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Net total EUR
02 Fassade/Dächer
02
Fassade/Dächer
Kalkulationshinweise Fassade/Dächer Kalkulationshinweise Fassadenarbeiten
1. Grundlagen
Ausführungsgrundlage sind die einschlägigen öffentlichen und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Merkblätter), die
anerkannten Regeln der Technik, insbesondere DIN-Normen
sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller bzw.
Tür- und Torhersteller.
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die
technische Ausführung aus ATV / DIN 18360 -
Metallbauarbeiten und den anerkannten Regeln der Technik.
Insbesondere gelten nachstehende Gesetze, Normen, Texte
und Bestimmungen, als Grundlage der Arbeitsausführung für
vereinbart:
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18202 Toleranzen im Bauwesen
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Blatt 2: Hinweise für Planung und Ausführung;
Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz
DIN 4109 Blatt 3: Berechnung von R´w für den Nachweis
der Eignung nach DIN 4109 aus Werten des im Labor
ermittelten Schalldämm-Maßes Rw DIN 18195
Bauwerksabdichtung
DIN 18250 Schlösser - Einsteckschlösser für
Feuerschutzabschlüsse
DIN 18251 Schlösser - Einsteckschlösser für Türen
DIN 18255 Baubeschläge
DIN 18257 Schutzbeschläge
DIN 18263-4 Türschließer mit hydraulischer Dämpfung
DIN 18273 Türdrückergarnituren f. Feuerschutz- u.
Rauchschutztüren
DIN 18357 Beschlagsarbeiten
DIN 18361 VOB Teil C Verglasungsarbeiten
DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
DIN EN 1154 Schlösser und Baubeschläge
DIN EN 179 Notausgangstürverschlüsse
DIN EN 1125 Paniktürbeschläge
DIN EN 1155 Elektrisch betriebene
Feststellvorrichtungen für Drehflügeltüren
DIN 18361 VOB Teil C Verglasungsarbeiten
DIN EN 18103 Einbruchhemmende Türen (EN 1627)
Rauch- und Feuerschutzabschlüsse
DIN 18093 Feuerschutzabschlüsse; Einbau von
Feuerschutztüren
DIN 18111 Türzargen - Stahlzargen
DIN 18232 Rauch- und Wärmefreihaltung
Fenster und Türen
DIN EN 1192 Türen- Klassifizierung der
Festigkeitsanforderungen
DIN 18095-1 Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und
Anforderungen
Stahl
DIN EN ISO 1461 Durch Feuerverzinken auf Stahl
aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) -
Anforderungen und Prüfungen
DIN EN ISO 1461 Beiblatt 1 Durch Feuerverzinken auf
Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) -
Anforderungen und Prüfungen
Verglasungen
TRLV Technische Regeln für linienförmig gelagerte
Verglasungen
TRPV Technische Regeln für punktförmig gelagerte
Verglasungen
TRAV Technische Regeln für absturzsichernde
Verglasungen
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die anerkannten
Regeln der Technik, auch Herstellungsanweisungen, die
einschlägigen DIN-Vorschriften, VOB, VOL, Brandschutz,
Wärmeschutz, Schallschutz, Arbeitsstättengesetz,
Bundesimmissionsschutzgesetz, TA Luft,
Sicherheitsbestimmungen, Bestimmungen der
Berufsgenossenschaften, der Landesbauordnung in der
geltenden Fassung und deren evtl.
Durchführungsverordnungen, etc. die zum Zeitpunkt der
Abnahme Gültigkeit haben, eingehalten werden.
2. Allgemeines zur Ausführung
Es sind nur bauaufsichtlich zugelassene Befestigungsmittel
unter besonderer Berücksichtigung der Einbauvorschriften
(Randabstände, Frostfestigkeit, Außenbereichseignung,
Auszugswerte etc.) zu verwenden.
Befestigungen sind generell so auszuführen, dass eine
Vormontage von Ankerplatten vor Putzauftrag erfolgt und die
jeweiligen Bauteile nach Durchführung der Putzarbeiten ohne
weitere Schweißarbeiten an den vorhandenen
Befestigungspunkte montiert werden können.
2.1. örtliches Aufmaß
Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren.
2.2. Montagezeichnungen
Der Auftragnehmer hat vor Bestellung/Fertigung der
angebotenen Elemente Werkstatt- und Montagezeichnungen
der angebotenen Elemente der Bauleitung zur Freigabe
vorzulegen. Die Lage von Motoren/Antrieben,
Anschlusspunkten, Taster und sonstigem Zubehör muss dabei
berücksichtigt werden.
2.3. Schnittstelle ELT / Elektroanschluss
Alle elektronisch/kraftbetätigten Türen und Tore erhalten einen
vorgeschalteten Hauptschalter. Dieser definiert die Schnittstelle
zwischen Leistung der anbietenden Firma und der bauseitigen
Elektroleistungen bezüglich Stromversorgung. Die Lage des Hauptschalters ist in den
Werkstatt- und Montagezeichnungen darzustellen. Die
Elektrozuleitungen bis zum Hauptschalter erfolgen bauseits durch den beauftragten Elektriker. Der Anschluss der
elektronisch/kraftbetätigten Türen und Tore und die restliche
Verkabelung und Verrohrung bis zum Hauptschalter erfolgt
durch den Auftragnehmer,
die Inbetriebnahme der Türen und Tore durch den
Auftragnehmer zusammen mit dem Auftragnehmer für die GMA. Die Verkabelung hat immer im verzinkten Rohr
zu erfolgen.
Der Hauptschalter je Tor muss gemeinsam mit der jeweiligen Torsteuerung und den Übergabeklemmen in einem separaten Wandschrank IP54 verbaut werden. Geschlossene Stapa Rohrverlegung.
Die Bedientableaus im Innen- und Außenbereich mit den notwendigen Tastern und Schlüsselschaltern sind in LOS 5 Gefahrenmeldeanlage enthalten. Die elektronisch/kraftbetätigten Türe und Tore haben keine direkte Verbindung zu den Bedientrminals. Sie Steuersignale kommen von der GMA.
2.4. Zertifizierungen/Qualifikation
Die anbietenden Firmen müssen für den Einbau der Fenster,
Fassaden, Türen und Tore, insbesondere der Türen und Tore
mit Brandschutzanforderungen, und alle zugehörigen Bauteile
(z.B. Feststellanlagen, Schließfolgeregelung) geeignet sein und
die entsprechenden Zertifizierungen/Qualifikationen haben.
Sollten die Firmen die Zertifizierungen/Qualifikationen nicht
haben müssen vom AN geeignete Nachunternehmer bestellt
werden. Die Eignung muss dem AG vor Baubeginn
nachgewiesen werden.
2.5. Montage
Das Abladen der Fenster, Fassaden, Türen, Tore erfolgt durch
den AN. Die Montage erfolgt je nach Erfordernis mit Hubsteiger, Stapler oder Gerüst. Die anbietenden Firmen haben alle erforderlichen Hilfsmittel zum Abladen und zur Montage einzukalkulieren, sofern diese nicht gesondert im Folgenden ausgeschrieben sind.
2.6. Schließfolgeregelung
Alle 2-flügeligen Brandschutztüren und- tore sind mit
einem Schließfolgeregelungsmechanismus zu installieren.
2.7. Notentriegelung
In den Torzargen ist eine
ausreichend bemessene Zugfedermechanik installiert,
die nach DIN EN 12604 für den Gewichtsausgleich des Torblattes sorgt und ein manuelles Öffnen des Tores (z.B. bei Stromausfall) gewährleistet.
2.8. Mechanische Feststellanlagen
Die Feststellanlagen sind den baulichen Gegebenheiten der
jeweils betroffenen Tür/Toranlage entsprechend auszuführen.
2.9. Torabdeckungen
Alle Schnelllauftore erhalten eine Vollabdeckung der
Wickelwelle.
2.10. Oberflächen
Sämtliche einzubauenden Stähle sind vor Einbau mit einem
Korrosionsschutzanstrich zu versehen, sofern Feuerverzinkung
nicht gefordert ist oder in den einzelnen Positionen keine
abweichende Angaben gemacht werden.
Örtliche Schweißstellen von verzinkten Bauteilen sind
zweifach kalt nachzuverzinken.
Sämtliche Schweißnähte und Schnittkanten sind (ggfs. vor
Verzinkung) sauber zu verputzen.
Die Oberflächen der Verladehalle sind auf Grund des temporären Kontrollbereichs mit einer Dekontbeschichtung zu veresehen, Bodenflächen komplett, Wandflächen bis zu einer Höhe von 2,50m.
2.11. Verglasung
Die Vorschriften der Isolierglashersteller und die "Verglasungsrichtlinien" des Instituts des Glaserhandwerks, Hadamar, müssen beachtet werden. Der Ausführung liegt die DIN 18 361 zugrunde.
Für die Befestigung der Glashalteleisten gilt DIN 18545 T1. Glashalteleisten müssen passgenau, abnehmbar und raumseitig angeordnet sein.
2.12. Dichtstoffe für die Verglasung
Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften DIN 18545 und dem Verwendungszweck entsprechen. Sie müssen nach DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Weiter müssen Dichtstoffe alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein.
2.13. Dichtprofile
Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile (APTK/EPDM) müssen DIN 7863 bzw. der EN 12365 entsprechen. Für andere Werkstoffe ist die Eignung mit dem Angebot nachzuweisen. Die Dichtprofile müssen mit den angrenzenden Stoffen verträglich sein, sie müssen alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein.
2.14. Verbindungen
Die Bemessung von Schraub- und Schweißverbindungen ist
generell durch den AN zu überprüfen. Bei Schweißverbindungen an Bauteilen mit einer Belastung > 5 KN ist dem AG vom AN unaufgefordert der "kleine Schweißeignungsnachweis" vorzulegen.
Schraubverbindungen sind generell mit Unterlegscheiben
und Federringen, bzw. Kontermuttern gegen Lösen zu
sichern.
Profilverbindungen
Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren
Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf eine
einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu achten. Auch
an den T-Stößen ist das Einsickern von Wasser in die
Konstruktion - durch entsprechende Füllstücke mit
dauerelastischer Abdichtung - zu verhindern.
Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch
im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben.
2.15. Baukörperanschlüsse
Der Baukörperanschluss und der Einbau sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu planen und auszuführen. Bei der Ausbildung der Anschlüsse an den Baukörper sind die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima zu berücksichtigen. Die Anschlussausbildung muss den Anforderungen aus dem Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden. Äußere Einwirkungen wie z.B. Bauwerksbewegungen dürfen die entsprechenden Maßnahmen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigen. Dabei sind sowohl DIN 4108-2, Beiblatt 2 zu DIN 4108, DIN 4108-7 als auch die Energieeinsparverordnung und die aktuelle Richtlinie "Leitfaden zur Montage", herausgegeben von den RAL Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren, zu beachten.
Die auf der Rauminnenseite verbleibenden Fugen zwischen Außenbauteil und Baukörper sind vollständig mit Dichtstoffen auszufüllen. Die Verwendung von PU-Schäumen zur Dämmung des Hohlraumes ist zulässig.
Die innenseitigen Anschlussfugen sind dauerhaft luftundurchlässig mittels Dichtbändern abzudichten.
Die Abdichtung des außenseitigen Baukörperanschlusses muss umlaufend, dauerhaft und schlagregendicht ausgeführt werden. Er ist wetterfest mit Kompriband oder Dichtmassenandichtung herzustellen.
2.16. Brandschutztüren
Rauchschutztüren müssen der DIN 18095 entsprechen und
ein Prüfzeugnis mit Nummer haben und für die zu erwartenden
Beanspruchungen geeignet sein. Außerdem muss als
Nachweis, dass die Türen den Rauchschutzvorschriften und
Prüfnormen entsprechen, eine Werksbescheinigung vorgelegt
werden.
Als Brandschutztüren dürfen nur Türen nach der DIN 4102
und den entsprechenden Brandschutzvorschriften und
Prüfnormen mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung
und Zulassungsnummer eingebaut werden. Auf jeder Tür
muss das Zulassungsschild angebracht sein.
Bei Einbau von T30-Türen in Leichtbauwände ist die
Zulassung gesondert beizubringen. Alle sich hieraus
ergebenden Maßnahmen (z. B. zusätzliche aussteifende
Unterkonstruktionen in den Wänden o. glw.) gehören zum
Leistungsumfang.
2.17. Zulassungen
Sofern Zulassungen im Einzelfall notwendig werden, ist
es Sache des AN, diese zu versorgen. Darin inbegriffen
sind alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten
und Gebühren für Versuche, Berechnungen, Prüfungen und
Genehmigungen. Gleiches gilt sinngemäß für notwendige
Prüfungen z.B. zur Erfüllung hochwertiger Anforderungen an die Widerstandsklassen
2.18. Anschluss Erdungsanlage
Alle Metalltüren und -tore werden an die Erdungsanlage angeschlossen. Der Anschluss ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Anschlussmöglichkeiten sind in Absprache mit der Bauleitung festzulegen (Fundamenterder, Bewehrung, Anschlussfahne, Fassade, Kabeltrassen etc.).
Sämtliche Blitzschutzarbeiten werden durch Los 4 ausgeführt.
2.19. Schaltschränke
Alle Schaltkästen als Stahlkästen mit Knebelgriff, Schloss und
Schlüssel.
Aufwendungen für folgende Leistungen sind u.a. mit den
Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert
vergütet:
1. Das Prüfen der Tür- und Fensterlisten des AG
2. Die Fortschreibung und Detailierung der Tür- und Fensterlisten des AG
3. Jegliche Sicherungs- und (Arbeits-) Schutzmaßnahmen
4. Schutzmaßnahmen zu an die eigene Leistung angrenzenden Bauteilen
5. Aufwendungen zur Nachverzinkung, wie vor beschrieben
6. Sämtliche Kleinteile und Befestigungsmittel wie Dübel, Lastanker, Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Distanzscheiben, dauerelastische Versiegelungen usw.
7. Endkappen in Material wie endendes Hohlprofil an allen sichtbaren, freien Enden von Hohlprofilen
8. Aufwendungen, die zeitlich versetzt von der
Hauptleistung zu erbringen sind
9. Alle Hilfsmittel für die Befestigung der Elemente wie Winkel aus Stahl bzw. sonstige Formstähle
10. Das Ausgießen der Zargen mit Mörtel
Putz - und Wandanschlussprofile
11. Das mehrmalige Ein- und Aushängen der Türen, soweit erforderlich.
12. Das Verspachteln, Schleifen und Beschichten (Lackieren) von nicht genutzten vorgestanzten Öffnungen in Stahlzargen
13. Versieglungen zu Anschlussbauteilen an die eigene Leistung wo erforderlich.
14. Jegliche Bauwerksanschlüsse
15. Prüfstempel in jeder Funktions- oder Sonderscheibe
16. Eine Nachbegehung zum Einstellen, Nachjustieren etc. ca. 3 Monate nach Erstmontage
Kalkulationshinweise Fassade/Dächer
02.01 Fassadenarbeiten
02.01
Fassadenarbeiten
02.02 Dächer
02.02
Dächer