To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
08 Maurerarbeiten
08
Maurerarbeiten
Zusätzliche Technische Vorschriften Zusätzliche Technische Vorschriften
Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen
abgegolten.
Mauerwerk der Wände, Kamine, Pfeiler
u. sonstige Bauteile in sämtl. Geschoßen in angegebenen
Mörtel-Gruppen lot- u. fluchtgerecht im Verband
herstellen; mit Vergütung für sämtliche Aussparungen
und Schlitze aller Art u. Wiederverschließen derselben
nach Plänen und Angaben der Bauführung, mit Zuschlag
für das Ausmauern der Sparren, ohne Vergütung des
Anlegens und Überdeckens der Fenster u. Tueröffnungen,
Nischen etc., Stürze mit einer geringeren lichten Weite
unter 1,40 m werden nicht gesondert verrechnet.
Die Fensteranschläge und Wandabschlüsse
sind gleich nach dem Mauern lotrecht mit Zementmörtel
aufzuziehen. Die Fensteröffnungen sind unmittelbar
sofort in
der endgültigen Größe herzustellen. Sämtliche Mauern
sind
gleichzeitig hochzuziehen oder entsprechend
abzutreppen. "Stockverzahnung" ist nicht zugelassen!
Planziegelmauerwerk als mörtelfreie
Stoßfugenverzahnung.
Zusätzliche Technische Vorschriften
Folgende Arbeiten werden nicht gesondert vergütet und Folgende Arbeiten werden nicht gesondert vergütet und
sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren:
- Steinschneidearbeiten vertikal bei Öffnungen,
Richtungsänderungen
horizontal bei Mehr- und Minderhöhen und
Gebäudeecken/Wandknicken entsprechend der
Gebäudegeometrie.
- Ziegelfertigteilstürze bis zu einer lichten Breite
von 1,385 m.
- Schutz des Mauerwerks nach ATV DIN 18299, 4.1.10 Tag-
wasser (vgl. Vortexte Aussenwände)
Folgende Arbeiten werden nicht gesondert vergütet und
BAUTEILE ZUR SYSTEMERGÄNZUNG: BAUTEILE ZUR SYSTEMERGÄNZUNG:
Bei der Beschreibung von Wänden werden darin enthaltene
Bauteile zur Systemergänzung übermessen - wie z.B.
Fensterstürze. Der Mehraufwand zum Einbau der Bauteile
zur Systemergänzung (in der Regel andere
Materialkosten) ist besonders zu beschreiben.
Bei einem Vergleich mit Musterbauteilen oder auch von
bestehenden Bauwerken ist zu berücksichtigen, dass die
Herstellbedingungen und Beurteilungskriterien
vergleichbar sein müssen, z.B. Steinabmessungen,
Mörtelart, Verarbeitung und Nachbehandlung des
Mauerwerks. Sicht- und Verblendflächen sind nach
Fertigstellung aus angemessener Entfernung, unter
Berücksichtigung von Flächengröße und Bauwerkstyp zu
beurteilen. So sollte z.B. so verfahren werden, dass
Industriesichtflächen in einem Gebäude bei der
Beurteilung aus geringerem Abstand betrachtet werden
als die Ansichtsflächen eines Hausgiebels oder größerer
zusammenhängender Wandscheiben.
Erforderliche Paßsteine oder Giebelsteine sind mit
einer Steinsäge zu schneiden.
Gemauerte nichttragende Wände sind mit einer Fuge
zwischen Wand und Decke auszuführen, damit keine Lasten
durch Deckendurchbiegung eingeleitet werden. Fugendicke
nach Angabe der Bauleitung.
Die Angabe der Steinrohdichteklasse erfolgt in kg/dm³,
die Steinfestigkeitsklasse in N/mm²
BAUTEILE ZUR SYSTEMERGÄNZUNG:
1) BAU BG 1) BAU BG
Das Versetzen von Steinen mit einem Gewicht von über 25
kg pro Stein (s. BauBG) ist mit Hilfe eines
Versetzgeräten vorzunehmen. Die Kosten sind im Preis
einzukalkulieren.
2) STUMPFSTOßTECHNIK
Die Wandanschlüsse der Außen- und Innenwände
(Außenwände NICHT im Stumpfstoß) können in der
bewährten Stumpfstoßtechnik ausführen werden. Die
Ausführung erfolgt mit Edelstahlankern konstruktiv bzw.
nach statischem Nachweis in jeder Lagerfuge. Die
Anschlussfugen sind mit Mörtel kraftschlüssig und
vollflächig auszuführen.
Stumpfstöße stellen eine Erleichterung für den
Verarbeiter dar und werden nicht gesondert vergütet.
3) Nachträgliches Herstellen von Durchbrüchen,
Schlitzen usw.
Die Bestimmungen der DIN 1053 - Teil 1 sind zu
beachten. Nachträglich herzustellende Durchbrüche,
Schlitze, Aussparungen, Öffnungen usw. sind
erschütterungsfrei, mit geeignetem Spezialwerkzeug
(z.B. Mauerfräse, Kernbohrgerät, Schneidegerät usw.)
herzustellen.
5) WITTERUNGSBEDINGTE SCHUTZMAßNAHMEN (MAUERWERKSBAU)
Grundsätzlich sind für Arbeiten bei Frost (+5 Grad)
keine Tausalze oder Frostschutzmittel zu verwenden, da
diese Mittel das Mauerwerk schädigen können. Gemäß DIN
1053 darf Mauerwerk bei Frost nur unter besonderen
Schutzmaßnahmen ausgeführt werden. Gefrorene Baustoffe
dürfen nicht verwendet werden. Frisches Mauerwerk ist
vor Frost rechtzeitig zu schützen, z.B. durch Abdecken.
Für Arbeiten bei Frost sind die Bestimmungen der DIN
1053-1 und die VOB Teil C. DIN 18330 zu beachten. Teile
von Mauerwerk die durch Frost oder anderen Einflüsse
beschädigt sind, sind vor dem Weiterbau abzutragen. Auf
gefrorenem Mauerwerk darf nicht weitergemauert werden.
Das Mauern bei Frost bedarf der Zustimmung des
Auftraggebers.
Sonstige Schutzmaßnahmen
Offenen MW-Kronen sind arbeitstäglich vor Regen und
Feuchtigkeit zu schützen - Schutz vor Niederschlag und
sind lt. VOB Teil C DIN 18299 4.1.10 Nebenleistung
- siehe auch Vortext zusätzl. Techn. Vorschriften
Aussenwände unten
Sicht- und Verblendmauerwerk ist abzudecken, um
Auswaschungen durch Regen zu verhindern. Auch vor
starker Sonneneinstrahlung und frühzeitiger
Austrocknung durch Wind ist Mauerwerk grundsätzlich zu
schützen, gegebenenfalls nachzunässen. Freistehende
Wände, Pfeiler und ähnliches sind gegebenenfalls
vorübergehend durch eine geeignete Abfangkonstruktion
zu sichern. Das gleiche gilt für längere
Arbeitsunterbrechungen.
1) BAU BG
08.01 AUSSENWÄNDE
08.01
AUSSENWÄNDE
08.02 INNENWÄNDE
08.02
INNENWÄNDE
08.03 WANDDURCHBRÜCHE, -SCHLITZE,
-AUSSPARUNGEN
08.03
WANDDURCHBRÜCHE, -SCHLITZE,
-AUSSPARUNGEN
08.04 ÖFFNUNGEN IN MAUERWERK
08.04
ÖFFNUNGEN IN MAUERWERK
09 BA0 MAUERARBEITEN DIN 18330 BA0
09
BA0 MAUERARBEITEN DIN 18330 BA0
09.02 INNENWÄNDE
09.02
INNENWÄNDE
09.03 WANDDURCHBRÜCHE, -SCHLITZE,
-AUSSPARUNGEN
09.03
WANDDURCHBRÜCHE, -SCHLITZE,
-AUSSPARUNGEN