Fundamente und Gruben
KiTa Landsberg am Lech
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Allgemeine Bestimmungen
Allgemeine Bestimmungen Streichen und Varianten: Für die Angebotslegung dürfen nur unsere vollständigen Vordrucke verwendet werden. In diesen dürfen keinerlei Streichungen oder Textänderungen vorgenommen werden. Eventuelle Änderungsvorschläge sind in einem Anhang anzuführen. Die Einheitspreise sind in Zahlen und unauslöschbar einzusetzen. Ausführung: Jede Änderung oder Ergänzung der Ausführung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Bauleitung des Auftraggebers. Unklarheiten, Mängel in den Plänen oder in der Baubeschreibung sind sofort abzuklären und im schriftlichen Angebot festzuhalten. Leistungsänderungen werden als Nachtrag zum Leistungsverzeichnis zu den Bedingungen des Hauptangebotes festgelegt. Die Grundlage bildet die Detailkalkulation des Hauptangebotes. Mengenänderungen: Änderungen des Gesamtpreises von mehr oder weniger als 20% infolge Mengenänderungen, berechtigt den Auftragnehmer nicht zur Änderung von Einheitspreisen bzw. Verrechnung von Kostenersatz. Gefährliche Arbeitsstoffe: Wird im Zuge der Ausführung ein gefährlicher Arbeitsstoff eingesetzt (z.B. Flüssiggas), so ist dies im Angebot unter Angabe der Gefahr mitzuteilen, wenn daraus eine Gefahr (z.B. Explosion, Brand, gesundheitsschädliche Atmosphäre) für Arbeitnehmer anderer Arbeitgeber entsteht. Dabei besteht die Verpflichtung des Auftragnehmers den Einsatz eines geeigneten Ersatzstoffes mit weniger gefährlichen Eigenschaften zu prüfen. Besondere technische Vorbemerkungen: Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über die jeweiligen Leistungen (Bauteil, Ausführung, Bauart und Abmessungen ) gelten auch der Herstellungsvorgang und der Ablauf bis zur fertigen Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik, Verarbeitungsrichtlinien, den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und den Ausführungsbestimmungen der momentan lokal gültigen Normen (z.B.: Ö- Norm, DIN Norm, VOB, SIA...) als beschrieben. Sämtliche in den Normen enthaltenen Beschreibungen über Ausführung, Nebenleistungen, Bauhilfsstoffe, Ausmaßfeststellungen und Abrechnung werden in den Texten des Leistungsverzeichnisses in der Regel nicht mehr gesondert angeführt. In den Einheitspreisen sind, sofern in den einzelnen Positionen nicht anders beschrieben, alle in den Vorbemerkungen und Bedingungen, sowie alle genannten Erschwernisse, wie durch mehrmaliges Anreisen und durch Arbeitsunterbrechungen infolge einzelner Teilleistungen und Arbeitsetappen, und Leistungen enthalten. Etwaige Zoll- bzw. Frachtkosten sind ebenfalls mit einzurechnen, Lieferkonditionen DDP. Sofern in den einzelnen Positionen nicht anders beschrieben, verstehen sich die jeweiligen Leistungen / Arbeiten wie folgt: Herstellen, Liefern und gemäß lokal gültiger Norm fachgerecht montieren. Erforderliche Maßnahmen zur Ausführung der Arbeiten bei mäßigem Frost und Regen, Transporteinrichtungen, Schutzmaßnahmen nach baupolizeilichen und örtlichen Vorschriften auch gegenüber dritten Personen, örtliches Aufmaß, Baustelleneinrichtung, außerdem das Überprüfen der Leistungen nach Abschlussarbeiten anderer Firmen im Leistungsbereich sind vollumfänglich vom Bieter einzukalkulieren. Die Maße im Leistungsbereich sind so rechtzeitig mit den anderen Firmen abzustimmen, dass keine Verzögerungen im Arbeitsablauf entstehen. Gerüstungen / Hebemaßnahmen: Solange nichts anderes erwähnt ist, sind alle erforderlichen Gerüstungen sowie Schutzgerüste und Hebemaßnahmen, die für die Ausführung der im Leistungsverzeichnis angeführten Positionen notwendig sind, in die Einheitspreise einzurechnen. Selbes gilt für die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle! Die Verwendung von speziellen Baustelleneinrichtungen ( Gerüste, Geräte usw. ) durch andere Unternehmer, ist mit diesen direkt zu vereinbaren und gegebenenfalls auch direkt zu verrechnen. Allfällige Beschädigungen bzw. Verschmutzungen (z.B. von Gerüsten etc.) werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Grundsätzlich gilt für alle Beteiligten: Fremdgewerke sind vor Verschmutzungen und Beschädigungen fachgerecht zu schützen. Vorunternehmermängel: Zur Ausführung der Arbeiten ist nur erstklassiges Material zu verwenden. Mängel am Untergrund (vorangegangene Arbeiten durch andere Auftragnehmer) sind unserer Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Mit dem Montieren darf erst nach der Behebung der Mängel begonnen werden. Der Auftragnehmer bürgt für die einwandfreie Beschaffenheit der vorhandenen Flächen und haftet für sämtliche Leistungen, auch wenn die Ursache des evtl. Mangels auf den Vorunternehmer zurückzuführen ist. Abkürzungen Leistungsverzeichnis: AG: Auftraggeber AN: Auftragnehmer Az.: Aufzahlung
Allgemeine Bestimmungen
00.10 Angebotsbestimmungen
00.10
Angebotsbestimmungen
00.11 Umstände der Leistungserbringung
00.11
Umstände der Leistungserbringung
00.12 Allgemeine Vertragsbestimmungen
00.12
Allgemeine Vertragsbestimmungen
00.13 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
00.13
Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
01 Baustellengemeinkosten
01
Baustellengemeinkosten
01.11 Zusammenfassung d. Baustellengemeinkosten
01.11
Zusammenfassung d. Baustellengemeinkosten
01.13 Baustellengemeinkosten im Einzelnen
01.13
Baustellengemeinkosten im Einzelnen
01.19 Schutzmaßnahmen gegen Absturz
01.19
Schutzmaßnahmen gegen Absturz
07 Beton- und Stahlbetonarbeiten
07
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Beton- und Stahlbetonarbeiten Ständige Vertragsbestimmungen: Soweit in den einzelnen Positionen nicht anders angegeben, gelten die nachstehend angeführten Festlegungen. Höhen: Leistungen mit Höhen bis 3,20 m einerseits und Höhen über 3,20 bis 5,00 m andererseits werden in unterschiedlichen Positionen beschrieben. Maßgebend ist die tatsächliche Gesamthöhe des Bauteils. Gesamthöhen von lotrechten Bauteilen aus Beton werden je Geschoss von der Aufstandsfläche bis zur Oberkante des Bauteiles gemessen, jene von waagrechten Bauteilen nach der größten Unterstellungshöhe des fertigen Betonkörpers (= Untersicht). Bei Wänden mit schrägem oberen Abschluss oder bei schrägen Untersichten ist die größte Gesamthöhe des ganzen Bauteiles maßgebend. Bauteile, die durch Arbeitsfugen aus konstruktiven Gründen oder Bewegungsfugen getrennt sind, werden getrennt betrachtet. Etwaige Anschlussbewehrungen werden bei der Höhenermittlung des Bauteiles nicht berücksichtigt. Betongüte: Die Einheitspreise der Betonpositionen gelten ohne Unterschied, ob Transportbeton oder auf der Baustelle hergestellter Beton verwendet wird. Verwendet der Auftragnehmer aus Gründen der Fertigung oder leichterer Einbringung des Betons, einen höheren Zementanteil, einen anderen Kornaufbau oder eine höhere Festigkeitsklasse als gefordert, werden keine Mehrkosten verrechnet. Diese vorgenommene Änderung wird dem Auftraggeber schriftlich zur Kenntnis gebracht. Erforderliche Winterbaumaßnahmen (Winterbeton / Zuschlag spezieller Zement, etc.) wird nicht gesondert vergütet. Expositionsklassen: Betonfestigkeitsklassen bis C 12/15 sind mit einer Expositionsklasse XO (A) kalkuliert. Betonfestigkeitsklassen über C 12/15 sind, wenn nicht anders angegeben, mit der Expositionsklasse XC1 kalkuliert. Neigungen: Bei Bauteilen mit einer Neigung bis 3 Prozent vom Lot beziehungsweise von der Waagrechten erfolgt keine Aufzahlung. Angaben über die Neigung erfolgen im Verhältnis der projizierten lotrechten zur projizierten waagrechten Länge. Dies bedeutet, dass bei der Bodenplatte keine Aufzahlungsposition zu tragen kommt. Oberfläche: Wenn nicht anders angegeben, wird die Oberfläche von Betonteilen sauber abgezogen. Betonarbeiten ab +0 Grad Celsius: Betonarbeiten bei Lufttemperaturen bis +0 Grad C sind einkalkuliert. Bewehrungsstahl: Wenn nicht anders angegeben, werden Bewehrungen in BSt. 550 (Rippen-Stabstahl) oder M 550 (Bewehrungsmatten) ausgeführt. Die Bewehrungsstähle entsprechenden Bestimmungen der lokal gültigen Normen. Der Nachweis über die gemäß lokal gültiger Norm erforderlichen laufenden Güteüberwachungen wird vom Auftragnehmer erbracht. Gewichte von Distanzhaltern, 3D Biegeformen, Bügeln und dergleichen aus Stahl werden dem Gewicht (Abrechnungsmenge) der Bewehrungspositionen des jeweiligen Bauteiles ohne Unterschied der Art und ihres Durchmessers hinzugerechnet. Die Abrechnung erfolgt nach Stahlauszugslisten, die vom Auftraggeber beziehungsweise vom damit beauftragten Statiker so aufbereitet wurden, dass eine Zuordnung der Stahlgewichte zu den Positionen der Ausschreibung durch den Auftragnehmer eindeutig ersichtlich und diese daher in Folge für den Auftraggeber überprüfbar ist. Standardbewehrung-Dimensionierung: Als Standardbewehrung gelten alle Stabstahl-Positionen ohne Unterschied der Durchmesser von 8 bis 36 mm und Bewehrungsmatten. Schlaufenmatten: Wenn nicht anders angegeben, werden bei Mattenbewehrungen ausschließlich Schlaufenmatten der Mengenermittlung in der Ausschreibung, der Preisermittlung in der Kalkulation und der Ausmaßfeststellung bei der Abrechnung zu Grunde gelegt. Andere Bewehrungsmatten können nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers (beziehungsweise des beauftragten Statikers) verwendet werden. Wegen der dadurch notwendigen größeren Überdeckung dieser Matten wird zum Ausgleich des dadurch verursachten höheren Gesamtgewichtes der Mattenbewehrung deren tatsächliches Gewicht bei der Abrechnung mit dem Faktor 0,92 multipliziert (abgemindert). Diese abgeminderte Abrechnungsmenge wird mit dem für Schlaufenmatten kalkulierten Einheitspreis abgerechnet. Anschlussbewehrungen: Anschlussbewehrungen aus normalen Stabstählen oder Bewehrungsmatten, welche aus einem Bauteil für einen später anzufertigenden Teil herausragen, werden in der Position und Menge des (früher hergestellten) Bauteils erfasst (Beispiel: Anschlussbewehrung zwischen Wand und später hergestellter Decke wird mit der Position und Menge der früher hergestellten Wand verrechnet). Besondere vom Auftraggeber angeordnete Anschlusselemente (z.B. Bewehrungs-Rückbiegeschienen oder Durchstanzbewehrungen) sind in gesonderten Positionen erfasst. Schutz beistehenden Bewehrungsteilen: Der Schutz beistehenden Bewehrungsteilen wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt und ist in den Einheitspreisen der Bewehrung einkalkuliert. Bei Durchmessern bis 10 mm werden Sicherheitsleisten verwendet. Sonderbewehrungen: Sonderbewehrungen wie Ankerstangen, Gewindestahl, nicht rostender Stahl (NIRO), Querkraftdorne, spezielle Kragplattenanschlüsse und dergleichen zählen nicht zur Standardbewehrung und sind dem Bedarf entsprechend in eigenen Positionen beschrieben. Schalungen: Alle Schalungspositionen beinhalten die erforderlichen Absteifungen und die zur Erstellung allfällig notweniger statischer Berechnungen und gelten, wenn nicht anders angegeben, ohne Unterschied, ob für bewehrten oder nicht bewehrten Beton. Die Abrechnung abgewickelter Schalungen erfolgt nach dem Ausmaß der geschalten Flächen. Kanten, Wassernasen: Wenn nicht anders angegeben, ist in den Einheitspreisen einkalkuliert: Das Abfasen der Kanten von Unterzügen, Säulen, Wänden und dergleichen durch Einlegen von Dreikantleisten beziehungsweise das Herstellen von Wassernasen, Ausführungsarten nach Wahl des Auftraggebers. Durchdringung von Schalungen: Die Durchdringung der Schalung mit Fugenbändern, Bewehrung oder ähnlichem wird nicht gesondert verrechnet. Bei vorgeschriebenem wasserundurchlässigem Beton (B2 bis B7) wird das wasserdichte Verschließen der Hüllrohre nicht gesondert in Rechnung gestellt. Nischen, Aussparungen, Schlitze: Schalungen von Nischen, Aussparungen und Durchbrüchen mit einer Ansichtsfläche bis 1,0 m2 sowie von Schlitzen bis 0,25 m Breite, werden gemäß lokal gültiger Norm (soweit Art und Anzahl aus den Ausschreibungsunterlagen bekannt sind) in die Einheitspreise einkalkuliert. Schalungen für Nischen, Aussparungen und Durchbrüche mit einer Ansichtsfläche über 1,0 m2 sowie Schalungen für Schlitze über 0,25 m Breite, werden der normalen Schalung des betreffenden Bauteils (z.B. Wand, Säule, Balken, Decke) in der abgewickelten Fläche zugerechnet. Trennschichten: Werden anstelle von wieder verwendbaren Schalungen sonstige Trennschichten zu angrenzenden Bauteilen angeordnet (z.B. Dämmstoffplatten oder andere verlorenen Schalungen), werden diese als Schalungsfläche abgerechnet. Struktur der geschalten Betonflächen: Alle Schalungspositionen sind, wenn nicht anders angegeben, gemäß Klasse S2 kalkuliert. Einlegen von Einbauteilen: Der Auftragnehmer gestattet das Einlegen von Installations-Einbauteilen (z.B. Dosen, Rohren) in die Schalung durch andere Professionisten, ohne Verrechnung von Mehrkosten, wenn keine Behinderung des Arbeitsablaufes eintritt und wenn die Verankerung der Einbauteile durch die Professionisten vorgenommen wird und die Schalung nicht beschädigt wird (z.B. ausgeschnitten). Die Stehzeiten werden nicht gesondert vergütet. Schutzräume (AT): Die Bauteile aus Beton für Schutzräume werden technisch dicht im Sinne der Empfehlung zur Ausbildung von Arbeitsfugen beim Bau von Schutzräumen, Heft 7 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (zu erwerben beim ÖIAV, Eschenbachgasse 9, A-1010 Wien) hergestellt (z.B. Schalungen mit Rödeleisen und nicht mit Hüllrohren und Abdeckkappen) desgleichen etwaige Arbeitsfugen. Die Kosten dafür sind in den Einheitspreisen einkalkuliert. Schutzräume (DE): Die Bauteile aus Beton für Schutzräume werden technisch dicht im Sinne der Empfehlung zur Ausbildung von Arbeitsfugen beim Bau von Schutzräumen hergestellt gmäß Auskunft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) (z.B. Schalungen mit Rödeleisen und nicht mit Hüllrohren und Abdeckkappen) desgleichen etwaige Arbeitsfugen. Die Kosten dafür sind in den Einheitspreisen einkalkuliert.
Beton- und Stahlbetonarbeiten
07.01 Fundament-, Sohlen-, Bodenkonstruktion
07.01
Fundament-, Sohlen-, Bodenkonstruktion
07.02 Wände-, Stützen-, Pfeilerkonstruktion
07.02
Wände-, Stützen-, Pfeilerkonstruktion
07.10 Aufzahlungen auf Beton
07.10
Aufzahlungen auf Beton
07.11 Einlegen von Rohrdurchführungen
07.11
Einlegen von Rohrdurchführungen
07.18 Verschiedene Beton- Stahlbetonarbeiten
07.18
Verschiedene Beton- Stahlbetonarbeiten
07.22 Bewehrung und Stahlteile
07.22
Bewehrung und Stahlteile
07.60 Sägen und bohren
07.60
Sägen und bohren
12 Abdichtungen
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Abdichtungen
Abdichtungen Ständige Vertragsbestimmungen: Höhen: siehe Positionstext bzw. gemäß lokal gültiger Norm. Abrechnung: Abgerechnet wird die abgedichtete Fläche. Alle Übergriffe, auch solche beim Zusammenstoß von waagrechten und lotrechten Abdichtungen, werden nicht gesondert in Rechnung gestellt. Die lotrechte und waagrechte Abdichtung wird von der Schnittlinie (Wand, Boden) gemessen, auch wenn der Übergang durch Keile oder Hohlkehlen hergestellt wird. Hochzüge: Hochzüge bis 30 cm werden im Ausmaß mit der waagrechten Abdichtung und mit einer Aufzahlung für die Erschwernisse verrechnet. Hochzüge über 30 cm werden als lotrechte Abdichtungen verrechnet. Abdichtungslagen: Die Reihenfolge der ausgeschriebenen Abdichtungslagen muss nicht der Reihenfolge bei der Durchführung entsprechen. Mehrlagige Ausführungen: Wenn nicht anders angegeben, werden mehrlagige Ausführungen je Lage nach den entsprechenden Positionen abgerechnet. Vollflächig heiß geklebt: Vollflächig heiß geklebt bedeutet Gießverfahren, Gieß- und Einwalz- oder Flämmverfahren nach Wahl des Auftragnehmers, entsprechend den angebotenen Stoffen.
Abdichtungen
12.15 Schutz der Abdichtungen
12.15
Schutz der Abdichtungen
20 Regieleistungen
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Regieleistungen
Regieleistungen Version 17, 2005-04 Ständige Vertragsbestimmungen: In dieser Unterleistungsgruppe werden nur angehängte Regieleistungen erfasst. Regieleistungen werden nur ausgeführt, wenn sie vom Auftraggeber im Einzelfall angeordnet werden, auch wenn sie im Vertrag (Leistungsverzeichnis) vorgesehen sind. Die aufgewendeten Stunden, verwendeten Geräte, Transportleistungen und verbrauchten Stoffe werden in die Regiescheine täglich eingetragen und dem Auftraggeber zur Gegenzeichnung vorgelegt. Die Bestimmungen, wonach bei Mengenänderungen die Neuvereinbarung von Einheitspreisen verlangt werden kann, sind auf Regieleistungen nicht anwendbar. Stundenlöhne werden nur mit dem Preisanteil Lohn abgerechnet. Bei Gerätebeistellungen, Transportleistungen, Stoffbeistellungen und Fremdleistungen werden die Einheitspreise in Lohn und Sonstiges aufgegliedert. Die angeführten Beschäftigungsgruppen entsprechen den kollektivvertraglichen Regelungen. In den Stundensätzen sind auch anteilige Wegegelder, Fahrtspesen und Aufwandsentschädigungen (Auslösen) einkalkuliert. Verrechnet wird die an der Arbeits- oder Montagestelle tatsächlich geleistete Arbeitszeit, die kleinste Einheit ist die angefangene halbe Stunde. Zur Verrechnung kommen die Stundensätze jener Beschäftigungsgruppe, die für die jeweilige Regieleistung ausreicht, unabhängig von der Qualifizierung des tatsächlich eingesetzten Personals. Die Einheitspreise für Stoffe gelten frei Baustelle, einschließlich Abladen.
Regieleistungen
20.11 Stundenlöhne
20.11
Stundenlöhne
20.12 Geräteeinsatz (Gerätebeistellung)
20.12
Geräteeinsatz (Gerätebeistellung)
20.13 Transportleistungen
20.13
Transportleistungen