08 BA1 MAUERARBEITEN DIN 18330
BA1 MAUERARBEITEN DIN 18330
Zusätzliche Technische Vorschriften Zusätzliche Technische Vorschriften
Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen
abgegolten.
Mauerwerk der Wände, Kamine, Pfeiler
u. sonstige Bauteile in sämtl. Geschoßen in angegebenen
Mörtel-Gruppen lot- u. fluchtgerecht im Verband
herstellen; mit Vergütung für sämtliche Aussparungen
und Schlitze aller Art u. Wiederverschließen derselben
nach Plänen und Angaben der Bauführung, mit Zuschlag
für das Ausmauern der Sparren, ohne Vergütung des
Anlegens und Überdeckens der Fenster u. Tueröffnungen,
Nischen etc., Stürze mit einer geringeren lichten Weite
unter 1,40 m werden nicht gesondert verrechnet.
Die Fensteranschläge und Wandabschlüsse
sind gleich nach dem Mauern lotrecht mit Zementmörtel
aufzuziehen. Die Fensteröffnungen sind unmittelbar
sofort in
der endgültigen Größe herzustellen. Sämtliche Mauern
sind
gleichzeitig hochzuziehen oder entsprechend
abzutreppen. "Stockverzahnung" ist nicht zugelassen!
Planziegelmauerwerk als mörtelfreie
Stoßfugenverzahnung.
Zusätzliche Technische Vorschriften
Folgende Arbeiten werden nicht gesondert vergütet und Folgende Arbeiten werden nicht gesondert vergütet und
sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren:
- Steinschneidearbeiten vertikal bei Öffnungen,
Richtungsänderungen
horizontal bei Mehr- und Minderhöhen und
Gebäudeecken/Wandknicken entsprechend der
Gebäudegeometrie.
- Ziegelfertigteilstürze bis zu einer lichten Breite
von 1,385 m.
- Schutz des Mauerwerks nach ATV DIN 18299, 4.1.10 Tag-
wasser (vgl. Vortexte Aussenwände)
Folgende Arbeiten werden nicht gesondert vergütet und
BAUTEILE ZUR SYSTEMERGÄNZUNG: BAUTEILE ZUR SYSTEMERGÄNZUNG:
Bei der Beschreibung von Wänden werden darin enthaltene
Bauteile zur Systemergänzung übermessen - wie z.B.
Fensterstürze. Der Mehraufwand zum Einbau der Bauteile
zur Systemergänzung (in der Regel andere
Materialkosten) ist besonders zu beschreiben.
Bei einem Vergleich mit Musterbauteilen oder auch von
bestehenden Bauwerken ist zu berücksichtigen, dass die
Herstellbedingungen und Beurteilungskriterien
vergleichbar sein müssen, z.B. Steinabmessungen,
Mörtelart, Verarbeitung und Nachbehandlung des
Mauerwerks. Sicht- und Verblendflächen sind nach
Fertigstellung aus angemessener Entfernung, unter
Berücksichtigung von Flächengröße und Bauwerkstyp zu
beurteilen. So sollte z.B. so verfahren werden, dass
Industriesichtflächen in einem Gebäude bei der
Beurteilung aus geringerem Abstand betrachtet werden
als die Ansichtsflächen eines Hausgiebels oder größerer
zusammenhängender Wandscheiben.
Erforderliche Paßsteine oder Giebelsteine sind mit
einer Steinsäge zu schneiden.
Gemauerte nichttragende Wände sind mit einer Fuge
zwischen Wand und Decke auszuführen, damit keine Lasten
durch Deckendurchbiegung eingeleitet werden. Fugendicke
nach Angabe der Bauleitung.
Die Angabe der Steinrohdichteklasse erfolgt in kg/dm³,
die Steinfestigkeitsklasse in N/mm²
BAUTEILE ZUR SYSTEMERGÄNZUNG:
1) BAU BG 1) BAU BG
Das Versetzen von Steinen mit einem Gewicht von über 25
kg pro Stein (s. BauBG) ist mit Hilfe eines
Versetzgeräten vorzunehmen. Die Kosten sind im Preis
einzukalkulieren.
2) STUMPFSTOßTECHNIK
Die Wandanschlüsse der Außen- und Innenwände
(Außenwände NICHT im Stumpfstoß) können in der
bewährten Stumpfstoßtechnik ausführen werden. Die
Ausführung erfolgt mit Edelstahlankern konstruktiv bzw.
nach statischem Nachweis in jeder Lagerfuge. Die
Anschlussfugen sind mit Mörtel kraftschlüssig und
vollflächig auszuführen.
Stumpfstöße stellen eine Erleichterung für den
Verarbeiter dar und werden nicht gesondert vergütet.
3) Nachträgliches Herstellen von Durchbrüchen,
Schlitzen usw.
Die Bestimmungen der DIN 1053 - Teil 1 sind zu
beachten. Nachträglich herzustellende Durchbrüche,
Schlitze, Aussparungen, Öffnungen usw. sind
erschütterungsfrei, mit geeignetem Spezialwerkzeug
(z.B. Mauerfräse, Kernbohrgerät, Schneidegerät usw.)
herzustellen.
5) WITTERUNGSBEDINGTE SCHUTZMAßNAHMEN (MAUERWERKSBAU)
Grundsätzlich sind für Arbeiten bei Frost (+5 Grad)
keine Tausalze oder Frostschutzmittel zu verwenden, da
diese Mittel das Mauerwerk schädigen können. Gemäß DIN
1053 darf Mauerwerk bei Frost nur unter besonderen
Schutzmaßnahmen ausgeführt werden. Gefrorene Baustoffe
dürfen nicht verwendet werden. Frisches Mauerwerk ist
vor Frost rechtzeitig zu schützen, z.B. durch Abdecken.
Für Arbeiten bei Frost sind die Bestimmungen der DIN
1053-1 und die VOB Teil C. DIN 18330 zu beachten. Teile
von Mauerwerk die durch Frost oder anderen Einflüsse
beschädigt sind, sind vor dem Weiterbau abzutragen. Auf
gefrorenem Mauerwerk darf nicht weitergemauert werden.
Das Mauern bei Frost bedarf der Zustimmung des
Auftraggebers.
Sonstige Schutzmaßnahmen
Offenen MW-Kronen sind arbeitstäglich vor Regen und
Feuchtigkeit zu schützen - Schutz vor Niederschlag und
sind lt. VOB Teil C DIN 18299 4.1.10 Nebenleistung
- siehe auch Vortext zusätzl. Techn. Vorschriften
Aussenwände unten
Sicht- und Verblendmauerwerk ist abzudecken, um
Auswaschungen durch Regen zu verhindern. Auch vor
starker Sonneneinstrahlung und frühzeitiger
Austrocknung durch Wind ist Mauerwerk grundsätzlich zu
schützen, gegebenenfalls nachzunässen. Freistehende
Wände, Pfeiler und ähnliches sind gegebenenfalls
vorübergehend durch eine geeignete Abfangkonstruktion
zu sichern. Das gleiche gilt für längere
Arbeitsunterbrechungen.
08.01 AUSSENWÄNDE
08.02 INNENWÄNDE
08.03 WANDDURCHBRÜCHE, -SCHLITZE,
-AUSSPARUNGEN
WANDDURCHBRÜCHE, -SCHLITZE,
-AUSSPARUNGEN
08.04 ÖFFNUNGEN IN MAUERWERK
09 BA0 MAUERARBEITEN DIN 18330 BA0
BA0 MAUERARBEITEN DIN 18330 BA0
Zusätzliche technische Vorschriften Zusätzliche technische Vorschriften
siehe BA1 MAUERARBEITEN DIN 18330
Zusätzliche technische Vorschriften
09.01 AUSSENWÄNDE
09.02 INNENWÄNDE
09.03 WANDDURCHBRÜCHE, -SCHLITZE,
-AUSSPARUNGEN
WANDDURCHBRÜCHE, -SCHLITZE,
-AUSSPARUNGEN
10 BA1 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18
331
BA1 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18
331
Zusätzliche technische Vorschriften Zusätzliche technische Vorschriften
Allgemeines
Der Bieter garantiert mit der Abgabe des Angebotes, daß
er die in den Vorschriften geforderten Erfahrungen in
der Ausführung von Beton- und Stahlbetonbauwerken
besitzt und daß er für die Ausführung der
ausgeschriebenen Betongüteklassen zugelassen ist.
Der Bieter hat für die angebotenen Fabrikate alle
Nachweise bis hin zur Prüfstatik vorzulegen.
Der Bewehrungsstahl wird, wenn nicht ausdrücklich
anders beschrieben, in gesonderten Positionen erfaßt.
Bewehrungsabnahme: Der AN hat für die Ausführung aller
Bewehrungsarbeiten eine qualifizierte, deutsch
sprechende Fachkraft zu betrauen, welche
Ansprechpartner für den Statiker ist.
Vor dem Betonieren aller Stahlbetonkonstruktionen, auch
Massivdecken, ist die Armierung durch den Statiker
abnehmen zu lassen.
Die statische Berechnung, Konstruktion- und
Bewehrungsspläne werden für die laut LV vorgesehene
Bauausführung durch das beautragte Ing.-Büro für
Tragwerksplanung und Statik geliefert und von diesem
die Bewehrungsabnahme durchgeführt.
Schweißen: Sämtliche tragenden Schweißverbindungen sind
vor dem Aufbringen des Korrossionsschutzes durch die
Bauleitung abnehmen zu lassen. Für sämtliche
Schweißarbeiten ist der "Kleine Schweißnachweis" nach
DIN 18800 T7, mit der erweiterten Zulassung für das
Schweißen von Kopfbolzen und Betonstählen erforderlich.
Der AN hat eine Kopie des entsprechenden
Befähigungsnachweises bei Auftragserteilung der
Bauleitung vorzulegen.
Stahlgüte: Sämtliche Stahlbauteile werden in der
Stahlgüte S235 sonst laut Positionsplan ausgeführt.
Zusätzliche technische Vorschriften
Eigenverantwortlich durchzuführende Schutzmaßnahmen Eigenverantwortlich durchzuführende Schutzmaßnahmen
(bei großer Kälte bzw. Hitze) nach dem Betoniervorgang
sind Leistungsbestandteil und in die EP
einzukalkulieren.
Eingelegte Wärmedämmung in Betonbauteilen ist inkl. der
ausreichenden Rückanker zum Beton fugendicht
einzubauen.
Eigenverantwortlich durchzuführende Schutzmaßnahmen
10.01 STAHLBETON, ORTBETON FUNDAMENTE
STAHLBETON, ORTBETON FUNDAMENTE
10.02 BODENPLATTEN
10.03 WU KONZEPT
10.04 STAHLBETONWÄNDE ALS ORTBETON usw.,
STAHLBETONWÄNDE ALS ORTBETON usw.,
10.05 STAHLBETONSTÜTZEN, -STEGE, -BALKEN ALS
STAHLBETONSTÜTZEN, -STEGE, -BALKEN ALS
10.06 STAHLBETONUNTERZÜGE, -ÜBERZÜGE ALS
STAHLBETONUNTERZÜGE, -ÜBERZÜGE ALS
10.07 STAHLBETONDECKEN
10.08 DECKENDURCHBRÜCHE, WANDDURCHBRÜCHE,
DECKENDURCHBRÜCHE, WANDDURCHBRÜCHE,
10.09 TREPPENLAUF
10.10 STAHLBETONSTÜTZWÄNDE UND -BRÜCKE
STAHLBETONSTÜTZWÄNDE UND -BRÜCKE
11 BA0 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18
331
BA0 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18
331
Zusätzliche technische Vorschriften Zusätzliche technische Vorschriften
siehe BA1 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18 331
Zusätzliche technische Vorschriften
11.01 STAHLBETONWÄNDE ALS ORTBETON usw.,
STAHLBETONWÄNDE ALS ORTBETON usw.,
11.02 STAHLBETONSTÜTZEN, -STEGE, -BALKEN ALS
STAHLBETONSTÜTZEN, -STEGE, -BALKEN ALS
11.03 DECKENDURCHBRÜCHE, WANDDURCHBRÜCHE,
DECKENDURCHBRÜCHE, WANDDURCHBRÜCHE,
12 BA1 STAHLPOSITIONEN laut Statik
BA1 STAHLPOSITIONEN laut Statik
Bewehrungsstahl Bewehrungsstahl
Sonstige statische Verbindungsmittel Sonstige statische Verbindungsmittel
Sonstige statische Verbindungsmittel
Arbeits- und Dehnungsfugenbänder Arbeits- und Dehnungsfugenbänder
Einbau von Fugenbändern zur druckwasserhaltenden Überbrückung von
Arbeits- und Dehnungsfugen, inkl. aller zusätzlich erforderlichen Arbeiten, Zubehörteile (wie z.B. Haltebügel, Abschalelemente, Verschweissungen etc.) die zum fachgerechten Einbau erforderlich werden. Insbesondere die Erschwernis bei der Herstellung der Abschalungen ist hier einzukalkulieren.
Arbeits- und Dehnungsfugenbänder
12.01 BAUSTAHL
12.02 Dübelleisten
12.03 Thermische Trennung - Isokörbe
Thermische Trennung - Isokörbe
12.04 Nachträgliche Bewehrungsanschlüsse
Nachträgliche Bewehrungsanschlüsse
12.05 Sonstige statische Verbindungsmittel
Sonstige statische Verbindungsmittel
13 BA0 STAHLPOSITIONEN laut Statik
BA0 STAHLPOSITIONEN laut Statik
Zusätzliche technische Vorschriften Zusätzliche technische Vorschriften
siehe BA1Stahlpositionen laut Statik
Zusätzliche technische Vorschriften
13.01 BAUSTAHL
13.02 Stahlstürze
14 BA1 ABDICHTUNGSARBEITEN
14.01 ABDICHTUNGSARBEITEN NACH DIN 18533-1: 2023-10
ABDICHTUNGSARBEITEN NACH DIN 18533-1: 2023-10
16 ROHBAUARBEITEN FÜR ELEKTRO
ROHBAUARBEITEN FÜR ELEKTRO
16.02 ELT Hauseinführungen-Grundleitungen
ELT Hauseinführungen-Grundleitungen
17 BA0 - Vorbereitende Maßnahmen für alle Bauabschnitte
BA0 - Vorbereitende Maßnahmen für alle Bauabschnitte
17.02 ELT Hauseinführungen-Grundleitungen-Außenbeleuchtung
ELT Hauseinführungen-Grundleitungen-Außenbeleuchtung
18 AUSSENANLAGE
18.03 TREPPENANLAGE FREIANLAGEN OSTSEITE ERWEITERUNGSBAU ZWISCHEN ERWEITERUNGSBAU UND OSTBAU SÜD
TREPPENANLAGE FREIANLAGEN OSTSEITE ERWEITERUNGSBAU ZWISCHEN ERWEITERUNGSBAU UND OSTBAU SÜD
19 REGIE- UND STUNDENLOHNARBEITEN
REGIE- UND STUNDENLOHNARBEITEN
19.01 STUNDENLOHNARBEITEN
20 Kranfahrer
20.01