Heizungsanlage
KlärBar Duisburg
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01 Heizungsanlage
01
Heizungsanlage
01.__.0010 Wärmeerzeugung Die Containeranlage ist mit einer energieeffizienten Heizungs und Kühlanlage auszustatten, die für die ganzjährige Nutzung des Gebäudes geeignet ist und einen dauerhaft komfortablen Betrieb sicherstellt. Die nachfolgend beschriebenen Systeme und Komponenten stellen die planerisch bevorzugte Ausführungsvariante dar. Gleichwertige technische Lösungen sind zulässig, sofern die funktionalen, energetischen, akustischen und gestalterischen Anforderungen mindestens gleichwertig erfüllt werden. Die Beheizung und Kühlung der Aufenthaltsbereiche erfolgt vorzugsweise über ein Luft/Luft-Wärmepumpensystem mit außenliegendem Außengerät auf der Dachfläche. Die Anlage ist durch den Auftragnehmer vollständig zu planen, zu dimensionieren und auf Grundlage der tatsächlichen Heiz und Kühllasten auszulegen. Die Heiz- und Kühllastberechnung ist Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Die Anlage ist so auszulegen, dass auch bei hohen internen Wärmelasten aus Personenbelegung und Sonneneinstrahlung und sommerlichen Außentemperaturen ein dauerhaft komfortabler Betrieb gewährleistet ist. Die Positionierung der Innen- und Außengeräte erfolgt in Anlehnung an die Planunterlagen und ist im Zuge der Werkplanung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Luftverteilung ist vorzugsweise wie folgt auszuführen: - Ausstellungsraum-01: 4-Wege-Deckenkassetten - Vorführungsraum: 4-Wege-Deckenkassetten - Ausstellungsraum-02: 4-Wege-Deckenkassetten Die Außengerät soll auf der Dachfläche aufgestellt werden. Die Geräte sind für den dauerhaften Einsatz in einer soche Nutzung auszulegen und haben insbesondere folgende Anforderungen zu erfüllen: - hohe Energieeffizienz - niedrige Betriebs- und Wartungskosten - zugfreie Luftführung - geringe Geräuschentwicklung - bedarfsgerechte Leistungsregelung - getrennte Regelbarkeit der einzelnen Bereiche Die Schallentwicklung der Innen- und Außengeräte ist auf ein technisch erforderliches Mindestmaß zu begrenzen. Es sind geeignete schall- und schwingungsentkoppelte Befestigungen vorzusehen. Der Beh. WC-Raum sowie Lagerraum erhalten keine Kühlung. Die Beheizung des Beh. WC-Raumes sowie des Lagerraumes ist durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu planen, zu dimensionieren und auszuführen. Die erforderlichen Heizleistungen sind auf Grundlage der jeweiligen Raumnutzung sowie der technischen Ausstattungen der einzelnen Räume zu berechnen. Die Wärmepumpe bzw. Klimasplitanlage muss für den Heizbetrieb bei Außentemperaturen bis mindestens -15 °C geeignet sein und über eine integrierte Frostschutz- und Abtauautomatik verfügen. Die Ausführung hat gemäß den technischen Ausstattungen der jeweiligen Räume sowie den funktionalen Anforderungen der Nutzung zu erfolgen. Die Heizungsanlagen sind so auszulegen und zu betreiben, dass bei Außentemperaturen unter dem Gefrierpunkt ein sicherer Frostschutz sämtlicher wasserführender Leitungen, Armaturen, Geräte und Anlagenteile gewährleistet ist. Während betriebsfreier Zeiten ist eine automatische Frostschutzfunktion vorzusehen, die bei Unterschreitung einer einstellbaren Raum- oder Anlagentemperatur selbsttätig aktiviert wird. Die Raumtemperatur ist dabei mindestens auf +5 °C zu halten. Die Frostschutzfunktion muss auch bei temporärer Nichtnutzung der Containeranlage sowie während Nacht-, Wochenend- und Feiertagszeiten wirksam bleiben. Sämtliche hierfür erforderlichen Regelungs-, Steuerungs- und Überwachungseinrichtungen sind Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass durch Frost keine Schäden an der technischen Gebäudeausrüstung, insbesondere an Wasser-, Abwasser- und Heizungsinstallationen, entstehen können. Alle hierfür erforderlichen Maßnahmen sind in die Planung, Lieferung und Ausführung einzubeziehen.
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Wärmeerzeugung
1.00
psch