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01 Heizungsanlage
01
Heizungsanlage
01.__.0010 Wärmeerzeugung Die Containeranlage ist mit einer energieeffizienten Heizungs und
Kühlanlage auszustatten, die für die ganzjährige Nutzung
des Gebäudes geeignet ist und einen dauerhaft komfortablen
Betrieb sicherstellt.
Die nachfolgend beschriebenen Systeme und Komponenten
stellen die planerisch bevorzugte Ausführungsvariante dar.
Gleichwertige technische Lösungen sind zulässig, sofern die
funktionalen, energetischen, akustischen und gestalterischen
Anforderungen mindestens gleichwertig erfüllt werden.
Die Beheizung und Kühlung der Aufenthaltsbereiche erfolgt
vorzugsweise über ein Luft/Luft-Wärmepumpensystem mit
außenliegendem Außengerät auf der Dachfläche.
Die Anlage ist durch den Auftragnehmer vollständig zu planen,
zu dimensionieren und auf Grundlage der tatsächlichen Heiz und
Kühllasten auszulegen. Die Heiz- und Kühllastberechnung
ist Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers.
Die Anlage ist so auszulegen, dass auch bei hohen internen
Wärmelasten aus Personenbelegung und
Sonneneinstrahlung und sommerlichen Außentemperaturen ein
dauerhaft komfortabler Betrieb gewährleistet ist.
Die Positionierung der Innen- und Außengeräte erfolgt in
Anlehnung an die Planunterlagen und ist im Zuge der
Werkplanung mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die Luftverteilung ist vorzugsweise wie folgt auszuführen:
- Ausstellungsraum-01:
4-Wege-Deckenkassetten
- Vorführungsraum:
4-Wege-Deckenkassetten
- Ausstellungsraum-02:
4-Wege-Deckenkassetten
Die Außengerät soll auf der Dachfläche aufgestellt werden.
Die Geräte sind für den dauerhaften Einsatz in
einer soche Nutzung auszulegen und haben insbesondere
folgende Anforderungen zu erfüllen:
- hohe Energieeffizienz
- niedrige Betriebs- und Wartungskosten
- zugfreie Luftführung
- geringe Geräuschentwicklung
- bedarfsgerechte Leistungsregelung
- getrennte Regelbarkeit der einzelnen Bereiche
Die Schallentwicklung der Innen- und Außengeräte ist auf ein
technisch erforderliches Mindestmaß zu begrenzen. Es sind
geeignete schall- und schwingungsentkoppelte Befestigungen
vorzusehen.
Der Beh. WC-Raum sowie Lagerraum erhalten keine
Kühlung.
Die Beheizung des Beh. WC-Raumes sowie des Lagerraumes
ist durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu planen, zu
dimensionieren und auszuführen.
Die erforderlichen Heizleistungen sind auf Grundlage der
jeweiligen Raumnutzung sowie der technischen
Ausstattungen der einzelnen Räume zu berechnen.
Die Wärmepumpe bzw. Klimasplitanlage muss für den
Heizbetrieb bei Außentemperaturen bis mindestens -15 °C
geeignet sein und über eine integrierte Frostschutz- und
Abtauautomatik verfügen.
Die Ausführung hat gemäß den technischen Ausstattungen der
jeweiligen Räume sowie den funktionalen Anforderungen der
Nutzung zu erfolgen.
Die Heizungsanlagen sind so auszulegen und zu betreiben,
dass bei Außentemperaturen unter dem Gefrierpunkt ein
sicherer Frostschutz sämtlicher wasserführender Leitungen,
Armaturen, Geräte und Anlagenteile gewährleistet ist.
Während betriebsfreier Zeiten ist eine automatische
Frostschutzfunktion vorzusehen, die bei Unterschreitung einer
einstellbaren Raum- oder Anlagentemperatur selbsttätig
aktiviert wird. Die Raumtemperatur ist dabei mindestens auf +5
°C zu halten.
Die Frostschutzfunktion muss auch bei temporärer
Nichtnutzung der Containeranlage sowie während Nacht-,
Wochenend- und Feiertagszeiten wirksam bleiben. Sämtliche
hierfür erforderlichen Regelungs-, Steuerungs- und
Überwachungseinrichtungen sind Bestandteil der Leistung des
Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass durch Frost keine
Schäden an der technischen Gebäudeausrüstung,
insbesondere an Wasser-, Abwasser- und
Heizungsinstallationen, entstehen können. Alle hierfür
erforderlichen Maßnahmen sind in die Planung, Lieferung und
Ausführung einzubeziehen.
01.__.0010
Wärmeerzeugung
1.00
psch