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Bill of Quantities
Code
Description
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Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Baubeschreibung/Vorbemerkung Globale Angaben zum Bauvorhaben:
Auftraggeber:
Siehe Deckblatt
Beschreibung des Bauvorhabens:
Das genannte Gebäude soll energetisch auf ein gem. der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) Effizienzhaus 55 EE mit einem erneuerbaren Energieanteil (EE) von mindestens 65% saniert werden.
Die energetische Modernisierung umfasst im wesentlichen folgende Maßnahmen:
Gerüststellung und Baustelleneinrichtung inkl. Bauzäune
Abbruch der alten Fassade bestehend aus asbesthaltigen Faserzementplatten
Vorsetzen einer neuen Fassade bestehend aus einer Holzunterkonstruktion mit Einblasdämmung
Verkleidung der Fassade mit vorgehängten Platten oder Verputzung der Fassade
Dämmung der Dächer aufdoppeln
Erstellung einer Kellerdeckendämmung
Austausch aller Fenster und Fenstertüren
Austausch der Hauseingangstüren
Malerarbeiten bzw. Trockenbauarbeiten in den Treppenhäuser
Verschluss der Balkone mit Faltbaren Fensterelementen
Maßnahmen an der Gebäudetechnik:
Erneuerung der Elektroinstallation
Umstellung der Heizung auf ein Niedertemperatursystem
Erneuerung der Nahwärmeleitungen auf dem Grundstück
Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach
Der zukünftige energetische Standard soll dem BEG-Effizienzhaus 55 EE entsprechen.
Angaben zur Örtlichkeit:
Anschrift der Baustelle:
Karl-Hintze-Weg 71-73
38104 Braunschweig
Lage des Grundstücks:
Der Gebäudekomplex befindet sich in einem Wohngebiet und ist um die Gebäude gut zugänglich. Die Gebäude werden über eine Nebenstraße erreicht, an dessen Ende die Parkplätze für die Bewohner liegen. Die Parkplätze sind gut ausgelastet, sodass die Parksituation als eher schlecht eingestuft wird. Das Gebäude liegt ungefähr 5 Meter von der Gehwegkante entfernt.
Anzahl und Höhe der Geschosse:
Die Wohnanlage besteht aus 3 miteinander verbundenen Gebäudekörpern. Die Gebäude sind 8-geschossig und voll unterkellert. Im Dachgeschoss befinden sich zusätzlich kleine Trockenräume und Technikflächen. Die Dächer sind Flachdächer und jedes der Gebäude verfügt über einen Aufzug.
Höhe bis Oberkante Attika: ca. 23,90 m
Art und Zustand des umzubauenden Bestandes:
Die Wohngebäude wurden 1971 errichtet.
In der vollflächigen Unterkellerung finden sich Mieterabstellräume, Fahrradkeller, Waschküchen, sowie Technikräume.
Die Beheizung erfolgt zentral aus dem Keller über eine Ölheizung. Die Keller der einzelnen Gebäude verfügen über einen zusätzlichen Außeneingang.
Besondere Umstände:
Die Gebäude sind bewohnt, die Regelarbeitszeit beträgt Mo.- Fr. 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Ausnahmen sind nur nach Absprache mit der Bauleitung zulässig. Diese sind schriftlich bei der Bauleitung zu stellen und nur nach schriftlicher Freigabe zulässig. Sie sind darüber hinaus so früh wie möglich anzuzeigen mindestens aber 5 Arbeitstage im Voraus.
Das Bauvorhaben soll in zwei Abschnitten durchgeführt werden, um die Belastung für die Anwohner zu reduzieren und einen flüssigen Bauablauf zu gewährleisten.
Termin und Fristen
Vorgesehener Beginn d. Baumaßnahme: gem. nachzureichenden Rahmenterminplan ca. April/Mai 2025
Einzelfristen gem. nachzureichenden Rahmenterminplan
Angaben zur Baustelle
Zufahrtmöglichkeiten:
Einschränkungen können sich aus geparkten Fahrzeugen ergeben. Gewichtsbeschränkungen nach StVo sind nicht bekannt.
Gerüste
Arbeitsgerüst als längenorientiertes Standgerüst, Mindestbreite der Belagsfläche 0,9 m
Gerüstgruppe 4
Höhenabstand der Gerüstlagen 2,0 m,
genutzte Gerüstlagen mit zusätzlichem Seitenschutz
Erstellen einer projektbezogenen Gerüststatik für vorgenannte Systemgerüste und Anbauteile
Statische Berechnung DIN EN 12811-1 einschl. evtl. erforderlicher Ausführungszeichnungen zum Standsicherheitsnachweis für nachfolgend beschriebenes Gerüst anfertigen sowie alle Unterlagen zum
Arbeitssicherheitsnachweis.
In 2-facher Ausfertigung auf Papier und 1-fach digital übergeben.
Baustrom
wird von AG gestellt
Bauwasser:
wird von AG gestellt
Lagerräume:
Es stehen keine Lagerräume oder Personalräume zur Verfügung. Eine WC-Anlage in ausreichender Anzahl wird vom AG vorgehalten und kann vom Auftragnehmer genutzt werden.
Lagerflächen im Außenbereich stehen auf dem Glände begrenzt zur Verfügung. Dem Auftragnehmer werden entsprechende eingezäunte Lagerflächen zur Verfügung gestellt. Die Lagerung von Baumaterialien oder Abbruchmaterialien ist nur in diesen eingezäunten Flächen erlaubt. Die Lagerflächen sind nach der Arbeitszeit wieder zu verschließen.
Allgemeine Angaben zur Ausführung
Die Beseitigung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12. ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Sofern die Behälter nicht mit einem Deckel verschließbar sind sind diese in den oben beschriebenen eingezäunten Aufstellflächen aufzustellen.
Es obliegt dem jeweiligen Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass Unbefugte keine Abfälle in diese Behälter füllen.
Baubeschreibung/Vorbemerkung
Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen
1. Zuschlags- und Bindefrist
Das Angebot ist vollständig in digitaler Form als unterschriebenes PDF-Format oder GEAB Angebotsdatei x84 bis zum genannten Abgabetermin beim Auftraggeber einzureichen.
Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist an sein Angebot gebunden.
Die Zuschlags- und Bindefrist endet 90 Tage nach dem Eröffnungstermin.
2. Art und Umfang der Leistung (zu VOB/B § 1)
Ausdrücklich erwähnt wird, daß die "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - VOB Teil C"; sowie "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - VOB Teil B, DIN 1961"; beide Bestandteil der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Vertragsbestandteil werden.
Mit Abgabe seines Angebotes bestätigt der Bieter, daß ihm die "Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Bauvertrag"; des Auftraggebers bekannt sind und von ihm anerkannt werden.
3. Vergütung (zu VOB/B § 2)
Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise bis Fertigstellung der Leistungen, Gleitklauseln können in besonderen Fällen vereinbart werden, beziehen sich jedoch nur auf Materialpreise.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Bauleistungen zum Pauschalpreis auf Einheitspreisbasis zu vergeben.
Ein Bauvertragsmuster liegt dem Leistungsverzeichnis zur Information bei.
4. Ausführungsunterlagen (zu VOB/B § 3)
Hauptachsen, Grenzen des zur Verfügung stehenden
Grundstückes werden dem Auftragnehmer
zur Verfügung gestellt.
5. Ausführung (zu VOB/B § 4)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und dem/der Auftraggeber/Bauleitung wöchentlich zu übergeben.
Der Auftragnehmer entsendet zu den turnusmäßigen sowie den außerordentlichen Baubesprechungen einen weisungsberechtigten Bauleiter.
Der Unternehmer stellt den Fachbauleiter gem. Landesbauordnung für die Ausführung seiner Leistungen.
Es muß davon ausgegangen werden, daß bauseitig kein Hubgerät (Kran, Aufzug etc.) vorgehalten wird. Ist ein Kran vorhanden, so ist direkt von dem Betreiber über eine Mitbenutzung zu verhandeln.
Sub- bzw. Nachunternehmer dürfen nur nach vorheriger und schriftlicher Zustimmung des AG/Bauleitung eingesetzt werden. Dieses ist bei Angebotsabgabe mitzuteilen.
Stellt der Bauherr ein Bauschild auf, dürfen eigene Firmenschilder nicht angebracht werden. Die Kosten für das gemeinsame Bauschild werden gem. den Auftragssummen anteilig auf die ausführenden Firmen umgelegt.
6. Ausführungsfristen (zu VOB/B § 5)
Baubeginn: gem. nachzureichenden Rahmenterminplan
Fertigstellung: gem. nachzureichenden Rahmenterminplan
Einzelfristen: gem. nachzureichenden Rahmenterminplan
Der Auftraggeber stellt einen Bauzeitenplan auf. Die Einzelfristen des Bauzeitenplanes sind verbindlich und werden Vertragsfristen.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe das zu bebauende Grundstück anzusehen und sich mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen.
Hinweise zur Ausschreibung
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der DIN-Vorschriften, als beschrieben.
Hierbei bedeutet Bauart: das Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung, inkl. Lieferung aller Stoffe, Materialien, Hilfsstoffe sowie aller Gerüste.
Abrechnungseinheiten sind wie folgt gekennzeichnet:
Pauschal = psch Centimeter = cm
Stück = St / Stck Meter = m
Stunde = h Quadratmeter = m²
Tag = d Kubikmeter = m³
Woche = Wo Kilogramm = kg
Monat = Mon Tonne = t
Besondere Vertragsbedingungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung