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Allgemeine Baubeschreibung KETEK
Neubau Produktions- und Bürogebäude
Hofer Straße 15, 81737 München
In München, Gemarkung Perlach, plant die Firma KETEK auf dem Grundstück der Hofer Straße 15 den Neubau eines Produktions- und Bürogebäudes als Ergänzung zur benachbarten Firmenzentrale in der Hofer Straße 3.
Die Grundstückfläche umfasst ca. 4.062 m².
Der Neubau setzt sich zusammen aus einer zweigeschossigen Reinraumhalle mit Iso-Klassifizierten Teilbereichen, einem Technikaufbau sowie einem viergeschossigen Bürotrakt in jeweils massiver Bauweise (Stahlbetonskelettbau).
Das Gebäude ist vollflächig unterkellert. Das Untergeschoss wird etwa auf halber Grundfläche als Tiefgarage genutzt.
Die Baumaßnahme umfasst den Abbruch des derzeit vorhandenen Bestandsgebäudes und Erstellung des Büro- und Produktionsgebäudes in schlüsselfertiger Bauweise.
Allgemeine Baubeschreibung
ATV ATV
Die Erstellung des Angebotes durch den AN erfolgt kostenlos und ohne jede Verpflichtung für Gustav Epple - auch dann, wenn die Angebotserstellung Planleistungen oder Berechnungen des AN erforderlich werden.
Darüber hinaus gelten,
-die anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard für die Leistungen
-die VOB B/C,
soweit in den vorrangigen Vertragsunterlagen dem gegenüber keine abweichenden Regelungen getroffen wurden
-die Zulassungen und Werksvorschriften der Herstellerfirmen
Für alle weiteren vertraglichen Inhalte gilt das Verhandlungsprotokoll
Die beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige, vollumfängliche und funktionsfähige Leistung zu verstehen.
ATV
ZTV 1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau,BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,BVS: Bundesverband Systemböden e. V.,DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., SAF: Fachverband der Stuckateure Für Ausbau und Fassade,VdS Schadenverhütung GmbH.
2 Vorleistung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder-leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die Für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung für alle Anschlüsse, Abschlüsse und Deckenkonstruktionen zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
Prüfung und Berücksichtigung der voraussichtlichen Trocknungszeiten im Hinblick auf den Bauzeitenplan,Durchbrüche in Wände und Decken mit Anforderungen an Brand- und Schallschutz,rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die eigene Leistung in Bezug auf Haftzugfestigkeit bei Erfordernis,Nachweisestatischer, brandschutz-, Schallschutz-, wänneschutz- und sicherheitstechnischer Art,Fugen,Überprüfung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem, Prüfung der AG-seitigen Planung auf Anordnung von Streiflichtquellen.
Unverzüglich nach Auftragserteilung sieht der AN die TGA- und die ELT-Fachplanung sowie ggf. das BS-Konzept unaufgefordert ein. Der AN fordert von den Gewerken ELT, TGA und Innentüren unaufgefordert die Einbauanleitungen für jegliche Einbauteile, Schottungen, BS-Klappen und Türelemente an, um diese im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung zu sichten und geeignete Einbausituationen als Vorleistung
für die anderen Gewerke erstellen zu können. Der AN legt unaufgefordert Montagepläne vor, die - in Abstimmung auf die von den TGA-Gewerken durchzuführenden Medien und deren Einbaubedingungen aus Brandschutzanforderungen - die genaue Lage der Tragprofile der Unterkonstruktion erkennen lassen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Ausführung
3.1.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation
Der nutzungsbezogene Mindestschallschutz gemäß VDI ist einzuhalten, weiterhin prinzipiell erhöhter Schallschutz nach DIN 4109.
Die Kosten für alle notwendigen Gerüste (siehe hierzu
Raumhöhenangaben im Pos.Text), auch über Höhen
von 2,0 m hinaus, sind in die Einheitspreise
einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Das Vertragen von Material ist ebenfalls anhand der
beiliegenden Unterlagen kalkulierbar. Die Aufwendungen
sind in den jeweiligen Positionen einzurechnen.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten
Positionen schließen alle für die fachgerechte
Herstellung der Leistung erforderlichen
Geräte inkl. Bedienung, Gerüste, An- und
Zwischenlagerung, Vertragen am oder im Bauwerk und
Unterhaltung sowie alle erforderlichen
Befestigungsmittel und Kleinteile ein, die zu jeweils
komplett abgeschlossenen und betriebsbereiten Leistung
führen.
Der AN sorgt selbst für den Verschluss und die
Bewachung.
3.1.2 Angaben zur Ausführung
Gefordert wird grundsätzlich eine komplette, fertige
und gebrauchsfähige Leistung.
Für die Ausführung gelten die zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe gültigen einschlägigen DIN-Normen
als Mindestanforderungen sowohl für die Leistungen als
auch für die Materialien, Im Leistungsverzeichnis
können höhere Anforderungen gestellt werden.
Für die höhengerechte Montage der Decken und
aller Einbauteile sind ausschließlich die vorhandenen
Meterrisse maßgeblich.
Bei Unklarheiten ist die Bauleitung unverzüglich zur
Rate zu ziehen.
Anschlüsse der Decken sind nach
Herstellervorgaben auszuführen.
Sämtliche Anschlüsse der Decken an Stützen und Wände
sind so auszubilden, dass keine der an die Unterdecke
gestellten Anforderungen gemindert wird.
Die Anschlüsse müssen die Bewegungen der angrenzenden
Bauteile sowie der Decke selbst ohne Beeinträchtigung
ermöglichen.
Wenn nicht anders beschrieben, sind an
Bauteiltrennungen und bei durchlaufenden Decken alle
15m Dehnungsfugen anzuordnen
Für die Beplankung sind, soweit nicht anders beschrieben, Platten mit mindestens 12,5 mm Dicke und einer möglichst festen Oberfläche zu verwenden.
Sämtliche Revisionsöffnungen sind mit Aluminium-Rahmenkonstruktionen mit Gipsplatteneinlage auszuführen, soweit nicht detailliert abweichend beschrieben.
Staubentwicklung ist durch entsprechendes Arbeitsgerät
zu vermeiden, z.B. durch wirkungsvolle Absaugung
Revisionsklappen sind bündig, mit gleichmäßiger
Funktionsfuge auszubilden. Die leichte Gängigkeit des
Klappenmechanismus ist zu gewährleisten.
3.1.3 Produkte
Für die Konstruktion sind die Zulassungen und Prüfbescheide sowie die Richt- und Systemzeichnungen des jeweilig gewählten Herstellers maßgebend. Für das vom AN zur Ausführung vorgesehene Herstellersystem ist rechtzeitig vor Ausführung die Zustimmung vom AG einzuholen.
Der Einbau von Gips- oder Gipskartonbauplatten (Gewerbebereiche, Schwimmbad- und Sporthallenduschen etc.) - auch hydrophobierter Platten - in feuchtigkeitsgefährdeten,hoch und sehr hochbeanspruchten Bereichen ist untersagt. Gegebenenfalls weist der AN den AG hierauf gesondert hin, wenn der AG für solche Bereiche gipshaltige Werkstoffe vorgesehen hat.
3.1.4 Anschlüsse, Fugen
Anschlüsse an thermisch beanspruchte Bauteile bzw. Einbauteile sind beweglich auszubilden. Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind, sofern in den Unterlagen nicht anders beschrieben oder angegeben, stumpf auszuführen. Haarfugen sind zulässig.
Veränderungen von Bauteilen (Dehnfugen) sind stets nach Systemvorgaben auszuführen.
Elastisch verschlossene Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
3.1.5 Unterkonstruktion - allgemein
Soweit in den nachfolgenden Einzelpositionen keine
näheren Angaben über die Unterkonstruktion gemacht sind, müssen
diese in jedem Fall die nachstehenden Anforderungen
erfüllen:
DIN 41115 mindestens Korrosionsschutzklasse II,
d.h. für den Innenausbau unbegrenzt korrosionsbeständig
DIN 4102 nicht brennbar A1, A2
Für Nassraumbereiche mit hoher(W2I) und sehr hoher(W3I) Feuchtigkeitsbeanspruchung sind als Metallunterkonstruktion korrosionsgeschützte Stahlblechprofile sowie korrosionsgeschützte Befestigungsmittel zu verwenden.
Befestigungenvon TGA-Leitungen an Standard-Trockenbauprofilen sind nicht erlaubt. Der Unternehmer meldet beim AG Bedenken an, wenn er feststellt dass Installationstrassen zur Lastabtragung an von ihm errichteten Trockenbaukonstruktionen befestigt werden.
3.1.6 Spachtelung, Oberflächen
Die Qualität der Decken- und Wandverspachtelungen
richtet sich nach dem Merkblatt Nr.2 "Verspachtelung
von Gipsplatten-Oberflächengüten" des Bundesverbandes
der Gips- und Gipsplatten-Industrie e.V."
Vereinfachte Definition der Qualitätsstufen (genaue
Kriterien siehe obiges Merkblatt):
Q1 geeignet für die Aufnahme von Fliesen und
keramischen Belägen.
Q2 frühere "Standardverspachtelung", geeignet für
mittlere und grobe Beschichtungen und
Strukturtapeten
Q3 erhöhte Anforderung für fein oder nicht
strukturierte Beschichtungen
Q4 höchste Anforderungen für Glanzanstriche, Lasuren
und glatte Tapeten
Für alle Gipskartonoberflächen gilt grundsätzlich die
Anforderung Q2, wenn im Leistungstext der einzelnen
Positionen nicht gesondert auf die Anforderungen
hingewiesen wird!
Die Anstricharbeiten im Bereich der Gipskartondecken bzw. Verkleidungen müssen ohne zusätzliche Spachtelung
ausgeführt werden können.
Ist für einen Raum Gussasphalt als Bodenaufbau vorgesehen, dürfen Spachtelarbeiten erst im Anschluss daran durchgeführt werden. Es ist zu vermeiden, dass gespachtelte Flächen mit Warmluft beaufschlagt werden.
3.1.7 Beplankung
Falls in den Position nicht anders beschrieben, gilt:
Gipskartondecken werden einlagig beplankt.
Die Ausführung der Gipskartonplatten (GKB, GKBi, GKF,
GKFi) gilt immer für alle Lagen
Für Bereiche mit hoher (W2I) und sehr hoher (W3I) Feuchtebeanspruchung sind feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe erforderlich, z.B. zementgebundenen Platten in allen Beplankungslagen. Nur in W2I (hohe Beanspruchung) können darüber hinaus unabhängig von der stofflichen Basis Untergründe zur Anwendung kommen, sofern die Verwendung als feuchteunempfindlicher Untergrund bestätigt wird.
Dies betrifft insbesondere Bereiche mit hoher(W2I) und sehr hoher(W3I) Feuchtebeanspruchung z.B. nicht häusliche Nassbereiche und gewerbliche Nassbereiche. Die Stöße der Platten sind nach Systemvorgaben auszuführen, um die Anforderungen an feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe zu erfüllen.
Aussparungen, insbesondere in einlagigen Decken,sind
rissfest zu verstärken.
3.1.8 Montage-/Mineralfaserdecken
Die Platten der Mineralfaser-Rasterdecke müssen einzeln
oder in Gruppen leicht herausnehmbar sein, um
eingebaute Installationselemente zu warten. Das
Plattenmaterial muss so stabil sein, dass bei
behutsamer Behandlung keine Spuren einer
vorübergehenden Demontage erkennbar bleiben
Das Ausbauen der Leuchtkörper muss entsprechend leicht
und beschädigungsfrei möglich sein.
Die Ausführung erfolgt gemäß Deckenspiegel. Diesem sind
Deckentyp, lichte Höhen sowie die Einbauten zu
entnehmen.Bei Rasterdecken ohne vorgegebenen Fries sind
Randelemente grundsätzlich zu vermitteln.
Lampenausschnitte sind exakt nach Angabe herzustellen.
Zu große Öffnungen müssen erneuert werden.
Das Fluchten von Lampenreihen, z. B. in Fluren, ist mit
besonderer Sorgfalt auszuführen. Hierzu erfolgt keine
gesonderte Vergütung.
3.1.9 Verankerungen/Befestigungen
Es dürfen nur zugelassene Befestigungsmittel verwendet
werden.
Anzahl und Art und Ausbildung der Befestigungen richten
sich entsprechend den statischen und sonstigen
physikalischen Erfordernissen nach den
Verarbeitungsrichtlinien des Systemhersteller
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu
großen Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend
festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend
der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen
Dübelaußen- durchmessers zu korrigieren.
Art und Ausführung der Verankerung der Trag- und
Unterkonstruktion richten sich entsprechend den
statischen Erfordernissen nach den Herstellerangaben
des angebotenen Produktes.
Die Abhänger der Abhangkonstruktion müssen vollkommen
stufenlos und selbständig an der Rohdecke befestigt
werden können und in keinem Fall Auflage oder
Hilfskonstruktionen angrenzender Bauteile in Anspruch nehmen
Stufenlose Abhänger sind mit zugelassenen
Befestigungsmitteln an der Rohdecke zu befestigen.
Abstände der Befestigungen nach Herstellerangaben und statischen Erfordernissen.
3.2 Brandschutz
Entsprechend den Anforderungen der MLAR,Abschnitt 3, müssen alle brennbaren Leitungen oberhalb von klassifizierten Unterdecken in notwendigen Treppenräumen, Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie,
Sicherheitsschleusen und Vorräume sowie in notwendigen Fluren brandschutztechnisch gekapselt werden
Nach DIN 4102-4, Pkt. 6.5.1.2, dürfen sich im Zwischendeckenbereich zwischen Rohdecke und Unterdecke, mit Ausnahme
der Teile, die zur Unterkonstruktion der Unterdecke gehören, keine Brandlasten befinden.Der Unternehmer meldet beim AG Bedenken an, wenn er feststellt dass sich im Zwischendeckenbereich Brandlasten befinden
Im Zwischendeckenbereich verlegte Leitungen müssen an der tragenden Decke (Rohdecke) mit Baustoffen der Baustoffklasse A
so befestigt werden, dass die Unterdecke im Klassifizierungszeitraum nicht belastet wird. Einzelne elektrische Leitungen dürfen
hindurchgeführt werden, wenn der verbleibende Lochquerschnitt mit Gips verschlossen wird. Für die Durchführung von gebündelten elektrischen Leitungen sind Abschottungen erforderlich, deren Feuerwiderstandsklasse durch brandschutztechnische Prüfungen nachgewiesen wird. Der Unternehmer meldet beim AG Bedenken an, wenn er feststellt dass die Leitungen nicht korrekt befestigt wurden
Mögliche Leitungsdurchführungen bei feuerhemmenden/feuerbeständigen Unterdecken sind gemäß System-/Herstellervorgaben auszuführen
ZTV
Fabrikatswahl / Fabrikatsfreiheit / Fabrikatenliste Fabrikatswahl / Fabrikatsfreiheit / Fabrikatenliste
Die im folgende Leistungsverzeichnis beschreibenen Fabrikate gelten als Richtqualität. Der AN kann jedoch ein gleich oder höherwertiges Fabrikat anbieten. Die erforderlichen Nachweise sind bei Auftragserteilung spätestens anzugeben. Die Alternativen Fabrikaten sind in der unten stehenden Liste einzutragen.
Vom AN angebotene Fabrikate:
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Fabrikatswahl / Fabrikatsfreiheit / Fabrikatenliste
01 Gipskartondecken, Mineralfaserdecken
01
Gipskartondecken, Mineralfaserdecken
01.01 Gipskartondecken
01.01
Gipskartondecken
01.02 Mineralfaserdecken
01.02
Mineralfaserdecken
01.04 Sonstiges
01.04
Sonstiges