Fliesenarbeiten
Kita Scheeßeler Straße
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Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung 0. Projekt Neubau einer Kindertagesstätte für 6 Gruppen und Kinder- und Familienzentrum (KuFz) in der Scheeßeler Str. 32 in 28239 Bremen-Gröpelingen. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein 3-geschossiges, freistehendes Gebäude der Gebäudeklasse 3 gem. Landesbauordnung. Das Gebäude ist als "Sonderbau" gem. Landesbauordnung zu betrachten. 1. Örtliche Verhältnisse, Zuwegung, Logistik Die Bebauung erfolgt auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans 1997. Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über die "Hesslinger Straße" bzw. "Scheeßeler Str.". Die Baustelle befindet sich in einem Wohngebiet mit engen Zufahrtstraßen. Diese örtlichen Gegebenheiten und Erschwernisse sind in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Die Baustelle ist eingezäunt. Die Abfallentsorgung von entstehendem Restmüll, Baumaterial etc. ist von jedem Gewerk unaufgefordert vorzunehmen. Bei Nichtbeachtung erfolgt diese nach angemessener Frist durch den AG und wird auf das/die verursachende(n) Gewerk(e) kostenpflichtig umgelegt. 2. Baubeschreibung Rohbau 2.1 Fundamente und Bodenplatte Flachgründung mit Stahlbeton-Streifenfundamenten gem. statischer Berechnung. Die Sohlplatte wird als Betonplatte auf verdichtetem Füllsand hergestellt. 2.2 Mauerwerk 2.2.1 Außenwände Das tragende Mauerwerk der Außenwände wird aus Kalksandstein bzw. Stahlbeton hergestellt. Die Fassade erfolgt als ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) mit einer Schlussbeschichtung aus Putz. 2.2.2 Innenwände Die Innenwände im Erd-, 1. und 2. Obergeschoss werden aus Kalksandsteinmauerwerk hergestellt. 2.3 Decken Die Decken werden in Ortbeton ausgeführt. 2.4. Dach 2.4.1 Dachkonstruktion Das Dach wird als Stahlbetonflachdachkonstuktion mit Flachdachabdichtung und Gefälledämmung ausgeführt. Die Entwässerung erfolgt über außenliegende Fallrohre aus Zink mit ca. 1,0 m hohen Standrohren und Revisionsöffnungen. Sofern eine außenliegende Entwässerung nicht möglich ist, werden schallgedämmte, innenliegende Fallrohre verwendet. Das Dach wird extensiv begrünt und erhält eine Photovoltaikanlage. 2.4.2 Dachabschluss Der Dachabschluss an der umlaufenden Attika des Gebäudes erfolgt mit Aluminium- Abschlussprofilen (T-Klemmprofile), eloxiert oder pulverbeschichtet im Farbton nach Wahl der Architekten. 2.4.3 Dachdämmung, Abdichtung Druckfeste Gefälledämmung gemäß Vorgaben (GEG-Nachweis), bituminöse Abdichtung. 2.5 Fenster und Haustüren Die Fenster werden lt. Zeichnung als Kunststofffenster geliefert und eingebaut. Die Verglasung erfolgt als Wärmeschutzglas gem. GEG-Nachweis. Die Haustüranlage besteht aus einer Tür mit Glasfüllung einschl. Vorbereitung für ein Sicherheitsschloss (PZ), Mehrfach-Verriegelung und Drückergarnitur aus Edelstahl. Die Tür entspricht der Widerstandsklasse RC2. Die Oberfläche wird nach Vorgabe des Architekten ausgeführt. Die Haustür erhält einen Klemmschutz. Eine Briefkastenanlage mit einem Briefkasten und einer Klingel wird vorgesehen. Der sommerliche Wärmeschutz wird gem. Vorgabe des sommerlichen Wärmeschutznachweises ausgeführt. Die Ausstattung der Gruppen-, Differenzierungs-, Personal-, Förderräume, Büro und Bewegungsräume mit innenseitigen mobilen Schattierungen als Blendschutz, nach Vorgabe der Unfallkasse, obliegt dem Mieter. 2.6 Außenfensterbänke/Sohlbänke Die Außenfensterbänke bzw. Sohlbänke werden in Aluminium ausgeführt.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen Die zum Zeitpunkt der Abnahme gültige ENEV, die DIN 4109 (Schallschutz), DIN 4102 (Brandschutz) und die gewerkerelevanten Normen in jeweils neueste Fassung sind unbedingt einzuhalten. Der AN verpflichtet sich, vor Ausführung seiner Arbeit die vom AG zur Verfügung gestellten Ausführungspläne auf die Einhaltung der vorgesehenen DIN zu prüfen. Dem AN werden vor Baubeginn alle vorhandenen Genehmigungsunterlagen überreicht. Er hat sicherzustellen, daß sämtliche Verordnungen und Auflagen des zuständigen Bauordnungsamtes bei der Ausführung der Arbeit beachtet werden. Diese Bestimmungen und Auflagen sind vom AN ohne Mehrkosten für den AG mit auszuführen, wenn sie nicht in einer Position gesondert ausgeschrieben sind oder ihm vor Baubeginn nicht bekannt waren. Der Bieter bestätigt durch Abgabe seines Angebots, dass er im Falle einer Beauftragung seinen Arbeitnehmern den gesetzlich vorgegebenen Mindestlohn nach § 1 MiLoG mindestens zahlt. Beim Einsatz von Nachunternehmern obliegt dem AN die Kontrolle der Einhaltung  des Mindestlohngesetzes durch seine Nachunternehmer Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den AN für gesamte Leistungen oder Teilleistungen bedarf der Zustimmung des AG. Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge " Herstellen", "Liefern", "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und -technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV VOB - Teil C - als beschrieben. Der AN ist verpflichtet, alle in den vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen befindlichen Maße und Informationen zu prüfen. Falls die dem AN zur Verfügung gestellten Unterlagen Maße und Informationen vermissen lassen, die zur Herstellung der Arbeit erforderlich sind, ist der AN verpflichtet, vor Ausführung der entsprechenden Arbeiten in Bezug auf die fehlenden Maße oder Informationen eine schriftliche Anweisung der Bauleitung des AG einzuholen. Bei Nichteinhaltung dieser Regel ist der AN für alle Fehler oder Abweichungen verantwortlich. Der Bieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er sich über Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen, durch Besichtigung der Baustelle und Rückfragen, volle Klarheit verschafft hat. Einwendungen des Bieters nach Angebotsabgabe sind ausgeschlossen. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h. Leistungen, die sich zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Das geplante Bauvorhaben befindet sich in einem Wohngebiet, hieraus resultierende Beschränkungen sind zu berücksichtigen. Die Lagerung der Baumaterialien darf nur mit Zustimmung des AG auf eigene Gefahr erfolgen. Ort und Platz der Lagerung der verschiedenen Materialien sind mit dem AG abzusprechen. Behördliche Auflagen hinsichtlich Emission, Straßen- und Verkehrssicherheit sind zu beachten, Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen. Erforderliche Genehmigungen und Nachweise sind Sache des AN. Beschädigungen der Fahrbahnen, Fußwege, Zäune und Mauerwerkseinfriedungen im Bereich der Baustelle, die durch die Baumaßnahme entstehen, gehen zu Lasten des AN (Auftragnehmer) und sind durch den AN auf eigene Kosten wieder herzustellen. Die Auftraggeber sind bei der Regulierung von Schadenfällen zu beteiligen. Der AN hat die Baustelle sauber zu halten, die Rückstände seiner Arbeiten zu beseitigen und nach Fertigstellung der Arbeiten vor Verlassen der Baustelle das Grundstück in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Die Bauschuttabfuhr ist wöchentlich vorzunehmen. Sollte die Baustelle nicht sauber verlassen werden, behält sich der AG das Recht vor, zu Lasten des AN den Schutt beseitigen zu lassen, wenn dieser einer einmaligen schriftlichen Aufforderung nicht binnen 3 Tagen nachkommt. Auf die sicherheitstechnischen Vorschriften der Berufsgenossenschaften wird besonders hingewiesen. Den Anordnungen der Bauleitung ist Folge zu leisten, die Anweisungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) sind umgehend zu befolgen. In Zweifelsfällen entscheidet der Vertreter der zuständigen Berufsgenossenschaft. Persönliche Schutzausrüstungen sind vorzusehen, ggf. erforderliche Verankerungspunkte sind herzustellen. Eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz ist vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung einzureichen. Werden im Zuge der Arbeiten Leistungen erforderlich, die in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten sind, so ist hierfür rechtzeitig ein Nachtragsangebot einzureichen. Die Ausführung dieser Leistung kann erst nach Beauftragung durch den Bauherren erfolgen. Ausgeführte Leistungen, für die kein Aufrag vorlag, können nicht vergütet werden. Stundenlohnarbeiten erfolgen nur nach vorheriger Anordnung durch den Auftraggeber, sind täglich durch Tagelohnzettel zu belegen und innerhalb von 3 Werktagen der Bauleitung vorzulegen. Die Anerkennung der Stundennachweise gilt vorbehaltlich der nachträglichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Ohne Auftrag ausgeführte Stundenlohnarbeiten werden nicht vergütet. Arbeitsunterbrechungen und Ausführung der Arbeiten in Teilleistungen berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Eine Abarbeitung der beauftragten Leistungen in einem Zuge kann nicht garantiert werden. Die komplette Baustelleneinrichtung, einschl. aller für das eigene Gewerk erforderlichen Gerüste, Absturzsicherungen, Hub- bzw. Scherengitter und Hebewerkzeuge einschl. Vorhaltung, sind; soweit nicht gesondert aufgeführt, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Baustrom und Bauwasser werden vom AG zur Verfügung gestellt. Der AG schließt für die Dauer der Bauzeit eine Bauleistungsversicherung ab. Der Selbstbehalt beträgt 500 €. Sanitäre Einrichtungen werden unter Berücksichtigung der relevanten Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Die Baustelle wird - unter Berücksichtigung der relevanten Datenschutzbestimmungen - über die gesamte Bauzeit Videoüberwacht. Die Abrechnung oben genannter Aufwendungen erfolgt in Form einer allgemeinen Umlage in Höhe von 1,6 % der Nettoabrechnungssumme. Fällig bei Schlusszahlung. Transportgenehmigungen sind eigenverantwortlich einzuholen. Die Lieferung versteht sich frei Baustelle, einschließlich Entladung und Montage. Krankosten sowie Kosten für sämtliche Hilfsmittel und -stoffe, die zur Entladung und Montage benötigt werden, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Umweltschutz: Schädliche Flüssigkeiten (Öle, Benzin, o.ä.) dürfen nicht in den Untergrund oder vorh. Gewässer eingeleitet werden. Daraus resultierende Schäden werden auf Kosten des Auftragnehmers beseitigt. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Vertrag zu kündigen. Die Lärmentwicklung ist auf ein Minimum zu senken. Die Maschinen, die der Lärmschutzverordnung nicht entsprechen, sind auf der Baustelle nicht zugelassen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, nicht alle ausgeschriebenen Leistungen in Auftrag zu geben. Ein Anspruch auf den Gesamtauftrag sowie ggf. auf entgangenen Gewinn besteht nicht. Etwaige Erschwernisse infolge ungünstiger Witterung sind in die einzelnen Positionen einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. Stilllegung und Arbeitsunterbrechung berechtigen den Auftragnehmer nicht zu Nachforderungen. Regenfälle werden nicht als höhere Gewalt oder unabwendbarer Umstand im Sinne des § 7 Nr. 1 VOB/B angesehen, es sei denn, der Auftragnehmer weist nach, dass sie völlig außergewöhnlich und einmalig waren. Das Bauwerk und seine Bauteile sind während aller ausgeführten Arbeiten gegen Witterungsschäden und Niederschlagswasser zu schützen. Die der Jahreszeit entsprechenden Schutzmaßnahmen müssen ohne besondere Aufforderung durch die Bauleitung vorgenommen werden und sind als Nebenleistungen durch die Einheitspreise mit abgegolten. Alle Massen und Mengen gelten zum Nachweis, sofern in der Leistungsbeschreibung keine andere Abrechnung gefordert ist. Die Aufmaße sind gemeinsam mit der Bauleitung aufzustellen. Massenmehrungen oder Massenminderungen - auch über 10% hinaus - und der Wegfall einzelner Positionen ändern die Einheitspreise nicht. Bei Entfall derartiger Leistungen steht dem AN keine Entschädigung - auch nicht für entgangenen Gewinn - zu. Die Mängelbeseitigung bzw. die Reklamationsbearbeitung und die Beseitigung der Beanstandungen durch Erwerber ist innerhalb von zwei Wochen durch den Unternehmer zu erledigen, nachdem ihm der Mangel bekanntgegeben wurde. Sollte innerhalb dieser Frist die Reklamation nicht beseitigt sein, so wird ihm eine Nachfrist von max. 10 Werktagen gewährt. Die vorgenannten Fristen verlängern sich nur, wenn der Unternehmer schriftlich und fristgemäß nachweist, daß der den Grund der Verzögerung nicht zu vertreten hat. Die relevanten Revisionsunterlagen und Fachunternehmererklärungen sind nach Beendigung der Leistungen bei Abnahme der Leistungen vollständig zu übergeben. 1 x in Papierform und 1 x in digitaler Form auf einem Datenträger (USB-Stick). Etwaige Wartungsangebote sind im Zuge der Baumaßnahme der Bauleitung zu übergeben.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vorbemerkungen - Fliesen- und Plattenarbeiten 1.  Allgemeines 1.1 Mitgeltende Normen und Regeln Für die nachfolgend ausgeschriebenen Gewerke und Leistungen gelten die Bestimmungen der VOB Teil C. Darüber hinaus gelten alle zutreffenden DIN-Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen, Empfehlungen, Merkblätter usw. in ihrer neuesten Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik. Soweit notwendig sind die jeweiligen Verarbeitungsvorschriften der Herstellerfirmen zu beachten. Die Brand-, Schall- und Wärmeschutzanforderungen sind zu beachten und einzuhalten. Die Anforderungen zur Barrierefreiheit gem. DIN 18040 und Normen zur erhöhten Rutschhemmung (insbesondere in den Duschbereichen) sind ebenso einzuhalten. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz - oder gleichwertig - immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 1.2 Muster Materialien, Fabrikate oder Systeme sind vom Bieter zu benennen, wenn dies im Leistungsverzeichnis gefordert wird. Auf Verlangen hat der AN nach Auftragserteilung kostenlos Muster zur Verfügung zu stellen. Alle sichtbaren Teile sind den Lieferfristen entsprechend jedoch spätestens drei Wochen vor Ausführung dem AG zwingend zur Bemusterung vorzulegen und von ihm freigeben zu lassen. 1.3 Dokumentation / Bestandspläne Dokumentations- und Revisionsunterlagen sind mit der Schlussrechnung in Papierform und in digitaler Form im DWG- und im PDF-Format  (auf CD) einzureichen, anderenfalls wird die Schlussrechnung nicht fällig. Zur Dokumentation gehören insbesondere die Zulassungen, Bedienungs-, Betriebs- und Wartungsunterlagen, die vom AN eingeholten Nachweise, Abnahmebescheinigungen und Genehmigungen, Produktdatenblätter und Funktionsbeschreibungen der eingesetzten Materialien und Bauteile sowie die Bestands- und Revisionspläne aller baulichen Anlagen aus dem beauftragten Leistungsbereich des AN. 2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Alle Materialien müssen den DIN-Vorschriften entsprechen und, soweit erforderlich, über einen gültigen Zulassungsbescheid verfügen. Die Verträglichkeit der verwendeten Baustoffe und Materialien ist vor Ausführung zu prüfen und entsprechend auszuwählen. 3. Angaben zur Ausführung 3.1 Allgemein Grundlage für die Ausführung ist die Ausführungsplanung mit den Detailzeichnungen. Sofern sich Unstimmigkeiten zu vorgenannten Normen und Richtlinien ergeben, hat der Bieter diese mit Abgabe seines Angebotes zu benennen. Sofern dem Leistungsverzeichnis keine Detailunterlagen beigefügt sind, treffen die Pläne des Architekten in erster Linie eine formale Gestaltungsaussage. Der Auftragnehmer ist zwingend vor Ausführung seiner Leistungen dazu verpflichtet eigenverantwortlich, verbindliche Aufmaße auf der Baustelle zu nehmen. Während des Ausführungszeitraumes beginnen parallel andere Ausbaugewerke ihre Arbeiten, die Koordination zwischen den Ausführungsfirmen ist selbstständig in Hinblick auf einen reibungslosen Bauablauf durchzuführen. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. 3.2 Fliesenarbeiten Materialien, Fabrikate oder Systeme sind vom Bieter zu benennen, wenn dies im Leistungsverzeichnis gefordert wird. Zur Ausführung sind nur Platten der Qualitätssortierung 1. Sorte zugelassen. Auf Lichtechtheit von Farbe und Glasur ist zu achten. Es ist grundsätzlich auf eine einheitliche Farbsortierung zu achten. Innerhalb einer geschlossenen Fläche darf die Farbnuancierung nicht wechseln. Dies ist vor der Verlegung zu prüfen. Ungeeignete Platten sind vor der Verlegung auszusortieren. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der AN hat vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um das Einverständnis des AG zu ersuchen. Sofern die Fliesen und Plattenaufteilung nicht durch den Architekten vorgegeben wird, erfolgt die Einteilung der zu verfliesenden Flächen von der Flächenmitte aus, so dass beidseitig gleiche Anschnittsbreiten entstehen. Ist eine bestimmte Verfliesungshöhe festgelegt, sind die Anschnitte stets am Boden anzuordnen. 3.3 Ausführung Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor dem Verlegen von Belägen den Untergrund auf Haftzugfestigkeit zur Feststellung der Rautiefe unter Beachtung der DAfStb-Richtlinie und ZTV-ING zu prüfen und mittels CM-Messungen die Belegreife des Untergrundes festzustellen. Die Messprotokolle sind der Bauleitung des Auftraggebers vor Ausführungsbeginn unaufgefordert vorzulegen. In Abhängigkeit von der zu verlegenden Belagsart sind die maximal zulässigen Werte einzuhalten. Fugen und Risse im Estrich unter Plattenbelägen sind fachgerecht zu verdübeln und mit einem zugelassenen, lösemittelfreien Epoxidharz kraftschlüssig zu vergießen. Anschließend sind die Fugen und Risse zur Haftverbesserung mit Quarzsand zu bestreuen. Plattenbeläge im Bereich von Türdurchgängen sind so zu verlegen, dass der Belag unter dem geschlossenen Türblatt endet. Die jeweilige Anschlagsseite des Türblattes ist den Planunterlagen zu entnehmen. Übergänge bei Materialwechsel und zu anderen Räumen (Türleibungsbereiche) sind durch Abschlusswinkel bzw. - schienen einzufassen. Randstreifenüberstände sind erst nach der Verlegung der Plattenbeläge abzuschneiden und zu entsorgen. In Bereichen, die vom Auftragnehmer mit elastischen Dichtstoffen verfugt werden, sind die Randstreifen in ausreichender Tiefe zu entfernen. Alle Passplatten sind im Nassschnitt und fachgerecht zu schneiden. Alle Verfugungsmaterialien sind auf die Einsatzzwecke abzustimmen. Das Verfugungsmaterial muss biologisch unbedenklich sein und darf nicht zu Verfärbungen der Platten führen. Das Verfugen darf erst nach Abbinden bzw. Trocknen des Verlegemörtels erfolgen. Der jeweilige Farbton ist bei der Bemusterung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Nach dem Verfugen sind alle Fliesen- und Plattenoberflächen gründlich zu säubern. Fugen bei Materialwechsel, bei Anschluss an Einbauten, Abflüsse, Türzargen, Einrichtungsgegenstände etc. sowie alle Innenecken sind dauerelastisch abzudichten. Es darf nur fungizid eingestellter Silikon-Dichtstoff verwendet werden. Fugen müssen frei von Mörtelresten sein und bis zum Untergrund durchgehen. Sie sind gem. Herstellervorschrift in einem Arbeitsgang zu füllen und anschließend glatt abzuziehen, so dass eine gleichmäßige und absatzfreie Oberfläche entsteht. Die Fugenanordnung der keramischen Bekleidungen ist in ihrer Lage mit den sanitären Einrichtungsgegenständen, Armaturen und sonstigen Bauteilen abzustimmen und nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber herzustellen. Sofern Dosen oder Kästen für Installationen nur lose oder geheftet angebracht sind, sind sie bei der Verlegung der Fliesen endgültig zu fixieren. Bei der Verlegung von keramischen Sockelleisten bzw. anderen Sockelleisten ist die Fuge zwischen Sockel und Bodenbelag dauerelastisch zu verfugen. Für Feuchträume und über Fußbodenheizungen sind besondere Anforderungen an den Belag und auch für den Fugenmörtel zu berücksichtigen. Während der Arbeiten ist darauf zu achten, dass alle Installationsöffnungen bis zur Abnahme dauerhaft geschlossen sind. Löcher in Fliesen- und Plattenbelägen müssen so hergestellt werden, dass alle Anschnitte durch Abdeckungen, Rosetten etc. verdeckt werden. Sichtbar bleibende Schnitte in den Belägen sind nicht zulässig. 3.4 Schutzmaßnahmen Zur Reduzierung der Staubbelastung sind folgende Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Stäube vorzusehen: - Es sind staubarme Arbeitsverfahren zu wählen (Sägen oder Spalten statt Zerkleinern) - Es sind staubarme Maschinen zu verwenden  (langsamlaufend statt schnelllaufend) - Stäube sind an ihren Entstehungstellen abzusaugen oder zu binden - Räume mit hoher Staubbelastung sind abzuschotten Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für einen ausreichenden Oberflächenschutz mit geeignetem Abdeckmaterial während der Bauzeit zu sorgen, sodass eine verschmutzungs- und beschädigungsfreie Begehung durch Folgegewerke gewährleistet ist. Die Abdeckmaterialien sind nach Abruf durch den Auftraggeber zu entfernen. Angrenzende Bauteile wie Blendrahmen- und Türzargen etc. sind durch geeignete Überzüge, Folien und Klebestreifen vollständig zu schützen. Das Klammern, die Verwendung von Reißzwecken oder ähnlichen Befestigungsmitteln, die die abzudeckende Oberfläche verletzen oder Rost verursachen, ist ausdrücklich untersagt. Bei Nichtbeachtung gehen auch Folgeschäden zu Lasten des Auftragnehmers. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Blendrahmen und Türzargen nicht angreifen. Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen. Sanitäre Einrichtungsgegenstände dürfen zur Ausführung der Fliesenarbeiten nicht betreten werden. Die Benutzung von Waschbecken, Wannen, Duschtassen etc. zum Ansetzen von Mörtelmischungen, Reinigen von Werkzeugen o.ä. ist nicht zulässig. 3.5 Abdichtungsarbeiten Wand- und Bodenflächen unter Fliesenbelägen in Duschen sind mit einer streichbaren Dichtfolie nach Herstellervorschrift abzudichten. Der Untergrund ist entsprechend vorzubereiten. Anschlüsse und Ecken sind zusätzlich mit Dichtbändern zu versehen. Anschlussleitungen der Sanitärinstallationen sind mit Dichtmanschetten abzudichten. Es dürfen nur systemzugehörige Komponenten verwendet werden. Anschlüsse an angrenzende Flächen bzw. Bauteile sind so auszuführen, dass eine fachgerechte elastische Verfugung möglich ist und die Dichtigkeit der Abdichtung gewährleistet ist. Abzudichten ist die vollständige Bodenfläche sowie spritzwassergefährdete Bereiche der Duschen und Wannen. Die Bodenabdichtung ist an aufgehenden Bauteilen ca. 15 - 20 cm hochzuziehen. In spritzwassergefährdeten Bereichen ist die Abdichtung fliesenhoch sowie mit einem seitlichen Überstand von ca. 30 cm auszuführen. Alle übrigen Untergründe sind entsprechend ihrer Art vor Ausführung der Verlegearbeiten zu grundieren. 4. Preisinhalte Folgende Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern sie nicht als eigenständige Position im nachfolgenden Leistungsverzeichnis aufgeführt sind: - Einsatz von Hebezeugen und sonstigen Hilfsmitteln für den Materialtransport zum Einbauort. Die Fliesenabmessungen sind hierbei zu berücksichtigen. - alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen vor Verunreinigung und Beschädigung - die fachgerechte Vorbereitung des Untergrundes durch Reinigen, Vornässen, Grundieren etc. zur Aufnahme der Plattenbeläge. - das Anarbeiten an Kanten offenbleibender Aussparungen, das nachträgliche Anarbeiten des Plattenbelags an angrenzende Bauteile, Rohrdurchführungen etc. sowie das nachträgliche Schließen von Aussparungen. - Anschnitte und Verschnitt der Platten - die gründliche Reinigung von Belagsflächen nach Verfugung der Plattenbeläge. - Der Auftragnehmer hat täglich die in seinen Arbeits- und Lagerbereichen anfallenden Abfälle zu entsorgen - nach Beendigung der Arbeiten ist jeder Raum gereinigt zu übergeben. - das Absperren und Kennzeichnen fertiggestellter Belagsflächen 5. Reservefliesen Dem Auftraggeber sind nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten von jeder Fliesensorte jeweils ca. 1,0 m² Reservefliesen (ganze Pakete) und ca. 10 Stk. Sockelfliesen zur Einlagerung und späteren Verwendung zu übergeben.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis Anlagen zum LV: siehe Anlagenverzeichnis.
Leistungsverzeichnis
01 Allgemeine Leistungen
01
Allgemeine Leistungen
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Dokumentation
01.02
Dokumentation
01.03 Stundenlohnarbeiten
01.03
Stundenlohnarbeiten
02 Fliesenarbeiten
02
Fliesenarbeiten
02.01 Wände
02.01
Wände
02.02 Böden
02.02
Böden
02.03 Sonstiges, Zulagen
02.03
Sonstiges, Zulagen
02.04 Spiegel
02.04
Spiegel