Malerarbeiten
Erding I
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Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat GLEICHWERTIGKEIT Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat
Planunterlagen PLANUNTERLAGEN Dem AN werden vor Auftragserteilung Unterlagen zur Kalkulation unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die dem AN nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellten Unterlagen sind der Anlagenliste Werkvertrag zu entnehmen. Alle Unterlagen werden digital als PDF oder in vergleichbaren Formaten übergeben, Übertragung per Mail oder über einen vom AG zur Verfügung gestellten Datenraum. Hinweis: Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe und des Leistungsbeginns ist die Ausführungsplanung nicht vollends abgeschlossen. Es kann daher zur Übermittlung fortgeschriebener Pläne ("neuer Index") kommen, wobei geänderte Bereiche "mit roten Wolken" markiert sind. Dieser fortlaufende Planungsfortschritt und der damit verbundene regelmäßige Austausch von Planungsunterlagen ist einzukalkulieren. Die Pläne werden eigeninitiativ vom Planer übergeben, ansonsten gilt der jeweils letzte übergebene Planungsstand. Der AN hat seine Leistungen ausschließlich auf dem jeweils aktuellsten Stand der übergebenen Planung zu erbringen. Soweit für die jeweilige Bauleistung erforderlich ist es ausreichend, wenn die dazugehörigen Planungsunterlagen bis eine Kalenderwoche vor der vorgesehenen Ausführung (gem. dem zwischen der Objektüberwachung und dem AN abzustimmenden Bauzeitenplan) dem AN übergeben werden. Soweit in besonderen Fällen, z.B. aufgrund von Lieferzeiten, längere Vorlaufzeiten benötigt werden, ist eine ausdrückliche Anforderung des AN zumindest in Textform (Mail) erforderlich. Die Bewehrungspläne werden baubegleitend gemäß Bauzeitenplan erstellt und geliefert. Die vom AN zu erstellenden Unterlagen, als Montageunterlagen, z.B. für Fertigteile o.ä., werden nach abgestimmten Terminplänen dem AG zur Genehmigung digital zur Verfügung gestellt, als PDF oder in vergleichbaren Dateiformaten.. Das digitale Gebäudemodell kann zum gegenseitigen Austausch zur Verfügung gestellt werden.
Planunterlagen
BGB §650c (2): Urkalkulation BGB §650c (2): URKALKULATION Im Falle der Notwendigkeit der Anwendung von BGB §650 C Vergütungsanpassung bei Anordnungen soll nach Abs. 2 auf die Urkalkulation zurückgegriffen werden. Im Auftragsfalle ist die Urkalkulation daher dem AG spätestens 2 Kalenderwochen nach Übergabe des durch den AG unterschriebenen Auftrages im verschlossenen Umschlag zu übergeben.
BGB §650c (2): Urkalkulation
VOB/B und VOB/C VOB/B und VOB/C Die Privilegierung der VOB/B gilt nur, wenn sie unverändert Grundlage des Vertrages wird. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Mehrere Regelungen der VOB/B sind verändert bzw. ausgeschlossen. Für diese Fälle hat der BGH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die einzelnen Regelungen der VOB/B nur noch Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, die Privilegierung der VOB/B insgesamt aber entfällt. Es wird an dieser Stelle auf den Werkvertrag des Bauherrn in der aktuell gültigen Fassung verwiesen.
VOB/B und VOB/C
Vollständigkeit VOLLSTÄNDIGKEIT Die vorliegende Leistungsbeschreibung und deren Anlagen wurde nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Erstellung erarbeitet, wissend, dass die Planung seitens der Architekten und Fachplaner zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abgeschlossen ist. Dadurch kann es, auch wenn es vermieden werden soll, zu einem Zeitpunkt nach Auftragsvergabe noch zu Leistungsänderungen kommen. Zur Abgrenzung des Leistungsumfangs zur Auftragsvergabe bzw. im Falle von späteren Leistungsänderungen soll vereinbart werden: Leistungen des ausgeschriebenen Gewerks, die aus diesem LV und den damit übergeben Unterlagen und Plänen ersichtlich oder erkennbar waren, sind Teil des hier zu kalkulierenden Angebotes des AN und werden Teil des geschuldeten Leistungsumfangs des ANs. Der AG geht davon aus, dass die zu kalkulierenden Leistungen im Leistungsverzeichnis die notwendigen und aus den beigelegten Unterlagen ersichtlichen Leistungen des Gewerks vollständig beschreiben. Sofern der AN im Zuge seiner Kalkulation dennoch auf Unstimmigkeiten und/oder Lücken stößt, so unterliegt er zur Angebotsabgabe einer besonderen Prüf- und Hinweispflicht. Ziel ist es, die Leistungen des ausgeschriebenen Gewerks mit diesem Leistungsverzeichnis vollumfassend zu beauftragen. Dem ist bei der Kalkulation des AN Rechnung zu tragen. Bei allen beschriebenen Leistungen ist der funktionale Werkerfolg maßgeblich. In einzelnen Positionen ist vornehmlich eine funktionale Beschreibung des Werkziels vorgenommen, um die Leistung als Gesamtaufgabe mit besonderen Voraussetzungen oder Schwierigkeit zu beschreiben. Sofern Leistungen nicht beschrieben sind, sich aber aus dem Gesamt-Kontext als üblich und erforderlich ergeben, so sind diese in die Hauptpositionen einzukalkulieren. Beispiel: Im Titel Abdichtungsarbeiten sind die Abdichtungen der Kellerwände und der Kellerdecke als Positionen beschrieben, nicht jedoch einzelne Übergänge, Anschlüsse, Eckausbildungen, etc. Die Positionen sind in diesen (eindeutigen) Fällen so zu verstehen, dass selbstverständlich der Werkerfolg, hier: die geschlossene Abdichtungseinheit, herzustellen ist. Die erforderlichen Zulagen sind diesbezüglich in die beschriebenen Hauptpositionen einzukalkulieren.
Vollständigkeit
Ausführungsterminplan / Bauzeitenplan AUSFÜHRUNGSTERMINPLAN Diesem Leistungsverzeichnis liegt ein Rahmenterminplan bei. Dieser entspricht nicht den Anforderungen eines Ausführungsterminplanes. Ein geeigneter Ausführungsterminplan mit Eintragung der gewerkespezifischen Leistungen dieses LVs wird dem AN bis 4 Wochen vor Ausführung zur Verfügung gestellt.
Ausführungsterminplan / Bauzeitenplan
Rahmenterminplan RAHMENTERMINPLAN Für die Kalkulation der Einrichtung, Vorhaltung und des Unterhalts der nachfolgenden Baustelleneinrichtung kann der AN von den Angaben im aktuell gültigen Rahmenterminplan ausgehen, sofern die Parteien auf Basis des Bauzeitenplans des AN nicht anderweitiges vereinbaren.
Rahmenterminplan
Baustellen-Jour-Fixe BAUSTELLEN-JOUR-FIXE Seitens der Objektüberwachung findet in 2-wöchigem Rhythmus ein Baustellen-Jour-Fixe mit Vertretern der am Projekt beteiligten Unternehmen statt. Die Teilnahme, auf Einladung durch die Objektüberwachung, ist verbindlich durch den Projektleiter des AN bzw. seinen Vertreter vor Ort sicherzustellen und einzukalkulieren.
Baustellen-Jour-Fixe
Dokumentation, Abnahme, Mängelbeseitigung DOKUMENTATION, ABNAHME, MÄNGELBESEITIGUNG Dokumentation Die Vorlage einer geprüften und für vollständig (ohne wesentliche Mängel) erklärten Firmen-Dokumentation ist Voraussetzung für die Abnahme und die Schlussrechnung. Die Dokumentation in Form, Umfang, Struktur und Inhalt ist bis spätestens 4 Wochen vor Abnahmetermin abschließend mit der Bauleitung zu klären. Die Dokumentation soll je 2x in Papierform im sortierten Ordner und je 1x digital in üblichen Dateiformaten (MS Office, MS Projekt, PDF, JPEG, usw.) übergeben werden. Übergabe und Austausch der digitalen Ausgabe in Form von USB-Sticks. Spätestens 4 Wochen vor Abnahmetermin ist der Entwurf der Dokumentation (vollständig, eventuell noch kleinere, gekennzeichnete Lücken) der Bauleitung zur Prüfung zu übergeben. Die Bauleitung wird hierzu eine Prüfung vornehmen und eine Prüfliste mit Mängeln und ergänzenden Anforderungen bis spätestens 3 Wochen vor Abnahme zurückgeben. Die ergänzte und vollständige Dokumentation ist zur Kontrollbegehung der Bauleitung abschließend übergeben. Die Parteien können sich im Zuge Entwurf/Prüfung auf einen Terminplan für die Nachlieferung einzelner Dokumentationsteile verständigen. Für diese Nachlieferung wird ein adäquater Rechnungseinbehalt vereinbart, der dem Umfang entspricht, wie wenn eine Dritte Partei entsprechend einer Ersatzvornahme die fehlenden Dokumentationsteile erstellen müsste. Diese Einbehalte werden Zug um Zug gegen termingerechte Übergabe der vereinbarten Nachlieferungen aufgelöst. Abnahme Eine fiktive oder konkludente Abnahme wird ausgeschlossen. Es soll in jedem Falle eine gemeinsame Abnahme mit Abnahmeprotokoll erfolgen. Hierzu wird folgender Terminplan vereinbart: Die Anmeldung der Abnahme muss bis spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin in Textform beim AG und bei der Bauleitung erfolgen. Voraussetzung ist, - dass die Dokumentation abgestimmt ist (siehe oben); - dass die behördlichen Abnahmen terminlich vereinbart sind und spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin abgeschlossen sein werden; - dass in einvernehmlicher Abstimmung mit der Bauleitung bis Abschluss der Technischen Abnahmebegehungen keine offenen Restleistungen mehr vorhanden sein werden (Mängel ausgenommen); Die Technischen Zustandsfeststellungen zur Vorbereitung der Abnahme erfolgen im Zeitraum von spätestens 6 Wochen bis spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin in Abstimmung und gemeinsam mit der Bauleitung. Die Technischen Zustandsfeststellungen erfolgen Abschnittsweise, soweit einzelne Bereiche ohne Restleistungen (Mängel ausgenommen) fertig gestellt sind. Der Abschluss der Technischen Zustandsbegehungen ist Voraussetzung dafür, dass 3 Wochen später die eigentliche Abnahme mit dem Bauherrn stattfinden kann. Bei einer Verspätung der Technischen Zustandsfeststellungen (z.B. weil einzelne Abschnitte noch nicht restleistungsfrei sind) verschiebt sich die eigentliche, formale Abnahme entsprechend so, dass der Abstand von 3 Wochen erhalten bleibt. In den Technischen Zustandsfeststellungen wird seitens der Bauleitung Protokoll über die vorgefundenen Mängel geführt. Das Protokoll wird von allen teilnehmenden Parteien, mindestens jedoch dem AN und der Bauleitung mit Unterschrift auf Richtigkeit bestätigt. Im Falle von unterschiedlichen Meinungen, ob ein Mangel vorliegt, werden die Punkte gekennzeichnet und die divergierenden Meinungen vermerkt. Unterschiedliche, protokollierte Meinungen verhindern nicht die gemeinsame Unterschrift. Im Zeitraum zwischen der Technischen Zustandsfeststellung und der formalen Abnahme verpflichtet sich der AN, die vorgefundenen Mängel nach Möglichkeit abschließend zu beseitigen. Spätestens am Vortag zur formalen Abnahme erfolgt eine Kontrollbegehung zwischen dem AN und der Bauleitung, inwiefern die in der technischen Zustandsfeststellung vorgefundenen Mängel beseitigt wurden, bzw. inwiefern in der Zwischenzeit neue Mängel dazu gekommen sind. Das Ergebnis der Kontrollbegehung ist von allen teilnehmenden Parteien zu unterschreiben und wird Teil der formalen Abnahme. Unterschiedliche Meinungen sind wiederum entsprechend zu vermerken. Sofern sich in den Technischen Zustandsfeststellungen bzw. im Zeitraum der Mängelbeseitigung abzeichnet, dass zu Mängeln in einer relevanten Größenordnung bzw. zu wesentlichen Mängeln unterschiedliche Meinungen vorliegen, verpflichten sich die Parteien, sich dazu dem Ergebnis einer dritten, sachkundigen Meinung zu unterwerfen, z.B. dem TÜV, einem Sachverständigen für Baumängel oder entsprechend. Die Beauftragung der dritten Partei, sowie die Entscheidung, ob eine solche relevante Mängel-Größenordnung vorliegt, liegt beim AG. Die Kosten der dritten Partei werden im Nachgang prozentual zum Ergebnis der Prüfung der dritten Partei aufgeteilt. Die in der Kontrollbegehung festgestellten, noch offenen oder neu erfassten Mängel werden von der Bauleitung preislich bewertet nach - Aufwand (Arbeitszeit und Material) zu Beseitigung des Mangels - Druckzuschlag Faktor 2 - Zuschlag von 20% auf das Ergebnis als Mehraufwand der Bauleitung Die errechnete Summe kann von der Schlussrechnung einbehalten werden und wird Zug um Zug gegen die Erledigung der Mängelpunkte freigegeben. Die formale Abnahme findet abschließend zwischen AN und AG statt. Das Ergebnis der vorgeschriebenen Schritte wird Teil der formalen Abnahme. Die formale Abnahme richtet sich nach der Fertigstellung des hier beauftragten Gewerks, nicht nach der Gesamtfertigstellung des Projektes. Gewährleistungsansprüche richten sich nach dem Tag der formalen Abnahme.
Dokumentation, Abnahme, Mängelbeseitigung
Rechnungsstellung RECHNUNGSSTELLUNG Abschlagsrechnungen können im Abstand von je mind. 4 Wochen gestellt werden. Voraussetzung für alle AR ist ein gemeinsames Aufmaß, das jeweils spätestens zum Tag der Rechnungsstellung in von der Bauleitung geprüfter und bestätigter Form vorliegen muss. Im Falle gemeinsamer Aufmaßbegehungen gilt der Tag der Begehung. Im Übrigen gelten die im Werkvertrag festgelegten Regelungen.
Rechnungsstellung
Sonstige Vorbemerkungen SONSTIGE VORBEMERKUNGEN Der Vertragsvorschlag ist dem LV beigelegt. Dieser soll im Zuge der Auftragsverhandlungen zwischen beiden Seiten abschließend finalisiert werden. Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Kostenerstattung gewährt. Mit Abgabe des Angebotes muss der Bieter oder die Bietergemeinschaft eine Freistellungsbescheinigung nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe (EStG § 48b Abs. 1 Satz 1) vorlegen. Das Angebot muss alle Preise und geforderten Erklärungen enthalten und mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zulässig und müssen auf besondere Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Gleichwertigkeit mit dem Hauptangebot ist nachzuweisen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, so hat er unverzüglich vor Angebotsabgabe den Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweisen. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss des Angebots. Die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes ist im Falle der Beauftragung nachzuweisen. Bietergemeinschaften müssen ein Verzeichnis der einzelnen Bieter mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine rechtskräftige Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung beifügen. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen und den sonstigen preisbildenden Verhältnissen für sein Angebot zu überzeugen. Stellt der Bieter in den Verdingungsunterlagen Unklarheiten fest, welche nach seiner Auffassung die Preisermittlung beeinflussen, so hat er vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber kann bei Auftragserteilung die Hinterlegung der gesamten Kalkulation in einem verschlossenen Umschlag in seinen Räumen verlangen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet vor, während und nach Durchführung des Vertrages alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihm anlässlich der Vertragserfüllung bekannt werden, gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Eine entsprechende Verpflichtung wird er seinen zur Durchführung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern oder dritten Erfüllungsgehilfen auferlegen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien wie auch die Wahl des Gerichtsstandes bestimmen sich nach deutschem Recht. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort der Bauleistung. Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist gemäß gültigem Satz vom Bieter dem Angebot abschließend beizufügen.
Sonstige Vorbemerkungen
Kennwerte KENNWERTE Grundstücksfläche: 6.492,45 m Grundfläche: 1.931,04 m2 Geschossfläche: 8.020,47 m2 (oberirdisch) Wohnfläche: 5.680,48 m2 Brutto-Grundfläche: 12.852,54 m2 (inkl. Tiefgarage) Bruttorauminhalt: 39.585,28 m3 (inkl. Tiefgarage) Ein- und Ausfahrt: Greisslbräustraße Ost, Rampe befindet sich in Haus D Gebäude: 4 Wohngebäude mit der Bezeichnung Haus A, B, C und D (D1+D2) Nutzung: Haus A+B=Wohnen; Haus C+D=betreutes Wohnen; Haus C, EZ=Gemeinschaftsräume Erschließung: Haus A, B, C je 1x Treppenhaus; Haus D 2x Treppenhäuser (D1+D2) Geschossigkeit: (Vollgeschosse) EU (TG), E0, E1, E2, E3 = Haus A; E4 Haus B + C + D2; E5 Haus D2 EZ (Zwischenebene) Haus C = kein Vollgeschoss Dachkonstruktion:Flachdach mit Retention und extensiver Dachbegrünung Dachkonstruktion TG: Flachdach (abgestuft angeordnet) mit Retention + Erdreich Fassade: Wärmedämmverbundsystem + Teilflächen Putzauftrag Besenstrich Fenster: Holz-Aluminium Konstruktionen Balkone: Teilweise gegenüber der Fassade eingerückte Fertigteilkonstruktion + Betonplatten Eingangsportal: Wände und Decke Fertigteilbauweise Gründung Bohrpfähle und Balken (nach statischer Erfordernis) Bodenplatten: WU-Bauweise (nach statischer Erfordernis) Außenwände TG WU-Bauweise (nach statischer Erfordernis) Dach TG: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Außenwände Haus: Mauerwerk, teilweise Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Trag. Wände innen: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Wohnungstrennwand: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Decken: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Treppenraumwände: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Treppen: Fertigteilbauweise (nach statischer Erfordernis) Nichttragende Wände: Trockenbauweise TG-Rampe: Oberbelag Abdichtung + 2-schichtigem Gussasphalt TG-Oberfläche: OS-Beschichtungen Baustelleneinrichtung: Platz für BE nur sehr begrenzt auf dem Grundstück vorhanden Baustelle Zu-Abfahrt: voraussichtlich Zufahrt über Greisslbräustraße Nord, Abfahrt über Rotkreuzstraße
Kennwerte
Schuttbeseitigung SCHUTTBESEITIGUNG Der anfallende Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu den entsprechenden Entsorgungsstellen abzufahren und zu entsorgen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Der Nachweis über den Verbleib aller zu entsorgenden Stoffe kann gefordert werden. Ebenso kann ein Nachweis über spezielle Zulassungen beauftragter Dritter (z. B. Transportunternehmen, Deponiebetreiber) verlangt werden.
Schuttbeseitigung
ZTV Maler-/Lackiererarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Maler-/Lackiererarbeiten 1 Vorbereitung und Planung Der AN hat den AG auf die für die ange­botenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen. Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN folgende Themen zu prüfen und ggf. zu planen: Überprüfung der Materialverträglichkeit und Eignung der Beschichtungssysteme für die beschriebenen Untergründe, Überprüfung der Beschichtungssysteme hinsichtlich der Verwendbarkeit an den jeweiligen Einbauorten, Abstimmen eines Farbkonzeptes zur Berücksichtigung bei der Auswahl der Beschichtungssysteme, Abstimmung verschiedener Beschichtungssysteme hinsichtlich der Aufbringreihenfolge, Überprüfung aller Untergründe auf Trag- und Haftzugfestigkeit sowie auf Eignung gemäß DIN 18363, Außenanstriche unter Einhaltung von Wasserfestigkeit, bleibender Schutz gegen Schlagregen und sonstige Bewässerung, Wasserdampf-Diffusionsanforderung und Farbechtheit, Schützen der Flächen gegen Veränderung durch Abdeckungen oder Flüssigfolien sowie eine fotografische Dokumentation. 2 Ausführung und Konstruktion 2.1 Ausführung 2.1.1 Allgemeine Hinweise Sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Maler- und Lackierarbeiten für Bauteile und Einrichtungen werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für das Abkleben von Fenstern, Fassaden, Türen, Bodenbelägen usw. Die Abdeckungen von Steckdosen, Schaltern, Gurtwicklern usw. sowie sämtliche Türdrücker, Rosetten und eingelegten Dichtungen sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen vor Arbeitsausführung zu entfernen und nach Arbeitsende wieder zu montieren. Selbes gilt im Außenbereich für vorhandene Hausnummern, Außenleuchten usw. Bei Lackarbeiten an Türen sind deren Beschläge vor Ausführung der Arbeiten vollständig zu entfernen. Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist (z. B. durch Nummerierung) zu gewährleisten, dass sie am Herkunftsort wieder eingebaut werden. Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Ab­kleben zu schützen. Flexible Dichtungen dürfen nicht mit Lösungsmitteln auf Nitrozellulosebasis in Verbindung kommen. Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Einbauteile, die korrosionsgefährdet und nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, sind vorlaufend zu beschichten. 2.1.2 Untergrund, Vorleistungen, Vorbereitung Sämtliche Lackierungs-, Tapezier- und Malerarbeiten schließen die jeweils nötige Untergrundvorbehandlung (Schleifen, Grundieren usw.) ein, soweit die Untergründe aus den Unterlagen erkennbar sind. Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung Streiflicht entstehen kann oder als künstliche Beleuchtung geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen streiflichttauglich herzustellen. 2.1.3 Material, Güte, Nutzungsqualität, Oberfläche Die Materialien müssen umweltfreundlich sein. Alle Anstriche und Beschichtungen sind entsprechend dem für die Nutzung vorgesehenen Systemaufbau des Herstellers auszuführen. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des AG. Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen. Sämtliche Metallanstriche und Holzanstriche werden, soweit nicht anders beschrieben, in seidenglänzender Ausführung hergestellt. 2.1.4 Rutschhemmung von Oberflächen Die Vorgaben der DGUV-108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden. Außer in planmäßig dauerhaft im Wasser liegenden Bereichen sind für alle Bereiche, die sowohl nass als auch trocken begangen werden, beide Rutschhemmungsanforderungen (trocken nach DGUV 108-003 und nass nach DGUV 207-006) zu berücksichtigen. Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit. Soweit keine abweichende Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. 3 Materialanlieferung und Materiallagerung Auf Grund eingeschränkter Platzverhältnisse auf der Baustelle, kann es erforderlich werden, Material tagesaktuell auf die Baustelle zu liefern bzw. liefern zu lassen. Es können bauseitig keine größeren Lagerflächen zur Verfügung gestellt werden. Die damit einhergehende Erschwernis und entstehende Mehrkosten sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren.
ZTV Maler-/Lackiererarbeiten
Projekt: 3D-Animation mit Grundstück
Projekt: 3D-Animation mit Grundstück
Projekt: 3D-Animation
Projekt: 3D-Animation
Projekt: Rendering
Projekt: Rendering
001 Vorbereitende Arbeiten
001
Vorbereitende Arbeiten
EINDICHTEN/VORBEREITEN
EINDICHTEN/VORBEREITEN
001.___.0010 Bodenschutz, PE-Folie Schutzmaßnahme an Bodenflächen mit PE-Folie. Leistungsumfang Dokumentation von Vorschäden an der zu schützenden Bodenfläche Abdeckung Verkleben der Ränder Entfernen von Abdeckung nach Ende der Malerarbeiten Entsorgung des Schutzmaterials Zweck: Schutz der Vorleistung Beanspruchung: durch Arbeitsausführung des AN Vorleistung: Bodenfläche Folgeleistung: Malerarbeiten Dicke: mind. 0,2 mm Ortsangabe: Haus A bis D, in allen Geschossen
001.___.0010
Bodenschutz, PE-Folie
10,579.379
m2
001.___.0020 Schutz durch Abkleben Schutz von Bauelementen durch vollflächiges Abkleben. Leistungsumfang Dokumentation von Vorschäden an der abzuklebenden Leistung Abdecken und Abkleben Entfernen von Abdeckung und -klebung nach Ende der Malerarbeiten Entsorgung des Schutzmaterials Zweck: Schutz der Vorleistung Beanspruchung: durch Arbeitsausführung des AN Vorleistung: Türen, Fenster, Fensterbänke, Sichtbetonflächen, Ausführung: PE-Folie und rückstandsfrei entfernbares Klebeband, u.a. für Lackoberflächen Ortsangabe: Haus A bis D, in allen Geschossen
001.___.0020
Schutz durch Abkleben
3,067.029
m2
001.___.0030 Schutz Einrichtungsgegenstände, PE-Folie Schutzmaßnahme an Einrichtungsgegenständen durch vollflächiges Abkleben/Einwickeln mit PE-Folie einschl. Beseitigung nach Abschluss der Arbeiten. Leistungsumfang Dokumentation von Vorschäden an der zu schützenden Bodenfläche Abdeckung Entfernen von Abdeckung nach Ende der Malerarbeiten Entsorgung des Schutzmaterials Zweck: Schutz der Vorleistung Beanspruchung: durch Arbeitsausführung des AN Vorleistung: Einrichtung Folgeleistung: Malerarbeiten Ortsangabe: Auf Anweisung der örtlichen Bauüberwachung
001.___.0030
Schutz Einrichtungsgegenstände, PE-Folie
O
200.00
m2
UNTERGRUNDVORBEREITUNG
UNTERGRUNDVORBEREITUNG
001.___.0040 Grundierung, Tiefgrund Grundierung von Wand-/Deckenflächen mit Tiefgrund. Zweck: Verfestigung der Oberfläche und Einschränkung der Saugfähigkeit Vorleistung: gereinigte mineralische Untergründe Folgeleistung: Beschichtungsaufbau, Tapete Ortsangabe: Haus A bis D Mauerwerkswände mit Gipsputz (in Bädern Kalkzementputz), Stahlbetonwände gespachtelt und GK-Wände
001.___.0040
Grundierung, Tiefgrund
25,730.339
m2
001.___.0050 Grundierung, Haftgrund Grundierung von Wand-/Deckenflächen mit Haftgrund. Zweck: Verbesserung der Untergrundhaftfähigkeit für nachfolgenden Beschichtungsaufbau Vorleistung: gereinigte Untergründe Folgeleistung: Beschichtungsaufbau, Anstrich Ortsangabe: Falls erforderlich auf Anweisung der örtlichen Bauüberwachung
001.___.0050
Grundierung, Haftgrund
O
200.00
m2
001.___.0060 Glas-/Malervlies, vollflächig Vollflächiges Aufbringen von rissüberdeckendem Glasvlies/Malervlies. Zweck: diffusionsoffene, glatte Oberfläche Vorleistung: gereinigte, grundierte Untergründe Folgeleistung: Anstrich Ortsangabe:
001.___.0060
Glas-/Malervlies, vollflächig
O
22,202.95
m2
002 Beschichtungen, Innenbereich
002
Beschichtungen, Innenbereich
WÄNDE
WÄNDE
002.___.0010 Dispersionsbeschichtung, Wand, NAK1 Wandbeschichtung, innen, mit Kunststoff-Dispersionsfarbe. Leistungsumfang Anstrich Vorleistung: Putz/GK, Betonwand gespachtelt, mit Tiefgrund Nassabrieb: Klasse 1, nach DIN EN 13300 Beschichtungsstoff: Dispersionsfarbe, fungizidfrei "Blauer Engel" Standardnutzung: Räume mit höchsten Anforderungen an Strapazier-/Reinigungsfähigkeit Ortsangabe: Haus A bis D - Treppenhäuser U1 bis E5 - Schleusen U1 Haus C und D - Flure vorgelagert vor Wohnungen Haus C - Flure Zwischengeschoss Haus D - Untergeschoss Flure Hinweis: Erforderliche Untergrundvorbehandlung wie Tiefgrund, Haftgrund wird in gesonderter Position aufgenommen und vergütet.
002.___.0010
Dispersionsbeschichtung, Wand, NAK1
3,008.30
m2
002.___.0020 Silikat-Dispersionsbeschichtung, Wand, NAK2 Wandbeschichtung, innen, mit Silikat-Dispersionsfarbe. Leistungsumfang Anstrich Vorleistung: Putz/GK, Beton gespachtelt, mit Tiefgrund Beschichtungsstoff: Silikat-Dispersionsfarbe, gem. DIN 18363 Nassabrieb: Klasse 2, nach DIN EN 13300 Standardnutzung: Räume mit erhöhten Anforderungen an Strapazier-/Reinigungsfähigkeit, zusätzlich atmungsaktiv, lösemittel-/weichmacherfrei Ortsangabe: Haus A bis D - Wohnungen E0 bis E5, - Müllräume E0 A,B und D Haus C Zwischengeschoss Räume einschl Müllraum Hinweis: Erforderliche Untergrundvorbehandlung wie Tiefgrund, Haftgrund wird in gesonderter Position aufgenommen und vergütet.
002.___.0020
Silikat-Dispersionsbeschichtung, Wand, NAK2
14,747.05
m2
LAIBUNGEN
LAIBUNGEN
002.___.0030 Laibungsbeschichtung, Dispersion, NAK1 Laibungsbeschichtung, innen, mit Material wie Wandbeschichtung. Leistungsumfang Anstrich Vorleistung: Fenster-/Türlaibung Nassabrieb: Klasse 1, nach DIN EN 13300 Beschichtung: Kunststoff-Dispersionsfarbe Laibungstiefe: bis 25 cm Ortsangabe: Haus A bis D - Treppenhäuser U1 bis E5 - Schleusen U1
002.___.0030
Laibungsbeschichtung, Dispersion, NAK1
80.00
m
002.___.0040 Laibungsbeschichtung, Silikat-Dispersion, NAK2 Laibungsbeschichtung, innen, mit Material wie Wandbeschichtung. Leistungsumfang Anstrich Vorleistung: Fenster-/Türlaibung Nassabrieb: Klasse 2, nach DIN EN 13300 Beschichtung: Silikat-Dispersionsfarbe Laibungstiefe: bis 25 cm Ortsangabe: Haus A bis D - Wohnungen E0 bis E5, - Müllräume E0 A,B und D Haus C Zwischengeschoss Räume einschl Müllraum
002.___.0040
Laibungsbeschichtung, Silikat-Dispersion, NAK2
1,228.12
m
DECKEN
DECKEN
002.___.0060 Silikat-Dispersionsbeschichtung, Decken, NAK2 Beschichtung Decken, innen, mit Silikat-Dispersionsfarbe. Leistungsumfang Anstrich Vorleistung: Beton gespachtelt/GK, grundiert Beschichtungsstoff: Silikat-Dispersionsfarbe, gem. DIN 18363 Nassabrieb: Klasse 2, nach DIN EN 13300 Standardnutzung: Räume mit erhöhten Anforderungen an Strapazier-/Reinigungsfähigkeit, zusätzlich atmungsaktiv, lösemittel-/weichmacherfrei, Ortsangabe: Haus A bis D - Treppenhäuser U1 bis E5 - Schleusen U1 - Wohnungen E0 bis E5, - Müllräume E0 A,B und D Haus C und D - Flure vorgelagert vor Wohnungen Haus C - Räume einschl Müllraum - Flure Zwischengeschoss Haus D - Untergeschoss Flure
002.___.0060
Silikat-Dispersionsbeschichtung, Decken, NAK2
7,679.84
m2
002.___.0070 Zulage Erschwernis Installationen Zulage für die erschwerte Ausführung der Deckenbeschichtung durch sichtbare Leitungen und Kabelpritschen an Deckenunterseiten von Gewerberäumen. Ortsangabe: Tiefgarage Haus D U1
002.___.0070
Zulage Erschwernis Installationen
30.00
m2
TREPPENLÄUFE
TREPPENLÄUFE
002.___.0080 Dispersionsbeschichtung, Treppen, NAK1 Beschichtung an Treppenlaufuntersichten und -wangen, sowie Untersichten von Haupt- und Zwischenpodesten innen, mit Kunststoff-Dispersionsfarbe. Leistungsumfang Anstrich Vorleistung: Beton gespachtelt, grundiert Nassabrieb: Klasse 1, nach DIN EN 13300 Beschichtungsstoff: Dispersionsfarbe, fungizidfrei "Blauer Engel" Standardnutzung: Räume mit höchsten Anforderungen an Strapazier-/Reinigungsfähigkeit Ortsangabe: Haus A bis D Treppenhaus
002.___.0080
Dispersionsbeschichtung, Treppen, NAK1
355.704
m2
003 Beschichtungen, Außenbereich komplett
003
Beschichtungen, Außenbereich komplett
FERTIGTEILSCHÄCHTE
FERTIGTEILSCHÄCHTE
003.___.0010 Außenbeschichtung, Acrylat-Dispersion Außenbeschichtung mit Acrylat-Dispersionsfarbe an Installations-, und Lichtschächten. Leistungsbestandteile Untergrundvorbereitung durch Reinigung und Tief-/Sperrgrund Beschichtung Zweck: Oberflächenschutz und -gestaltung Vorleistung: Beton-Fertigteilschächte Beschichtungsstoff: Acrylat-Dispersionsfarbe Ortsangabe: Betonschächte
003.___.0010
Außenbeschichtung, Acrylat-Dispersion
O
1.00
m2
004 Zulagen, Beschichtungen
004
Zulagen, Beschichtungen
004.___.0010 Höhenzulage Wandbeschichtungen Höhenzulage zu Wandbeschichtungen für die Ausführung von Wandflächen oberhalb H= 3,50 m (entsprechend Arbeitsgerüstebene über 2,00 m). Leistungsbestandteile Zulage Mehraufwand Arbeitshöhe Herstellen des Höhenzugangs (Gerüst, Rollgerüst, Leiter, ect.) Ortsangabe: Haus A bis D Treppenhäuser Dachgeschoss
004.___.0010
Höhenzulage Wandbeschichtungen
67.29
m2
004.___.0020 Höhenzulage Deckenbeschichtungen Höhenzulage zu Deckenbeschichtungen für die Ausführung von Deckenflächen oberhalb H= 3,50 m (entsprechend Arbeitsgerüstebene über 2,00 m). Leistungsbestandteile Zulage Mehraufwand Arbeitshöhe Herstellen des Höhenzugangs (Gerüst, Rollgerüst, Leiter, ect.) Ortsangabe: Haus A bis D Treppenhäuser Dachgeschoss
004.___.0020
Höhenzulage Deckenbeschichtungen
53.65
m2
005 Beschichtungen, komplett
005
Beschichtungen, komplett
005.___.0010 Wandbeschichtung, Silikat-Dispersion, MW/Beton, NAK3 Wandbeschichtung in Kellerräumen und Tiefgarage, als sichtbar verbleibende, endfertige Leistung, mit Silikat-Dispersionsfarbe für den Innenbereich. Leistungsbestandteile Untergrundvorbereitung durch Reinigung und Tief-/Sperrgrund Deckenbeschichtung Zweck: Oberflächengestaltung Vorleistung: MW-/Betonwand Nassabrieb: Klasse 3, nach DIN EN 13300 Standardnutzung: normale Anforderungen, lösemittel-/weichmacherfrei Farbton: weiß Ortsangabe: Haus A bis D Untergeschoss und Tiefgarage, ausgenommen TRH, Schleusen und Flure
005.___.0010
Wandbeschichtung, Silikat-Dispersion, MW/Beton, NAK3
2,616.50
m2
005.___.0020 Deckenbeschichtung, Silikat-Dispersion, Beton, NAK3 Decken- und Unterzugbeschichtung in Kellerräumen und Tiefgarage, als sichtbar verbleibende, endfertige Leistung, mit Silikat-Dispersionsfarbe für den Innenbereich. Leistungsbestandteile Untergrundvorbereitung durch Reinigung und Tief-/Sperrgrund Deckenbeschichtung Zweck: Oberflächengestaltung Vorleistung: Betondecke Nassabrieb: Klasse 3, nach DIN EN 13300 Standardnutzung: normale Anforderungen, lösemittel-/weichmacherfrei Farbton: weiß Ortsangabe: Haus A bis D Untergeschoss Tiefgarage einschließlich Nebenräume
005.___.0020
Deckenbeschichtung, Silikat-Dispersion, Beton, NAK3
2,604.39
m2
005.___.0030 Stützenbeschichtung, Silikat-Dispersion, Beton, NAK3 Beschichtung von Stützenflächen in Tiefgarage, als sichtbar verbleibende, endfertige Leistung, mit Silikat-Dispersionsfarbe für den Innenbereich. Leistungsbestandteile Untergrundvorbereitung durch Reinigung und Tief-/Sperrgrund Deckenbeschichtung Zweck: Oberflächengestaltung Vorleistung: Betonoberfläche Nassabrieb: Klasse 3, nach DIN EN 13300 Standardnutzung: normale Anforderungen, lösemittel-/weichmacherfrei Farbton: weiß Stützenquerschnitt: 30/30 cm bis 30/50 cm Ortsangabe: Haus A bis D Untergeschoss und Tiefgarage
005.___.0030
Stützenbeschichtung, Silikat-Dispersion, Beton, NAK3
337.47
m2
005.___.0040 Zulage Erschwernis Installationen Zulage für die erschwerte Ausführung der Deckenbeschichtung durch sichtbare Leitungen und Kabelpritschen an Deckenunterseiten der Tiefgarage und Untergeschoss etc. Der Umfang an Leitungen und Kabelpritschen umfasst den herkömmlichen Umfang. Ortsangabe: Tiefgarage Haus D U1
005.___.0040
Zulage Erschwernis Installationen
L
1.00
psch
005.___.0050 Wandbeschichtungbeschichtung, Silikat-Dispersion, Dämmplatten, NAK3 Wandbeschichtung in  Tiefgarage, als sichtbar verbleibende, endfertige Leistung, mit Silikat-Dispersionsfarbe für den Innenbereich auf Holzwolle-Mehrschichtplatte. Leistungsbestandteile Untergrundvorbereitung durch Reinigung und Tief-/Sperrgrund Beschichtung Zweck: Oberflächengestaltung Vorleistung: Betonwand mit Tektalan A2-basic-f Nassabrieb: Klasse 3, nach DIN EN 13300 Standardnutzung: normale Anforderungen, lösemittel-/weichmacherfrei Farbton: weiß Ortsangabe: Tiefgarage
005.___.0050
Wandbeschichtungbeschichtung, Silikat-Dispersion, Dämmplatten, NAK3
O
722.80
m2
005.___.0060 Deckenbeschichtung, Silikat-Dispersion, Dämmplatten, NAK3 Decken- und Unterzugbeschichtung in  Tiefgarage, als sichtbar verbleibende, endfertige Leistung, mit Silikat-Dispersionsfarbe für den Innenbereich auf Holzwolle-Mehrschichtplatte. Leistungsbestandteile Untergrundvorbereitung durch Reinigung und Tief-/Sperrgrund Beschichtung Zweck: Oberflächengestaltung Vorleistung: Betondecke mit Tektalan A2-basic-f Nassabrieb: Klasse 3, nach DIN EN 13300 Standardnutzung: normale Anforderungen, lösemittel-/weichmacherfrei Farbton: weiß Ortsangabe: Tiefgarage
005.___.0060
Deckenbeschichtung, Silikat-Dispersion, Dämmplatten, NAK3
O
788.59
m2
006 Lackierarbeiten
006
Lackierarbeiten
TÜREN UND ZARGEN
TÜREN UND ZARGEN
006.___.0010 Vorbereitung Lack Stahl-Bestandstür Vorbereitung für den Lack der Bestandstür aus Stahl. Stahltüre grundiert und eingebaut Leistungsumfang Demontage Beschläge Anschliff Grundierung falls erforderlich Nachspachtelung/Zwischenschliff Re-Montage Beschläge nach Ende der Lackierarbeiten Zweck: Lack-Vorbereitung Vorleistung: Bestands-grundierte Stahltür Folgeleistung: Lack-Beschichtung (ges. Position) Abrechnung: je Türflügel (2-flg. Türen = 2 St Flügel) Ortsangabe: Haus A bis D Stahltüren Untergeschosse
006.___.0010
Vorbereitung Lack Stahl-Bestandstür
33.00
St
006.___.0020 Lackierung, Innentürblatt, <1,01x2,135m Lackierung Innentürblatt. Vorleistung: Grundierung Material: wasserbasierter Acryl-Lack Farbe: RAL Classic od. DB Farbtöne, nach Wahl des AG Türblatt: 1-flg., Stahlblech, Türblattgröße: bis 1,01x2,135 m (Norm-Öffnungsmaß) Ortsangabe: Haus A bis D Untergeschoss
006.___.0020
Lackierung, Innentürblatt, <1,01x2,135m
2.00
St
006.___.0030 Lackierung, Innentürblatt, <1,135x2,135m Türblattgröße: bis 1,135x2,135 m Ortsangabe: Haus A bis D Untergeschoss
006.___.0030
Lackierung, Innentürblatt, <1,135x2,135m
H
31.00
St
006.___.0040 Lackierung, Eckzarge, Standard Lackierung, Innentürzarge. Vorleistung: Grundierung Material: wasserbasierter Acryl-Lack Farbe: RAL Classic od. DB Farbtöne, nach Wahl des AG Türzarge: Eck- oder Z-Zarge, 1-flg., Stahlblech Baurichtmaß: Standardgröße bis 1,01x2,135 m Ortsangabe: Haus A bis D Untergeschoss
006.___.0040
Lackierung, Eckzarge, Standard
32.00
St
006.___.0050 Lackierung, Blockzarge, Standard Lackierung, Innentürzarge. Vorleistung: Grundierung Material: wasserbasierter Acryl-Lack Farbe: RAL Classic od. DB Farbtöne, nach Wahl des AG Türzarge: Blockzarge, 1-flg., Stahlblech Baurichtmaß: Standardgröße bis 1,01x2,135 m Ortsangabe: Haus A bis D Untergeschoss
006.___.0050
Lackierung, Blockzarge, Standard
1.00
St
006.___.0060 Lackierung, Umfassungszarge, Standard Lackierung, Innentürzarge. Vorleistung: Grundierung Material: wasserbasierter Acryl-Lack Farbe: RAL Classic od. DB Farbtöne, nach Wahl des AG Türzarge: Blockzarge, 1-flg., Stahlblech Baurichtmaß: Standardgröße bis 1,01x2,135 m Maulweite: bis 240 mm Ortsangabe: Haus A bis D Wohnungseingangstüren
006.___.0060
Lackierung, Umfassungszarge, Standard
105.00
St
PROFILSTAHL, ROHRE, EINBAUTEILE
PROFILSTAHL, ROHRE, EINBAUTEILE
006.___.0070 Lackierung, Profilstahl, Abwicklung <20 cm Profilstahl Rechteckrohr, Abmessungen 40 x 40 mm, allseitig grundieren, zwischenschleifen und 2-mal lackieren. Vorleistung: Stahlprofil, feuerverzinkt Farbe: RAL Classic od. DB Farbtöne, nach Wahl des AG Abwicklung: zu beschichtende Oberfläche bis 20 cm Ortsangabe: Haus A bis D Oberer balkonabschluss zur Ausbildung der Pergola
006.___.0070
Lackierung, Profilstahl, Abwicklung <20 cm
124.00
m
006.___.0080 Lackierung, Profilstahl, Abwicklung 40 cm Profilstahl Rechteckrohr, Abmessungen 100 x 100 mm, allseitig grundieren, zwischenschleifen und 2-mal lackieren. Vorleistung: Stahlprofil, feuerverzinkt Farbe: RAL Classic od. DB Farbtöne, nach Wahl des AG Abwicklung: zu beschichtende Oberfläche bis 40 cm Ortsangabe: Haus A bis D Stahlstützen der Balkone
006.___.0080
Lackierung, Profilstahl, Abwicklung 40 cm
509.971
m
006.___.0090 Lackierung, Stahlrahmen Sichtschutzwände Rahmenkosntruktionen aus Vierkantrohren, allseitig grundieren, zwischenschleifen und 2-mal lackieren. Vorleistung: Stahlrahmen, feuerverzinkt Farbe: RAL Classic od. DB Farbtöne, nach Wahl des AG Elementgröße: ca. 2,00 x 2,00 m Ortsangabe: Haus A bis D, Balkone
006.___.0090
Lackierung, Stahlrahmen Sichtschutzwände
O
144.00
m2
006.___.0100 Lackierung, Stahlrohre, <DN80mm Lackierung Rohrleitungen aus Stahl, als Erstbeschichtung einschl. Grundierung. Rohrdurchmesser: über DN 40 bis 80 mm Vorleistung: Stahlrohr feuerverzinkt Farbe: RAL Classic od. DB Farbtöne, nach Wahl des AG Ortsangabe: Haus A bis D Balkone
006.___.0100
Lackierung, Stahlrohre, <DN80mm
O
216.25
m
006.___.0110 Lackierung, Stahlrohre, <DN125mm Lackierung Rohrleitungen aus Stahl, als Erstbeschichtung einschl. Grundierung. Rohrdurchmesser: über DN 80 bis 125 mm Vorleistung: Stahlrohr feuerverzinkt Farbe: RAL Classic od. DB Farbtöne, nach Wahl des AG Ortsangabe: Haus A bis D Haubtentwässerung
006.___.0110
Lackierung, Stahlrohre, <DN125mm
O
101.75
m
006.___.0120 Lackierung, HK-Anbindung, 2x <DN40, L<0,20m Lackierung Rohrleitungen für Heizkörperanbindung mit Heizkörperlack, als Erstbeschichtung einschl. Grundierung. Rohrdurchmesser: bis DN 40 mm Rohrlänge: bis 2-mal 0,20 m Ortsangabe: Haus A bis D Bäder
006.___.0120
Lackierung, HK-Anbindung, 2x <DN40, L<0,20m
105.00
St
007 Zusätzliche Leistungen, Sonstiges
007
Zusätzliche Leistungen, Sonstiges
007.___.0010 Fugenverschluss, innen, Acryl Fugenverschluss, innen, als horizontale und vertikale Wand- und Deckenanschlüsse sowie an Türbekleidungen. Fugenbreite: 6-8 mm i. M., Dreiecksfuge Fugendichtmasse: Acryl, überstreichbar Elastizität: Zul. Gesamtverformung (ZGV) > 20 % Einbauort: Nur auf Anweisung der örtlichen Bauüberwachung
007.___.0010
Fugenverschluss, innen, Acryl
O
500.00
m
008 Keller, Unterfahrten
008
Keller, Unterfahrten
008.___.0010 Kellerbodenbeschichtung, 2K-Epoxidharz Rutschhemmende Bodenbeschichtung. Leistungsbestandteile Untergrundvorbereitung Kugelstrahlen oder Diamantschleifen Grundierung, 2K-Epoxidharz Beschichtung Deckversiegelung, pigmentiert, 2K-Epoxidharz Zweck: Beschichtung Kellerfußböden Beanspruchung: gering, Fußgängerverkehr Vorleistung: Stb.-Bodenplatte, hinterfeuchtet oder Estrich nicht bewittert Folgeleistung: endfertig Materialbasis: Epoxidharz Rutschfestigkeit: R10 (DGUV Regel 108-003) Farbton: RAL-Ton nach Wahl AG Wasserdampf- Durchlässigkeit: diffusionsoffen, sD< 5,00 m Einbauort: Haus A bis D Untergeschoss Flure, Abstellräume, Technik, KiWa, Waschraum, Fahrradraum
008.___.0010
Kellerbodenbeschichtung, 2K-Epoxidharz
604.58
m2
008.___.0020 Sockel, 2K-Epoxidharzbeschichtung, H=15cm Sockelbeschichtung an aufgehenden Bauteilen, mit 2K-Epoxidharzbeschichtung wie Fläche, auf mineralischem Untergrund, oberseitig waagerecht abgesetzt. Leistungsbestandteile Untergrundvorbereitung Anschliff Grundierung, 2K-Epoxidharz Beschichtung Deckversiegelung, pigmentiert, 2K-Epoxidharz Höhe: bis 15 cm Einbauort: Haus A bis D Untergeschoss Flure, Abstellräume, Technik, KiWa, Waschraum, Fahrradraum
008.___.0020
Sockel, 2K-Epoxidharzbeschichtung, H=15cm
589.99
m
008.___.0030 Bodenbeschichtung, staubbindend, Acryl-Polymer-Dispersion Bodenbeschichtung, staubbindend. Leistungsbestandteile Untergrundvorbereitung Nassreinigen / schleifen Grundierung Deckanstrich, pigmentiert, 2-lg. Zweck: Staubbindende Beschichtung von Aufzugsunterfahrten Beanspruchung: geringe mechanische Belastung Vorleistung: Stb.-Bodenplatte nicht bewittert Folgeleistung: endfertig Materialbasis: Acryl-Polymer-Dispersion Farbton: grau Einbauort: Haus A bis D Aufzugunterfahrten
008.___.0030
Bodenbeschichtung, staubbindend, Acryl-Polymer-Dispersion
18.74
m2
008.___.0040 Sockel, staubbindend, H=50cm Sockelbeschichtung an aufgehenden Bauteilen, ölbeständig und -dicht, mit Acrylatdispersion, wie Fläche, auf mineralischem Untergrund, oberseitig waagerecht abgesetzt. Leistungsbestandteile Untergrundvorbereitung Anschliff Grundierung Deckanstrich, pigmentiert, 2-lg. Höhe: bis 50 cm Einbauort: Haus A bis D Aufzugunterfahrten
008.___.0040
Sockel, staubbindend, H=50cm
38.74
m
009 Regiearbeiten
009
Regiearbeiten
Kalkulationshinweis für Regiearbeiten KALKULATIONSHINWEIS FÜR REGIEARBEITEN Eine Abrechnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen soll grundsätzlich als Nachtragsvereinbarung vergütet werden. Hierfür sind auf Basis der EPs dieses LVs oder bereits bestehender Nachtragsvereinbarungen, bzw. der Urkalkulation, Nachtragsangebote zu erstellen und der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Dies erfolgt nach BGB §650b (2). Eine Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten gem. BGB §650c (1) ist nicht vorgesehen und soll ausnahmsweise nur dort erfolgen, wo aus den vorliegenden Unterlagen selbst bei weiter Auslegung kein Kalkulationspreis ermittelt werden kann. Eine Abrechnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen zur Schlussrechnung ist prinzipiell auf Basis übergebener Stundenzettel (Regiearbeiten) nicht vorgesehen, auch wenn diese der Bauleitung vorgelegt und von dieser in Kenntnisnahme unterschrieben wurden. In der Baustellenpraxis müssen aber immer wieder Leistungen dem Grunde nach beauftragt und ausgeführt werden, noch bevor die Nachtragskalkulation der Höhe nach vorliegt und/oder beauftragt werden kann. Zur Vermeidung von Wartezeiten (bis zur Beauftragung der Höhe nach) und zur Sicherung der Liquidität können solche Leistungen, die zum Zeitpunkt der nächsten Abschlagsrechnung nur dem Grunde nach beauftragt wurden, ersatzweise nach Regiestunden abgerechnet werden. Hierfür können die beiliegenden Stundensätze verwendet werden. Zeitnah (zur darauf folgenden AR), jedoch spätestens 4 Wochen vor Abgabe der Schlussrechnung, sind für alle bis dahin aufgelaufenen Stundenarbeiten die entsprechenden Kalkulationen als Nachtragsberechnungen in prüffähiger Form mit allen Nachweisen und Unterlagen vorzulegen, und der Bauleitung zwecks nachfolgender Prüfung zu erläutern. Die tatsächliche Nachtragsvereinbarung ersetzt dann die zwischenzeitliche Abschlagsabrechung auf Stundenbasis, auch wenn sich daraus höhere oder niedrigere Summen ergeben sollten, als sich nach der Stundenabrechnung zuvor ergeben hatten. Maßgeblich bleibt die Positionskalkulation des Hauptauftrages bzw. bereits zuvor genehmigter Nachtragskalkulationen ("guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis").
Kalkulationshinweis für Regiearbeiten
009.___.0010 Vorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Vor/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
009.___.0010
Vorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
15.00
h
009.___.0020 Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
009.___.0020
Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
40.00
h