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Unit price EUR
Net total EUR
Leistungsverzeichnis Heizungs- und Sanit ä rinstallation
Erfurt, 02.02.2026
Anbieter: _________________________
vom Bieter auszuf ü llen
Ausf ü hrungszeitraum: 2026 / 27
nach Abruf durch die Bauleitung
F ü r Fragen wenden Sie sich bitte an:
Matthias Wand Massivhaus GmbH
J.Geiger
0152 25774062
j.geiger@wand-massivhaus.de
Mit freundlichen Gr üß en
J.Geiger
Angebots- und Auftragsbe- A. Alle Festlegungen in diesem
dingungen Leistungsverzeichnis gehen
den Bedingungen der VOB
(unter A. 3.und A.4.) vor und
werden zum Bestandteil des
abzuschlie ß enden
Bauvertrages.
A. 1. die umseitigen "Besonderen
Vertragsbedingungen" des
Leistungsverzeichnisses
A. 2. die "Zus ä tzlichen
Technischen Vorschriften" des
Leistungsverzeichnisses
A. 3. die "Allgemeinen
Vertragsbedingungen" f ü r
die Ausf ü hrung von
Bauleistungen VOB/B, DIN 1961
in der bei Angebotsabgabe g ü
ltigen Fassung
A. 4. die "Allgemeinen Technischen
Vorschriften" f ü r
Bauleistungen VOB Teil C:
neueste Fassung
A. 5. die beim Generalunternehmer
vorliegenden Pl ä ne sowie
vorgelegte Material- und Ausf
ü hrungsmuster
A. 6. die einschl ä gigen
DIN-Vorschriften - neueste
Fassung - f ü r die zu
liefernden und zu
verarbeitenden Stoffe und
deren Zul ä ssigkeit nach den
jeweiligen Erfordernissen
A. 7. die einschl ä gigen
VDE-Vorschriften und Ausf ü
hrungsregeln.
zu beachten und einzuhalten
B
Unfallverh ü tungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Ger ü stordnung, Vorschriften der Aufsichtsbeh ö rden, baurechtliche Bestimmungen, Feuer-, Gewerbe-, Verkehrs- und Gesundheits sind:
polizeiverordnungen, ö rtliche Vorschriften, Vorschriften des Bau- und Nachbarrechts, technische
Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerke sowie des Telegrafenbauamtes, der Stadtwerke und Verkehrsbetriebe
Weitere Vertragsbestandteile –
Angebots- und
Vertragsbedingungen f ü r
Bauleistungen und -lieferungen
1. Vertragsbestandteile und 4.5 Bautageb ü cher hat der
Vertragsgrundlagen, g ü ltig Auftragnehmer auf Anforderung
bei zu f ü hren und davon
etwaigen Widerspr ü chen in dem Fachplaner t ä glich
folgender Reihenfolge: Durchschriften zu ü bergeben.
Die Berichte m ü ssen
1.1 der Bauvertrag mit den alle Angaben enthalten, die f
vorgenommenen Eintragungen; Ä ü r die Bauausf ü hrung und
nderungen Abrechnung von
und Nebenabrede sollen aus Bedeutung sind, insbesondere
Beweisgr ü nden schriftlich ü ber Behinderungen.
erfolgen
1.2 die hier vorliegenden 4.6 Muster und Proben von allen
Angebots- und Werkstoffen und
Vertragsbedingungen Einrichtungsgegenst ä nden
1.3 die Leistungsbeschreibung, sind auf Anforderung
sowie die ihr zugrunde rechtzeitig dem Fachplaner
liegenden Zeichnungen zur Genehmigung
1.4 etwaige "Zus ä tzliche unentgeltlich vorzulegen. Vom
Vertragsbedingungen" Auftraggeber genehmigte
Proben oder Muster
1.5 etwaige `Zus ä tzliche sind zur Abnahme vorzuhalten.
Technische
Vertragsbedingungen"
1.6 VOB Teil C: "Allgemeine 4.7 Pr ü fung : Erforderliche
Technische Baustoffpr ü fungen hat der
Vertragsbedingungen f ü r Auftragnehmer auch ohne
Bauleistungen" in der bei besondere Anweisung auf seine
Vertragsabschlu ß g ü ltigen Kosten durch staatlich
Fassung anerkannte
1.7 VOB Teil B: "Allgemeine Pr ü fstellen durchf ü hren
Vertragsbedingungen f ü r die zu lassen, wobei die
Ausf ü hrung von Entscheidung der Pr ü fstelle
f ü r
Bauleistungen" ihn verbindlich ist. Er darf
nur Baustoffe und -verfahren
anwenden, f ü r die
1.8 das BGB, insbesondere die eine ordnungsgem äß e
Bestimmungen ü ber den Zulassung vorliegt.
Werkvertrag
1.9 etwaige Allgemeine Gesch ä 4.8 Der Einsatz von
ftsbedingungen des Subunternehmern
Auftragnehmers (Nachunternehmer) bedarf der
werden nicht schriftlichen Genehmigung des
Vertragsbestandteil und zwar Auftraggebers.
auch dann nicht, wenn der
Auftragnehmer in sp ä teren 5.-7. Siehe §§ 5 - 11 VOB/B.
Schreiben auf sie hinweist.
2. Verg ü tung 8. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, dem
Auftraggeber jegliche Ä
nderungen,
2.1 Auftragserweiterungen und - ä die Auswirkungen auf die
nderungen, insbesondere zus ä erteilte
tzliche Freistellungsbescheinigung
gem. §§ 48 ff.
und im Vertrag nicht EstG haben k ö nnen,
vorgesehene Leistungen, mitzuteilen. Wird die
werden nur verg ü tet, Freistellungsbescheinigung
wenn der Auftragnehmer vor widerrufen, kann der
der Ausf ü hrung die Auftraggeber den Vertrag aus
Mehrkosten angek ü ndigt wichtigem Grund ohne
und diese Leistungen anbietet Einhaltung einer Frist k ü
und wenn der Auftraggeber ndigen. Im Ü brigen gilt §
dann den VOB/B.
Auftragnehmer ausdr ü cklich 9. - 11. Siehe §§ 9 – 11 VOB/B.
beauftragt. Dies gilt auch f
ü r nicht mit dem
Vertragsgegenstand in 12. Abnahme, M ä ngelr ü ge :
Zusammenhang stehenden Hierf ü r gilt § 12 VOB/B mit
Leistungen. Ein folgender Ma ß gabe:
Mehrverg ü tungsanspruch kann 12.1 Verlangt der Auftragnehmer
jedoch geltend gemacht die f ö rmliche Abnahme, hat
werden, wenn die der Auftraggeber
vom Auftraggeber getroffenen sie binnen 12 Werktagen nach
Erweiterungen bzw. Ä Fertigstellung der
nderungen ganz Gesamtleistung
offensichtlich zu Mehrkosten vorzunehmen, soweit nichts
f ü hren m ü ssen. anderes vereinbart wird. Der
Auftraggeber
2.2 Auftragsminderung : Der kann jedoch die Abnahme so
Auftrag kann dem Umfang nach lange verweigern, wie die
vermindert Leistung
werden. Einzelne Positionen k wesentliche M ä ngel aufweist.
ö nnen entfallen. § 2 Nr. 3
VOB/B gilt unber ü hrt.
2.3 Auf Mengen ü berschreitungen 12.2 Ist die Leistung fertig
gegen ü ber der gestellt und hat der
Leistungsbeschreibung Auftraggeber die Leistung in
(Leistungsverzeichnis) hat Benutzung genommen, so gilt
der Auftragnehmer vor der die Abnahme nach Ablauf von
Ausf ü hrung 12 Werktagen
nachhaltig hinzuweisen. nach Beginn der Benutzung als
stillschweigend erfolgt, es
sei denn, der
2.4 Vertragspreise bleiben unver Auftraggeber erkl ä rt ausdr
ä ndert ohne R ü cksicht auf ü cklich, dass er die Abnahme
bis zur Beseitigung
Lohnerh ö hungen oder bestimmter wesentlicher M ä
Materialpreissteigerungen. ngel ablehnt, oder es sei
denn, dass er diese
2.5 Wird ausdr ü cklich eine bereits anl ä sslich einer
Lohn- oder vorhergehenden schriftlichen
Stoffpreisgleitklausel M ä ngelr ü ge
vereinbart,
so ist der Auftragnehmer vorsorglich abgelehnt hatte.
verpflichtet, die Lohn- bzw.
Materialpreis ä nderung
sp ä testens binnen zwei 12.3 Erfolgt eine stillschweigende
Wochen nach Eintreten der Ä Abnahme nach vorstehender
nderung anzuzeigen. Bestimmung,
2.6 Giftm ü ll und Problemm ü ll, sind Vorbehalte wegen
die bei seiner bekannter M ä ngel oder wegen
Vertragsleistung anfallen, Vertragsstrafen vom
hat der Auftragnehmer auf Auftraggeber innerhalb der
jeden Fall auf eigene Kosten genannten 12 Werktage geltend
ordnungsgem äß zu machen,
zu entsorgen. sofern sie nicht schon vorher
vorsorglich schriftlich
angemeldet wurden.
2.7 Die Angebots- und 12.4 Technische Abnahmen durch den
Vertragspreise gelten f ü r Architekten, Sonderfachplaner
die fertige Leistung oder
bzw. Lieferung frei sonstigen Dritten sowie ö
Bau-/Verwendungsstelle ffentlich-rechtliche Abnahmen
einschlie ß lich Abladen, durch Beh ö rden
Verpackung und Entsorgung des stellen keine rechtsgesch ä
Verpackungsmaterials. ftliche Abnahme dar. Zu
dieser ist ausschlie ß lich
3. Ausf ü hrungsunterlagen. Es der Auftraggeber berechtigt.
gilt § 3 VOB/B mit folgender
Ma ß gabe:
3.1 Ausf ü hrungspl ä ne m ü ssen 13. Gew ä hrleistung und Verj ä
den Freigabevermerk des hrung : Es gilt § 13 VOB/13,
Fachplaners sofern im Vertrag
tragen. Sie sind f ü r den nicht ausdr ü cklich etwas
Auftragnehmer verbindlich. anderes vereinbart wurde.
Planinhalte, Ma ß e,
Dimensionen und 14. Abrechnung : Die
Leistungsverzeichnisse sind Schlussrechnung ist vierfach
vom Auftragnehmer zu mit allen erforderlichen
pr ü fen; auf Unstimmigkeiten Unterlagen zur Pr ü fung an
oder zu bef ü rchtende M ä den mit der Pr ü fung der
ngel und/oder Bedenken Schlussrechnung
hat er den Auftraggeber Beauftragten und einfach an
unverz ü glich und den Auftraggeber einzureichen.
schriftlich hinzuweisen. Dem
Fachplaner ist eine Abschrift Projektnummer und
zu ü bermitteln. Vertragsdatum, sowie
Planlieferungen erfolgen erhaltene Abschlagszahlungen
entsprechend dem sind aufzuf ü hren. Im Ü
Baufortschritt. brigen gilt § 14 VOB/B.
3.2 Unterlagen ü ber technische 15. Stundenlohnarbeiten werden
Anlagen, Installationen o. nur verg ü tet, wenn sie
ä., die der (gem. Ziffer 2.1
Auftragnehmer nicht selbst dieses Vertrages) ausdr ü
erstellt hat, sondern von cklich vom Auftraggeber
Herstellerseite angeordnet worden sind.
unentgeltlich erlangt hat, Im Ü brigen gilt § 15 VOB/B.
sind sp ä testens bei Abnahme
unentgeltlich
dem Auftraggeber zu ü 16. Zahlungen. Es gilt § 16
bergeben. VOB/13 mit folgender Ma ß
gabe: R ü ckforderungen
3.3 Dem Auftragnehmer ist es aus Ü berzahlung ( §§ 812 ff.
untersagt, ihm im Rahmen der BGB) kann der Auftraggeber
Erf ü llung seiner stellen. Der
Leistungspflicht ü bergebene Auftraggeber ist insoweit
Pl ä ne, Zeichnungen und berechtigt, die
Berechnungen Auftragnehmerrechnung auch
anderweitig zu verwenden, zu nach der Bezahlung durch eine
verwerten oder zu ver ä ndern. Pr ü finstanz nachpr ü fen zu
lassen. Im
4. Ausf ü hrung. Soweit im Ü brigen gilt § 16 VOB/B
Vertrag nicht ausdr ü cklich einschl. § 16 Nr. 3 VOB/B
etwas anderes ver- betreffend
einbart ist, gilt § 4 VOB/B Schlusszahlung.
mit folgender Ma ß gabe:
4.1 Schadens- und Unfallverh ü 17. Sicherheitsleistung. Es gilt
tung : Der Auftragnehmer hat § 17 VOB/B.
f ü r seine
Leistungen alle 18. Sonstige rechtliche
Sicherheitsvorkehrungen zu Regelungen. Es gilt § 18
treffen, um Personen- und VOB/B. Ferner gilt:
Sachschaden abzuwenden. Vor, 18.1 Das Aufma ß erfolgt gemeinsam
w ä hrend und nach der Arbeit durch den Fachplaner zusammen
sowie mit dem
in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer. Verdeckte
Auftragnehmer von sich aus f Teile sind rechtzeitig auf zu
ü r alle messen. Die
Schadensverh ü tungsma ß Messurkunde ist durch den
nahmen zu sorgen, wie Auftragnehmer auf seine
Abschrankungen, Kosten leicht pr ü fbar
Beleuchtung, Gel ä nder, gem äß den Angebotspositionen
Fangger ü ste, Absteifungen, zu erstellen.
Warntafeln,
Brandverh ü tung, 18.2 Forderungsabtretungen sind
Sturmsicherung aller Gegenst unzul ä ssig.
ä nde, Vorschriftsm äß igkeit
von elektrischen Ger ä ten, 18.3 F ü r Arbeitsgemeinschaften
Leitungen usw. M ä ngel an gilt: Die Mitglieder der
der Baustelle, auch an Arbeitsgemeinschaft
Ger ä ten, Ger ü sten usw. haben beim Angebots- bzw.
anderer Auftragnehmer hat der Vertragsabschluss eine
Benutzer zu Mitgliedsfirma
beanstanden. Der federf ü hrend schriftlich zu
Auftragnehmercstellt den allen Rechtshandlungen mit
Auftraggeber ausdr ü cklich Wirkung f ü r und
frei
von Schadensersatzanspr ü gegen die Arbeitsgemeinschaft
chen, die er im Zusammenhang zu bevollm ä chtigen. Der
mit seinen Auftraggeber kann
Leistungen oder Lieferungen aus wichtigem Grund bis zum
zu vertreten hat. Ablauf der Gew ä
hrleistungsfrist von der
4.2 Schutz seiner ausgef ü hrten Arbeitsgemeinschaft die
Leistungen auch gegen Bestimmung einer anderen
Wasser-, Frost-, federf ü hrenden Firma
Sturm- und Wintersch ä den verlangen. Alle Mitglieder
sowie gegen Besch ä digung, der Arbeitsgemeinschaft
Korrosion und haften gesamtschuldnerisch.
Verschmutzung obliegt dem 18.4 Die Anlieferung bei reinen
Auftragnehmer ohne Aufpreis Lieferungen ist dem
bis zur Auftraggeber bzw.
Abnahme. Ebenso obliegt ihm Fachplaner rechtzeitig anzuk
ohne Aufpreis Entfernung von ü ndigen. Ü bernahmezeitpunkt
Schnee und -adresse
und Eis, soweit f ü r seine sind zu vereinbaren. Die
Leistungen n ö tig. Transportgefahr geht zu
Lasten des Lieferanten.
4.3 Leitungen im Erdreich und in 18.5 Ausreichende
Bauteilen hat der Haftpflichtversicherung ist
Auftragnehmer zu die Auftragsvoraussetzung.
beachten und zu sch ü tzen, Deckungszusagen und -summe
bevor er dort Arbeiten sind f ü r die ganze Bauzeit
vornimmt. nachzuweisen.
4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter 18.6 Gerichtsstand : Es gilt der
des AN, der fachlich und pers Gerichtsstand des Sitzes
ö nlich
geeignet und deutschsprachig des Auftraggebers als
ist, muss w ä hrend vereinbart.
dergesamten Arbeitszeit
anwesend sein. Er darf nur
abgezogen werden, wenn mit
dem bauf ü hrenden
Bauleiter des AG eine 18.7 Rechtsunwirksamkeit von
Vereinbarung ü ber eine Vertragsteilen ber ü hrt die
geeignete Ersatzperson ü brigen nicht.
erfolgt ist. Auf Anforderung
hat der Auftragnehmer einen
Fachbauleiter
nach den jeweils geltenden ö
ffentlich-rechtlichen
Bestimmungen einzusetzen,
sofern im Vertrag vereinbart.
Recyclingverpflichtung/Bauschu
ttentsorgung
Im Rahmen der
Umweltzertifizierung unseres
Unternehmens haben wir uns
verpflichtet, k ü nftig alle
recycelbaren Baustoffe
einer umweltgerechten
Verwertung zuzuf ü hren. Dies
betrifft insbesondere
S ä mtliche Kartonagen,
(Pack-)Papiere,
Einwegpaletten etc.
S ä mtliche Verpackungsstoffe
und F ü llstoffe (z. B.
Folien, Styroporchips,
Luftpolsterfolien etc.)
S ä mtliche D ä mmstoffe und
D ä mmstoffreste
S ä mtliche Kunststoffteile,
Kunststoffrohre und Ä hnliches
Es gilt somit als vereinbart,
dass der AN diese Stoffe
selbst entsorgen und der
Industrieentsprechend der g ü
ltigen R ü
cknahmeverpflichtungen wieder
zuf ü hren. Der Auftragnehmer
hat von seinen Arbeiten herr
ü hrende Verunreinigungen
(Abf ä lle,
Verpackungsmaterialien,
Schutt, Schmutz und
dergleichen) ohne besondere
Aufforderungen des
Auftraggebers am Ende jedes
Arbeitstages, jedoch sp ä
testens jede Woche bis
Freitagmittag, 12.00Uhr zu
beseitigen, das hei ß t, zu
sammeln, abzufahren und
fachgerecht zu entsorgen.
Nach dem w ö chentlichen
Einsatz, jedoch sp ä testens
Freitags, ist die Baustelle
besenrein und frei von
Verunreinigungen (z. B.
Putz-, M ö rtel-, Stein-,
Ziegel- und Betonresten etc)
zu verlassen.
Container zur Entsorgung
aller o. g. Materialien
werden vom Auftraggeber nicht
gestellt. F ü r ordnungsgem
äß e Trennung und den
Abtransport dieser Stoffe ist
der Auftragnehmer selbst
verantwortlich. Sind
Verunreinigungen vom AN
innerhalb dieser
Vertragsfrist nicht
beseitigt, ist der
Auftraggeber berechtigt, dem
Auftragnehmer eine
angemessene Nachfrist zu
setzen und im Falle des
fruchtlosen Verstreichens
dieser Nachricht die
Verunreinigungen selbst oder
durch Dritte beseitigen zu
lassen. Die nachgewiesenen
Kosten hierf ü r tr ä gt der
AN.
Eine Entsorgungspauschale wird nicht mehr erhoben.
Eigene Werbetafeln oder Hinweisschilder des Auftragnehmers auf der Baustelle sind untersagt und werden ggf. auf Kosten des Nachunternehmers entsorgt
Leistungsverzeichnis Heizungs- und Sanit ä rinstallation
00 Allgemeine Bestimmungen
00
Allgemeine Bestimmungen
Zusätzliche Technische Vorbedingungen Zus ä tzliche Technische Vorbedingungen
Neben den Vorschriften VOB und den einschl ä gigen DIN-Bl ä ttern sind alle Schallschutzbestimmungen, DVGW-Arbeitsbl ä tter, VDI-Richtlinien, alle in ihrer derzeitigen Fassung, und alle beh ö rdlichen und ö rtlichen Vor-
schriften Grundlage der ausgeschriebenen Arbeiten.
Die Baustelleneinrichtung (Einrichten und R ä umen der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtungen), sowie erforderliche Ger ä te sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Das Umsetzen der Baustelleneinrichtung kann von der ö rtlichen Bauaufsicht kostenlos verlangt werden.
Schlitz- und Durchbruchspl ä ne sind bei Auftragserteilung zu ü berpr ü fen und gegebenenfalls zu erg ä nzen.
Die Durchf ü hrung der Druckproben einschlie ß lich Vorhalten des Ger ä tes und Stellung der Arbeitskr ä fte auch f ü r Teilabschnitte nach den Erfordernissen des Baufortschrittes sind in die Preise einzukalkulieren.
Ausf ü hrungspl ä ne wie Grundrisse und Schnitte werden vom Auftraggeber gestellt. Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung auf der Grundlage dieser Pl ä ne zu installieren. Bedenken gegen die geplante Ausf ü hrung sind rechtzeitig anzumelden.
Mehrleistungen aufgrund vom Auftragnehmer verschuldeter Abweichungen von den genehmigten Pl ä nen und der Leistungsbeschreibung werden nicht verg ü tet.
S ä mtliche Leistungen sind an allen anf ä lligen Punkten gegen Ger ä usch ü bertragung sorgf ä ltig abzusichern. Die Richtlinien der DIN 4109 sind dabei zu beachten. Es sind k ö rperschalld ä mmende Halter entsprechend DIN 4109 zu verwenden. Die Verwendung von Rohrhaken ist generell nicht gestattet.
Rohrh ü lsen sind gegen das Leitungsrohr mit einer dauerplastischen, bei W ä rme nicht schmelzenden Masse auszuf ü llen.
Die n ö tigen Ger ä uschisolierungen sind vom Auftragnehmer in die Preise einzukalkulieren. F ü r das ger ä uscharme Arbeiten der Anlage ist der Auftragnehmer voll verantwortlich. Die Lautst ä rke darf in Raummitte gemessen 30 DIN-Phon nicht ü berschreiten.
Teilabnahmen k ö nnen auf besonderen Antrag des Auftragnehmers dann erfolgen, wenn die Inbetriebnahme einer Teilleistung f ü r den weiteren Fortgang des Bauvorhabens unerl ä sslich ist.
Die Objekte, z. B. Badewanne, Brausewanne usw., sind an den Ber ü hrungsstellen mit dem Mauerwerk gegen Schallger ä usche zu isolieren. Die Wandanschl ü sse sind entsprechend der Montagerichtlinien des Herstellers
herzustellen oder mit elastischem Fugenmaterial auszuspachteln.
Die Dichtung der Muffen und Verlegung der Rohre hat nach den Vorschriften der Herstellerwerke zu erfolgen.
Der Ü bergang auf ein anderes Rohrmaterial darf nur mit dem daf ü r vorgesehenen Ü bergangsst ü ck erfolgen. In die Abflu ß leitungen sind gen ü gend Putz ö ffnungen einzubauen, deren genaue Anordnung mit der Bauleitung ab-
zustimmen ist.
Richtungs ä nderungen sind nur mit Bogen vorzunehmen, lediglich f ü r Anschlu ß leitungen an Objekten d ü rfen Winkel eingebaut werden (v. 1/2"-1").
Alle Leitungen, auch in Schlitzen, sind so mit Abstand zu verlegen, da ß eine ausreichende W ä rme- oder Schallisolierung erfolgen kann.
Die Verwendung von Feinfiltern bei Sp ü l- und Abdr ü ckarbeiten ist zu beachten.
S ä mtliche Batterien, Ventile usw. sind, wenn nicht anders ausgeschrieben, von nur einem Herstellerwerk zu liefern. Die sichtbaren Teile der Armaturen, Schrauben usw. sind in verchromter Ausf ü hrung zu liefern.
Vor Beginn der Verputz- und Fliesenarbeiten sind alle Anschl ü sse nochmals auf Ma ß genauigkeit in Gegenwart der Bauleitung zu ü berpr ü fen.
Alle Rohrleitungen sind nach erfolgter Montage, m ö glichst vor dem Einbau von Regelventilen, gut mit Wasser durchzusp ü len, um Verunreinigungen aus der Anlage zu entfernen.
F ü r alle elektrotechnischen Ger ä te sind die entsprechenden Anschlu ß werte und Aufstellungsorte der auftragnehmenden Elektroinstallationsfirma rechtzeitig zur Planung bekanntzugeben.
Eine f ö rmliche Abnahme der Leistung hat stattzufinden. Eine Abnahme durch Inbetriebnahme ist ausgeschlossen.
Die Schlu ß rechnung kann erst angenommen werden, wenn die vertraglich geforderten techn. Unterlagen komplett vom Auftragnehmer abgegeben sind.
Zusätzliche Technische Vorbedingungen
Allgemeine Beschreibung der Heizungs- und Sanitärinstallation Allgemeine Beschreibung der Heizungs- und Sanit ä rinstallation
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind an Einfamilien,- Doppel und Reihenh ä user durchzuf ü hren.
In der folgenden Funktionalbeschreibung sind nur die Hauptbauteile beschrieben, einen Anspruch Vollst ä ndigkeit hat sie nicht.
In den pauschalen Einheitspreisen sind alle Leistungen zur Herstellung einer vollst ä ndigen und funktionsf ä higen Heizungs- und Sanit ä ranlage gem äß zutreffenden Vorschriften und Beschreibung einzurechnen.
Es sind folgende Anlagen zu installieren:
- Heizungsanlage mit Warmwasserbereitung laut Baubeschreibung
- Heizfl ä chen, au ß er die Fu ß bodenheizung
- bauseits gelieferte Heizkreisverteiler sind zu montieren sowie Vor- und R ü cklaufleitungen anzuschlie ß en
- Rohrleitungs,- und Verteilersystem zu den Heizfl ä chen und Abnahmestellen.
- die gesamte Sanit ä ranlage laut Beschreibung
Grundlage der Planung bilden folgende Unterlagen:
- die Bau- und Leistungsbeschreibung des AG
- Grundrisse des AG
- Rohrnetzplanung des AG
- DIN-Bestimmungen in der derzeit g ü ltigen Fassung
- Planung der Fu ß bodenheizung und Berechnung der "Norm-Heizlast" durch den AG bereitgestellt
W ä rmeversorgungsanlagen
W ä rmeerzeuger f ü r die Heizungs,- und Warmwasserbereitung ist eine Gasbrennwerttherme mit Solarkollektoren oder W ä rmepumpe entsprechend Bau- und Leistungsbeschreibung.
Die Leistung des W ä rmeerzeugers ist gem äß W ä rmebedarfsberechnung nach DIN EN 12831 "Heizungssysteme in Geb ä uden - Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast" zu w ä hlen.
Die Vor- und R ü cklaufleitungen zu den Heizkreisverteilern sind in den notwendigen Dimensionen so herzustellen, dass die geforderten Volumenstr ö me jederzeit zur Verf ü gung stehen.
Heizfl ä chen
Kommt eine Fu ß bodenheizung zum Einsatz, wird diese einschl. Estrich durch die Fa. Pedotherm berechnet geliefert und eingebaut. Das Bef ü llen, einstellen der Durchflu ß mengen der Heizkreise (hydraulische Abgleich) und in Betrieb nehmen erfolgt durch den Heizungsinstallateur.
Fa. Pedotherm liefert dem Installateur die fertig best ü ckten Heizkreisverteiler zum Einbau und Anschlu ß.
Der Heizk ö rperanschlu ß des Handtuch- Heizk ö rpers im Bad erfolgt nach Angabe der Anschlu ß ma ß e durch Fa. Pedotherm an den Heizkreisverteiler. Der Heizungsinstallateur liefert und montiert den Heizk ö rper.
Flachheizk ö rper und deren Vor, - und R ü cklaufleitungen werden komplett durch den Heizungsinstallateur geliefert und montiert.
Wasserleitungen
Kalt,- und Warmwasserleitungen werden aus Mehrschichtverbundrohr mit Pressfittingen, aller notwendigen Formst ü cke, Klein,- und Befestigungsmaterial hergestellt
Sanit ä re Ausstattung
Die sanit ä re Ausstattung erfolgt gem äß Bau- und Leistungsbeschreibung der Bauvorhaben. Dazu stehen den Bauherren mehrere Modelle aus den folgenden Positionen zur Verf ü gung.
Zus ä tzlich findet eine Bemusterung durch die Bauherren bei einem Sanit ä rgro ß handel der GC Gruppe statt, aus der weitere Ausstattungen hervorgeht, die individuell zu orts ü blichen Preisen anzubieten sind.
Abwasser
Grundleitungen sind eine bauseitige Leistung bis Innenseite der Kellerau ß enwand oder OK Bodenplatte.
Die Abw ä sser des Kellers werden durch Hebeanlagen ü ber die R ü ckstauebene gehoben.
Als Material ist vorgesehen:
- Abflu ß rohr im Geb ä ude, HT PVC Rohr
- Anschlu ß leitungen f ü r Einrichtungsgegenst ä nde, temperaturbest ä ndiges
Kunststoffrohr (HT)
S ä mtliche Hauptfallleitungen erhalten Reinigungs- und Kontroll ö ffnungen.
Alle Hauptschmutzwasserleitungen werden entsprechend DIN EN 12 056/1986
ü ber Dach entl ü ftet.
Allgemeine Beschreibung der Heizungs- und Sanitärinstallation
01 Heizungsinstallation
01
Heizungsinstallation
01.02 Wärmeerzeuger Wärmepumpen
01.02
Wärmeerzeuger Wärmepumpen
01.03 Rohrleitungen einschl. Isolierung, Heizflächen und Montage
01.03
Rohrleitungen einschl. Isolierung, Heizflächen und Montage
01.04 Sonstiges
01.04
Sonstiges
02 Sanitärinstallation
02
Sanitärinstallation
02.01 Sanitärobjekte
02.01
Sanitärobjekte
02.02 Armaturen
02.02
Armaturen
02.03 Sonstige Anschlüsse
02.03
Sonstige Anschlüsse
02.04 Rohrleitungen und Isolierung
02.04
Rohrleitungen und Isolierung
Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt pauschal gem äß Endsumme, Baufortschritt und Zahlplan.
Stundenzettel sind w ö chentlich bzw. innerhalb der n ä chsten drei Werktage der Folgewoche vom Bauleiter durch seine Unterschrift best ä tigen zu lassen, sp ä ter vorgetragene Stundenzettel werden nicht anerkannt und nicht verg ü tet.
Dieses Auftrags-LV gilt nur in Verbindung mit dem zu schlie ß enden Bauvertrag.
Wir best ä tigen hiermit verbindlich die Auftragsausf ü hrung wie angefordert.
02.02.2026 - 30.01.2027
sowie nach Abruf durch den Bauleiter
Ort / Datum........................................
Unterschrift Auftragnehmer.................................................................
Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt pauschal gem äß Endsumme, Baufortschritt und Zahlplan.