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Vorwort Allgemeine Kalkulationshinweise
Sofern nicht ausdrücklich anders gefordert, sind in den Positionen alle Leistungen einzukalkulieren, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik für einen vollständigen Herstellungs- und Montageablauf bis zur fertigen Leistung erforderlich sind. Materialbeschreibungen und Anforderungen gelten als Mindestwerte.
Arbeitsverfahren und Baugeräte (insbesondere Erd-/Tief-/Rohrleitungsbau) sind an die örtlichen Gegebenheiten (Platzverhältnisse, eingeschränkte Arbeitsbedingungen, Verkehrslenkung sowie ggf. Vorgaben Dritter) anzupassen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Wenn die Ausführung „nach besonderer Anordnung des AG“ vorgesehen ist, darf erst nach entsprechender Aufforderung begonnen werden.
Baustellenorganisation / Dokumentation / Abstimmung
Einzurechnen sind u. a.: Einweisung/Unterweisung der Beschäftigten, Arbeitsschutzmaßnahmen (Gefährdungsbeurteilung, SiGe-/Gesundheitsschutz), Baustellenkontrolle/Überwachung, Koordination mit anderen Beteiligten, Werkstatt- und Montagepläne, regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen (mind. 1× wöchentlich) durch fachkundige Bauleitung Rohrleitungsbau sowie Aushang mit Kontaktdaten der verantwortlichen Leitung vor Ort.
Bei längeren Unterbrechungen sind Leitungsgräben/Baugruben mindestens provisorisch bis Geländeoberkante zu verschließen.
Aufmaß / Abrechnung / Stundenlohn
Aufmaß ist während der Ausführung in der vorgegebenen Form gemeinsam zu erstellen und zu unterzeichnen; nicht abgezeichnete Aufmaße werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt. Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung genehmigen zu lassen; nachträglich vorgelegte oder nicht genehmigte Stundenlohnarbeiten werden nicht berücksichtigt.
Spezielle Kalkulationshinweise Rohrleitungsbau
Verlegung und Montage von Rohren/Formteilen inkl. Zubehör erfolgen gemäß Ausführungsunterlagen, Herstellervorgaben, Unfallverhütungsvorschriften, DIN EN-Normen und AGFW-Regelwerk. Die Einheitspreise beinhalten alle Aufwendungen für die betriebsbereite Verlegung; Abrechnung nach fest eingebautem, betriebsbereitem Zustand. Armaturen/Formstücke werden übermessen.
Qualifikation / Nachweise
Erforderliche Fachkunde/Leistungsfähigkeit für Rohrleitungsarbeiten ist nachzuweisen (mindestens gültige Zertifikate nach AGFW FW 601). Schweißarbeiten vor Ort nur durch geprüfte Schweißer mit gültiger Bescheinigung nach EN 287-1 bzw. DIN EN ISO 9606-1; Prüfzeugnisse sind vor Baubeginn vorzulegen und auf der Baustelle bereitzuhalten. Während der Rohrleitungsarbeiten ist die Baustelle mit erfahrenem Rohrbaumeister zu besetzen.
Vorwort
00 Vortext / Gewerk
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Vortext / Gewerk
00.01 Vortext
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Vortext
00.02 Gewerk
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Gewerk
01 Wärmeversorgung
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Wärmeversorgung
01.01 Positionsübersicht
01.01
Positionsübersicht