Fassadenarbeiten
Isar, Ausbau KKI, Neubau einer Containerdockingstation
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02 Fassade/Dächer
02
Fassade/Dächer
Kalkulationshinweise Fassade/Dächer Kalkulationshinweise Fassadenarbeiten 1. Grundlagen Ausführungsgrundlage sind die einschlägigen öffentlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Merkblätter), die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere DIN-Normen sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller bzw. Tür- und Torhersteller. Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18360 - Metallbauarbeiten und den anerkannten Regeln der Technik. Insbesondere gelten nachstehende Gesetze, Normen, Texte und Bestimmungen, als Grundlage der Arbeitsausführung für vereinbart: DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18202 Toleranzen im Bauwesen DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109 Blatt 2: Hinweise für Planung und Ausführung; Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz DIN 4109 Blatt 3: Berechnung von R´w für den Nachweis der Eignung nach DIN 4109 aus Werten des im Labor ermittelten Schalldämm-Maßes Rw DIN 18195 Bauwerksabdichtung DIN 18250 Schlösser - Einsteckschlösser für Feuerschutzabschlüsse DIN 18251 Schlösser - Einsteckschlösser für Türen DIN 18255 Baubeschläge DIN 18257 Schutzbeschläge DIN 18263-4 Türschließer mit hydraulischer Dämpfung DIN 18273 Türdrückergarnituren f. Feuerschutz- u. Rauchschutztüren DIN 18357 Beschlagsarbeiten DIN 18361 VOB Teil C Verglasungsarbeiten DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen DIN EN 1154 Schlösser und Baubeschläge DIN EN 179 Notausgangstürverschlüsse DIN EN 1125 Paniktürbeschläge DIN EN 1155 Elektrisch betriebene Feststellvorrichtungen für Drehflügeltüren DIN 18361 VOB Teil C Verglasungsarbeiten DIN EN 18103 Einbruchhemmende Türen (EN 1627) Rauch- und Feuerschutzabschlüsse DIN 18093 Feuerschutzabschlüsse; Einbau von Feuerschutztüren DIN 18111 Türzargen - Stahlzargen DIN 18232 Rauch- und Wärmefreihaltung Fenster und Türen DIN EN 1192 Türen- Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen DIN 18095-1 Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen Stahl DIN EN ISO 1461 Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) - Anforderungen und Prüfungen DIN EN ISO 1461 Beiblatt 1 Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) - Anforderungen und Prüfungen Verglasungen TRLV Technische Regeln für linienförmig gelagerte Verglasungen TRPV Technische Regeln für punktförmig gelagerte Verglasungen TRAV Technische Regeln für absturzsichernde Verglasungen Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die anerkannten Regeln der Technik, auch Herstellungsanweisungen, die einschlägigen DIN-Vorschriften, VOB, VOL, Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Arbeitsstättengesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, TA Luft, Sicherheitsbestimmungen, Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, der Landesbauordnung in der geltenden Fassung und deren evtl. Durchführungsverordnungen, etc. die zum Zeitpunkt der Abnahme Gültigkeit haben, eingehalten werden. 2. Allgemeines zur Ausführung Es sind nur bauaufsichtlich zugelassene Befestigungsmittel unter besonderer Berücksichtigung der Einbauvorschriften (Randabstände, Frostfestigkeit, Außenbereichseignung, Auszugswerte etc.) zu verwenden. Befestigungen sind generell so auszuführen, dass eine Vormontage von Ankerplatten vor Putzauftrag erfolgt und die jeweiligen Bauteile nach Durchführung der Putzarbeiten ohne weitere Schweißarbeiten an den vorhandenen Befestigungspunkte montiert werden können. 2.1. örtliches Aufmaß Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren. 2.2. Montagezeichnungen Der Auftragnehmer hat vor Bestellung/Fertigung der angebotenen Elemente Werkstatt- und Montagezeichnungen der angebotenen Elemente der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. Die Lage von Motoren/Antrieben, Anschlusspunkten, Taster und sonstigem Zubehör muss dabei berücksichtigt werden. 2.3. Schnittstelle ELT / Elektroanschluss Alle elektronisch/kraftbetätigten Türen und Tore erhalten einen vorgeschalteten Hauptschalter. Dieser definiert die Schnittstelle zwischen Leistung der anbietenden Firma und der bauseitigen Elektroleistungen bezüglich Stromversorgung. Die Lage des Hauptschalters ist in den Werkstatt- und Montagezeichnungen darzustellen. Die Elektrozuleitungen bis zum Hauptschalter erfolgen bauseits durch den beauftragten Elektriker. Der Anschluss der elektronisch/kraftbetätigten Türen und Tore und die restliche Verkabelung und Verrohrung bis zum Hauptschalter erfolgt durch den Auftragnehmer, die Inbetriebnahme der Türen und Tore durch den Auftragnehmer zusammen mit dem Auftragnehmer für die GMA. Die Verkabelung hat immer im verzinkten Rohr zu erfolgen. Der Hauptschalter je Tor muss gemeinsam mit der jeweiligen Torsteuerung und den Übergabeklemmen in einem separaten Wandschrank IP54 verbaut werden. Geschlossene Stapa Rohrverlegung. Die Bedientableaus im Innen- und Außenbereich mit den notwendigen Tastern und Schlüsselschaltern sind in LOS 5 Gefahrenmeldeanlage enthalten. Die elektronisch/kraftbetätigten Türe und Tore haben keine direkte Verbindung zu den Bedientrminals. Sie Steuersignale kommen von der GMA. 2.4. Zertifizierungen/Qualifikation Die anbietenden Firmen müssen für den Einbau der Fenster, Fassaden, Türen und Tore, insbesondere der Türen und Tore mit Brandschutzanforderungen, und alle zugehörigen Bauteile (z.B. Feststellanlagen, Schließfolgeregelung) geeignet sein und die entsprechenden Zertifizierungen/Qualifikationen haben. Sollten die Firmen die Zertifizierungen/Qualifikationen nicht haben müssen vom AN geeignete Nachunternehmer bestellt werden. Die Eignung muss dem AG vor Baubeginn nachgewiesen werden. 2.5. Montage Das Abladen der Fenster, Fassaden, Türen, Tore erfolgt durch den AN. Die Montage erfolgt je nach Erfordernis mit Hubsteiger, Stapler oder Gerüst. Die anbietenden Firmen haben alle erforderlichen Hilfsmittel zum Abladen und zur Montage einzukalkulieren, sofern diese nicht gesondert im Folgenden ausgeschrieben sind. 2.6. Schließfolgeregelung Alle 2-flügeligen Brandschutztüren und- tore sind mit einem Schließfolgeregelungsmechanismus zu installieren. 2.7. Notentriegelung In den Torzargen ist eine ausreichend bemessene Zugfedermechanik installiert, die nach DIN EN 12604 für den Gewichtsausgleich des Torblattes sorgt und ein manuelles Öffnen des Tores (z.B. bei Stromausfall) gewährleistet. 2.8. Mechanische Feststellanlagen Die Feststellanlagen sind den baulichen Gegebenheiten der jeweils betroffenen Tür/Toranlage entsprechend auszuführen. 2.9. Torabdeckungen Alle Schnelllauftore erhalten eine Vollabdeckung der Wickelwelle. 2.10. Oberflächen Sämtliche einzubauenden Stähle sind vor Einbau mit einem Korrosionsschutzanstrich zu versehen, sofern Feuerverzinkung nicht gefordert ist oder in den einzelnen Positionen keine abweichende Angaben gemacht werden. Örtliche Schweißstellen von verzinkten Bauteilen sind zweifach kalt nachzuverzinken. Sämtliche Schweißnähte und Schnittkanten sind (ggfs. vor Verzinkung) sauber zu verputzen. Die Oberflächen der Verladehalle sind auf Grund des temporären Kontrollbereichs mit einer Dekontbeschichtung zu veresehen, Bodenflächen komplett, Wandflächen bis zu einer Höhe von 2,50m. 2.11. Verglasung Die Vorschriften der Isolierglashersteller und die "Verglasungsrichtlinien" des Instituts des Glaserhandwerks, Hadamar, müssen beachtet werden. Der Ausführung liegt die DIN 18 361 zugrunde. Für die Befestigung der Glashalteleisten gilt DIN 18545 T1. Glashalteleisten müssen passgenau, abnehmbar und raumseitig angeordnet sein. 2.12. Dichtstoffe für die Verglasung Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften DIN 18545 und dem Verwendungszweck entsprechen. Sie müssen nach DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Weiter müssen Dichtstoffe alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein. 2.13. Dichtprofile Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile (APTK/EPDM) müssen DIN 7863 bzw. der EN 12365 entsprechen. Für andere Werkstoffe ist die Eignung mit dem Angebot nachzuweisen. Die Dichtprofile müssen mit den angrenzenden Stoffen verträglich sein, sie müssen alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein. 2.14. Verbindungen Die Bemessung von Schraub- und Schweißverbindungen ist generell durch den AN zu überprüfen. Bei Schweißverbindungen an Bauteilen mit einer Belastung > 5 KN ist dem AG vom AN unaufgefordert der "kleine Schweißeignungsnachweis" vorzulegen. Schraubverbindungen sind generell mit Unterlegscheiben und Federringen, bzw. Kontermuttern gegen Lösen zu sichern. Profilverbindungen Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu achten. Auch an den T-Stößen ist das Einsickern von Wasser in die Konstruktion - durch entsprechende Füllstücke mit dauerelastischer Abdichtung - zu verhindern. Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben. 2.15. Baukörperanschlüsse Der Baukörperanschluss und der Einbau sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu planen und auszuführen. Bei der Ausbildung der Anschlüsse an den Baukörper sind die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima zu berücksichtigen. Die Anschlussausbildung muss den Anforderungen aus dem Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden. Äußere Einwirkungen wie z.B. Bauwerksbewegungen dürfen die entsprechenden Maßnahmen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigen. Dabei sind sowohl DIN 4108-2, Beiblatt 2 zu DIN 4108, DIN 4108-7 als auch die Energieeinsparverordnung und die aktuelle Richtlinie "Leitfaden zur Montage", herausgegeben von den RAL Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren, zu beachten. Die auf der Rauminnenseite verbleibenden Fugen zwischen Außenbauteil und Baukörper sind vollständig mit Dichtstoffen auszufüllen. Die Verwendung von PU-Schäumen zur Dämmung des Hohlraumes ist zulässig. Die innenseitigen Anschlussfugen sind dauerhaft luftundurchlässig mittels Dichtbändern abzudichten. Die Abdichtung des außenseitigen Baukörperanschlusses muss umlaufend, dauerhaft und schlagregendicht ausgeführt werden. Er ist wetterfest mit Kompriband oder Dichtmassenandichtung herzustellen. 2.16. Brandschutztüren Rauchschutztüren müssen der DIN 18095 entsprechen und ein Prüfzeugnis mit Nummer haben und für die zu erwartenden Beanspruchungen geeignet sein. Außerdem muss als Nachweis, dass die Türen den Rauchschutzvorschriften und Prüfnormen entsprechen, eine Werksbescheinigung vorgelegt werden. Als Brandschutztüren dürfen nur Türen nach der DIN 4102 und den entsprechenden Brandschutzvorschriften und Prüfnormen mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung und Zulassungsnummer eingebaut werden. Auf jeder Tür muss das Zulassungsschild angebracht sein. Bei Einbau von T30-Türen in Leichtbauwände ist die Zulassung gesondert beizubringen. Alle sich hieraus ergebenden Maßnahmen (z. B. zusätzliche aussteifende Unterkonstruktionen in den Wänden o. glw.) gehören zum Leistungsumfang. 2.17. Zulassungen Sofern Zulassungen im Einzelfall notwendig werden, ist es Sache des AN, diese zu versorgen. Darin inbegriffen sind alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten und Gebühren für Versuche, Berechnungen, Prüfungen und Genehmigungen. Gleiches gilt sinngemäß für notwendige Prüfungen z.B. zur Erfüllung hochwertiger Anforderungen an die Widerstandsklassen 2.18. Anschluss Erdungsanlage Alle Metalltüren und -tore werden an die Erdungsanlage angeschlossen. Der Anschluss ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Anschlussmöglichkeiten sind in Absprache mit der Bauleitung festzulegen (Fundamenterder, Bewehrung, Anschlussfahne, Fassade, Kabeltrassen etc.). Sämtliche Blitzschutzarbeiten werden durch Los 4 ausgeführt. 2.19. Schaltschränke Alle Schaltkästen als Stahlkästen mit Knebelgriff, Schloss und Schlüssel. Aufwendungen für folgende Leistungen sind u.a. mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet: 1.                 Das Prüfen der Tür- und Fensterlisten des AG 2.                 Die Fortschreibung und Detailierung der Tür- und Fensterlisten des AG 3.                 Jegliche Sicherungs- und (Arbeits-) Schutzmaßnahmen 4.                 Schutzmaßnahmen zu an die eigene Leistung angrenzenden Bauteilen 5.                 Aufwendungen zur Nachverzinkung, wie vor beschrieben 6.                 Sämtliche Kleinteile und Befestigungsmittel wie Dübel, Lastanker, Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Distanzscheiben, dauerelastische Versiegelungen usw. 7.                 Endkappen in Material wie endendes Hohlprofil an allen sichtbaren, freien Enden von Hohlprofilen 8.                 Aufwendungen, die zeitlich versetzt von der                    Hauptleistung zu erbringen sind 9.                 Alle Hilfsmittel für die Befestigung der Elemente wie Winkel aus Stahl bzw. sonstige Formstähle 10.               Das Ausgießen der Zargen mit Mörtel                    Putz - und Wandanschlussprofile 11.               Das mehrmalige Ein- und Aushängen der Türen, soweit erforderlich. 12.               Das Verspachteln, Schleifen und Beschichten (Lackieren) von nicht genutzten vorgestanzten Öffnungen in Stahlzargen 13.               Versieglungen zu Anschlussbauteilen an die eigene Leistung wo erforderlich. 14.               Jegliche Bauwerksanschlüsse 15.               Prüfstempel in jeder Funktions- oder Sonderscheibe 16.               Eine Nachbegehung zum Einstellen, Nachjustieren etc. ca. 3 Monate nach Erstmontage
Kalkulationshinweise Fassade/Dächer
02.01 Fassadenarbeiten
02.01
Fassadenarbeiten
02.02 Dächer
02.02
Dächer