Rechnung Sorge zu tragen. Er ist ohne besondere Vergütung auch verpflichtet, seinen Arbeitsbereich täglich, insbesondere nach Fertigstellung seiner eigenen Leistung, aufzuräumen und zu reinigen.
Sind für Baustelleneinrichtung im LV keine Leistungsansätze vorgesehen, sind diese Nebenleistungen und die Kosten hierfür in den Einheitspreis einzurechnen.
07. Zu den Nebenleistungen gehört auch die Gestellung von Schutz- und Arbeitsgerüste bis Arbeitshöhen von 2,00 m. Auffangnetze nach § 12 BGV C22, die nur dem Schutz der Mitarbeiter des AN dienen, zählen zu den Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1.4 DIN 18299.
08. Muss der AN im Zuge seiner eigenen Arbeiten vorhandene Schutzmaßnahmen oder Gerüste der Baustelleneinrichtung entfernen, hat er ausreichend andere Maßnahmen zu ergreifen. Nach Beendigung seiner Arbeiten hat der AN ohne besondere Vergütung den alten Zustand, soweit erforderlich, wiederherzustellen bzw. in entsprechend abgeänderter, aber betriebsbereiter Form.
09. Erfordert die Gliederung der Baumaßnahme zeitlich versetzte Arbeitseinsätze oder mehrere Einrichtungen, erfolgt hierfür keine besondere Vergütung.
Auch sind zeitweise mehrere Gewerke gleichzeitig im Rahmen dieser Maßnahme tätig. Die Arbeiten sind daher nicht allein auf Beschleunigung und hindernisfreies Arbeiten bezüglich des eigenen Gewerks sondern unter Berücksichtigung des Kooperationsprinzip auf einen stimmigen Gesamt - Bauablauf ausgerichtet zu
erbringen. Dies bedingt, dass Teilabschnitte der Leistungen auch einmal
zurückgestellt oder vorgezogen werden müssen.
10. Für seine eigene Leistungserbringung nimmt und prüft der AN eigenverantwortlich alle Maße, die für die Herstellung von zum Einbau bestimmten Bauteilen notwendig sind, und weist den AG unverzüglich auf etwaige Maßdifferenzen hin. Die Prüfung wird nicht besonders vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Glaubt der AN, dass seine Fachkenntnisse hierzu nicht ausreichen, um vorstehende oder eine nach § 4 Abs. 3 VOB/B erforderliche Prüfung vorzunehmen, hat er den AG in Textform darauf hinzuweisen.
Soweit der AN für die Ausführung der ihm übertragenen Leistungen öffentlich -
rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse benötigt, hat er diese selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen.
11. Logistik und ggf. die gezielte Steuerung wartender LKW's über andere, unsensible Straßen / Verkehrsflächen (Einzelabruf per Funk) ist Sache des AN diese, für den AG kostenfrei, zu koordinieren.
Die Kosten für Verpackung einschl. deren Abtransport, Transporte und Versicherungen etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen. Evtl. erforderlichen Schutzabklebungen sind vor der Montage aufzubringen und vor Inbetriebnahme oder nach Aufforderung durch die Bauleitung rückstandslos ohne gesonderte Vergütung wieder zu entfernen. Die Entsorgung von Abfall hat umgehend nach ATV DIN 18299, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des AN zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem AN selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Dritte Abfälle in diese Behälter füllen. Nach diesen Richtlinien werden die Arbeiten ausgeführt und die Schutt- und Abbruchmaterialien entsorgt.
12. Der Nachweis der Güteeigenschaften der angebotenen Materialien ist rechtzeitig vor Bestellung und Verwendung durch Vorlage von Prüfzeugnissen einer amtlich anerkannten deutschen Materialprüfanstalt bzw. durch Angabe des / der Prüfzeichen vom AN zu erbringen. Die ggf. in eingeführten Technischen Baubestimmungen geforderten Kennzeichnungen werden davon nicht berührt. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen nach DIN - oder EN - Normen müssen nachweisbar sein.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der örtlichen Bauleitung des AG vor Einbau zu übergeben.
13. Der AG ist berechtigt, den angefallenen Schutt bzw. die Verschmutzungen und / oder Verpackungen durch Dritte zu Lasten des AN beseitigen und entsorgen zu lassen, sofern dieser nicht nach einmaliger Aufforderung durch die örtliche Bauleitung des AG zum vorgesehenen bzw. vereinbarten Termin die Arbeiten selbst ausgeführt hat. Im Übrigen gilt, dass der AN seine Arbeitsbereiche täglich zu reinigen und den Schutt selber zu entsorgen hat. Die, durch den AN, zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die öffentlichen Verkehrswege, welche durch Fahrzeuge und Maschinen des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen befahren werden. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
14. Dem AN werden für seine Leistungen notwendige Ausführungsunterlagen rechtzeitig in der Regel in zweifacher Ausfertigung übergeben. Ggf. notwendige weitere Exemplare können gegen Vergütung gestellt werden, soweit nicht im Vertrag eine andere Regelung getroffen wird.
15. Alle Zeichnungen müssen an Ort und Stelle überprüft werden und dürfen, falls erforderlich, nur nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung des AG an die vorhandenen Gegebenheiten angeglichen werden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Die tatsächlichen Einbauhöhen -maße, bezogen auf das gesamte Ausbausystem, sind mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen in der geplanten Bauausführung festgestellt oder vermutet werden.
16. Für die Erbringung der Leistungen des AN evtl. notwendige bzw. vom AG geforderte Konstruktionszeichnungen und/oder Berechnungen sind für den AG kostenfrei zu erstellen, soweit im Vertrag nichts Anderes geregelt wird.
17. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom AN verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom AN entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den AN aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht, diese bleiben unberührt.
18. Der AG führt regelmäßige in der Regel wöchentliche Baubesprechungen durch, an denen für den AN Teilnahmepflicht besteht für die Zeit seiner Tätigkeit vor Ort bzw. im Falle einer gesonderten Einladung. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
19. Der AN hat arbeitstäglich ein Baustellentagebuch zu führen und der örtlichen Bauleitung des AG wöchentlich vorzulegen.
Die vollständige Gewerke spezifische Objektdokumentation ist mindestens 6 Wochen vor dem Abnahmeverlangen dem AG in elektronischer Form (im
Datenformat PDF 1-fach) zu übergeben.
Die Dokumentationsunterlagen beinhalten folgende Unterlagen:
- ausführliches Bautagebuch seiner Tätigkeiten
- Werk- und Montageplanungen
- Genehmigungen und Zulassungen
- Material- und Produktinformationen
- Abnahmeprotokolle
- Einbau-, Pflege- und Wartungsanleitungen wartungsrelevanter Bauprodukte
- Übernahme-, Transport- und Entsorgungsnachweise nachweispflichtiger Abbruch- und Gefahrstoffe
- Fachunternehmererklärung
20. Durch den AN ist im Rahmen der Angebotserstellung eine von ihm vorgesehene Ausführungszeit zur Herstellung anhand eines Bauzeitenplanes vorzulegen und verbindlich zu bestätigen. Hierzu sind die Ausführungstage der eigenen Bauleistung maßgeblich, KEINE kalendarischen Angaben.
Als Regelarbeitszeiten zur Herstellung der eigenen Leistung werden wie folgt vereinbart:
Montag - Samstag von 7.00 - 17.00 Uhr
Einsatz der Personalstärke und von Arbeitskräften je nach Bauteilabschnitt in Absprache mit der örtlichen Bauleitung des AG.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Im Nachfolgenden ist der Einfachheit halber der Auftraggeber mit "AG" sowie der Auftragnehmer mit "AN" benannt.
Nachfolgend aufgeführte technische Vorbemerkungen werden neben den gültigen technischen und gesetzlichen Regelwerken zusätzlich zum Vertragsbestand bei Vertragsabschluss vereinbart, und werden nicht gesondert vergütet.
Ziel ist es, die Baumaßnahme so kurz wie möglich zu gestalten.
Die Leistungen des AN erfolgen Abschnitts- und etagenweise nach Abruf durch die örtliche Bauleitung des AG. Erforderliche Arbeitsschritte bzw. Einbautakte hierzu werden örtlich in Abstimmung vor Arbeitsbeginn vereinbart. Voraussetzung sind die vom Auftragnehmer eigenverantwortlich und rechtzeitig herbeigeführten, nachfolgend aufgeführten Leistungen.
1. rechtzeitige Überprüfung der Vorleistung
2. Abschluss der Bemusterung
3. Lieferung und abschnittsweise Verlegung des Plattenbelages in der Lastverteilschicht, unter Berücksichtigung der Belange der tangierenden Gewerke
4. Versiegelung, Reingung der Flächen
5. Schutzmaßnahmen inkl. Vorhaltung
ALLGEMEIN
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bau- ausführung zu vermeiden.
Sämtliche Kosten für die Einrichtung der Baustelle, Silos usw. sind mit den Ein- heitspreisen abgegolten. Sofern nachfolgend nicht gesondert beschrieben, sind alle erforderlichen Schutzeinrichtungen vorzuhalten. Ebenso sind alle erforderlichen Hub- u. Förderanlagen zu berücksichtigen. Diese werden nicht gesondert vergütet.
Die Ausführung der eigenen Leistung des AN überschneidet sich mit den Innenausbau-, Haustechnik- und Fassaden- bzw. Dachabdichtungsarbeiten. Dieser Umstand ist in der Angebotslegung zu berücksichtigen. Rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Arbeiten sind die sonstigen am Bau beteiligten Unternehmen zu informieren. Der AN schuldet die Koordination mit den anderen am Bau Beteiligten, die im Rahmen der Durchführung seiner Leistung erforderlich ist sowie das Sichern seiner Arbeitsbereiche im Zuge der Montage.
Der AN muss für den gesamten Beschichtungsaufbau Produkte desselben Systemlieferanten verwenden, um das System als Ganzes erhalten zu können.
Alle, an den Arbeitsbereich, angrenzenden Flächen, Teile usw. sind sorgfältig gegen Verschmutzung zu schützen. Klammern, Heften und Befestigungen, die die Oberfläche beschädigen sind ausdrücklich untersagt. Klebemittel müssen sich von Oberflächen vollständig wieder lösen lassen. Durch Mörtel beschmutzte Ober- flächen und Teile sind sofort zu reinigen. Eine abschließende Baufeinreinigung der eigenen Konstruktion vor Abnahme beinhaltet ebenfalls die Leistungen des AN.
Bei Nichtbeachtung gehen Folgeschäden zu Lasten des AN.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem AN überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Das Aufbringen von Fliesen bzw. Natursteinbelägen auf eine vorhandene Abdichtung oder auf eine gegen mechanische Beanspruchung empfindliche Unterlage ist mit größter Sorgfalt, zur Vermeidung von Beschädigungen vorzunehmen. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Der Innenputz ist bis auf OK Rohdecke aufgesetzt und bis UK Bestandsdecke geführt. Starre Anschlüsse / Verbindungen zu entkoppelten Bauteilen, z.B. im Treppenhaus sind unbedingt zu vermeiden. Arbeitsfugen, Materialwechsel oder Gebäudedehnungsfugen etc. im Untergrund sind grundsätzlich mit geeigneten Abstellprofilen im vorgesehenen Bodenbelag auszubilden.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Krag- platten eingespannt werden, beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen.
Fliesen- bzw. Natursteinelemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, daß leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Sind an der Unterseite der Platten Rillenstrukturen vorhanden, so ist auf gleiche Verlegerichtung zu achten. Unabhängig der Regelung von Abschnitt 3.2.1.2 der ATV DIN 18352 sind vor Beginn der Arbeiten die Verlegerichtung, der Einsatz von Schmuckelementen und dergleichen mit der örtlicher Bauleitung des AG festzulegen. Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der Geometrie des Raumes nicht möglich, ist eine Abstimmung vorzunehmen.
Bei Bekleidungen in Nassräumen sind Hohlräume im Ansatzmörtelbett zu vermeiden. Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden. Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren und dergleichen verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden.
Toleranzen
Die Höhen sind verbindlich vor Arbeitsausführung mit der örtlichen Bauleitung des AG festzulegen. Diese wird das Bezugssystem (Ausgangspunkt) als Meterrißmarkierung oder Bezugspunkte von anderen Bauteilen als Basis für die herzustellenden Bauteilhöhen angeben. Die Toleranzen richten sich nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3. Sollmeßpunkte sowie Belagstrennung/übergänge und Türen haben einen Toleranzwert von +/- 1 mm.
Vor Ausführung ist als Nebenleistung der Meterriß des Rohbauunternehmers zu überprüfen, Unstimmigkeiten sind vor Begin der Leistung des AN mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen.
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luft- dichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Ab- nahme der Leistungen durch den AG oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Bodenbeläge
Der AN ist angehalten, vor dem Verlegen von Belägen die Belegreife festzustellen. Bei Zementestrich darf ein Feuchtigkeitsgehalt von 2%, bei Anhydritestrich von 0,3% nicht überschritten werden.
Fußbodeneinläufe erhalten im Anschlussbereich zusätzlich ein leichtes Gefälle. Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich mit Gefälle zu den Einläufen verlaufen. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen. Werden Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften verlangt, ist der Nachweis für den jeweiligen Anwendungsfall nachzuweisen.
Wandbekleidungen
Bei Fliesen ohne Randglasur sind an allen sichtbaren Kanten Kantenprofile einzubauen, die farblich auf die Fliesen abgestimmt sein müssen. Der Fliesenschnitt ist in Abhängigkeit vom Rastermaß auf die Lage sanitärer Einrichtungen, Befestigungen, Armaturen, Schalter, Steckdosen u. ä. mit der Bauleitung abzustimmen. Sofern Dosen oder Kästen für Installationen nur lose oder geheftet angebracht sind, sind sie bei der Verlegung der Platten endgültig zu fixieren. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Bei Ausführung der Wandbeläge ist auf Fliesenschnitt hinsichtlich der Lage sanitärer Einrichtungen, Befestigungen, Armaturen, Schalter, Steckdosen u.a. zu achten. Die entsprechenden Angaben sind mit der örtlichen Bauleitung des AG abzusprechen in Abhängigkeit vom Rastermaß.
Fugen
Bereits vorhandene Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen aus den Vorgewerken sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Notwendige Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen.
Anschlüsse von Wand- an Bodenflächen, von Gegenständen (Badewannen u.ä.) sowie von Türschwellen an geflieste Flächen sind wasserbeständig und elastisch auszufugen, wenn nichts anderes ausgeschrieben ist. Sofern Wannen oder Brausetassen auf schwimmendem Estrich stehen und vor Ausführung der Fliesenbekleidung eingemauert oder verkleidet werden, ist auf eine Trennung (10 mm Schaumstoffstreifen) von den flankierenden Wänden zu achten. Elastische Verfugung ist weiter vorzunehmen bei Flächen von mehr als 4 m Länge, einspringenden Ecken sowie an den Berührungslinien verschiedener Untergründe (z. B. Beton und Mauerwerk).
Es darf keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und dem Belag entstehen, elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Dichtmaterial elastischer Fugen muss auf Fliesen und Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein.
Dämmungen
Randstreifen dürfen durch den AN nicht vor der Verlegung der Bodenbeläge entfernt werden. Erkennt der AN Umstände, die die Schalldämmung beeinträchtigen können, hat er die örtliche Bauleitung des AG darüber zu informieren. Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung mit dem Bodenbelag besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse zu schützen. Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindlichen Rohrleitungen kantengerade zu verlegen. Eine akustische Entkopplung ist zu garantieren. Rohrbefestigungen dürfen keinen Schall auf die Decke übertragen.
Eine Klärung über die Ausführung der Bodenbelagsoberfläche (mit oder ohne Gefälle) hat der AN rechtzeitig vor der Arbeitsausführung herbeizuführen.
Anlegen der erforderlichen Schwind- und Arbeitsfugen in eigener Verantwortung sowie das Anlegen von konstruktiven Dehnungsfugen. Alle anzulegenden Fugen sind scharfkantig und rechtwinklig zur Raumflucht anzulegen.
Nebenleistungen
Soweit nicht im einzelnen beschrieben sind sämtliche Maßplatten, Schräg- und Gehrungsschnitte, runde und gebogene Anschnitte etc. eigenverantwortlich vom AN zu ermitteln und in die Einheitspreise der Positionen einzurechnen. Ebenfalls abgegolten ist das Herstellen von Ausklinkungen, Löchern, Ausnehmungen, Ankertaschen und dergleichen sowie auch das nachträgliche Anarbeiten an Einbauteile.
Werden bei Vorbereitungsarbeiten unbeschriebene bzw. unerwartete Verhältnisse angetroffen (z.B. Pilzmyzelien im Mauerwerk, konzentrierte Ansammlungen auskristallisierter oder amorpher Salze), ist die Bauleitung unverzüglich zu verständigen und eine Entscheidung abzuwarten.
Bemusterung
Rechtzeitig vor der Ausführung der Fiesen- und Plattenarbeiten sind die zu verfliesenden Flächen und Fliesenqualitäten mit dem AG durch Belegen Musterplatten, u.a., abzustimmen. Hierraus resultierende Mehrmengen / Mehrkosten für Material und Verlegung sind dem AG, zur Freigabe, rechtzeitig mitzuteilen.
Dokumentation
Nach Beendigung der Arbeiten ist für die ausgeführte Konstruktion als Revisions- und Dokumentationsunterlage, jeweils 1- fach als Original in Ordnern und in Datenform auf USB Stick (mit pdf- und dwg-Dateien) wie folgt zusammenzustellen:
- Lieferscheine / technische Datenblätter / Prüfzeugnisse sämtlicher Materialien.
- Erteilte Zustimmungen im Einzelfall / Zulassungen, wenn erforderlich
- Übereinstimmungserklärungen
- Produktbeschreibungen
- Pflegeanleitung
- Fachunternehmererklärung
Die Dokumentation ist mindestens zwei Wochen vor geplanter Abnahme an die örtliche Bauleitung des AG zu übergeben. Bis zur vollständigen Übergabe der Dokumentationsunterlagen ist der AG berechtigt, einen Einbehalt vorzunehmen.
Technische Vorbemerkungen
01 Vorbereitende Massnahmen
01
Vorbereitende Massnahmen
01.01 Boden
01.01
Boden
01.02 Wand
01.02
Wand
02 Bodenfliesen
02
Bodenfliesen
02.__._.0001 Bodenfliesen 30/60 Lieferung Bodenfliesen für Innenraumverlegung liefern
einschl. Verschnitt.
Verlegung in gesonderter Position!
Material: Feinsteinzeug, unglasiert
Oberfläche: basalt matt, R10 A+B oder
nach Wahl des AG in der Farbkollektion
des Systemlieferanten
Abmessungen: 30/60 cm
Sortierung: 1.Wahl
Hersteller: IGA
Serie: IGA Porto 2.0
Oberfläche: basalt matt, R10 A+B
oder gleicher Art
Abrechnung erfolgt nach Lieferscheinen!!!
Angebotenes Fabrikat:
02.__._.0001
Bodenfliesen 30/60 Lieferung
603.00
m²
02.__._.0002 Bodenfliesen 60/60 Lieferung wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
für
Abmessung: 60/60 cm
Angebotenes Fabrikat:
02.__._.0002
Bodenfliesen 60/60 Lieferung
O
1.00
m²
02.__._.0003 Bodenfliesen 90/90 Lieferung wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
für
Abmessung: 90/90 cm
Angebotenes Fabrikat:
02.__._.0003
Bodenfliesen 90/90 Lieferung
O
1.00
m²
02.__._.0004 Bodenfliesen 10/10 Lieferung Bodenfliesen als Mosaik für Innenraumverlegung
in Duschbereichen liefern einschl. Verschnitt.
Verlegung in gesonderter Position!
Material: Feinsteinzeug, unglasiert
Oberfläche: basalt matt, R10 A+B oder
nach Wahl des AG in der Farbkollektion
des Systemlieferanten
Abmessungen: 10/10 cm
Sortierung: 1.Wahl
Hersteller: IGA
Serie: IGA Porto 2.0
Oberfläche: basalt matt, R10 A+B
oder gleicher Art
Abrechnung erfolgt nach Lieferscheinen!!!
Angebotenes Fabrikat:
02.__._.0004
Bodenfliesen 10/10 Lieferung
126.00
m²
02.__._.0005 Bodenfliesen 5/5 Lieferung wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
für
Abmessungen: 5/5 cm
Sortierung: 1.Wahl
Hersteller: IGA
Serie: IGA Porto 2.0
Oberfläche: basalt matt, R10 A+B
oder gleicher Art
Abrechnung erfolgt nach Lieferscheinen!!!
Angebotenes Fabrikat:
02.__._.0005
Bodenfliesen 5/5 Lieferung
O
1.00
m²
02.__._.0006 Sockelfliesen 7/60 Lieferung Fliesensockel passend zum Material der
Bodenfliesen im Format 30/60 liefern oder
aus gleichem Material herstellen.
Sockelhöhe: ca. 7 cm
02.__._.0006
Sockelfliesen 7/60 Lieferung
245.00
m
02.__._.0007 Sockelfliesen 7/90 Lieferung wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
für
Format 90/90
02.__._.0007
Sockelfliesen 7/90 Lieferung
O
1.00
m
Boden- und Sockelfliesen Die folgenden Einzelpreispositionen verstehen sich
für Verlegen und Verfugen, auch in Kleinflächen,
sowie alle sonstige erforderlichen Materialien,
Anschluss und Einpassarbeiten an Öffnungen,
Kanten und Durchdringungen / Einläufe,
Plattenzuschnitte, Schrägschnitte sowie sämtliche
Nebenarbeiten zur fix und fertigen Leistung.
Boden- und Sockelfliesen
02.__._.0008 Bodenfliesen 30/60 Verlegung Verlegen der Bodenfliesen wie in Vorposition
beschrieben im Dünnbett auf Verbundabdichtung
mit hydraulisch flexiblen und hochstandfesten
Dünnbettmörtel, mit Fließbetteigenschaft nach
C2E S1.
Abmessungen: 30/60 cm
Verlegeart: Kreuzfuge nach Ausführungsplanung
Fabrikat: Sopro VarioFlex® XL (VF XL 413)
oder gleicher Art
Fliesenflächen mit hydraulisch flexiblen
Fugenmörtel mit wasser- und
schmutzabweisenden Eigenschaften verfugen.
Fugenbreite: 2 bis 3 mm
Fugenfarbe: zementgrau oder nach Wahl des
AG in der Farbkollektion des Systemlieferanten
Fabrikat: Sopro DF 10® DesignFuge Flex
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
02.__._.0008
Bodenfliesen 30/60 Verlegung
524.00
m²
02.__._.0009 Bodenfliesen 60/60 Verlegung wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
für
Abmessung: 60/60 cm
im Buttering - Floating - Verfahren mit einem
Fliesen - Nivelliersystem.
02.__._.0009
Bodenfliesen 60/60 Verlegung
O
1.00
m²
02.__._.0010 Bodenfliesen 90/90 Verlegung wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
für
Abmessung: 90/90 cm
02.__._.0010
Bodenfliesen 90/90 Verlegung
O
1.00
m²
02.__._.0011 Bodenfliesen 10/10 Verlegung Punktablauf Verlegen der Bodenfliesen als Mosaik in
Duschbereichen im Gefälle zum bauseits
vorhandenen Punktablauf im Dünnbett auf
Verbundabdichtung mit hydraulisch flexiblen und
hochstandfesten Dünnbettmörtel, mit
Fließbetteigenschaft nach C2E S1.
Abmessungen: 10/10 cm
Verlegeart: Kreuzfuge nach Detailplanung der
Architektur iso-de-700
Fabrikat: Sopro VarioFlex® XL (VF XL 413)
oder gleicher Art
Fliesenflächen mit hydraulisch flexiblen
Fugenmörtel mit wasser- und
schmutzabweisenden Eigenschaften verfugen.
Fugenbreite: 2 bis 3 mm
Fugenfarbe: zementgrau oder nach Wahl des
AG in der Farbkollektion des Systemlieferanten
Fabrikat: Sopro DF 10® DesignFuge Flex
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
02.__._.0011
Bodenfliesen 10/10 Verlegung Punktablauf
110.00
m²
02.__._.0012 Bodenfliesen 5/5 Verlegung Punktablauf wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
für
Abmessungen: 5/5 cm
Angebotenes Fabrikat:
02.__._.0012
Bodenfliesen 5/5 Verlegung Punktablauf
O
1.00
m²
02.__._.0013 Bodenfliesen Verlegung Rinnenablauf Verlegen der Bodenfliesen in Duschbereichen
im Gefälle zum bauseits vorhandenen
Rinnenablauf im Dünnbett auf Verbundabdichtung
mit hydraulisch flexiblen und hochstandfesten
Dünnbettmörtel, mit Fließbetteigenschaft nach
C2E S1.
Abmessungen: 5/5, 10/10 oder 30/60 cm
Verlegeart: Kreuzfuge nach Detailplanung der
Architektur iso-de-700
Fabrikat: Sopro VarioFlex® XL (VF XL 413)
oder gleicher Art
Fliesenflächen mit hydraulisch flexiblen
Fugenmörtel mit wasser- und
schmutzabweisenden Eigenschaften verfugen.
Fugenbreite: 2 bis 3 mm
Fugenfarbe: zementgrau oder nach Wahl des
AG in der Farbkollektion des Systemlieferanten
Fabrikat: Sopro DF 10® DesignFuge Flex
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
02.__._.0013
Bodenfliesen Verlegung Rinnenablauf
O
1.00
m²
02.__._.0014 Zulage Verlegung Bodenfliesen diagonal Zulage zu den Bodenfliesen für Diagonalverlegung
einschl. aller erforderlicher Diagonalschnitte am
Anschluß zu aufgehenden oder einbindenden
Bauteilen, Friesen, etc., komplett in fix und fertiger
Arbeit.
Randfriese sind in dieser Position einzukalkulieren.
02.__._.0014
Zulage Verlegung Bodenfliesen diagonal
O
1.00
m²
02.__._.0015 Zulage Verlegung Bodenfliesen 1/4 o. 1/2 Verband Zulage zu den Bodenfliesen für Verlegung im
Viertel- oder Halbverband einschl. aller
erforderlicher Paßschnitte am Anschluß zu
aufgehenden oder einbindenden Bauteilen, etc.,
komplett in fix und fertiger Arbeit.
02.__._.0015
Zulage Verlegung Bodenfliesen 1/4 o. 1/2 Verband
O
1.00
m²
02.__._.0016 Zulage Verlegung Bodenfliesen wilder Verband Zulage zu den Bodenfliesen für Verlegung im
wilden Verband einschl. aller erforderlicher
Paßschnitte am Anschluß zu aufgehenden oder
einbindenden Bauteilen, etc., komplett in fix und
fertiger Arbeit.
02.__._.0016
Zulage Verlegung Bodenfliesen wilder Verband
O
1.00
m²
02.__._.0017 Ablage mit Bodenfliesen Bodenfliesen wie in Grundposition 8 beschrieben,
jedoch als Ablage auf Vorsatzschalen in
Kleinflächen.
Ablagentiefe: bis ca. 15,0 - 25,0 cm
02.__._.0017
Ablage mit Bodenfliesen
O
1.00
m
02.__._.0018 Sockelfliesen 7/60 Verlegung Fliesensockel im Material des verlegten Boden
im Dünnbett verlegen, einschl. sämtlicher
Innen- und Aussenecken, einschl. Verfugung.
Sockelhöhe: ca. 7 cm
02.__._.0018
Sockelfliesen 7/60 Verlegung
245.00
m
02.__._.0019 Sockelfliesen 7/90 Verlegung wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
für
Format 90/90
02.__._.0019
Sockelfliesen 7/90 Verlegung
O
1.00
m
02.__._.0020 Bodenfliesen 30/60 Ersatzfliesen Liefern, Transportieren und Einlagern von Fliesen
je eingebauter Fliesenqualität für spätere
Reparaturzwecke.
Lagerort nach Angabe der örtlichen Bauleitung
des AG.
02.__._.0020
Bodenfliesen 30/60 Ersatzfliesen
4.00
Kart
02.__._.0021 Bodenfliesen 60/60 Ersatzfliesen wie Vorposition sinngemäß beschrieben.
02.__._.0021
Bodenfliesen 60/60 Ersatzfliesen
O
1.00
Kart
02.__._.0022 Bodenfliesen 90/90 Ersatzfliesen wie Vorposition sinngemäß beschrieben.
02.__._.0022
Bodenfliesen 90/90 Ersatzfliesen
O
1.00
Kart
02.__._.0023 Bodenfliesen 10/10 Ersatzfliesen wie Vorposition sinngemäß beschrieben.
02.__._.0023
Bodenfliesen 10/10 Ersatzfliesen
20.00
Kart
02.__._.0024 Bodenfliesen 5/5 Ersatzfliesen wie Vorposition sinngemäß beschrieben.
02.__._.0024
Bodenfliesen 5/5 Ersatzfliesen
O
1.00
Kart
02.__._.0025 Trennschiene Aluminium Abschlussschiene aus Aluminium bis 15 mm, als
Winkelprofil, in Türbereichen für Materialwechsel
bzw. Bauteilfugen liefern und flächenbündig im
anstehenden Bodenbelag einbauen.
Längeneinteilungen nach Türbreiten der
Ausführungsplanung.
Bei der Montage im Bereich von Innentüren ist
darauf zu achten, das die Schiene unter dem
geschlossenen Türblatt, nicht sichtbar,
angeordnet ist.
Angebotenes Fabrikat:
02.__._.0025
Trennschiene Aluminium
67.00
m
02.__._.0026 Trennschiene V2A Edelstahl wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
für
V2A Edelstahl als Winkelprofil
Angebotenes Fabrikat:
02.__._.0026
Trennschiene V2A Edelstahl
O
1.00
m
02.__._.0027 Gefällekeil bodenebene Duschen Gefälleprofil, zweiteilig für den optischen Anschluss
zwischen gerader und Gefälle - Bodenebene für
bodengleiche Duschen bei Linienentwässerungen
über eine Duschrinne frei Baustelle Verwendung
liefern und unter Beachtung der Herstellerangaben
fachgerecht einbauen.
Als rechte und linke Ausführung verwendbar mit
gelochten Befestigungsschenkel und einem
konischen Winkel von 2% Gefälle.
Material: Edelstahl V4A (1.4404) oder
hochwertiger Pulverbeschichtung
Oberfläche: Edelstahl gebürstet
Profillängen: ca. 1,20 m
Fabrikat: Schlüter-SHOWERPROFILE-S
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
02.__._.0027
Gefällekeil bodenebene Duschen
O
1.00
St
03 Wandfliesen
03
Wandfliesen
03.__._.0001 Wandfliesen 30/60 Lieferung Wandfliesen für Innenraumverlegung liefern
einschl. Verschnitt.
Verlegung in gesonderter Position!
Material: Feinsteinzeug, unglasiert
Oberfläche: reinweiß glänzend oder nach
Wahl des AG in der Farbkollektion des
Systemlieferanten
Abmessungen: 30/60 cm
Sortierung: 1.Wahl
Hersteller: IGA
Abrechnung erfolgt nach Lieferscheinen!!!
Angebotenes Fabrikat:
03.__._.0001
Wandfliesen 30/60 Lieferung
1,030.00
m²
03.__._.0002 Wandfliesen 45/90 Lieferung wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
für
Abmessungen: 45/90 cm
Angebotenes Fabrikat:
03.__._.0002
Wandfliesen 45/90 Lieferung
O
1.00
m²
03.__._.0003 Wandfliesen 60/120 Lieferung wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
für
Abmessungen: 60/120 cm
Angebotenes Fabrikat:
03.__._.0003
Wandfliesen 60/120 Lieferung
O
1.00
m²
WANDFLIESEN Die folgenden Einzelpreispositionen verstehen sich
für Verlegen und Verfugen, auch in Kleinflächen,
sowie alle sonstige erforderlichen Materialien,
Anschluss und Einpassarbeiten an Öffnungen,
Kanten und Durchdringungen / Einläufe,
Plattenzuschnitte, Schrägschnitte sowie sämtliche
Nebenarbeiten zur fix und fertigen Leistung.
WANDFLIESEN
03.__._.0004 Wandfliesen 30/60 verlegen Verlegen der Wandfliesen wie in Vorposition
beschrieben im Dünnbett auf Verbundabdichtung
mit hydraulisch flexiblen und hochstandfesten
Dünnbettmörtel, mit Fließbetteigenschaft nach
C2E S1.
Abmessungen: 30/60 cm
Verlegeart: Kreuzfuge nach Ausführungsplanung
Fabrikat: Sopro VarioFlex® XL (VF XL 413)
oder gleicher Art
Fliesenflächen mit hydraulisch flexiblen
Fugenmörtel mit wasser- und
schmutzabweisenden Eigenschaften verfugen.
Fugenbreite: 2 bis 3 mm
Fugenfarbe: zementgrau oder nach Wahl des
AG in der Farbkollektion des Systemlieferanten
Fabrikat: Sopro DF 10® DesignFuge Flex
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
03.__._.0004
Wandfliesen 30/60 verlegen
896.00
m²
03.__._.0005 Wandfliesen 45/90 verlegen wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
für
Abmessungen: 45/90 cm
Angebotenes Fabrikat:
03.__._.0005
Wandfliesen 45/90 verlegen
O
1.00
m²
03.__._.0006 Wandfliesen 60/120 verlegen wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
für
Abmessungen: 60/120 cm
Angebotenes Fabrikat:
03.__._.0006
Wandfliesen 60/120 verlegen
O
1.00
m²
03.__._.0007 Ablage mit Wandfliesen Wandfliesen wie in Grundposition 4 beschrieben,
jedoch als Ablage auf Vorsatzschalen in
Kleinflächen.
Ablagentiefe: bis ca. 15,0 - 25,0 cm
03.__._.0007
Ablage mit Wandfliesen
141.00
m
03.__._.0008 Winkelabschlussprofil Aluminium Winkelabschlussprofile aus Aluminium an
positiven Ecken und Kanten und
Belagsabschlüssen, horizontal oder vertikal
verlegt.
Oberfläche: matt gebürstet oder nach Wahl
des AG
Fabrikat: Cosmofloor
oder gleicher Art
Aluminiumwinkelabschlussprofil EV2 natur
Angebotenes Fabrikat:
03.__._.0008
Winkelabschlussprofil Aluminium
141.00
m
03.__._.0009 Winkelabschlussprofil Edelstahl wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
für
Winkelabschlussprofil aus Edelstahl V2A natur.
03.__._.0009
Winkelabschlussprofil Edelstahl
O
1.00
m
03.__._.0010 Jolly 45° Gehrungsschnitt Ausführung aller gestossenen Ecken mit einem
45° Gehrungsschnitt (Jollyschnitt) versehen.
Die Ausführung muss sauber und ohne
Ausbruch der Kanten erfolgen. Stoßkanten
müssen bündig und planeben untereinander
abschließen.
03.__._.0010
Jolly 45° Gehrungsschnitt
O
1.00
m
03.__._.0011 Wandfliesen 30/60 Ersatzfliesen Liefern, Transportieren und Einlagern von Fliesen
je eingebauter Fliesenqualität für spätere
Reparaturzwecke.
Lagerort nach Angabe der örtlichen Bauleitung
des AG.
03.__._.0011
Wandfliesen 30/60 Ersatzfliesen
50.00
Kart
03.__._.0012 Wandfliesen 45/90 Ersatzfliesen wie Vorposition sinngemäß beschrieben.
03.__._.0012
Wandfliesen 45/90 Ersatzfliesen
O
1.00
Kart
03.__._.0013 Wandfliesen 60/120 Ersatzfliesen wie Vorposition sinngemäß beschrieben.
03.__._.0013
Wandfliesen 60/120 Ersatzfliesen
O
1.00
Kart
04 Sonstiges
04
Sonstiges
04.__._.0001 Fugenversiegelung Fugenverschluss in Innenräumen mit, auf das
verwendete Material, abgestimmte dauerelastische
Versiegelungsmaterial liefern und fachgerecht
einbauen.
An allen horizontalen und vertikalen Wand- und
Bodenanschlüssen sowie an Türbekleidungen, die
nicht mit hydraulischem Material gefüllt werden.
Material, pilzhemmend ausgerüstet, selbsthaftend,
elastisch, temperaturbeständig und beständig
gegen UV-Strahlen, Haushaltsreiniger,
Desinfektionsmittel.
Die Fugen vor dem Versiegeln sorgfältig reinigen,
überstehende Trennstreifen sind einzukürzen und
Fugenflanken zu primern, Flankenhaftfläche
(Breiten- Tiefenverhältnis) fachgerecht
dimensionieren, Fugengrund sorgfältig mit
Rundschnur hinterlegen, nach Vorschrift des
Dichtstoffherstellers verarbeiten.
Fugenbreite: mind. 5 - 8 mm i.M.
Fugenfarbe: im Farbton der Verfugung oder
nach Wahl des AG in der Farbkollektion des
Systemlieferanten
Dichtmasse: 1-Komponenten Dichtmasse auf
Silikon-Kautschuk-Basis
Angebotenes Fabrikat:
Angegebene Menge als Kalkulatorischer Ansatz
Boden/Wand/Objekte.
04.__._.0001
Fugenversiegelung
1,596.00
m
04.__._.0002 Bodenbeläge abdecken Bodenbeläge mit dicker Filzpappe vollflächig und
lagesicher abdecken und alle Stoßkanten mit
rückstandsfreiem Klebeband abkleben, einschl.
Vorhalten der Schutzmaßnahmen.
Kalkulation ohne Entfernen/ Entsorgungsanteile.
Es ist auf die Verwendung von diffusionsoffenen
Abdeckmaterial zu achten.
Die Arbeiten sind auf Abruf der örtlichen Bauleitung
des AG auszuführen.
04.__._.0002
Bodenbeläge abdecken
524.00
m²
04.__._.0003 Abkastungen 2-seitig Abkastungen im Bereich Boden für
Sanitärinstallationen in Einzellängen von 15-200
cm bis b/h = 25/25 cm liefern und maßgenau lot-
und fluchtgerecht gemäß der Wandgeometrie,
mit Spezialzementmörtel, Winkeln oder
Haltedübel auf Estrich einbauen.
Untergrund für Fliesenbeläge, aus
Verbundelementen, aus extrudiertem Polystyrol,
mit Mörtelbeschichtung und Gewebearmierung.
Plattendicke ca. 25 mm
Angebotenes Fabrikat:
04.__._.0003
Abkastungen 2-seitig
O
1.00
m
05 Stunden
05
Stunden
05.__._.0001 Facharbeiter, Fliesen / Naturstein Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach besonderer
Beauftragung durch die örtliche Bauleitung des AG
ausgeführt werden.
Über die geleisteten Arbeitsstunden sind täglich
Stundenlohnzettel einzureichen.
Mit dem angegebenen Einheitspreis sind alle damit
verbundenen Aufwendungen des AN für Lohn- und
Gehalts- und Stoffkosten der Baustelle, Kosten der
Einrichtungen, Geräte, Werkzeuge, Maschinen
und maschinellen Ausrüstungen der Baustelle,
Fracht-, Fuhr- und Ladekosten,
Sozialkassenbeiträge und Sonderkosten, die bei
wirtschaftlicher Betriebsführung entstehen, mit
angemessenen Zuschlägen für Gemeinkosten und
Gewinn (einschl. allgemeinem Unternehmerwagnis)
abgegolten.
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst
sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen
für
Facharbeiter
05.__._.0001
Facharbeiter, Fliesen / Naturstein
O
1.00
h
05.__._.0002 Helfer, Fliesen / Naturstein wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
für
Helfer
05.__._.0002
Helfer, Fliesen / Naturstein
O
1.00
h