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BAUBESCHREIBUNG Baubeschreibung
Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude mit fünf Geschossen, drei Treppenhäusern und unausgebautem Dachgeschoss der Gebäudeklasse 5. Im Zuge der Umbauarbeiten soll der gesamte Dachstuhl abgerissen, die Deckenschüttung zum 4.OG erneuert und das Dach in seinem ursprünglichen Zustand mit leichten Erhöhungen wiederhergestellt werden.
Treppenhäuser / Erschließung
Das Haus verfügt über drei Treppenhäuser. Das Treppenhaus des Vorderhauses ist noch im ursprünglichen Zustand erhalten und besitzt ein aufwändig gearbeitetes Traillengeländer mit Holzhandlauf, die Holzstufen werden durch einen Kokosläufer geschützt.
Die Treppenhäuser des Seitenflügels verbinden im 1.-4. OG den jeweils hinteren Teil der Vorderhauswohnungen und eine Wohnung des Seitenflügels. Im Dachgeschoss wird die Wohnung 1 im linken Seitenflügel an das Treppenhaus in ebendiesen anschließen. Die Wohnungen 2-3 werden über das Treppenhaus im Vorderhaus sowie den um eine Etage erweiterten Bestandsaufzug erreichbar sein. Das Treppenhaus im rechten Seitenflügel wird zu Wohnung 4 und 5 führen und um einen außenliegenden, neuen Aufzug ergänzt, der auf den Zwischenpodesten jeweils einen Halt erhält.
Dachgeschossumbau Vorderhaus
Aufgrund eines Kriegsschadens ist aktuell der linke Teil des Vorderhauses und das Dach des Hinterhauses ohne Dachstuhl als Flachdach mit Bitumenbeschichtung ausgeführt. Es ist geplant, die ursprüngliche Dachform wiederherzustellen. Hierbei werden die Räume im Vorderhausbereich einen Höhenversprung der Fertig-Fußbodenoberkante aufweisen, da die Geschossdecke nach der Kriegszerstörung durch eine 7,5 cm dickere Stahlsteindecke ersetzt wurde. Zu Gunsten der Raumhöhe soll der hofseitige, niedrigere Flachdachteil des Daches leicht angehoben und die Dachneigung von 45° auf 60 Grad erhöht werden. Der straßenseitige Dachbereich ist hiervon nicht betroffen. Im Vorderhaus sollen drei Wohnungen entstehen, welche als ersten Rettungsweg im Brandfall das jeweils angrenzende Treppenhaus besitzen. Die straßenseitigen Fenster dienen als zweiter Rettungsweg, an die die Feuerwehr im Brandfall von der Straße aus anleitern kann. Um den von der Feuerwehr geforderten Maximalabstand von 12 m nicht zu überschreiten und die baurechtlich zulässigen Brüstungshöhen einzuhalten, kann an der unteren Seite der straßenseitigen Dachflächenfenster nur eine Ziegelreihe verlaufen. Alle Wohnungen erhalten Dachterrassen, die mit aufgeständertem Plattenbelag belegt werden. Eine große Fensteranlage mit Schiebetüren öffnet die Wohnräume zu den Dachterrassen. Alle Fenster und Außentüren werden als Holz-, Holz-Aluminium, oder Aluminiumelemente erstellt. Die Dachflächenfenster werden als große Elemente in Kunststoff ausgeführt. Alle geplanten Öffnungen im Dach beziehen sich entsprechend des Kriterienkatalogs Dachgeschossausbau auf die Achsen der darunterliegenden Fassade und sind von Dachziegeln umramt. Es werden großzügige, möglichst stützenfreie Räume geplant.
Dachgeschossumbau Seitenflügel
Wie auch im Vorderhaus soll das Dach auf Höhe des bestehenden Bestandsdaches der Seitenflügel angehoben werden, um eine ausreichende Raumhöhe für Aufenthaltsräume zu erzielen. Der erste Rettungsweg führt über das jeweils angrenzende Treppenhaus ins Erdgeschoss, der zweite Rettungsweg führt durch einen zusätzlichen Sicherheitstreppenraum mit neuer Treppe und Dachausstieg über Dach zum Treppenraum des jeweils anderen Seitenflügels. Beide Wohnungen erhalten jeweils eine Terrasse in Richtung Hof. Steildachflächen werden in Tonziegel gleichwertig dem Bestand eingedeckt. Flachdachflächen erhalten flächendeckend eine extensive Dachbegrünung. Klempnerarbeiten werden grundsätzlich in Zink ausgeführt. Die Ausführung der Terrassen und der Fenster entspricht der des Vorderhauses.
Innenausbau
Eine sorgfältig detaillierte Ausführung wird in allen Bereichen umgesetzt.
Alle Massivwände werden geputzt, die Oberflächen aller Wände gespachtelt und weiß gestrichen. Die Wände in den Sanitärräumen werden bis zur Höhe der Vorsatzwände bzw. im Bereich der Dusche bis zur Höhe der Duschtrennwand mit gefliest. Der Bereich zwischen Fliesen und Decke wird gestrichen. Der Drempel wird eine Höhe von ca. 0,60 m aufweisen.
Die Böden in den Bädern werden mit Fliesen belegt. Die restlichen Böden erhalten mehrschichtiges Eichenparkett. Die Böden werden in Teilen des Flures und des Bades der Wohnung 4, die sich am Übergang des Vorderhauses zum rechten Seitenflügel befinden, aufgeständert, um den bestehenden Versprung von 30 cm innerhalb des Geschosses zu nivellieren. Für den Übergang von den höher gelegenen Teilen der Wohnungen 2 und 4 im Vorderhaus zum Seitenflügel werden jeweils zwei Stufen à 15 cm Höhe eingebaut.
Der neue Dachstuhl und alle Decken werden mit Trockenbau verkleidet bzw. abgehangen.
Innentüren werden als hochwertige Dreh- und Schiebetüren ausgeführt, teilweise mit Umfassungszarge oder als flächenbündige Tür.
HLS
Alle Wohnbereiche erhalten eine Fußbodenheizung, welche an die vorhandene Zentralheizung angeschlossen wird. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt ebenfalls zentral mit einer Zirkulationsleitung.
Es werden hochwertige Armaturen und Sanitärobjekte installiert. Duschen werden teils schwellenlos ausgeführt, an anderen Stellen mit großzügigen Duschwannen ausgestattet.
ELT
Die Elektroinstallation wird entsprechend der Anforderungen an die Räumlichkeiten erstellt. Ein Bussystem ist nicht vorgesehen. Es wird zusätzlich ein Datennetzwerk installiert. Alle Stromleitungen, die Breitbandkabel, sowie die TK-Kabel werden unter Putz verlegt. Für das Schalterprogramm wird ein qualitätvolles Modell gewählt. Eine Videosprechstelle wird zusätzlich vorgesehen.
Entsprechend dem Berliner Solargesetz und unter Beachtung denkmalrechtlicher Belange werden die Flächen auf den hofseitigen Flachdächern für Photovoltaik-Paneele maximal ausgenutzt, wobei notwendige Abstände für Wartungswege und um einen ausreichenden Brandschutz zu gewährleisten eingehalten werden.
Aufzug
Ein neuer Aufzug mit vier Haltestellen im EG sowie auf den Zwischenpodesten zwischen 1.- 2.OG, 3.-4.OG und 4.OG-DG wird an das bestehende Treppenhaus des rechten Seitenflügels von außen angebaut. Hierzu wird die Traufe über die Breite des Treppenhauses leicht erhöht, um genügend Durchgangshöhe für den letzten Halt zu schaffen. Die tragende Konstruktion des Aufzugs wird aus einem Stahlgerüst, die Wände des Gerüsts aus Glas hergestellt.
Hof
Der Hof wird mit einem vertikal begrüntem Müllhaus mit Gründach und 14 Fahrradstellplätzen ausgestattet. Von den Richtzahlen für Abstellplätze für Fahrräder wird gemäß AV Stellplätze 2.2 insofern abgewichen, dass pro Zimmer und Wohnung von zwei Bewohner:innen mit je einem Fahrrad ausgegangen wird, da sich die Anzahl der nach Anlage empfohlenen Abstellplätze in Bezug auf die Wohnfläche in Missverhältnis zum tatsächlich erwarteten Bedarf steht. Davon werden 2 der Stellplätze (11,8%) einseitig für Sonderfahrräder wie z.B. Lastenfahrräder geeignet sein. Die Fahrradbügel, teils einseitig nutzbar, werden auf dem bestehenden Mosaikpflaster montiert sein, 7 davon überdacht.
BAUBESCHREIBUNG
ZTV Fliesen-/Plattenarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Fliesen-/Plattenarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18352 Fliesen-/Plattenarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., AKQR: Arbeitskreis Qualitätssicherung Rüttelbeläge Säurefliesner-Vereinigung e. V., BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., Fachverband Fliesen und Naturstein e. V., GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V., Interessengemeinschaft Rüttelböden, ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AG Fliesenpläne zur Verfügung stellt, sind diese vom AN auf Maßhaltigkeit und Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Baukörper zu prüfen und ggf. vom AN rechtzeitig vor Leistungserbringung zu überarbeiten. Überarbeitete Pläne sind dem AG vom AN rechtzeitig vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen.
Soweit Sockelplatten aus Bodenfliesen geschnitten werden, führt der AN einen Untergrundausgleich derart aus, dass der Fliesensockel bündig und plan zum Wandfliesenbelag liegt.
Werden Fliesenbeläge in gewerblich genutzte Bereiche eingebaut, erkundigt sich der AN unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn beim AG nach der Art der vorgesehenen Geräte für die Fliesenbelagsreinigung und bei Wasserhochdruckstrahlgeräten nach den zu erwartenden Reinigungsdrücken. Soweit die geplanten und beschriebenen Fugenmaterialien für diese Reinigungsarten oder -drücke nicht tauglich sind, meldet der AN unverzüglich Bedenken gegen die Ausführung an.
Häufig sind bereits Rutschhemmungen von Fliesen innerhalb kürzester 'Zeit durch ungeeignete Reinigungsmaßnahmen zerstört worden, Fugenmassen durch Hochdruckwasserstrahl herausgespült und Abdichtungen durch ungeeignete Reinigungsmittel angegriffen worden. Daher sind die Herstellerhinweise zu Pflege und Wartung und den hierfür geeigneten Pflegemitteln, Reinigungsmitteln und -werkzeugen vom AN in gesonderter Unterlage einmal 14 Tage nach Beauftragung und ein weiteres Mal zur Schlussrechnungslegung nachvollziehbar, schriftlich und gegen Quittung an den AG zu übergeben.
2.1 Einfache Montageplanung: Verlegerichtungspläne
Soweit nicht vom AG vorgegeben, werden bei allen Wandbelägen mit einer Kantenlänge von > 5 cm vom AN rechtzeitig vor der Ausführung Verlegerichtungspläne erstellt und dem AG zur Freigabe überlassen. Hierbei sind Installationsgegenstände nach Möglichkeit auf Fliesenmitte oder Fliesenkreuz zu planen, die Verlegerichtungen und Verlegestart sind darzustellen. In die Verlegerichtungspläne sind alle Ausstattungsgegenstände wie Spiegel, Leuchten, Türen usw. einzubeziehen.
2.2 Erweiterte Montageplanung: Fliesenverlegepläne
Soweit die Anfertigung von Fliesenverlegeplänen gesondert beschrieben ist, sind vom AN Pläne aufgrund örtlicher Aufmaße zu erstellen. Die Pläne sollen alle Installationsgegenstände, Steckdosen, Einbauten, Spiegel, Leuchten etc. darstellen und die Fliesen- und Fugenmaße maßstabsgetreu in Bezug auf die vom AG ausgewählten Materialien darstellen. Gleichfalls sind in den Fliesenverlegeplänen erforderliche Aufdickungen von Wänden durch Mehrstärken, Trockenbaukonstruktionen usw. in ihrer Dicke anzugeben. Zusammen mit den Fliesenverlegeplänen ist vom AN eine Übersicht über die erforderlichen Maßnahmen zum Toleranzausgleich und für Aufdopplungen samt einem Kostenangebot hierfür vorzulegen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Innerhalb einer zusammenhängenden Fläche ist der Einbau von Fliesen aus verschiedenen Chargen grundsätzlich nicht zulässig. Der AG ist vorher darauf hinzuweisen, wenn dies aus produkttechnischen Gründen nicht zu vermeiden ist und dadurch leichte Unterschiede in Struktur und Farbe entstehen können. Vor Ausführung hat der AN unbedingt eine Zustimmung des AG hierzu einzuholen.
Es ist davon auszugehen, dass die Verlegung der Bodenbeläge nicht in einem Zuge erfolgen kann, sondern sich nach dem Baufortschritt, der Baustellenlogistik oder der Belegungsreihenfolge von Mietflächen zu richten hat.
Türzargenhohe Bekleidungen und Bekleidungen mit der Höhenangabe 2,00 m oder 2,13 m sind abweichend von den Höhenangaben stets bis Oberkante des Zargenspiegels der fertig eingebauten Türzarge zu führen.
Bodenfliesen sind grundsätzlich höhengleich mit angrenzenden Bodenbelägen auszuführen, soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben.
Nach dem Verlegen sind die fertig verlegten Bereiche durch wirksame Absperrungen bis zur Begehbarkeit zu schützen.
3.2 Untergrund, Vorbereitung
Bei Bekleidungen aus Platten in Feucht- bzw. Nassräumen ist die Abdichtung als Verbundabdichtung auszuführen.
Scheinfugen im Estrich sind vom AN vor Ausführung der Fliesenarbeiten mit Kunstharz kraftschlüssig zu vergießen, bei Erfordernis zu vernadeln.
3.3 Abdichtung
Der AN überprüft vor Ausführungsbeginn unaufgefordert die Anforderungen an erforderliche Abdichtungen in Bezug auf:
Eignung des Untergrunds samt Putzprofilen Wasserbeanspruchungsklasse, Rissklasse, Rissüberbrückungsklasse, sowie bei Fugen auf die Verformungsklassen.
AG-seitige Angaben zu Art und Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind vom AN auf Grundlage des aktuellen Normungsstandes zu prüfen oder, soweit nicht vorhanden, selbstständig zu erarbeiten.
Soweit Durchdringungen durch den Fußboden einschließlich der Abklebung erforderlich sind, werden grundsätzlich für alle Durchführungen Futterrohre mit Flanschen verwendet, die in die Dichtung einbinden. Für Futterrohre sind ausschließlich nichtrostende Materialien zulässig. Der Zwischenraum zwischen Futterrohren und Leitungen bzw. Kabeln wird mit Schrumpf-Schlauchdichtungen verschlossen. Futterrohre sollen mindestens 15 cm über OK Fliesen hinausstehen.
Übergänge von Böden zu Wänden sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Soweit Abdichtungen oberhalb schwimmender Estrichen ausgeführt werden, ist zur Aufnahme der zu erwartenden Bewegungen ein 40 mm breiter Randstreifen aus herausnehmbarer Mineralwolle herzustellen, in den die Abdichtung im Übergangsbereich Wand-Boden schlaufenförmig vertieft eingearbeitet werden kann.
Abdichtungsdurchdringende Rohrführungen im Bereich von Fußboden- und Deckendurchbrüchen sind rechtzeitig vor Ausführung der Abdichtungen mit geraden Kanten einzuschalen und mit Estrich zu verfüllen, um die Abdichtung auch im Bereich der Rohre ordnungsgemäß aufbringen zu können.
Ein am Wannenrand verklebtes Wannendichtband muss vom AN nach Einbau der Duschwanne noch zusätzlich in die bereits vorhandene Abdichtungsebene mit eingedichtet werden. Diese Abdichtung ist im Duschbereich seitlich generell mind. 30 cm über den gefliesten Rand der Bade- oder Duschwanne bzw. Duschabtrennung zu führen.
Abgerundete Wannenecken sind mit vorgefertigten Dichtband-Eckfüllstücken auszuführen. Oberhalb von Wannendichtungsbändern und Dichtungsinnenecken ist im Ixel ein Schnittschutzband einzubauen, um die Abdichtung bei Wartung/Wechseln der Silikonfugen zu schützen.
Armaturen im Dusch- und Badewannenbereich sind stets mit Dichtmanschetten in die Flächenabdichtung einzuarbeiten, eine Anarbeitung der Rohrstutzen mit dauerelastischer Fugendichtmasse ist nicht ausreichend!
Fliesenbeläge in Türlaibungen sind gemäß Vorgabe der DIN 18534 in ein zum abgedichteten Raum hin geneigtes Gefälle zu legen, sodass Oberflächenwasser in den angedichteten Raum zurückfließt, bzw. eine "Abdichtungsaufkantung" des Fußbodens im abgedichteten Raum entsteht.
Zwischen Fliesen und Duschtassen ist ein ausreichender Abstand von ca. 4 mm - 5 mm für ausreichende Flankenhaftung der Dichtstofffugen erforderlich. Vor dem Einbau der Silikonfuge ist eine Füllschnur als Unterbau einzulegen.
An aufgehenden Bauteilen, auf die Wasser einwirkt, ist die Abdichtungsschicht mindestens 20 cm über die Wasserentnahmestelle bzw. über die Höhe des zu erwartenden Spritzwasserbereichs hochzuführen. Sieht die Planung des AG im Duschbereich Abdichtungen und Fliesenbeläge von weniger als 2,50m Höhe vor, meldet der AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn hiergegen Bedenken an.
3.4 Verlegung
Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sind die Fugen entsprechend durchlaufend Wand-Boden-Wand vorzusehen. Die horizontale Aufteilung des Wandfliesenbelags soll so erfolgen, dass im Duschbereich oberhalb der Duschwanne mit einer Fliese in Mindeshöhe 20 cm begonnen wird, da ansonsten die Gefahr besteht, dass sich schon bei geringen Duschwannenbewegungen die unterste Fliesenreihe ablösen kann.
Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden. Passstücke sind stets am äußeren Rand, nicht in der Mitte von Flächen, anzuordnen.
Bodenflächen vor Wänden ohne Wandfliesenbelag erhalten einen Fliesensockel aus dem Material der Bodenfliesen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Sofern Sockelfliesen aus dem Herstellerprogramm der Bodenfliesen erhältlich sind, sind diese zu verwenden. Nur wenn spezielle Sockelfliesen nicht erhältlich sind oder die Bodenfliesen glasierte Kanten aufweisen, können Bodenfliesen zu Sockelfliesen geschnitten werden. Sockelfliesen sind oberseitig im Bereich des Klebebetts mit Fliesenmörtel zu verstreichen, eine dauerelastische Versiegelung ist hier nicht zulässig.
Bei Verlegung kalibrierter Platten mit Haarfuge sind Überzähne bei Formaten bis zu 65 cm Kantenlänge lediglich bis zu 1 mm Höhe zulässig.
3.5 Abschlüsse, Kanten
Sofern das vom AG ausgewählte Fliesenmaterial glasierte Kanten enthält, sind diese als Außenecken zu verwenden, soweit nicht abweichend etwas anderslautend beschrieben ist.
Sind keine glasierten Außenecken für die ausgewählten Fliesen verfügbar, sollen Edelstahl-Abschlussprofile an allen stoßgefährdeten Außenecken von Fliesenbelägen zur Ausführung gelangen (= Regelausführung).
In nicht stoßgefährdeten Bereichen sind die Außenecken kalibrierter Fliesen mit einer Kantenlänge > 20 cm auf Gehrung mit Haarfuge anzusetzen.
Kunststoffprofile sind als Außenecken nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung gefordert werden.
Soweit Hohlkehlsockel zur Ausführung gelangen, sind deren Ecken mittels Formteilen auszuführen. Werden solche Eckformteile nicht vom Fliesenhersteller angeboten, sind die Ecken von Hohlkehlsockelfliesen mit Gehrungsschnitten und Hintermörtelung auszuführen.
In hoch stoßgefährdeten Bereichen (Warenverkehr, Hubwageneinsatz, Krankenhausbettenverkehr) sind angedübelte Edelstahl-Eckschutzschienen mit Kantenlänge > 40 mm und Materialstärke > 3 mm einzusetzen.
3.6 Bodeneinläufe und Rinnen
Für Bodeneinläufe sind systemgerechte Dichtmanschetten zu verwenden oder sie sind mit Klebeflansch einzubauen. Ist ein Anschluss für den Potenzialausgleich vorgesehen, muss dieser vom Elektrofachbetrieb angeschlossen werden.
Dichtmanschetten und -flansche von Bodeneinläufen sind so weit in den Estrich einzulassen, dass es durch die Materialstärke dieser Bauteile nicht zu Aufdickungen im Bereich umdie Einläufe kommt, und die beabsichtigte Gefällebildung pfützenfrei erfolgt.
Bei Vorhandensein von Bodenabläufen sind kleinformatige Fliesen mit leichtem Gefälle zu den Bodeneinläufen auszubilden. Die Materialstärke der Dichtflansche der Einläufe ist hierbei zu beachten. Wasserpfützen vor Einläufen stellen einen wesentlichen Mangel dar. Trichtergefälle und Diagonalanschnitte vor Fliesen kommen nur dann zur Ausführung, wenn sie ausdrücklich beschrieben wurden. Bodeneinläufe und Rinnen in Bereichen mit Materialtransporten sind stets oberflächenbündig herzustellen.
Das zeitversetzte Einmörteln bauseitig eingebauter Bodeneinläufe und -rinnen in einer Position zur Einhaltung des Fliesenrasters und nach gefällebedingter Höhenerfordernis ist Leistung des AN.
3.7 Material, Güte, Nutzungsqualität
Die Fliesenart/das Fliesenmaterial, deren Oberfläche und Kantenlänge sind mit dem AG abzustimmen. Nicht maßhaltige Fliesen sind auszusondern, ebenso unebene Fliesen.
Kleber für den Innenbereich muss mindestens den Klassen C2S1 nach DIN EN 12004 entsprechen. Für Verlegung im Außenbereich und auf Untergründen, die Bewegungen oder Risse erwarten lassen, ist Fliesenkleber der Klasse C2S2 einzusetzen.
Glasierte Steinzeugfliesen als Bodenfliesen müssen, unabhängig vom Einbauort, hinsichtlich der Abriebfestigkeit mindestens der Gruppe IV (stärkere Beanspruchung) entsprechen.
Soweit Bodenfliesen in hochbeanspruchten Bereichen zum Einbau gelangen, sind vom AN Musterflächen als Bemusterungsgrundlage herzustellen und die zu erwartenden hohen Belastungen zu simulieren. Stellvertretend für andere Beanspruchungen seien für die Belastungssimulation genannt: Handhubwagenbefahrung mit Paletten (Gewicht > 1,2 t) für Fliesenbeläge auf Böden von Anlieferungs- und Mallbereichen.
3.8 Einbauten, Einbauteile, Spiegel
Übergänge zu anderen Belägen sind, nach Wahl des AG, mit Edelstahl- oder Messingtrennschienen abzutrennen. Die Trennschienen sind mittig unter dem Türblatt anzuordnen. Insoweit erkundigt sich der AN eigenverantwortlich und rechtzeitig vor Ausführung beim AG über die Schlagrichtung der Türen.
Bäder und WCs erhalten Kristallglasspiegel in Mindestgröße 0,80 m2 (Bäder) bzw. 0,60 m2 (WCs) in objektbezogen angepasster Größe gemäß Fliesenraster, mit gefasten und polierten Kanten, unsichtbar rückseitig auf der Wand verklebt. Spiegeln müssen Aufkleber mit Pflegehinweisen aufweisen.
Soweit Abdeckungen von Revisionsschächten in Böden vom AN geliefert werden, müssen diese auf dieselben Verkehrslasten ausgelegt sein wie die angrenzenden Bereiche. Grundsätzlich sind Schachtabdeckungen mit dem gleichen Material wie der angrenzende Fliesenbelag auszuführen. Die Fugenbilder benachbarter Bereiche sollen auch in mit Fliesen belegten Revisionsrahmen durchlaufen.
Zu den Leistungen des AN gehört das An- und Einarbeiten aller Installationseinrichtungen.
3.9 Fugen
Großflächige Fliesenbeläge müssen entsprechend den möglichen Bewegungen und den Vorschriften durch Dehnungsfugen unterteilt werden. Der AN erkundigt sich insoweit unaufgefordert beim AG nach den zu erwartenden Bauteilbewegungen und den daraus zu erwartenden horizontalen und vertikalen Bauteilversätzen.
Bei großen zu erwartenden Setzungsdifferenzen, stets jedoch bei Höhendifferenzen > 10 mm, müssen Bodenfugenprofile mit Schleppstreifen oder -platten eingesetzt werden, um Stolperkanten bzw. Höhenversätze in Warentransportwegen zu vermeiden. Soweit Fugenprofile vom AG vorgegeben sind, ist die Prüfung der vorgegebenen Profile auf Eignung vom AN rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn durchzuführen.
Gebäude- und Bauteiltrennfugen sind mit nichtrostenden Profilen, mit elastischen Einlagen, Farbe nach Wahl des AG, einzufassen. Dehnungsfugen in befahrenen Fliesenbodenbelägen sind mittels Metallprofilen gegen Ausbrechen zu schützen.
3.10 Fliesenbeläge unterhalb von Türen
Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob Fliesenbeläge unterhalb von Türen in Räumen mit Schallschutzanforderung zu entkoppeln sind und ob solche Entkopplungsfugen mit Fugenprofilen eingefasst werden sollen. Die Auswahl geeigneter Fugenprofile erfolgt durch den AN unter Berücksichtigung der zu erwartenden Belastungen, insbesondere aus Radlasten.
Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG abfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Fliesenfugen in den Türlaibungen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen und dauerelastisch zu versiegeln.
Unterhalb der Türblätter von Brand- und Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen im Fliesenbelag nicht höher als vom Türenhersteller in der Einbauanleitung vorgegeben sein, keinesfalls jedoch mehr als 3 mm betragen, um einen dichten Bodenanschluss der Türen zu gewährleisten.
3.11 Dauerelastische Versiegelung
Badewannen oder Brausetassen sind mit einem Abstand von 10 mm von umgebenden Bauteilen (Entkopplungsstreifen) einzubauen. Wannen sind vor dem Verfugen mit Wasser auf maximale Höhe zu füllen.
Als Fugenfüllstoffe sind ausschließlich dauerelastische Fugenversiegelungsstoffe mit einem zulässigen Gesamtverformungsmaß (ZGV) von 25 % oder besser einzusetzen.
Soweit beim AN keine positiven Erfahrungen aus der Kombination des jeweiligen dauerelastischen Fugenfüllmaterials mit den zum Einsatz gelangenden Oberbelägen vorliegen, legt der AN unmittelbar nach Auftragserhalt unaufgefordert Materialkombinationsproben aus Fugenfüllmaterial und Oberbelägen an, um rechtzeitig vor der Ausführung der dauerelastischen Verfugung auf der Baustelle Erkenntnisse über Materialunverträglichkeiten oder -verfärbungen zu erhalten. Der AN übergibt diese Materialkombinationsproben vor Ausführung der dauerelastischen Verfugungsarbeiten an den AG.
3.12 Rutschhemmung von Oberflächen
Die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden.
Für alle Bereiche planmäßiger Nässebeaufschlagung, mit Ausnahme dauerhaft im Wasser liegender Bereiche (bspw. Schwimmbeckenbereiche unter Wasseroberfläche), sind beide Rutschhemmungsanforderungen (trocken nach DGUV 108-003 und nass nach DGUV 207-006) zu berücksichtigen.
Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit und meldet Bedenken gegen die Ausführung an.
Soweit keine Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung.
3.13 Sonstiges
Nach Abschluss der Verlegearbeiten müssen Zementreste und Zementschleier entfernt werden. Hierbei sind salzsäurefreie Mittel zu verwenden, die jedoch den Zementschleier vollständig entfernen müssen.
ZTV Fliesen-/Plattenarbeiten
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__.0001 An- und Abfuhr Materialien, Geräte und Maschinen An- und Abfuhr aller benötigten Materialien, Geräte und Maschinen,
Räumen der Baustelle einschließlich erforderlicher Reinigung.
01.__.0001
An- und Abfuhr Materialien, Geräte und Maschinen
L
1.00
PSCH
UNTERGRUNDVORBEREITUNG
UNTERGRUNDVORBEREITUNG
01.__.0002 Reinigung des Untergrundes Reinigung des Untergrundes von grober Verschmutzung anderer Gewerke einschl. Entsorgung. Ausführung nur nach Anweisung der örtlichen Bauleitung.
01.__.0002
Reinigung des Untergrundes
75.00
m2
01.__.0003 Tiefgrund, saugende Untergründe Auftrag von Tiefgrund, lösemittelfrei auf saugenden, mineralischen, glatten und Sinterschicht freien Untergründen, vollflächig.
Zweck: Haftverbund mit z. B. Beton,
Zementestrich, Kalk-/Zementputz,
GK-, Anhydritestrichoberflächen
Vorleistung (baus.): Trockenestrich mit Fußbodenheizung
Folgeleistung: Untergrundausgleich bzw. Bodenbelag aus Fliesen
Einbauort: Bäder und WCs
01.__.0003
Tiefgrund, saugende Untergründe
75.00
m2
UNTERGRUNDAUSGLEICH
UNTERGRUNDAUSGLEICH
01.__.0004 Nivellierausgleich, bis 3mm Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse als selbstverlaufende Spezialzementmasse.
Leistungsbestandteile
Entfernung loser Bestandteile (z. B. Staub, Öl, Anstrich- und Mörtelreste) und Reinigung Haftgrund Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse
Abrechnungshinweis: Der AN erstellt ein Messprotokoll über erforderliche Mehrstärken anhand eines Messprotokolls mit Messraster 50x50 cm und legt dieses dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung zur Prüfung und Freigabe als Grundlage seines Vergütungsanspruchs vor!
Zweck: Toleranzausgleich
Vorleistung: Trockenestrich mit Fußbodenheizung
Folgeleistung: Bodenbelag aus Fliesen
Ausgleichsstärke: bis 3 mm, i. M. 2 mm
Druckfestigkeit: C25
Einbauort: Bäder und WCs
01.__.0004
Nivellierausgleich, bis 3mm
85.00
m2
01.__.0005 Zulage Mehrstärke Nivellierausgleich, je 1mm Zulage zur Vorposition für Mehrstärke Nivellierausgleich
je 1 mm
01.__.0005
Zulage Mehrstärke Nivellierausgleich, je 1mm
85.00
m2
01.__.0006 Wandausgleichsputz, bis 10mm Wandausgleichsputz für die Herstellung einer ebenen Fläche zur Aufnahme von geklebten Wandfliesen, einschl. Aufbringen einer erforderlichen Haftgrundierung,
Mörtelgruppe III,
Putzstärke i.M. 10 mm
01.__.0006
Wandausgleichsputz, bis 10mm
15.00
m2
01.__.0007 Zulage Mehrstärke Ausgleichsputz, bis 10mm Zulage zur Vorposition für Mehrstärke Wandausgleichsputz
je 10 mm
01.__.0007
Zulage Mehrstärke Ausgleichsputz, bis 10mm
O
1.00
m2
ABDICHTUNGSARBEITEN
ABDICHTUNGSARBEITEN
01.__.0008 Boden-/Wandabdichtung, A/W1-I, innen, Dichtschlämme oder Polymerdispersion Boden-/Wandabdichtung, innen, mittels flexibler Dichtschlämme.
Wandanschluss: H mind. 15 cm über OKFF
Leistungsbestandteile
Entfernung loser Bestandteile (z. B. Staub, Öl, Anstrich- und Mörtelreste) und Reinigung Haftgrund Abdichtungsarbeiten Anschlüsse an Einbauteile eindichten Dichtbänder in Ixeln
Zweck: Abdichtung
Vorleistung: Trockenestrich mit Toleranzausgleich/
MW- bzw. GK-Wand neu
Folgeleistung: Boden-/Wandbelag aus Platten
Feuchtigkeits-
beanspruchungsklasse: A, hohe Beanspruchung (durch nicht drückendes Wasser im Innenbereich)
Wassereinwirkungs-
klasse: W1-I, gem. DIN 18534
Material: Dichtschlämme oder Polymerdispersion
Abdichtungshöhe: bis 2,80 m
angebotenes Fabrikat:
Einbauort: Bäder
01.__.0008
Boden-/Wandabdichtung, A/W1-I, innen, Dichtschlämme oder Polymerdispersion
125.00
m2
01.__.0009 Rohrdurchgänge mit Dichtmanschette eindichten Rohrdurchgänge im Spritzwasserbereich sorgfältig mit Dichtmanschette eindichten. Dichtmanschette in die frische Spachtelung einkleben und mit Dichtkleber überspachteln.
Einbauort: Bäder und WCs
01.__.0009
Rohrdurchgänge mit Dichtmanschette eindichten
20.00
St
01.__.0010 Rohrdurchgänge mit Flansch, DN100, eindichten Eindichtung bauseitige Rohrdurchgänge für Installationsgegenstände mit Flansch in die zuvor beschriebene Flächenabdichtung.
Zweck: Abdichtung
Vorleistung (baus.): Rohrdurchgang mit Flansch
Folgeleistung: Boden- oder Wandbelag Fliesen
Nennweite: bis DN 100
Einbauort: Bäder und WCs
01.__.0010
Rohrdurchgänge mit Flansch, DN100, eindichten
10.00
St
TRITTSCHALLVERBESSERUNG
TRITTSCHALLVERBESSERUNG
01.__.0011 Entkopplungsmatte Entkopplungsmatte zum Einbau unter Fliesenbelag.
Zweck: -Spannungsverringerung im Untergrund innerhalb der Kleberschicht
-Unterlegmatte für schwimmende Verlegung
-Trittschallverbesserung
Vorleistung: Untergrundvorbereitung
Folgeleistung: Fliesenbelag
Material: aus PU-Schaum, hochverdichtet
Einbauort: Bäder und WCs
01.__.0011
Entkopplungsmatte
O
1.00
m2
02 Wand- und Bodenfliesen im Innenbereich
02
Wand- und Bodenfliesen im Innenbereich
BODENFLIESEN
BODENFLIESEN
02.__.0001 Bodenfliesen, 60x60cm, kalibriert Bodenbelag aus Fliesen gem. DIN EN 14411, im Innenbereich.
Lieferung und Verlegung.
Vorleistung (baus.): Trockenestrich mit Fußbodenheizung
Folgeleistung: endfertig
Material: Feinsteinzeug EN 14411, BIa,
trockengepresst
Dekor: Steineffekt, hell
Rutschhemmung: R10 A+ B
Abriebklasse: 3 nach ISO 10545-7
Kanten: geformt, kalibriert
Nennmaß: 60x60 cm
Lagerung: Dünnbett, DIN 18157
Verlegeart: orthogonal
Verband: Kreuzfuge
Fuge: Haarfuge < 2 mm, silbergrau nach Bemusterung
Fliese: z.B. ariostea, Full Body, Fragmenta,
Bianco Greco, Oberfläche soft,
nach Bemusterung
angebotenes Fabrikat:
Einbauort: Bäder und WCs
02.__.0001
Bodenfliesen, 60x60cm, kalibriert
75.00
m2
02.__.0002 Zulage Duschelement einfliesen Bauseits eingebautes Duschelement aus Styropor mit den vorbeschriebenen Bodenfliesen im Dünnbett verfliesen.
Größe: bis 1,00 x 1,20 m
02.__.0002
Zulage Duschelement einfliesen
6.00
St
WANDFLIESEN
WANDFLIESEN
02.__.0003 Wandfliesen, 60x60cm Wandbelag aus Fliesen gem. DIN EN 14411, im Innenbereich liefer und verlegen, einschl. Verfugungen und dauerelastischer Versiegelungen.
Zweck: Dekorierbelag, Feuchteschutz
Vorleistung: Wandputz PIV, teilweise PIII bzw. Abdichtung
Folgeleistung: endfertig
Material: Feinsteinzeug EN 14411, BIa, trockengepresst
Dekor: Steineffekt, hell
Kanten: geformt, kalibriert
Nennmaß: 60x60 cm
Lagerung: Dünnbett, DIN 18157
Verlegeart: orthogonal
Verband: Kreuzfuge
Fuge: Haarfuge < 2 mm, silbergrau
Einbauhöhe: bis OK Türzarge / raumhoch, bis 2,50m, teilw. bis 1,20 m
Fliese: z.B. ariostea, Full Body, Fragmenta,
Bianco Greco, Oberfläche soft,
nach Bemusterung
angebotenes Fabrikat:
Einbauort: Bäder und WCs
02.__.0003
Wandfliesen, 60x60cm
10.00
m2
02.__.0004 Wandfliesen, 120x60cm Nennmaß: 120x60 cm
02.__.0004
Wandfliesen, 120x60cm
H
80.00
m2
02.__.0005 Badewanne einfliesen Wannenträger aus Styropor mit den vorbeschriebenen Wandfliesen, 60x60 cm, im Dünnbett verfliesen.
02.__.0005
Badewanne einfliesen
20.00
m2
02.__.0006 Duschwannenträger einfliesen, 1x1m Wannenträger aus Styropor mit den vorbeschriebenen Wandfliesen, 60x60 cm, im Dünnbett verfliesen.
Wannenträger 2-seitig einfliesen.
Größe: bis 1,00 x 1,20 m
Höhe: ca. 15 cm
Einbauort: Bäder
02.__.0006
Duschwannenträger einfliesen, 1x1m
6.00
St
02.__.0007 Sockelfliese, H=6,5cm Sockelleiste aus Fliesen gem. DIN EN 14411, im Innenbereich einschl. Verfugung, und Eckausbildungen.
Vorleistung: Wandputz PIV, teilweise PIII bzw. Abdichtung
Folgeleistung: endfertig
Material und Fuge: wie Wandfliese
Sockelhöhe: 6,5 cm
Plattenbreite: wie Boden-/Wandbelag
Lagerung: im Dünnbett
Einbauort: Bäder und WCs
02.__.0007
Sockelfliese, H=6,5cm
O
1.00
m
02.__.0008 Sockelfliese, H=10cm Sockel aus Fliesenmaterial Wandfliesen geschnitten,
Sockelhöhe: 10 cm
02.__.0008
Sockelfliese, H=10cm
O
H
1.00
m
02.__.0009 Wedi Rohrverkleidung Horizontale / vertikale Rohrverkofferung mit Wedi Bauplatten herstellen für spätere Belegung mit Fliesen.
Abmessungen: bis 20 x 20 cm
02.__.0009
Wedi Rohrverkleidung
10.00
m
02.__.0010 Rohrverkleidung fliesen Horizontale / vertikale Rohrverkofferung aus Wedi Bauplatten mit Fliesen im Dünnbett belegen.
Abmessungen: bis 20 x 20 cm
02.__.0010
Rohrverkleidung fliesen
10.00
m
Laibungen
Laibungen
02.__.0011 Fensterlaibung, T=15cm Fensterlaibungen und -stürze mit keramischen Fliesen der Vorpositionen einschl. Schnitte und Gehrungsschnitt der Laibungsecke.
Laibungstiefe: bis ca. 15 cm
02.__.0011
Fensterlaibung, T=15cm
O
1.00
m
02.__.0012 Fensterlaibung, T=30cm Fensterlaibungen und -stürze mit keramischen Fliesen der Vorpositionen einschl. Schnitte und Gehrungsschnitt der Laibungsecke.
Laibungstiefe: bis ca. 30 cm
02.__.0012
Fensterlaibung, T=30cm
O
1.00
m
AUSSPARUNGEN
AUSSPARUNGEN
02.__.0013 Aussparung eckig, >0,10m2, 35x35cm Aussparung in den zuvor beschriebenen Fliesenbelag, einschl. Anarbeitung und dauerelastischen Anschlüssen.
Einzelgröße: > 0,10 m2
Abmessung: 35 x 35 cm
02.__.0013
Aussparung eckig, >0,10m2, 35x35cm
7.00
St
02.__.0014 Aussparung rund, Ø bis 12cm Aussparung für Rohrdurchführung und dergleichen in den zuvor beschriebenen Fliesenbelag, einschl. Anarbeitung und dauerelastischen Anschlüssen.
Durchmesser: bis 12 cm
02.__.0014
Aussparung rund, Ø bis 12cm
10.00
St
02.__.0015 Fliesen, Löcher herstellen Löcher und Durchdringungen im Fliesenbelag zur Durchführung von Installationsrohren sowie zum bauseitigen Einbau von Steckdosen und dergleichen herstellen.
Größe: 20-70 mm
02.__.0015
Fliesen, Löcher herstellen
50.00
St
02.__.0016 Gehrungsschnitt, Außenecke Gehrungsschnitt an Außenecken von Fliesenbelag, angesetzt mit Haarfuge.
02.__.0016
Gehrungsschnitt, Außenecke
10.00
m
03 Profile, Fugen, Revisionstüren
03
Profile, Fugen, Revisionstüren
PROFILE
PROFILE
03.__.0001 Abschlussprofil, V2A, H=6-10mm Abschlussprofil zum bündigen Einbau mit Wandbelag aus Fliesen, mit Befestigungsschenkel zur Einlage ins Mörtelbett.
Zweck: Belagsabschluss, Eckschutz an
horizontalen/vertikalen
Wandaußenecken
Material: Edelstahl (V2A)
Sichtkanten: Höhe ca. 6-10 mm, entsprechend
Belagstärke
Einbauort: Bäder und WCs
03.__.0001
Abschlussprofil, V2A, H=6-10mm
O
1.00
m
03.__.0002 Abschlussprofil, Alu, H=6-10mm Material: Aluminium
03.__.0002
Abschlussprofil, Alu, H=6-10mm
O
H
1.00
m
03.__.0003 Abschlussprofil, PVC, H=6-10mm Material: PVC, z.B. Jolly Schiene
03.__.0003
Abschlussprofil, PVC, H=6-10mm
H
80.00
m
03.__.0004 Trennschiene/-winkel, V2A, H=6-10mm Trennschiene/-winkel zum bündigen Einbau mit Bodenbelag aus Fliesen, mit Befestigungsschenkel zur Einlage ins Mörtelbett.
Zweck: Belagswechsel
Material: Edelstahl (V2A)
Form: gerade (im Grundriss)
Plattendicke: ca. 6-10 mm
Profilhöhe: bis 10 mm, entsprechend
Belagstärke
Länge: in Einzellängen, ca. 1,00-1,50 m
Einbauort: Übergänge Fliesen / Parkett
03.__.0004
Trennschiene/-winkel, V2A, H=6-10mm
10.00
m
FUGEN
FUGEN
03.__.0005 dauerelastische Verfugung, Fliesen Dauerelastische Verfugung im Bereich der Anschlüsse Wand/Boden, Eckausbildungen, bei Materialwechsel sowie Bauwerksfugen einschl. Hinterfüllung und Vorbehandlung.
Vorleistung: Fliesenbelag
Material: geeignet für Fliesenbelag
Fugenbreite: 8-10 mm
Fuge: zulässige Gesamtverformung (ZGV)
25 %
Farbe: wie Mörtelfuge, nach Bemusterung
Anforderung: materialverträglich mit Fliesenbelag
03.__.0005
dauerelastische Verfugung, Fliesen
200.00
m
03.__.0006 dauerelastische Verfugung, Sanitärobjekte Verfugung an Sanitärobjekten, WCs und Waschtische
03.__.0006
dauerelastische Verfugung, Sanitärobjekte
H
16.00
St
REVISIONSTÜREN
REVISIONSTÜREN
03.__.0007 Revisionsöffnung, magnetisch, 40x40cm Revisionstür einschl. Rahmen und Magnetverschluss, mit vorbeschriebenen Fliesenbelag belegen einschl. Verfugung, dauerelastischen Anschlüssen und Anarbeitungen.
Vorleistung: Wandfliesen mit Aussparung
Format: eckig
Abmessung: 400x400 mm
03.__.0007
Revisionsöffnung, magnetisch, 40x40cm
5.00
St
03.__.0008 Revisionsöffnung, magnetisch, 20x20cm Abmessung: 200x200 mm
03.__.0008
Revisionsöffnung, magnetisch, 20x20cm
H
5.00
St
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
04.__.0001 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Fachwerker
04.__.0001
Stundensatz: Fachwerker
20.00
h
04.__.0002 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Bauhelfer
04.__.0002
Stundensatz: Bauhelfer
20.00
h