Fassade WDVS
Köln, Global-Act, Gleueler Straße 197
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Zusätzliche vertragliche und organisatorische Pflichten nach VOB Besondere vertragliche, organisatorische und technische Pflichten des Auftragnehmers nach VOB: Wichtiger Kalkulationshinweis: Sämtliche nachfolgend beschriebenen Schutz-, Reinigungs-, Besetzungs- und Koordinationspflichten werden nicht als gesonderte Leistung vergütet. Alle hierfür anfallenden Kosten (wie Material für Abdeckungen, Personalkosten für Baustellenreinigung, Mindestbesetzung, deutschsprachige Bauleitung etc.) sind zwingend in die Einheitspreise der jeweiligen Einzelpositionen dieses Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Die nachfolgenden Bedingungen sind integraler Bestandteil des Vertrages und ergänzen die Bestimmungen der VOB/B und VOB/C. Geltung von VOB/B und VOB/C: Die Ausführung aller Leistungen hat streng nach den Regelungen der VOB/B sowie den Fachnormen der VOB/C zu erfolgen. Dies gilt insbesondere für die DIN 18345 (Wärmedämm-Verbundsysteme), DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten) und DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art). Schutz- und Abdeckmaßnahmen (VOB/C): Alle schutzbedürftigen Bauteile und Oberflächen im Arbeitsbereich – darunter sämtliche Fenster, Türen, Fensterbänke, Mauerabdeckungen, Balkone und Hauseingänge – sowie Gehwege und Gerüstlagen sind vor Beginn der Arbeiten staub- und wasserdicht mit geeigneten, rückstandsfrei entfernbaren Materialien abzukleben, abzudecken und vor Verschmutzung oder Beschädigung zu schützen. Dies gilt als vertragliche Pflicht gemäß den Richtlinien der VOB/C und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Schutz der Nachbarbebauung: Zum Schutz der Fassaden, Fenster und Grundstücke der Nachbargebäude vor Verunreinigungen und Beschädigungen (z.B. durch Putzspritzer oder Staubeintrag) sind wirksame Schutzmaßnahmen (wie Gerüstschutzplanen oder staubdichte Abschottungen) zu treffen. Eventuelle Verschmutzungen sind unverzüglich fachgerecht zu beseitigen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Tägliche Reinigung und Entsorgung (VOB/B § 4): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle sowie die genutzten Verkehrs- und Gerüstflächen täglich nach Arbeitsende zu reinigen (Besenreinheit). Sämtliche durch die Arbeiten entstehenden Abfälle, Verpackungsmaterialien, Verschnittreste und Schutt sind täglich zu sammeln und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf eigene Kosten fachgerecht zu entsorgen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Baustellenbesetzung: Zur Sicherung des vertraglich vereinbarten Bauzeitenplans ist die Baustelle während der gesamten Ausführungszeit kontinuierlich mit einer Mindeststärke von 4 qualifizierten Arbeitskräften (Facharbeitern) zu besetzen. Die Personalkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bauablauf Vorder- und Hinterhaus: Die Arbeiten am Vorderhaus und Hinterhaus dürfen aus logistischen und bauorganisatorischen Gründen nicht direkt aufeinanderfolgend bzw. überschneidend stattfinden. Der genaue Bauablauf ist zwingend im Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen und zu koordinieren. Eventuelle Wartezeiten oder Baustellenberäumungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ständiger deutschsprachiger Ansprechpartner (VOB/B § 4 Abs. 1): Es ist sicherzustellen, dass während der gesamten Arbeitszeit auf der Baustelle mindestens ein qualifizierter, deutschsprachiger Mitarbeiter (Vorarbeiter oder Polier) ständig anwesend ist, der als bevollmächtigter Vertreter des Auftragnehmers Weisungen der Bauleitung entgegennehmen und rechtsverbindlich im Sinne des Bauablaufs agieren kann. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Zusätzliche vertragliche und organisatorische Pflichten nach VOB
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen 1. Allgemein: Alle Festlegungen in diesem Leistungsverzeichnis gehen den Bedingungen der VOB (unter A.3 und A. 4) vor und werden zum Bestandteil des abzuschließenden Werkvertrages. Die beschriebenen Leistungen sind nach den "Allgemeinen technischen Vorschriften" für Bauleistungen VOB Teil 3, den einschlägigen DIN-Vorschriften neuester Fassung, für die zu liefernden und verarbeiteten Stoffe und deren Zulässigkeit nach den jeweiligen Erfordernissen und den einschlägigen VDE-Vorschriften und Ausführungsregeln sowie evtl. vorhandener Fachgutachten durchzuführen. Zu beachten und einzuhalten sind besonders die Unfallverhütungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Gerüstordnung, Vorschriften der Aufsichtsbehörden und baurechtliche Bestimmungen, sowie die Feuer-, Gewerbe-, Verkehrs-, und Ge-sundheits-polizeiverordnung, die örtlichen Vorschriften, die Vorschriften des Bau- und Nachbarrechtes, die technischen Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerkes sowie des Fernmeldeamtes. Alle Positionen sind als fertige Arbeit für die Lieferung, die Beanspruchung und die Herstellung, sowie den Einbau mit allen Ausricht- und Hebematerialien, mit allen erforderlichen und sinnvollen Werkzeugen und Geräten zu kalkulieren. Ebenso sind alle konstruktiv erforderlichen Arbeiten, Leistungen und Nebenleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren, auch wenn hierauf nicht besonders eingegangen wird. Jedes Gewerk hat für seine Schuttbeseitigung zu sorgen. 2. Planunterlagen und Ausführungshinweise einschl. Nebenleistungen: Gültige Planunterlagen und Ausführungshinweise werden, falls nicht anders bei Vertragsabschluß festgelegt, kostenlos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Sie sind grundsätzlich über die örtliche Bauleitung anzufordern und vor Beginn der Ausführung bei evtl. vorhandenen Unstimmigkeiten durch den Nachunternehmer eigenverantwortlich, im Hinblick auf angegebene Maße, ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit, zu überprüfen. Hierbei hat sich der Nachunternehmer mit den örtlichen Gegebenheiten genau vertraut zu machen und insbesondere die örtlichen Baumaßen, die seine zu erbringenden Leistungen betreffen zu überprüfen. Abweichungen, die festgestellt werden, sind dem Auftraggeber durch den Nachunternehmer schriftlich mitzuteilen. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem Auftraggeber vorab ausdrücklich schriftlich festzulegen. Fachspezifische Planunterlagen wie z.B. Durchbruchplanung, Haustechnikplanung, Detailplanung der vom Nachunternehmer einzubauenden Gegenstände sowie die notwendigen Berechnungen für seine Leistungen, Pläne über Leitungsführungen von vorhandenen Leitungen, Kabeln, Kanälen und sonstigen Hindernissen, sind im Regelfall von Nachunternehmer zu erstellen bzw. von ihm bei den verschiedenen zuständigen Stellen (Versorgern, Behörden etc.) ohne besondere Vergütung einzusehen und zu beachten. Die vom Nachunternehmer diesbezüglich festgelegten Punkte sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen. Der Auftraggeber hat das Recht die Unterlagen zur freien Verwendung kostenlos einfordern zu können. Im weiteren hat jeder Nachunternehmer sein eigenes Materialgut, welches nicht mehr zur weiteren Verwendung auf der Baustelle benötigt wird, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, fachgerecht zu entsorgen. Eine Klärung wie diese Entsorgung vollzogen werden muß, liegt in dem alleinigen Verantwortungsbereich des Nachunternehmers und ist kostenmäßig mit den verhandelten Einheitspreisen abgegolten. Auf die vorgefundenen Materialien (wie z.B. Wände, Decken etc.) hat der Nachunternehmer grundsätzlich seine Befestigungs-, Anschluß- und Ausführungs-techniken abzustimmen, so daß im Sinne der DIN-Normen und anderer einschlägiger Vorschriften ein komplettes System in statischer, schallschutz-, brandschutz-, sowie wärmeschutztechnischer und winddichter Hinsicht entsteht. Als einzukalkulierende Nebenleistungen sind alle Maßnahmen anzusehen, die zur Unfallverhütung unerläßlich sind. Diese Maßnahmen müssen so ausgeführt werden, daß nur eine einmalige Demontage durchgeführt werden braucht, wenn der eigentlich geplante Endzustand erstellt wird. Dies gilt insbesondere für Notgeländer und Brüstungssicherungen. Nach Demontage der Materialien geht es wieder in den Besitz des Nachunternehmers über. Die von dem Nachunternehmer eingebauten Materialien und Gegenstände sind von ihm fachgerecht gereinigt und frei von Verpackungsmaterial sowie Schutzfolien etc. am Ende der Bauzeit zu übergeben.
Technische Vorbemerkungen
Angebotsbedingungen: Angebotsbedingungen: - sämtliche Geschäftsbedingungen (einschl. Zahlungsbedingungen) des NU haben keine Gültigkeit - die dem NU übergebenen Ausschreibungsunterlagen nebst den örtlichen Gegebenheiten der Baumaßnahme sind für den NU zur Angebotsbearbeitung ausreichend; sofern von ihm keine schriftliche Einschränkung zur Angebotsabgabe erfolgt - die Ausschreibung ist stets als beschränkte Ausschreibung anzusehen, die vom Auftraggeber frei verhandelt werden kann - der NU hat den von ihm verursachten Bauschutt regelmäßig und fachgerecht zu entsorgen - der NU hat die Verantwortung dafür, daß - er die Arbeiten fachgerecht und termingerecht durchführen kann - er sämtliche von ihm hier eingesetzte Arbeitskräfte arbeits- und versicherungsrechtlich nach deutschem Recht einsetzen darf. - sein Unternehmen notwendige Bescheinigungen besitzt die hier ausgeschriebenen Leistungen auszuführen sowie Betriebshaftpflicht versichert ist. Allgemeine Nachunternehmerbedingungen: 1. Ausführungsunterlagen: - der NU hat die Prüfungspflicht der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen. Falls der NU Abweichungen zwischen den übergebenen Unterlagen und den örtlichen Gegebenheiten feststellt, hat der NU schriftlich und rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen. Fehlende Planunterlagen sind vom NU schriftlich anzufordern. Bei nicht Erfüllung der Hinweis- pflicht haftet der NU für den entstandenen Schaden - grundsätzlich sind das kostenlose Vorlegen von Mustermaterialien durch den NU Pflicht und diese müssen vom Auftraggeber freigegeben werden 2. Durchführung: - grundsätzlich hat der NU nach den neusten anerkannten Regeln der Bautechnik, unter Berücksichtigung aller Vorschriften und Auflagen, die vertraglich festgelegte Qualität herzustellen - Bedenken gegen den örtlichen Bautenstand und der von anderen Unternehmen erbrachten Vorleistungen hat der NU in Schriftform gemäß VOB dem Auftraggeber mitzuteilen - die vom NU erbrachten Leistungen sind bis zu deren Abnahme durch den Auftraggeber vom NU zu schützen, dies gilt auch für Witterungs- und Frosteinflüsse - der NU muß sämtliche seine Leistung betreffende Anträge, Abnahmen, Genehmigungen, Fachunternehmer- bescheinigungen etc. kostenlos beistellen - der NU wird verpflichtet, daß zumutbares Parallel-Arbeiten mit NU´s anderer Gewerke akzeptiert wird und aus dieser Gegebenheit keine Mehrkosten geltend gemacht werden - der Auftraggeber ist berechtigt, bei nicht geplanten Hindernissen oder Bauherreneinflüssen Termine für die Ausführung von NU Leistungen zu verschieben, ohne das hierdurch Ersatzforderungen des NU geltend gemacht werden können bzw. die geplanten Arbeitstage für die vom NU auszuführende Leistung vermehrt werden - der NU hat einen qualifizierten und kompetenten Fachbauleiter nach LBO für die ihm vom Auftraggeber aufgetragende Leistung einzusetzen, der sich über alle der Baustelle betreffenden Punkte zu erkundigen hat und die gesetzlichen Pflichten auch nach der Unfallverhütungsvorschrift- zu erfüllen hat. Der Name des Fachbauleiters ist dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benennen - entstehen dem Auftraggeber, dem Bauherren oder anderen Schäden durch die vom NU fehlerhaften oder fahrlässig falsch ausgeführten Leistungen, trägt der NU hierfür die Haftung - der NU haftet uneingeschränkt während der gesamten Ausführungszeit bis zur förmlichen Abnahme/Teilabnahme für die von ihm erbrachten Leistungen - Versicherungsschäden, die durch die vom Auftraggeber oder vom Bauherrn abgeschlossene Bauwesen-versicherung abgedeckt sind, hat der NU unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen dem Auftraggeber schriftlich mitzu- teilen. Nach Verstreichen dieser Frist lehnt der Auftraggeber sämtliche Ersatz-ansprüche ab. Die Höhe der Entschädigung kann den von der Versicherung festgelegten Kostenrahmen nicht überschreiten 3. Abnahmen: - haben grundsätzlich förmlich zu erfolgen, wobei der NU eigenverantwortlich vor der förmlichen Abnahme für die Vollständigkeit seiner Leistung (einschl. Restarbeiten) sorgen muß 4. Sicherheitsleistungen: - eine vereinbarte Vertragserfüllungsbürgschaft ist vom NU innerhalb von 12 Werktagen nach Vertragsabschluß beim Auftraggeber einzureichen - während der Gewährleistungszeit kann der Auftraggeber bis zu 10% des Auftragswert als Sicherheit einbehalten. Diese Sicherheiten können durch Bürgschaften abgelöst werden. Das Bürgschaftsmuster wird vom Auftraggeber vorgegeben 5. Vergütung/Abrechnung: - der NU hat bei Aufmaß-Aufträgen eine prüffähige Abschlags- bzw. Schlußrechnung in zweifacher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen. Die dazugehörigen Unterlagen wie Aufmaß etc. müssen gegenseitig anerkannt werden - Schlußrechnungen müssen spätestens 12 Tage nach Beendigung der Arbeiten des NU beim Auftraggeber eingereicht werden. Falls auch nach schriftlicher Aufforderung keine Schlußrechnung eingereicht worden ist, hat der Auftraggeber das Recht eine Schlußrechnung für den NU zu erstellen und hierbei seinen Aufwand für die Rechnungs- erstellung in Anspruch zunehmen - die vereinbarten Einheitspreise bzw. Pauschalpreise, unter der Berücksichtigung von eventl. verhandelten Nachlässen, sind Festpreise bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme - grundsätzlich sind sämtliche Nebenleistungen, die zur Erfüllung dieses Vertrages notwendig sind mit den Einheitspreisen bzw. Pauschalpreis abgegolten - die Pauschalpreisprüfung obliegt dem NU und muß vor Auftragsbeginn von ihm durchgeführt werden 6. Kündigung: - der Auftraggeber kann den Vertrag grundsätzlich nach § VOB / B kündigen und darüber hinaus hat er das Recht bei Konkurs oder Anmeldung eines Vergleichs des NU den Vertrag über die Vorschriften des § 8 Nr. 2 VOB / B zu kündigen und ihm somit den Auftrag entziehen. D.h. wenn der Antrag auf Konkurseröffnung bzw. der Antrag auf Vergleichsverfahren gestellt ist, ist dies ein Kündigungsgrund durch den Auftraggeber 7. Abtretung und Übertragung: Der Bauherr darf auf eigenes Verlangen in die Verträge zwischen dem AG und dem AN eintreten, sofern der AG, aus welchen Gründen auch immer, aus den Verträgen ausscheidet. die Abtretung der Ansprüche der NU aus dem Auftrag ist ausgeschlossen. Er versichert, daß die von ihm eingebauten Materialien nicht mit Rechten Dritter belastet sind 8. Streitigkeiten und Gerichtsstand: - falls der Auftraggeber mit dem Bauherrn Streitigkeiten mittels Schiedsgerichtsvereinbarung abhandeln möchte, ist der NU verpflichtet sich diesem anzuschließen. Der Schiedsgutachter wird gemeinsam bestimmt. - der Gerichtsstand ist Aachen. 9. Gültigkeit: - sollte eine der Bestimmungen dieser Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Nachunternehmer-Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon nicht berührt Diese Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Nachunternehmer-Bedingungen werden anerkannt. Ort: den, Stempel & rechtsverbindliche Unterschrift
Angebotsbedingungen:
01 Voderhaus
01
Voderhaus
01.__.0001 Untergrundprüfung, lose Putzstellen entfernen, grundieren Am Bestand Untergrund auf Tragfähigkeit, Festigkeit und Saugfähigkeit prüfen. Bestehende Putzflächen fachgerecht abklopfen, lose und nicht tragfähige Putzstellen sowie mürbe Mörtelreste entfernen. Untergrund gründlich reinigen, entstauben und gegebenenfalls mit einem geeigneten Grundieranstrich (z.B. Tiefengrund) zur Festigkeitsregulierung und Haftverbesserung vorbehandeln.
01.__.0001
Untergrundprüfung, lose Putzstellen entfernen, grundieren
353.00
01.__.0002 Aussenputz WDVS-System, Vollwärmeschutz bestehend aus: Wärmedämmschicht aus EPS (expandiertem Polystyrol-Hartschaum) Platten mit einer Nennrohdichte von mind. 15 kg/m³ mit einem geeigneten Kleber auf den vorzubehandelnden Untergrund nach Herstellervorschrift vollflächig aufkleben,einschl. aller Leibungen, Sohlbankflächen,Pfeilervorlagen etc. vollflächige Spachtelung der Wärmedämmschicht mit einem Mörtel nach Herstellervorschrift In dieser Spachtelung ist ein geeignetes Glasfasergewebe mit 10 cm Naht- und Stoßüberdeckung einzubetten und nochmals voll deckend zu überspachteln.Gebäudeecken, Leibungsecken und ähnliche Bauteile sind ohne Aufpreis mit Glasfasergewebe doppelt zu bewahren, auch die abgezogenen Öffnungen Oberputz gemäß Herstellervorschrift aufbringen Voranstrich und Schlußbeschichtung, Farbe weiß oder leicht getönt sind einzukalkulieren. Farbe: D inova Silicon-Fassadenfarbe FZ (Algen- und Pilzschutz) Liefern und anbringen von Dichtungsbändern Typ Illmod oder glw. an allen Anschlüssen zu Bauteilen wie Sparren Rahmen etc. Untergrund: Kalksandstein, Wärmedämmung: d = 180 mm, EPS, Lambda = 0,032 Putzstruktur: z.B. Silicon-Harzputz mit Kratzputzstruktur Fabr. Brillux Korn < 2mm oder glw. Angebotenes Fabrikat:
01.__.0002
Aussenputz WDVS-System, Vollwärmeschutz
482.45
01.__.0003 Zulage für Sockelplatten und Sockelputz (Filzputz) Zulage zu Position 01.__.0002 für die fachgerechte Ausführung von Sockeldämmplatten und Sockelputz im spritzwassergefährdeten Sockelbereich gemäß VOB (DIN 18345 und DIN 18350). Anstelle des Fassadendämmstoffs und des Kratzputzes der Hauptposition sind folgende Leistungen auszuführen: auch in Loggien auf der Rückseite Liefern und Anbringen von hochbelastbaren, feuchtigkeitsbeständigen Sockel-Dämmplatten (Perimeter-Dämmplatten, d = 180 mm, Lambda = 0,032) nach Herstellervorschrift im Klebeverfahren auf den vorbehandelten Untergrund. Vollflächige Spachtelung (Armierungsschicht) mit Mörtel und Einbetten von Glasfasergewebe, inklusive doppelter Gewebebewehrung an Kanten und Ecken. Aufbringen eines feuchteresistenten mineralischen Sockel-Oberputzes, Oberfläche als Filzputz (fein gefilzt). Liefern und Anbringen aller erforderlichen Systemanschlüsse, Sockelabschlussprofile und Dichtbänder nach Herstellervorgabe. Abrechnung als Zulage je Quadratmeter Sockelfläche.
01.__.0003
Zulage für Sockelplatten und Sockelputz (Filzputz)
21.70
01.__.0004 Zulage für Steinwolle-Dämmung und Klinkerriemchen Zulage zu Position 01.__.0002 für die Ausführung im Erdgeschoss  und OG und OG 1 der Vorderansicht gemäß VOB. Abweichend von der Hauptposition sind folgende geänderte Leistungen auszuführen: Wärmedämmung aus nichtbrennbarer Steinwolle (Mineralwolle, d = 180 mm, Lambda = 0,035) anstelle der EPS-Dämmplatten. Keine Ausführung des Oberputzes der Hauptposition. Stattdessen Untergrundvorbereitung für Klinkerriemchen, einschließlich zusätzlicher Verdübelung durch das Armierungsgewebe gemäß Systemzulassung und Herstellervorgaben. Liefern und fachgerechtes Verlegen von Klinkerriemchen im Verband (z.B. Läuferverband) auf die vorbereitete Armierungsschicht, einschließlich aller Nebenarbeiten, Eckriemchen, Winkelsturz, Zuschnitte und systemkonformer Verfugung. Besandete Fuge am Fenster und Fensterbank Materialvorgabe: In der Position ist ein Netto-Materialpreis für die Klinkerriemchen von 30,00 €/m² (Lieferpreis frei Baustelle, exkl. Verschnitt) einzukalkulieren.
01.__.0004
Zulage für Steinwolle-Dämmung und Klinkerriemchen
29.50
01.__.0005 Zulage für Brandriegel (Steinwolle) an Decken und Nachbargrenzen Zulage zu Position 01.__.0002 (und ggf. Position 01.__.0003) für das Liefern und fachgerechte Montieren von Brandriegeln aus nichtbrennbarer Mineralwolle (Steinwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C) gemäß Herstellervorschrift, Systemzulassung und Brandschutzkonzept. Die Ausführung erfolgt in folgenden Bereichen: Horizontal über dem Sockelbereich Horizontal im Bereich der Decke über dem Erdgeschoss (EG) Horizontal im Bereich der Decke über dem 2. Obergeschoss (OG2) Horizontal im Bereich der Decke über dem 4. Obergeschoss (OG4) Horizontal im Bereich der Decke über dem 5. Obergeschoss (OG5) Jeweils an der Vorderseite und Rückseite des Gebäudes Senkrecht an allen 4 Seiten zum linken und rechten Nachbar (Brandschutz-Trennwandanschlüsse) Inklusive aller systemkonformen Befestigungen, Kleber, Verdübelung und Spachtelung mit Gewebearmierung.
01.__.0005
Zulage für Brandriegel (Steinwolle) an Decken und Nachbargrenzen
184.00
m
01.__.0006 Aussenputz WDVS-System, Vollwärmeschutz Loggien Rückseite Brüstung und Innenbereich teilweise bestehend aus: Wärmedämmschicht aus EPS (expandiertem Polystyrol-Hartschaum) Platten mit einer Nennrohdichte von mind. 15 kg/m³ mit einem geeigneten Kleber auf den vorzubehandelnden Untergrund nach Herstellervorschrift vollflächig aufkleben,einschl. aller Leibungen, Sohlbankflächen,Pfeilervorlagen etc. vollflächige Spachtelung der Wärmedämmschicht mit einem Mörtel nach Herstellervorschrift In dieser Spachtelung ist ein geeignetes Glasfasergewebe mit 10 cm Naht- und Stoßüberdeckung einzubetten und nochmals voll deckend zu überspachteln.Gebäudeecken, Leibungsecken und ähnliche Bauteile sind ohne Aufpreis mit Glasfasergewebe doppelt zu bewahren, auch die abgezogenen Öffnungen Oberputz gemäß Herstellervorschrift aufbringen Voranstrich und Schlußbeschichtung, Farbe weiß oder leicht getönt sind einzukalkulieren. Farbe: D inova Silicon-Fassadenfarbe FZ (Algen- und Pilzschutz) Liefern und anbringen von Dichtungsbändern Typ Illmod oder glw. an allen Anschlüssen zu Bauteilen wie Sparren Rahmen etc. Untergrund: Kalksandstein, Wärmedämmung: d = 60 mm, EPS, Lambda = 0,032 Putzstruktur: z.B. Silicon-Harzputz mit Kratzputzstruktur Fabr. Brillux Korn < 2mm oder glw. Angebotenes Fabrikat:
01.__.0006
Aussenputz WDVS-System, Vollwärmeschutz Loggien Rückseite Brüstung und Innenbereich teilweise
51.52
m2
01.__.0007 Zulage zu Pos. 01.__.0006 für Sockelputz und Sockelplatte Zulage zu Position 01.__.0006 für die fachgerechte Ausführung von Sockeldämmplatten und Sockelputz im spritzwassergefährdeten Sockelbereich der Loggien (Rückseite) gemäß VOB (DIN 18345 und DIN 18350). Anstelle des Fassadendämmstoffs und des Kratzputzes der Hauptposition sind folgende Leistungen auszuführen: Liefern und Anbringen von hochbelastbaren, feuchtigkeitsbeständigen Sockel-Dämmplatten (Perimeter-Dämmplatten, d = 60 mm, Lambda = 0,032) nach Herstellervorschrift im Klebeverfahren auf den vorbehandelten Untergrund. Vollflächige Spachtelung (Armierungsschicht) mit Mörtel und Einbetten von Glasfasergewebe, inklusive doppelter Gewebebewehrung an Kanten und Ecken. Aufbringen eines feuchteresistenten mineralischen Sockel-Oberputzes, Oberfläche als Filzputz (fein gefilzt). Liefern und Anbringen aller erforderlichen Systemanschlüsse, Sockelabschlussprofile und Dichtbänder nach Herstellervorgabe. Abrechnung als Zulage je Quadratmeter Sockelfläche.
01.__.0007
Zulage zu Pos. 01.__.0006 für Sockelputz und Sockelplatte
10.00
01.__.0008 Aussenputz WDVS als Thermofassade der Deckenuntersichten Ausführung des Vollwärmeschutzes an Deckenuntersichten (VOB-konform): Wärmedämmverbundsystem (WDVS) als Thermofassade an Deckenuntersichten, bestehend aus: Wärmedämmschicht aus Steinwolle-Platten (Nennrohdichte mind. 15 kg/m³) mit einem systemkompatiblen Kleber auf den vorzubehandelnden Betonuntergrund nach Herstellervorschrift vollflächig aufkleben, inklusive bauaufsichtlich zugelassener Dübelung. Wärmedämmung Steinwolle d = 80 mm, Wärmeleitgruppe WLG 035 (Lambda = 0,035) bzw. Vollflächige Spachtelung der Wärmedämmschicht mit systemzugehörigem Armierungsmörtel nach Herstellervorschrift. Einbetten eines geeigneten Glasfasergewebes mit mind. 10 cm Naht- und Stoßüberdeckung und voll deckende Überspachtelung (Armierungsschicht). Doppelte Gewebebewehrung an Gebäudeecken, Leibungsecken und ähnlichen Bauteilen sowie an abgezogenen Öffnungen ohne Aufpreis ausführen. Aufbringen des Oberputzes nach Herstellervorschrift: z.B. Silicon-Harzputz mit Kratzputzstruktur (Fabr. Brillux, Korn < 2 mm oder gleichwertig). Liefern und Anbringen von vorkomprimierten Dichtungsbändern (Typ Illmod oder gleichwertig) an allen Anschlüssen zu angrenzenden Bauteilen (wie Sparren, Rahmen etc.). Voranstrich und Schlussbeschichtung mit hochwertiger Silicon-Fassadenfarbe (z.B. Dinova Silicon-Fassadenfarbe FZ mit integriertem Algen- und Pilzschutz), Farbe weiß oder leicht getönt nach Wahl der Bauleitung. Einbauorte: Hauseingang, Untersichten ,sowie Deckenuntersichten der Loggien auf der Vorder- und Rückseite.
01.__.0008
Aussenputz WDVS als Thermofassade der Deckenuntersichten
48.00
01.__.0009 WDVS-System für Durchfahrt (Steinwolle d=140mm) Liefern und Montieren eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) für die Durchfahrt (VOB-konform): Ausführung des Vollwärmeschutzes im Bereich der Durchfahrt, bestehend aus: Wärmedämmschicht aus Steinwolle-Platten, d = 140 mm, Lambda = 0,035 (WLG 035), mit einem systemkompatiblen Kleber auf den vorzubehandelnden Untergrund nach Herstellervorschrift vollflächig aufkleben, inklusive Dübelung.Der Leistungsumfang umfasst folgende Flächen im Durchfahrtsbereich komplett:Seitenwände zum Haus hin (komplett)Deckenflächen der Durchfahrt (komplett)Wand zum Nachbarn (komplett sowie bis mindestens 1,00 m unter die Decke reichend)Sockeldämmung an erdberührten Bauteilen (mit hochbelastbaren, feuchtigkeitsbeständigen Sockeldämmplatten im spritzwassergefährdeten und erdberührten Bereich)Einschließlich aller Leibungsflächen, Sohlbankflächen, Pfeilervorlagen, Kanten und Detailanschlüsse.Vollflächige Spachtelung der Wärmedämmschicht mit systemzugehörigem Armierungsmörtel nach Herstellervorschrift.Einbetten eines geeigneten Glasfasergewebes mit mind. 10 cm Naht- und Stoßüberdeckung, gefolgt von einer voll deckenden Überspachtelung.Doppelte Gewebebewehrung an Gebäudeecken, Leibungsecken und ähnlichen Bauteilen ohne Aufpreis ausführen.Aufbringen des Oberputzes nach Herstellervorschrift: z.B. Silicon-Harzputz mit Kratzputzstruktur (Fabr. Brillux, Korn < 2 mm oder gleichwertig).Voranstrich und zweifache Schlussbeschichtung mit hochwertiger Silicon-Fassadenfarbe (z.B. Dinova Silicon-Fassadenfarbe FZ mit integriertem Algen- und Pilzschutz), Farbe weiß oder leicht getönt nach Wahl der Bauleitung.Liefern und Anbringen von vorkomprimierten Dichtungsbändern (Typ Illmod oder gleichwertig) an allen Bauteilanschlüssen.
01.__.0009
WDVS-System für Durchfahrt (Steinwolle d=140mm)
85.00
01.__.0010 Zulage für Dichtschlämme im Sockelbereich (VOB-konform) Zulage zu den Sockelputz-Positionen für das fachgerechte Anbringen einer flexiblen, mineralischen Dichtschlämme (Feuchtigkeitsschutz und Bauwerksabdichtung im Sockel- und Spritzwasserbereich) gemäß VOB (DIN 18533 und DIN 18350). Die Leistung umfasst: Untergrundvorbereitung und Aufbringen einer systemkompatiblen Grundierung. Fachgerechtes Anbringen der Dichtschlämme in mindestens zwei Arbeitsgängen (Mindestschichtdicke nach Herstellervorgabe). Ausführungshöhe im Sockelbereich: ca. 50 cm. Die Dichtschlämme ist mindestens 5 cm höher als die fertige Geländeoberkante (GOK) anzubringen.
01.__.0010
Zulage für Dichtschlämme im Sockelbereich (VOB-konform)
25.00
01.__.0011 Zulage zu Pos. 01.__.0002 für Leibungsausbildung Aufstockung Zulage zur Position 01.__.0002 für die fachgerechte, vollständige Leibungsausbildung in der Aufstockung im neugebauten Bereich gemäß VOB (insbesondere DIN 18345 WDVS und DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten). Die Ausführung erfolgt als Komplettleistung einschließlich aller für eine mangelfreie, schlagregensichere und rissfreie Leistung erforderlichen Maßnahmen, Vor- und Nebenarbeiten in den Leibungen. Hierzu gehören insbesondere: Prüfung, Reinigung und Vorbehandlung des Untergrunds im Leibungsbereich, Liefern und fachgerechtes Zuschneiden sowie vollflächiges Verkleben von systemkonformen Leibungsdämmplatten, Liefern und fluchtgerechtes Setzen von Eckschutzschienen und Kantenprofilen mit integriertem Gewebe, Einarbeiten einer Diagonalarmierung (Diagonalgewebe / Gewebepfeile, ca. 30x50 cm) an allen Ecken von Wandöffnungen zur zuverlässigen Vermeidung von Rissbildungen, Liefern und Montieren von Teleskop-Anputzleisten (Gewebe-Anputzleisten) mit elastischer Lippe/Dichtband zur Herstellung schlagregensicherer und dauerhafter Anschlüsse an Fenster- und Türrahmen, Vollflächige Spachtelung der Leibungen mit systemzugehörigem Armierungsmörtel sowie vollständiges Einbetten des Armierungsgewebes mit mindestens 10 cm Überlappung zum Hauptgewebe, Aufbringen des systemkonformen Oberputzes (Strukturputz) einschließlich Strukturierung passend zur angrenzenden Fassadenfläche, Voranstrich und zweifacher Farbanstrich (Schlussbeschichtung) der fertigen Leibungsflächen mit hochwertiger Silicon-Fassadenfarbe (weiß oder leicht getönt), Herstellung der dauerelastischen, schlagregensicheren Anschlüsse zu den Fensterbänken und angrenzenden Bauteilen (inklusive Kompribändern, Hinterfüllung und Versiegelung), Sämtliche Abdeck- und Schutzmaßnahmen im Arbeitsbereich sowie die ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Reststoffe.
01.__.0011
Zulage zu Pos. 01.__.0002 für Leibungsausbildung Aufstockung
87.40
m
01.__.0012 Zulage zu Pos. 01.__.0002 für Leibungsausbildung Altbau Zulage zur Position 01.__.0002 für die fachgerechte, vollständige Leibungsausbildung im Altbaubereich gemäß VOB. Die Ausführung erfolgt als Komplettleistung einschließlich aller für eine mangelfreie, schlagregensichere und rissfreie Leistung erforderlichen Maßnahmen in den Leibungen des Bestandsgebäudes. Hierzu gehören insbesondere: Falls erforderlich, Stemm- und Abbrucharbeiten bei Leibungsvergrößerungen (Aufweiten der Fensteröffnungen), um das Einbringen einer ausreichenden Dämmstoffdicke zu ermöglichen, einschließlich Schuttschuttentsorgung,Prüfung, Reinigung, Egalisierung und Vorbehandlung des Altbau-Untergrunds im Leibungsbereich,Liefern und fachgerechtes Aufbringen einer Leibungsdämmung:2-4 cm EPS-Leibungsplatten (WLG 035) im Standard-Putzbereich, bzw.systemkonforme Steinwolle-Leibungsdämmung (Mineralwolle) im Bereich der Klinkerflächen (Zulagebereich Klinkerriemchen),Liefern und fluchtgerechtes Setzen von Eckschutzschienen und Kantenprofilen mit integriertem Gewebe,Liefern und Einarbeiten einer Diagonalarmierung (Diagonalgewebe / Gewebepfeile) an allen Ecken von Wandöffnungen zur zuverlässigen Vermeidung von Rissbildungen,Liefern und Montieren von Teleskop-Anputzleisten (Gewebe-Anputzleisten) mit elastischer Lippe/Dichtband zur Herstellung schlagregensicherer Anschlüsse an Fenster- und Türrahmen,Vollflächige Spachtelung der Leibungen mit systemzugehörigem Armierungsmörtel sowie vollständiges Einbetten des Armierungsgewebes mit mindestens 10 cm Überlappung zum Hauptgewebe,Aufbringen des systemkonformen Oberputzes (Strukturputz) einschließlich Strukturierung passend zur angrenzenden Fassadenfläche bzw. Vorbereitung für Riemchenmontage,Voranstrich und zweifacher Farbanstrich (Schlussbeschichtung) der fertig verputzten Leibungsflächen mit hochwertiger Silicon-Fassadenfarbe,Herstellung der dauerelastischen, schlagregensicheren Anschlüsse zu den Fensterbänken und angrenzenden Bauteilen (inklusive Kompribändern, Hinterfüllung und Versiegelung),Sämtliche Abdeck- und Schutzmaßnahmen im Arbeitsbereich sowie die ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Reststoffe.
01.__.0012
Zulage zu Pos. 01.__.0002 für Leibungsausbildung Altbau
113.40
m
01.__.0013 Brandwand Wärmedämmverbundsystem (WDVS) an der Brandwand (VOB-konform): Ausführung des Vollwärmeschutzes bestehend aus: Wärmedämmschicht aus nichtbrennbaren Steinwolle-Dämmplatten (Mineralwolle, Schmelzpunkt >= 1000 °C, d = 160 mm, Lambda = 0,035) mit einem systemkompatiblen Kleber auf den vorzubehandelnden Untergrund nach Herstellervorschrift vollflächig aufkleben, inklusive bauaufsichtlich zugelassener Dübelung.Vollflächige Spachtelung der Wärmedämmschicht mit einem Mörtel nach Herstellervorschrift.In dieser Spachtelung ist ein geeignetes Glasfasergewebe mit 10 cm Naht- und Stoßüberdeckung einzubetten und nochmals voll deckend zu überspachteln. Gebäudeecken, Leibungsecken und ähnliche Bauteile sind ohne Aufpreis mit Glasfasergewebe doppelt zu bewahren, auch die abgezogenen Öffnungen.Oberputz gemäß Herstellervorschrift aufbringen. Voranstrich und Schlussbeschichtung (Anstrich), Farbe weiß oder leicht getönt nach Wahl der Bauleitung, sind einzukalkulieren.Farbe: Dinova Silicon-Fassadenfarbe FZ (Algen- und Pilzschutz) oder gleichwertig.Liefern und Anbringen von vorkomprimierten Dichtungsbändern Typ Illmod oder gleichwertig an allen Anschlüssen zu Bauteilen wie Sparren, Rahmen etc.Putzstruktur: z.B. Silicon-Harzputz mit Kratzputzstruktur Fabr. Brillux Korn < 2mm oder gleichwertig.
01.__.0013
Brandwand
70.00
01.__.0014 Notwendige Zusatzmaßnahmen Türen, Fenster, Fensterbänke, Mauerabdeckungen, Balkonfertigteile, Terrassenbeläge und Hauseingangstüren sind Fachgerecht mit geeigneten Materialien zu schützen und nach Fertigstellung zu entsorgen.
01.__.0014
Notwendige Zusatzmaßnahmen
L
1.00
psch
01.__.0015 Gerüstverankerungen Gerüstverankerungen sind nach der Demontage des Gerüstes zuzuputzen und zu streichen.
01.__.0015
Gerüstverankerungen
L
1.00
psch
01.__.0016 Versiegeln sämtlicher Kleinteile wie Lüftungsauslässe etc.
01.__.0016
Versiegeln
L
1.00
psch
01.__.0017 Aluminium-Außenfensterbänke, schlagregendicht (VOB-konform) Liefern und fachgerechtes Montieren von Aluminium-Außenfensterbänken (VOB-konform): Ausführung als schlagregendichtes Komplettsystem unter Einhaltung der geltenden VOB-Richtlinien (DIN 18360 / DIN 18345) und der Fachverbandsrichtlinie für den Einbau von Fensterbänken bei WDVS. Das System ist so auszuführen, dass durch integrierte, schlagregendichte Gleitendstücke eine zweite Dichtungsebene unter der Fensterbank entbehrlich ist. Der Leistungsumfang umfasst: Aufmaß vor Ort:Örtliches Aufmaß der exakten Längen, Neigungswinkel und der erforderlichen Ausladungen an allen Fensteröffnungen vor der Bestellung. Die Ausladung ist so zu wählen, dass der Überstand über die fertige WDVS-Putzfassade mindestens 30 mm bis 40 mm beträgt.Material:Hochwertige Aluminium-Fensterbänke, witterungsbeständig, eloxiert oder pulverbeschichtet (Farbton nach Angabe der Bauleitung). Neigungswinkel mind. 5° nach außen, mit angeformter Tropfkante (mind. 40 mm) und rückseitigem Anschraubsteg.Gleit-Bordprofile:Ausrüstung mit systemgeprüften, schlagregendichten Gleit-Bordprofilen (Endkappen mit integriertem Dehnungsausgleich, z.B. aus EPDM oder mit elastischer Dichtungslippe), welche die thermisch bedingten Längenänderungen des Aluminiums schadlos aufnehmen und das Eindringen von Regenwasser in die Wärmedämmung an den seitlichen Anschlüssen (Leibung) zuverlässig und dauerhaft verhindern.Schallschutz:Aufkleben von Antidröhnstreifen auf der Unterseite der Fensterbänke zur Reduzierung von Regengeräuschen (mind. 2/3 der Fensterbanktiefe).Befestigung und Abdichtung:Anschrauben am Fensterbankanschlussprofil mit Edelstahl-Fensterbankschrauben inklusive Dichtscheiben und Abdeckkappen. Einlegen von vorkomprimiertem Dichtband (Kompriband) im Anschlussbereich zum Fensterrahmen und zur seitlichen Leibung zur Gewährleistung der Schlagregendichtheit.
01.__.0017
Aluminium-Außenfensterbänke, schlagregendicht (VOB-konform)
32.60
m
01.__.0018 Gehweg aufnehmen, Sockelabdichtung, Platten wiedereinbauen Aufnehmen und Wiederherstellen von Gehwegplatten sowie Herstellen einer Bauwerksabdichtung im Sockelbereich (VOB-konform): Komplettleistung zur Freilegung des Mauerwerks, Abdichtung und Wiederherstellung des Gehwegbelags im betroffenen Bereich. Die Ausführung umfasst folgende Teilleistungen: Gehweg öffnen: Fachgerechtes Aufnehmen des vorhandenen Plattenbelags im Anschlussbereich zur Wand, inklusive staubfreiem Schneiden und Lösen der Platten. Sichern und Lagern: Sorgfältiges Säubern, Sortieren und seitliches Lagern der ausgebauten Gehwegplatten zur späteren Wiederverwendung. Bodenaushub: Bodenaushub und Freilegen des Mauerwerks bis ca. 30 cm Tiefe unter Geländeoberkante (GOK). Untergrundvorbereitung: Reinigen des freigelegten Mauerwerks, Entfernen von losen Teilen und Aufbringen einer systemkompatiblen Grundierung. Sockelabdichtung gegen drückendes Wasser: Fachgerechtes Aufbringen einer flexiblen, mineralischen Dichtschlämme als Abdichtung gegen drückendes Wasser. Die Abdichtung ist bis mindestens 30 cm über die fertige Geländeoberkante (GOK) hochzuziehen (zweilagig, Mindesttrockenschichtdicke nach Herstellervorgabe). Wiederherstellung des Unterbaus: Herstellen des erforderlichen Unterbaus inklusive fachgerechter Verdichtung. Wiedereinbau der Gehwegplatten: Fachgerechtes Neuverlegen der gelagerten Gehwegplatten im ursprünglichen Verband, inklusive Anpassen, Einklopfen und vollständigem Verfugen mit geeignetem Fugensand sowie abschließendem Kehren der Fläche.
01.__.0018
Gehweg aufnehmen, Sockelabdichtung, Platten wiedereinbauen
12.00
m
01.__.0019 Asphalt aufschneiden, Sockelabdichtung, Asphalt wiederherstellen Aufschneiden und Wiederherstellen des Asphaltbelags sowie Herstellen einer Bauwerksabdichtung im Sockelbereich (VOB-konform): Komplettleistung zur Freilegung des Mauerwerks, Abdichtung und Wiederherstellung des Asphaltbelags im betroffenen Bereich. Die Ausführung umfasst folgende Teilleistungen: Asphalt aufschneiden: Fachgerechtes Aufschneiden des vorhandenen Asphaltbelags entlang des Bestandsgebäudes in einem ca. 30 cm breiten Streifen, inklusive staubfreiem Schneiden und Abbrechen des Asphalts. Bodenaushub: Bodenaushub und Freilegen des Mauerwerks bis ca. 30 cm Tiefe unter Geländeoberkante (GOK). Untergrundvorbereitung: Reinigen des freigelegten Mauerwerks, Entfernen von losen Teilen und Aufbringen einer systemkompatiblen Grundierung. Sockelabdichtung gegen drückendes Wasser: Fachgerechtes Aufbringen einer flexiblen, mineralischen Dichtschlämme als Abdichtung gegen drückendes Wasser. Die Abdichtung ist bis mindestens 30 cm über die fertige Geländeoberkante (GOK) hochzuziehen (zweilagig, Mindesttrockenschichtdicke nach Herstellervorgabe).
01.__.0019
Asphalt aufschneiden, Sockelabdichtung, Asphalt wiederherstellen
8.00
m
01.__.0020 Vorhandene Außenfensterbänke ausbauen und fachgerecht entsorgen Ausbau und Entsorgung der vorhandenen Außenfensterbänke im Bestand: Die vorhandenen Außenfensterbänke (Bestand) sind im Zuge der Fassadenarbeiten vorsichtig und fachgerecht auszubauen. Die ausgebauten Fensterbänke sind vom Baustellengelände abzutransportieren und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen umweltgerecht zu entsorgen. Der Leistungsumfang beinhaltet alle erforderlichen Nebenarbeiten, wie das vorsichtige Lösen von Befestigungen, die grobe Reinigung des Untergrunds im Anschlussbereich sowie den Abtransport und die Entsorgungsgebühren.
01.__.0020
Vorhandene Außenfensterbänke ausbauen und fachgerecht entsorgen
1.00
psch
01.__.0021 Fallrohre demontieren und provisorisch anschließen Demontage vorhandener Regenfallrohre und provisorischer Anschluss: Die vorhandenen Regenfallrohre an der Fassade sind im Zuge der WDVS-Arbeiten fachgerecht zu demontieren und seitlich zu lagern bzw. für die spätere Wiedermontage zu sichern. Zur Gewährleistung einer kontrollierten Entwässerung während der Bauphase sind provisorische Entwässerungsschläuche (z.B. Bau-Folienschläuche/„Tüten“) an den oberen Einläufen zu befestigen, sicher über das Gerüst nach unten zu führen und dicht an die bestehenden Standrohre/Kanalisationsanschlüsse anzuschließen. Die provisorische Entwässerung ist während der gesamten Bauzeit instand zu halten und regelmäßig auf Dichtigkeit zu überprüfen. Nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten sind die provisorischen Entwässerungshilfen zurückzubauen und fachgerecht zu entsorgen.
01.__.0021
Fallrohre demontieren und provisorisch anschließen
1.00
psch
02 Hinterhaus
02
Hinterhaus
02.__.0001 Untergrundprüfung, lose Putzstellen entfernen, grundieren Am Bestand Untergrund auf Tragfähigkeit, Festigkeit und Saugfähigkeit prüfen. Bestehende Putzflächen fachgerecht abklopfen, lose und nicht tragfähige Putzstellen sowie mürbe Mörtelreste entfernen. Untergrund gründlich reinigen, entstauben und gegebenenfalls mit einem geeigneten Grundieranstrich (z.B. Tiefengrund) zur Festigkeitsregulierung und Haftverbesserung vorbehandeln.
02.__.0001
Untergrundprüfung, lose Putzstellen entfernen, grundieren
44.155
02.__.0002 Aussenputz WDVS-System, Vollwärmeschutz bestehend aus: Wärmedämmschicht aus EPS (expandiertem Polystyrol-Hartschaum) Platten mit einer Nennrohdichte von mind. 15 kg/m³ mit einem geeigneten Kleber auf den vorzubehandelnden Untergrund nach Herstellervorschrift vollflächig aufkleben,einschl. aller Leibungen, Sohlbankflächen,Pfeilervorlagen etc. vollflächige Spachtelung der Wärmedämmschicht mit einem Mörtel nach Herstellervorschrift In dieser Spachtelung ist ein geeignetes Glasfasergewebe mit 10 cm Naht- und Stoßüberdeckung einzubetten und nochmals voll deckend zu überspachteln.Gebäudeecken, Leibungsecken und ähnliche Bauteile sind ohne Aufpreis mit Glasfasergewebe doppelt zu bewahren, auch die abgezogenen Öffnungen Oberputz gemäß Herstellervorschrift aufbringen Voranstrich und Schlußbeschichtung, Farbe weiß oder leicht getönt sind einzukalkulieren. Farbe: D inova Silicon-Fassadenfarbe FZ (Algen- und Pilzschutz) Liefern und anbringen von Dichtungsbändern Typ Illmod oder glw. an allen Anschlüssen zu Bauteilen wie Sparren Rahmen etc. Untergrund: Kalksandstein, Wärmedämmung: d = 180 mm, EPS, Lambda = 0,032 Putzstruktur: z.B. Silicon-Harzputz mit Kratzputzstruktur Fabr. Brillux Korn < 2mm oder glw. Angebotenes Fabrikat:
02.__.0002
Aussenputz WDVS-System, Vollwärmeschutz
99.22
02.__.0003 Zulage für Sockelplatten und Sockelputz (Filzputz) Zulage zu Position 01.__.0002 für die fachgerechte Ausführung von Sockeldämmplatten und Sockelputz im spritzwassergefährdeten Sockelbereich gemäß VOB (DIN 18345 und DIN 18350). Anstelle des Fassadendämmstoffs und des Kratzputzes der Hauptposition sind folgende Leistungen auszuführen: auch in Loggien auf der Rückseite Liefern und Anbringen von hochbelastbaren, feuchtigkeitsbeständigen Sockel-Dämmplatten (Perimeter-Dämmplatten, d = 180 mm, Lambda = 0,032) nach Herstellervorschrift im Klebeverfahren auf den vorbehandelten Untergrund. Vollflächige Spachtelung (Armierungsschicht) mit Mörtel und Einbetten von Glasfasergewebe, inklusive doppelter Gewebebewehrung an Kanten und Ecken. Aufbringen eines feuchteresistenten mineralischen Sockel-Oberputzes, Oberfläche als Filzputz (fein gefilzt). Liefern und Anbringen aller erforderlichen Systemanschlüsse, Sockelabschlussprofile und Dichtbänder nach Herstellervorgabe. Abrechnung als Zulage je Quadratmeter Sockelfläche.
02.__.0003
Zulage für Sockelplatten und Sockelputz (Filzputz)
11.185
02.__.0004 Zulage für Brandriegel (Steinwolle) an Decken und Nachbargrenzen Zulage zu Position 01.__.0002 (und ggf. Position 01.__.0003) für das Liefern und fachgerechte Montieren von Brandriegeln aus nichtbrennbarer Mineralwolle (Steinwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C) gemäß Herstellervorschrift, Systemzulassung und Brandschutzkonzept. Die Ausführung erfolgt in folgenden Bereichen: Horizontal über dem Sockelbereich Horizontal im Bereich der Decke über dem Erdgeschoss (EG) Senkrecht an allen 2 Seiten zum linken und rechten Nachbar (Brandschutz-Trennwandanschlüsse) Inklusive aller systemkonformen Befestigungen, Kleber, Verdübelung und Spachtelung mit Gewebearmierung.
02.__.0004
Zulage für Brandriegel (Steinwolle) an Decken und Nachbargrenzen
69.00
m
02.__.0005 Zulage für Dichtschlämme im Sockelbereich (VOB-konform) Zulage zu den Sockelputz-Positionen für das fachgerechte Anbringen einer flexiblen, mineralischen Dichtschlämme (Feuchtigkeitsschutz und Bauwerksabdichtung im Sockel- und Spritzwasserbereich) gemäß VOB (DIN 18533 und DIN 18350). Die Leistung umfasst: Untergrundvorbereitung und Aufbringen einer systemkompatiblen Grundierung. Fachgerechtes Anbringen der Dichtschlämme in mindestens zwei Arbeitsgängen (Mindestschichtdicke nach Herstellervorgabe). Die Dichtschlämme ist mindestens 5 cm höher als die fertige Geländeoberkante (GOK) anzubringen.
02.__.0005
Zulage für Dichtschlämme im Sockelbereich (VOB-konform)
5.00
02.__.0006 Zulage zu Pos. 02.__.0002 für Leibungsausbildun neu Zulage zur Position 02.__.0002 für die fachgerechte, vollständige Leibungsausbildung in dem neuen Teil im neugebauten Bereich gemäß VOB (insbesondere DIN 18345 WDVS und DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten). Die Ausführung erfolgt als Komplettleistung einschließlich aller für eine mangelfreie, schlagregensichere und rissfreie Leistung erforderlichen Maßnahmen, Vor- und Nebenarbeiten in den Leibungen. Hierzu gehören insbesondere: Prüfung, Reinigung und Vorbehandlung des Untergrunds im Leibungsbereich, Liefern und fachgerechtes Zuschneiden sowie vollflächiges Verkleben von systemkonformen Leibungsdämmplatten, Liefern und fluchtgerechtes Setzen von Eckschutzschienen und Kantenprofilen mit integriertem Gewebe, Einarbeiten einer Diagonalarmierung (Diagonalgewebe / Gewebepfeile, ca. 30x50 cm) an allen Ecken von Wandöffnungen zur zuverlässigen Vermeidung von Rissbildungen, Liefern und Montieren von Teleskop-Anputzleisten (Gewebe-Anputzleisten) mit elastischer Lippe/Dichtband zur Herstellung schlagregensicherer und dauerhafter Anschlüsse an Fenster- und Türrahmen, Vollflächige Spachtelung der Leibungen mit systemzugehörigem Armierungsmörtel sowie vollständiges Einbetten des Armierungsgewebes mit mindestens 10 cm Überlappung zum Hauptgewebe, Aufbringen des systemkonformen Oberputzes (Strukturputz) einschließlich Strukturierung passend zur angrenzenden Fassadenfläche, Voranstrich und zweifacher Farbanstrich (Schlussbeschichtung) der fertigen Leibungsflächen mit hochwertiger Silicon-Fassadenfarbe (weiß oder leicht getönt), Herstellung der dauerelastischen, schlagregensicheren Anschlüsse zu den Fensterbänken und angrenzenden Bauteilen (inklusive Kompribändern, Hinterfüllung und Versiegelung), Sämtliche Abdeck- und Schutzmaßnahmen im Arbeitsbereich sowie die ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Reststoffe.
02.__.0006
Zulage zu Pos. 02.__.0002 für Leibungsausbildun neu
37.50
m
02.__.0007 Notwendige Zusatzmaßnahmen Türen, Fenster, Fensterbänke, Mauerabdeckungen, Balkonfertigteile, Terrassenbeläge und Hauseingangstüren sind Fachgerecht mit geeigneten Materialien zu schützen und nach Fertigstellung zu entsorgen.
02.__.0007
Notwendige Zusatzmaßnahmen
L
1.00
psch
02.__.0008 Gerüstverankerungen Gerüstverankerungen sind nach der Demontage des Gerüstes zuzuputzen und zu streichen.
02.__.0008
Gerüstverankerungen
L
1.00
psch
02.__.0009 Versiegeln sämtlicher Kleinteile wie Lüftungsauslässe etc.
02.__.0009
Versiegeln
L
1.00
psch
02.__.0010 Aluminium-Außenfensterbänke, schlagregendicht (VOB-konform) Liefern und fachgerechtes Montieren von Aluminium-Außenfensterbänken (VOB-konform): Ausführung als schlagregendichtes Komplettsystem unter Einhaltung der geltenden VOB-Richtlinien (DIN 18360 / DIN 18345) und der Fachverbandsrichtlinie für den Einbau von Fensterbänken bei WDVS. Das System ist so auszuführen, dass durch integrierte, schlagregendichte Gleitendstücke eine zweite Dichtungsebene unter der Fensterbank entbehrlich ist. Der Leistungsumfang umfasst: Aufmaß vor Ort:Örtliches Aufmaß der exakten Längen, Neigungswinkel und der erforderlichen Ausladungen an allen Fensteröffnungen vor der Bestellung. Die Ausladung ist so zu wählen, dass der Überstand über die fertige WDVS-Putzfassade mindestens 30 mm bis 40 mm beträgt.Material:Hochwertige Aluminium-Fensterbänke, witterungsbeständig, eloxiert oder pulverbeschichtet (Farbton nach Angabe der Bauleitung). Neigungswinkel mind. 5° nach außen, mit angeformter Tropfkante (mind. 40 mm) und rückseitigem Anschraubsteg.Gleit-Bordprofile:Ausrüstung mit systemgeprüften, schlagregendichten Gleit-Bordprofilen (Endkappen mit integriertem Dehnungsausgleich, z.B. aus EPDM oder mit elastischer Dichtungslippe), welche die thermisch bedingten Längenänderungen des Aluminiums schadlos aufnehmen und das Eindringen von Regenwasser in die Wärmedämmung an den seitlichen Anschlüssen (Leibung) zuverlässig und dauerhaft verhindern.Schallschutz:Aufkleben von Antidröhnstreifen auf der Unterseite der Fensterbänke zur Reduzierung von Regengeräuschen (mind. 2/3 der Fensterbanktiefe).Befestigung und Abdichtung:Anschrauben am Fensterbankanschlussprofil mit Edelstahl-Fensterbankschrauben inklusive Dichtscheiben und Abdeckkappen. Einlegen von vorkomprimiertem Dichtband (Kompriband) im Anschlussbereich zum Fensterrahmen und zur seitlichen Leibung zur Gewährleistung der Schlagregendichtheit.
02.__.0010
Aluminium-Außenfensterbänke, schlagregendicht (VOB-konform)
3.50
m
02.__.0011 Asphalt aufschneiden, Sockelabdichtung, Asphalt wiederherstellen Aufschneiden und Wiederherstellen des Asphaltbelags sowie Herstellen einer Bauwerksabdichtung im Sockelbereich (VOB-konform): Komplettleistung zur Freilegung des Mauerwerks, Abdichtung und Wiederherstellung des Asphaltbelags im betroffenen Bereich. Die Ausführung umfasst folgende Teilleistungen: Asphalt aufschneiden: Fachgerechtes Aufschneiden des vorhandenen Asphaltbelags entlang des Bestandsgebäudes in einem ca. 30 cm breiten Streifen, inklusive staubfreiem Schneiden und Abbrechen des Asphalts. Bodenaushub: Bodenaushub und Freilegen des Mauerwerks bis ca. 30 cm Tiefe unter Geländeoberkante (GOK). Untergrundvorbereitung: Reinigen des freigelegten Mauerwerks, Entfernen von losen Teilen und Aufbringen einer systemkompatiblen Grundierung. Sockelabdichtung gegen drückendes Wasser: Fachgerechtes Aufbringen einer flexiblen, mineralischen Dichtschlämme als Abdichtung gegen drückendes Wasser. Die Abdichtung ist bis mindestens 30 cm über die fertige Geländeoberkante (GOK) hochzuziehen (zweilagig, Mindesttrockenschichtdicke nach Herstellervorgabe).
02.__.0011
Asphalt aufschneiden, Sockelabdichtung, Asphalt wiederherstellen
18.00
m
02.__.0012 Fallrohre demontieren und provisorisch anschließen Demontage vorhandener Regenfallrohre und provisorischer Anschluss: Die vorhandenen Regenfallrohre an der Fassade sind im Zuge der WDVS-Arbeiten fachgerecht zu demontieren und seitlich zu lagern bzw. für die spätere Wiedermontage zu sichern. Zur Gewährleistung einer kontrollierten Entwässerung während der Bauphase sind provisorische Entwässerungsschläuche (z.B. Bau-Folienschläuche/„Tüten“) an den oberen Einläufen zu befestigen, sicher über das Gerüst nach unten zu führen und dicht an die bestehenden Standrohre/Kanalisationsanschlüsse anzuschließen. Die provisorische Entwässerung ist während der gesamten Bauzeit instand zu halten und regelmäßig auf Dichtigkeit zu überprüfen. Nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten sind die provisorischen Entwässerungshilfen zurückzubauen und fachgerecht zu entsorgen.
02.__.0012
Fallrohre demontieren und provisorisch anschließen
1.00
psch