Rohbauarbeiten - Lohnleistung
Kempten, Erweiterung Carl-von-Linde-Gymnasium
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08 BA1 MAUERARBEITEN DIN 18330
08
BA1 MAUERARBEITEN DIN 18330
Zusätzliche Technische Vorschriften Zusätzliche Technische Vorschriften Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Mauerwerk der Wände, Kamine, Pfeiler u. sonstige Bauteile in sämtl. Geschoßen in angegebenen Mörtel-Gruppen lot- u. fluchtgerecht im Verband herstellen; mit Vergütung für sämtliche Aussparungen und Schlitze aller Art u. Wiederverschließen derselben nach Plänen und Angaben der Bauführung, mit Zuschlag für das Ausmauern der Sparren, ohne Vergütung des Anlegens und Überdeckens der Fenster u. Tueröffnungen, Nischen etc., Stürze mit einer geringeren lichten Weite unter 1,40 m werden nicht gesondert verrechnet. Die Fensteranschläge und Wandabschlüsse sind gleich nach dem Mauern lotrecht mit Zementmörtel aufzuziehen. Die Fensteröffnungen sind unmittelbar sofort in der endgültigen Größe herzustellen. Sämtliche Mauern sind gleichzeitig hochzuziehen oder entsprechend abzutreppen. "Stockverzahnung" ist nicht zugelassen! Planziegelmauerwerk als mörtelfreie Stoßfugenverzahnung.
Zusätzliche Technische Vorschriften
Folgende Arbeiten werden nicht gesondert vergütet und Folgende Arbeiten werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren: - Steinschneidearbeiten vertikal bei Öffnungen, Richtungsänderungen horizontal bei Mehr- und Minderhöhen und Gebäudeecken/Wandknicken entsprechend der Gebäudegeometrie. - Ziegelfertigteilstürze bis zu einer lichten Breite von 1,385 m. - Schutz des Mauerwerks nach ATV DIN 18299, 4.1.10 Tag- wasser (vgl. Vortexte Aussenwände)
Folgende Arbeiten werden nicht gesondert vergütet und
BAUTEILE ZUR SYSTEMERGÄNZUNG: BAUTEILE ZUR SYSTEMERGÄNZUNG: Bei der Beschreibung von Wänden werden darin enthaltene Bauteile zur Systemergänzung übermessen - wie z.B. Fensterstürze. Der Mehraufwand zum Einbau der Bauteile zur Systemergänzung (in der Regel andere Materialkosten) ist besonders zu beschreiben. Bei einem Vergleich mit Musterbauteilen oder auch von bestehenden Bauwerken ist zu berücksichtigen, dass die Herstellbedingungen und Beurteilungskriterien vergleichbar sein müssen, z.B. Steinabmessungen, Mörtelart, Verarbeitung und Nachbehandlung des Mauerwerks. Sicht- und Verblendflächen sind nach Fertigstellung aus angemessener Entfernung, unter Berücksichtigung von Flächengröße und Bauwerkstyp zu beurteilen. So sollte z.B. so verfahren werden, dass Industriesichtflächen in einem Gebäude bei der Beurteilung aus geringerem Abstand betrachtet werden als die Ansichtsflächen eines Hausgiebels oder größerer zusammenhängender Wandscheiben. Erforderliche Paßsteine oder Giebelsteine sind mit einer Steinsäge zu schneiden. Gemauerte nichttragende Wände sind mit einer Fuge zwischen Wand und Decke auszuführen, damit keine Lasten durch Deckendurchbiegung eingeleitet werden. Fugendicke nach Angabe der Bauleitung. Die Angabe der Steinrohdichteklasse erfolgt in kg/dm³, die Steinfestigkeitsklasse in N/mm²
BAUTEILE ZUR SYSTEMERGÄNZUNG:
1) BAU BG 1)  BAU BG Das Versetzen von Steinen mit einem Gewicht von über 25 kg pro Stein (s. BauBG) ist mit Hilfe eines Versetzgeräten vorzunehmen. Die Kosten sind im Preis einzukalkulieren. 2) STUMPFSTOßTECHNIK Die Wandanschlüsse der  Außen- und Innenwände (Außenwände  NICHT im Stumpfstoß) können in der bewährten Stumpfstoßtechnik ausführen werden. Die Ausführung erfolgt mit Edelstahlankern konstruktiv bzw. nach statischem Nachweis  in jeder Lagerfuge. Die Anschlussfugen sind mit Mörtel kraftschlüssig und vollflächig auszuführen. Stumpfstöße stellen eine Erleichterung für den Verarbeiter dar und werden nicht gesondert vergütet. 3) Nachträgliches Herstellen von Durchbrüchen, Schlitzen usw. Die Bestimmungen der DIN 1053 - Teil 1 sind zu beachten. Nachträglich herzustellende Durchbrüche, Schlitze, Aussparungen, Öffnungen usw. sind erschütterungsfrei, mit geeignetem Spezialwerkzeug (z.B. Mauerfräse, Kernbohrgerät, Schneidegerät usw.) herzustellen. 5) WITTERUNGSBEDINGTE SCHUTZMAßNAHMEN (MAUERWERKSBAU) Grundsätzlich sind für Arbeiten bei Frost (+5 Grad) keine Tausalze oder Frostschutzmittel zu verwenden, da diese Mittel das Mauerwerk schädigen können. Gemäß DIN 1053 darf Mauerwerk bei Frost nur unter besonderen Schutzmaßnahmen ausgeführt werden. Gefrorene Baustoffe dürfen nicht verwendet werden. Frisches Mauerwerk ist vor Frost rechtzeitig zu schützen, z.B. durch Abdecken. Für Arbeiten bei Frost sind die Bestimmungen der DIN 1053-1 und die VOB Teil C. DIN 18330 zu beachten. Teile von Mauerwerk die durch Frost oder anderen Einflüsse beschädigt sind, sind vor dem Weiterbau abzutragen. Auf gefrorenem Mauerwerk darf nicht weitergemauert werden. Das Mauern bei Frost bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Sonstige Schutzmaßnahmen Offenen MW-Kronen sind arbeitstäglich vor Regen und Feuchtigkeit zu schützen - Schutz vor Niederschlag und sind lt. VOB Teil C DIN 18299 4.1.10 Nebenleistung - siehe auch Vortext zusätzl. Techn. Vorschriften Aussenwände unten Sicht- und Verblendmauerwerk ist abzudecken, um Auswaschungen durch Regen zu verhindern. Auch vor starker Sonneneinstrahlung und frühzeitiger Austrocknung durch Wind ist Mauerwerk grundsätzlich zu schützen, gegebenenfalls nachzunässen. Freistehende Wände, Pfeiler und ähnliches sind gegebenenfalls vorübergehend durch eine geeignete Abfangkonstruktion zu sichern. Das gleiche gilt für längere Arbeitsunterbrechungen.
1) BAU BG
08.01 AUSSENWÄNDE
08.01
AUSSENWÄNDE
08.02 INNENWÄNDE
08.02
INNENWÄNDE
08.03 WANDDURCHBRÜCHE, -SCHLITZE, -AUSSPARUNGEN
08.03
WANDDURCHBRÜCHE, -SCHLITZE, -AUSSPARUNGEN
08.04 ÖFFNUNGEN IN MAUERWERK
08.04
ÖFFNUNGEN IN MAUERWERK
09 BA0 MAUERARBEITEN DIN 18330 BA0
09
BA0 MAUERARBEITEN DIN 18330 BA0
Zusätzliche technische Vorschriften Zusätzliche technische Vorschriften siehe BA1 MAUERARBEITEN DIN 18330
Zusätzliche technische Vorschriften
09.01 AUSSENWÄNDE
09.01
AUSSENWÄNDE
09.02 INNENWÄNDE
09.02
INNENWÄNDE
09.03 WANDDURCHBRÜCHE, -SCHLITZE, -AUSSPARUNGEN
09.03
WANDDURCHBRÜCHE, -SCHLITZE, -AUSSPARUNGEN
10 BA1 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18 331
10
BA1 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18 331
Zusätzliche technische Vorschriften Zusätzliche technische Vorschriften Allgemeines Der Bieter garantiert mit der Abgabe des Angebotes, daß er die in den Vorschriften geforderten Erfahrungen in der Ausführung von Beton- und Stahlbetonbauwerken besitzt und daß er für die Ausführung der ausgeschriebenen Betongüteklassen zugelassen ist. Der Bieter hat für die angebotenen Fabrikate alle Nachweise bis hin zur Prüfstatik vorzulegen. Der Bewehrungsstahl wird, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, in gesonderten Positionen erfaßt. Bewehrungsabnahme: Der AN hat für die Ausführung aller Bewehrungsarbeiten eine qualifizierte, deutsch sprechende Fachkraft zu betrauen, welche Ansprechpartner für den Statiker ist. Vor dem Betonieren aller Stahlbetonkonstruktionen, auch Massivdecken, ist die Armierung durch den Statiker abnehmen zu lassen. Die statische Berechnung, Konstruktion- und Bewehrungsspläne werden für die laut  LV vorgesehene Bauausführung durch das beautragte Ing.-Büro für Tragwerksplanung und Statik geliefert und von diesem die Bewehrungsabnahme durchgeführt. Schweißen: Sämtliche tragenden Schweißverbindungen sind vor dem Aufbringen des  Korrossionsschutzes durch die Bauleitung abnehmen zu lassen. Für sämtliche Schweißarbeiten ist der "Kleine Schweißnachweis" nach DIN 18800 T7, mit der erweiterten Zulassung für das Schweißen von Kopfbolzen und Betonstählen erforderlich. Der AN hat eine Kopie des entsprechenden Befähigungsnachweises bei Auftragserteilung der Bauleitung vorzulegen. Stahlgüte: Sämtliche Stahlbauteile werden in der Stahlgüte S235 sonst laut Positionsplan ausgeführt.
Zusätzliche technische Vorschriften
Eigenverantwortlich durchzuführende Schutzmaßnahmen Eigenverantwortlich durchzuführende Schutzmaßnahmen (bei großer Kälte bzw. Hitze) nach dem Betoniervorgang sind Leistungsbestandteil und in die EP einzukalkulieren. Eingelegte Wärmedämmung in Betonbauteilen ist inkl. der ausreichenden Rückanker zum Beton fugendicht einzubauen.
Eigenverantwortlich durchzuführende Schutzmaßnahmen
10.01 STAHLBETON, ORTBETON FUNDAMENTE
10.01
STAHLBETON, ORTBETON FUNDAMENTE
10.02 BODENPLATTEN
10.02
BODENPLATTEN
10.03 WU KONZEPT
10.03
WU KONZEPT
10.04 STAHLBETONWÄNDE ALS ORTBETON usw.,
10.04
STAHLBETONWÄNDE ALS ORTBETON usw.,
10.05 STAHLBETONSTÜTZEN, -STEGE, -BALKEN ALS
10.05
STAHLBETONSTÜTZEN, -STEGE, -BALKEN ALS
10.06 STAHLBETONUNTERZÜGE, -ÜBERZÜGE ALS
10.06
STAHLBETONUNTERZÜGE, -ÜBERZÜGE ALS
10.07 STAHLBETONDECKEN
10.07
STAHLBETONDECKEN
10.08 DECKENDURCHBRÜCHE, WANDDURCHBRÜCHE,
10.08
DECKENDURCHBRÜCHE, WANDDURCHBRÜCHE,
10.09 TREPPENLAUF
10.09
TREPPENLAUF
10.10 STAHLBETONSTÜTZWÄNDE UND -BRÜCKE
10.10
STAHLBETONSTÜTZWÄNDE UND -BRÜCKE
11 BA0 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18 331
11
BA0 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18 331
Zusätzliche technische Vorschriften Zusätzliche technische Vorschriften siehe BA1 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18 331
Zusätzliche technische Vorschriften
11.01 STAHLBETONWÄNDE ALS ORTBETON usw.,
11.01
STAHLBETONWÄNDE ALS ORTBETON usw.,
11.02 STAHLBETONSTÜTZEN, -STEGE, -BALKEN ALS
11.02
STAHLBETONSTÜTZEN, -STEGE, -BALKEN ALS
11.03 DECKENDURCHBRÜCHE, WANDDURCHBRÜCHE,
11.03
DECKENDURCHBRÜCHE, WANDDURCHBRÜCHE,
12 BA1 STAHLPOSITIONEN laut Statik
12
BA1 STAHLPOSITIONEN laut Statik
Bewehrungsstahl Bewehrungsstahl
Bewehrungsstahl
Sonstige statische Verbindungsmittel Sonstige statische Verbindungsmittel
Sonstige statische Verbindungsmittel
Arbeits- und Dehnungsfugenbänder Arbeits- und Dehnungsfugenbänder Einbau von Fugenbändern zur druckwasserhaltenden Überbrückung von Arbeits- und Dehnungsfugen, inkl. aller zusätzlich erforderlichen Arbeiten, Zubehörteile (wie z.B. Haltebügel, Abschalelemente, Verschweissungen etc.) die zum fachgerechten Einbau erforderlich werden. Insbesondere die Erschwernis bei der Herstellung der Abschalungen ist hier einzukalkulieren.
Arbeits- und Dehnungsfugenbänder
12.01 BAUSTAHL
12.01
BAUSTAHL
12.02 Dübelleisten
12.02
Dübelleisten
12.03 Thermische Trennung - Isokörbe
12.03
Thermische Trennung - Isokörbe
12.04 Nachträgliche Bewehrungsanschlüsse
12.04
Nachträgliche Bewehrungsanschlüsse
12.05 Sonstige statische Verbindungsmittel
12.05
Sonstige statische Verbindungsmittel
13 BA0 STAHLPOSITIONEN laut Statik
13
BA0 STAHLPOSITIONEN laut Statik
Zusätzliche technische Vorschriften Zusätzliche technische Vorschriften siehe BA1Stahlpositionen laut Statik
Zusätzliche technische Vorschriften
13.01 BAUSTAHL
13.01
BAUSTAHL
13.02 Stahlstürze
13.02
Stahlstürze
14 BA1 ABDICHTUNGSARBEITEN
14
BA1 ABDICHTUNGSARBEITEN
14.01 ABDICHTUNGSARBEITEN NACH DIN 18533-1: 2023-10
14.01
ABDICHTUNGSARBEITEN NACH DIN 18533-1: 2023-10
16 ROHBAUARBEITEN FÜR ELEKTRO
16
ROHBAUARBEITEN FÜR ELEKTRO
16.02 ELT Hauseinführungen-Grundleitungen
16.02
ELT Hauseinführungen-Grundleitungen
17 BA0 - Vorbereitende Maßnahmen für alle Bauabschnitte
17
BA0 - Vorbereitende Maßnahmen für alle Bauabschnitte
17.02 ELT Hauseinführungen-Grundleitungen-Außenbeleuchtung
17.02
ELT Hauseinführungen-Grundleitungen-Außenbeleuchtung
18 AUSSENANLAGE
18
AUSSENANLAGE
18.03 TREPPENANLAGE FREIANLAGEN OSTSEITE ERWEITERUNGSBAU ZWISCHEN ERWEITERUNGSBAU UND OSTBAU SÜD
18.03
TREPPENANLAGE FREIANLAGEN OSTSEITE ERWEITERUNGSBAU ZWISCHEN ERWEITERUNGSBAU UND OSTBAU SÜD
19 REGIE- UND STUNDENLOHNARBEITEN
19
REGIE- UND STUNDENLOHNARBEITEN
19.01 STUNDENLOHNARBEITEN
19.01
STUNDENLOHNARBEITEN
20 Kranfahrer
20
Kranfahrer
20.01
20.01