1 Gerüstbauarbeiten
technische Vorbemerkungen zum Gerüstbau - Es erfolgt keine Gerüstbefestigung am Gebäude, die Standsicherheit ist durch rückwärtige Abstützungen zu gewährleisten.
1. Das nachfolgend im Leistungsverzeichnis aufgeführte Gerüst ist als
Fassadengerüst in Stahlrohrausführung freistehend zu errichten.
2. Das Fassadengerüst wird als Arbeitsgerüst für den Fensterbauer beim
Austausch der Fenster benötigt.
3. Die Gerüsttreppe dient für alle Gewerke als temporärer Zugang zum Bauteil A,
2.BA, Flur Nordwest
4. Der Auftragnehmer hat den Zustand des Untergrundes (Standfläche,
Verankerungsgrund) zu prüfen und gegebenenfalls Bedenken rechtzeitig der
Bauleitung mitzuteilen.
5. Für die erforderlichen Abstützungen / Stützgerüste für die freistehenden
Gerüste ist ein statischer Nachweis erforderlich. Dieser wird gesondert vergütet.
6. Stoffe und Gerüstbauteile müssen den Anforderungen von DIN 4420 Teil 1
und 2 entsprechen. Gerüstbauteile und Verankerungsmittel aus Stahl, die in
das einzurüstende Bauwerk eingehen, müssen korrosionsgeschützt sein.
Am Gerüst muss eine entsprechende Kennzeichnung nach DIN 4420
angebracht sein.
8. Alle Arbeitslagen sind mit Gerüstbelägen zu versehen. Die Gerüstbreite
beträgt, sofern nicht anders beschrieben, min. 60 cm.
9. Die Gerüste sind in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten
Zustand zu überlassen. Sie sind während der Vertragsdauer in diesem Zustand
zu erhalten.
10. Die jeweils beschriebene Leistung beinhaltet immer auch die Lieferung und
den Abtransport von Gerüstteilen.
Ablauf Gerüststellung
Der Abruf erfolgt jeweils rechtzeitig mit 2 Wochen Vorlauf durch die Bauleitung.
Dies ist entsprechend preislich als auch logistisch einzukalkulieren.
technische Vorbemerkungen zum Gerüstbau
1.01 Fassadengerüst
1.02 Gerüsttreppe
1.03 Sonstiges
1.04 Stundenlohnarbeiten