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Allgemeine Baubeschreibung KETEK
Neubau Produktions- und Bürogebäude
Hofer Straße 15, 81737 München
In München, Gemarkung Perlach, plant die Firma KETEK auf dem Grundstück der Hofer Straße 15 den Neubau eines Produktions- und Bürogebäudes als Ergänzung zur benachbarten Firmenzentrale in der Hofer Straße 3.
Die Grundstückfläche umfasst ca. 4.062 m².
Der Neubau setzt sich zusammen aus einer zweigeschossigen Reinraumhalle mit Iso-Klassifizierten Teilbereichen, einem Technikaufbau sowie einem viergeschossigen Bürotrakt in jeweils massiver Bauweise (Stahlbetonskelettbau).
Das Gebäude ist vollflächig unterkellert. Das Untergeschoss wird etwa auf halber Grundfläche als Tiefgarage genutzt.
Die Baumaßnahme umfasst den Abbruch des derzeit vorhandenen Bestandsgebäudes und Erstellung des Büro- und Produktionsgebäudes in schlüsselfertiger Bauweise.
Allgemeine Baubeschreibung
ATV ATV
Die Erstellung des Angebotes durch den AN erfolgt kostenlos und ohne jede Verpflichtung für Gustav Epple - auch dann, wenn die Angebotserstellung Planleistungen oder Berechnungen des AN erforderlich werden.
Darüber hinaus gelten,
-die anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard für die Leistungen
-die VOB B/C,
soweit in den vorrangigen Vertragsunterlagen dem gegenüber keine abweichenden Regelungen getroffen wurden
-die Zulassungen und Werksvorschriften der Herstellerfirmen
Für alle weiteren vertraglichen Inhalte gilt das Verhandlungsprotokoll
Die beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige, vollumfängliche und funktionsfähige Leistung zu verstehen.
Alle LV-Positionen sind zu bepreisen.
Positionen die mit 0,00 € ohne Erläuterung bepreist sind, werden als „inklusive/ ohne Mehrpreis“ gewertet.
Sofern eine Position nicht bepreist werden kann, ist zwingend ein kurzer nachvollziehbarer Kommentar zur entsprechenden Position dem Angebot beizufügen.
ATV
ZTV 1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten und ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Statische Nachweise und erforderliche Detailpunkte für alle Bauteile, Verbindungen. Befestigungsmittel, Anschluss- und Auflagerpunkte einschließlich Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen, unter Berücksichtigung
der Flächen- und Eigenlasten
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Ausführung
3.1.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarfoeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind vom AN ggf. vorhandene Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Der AN hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen an sichtbaren Leitungen und Rohren entstehen.
3.1.2 Material, Güte
Alle Metallteile sind vor dem Einbau ausreichend gegen Korrosion zu schützen. In Feucht- und Nassräumen sind nur nichtrostende Teile zu verwenden.
3.1.3 Konstruktion
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Sämtliche Teile sind oberflächenfertig zu übergeben. Sie sind bis zur Abnahme vom AN vor Beschädigungen zu schützen.
Bei Ausführung von Spritzdichtungs- und Versiegelungsarbeiten sind die angrenzenden Flächen mit geeignetem Klebeband vor Verschmutzung zu schützen. Die Fugenverschlüsse sind zurückgesetzt oder bündig angeordnet, absolut eben und fluchtgerecht auszubilden.
Beschichtungen in Form von Kunststofffolien, Echtholzfurnieren, Metallfolien etc. sind an sämtlichen Sichtflächen, auch auf Stirnseiten, auszuführen. Kanten sind mit überdeckten Hartholzeinleimern zu versehen. Alle Schnittkanten von Holzplattenwerkstoffen erhalten allseitig, auch in nicht sichtbaren Bereichen, Anleimer zur Reduzierung der Feuchtigkeitsaufnahme über die Stirnkanten der Platten.
Die Verankerungskonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen und zur Freigabe vorzulegen.
3.2 Sanitärtrennwände
Die Montage der WC-Trennwände erfolgt auf fertige Boden- und Wandflächen. Die Befestigung der Füße (Eingießen, Aufschrauben, Aufkleben) wird - wenn nicht anders ausgeschrieben - vom AN festgelegt. Befestigungen an Fußboden und an nässebelasteten Wänden sind mittels Epoxy-Dübel auszuführen. Die Anzahl von Befestigungspunkten auf Fliesen- oder Plattenbelägen aufstehender Elemente ist auf das unumgängliche Minimum zu beschränken. Da die Befestigungen stets die Dichtigkeitsebenen von Fliesen, Platten oder Abdichtungen perforieren, sind sie in wasserdichter Ausführung herzustellen. Zusätzlich zur Verwendung von Epoxy-Klebedübeln kommen unterhalb der Stützfußaufstandsbereiche dichtende Unterlagen oder vollflächige Verklebungen zur Ausführung. Für die vorbeschriebene sachgerechte Ausbildung der Fußpunktanschlüsse erfolgt keine gesonderte Vergütung, sie ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die WC-Kabinentrennwände sind als Elementtrennwände auszuführen. In öffentlich zugänglichen Bereichen muss durch die Bauart sichergestellt werden, dass kein Sichtkontakt zwischen den WC-Bereichen vorhanden ist und auch mit einfachen Werkzeugen nicht hergestellt werden kann. Die Höhe der Wände ab OKFF beträgt mindestens 2,10 m. Alle Wandelemente sind im Türsturzbereich mit Aussteifungstraversen auszubilden.
Die Elementwände sind bei nicht öffentlich zugänglichen WCs mindestens aus feuchtraumbeständigen und bei öffentlich zugänglichen WCs sowie Duschen aus nassraumbeständigen Materialien in Elementbauweise und, soweit nicht anders beschrieben, beidseitig mit HPL-Kunststoffbeschichtungen, wasserbeständig, fäulnissicher, widerstandsfähig gegen Beschädigungen und besonders pflegeleicht vorzusehen. Erhöhte Kratz- und Abriebfestigkeit wird durch ein zusätzliches Overlay sichergestellt. Alle sichtbaren Kanten sind gerundet und verletzungsfrei ausgeführt.
Die stabförmigen Füße der Aufständerung bestehen, soweit nicht anders beschrieben, aus Edelstahl, die mit jeweils einer Edelstahlrosette als Andichtung gegen den Boden versehen sind. Die Füße der Sanitärtrennwände sollen zum Ausgleich eines Gefälles im Fußboden nachstellbar sein. Sind Höhenjustierungen produktbedingt nicht möglich, sind erforderiiche Anpassungsarbeiten als Nebenleistung durchzuführen.
Alle Türen sollten, soweit es der Grundriss ermöglicht, in die Kabine einschlagend eingebaut werden. Die Türbänder sollen die Wahlmöglichkeit "selbstschließend" oder "selbstöffnend" zulassen. Vor Einbau ist eine Entscheidung zu treffen. Die Türbeschläge gestatten ein Offenhalten der Tür im Winkel von mindestens 150°. Alle Türen erhalten eine Möglichkeit der Notentriegelung mit einfachem Werkzeug von außen, die Türschlösser sind mit Frei-ZBesetzt-Anzeigen versehen.
Kabinentrennwände und Wände zu Vorräumen schließen seitlich dicht an die Umfassungwände an, sodass kein Einblick möglich ist.
Zwischen den Urinalen sämtlicher WC-Anlagen werden - soweit in Leistungspositionen beschrieben -Schamwände aus dem Material der WC-Kabinentrennwände eingebaut. Diese haben eine Bodenfreiheit von mindestens 50 cm und sind derart mechanisch stabil mit der Wand verbunden, dass Schäden aus Vandalismus (wie seitlichem Wegdrehen) nur unter großen Kraftanstrengungen möglich sind.
ZTV
01 WC-Trennwände
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WC-Trennwände
01.01 WC-Trennwände
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WC-Trennwände
01.02 Sonstiges
01.02
Sonstiges