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Vorbemerkungen PROJEKT:
Mieterausbau Bryan Cave Leighton Paisner LLP (BCLP) im Objekt „Junghof“, Junghofstraße 22–26 / Neue Mainzer Straße 72, 60311 Frankfurt am Main sowie Neue Rothofstraße 13–19, 60313 Frankfurt am Main.
Bauherr/Vermieter: Tishman Speyer Junghof GmbH & Co. KG.
Auftraggeber: ConstructionX GmbH.
Mietbereich: gesamtes 5. OG sowie Bauteil 2 im 6. OG (ca. 2.908 m²) zzgl. Treppenraum BT 2 (5.–7. OG). Ausführung ab Januar 2027, Fertigstellung bis Ende September 2027.
GEGENSTAND:
Spachtel-, Anstrich- und Lackierarbeiten an neuen GK-Wänden und Bestandswänden, Stützen, Türen und Heizkörpern gemäß Farbkonzept, inkl. Schutzmaßnahmen und Acrylfugen.
Nicht enthalten: Wandfolierung, Metallkühldecke/Bandraster (LV Metalldecke), Fliesen (LV Fliesen).
FARBKONZEPT:
(Protokoll 21.10.2026, Wandverkleidungspläne)
Büros "Innen" entlang Innenhof grau Caparol 3D-System plus Saphir 25
Außenbüros beige Caparol 3D-System plus Siena 25
Akzentfarbe Gemeinschaftsküche 5.OG: Caparol 3D-System plus Saphir 50
Stützen, Nebenräume und Decken weiß (RAL 9016), Küchen/Nassbereiche Latex RAL 9016; Wiederholungsanstrich in Technik- und Nebenräumen. Farbtöne werden vor Ausführung als Musterfläche (ca. 1 m² je Farbton) angelegt und freigegeben.
GRUNDLAGEN:
Ausführungsplanung ConstructionX, Stand 04.11.2026 (Planliste vom 04.11.2026), insbesondere Wandverkleidungspläne 5. OG und 6. OG mit Farbangaben, Neubaupläne, Ansichten Küchen und Bäder.
Alle Mengen vor Ort prüfen; Abrechnung nach Aufmaß.
BESTANDSAUFNAHME (MATTERPORT): Der Bestand ist per 3D-Scan dokumentiert und kann vorab digital besichtigt werden. Link:
https://my.matterport.com/show/?m=fG5Ezi2Y93L
UNTERGRÜNDE:
Neue GK-Wände werden vom Trockenbauer in Q2 übergeben; Q3 und ggf. Vlies durch den Maler. Bestandswände sind verputzt bzw. GK, teilweise mit Dübellöchern, Klebe- und Kabelkanalresten (nach Rückbau). Untergründe sind vor Beginn zu prüfen; Bedenken schriftlich anmelden.
ARBEITSZEITEN/LOGISTIK:
Zugang 24/7 über Junghofstraße 24 (BT 2A), tägliche An-/Abmeldung bei der Bauleitung, Regelarbeitszeit 07:00–18:00 Uhr, lärmintensive Arbeiten (Schleifen mit Maschinen) nur Mo–Fr vor 09:00 und nach 19:00 Uhr. Transport über Aufzug BT 2A und BT 4A; Anlieferung Just-in-Time. Sprinkler bleibt aktiv, Rauchmelder sind bei Schleif-/Spritzarbeiten abzudecken (Koordination Bauleitung); Baustelle arbeitstäglich frei von Brandlasten. Nur emissionsarme Produkte (EC1/Blauer Engel). Treppenraum BT 2 ist Fluchtweg des Mieters im 7. OG und bleibt während der Arbeiten nutzbar.
Vorbemerkungen
Technische Vertragsbedingungen Für das Angebot und die Ausführung gelten alle zuständigen Normen und Vorschriften, Richtlinien, Bestimmungen und Verordnungen, die mit den Umbauarbeiten im Zusammenhang stehen. Es gilt die VOB Teil B/C, neueste Ausgabe. Ferner gelten die Herstellerrichtlinien, Zulassungen und Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände. Außerdem sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Die anbietenden/ beauftragten Leistungen verstehen sich für ein abnahmereifes und gebrauchstaugliches Werk inkl. dem Vorhalten sämtlicher Geräte, Gerüste, Werkzeuge, Bauhilfsstoffe, Transport- und Entsorgungsleistungen sowie alle weiteren erforderlichen Nebenleistungen. Grundsätzlich sind alle Maße am Bau zu nehmen, Unstimmigkeiten sind sofort mit der Bauleitung zu klären.Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen sind nicht bindend, jedoch Berechnungsgrundlage. Zeitpunkt und Umfang der Materialbestellung stehen im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen in Verantwortung des Auftragnehmers. Bei der Ausführung sind Abweichungen zur Planung zu vermeiden. Falls sie unumgänglich notwendig sind, sind sie nach mündlicher Erörterung mit dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben. Die Änderung bedarf jedoch der Genehmigung des Bauherren, der Fachplaner und der Bauleitung.
Die Dokumentationsunterlagen, sind mindestens 10 Werktage vor der Abnahme an den Auftraggeber digital zu übergeben, die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Vor Beginn der Arbeiten ist die Werk- und Montageplanung zur Prüfung und Freigabe an den Auftraggeber zu übergeben, die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Arbeiten dürfen vor der Freigabe der Werk- und Montageplanung durch den Auftraggeber nicht ausgeführt werden.
Die Abrechnung erfolgt nach Leistungsstand. Die Beauftragung für die hier Leistungen ist zur Zeit ein Aufmaß - Auftrag, kann aber in einem Pauschal - Vertrag erweitert werden.
Hier wird im Zuge einer monatlichen Leistungsbegehung ( Vorbereitung durch den AN ) mit der Bauleitung des Auftraggebers der Leistungsstand festgestellt.
Bei der Ausführung dürfen nur Materialien verwendet werden, die asbestfrei bzw. frei von PCB sind. Eine entsprechende Bescheinigung ist vom Auftragnehmer vorzulegen.
Für die Auswahl und die Verarbeitung der angebotenen Baustoffe sind folgende insbesondere Richtlinien und Empfehlungen zu beachten:
Verordnung über gefährliche Stoffe - Gefahrstoffverordnung Gefahrenstoff- Informationssystem der Berufsgenossenschaften techn. Richtlinien für Gefahrenstoffe TRGS 519 und TRGS 5 21
Ist der Einsatz von Gefahrstoffen (wie z. B. mineralfaser- oder lösungsmittelhaltige Baustoffe) nicht zu umgehen, sind besondere Maßnahmen zu ergreifen, die eine Gefährdung der mittelbar Betroffenen ausschließt. Diese Maßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer hat alle gesetzlich geltenden Maßnahmen zur Unfallverhütung einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat deren Einhaltung vollverantwortlich zu garantieren. Er haftet für alle Schäden und Folgen, die infolge Nicht-Einhaltung der Vorschriften oder durch seine Arbeit verursacht werden, allein und im vollen Umfang.
Das Leistungsverzeichnis umfasst die komplette Lieferung und Montage des beschriebenen Gewerkes. Das LV enthält teilweise Vorgaben von Planungsfabrikaten und Typen. Der Bieter hat die Möglichkeit einer Fabrikat gleichwertiger Art anzubieten.
Bei allen Positionen mit genannten Planungsfabrikaten sind vom Bieter die jeweils angebotenen Fabrikate zu nennen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nach zuweisen.
Der Bieter hat die Vorgabe der Leistungsbeschreibung genau zu beachten und das
Leistungsverzeichnis komplett und genau auszufüllen.
Für die Abwicklung des Auftrags benennt der AN einen qualifizierten, deutschsprachigen technischen Bauleiter; dieser betreut die Baumaßnahme während der gesamten Bauzeit . Er darf nur aus wichtigem Grunde und nur mit Zustimmung des Bauherrn ausgetauscht werden.
Der Bauleiter muss an allen Baubesprechungen und bei Bedarf an Begehungen teilnehmen, die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Zusätzlich eingereichte Stundenzettel werden hierzu nicht akzeptiert, die Zeit wird nicht separat vergütet.
Der Bauleiter hat für eine ausreichende, rechtzeitige und selbstständige Koordination seiner Monteure und zu sämtlichen am Bau befindlichen Gewerken Sorge zu tragen. Dem Auftragnehmer
obliegt die Führung und Vorlage eines wöchentlichen Tätigkeitsberichts.
Der Auftragnehmer hat seinen Arbeitsbereich täglich von groben Verschmutzungen, Verpackungsmaterialien sowie Geräten und Maschinen zu befreien.
Für die fachgerechte Entsorgung aller Abbruch-, Bau- und Verpackungsmaterialien ist der Auftragnehmer verantwortlich. Entsorgungsnachweise sind dem Auftragnehmer zu übergeben.
Für die Arbeitsplatzbeleuchtung ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Der Auftraggeber stellt keine Lagermöglichkeiten zur Verfügung, die Lieferung und der Einbau der Materialien hat Just-In-Time zu erfolgen. Lagert der Auftragnehmer hat seine Geräte, Maschinen und Materialien über Nacht auf der Baustelle, geschieht dies auf eigene Verantwortung, der Auftraggeber übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Verlust.
Der Auftraggeber stellt keine Flächen für die Einrichtung eines Baubüros zur Verfügung.
Montagegerüste werden bauseits nicht gestellt. Die Rüst- und Hebezeuge für Einbringung und Montage sind vom Auftragnehmer bereitzustellen, vorzuhalten und abzubauen. Dabei sind zu allen Phasen die Bestimmungen des Unfallschutzes einzuhalten.
Montageablauf und die erforderlichen Einzeltermine sind mit der Bauleitung abzusprechen.
Beginn, Unterbrechung und Beendigung jeder Arbeit auf der Baustelle sind der Bauleitung bekannt zu geben und dürfen nur mit Zustimmung dieser erfolgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeiten innerhalb der angegebenen Frist auf der Baustelle zu beginnen und ohne Behinderung jeweils anderer Handwerker und Unternehmen in kürzerer Zeit jedoch zum angegebenen Termin fertig zu stellen.
Technische Vertragsbedingungen
Umlagen Der Auftragnehmer wird mit folgenden Umlagen beteiligt:
Bauwesenversicherung: 0,33% (Selbstbeh. 6750 € / Versicherungsfall) vom Netto-Auftragswert
anteilig Bauschild-, Bauwasser und Stromkosten: 1 % vom Netto-Auftragswert
Baugeleitende Reinigung allgemein Bereiche: 1,2 % vom Netto-Auftragswert
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Umlagen
Sicherheiten Der AG ist berechtigt, einen Einbehalt von den jeweiligen Zahlungen auf Abschlagsrechnungen in Höhe von jeweils 10% vom Gesamtabrechnungswert bzw. auf die Schlussrechnung in Höhe von 5% vorzunehmen.
Der jeweilige Einbehalt kann durch eine Bürgschaft eines anerkannten Deutschen Institutes abgelöst werden.
Vorauszahlungen sind nur gegen Stellung einer Vorauszahlungsbürgschaft möglich.
Die Bürgschaften sind für den AG kostenfrei.
Sicherheiten
01 Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
01
Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
01.01 Baustelle einrichten, Muster, Schutz
01.01
Baustelle einrichten, Muster, Schutz
02 Malerarbeiten
02
Malerarbeiten
02.01 Wände
02.01
Wände
02.02 Decken
02.02
Decken
02.03 Sonstiges
02.03
Sonstiges
03 Lackierarbeiten
03
Lackierarbeiten
03.01 Türen
03.01
Türen
03.02 Sonstige
03.02
Sonstige
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.01 Stundenlohnarbeiten
04.01
Stundenlohnarbeiten