Trockenbauarbeiten
Cohausz / Wang
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Auftrags LV Trockenbauarbeiten Bauvorhaben: Cohausz_Wang Ausf ü hrungszeitraum: 06.04.2026 - 29.05.2026,                                                               sowie nach Abruf durch den Bauleiter. Angebotsabgabe bis zum: 06.03.2026                                        sp ä ter eingehende Angebote k ö nnen nicht mehr ber ü cksichtigt werden. Zuschlagfrist Ende: 00:00:00 Die Bauleitung erfolgt ü ber die Niederlassung Dachau, zus ä ndiger Bauleiter ist: Herr M. Sch ä ferling  Tel.: 0361 550700 F ü r Fragen wenden Sie sich bitte an: Matthias Wand Massivhaus GmbH J.Geiger 0152 25774062 j.geiger@wand-massivhaus.de Mit freundlichen Gr üß en J.Geiger Angebots- und Auftragsbe- A. Alle Festlegungen in diesem dingungen Leistungsverzeichnis gehen den Bedingungen der VOB (unter A. 3. und A.4.) vor und werden zum Bestandteil des abzuschlie ß enden Bauvertrages. A. 1. die umseitigen "Besonderen Vertragsbedingungen" des Leistungsverzeichnisses A. 2. die "Zus ä tzlichen Technischen Vorschriften" des Leistungsverzeichnisses A. 3. die "Allgemeinen Vertragsbedingungen" f ü r die Ausf ü hrung von Bauleistungen VOB/B, DIN 1961 in der bei Angebotsabgabe g ü ltigen Fassung A. 4. die "Allgemeinen Technischen Vorschriften" f ü r Bauleistungen VOB Teil C: neueste Fassung A. 5. die beim Generalunternehmer vorliegenden Pl ä ne sowie vorgelegte Material- und Ausf ü hrungsmuster A. 6. die einschl ä gigen DIN-Vorschriften - neueste Fassung - f ü r die zu liefernden und zu verarbeitenden Stoffe und deren Zul ä ssigkeit nach den jeweiligen Erfordernissen A. 7. die einschl ä gigen VDE-Vorschriften und Ausf ü hrungsregeln. zu beachten und einzuhalten B Unfallverh ü tungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Ger ü stordnung, Vorschriften der Aufsichtsbeh ö rden, baurechtliche Bestimmungen, Feuer-, Gewerbe-, Verkehrs- und Gesundheits sind: polizeiverordnungen, ö rtliche Vorschriften, Vorschriften des Bau- und Nachbarrechts, technische Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerke sowie des Telegrafenbauamtes, der Stadtwerke und Verkehrsbetriebe Weitere Vertragsbestandteile – Angebots- und Vertragsbedingungen f ü r Bauleistungen und -lieferungen 1. Vertragsbestandteile und 4.5 Bautageb ü cher hat der Vertragsgrundlagen, g ü ltig Auftragnehmer auf Anforderung bei zu f ü hren und davon etwaigen Widerspr ü chen in dem Fachplaner t ä glich folgender Reihenfolge: Durchschriften zu ü bergeben. Die Berichte m ü ssen 1.1 der Bauvertrag mit den alle Angaben enthalten, die f vorgenommenen Eintragungen; Ä ü r die Bauausf ü hrung und nderungen Abrechnung von und Nebenabrede sollen aus Bedeutung sind, insbesondere Beweisgr ü nden schriftlich ü ber Behinderungen. erfolgen 1.2 die hier vorliegenden 4.6 Muster und Proben von allen Angebots- und Werkstoffen und Vertragsbedingungen Einrichtungsgegenst ä nden 1.3 die Leistungsbeschreibung, sind auf Anforderung sowie die ihr zugrunde rechtzeitig dem Fachplaner liegenden Zeichnungen zur Genehmigung 1.4 etwaige "Zus ä tzliche unentgeltlich vorzulegen. Vom Vertragsbedingungen" Auftraggeber genehmigte Proben oder Muster 1.5 etwaige `Zus ä tzliche sind zur Abnahme vorzuhalten. Technische Vertragsbedingungen" 1.6 VOB Teil C: "Allgemeine 4.7 Pr ü fung : Erforderliche Technische Baustoffpr ü fungen hat der Vertragsbedingungen f ü r Auftragnehmer auch ohne Bauleistungen" in der bei besondere Anweisung auf seine Vertragsabschlu ß g ü ltigen Kosten durch staatlich Fassung anerkannte 1.7 VOB Teil B: "Allgemeine Pr ü fstellen durchf ü hren Vertragsbedingungen f ü r die zu lassen, wobei die Ausf ü hrung von Entscheidung der Pr ü fstelle f ü r Bauleistungen" ihn verbindlich ist. Er darf nur Baustoffe und -verfahren anwenden, f ü r die 1.8 das BGB, insbesondere die eine ordnungsgem äß e Bestimmungen ü ber den Zulassung vorliegt. Werkvertrag 1.9 etwaige Allgemeine Gesch ä 4.8 Der Einsatz von ftsbedingungen des Subunternehmern Auftragnehmers (Nachunternehmer) bedarf der werden nicht schriftlichen Genehmigung des Vertragsbestandteil und zwar Auftraggebers. auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer in sp ä teren 5.-7. Siehe §§ 5 - 11 VOB/B. Schreiben auf sie hinweist. 2. Verg ü tung 8. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jegliche Ä nderungen, 2.1 Auftragserweiterungen und - ä die Auswirkungen auf die nderungen, insbesondere zus ä erteilte tzliche Freistellungsbescheinigung gem. §§ 48 ff. und im Vertrag nicht EstG haben k ö nnen, vorgesehene Leistungen, mitzuteilen. Wird die werden nur verg ü tet, Freistellungsbescheinigung wenn der Auftragnehmer vor widerrufen, kann der der Ausf ü hrung die Auftraggeber den Vertrag aus Mehrkosten angek ü ndigt wichtigem Grund ohne und diese Leistungen anbietet Einhaltung einer Frist k ü und wenn der Auftraggeber ndigen. Im Ü brigen gilt § dann den VOB/B. Auftragnehmer ausdr ü cklich 9. - 11. Siehe §§ 9 – 11 VOB/B. beauftragt. Dies gilt auch f ü r nicht mit dem Vertragsgegenstand in 12. Abnahme, M ä ngelr ü ge : Zusammenhang stehenden Hierf ü r gilt § 12 VOB/B mit Leistungen. Ein folgender Ma ß gabe: Mehrverg ü tungsanspruch kann 12.1 Verlangt der Auftragnehmer jedoch geltend gemacht die f ö rmliche Abnahme, hat werden, wenn die der Auftraggeber vom Auftraggeber getroffenen sie binnen 12 Werktagen nach Erweiterungen bzw. Ä Fertigstellung der nderungen  ganz Gesamtleistung offensichtlich zu Mehrkosten vorzunehmen, soweit nichts f ü hren m ü ssen. anderes vereinbart wird. Der Auftraggeber 2.2 Auftragsminderung : Der kann jedoch die Abnahme so Auftrag kann dem Umfang nach lange verweigern, wie die vermindert Leistung werden. Einzelne Positionen k wesentliche M ä ngel aufweist. ö nnen entfallen. § 2 Nr. 3 VOB/B gilt unber ü hrt. 2.3 Auf Mengen ü berschreitungen 12.2 Ist die Leistung fertig gegen ü ber der gestellt und hat der Leistungsbeschreibung Auftraggeber die Leistung in (Leistungsverzeichnis) hat Benutzung genommen, so gilt der Auftragnehmer vor der die Abnahme nach Ablauf von Ausf ü hrung 12 Werktagen nachhaltig hinzuweisen. nach Beginn der Benutzung als stillschweigend erfolgt, es sei denn, der 2.4 Vertragspreise bleiben unver Auftraggeber erkl ä rt ausdr ä ndert ohne R ü cksicht auf ü cklich, dass er die Abnahme bis zur Beseitigung Lohnerh ö hungen oder bestimmter wesentlicher M ä Materialpreissteigerungen. ngel ablehnt, oder es sei denn, dass er diese 2.5 Wird ausdr ü cklich eine bereits anl ä sslich einer Lohn- oder vorhergehenden schriftlichen Stoffpreisgleitklausel M ä ngelr ü ge vereinbart, so ist der Auftragnehmer vorsorglich abgelehnt hatte. verpflichtet, die Lohn- bzw. Materialpreis ä nderung sp ä testens binnen zwei 12.3 Erfolgt eine stillschweigende Wochen nach Eintreten der Ä Abnahme nach vorstehender nderung anzuzeigen. Bestimmung, 2.6 Giftm ü ll und Problemm ü ll, sind Vorbehalte wegen die bei seiner bekannter M ä ngel oder wegen Vertragsleistung anfallen, Vertragsstrafen vom hat der Auftragnehmer auf Auftraggeber innerhalb der jeden Fall auf eigene Kosten genannten 12 Werktage geltend ordnungsgem äß zu machen, zu entsorgen. sofern sie nicht schon vorher vorsorglich schriftlich angemeldet wurden. 2.7 Die Angebots- und 12.4 Technische Abnahmen durch den Vertragspreise gelten f ü r Architekten, Sonderfachplaner die fertige Leistung oder bzw. Lieferung frei sonstigen Dritten sowie ö Bau-/Verwendungsstelle ffentlich-rechtliche Abnahmen einschlie ß lich Abladen, durch Beh ö rden Verpackung und Entsorgung des stellen keine rechtsgesch ä Verpackungsmaterials. ftliche Abnahme dar. Zu dieser ist ausschlie ß lich 3. Ausf ü hrungsunterlagen. Es der Auftraggeber berechtigt. gilt § 3 VOB/B mit folgender Ma ß gabe: 3.1 Ausf ü hrungspl ä ne m ü ssen 13. Gew ä hrleistung und Verj ä den Freigabevermerk des hrung : Es gilt § 13 VOB/13, Fachplaners sofern im Vertrag tragen. Sie sind f ü r den nicht ausdr ü cklich etwas Auftragnehmer verbindlich. anderes vereinbart wurde. Planinhalte, Ma ß e, Dimensionen und 14. Abrechnung : Die Leistungsverzeichnisse sind Schlussrechnung ist vierfach vom Auftragnehmer zu mit allen erforderlichen pr ü fen; auf Unstimmigkeiten Unterlagen zur Pr ü fung an oder zu bef ü rchtende M ä den mit der Pr ü fung der ngel und/oder Bedenken Schlussrechnung hat er den Auftraggeber Beauftragten und einfach an unverz ü glich und den Auftraggeber einzureichen. schriftlich hinzuweisen. Dem Fachplaner ist eine Abschrift Projektnummer und zu ü bermitteln. Vertragsdatum, sowie Planlieferungen erfolgen erhaltene Abschlagszahlungen entsprechend dem sind aufzuf ü hren. Im Ü Baufortschritt. brigen gilt § 14 VOB/B. 3.2 Unterlagen ü ber technische 15. Stundenlohnarbeiten werden Anlagen, Installationen o. nur verg ü tet, wenn sie ä., die der (gem. Ziffer 2.1 Auftragnehmer nicht selbst dieses Vertrages) ausdr ü erstellt hat, sondern von cklich vom Auftraggeber Herstellerseite angeordnet worden sind. unentgeltlich erlangt hat, Im Ü brigen gilt § 15 VOB/B. sind sp ä testens bei Abnahme unentgeltlich dem Auftraggeber zu ü 16. Zahlungen. Es gilt § 16 bergeben. VOB/13 mit folgender Ma ß gabe: R ü ckforderungen 3.3 Dem Auftragnehmer ist es aus Ü berzahlung ( §§ 812 ff. untersagt, ihm im Rahmen der BGB) kann der Auftraggeber Erf ü llung seiner stellen. Der Leistungspflicht ü bergebene Auftraggeber ist insoweit Pl ä ne, Zeichnungen und berechtigt, die Berechnungen Auftragnehmerrechnung auch anderweitig zu verwenden, zu nach der Bezahlung durch eine verwerten oder zu ver ä ndern. Pr ü finstanz nachpr ü fen zu lassen. Im 4. Ausf ü hrung. Soweit im Ü brigen gilt § 16 VOB/B Vertrag nicht ausdr ü cklich einschl. § 16 Nr. 3 VOB/B etwas anderes ver- betreffend einbart ist, gilt § 4 VOB/B Schlusszahlung. mit folgender Ma ß gabe: 4.1 Schadens- und Unfallverh ü 17. Sicherheitsleistung. Es gilt tung : Der Auftragnehmer hat § 17 VOB/B. f ü r seine Leistungen alle 18. Sonstige rechtliche Sicherheitsvorkehrungen zu Regelungen. Es gilt § 18 treffen, um Personen- und VOB/B. Ferner gilt: Sachschaden abzuwenden. Vor, 18.1 Das Aufma ß erfolgt gemeinsam w ä hrend und nach der Arbeit durch den Fachplaner zusammen sowie mit dem in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer. Verdeckte Auftragnehmer von sich aus f Teile sind rechtzeitig auf zu ü r alle messen. Die Schadensverh ü tungsma ß Messurkunde ist durch den nahmen zu sorgen, wie Auftragnehmer auf seine Abschrankungen, Kosten leicht pr ü fbar Beleuchtung, Gel ä nder, gem äß den Angebotspositionen Fangger ü ste, Absteifungen, zu erstellen. Warntafeln, Brandverh ü tung, 18.2 Forderungsabtretungen sind Sturmsicherung aller Gegenst unzul ä ssig. ä nde, Vorschriftsm äß igkeit von elektrischen Ger ä ten, 18.3 F ü r Arbeitsgemeinschaften Leitungen usw. M ä ngel an gilt: Die Mitglieder der der Baustelle, auch an Arbeitsgemeinschaft Ger ä ten, Ger ü sten usw. haben beim Angebots- bzw. anderer Auftragnehmer hat der Vertragsabschluss eine Benutzer zu Mitgliedsfirma beanstanden. Der federf ü hrend schriftlich zu Auftragnehmercstellt den allen Rechtshandlungen mit Auftraggeber ausdr ü cklich Wirkung f ü r und frei von Schadensersatzanspr ü gegen die Arbeitsgemeinschaft chen, die er im Zusammenhang zu bevollm ä chtigen. Der mit seinen Auftraggeber kann Leistungen oder Lieferungen aus wichtigem Grund bis zum zu vertreten hat. Ablauf der Gew ä hrleistungsfrist von der 4.2 Schutz seiner ausgef ü hrten Arbeitsgemeinschaft die Leistungen auch gegen Bestimmung einer anderen Wasser-, Frost-, federf ü hrenden Firma Sturm- und Wintersch ä den verlangen. Alle Mitglieder sowie gegen Besch ä digung, der Arbeitsgemeinschaft Korrosion und haften gesamtschuldnerisch. Verschmutzung obliegt dem 18.4 Die Anlieferung bei reinen Auftragnehmer ohne Aufpreis Lieferungen ist dem bis zur Auftraggeber bzw. Abnahme. Ebenso obliegt ihm Fachplaner rechtzeitig anzuk ohne Aufpreis Entfernung von ü ndigen. Ü bernahmezeitpunkt Schnee und -adresse und Eis, soweit f ü r seine sind zu vereinbaren. Die Leistungen n ö tig. Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten. 4.3 Leitungen im Erdreich und in 18.5 Ausreichende Bauteilen hat der Haftpflichtversicherung ist Auftragnehmer zu die Auftragsvoraussetzung. beachten und zu sch ü tzen, Deckungszusagen und -summe bevor er dort Arbeiten sind f ü r die ganze Bauzeit vornimmt. nachzuweisen. 4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter 18.6 Gerichtsstand : Es gilt der des AN, der fachlich und pers Gerichtsstand des Sitzes ö nlich geeignet und deutschsprachig des Auftraggebers als ist, muss w ä hrend vereinbart. dergesamten Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem bauf ü hrenden Bauleiter des AG eine 18.7 Rechtsunwirksamkeit von Vereinbarung ü ber eine Vertragsteilen ber ü hrt die geeignete Ersatzperson ü brigen nicht. erfolgt ist. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter nach den jeweils geltenden ö ffentlich-rechtlichen Bestimmungen einzusetzen, sofern im Vertrag vereinbart. Recyclingverpflichtung/Bauschu ttentsorgung Im Rahmen der Umweltzertifizierung unseres Unternehmens haben wir uns verpflichtet, k ü nftig alle recycelbaren Baustoffe einer umweltgerechten Verwertung zuzuf ü hren. Dies betrifft insbesondere S ä mtliche Kartonagen, (Pack-)Papiere, Einwegpaletten etc. S ä mtliche Verpackungsstoffe und F ü llstoffe (z. B. Folien, Styroporchips, Luftpolsterfolien etc.) S ä mtliche D ä mmstoffe und D ä mmstoffreste S ä mtliche Kunststoffteile, Kunststoffrohre und Ä hnliches Es gilt somit als vereinbart, dass der AN diese Stoffe selbst entsorgen und der Industrieentsprechend der g ü ltigen R ü cknahmeverpflichtungen wieder zuf ü hren. Der Auftragnehmer hat von seinen Arbeiten herr ü hrende Verunreinigungen (Abf ä lle, Verpackungsmaterialien, Schutt, Schmutz und dergleichen) ohne besondere Aufforderungen des Auftraggebers am Ende jedes Arbeitstages, jedoch sp ä testens jede Woche bis Freitagmittag, 12.00Uhr zu beseitigen, das hei ß t, zu sammeln, abzufahren und fachgerecht zu entsorgen. Nach dem w ö chentlichen Einsatz, jedoch sp ä testens Freitags, ist die Baustelle besenrein und frei von Verunreinigungen (z. B. Putz-, M ö rtel-, Stein-, Ziegel- und Betonresten etc) zu verlassen. Container zur Entsorgung aller o. g. Materialien werden vom Auftraggeber nicht gestellt. F ü r ordnungsgem äß e Trennung und den Abtransport dieser Stoffe ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Sind Verunreinigungen vom AN innerhalb dieser Vertragsfrist nicht beseitigt, ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen und im Falle des fruchtlosen Verstreichens dieser Nachricht die Verunreinigungen selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Die nachgewiesenen Kosten hierf ü r tr ä gt der AN. Eine Entsorgungspauschale wird nicht mehr erhoben. Eigene Werbetafeln oder Hinweisschilder des Auftragnehmers auf der Baustelle sind untersagt und werden ggf. auf Kosten des Nachunternehmers entsorgt
Auftrags LV Trockenbauarbeiten
11 Trockenbauarbeiten
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Trockenbauarbeiten
Die angebotenen Einheitspreise gelten für das Jahr 2026, sowie darüber hinaus bis auf Die angebotenen Einheitspreise gelten f ü r das Jahr 2026, sowie dar ü ber hinaus bis auf Widerruf, f ü r alle Baustellen der Matthias Wand Massivhaus GmbH      und      Wand Wohnbau GmbH mit Sitz in 99084 Erfurt, Anger 23. Die Baustellen befinden sich in den Lankreisen: - Pfaffenhofen a.d.Ilm - Freising - Erding - Dachau - F ü rstenfeldbruck - M ü nchen - Starnberg - Ebersberg - Rosenheim und angrenzend sowie Stadt M ü nchen. Bitte Landkreise f ü r die keine Ausf ü hrung angeboten wird streichen.
Die angebotenen Einheitspreise gelten für das Jahr 2026, sowie darüber hinaus bis auf
Alle Arbeiten gemäß DIN 18340. Alle Arbeiten gem äß DIN 18340.
Alle Arbeiten gemäß DIN 18340.
11. 1 Trockenbauwände
11. 1
Trockenbauwände
11. 2 Dämmarbeiten
11. 2
Dämmarbeiten
11. 3 Beplankung
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Beplankung
Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt pauschal gem äß Endsumme, Baufortschritt und Zahlplan. Stundenzettel sind w ö chentlich bzw. innerhalb der n ä chsten drei Werktage der Folgewoche vom Bauleiter durch seine Unterschrift best ä tigen zu lassen, sp ä ter vorgetragene Stundenzettel werden nicht anerkannt und nicht verg ü tet. Dieses Auftrags-LV gilt nur in Verbindung mit dem zu schlie ß enden Bauvertrag. Wir best ä tigen hiermit verbindlich die Auftragsausf ü hrung wie angefordert. 06.04.2026 - 29.05.2026 sowie nach Abruf durch den Bauleiter Ort / Datum........................................ Unterschrift Auftragnehmer.................................................................
Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt pauschal gem äß Endsumme, Baufortschritt und Zahlplan.