Dacharbeiten
INJECTA - Statik für Lüftungsgerät
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01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B) Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B) Vertragsbestandteile sind im Falle der Auftragserteilung in nachstehender Reihen- und Rangfolge: 1.   die Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen; Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind auch die zugehörigen Planunterlagen wie folgt: - Statische Berechnung 25-0223 - Plan 501- Details - Durchführung der Stahlstütze Die Planunterlagen liegen als pdf-Dokument bei. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen Textbeschreibung und Zeichnungen, die für die Angebotskalkulation erheblich sein können, hat der AN bei IGMK nachzufragen und um Aufklärung zu bitten. Im Zweifel gehen Textangaben den Zeichnungen vor. 2.   die "Besonderen Vertragsbedingungen", die "weiteren Besonderen Vertragsbedingungen" (inklusive der dort genannten "Baustellenordnung", "Fremdleistungs-Ordnung" und "Hygieneordnung") sowie das Verhandlungsprotokoll 3.   die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) 4.   die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), aktuelle Ausgabe. Der AN ist nicht berechtigt, an den Inhalten der Leistungsbeschreibung Änderungen vorzunehmen. Bei etwaigen Fragen und Widersprüchen hat er eine entsprechende Aufklärung mit dem AG (siehe oben) herbeizuführen.
Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B)
Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme 1 Lage INJECTA GmbH Neue Wiesen 1-5 08248 Klingenthal 2 Beschreibung der Baumaßnahme Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein bestehendes Produktionsgebäude, das mit einer neuen Lüftungsanlage auf dem Dach des Anbaus ausgestattet werden soll. Als Tragwerk der Lüftungsanlage ist eine Stahlunterkonstruktion mit den Abmessungen von ca. 12,20 x 1,30 m vorgesehen. Diese wird nach der punktuellen Öffnung der Dachhaut auf die bestehende Konsole an der Brandwand sowie auf den Dachbindern aufgestellt. Nach erfolgtem Aufbau sind die Öffnungen in der Dachhaut und der Brandwand wieder zu verschließen. 3 Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsumfang Es wird darauf hingewiesen, dass für die Ausführung der Baumaßnahme die allgemein anerkannten Regeln der Technik als Mindestanforderungen einzuhalten sind. Ausnahmen hiervon gelten, wenn die nachstehenden Detailbeschreibungen über diese Anforderungen hinausgehen oder aufgrund spezifischer Gegebenheiten dahinter zurück bleiben. Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um die Werkleistung funktionsfähig herzustellen. Etwaige Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahin aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften der hier gegenständlichen Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen entsprechende funktionsfähige Leistung geschuldet wird.
Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme
Allgemeine Vorbemerkungen zur Freihändigen Vergabe Allgemeine Vorbemerkungen zur Freihändigen Vergabe 1. Entfallen 2. Eine Vergütung für die Ausfüllung und Abgabe erfolgt nicht. Der Text im Angebot darf nicht verändert werden, auch dürfen keine Zusätze gemacht werden. Änderungsvorschläge sowie firmenbedingte Alternativvorschläge und / oder Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsart sind gesondert beizufügen. Änderungsvorschläge sind nicht unerwünscht, soweit sie zu einer Kostenminderung führen und dabei den technischen Erfordernissen und geltenden Bestimmungen entsprechen oder zu einer Verbesserung der Qualität der Leistung führen. 3. Der Unternehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Er haftet allein für die Einhaltung aller in Frage kommenden gesetzlichen und sozialen Vorschriften sowie der im Baubereich geltenden bau- und ortspolizeilichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche an den Auftraggeber oder an die Bauleitung sind ausgeschlossen. Er hat unaufgefordert und auf eigene Rechnung die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen zu veranlassen. 4. Sämtliche Leistungen verstehen sich, sofern nicht in der Positionsbeschreibung, dies ausdrücklich gegenteilig vermerkt ist, einschl. Lieferung aller erforderlichen Materialien, Hilfsmaterialien sowie der Vorhaltung sämtlicher Maschinen, Geräte, Schalungen, erforderlicher Gerüste und Baustellen- Einrichtung, sofern diese Leistungen nicht in gesonderten Positionen ausgeschrieben sind. 5. Weitervergabe einzelner, nachstehend beschriebener Leistungen an Subunternehmer durch den Auftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Bauherrn. Ohne schriftliche Genehmigung ist die Beschäftigung von Subunternehmern auf der Baustelle nicht zugelassen. Ungeachtet einer solchen Genehmigung haftet jedoch der Bauherr auch bei Einverständniserklärung in keiner Weise für die damit entstehenden Verpflichtungen des Auftragnehmers. 6. Entfallen 7. Die Arbeiten sind von fachkundigen Personen zu überwachen. Der Unternehmer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Bauzeit ständig ein verantwortlicher Bauleiter oder sonstiger Handlungsbevollmächtigter auf der Baustelle anwesend ist. Dieser ist dem Auftraggeber jeweils zu benennen. Ein Nachweis der fachlichen Qualifikation kann verlangt werden. Fachunkundige und der deutschen Sprache nicht ausreichen mächtige Kräfte werden als Aufsichtspersonal nicht anerkannt. 8. Entfallen 9. Entfallen 10. Vereinbarungen, die diesem LV zuwiderlaufen, haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich im Einvernehmen beider Parteien getroffen werden. 11. Entfallen 12. Die eingesetzten Preise haben während der gesamten Bauzeit Gültigkeit. Da der Ausführungszeitraum überschaubar ist, werden Nachforderungen infolge Lohnerhöhungen nicht anerkannt. 13. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten Mengen entsprechend den Einheitspreisen. Das Aufmaß hat rechtzeitig und gemeinsam mit der Bauleitung zu erfolgen. Es bildet die Grundlage bei der Abrechnung. Sämtliche Rechnungen sind 2-fach inklusive gegengezeichnete Aufmaße bei der Bauleitung einzureichen. 1 x Rechnung an Bauherrn direkt. Abrechnung nach Plänen kann erfolgen, wenn die Planunterlagen der ausgeführten Leistung exakt entsprechen. 14. Entfallen 15. Fälligkeitstermine für Abschlagsrechnungen:       30 Kalendertage nach Zugang beim Auftraggeber. 16. Fälligkeitstermine für Schlussrechnungen:       30 Kalendertage nach Zugang beim Auftraggeber 17. Der Unternehmer muss die Gewähr dafür bieten, dass er die Arbeiten gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst auszuführen in der Lage ist. 18. Für sämtliche Positionen und Alternativangebote sind die Preise einzusetzen. Unvollständig ausgefüllte Angebote können nicht berücksichtigt werden. 19. Kosten für Strom und Wasser werden nicht erhoben. Die Baustelle ist in gereinigtem Zustand zu verlassen. 20. Entfallen 21. Entfallen 22. Die Baustelleneinrichtung ist in den Einheitspreisen enthalten, sofern nicht in einer gesonderten Position ausgeschrieben und ist rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen. 23. Der Auftraggeber hat für die Inanspruchnahme öffentlichen Grundes die erforderlichen Genehmigungen selbst einzuholen und die entsprechenden Kosten zu tragen. Der Auftragnehmer hat alle benachbarten Gebäude, Bauteile, Umwehrungen und Grundstücke durch geeignete Maßnahmen derart zu schützen, dass Störungen, Beschmutzungen und Beschädigungen vermieden werden. 24. Jeder Auftragnehmer hat die für seine Leistung nötigen Sichtabnahmen, Abnahmen und Prüfungen zu veranlassen und die daraus entstehenden Kosten und Gebühren selbst zu tragen. Die Bauleitung ist rechtzeitig vor jedem Termin, mindestens 14 Tage vorher, in Kenntnis zu setzen. 25. Sämtliche Lagerflächen für Baustoffe- und Materialien sind nach Anforderung des Auftragnehmers von Ihm selbst zu erstellen, vorzuhalten und abzuräumen. Leicht entflammbare, brennbare Materialien dürfen nur so viel angeliefert werden, wie an einem Tag verarbeitet werden können. Nicht verarbeitetes Material muss abends wieder entfernt werden. 26. Der Auftragnehmer hat Verpackungsstoffe auf seine Kosten zu beseitigen. Alle Abfallstoffe sind getrennt nach Vorschrift zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind dem AG unverzüglich auszuhändigen. 27. Mit den Bauarbeiten darf erst nach Erhalt der rechtskräftigen Baugenehmigung und nach Vertragsabschluss mit vereinbartem Ausführungsbeginn zwischen AG und AN bzw. nach Absprache mit der Bauleitung des Auftraggebers begonnen werden. 28. Entspricht eine vom Bauherrn gewünschte Konstruktion nicht den anerkannten Regeln der Baukunst oder handwerksmäßiger Ausführung, hat der AN seine Bedenken umgehend schriftlich geltend zu machen. Der AG behält sich vor, bei eigenmächtigen Abweichungen vom LV oder den Plänen der Architekten, den ursprünglich gewünschten Zustand herstellen zu lassen und alle damit zusammenhängenden Kosten von der Schlussrechnung des AN in Abzug zu bringen. 29. Vor Arbeitsbeginn sind die Örtlichkeiten durch den Auftragnehmer erneut zu prüfen! Ebenso ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Einwendungen umgehend schriftlich gelten zu machen, sofern die mit seinem Werk zusammenhängenden Arbeiten anderer Unternehmer für seine auftragsgemäße Erfüllung nicht genügen bzw. seine Garantieverpflichtungen stören oder gefährden. 30. Ein vertraglich vereinbarter Nachlass gilt auch für Regiearbeiten und alle Nachträge. 31. Steuerabzug bei Bauleistungen: Im Auftragsfall ist die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Original dem Bauherrn vorzulegen. 32. Architektenvollmacht: Der Architekt besitzt keine rechtsgeschäftliche Vollmacht des Bauherrn. 33. Abnahme: Die Leistung wird förmlich abgenommen gemäß § 12 Nr. 4 VOB/B; der Auftragnehmer hat die Abnahme, ggf. auch die Teilabnahme (§ 12 Nr. 2), rechtzeitig schriftlich zu beantragen. Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Maßgeräte zu stellen. 34. Entfallen 35. Die Baustellenverordnung ist zu beachten. Für das Bauvorhaben wird ein SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) erstellt und eine Baustellenordnung. Diese werden Vertragsbestandteil. Die vorgesehenen Arbeitsschutzmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Die Baustelle wird von einem Sicherheitskoordinator überwacht. 36. Der Anbieter hat die Vertragsbedingungen durchgelesen und erkennt diese mit seiner Unterschrift ohne Einschränkung an. Er bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme aller im Angebotsdeckblatt unter Punkt 1 „Angebotsgrundlagen“ aufgeführten Unterlagen. 37. Vertrags- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers sind für den Auftraggeber nicht verbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil. 38. Entfallen 39. Leistungserbringung und Koordination: Der Auftragnehmer hat seine Leistungserbringung mit – vorhergehenden und nachfolgenden – Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermine in Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei der Angebotskalkulation berücksichtigt. 40. Entfallen 41. Der Bauleiter oder sein Stellvertreter hat bis zur Abnahme aller Leistungen des AN während der Arbeitszeit auf der Baustelle anwesend zu sein und muss zur Vertretung des AN berechtigt sein. Der Bauleiter und sein Stellvertreter sind namentlich zu benennen und dürfen, die Zustimmung des AG ausgenommen, nicht ausgetauscht werden. 42. Dem AG sind alle Subunternehmer vor Auftragsvergabe zu benennen. Die Beauftragung der Nachunternehmer bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den AG. Sie sind dem AG so rechtzeitig zu benennen, dass er, eine unverzügliche Reaktion vorausgesetzt, einzelne Nachunternehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ablehnen kann, ohne dass dies irgendwelche Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch den AN hat. Der Auftragnehmer hat den Verträgen mit Nachunternehmer die allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOB/B) zugrunde zu legen. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung, Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschl. Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Unterauftragsnehmers schriftlich bekanntzugeben. Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat dieser vorher die schriftliche Zustimmung vom AG einzuholen. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Unterauftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftragnehmer hat zuvor schriftlich zugestimmt. 43. Abtretung von Forderungen – Übertragung von Pflichten: Der Auftragnehmer darf nur nach schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers Pflichten übertragen oder Forderungen abtreten. 44. Datenschutz: Personenbezogene Daten des Auftragnehmers werden gespeichert. 45. Gerichtsstand: Chemnitz
Allgemeine Vorbemerkungen zur Freihändigen Vergabe
Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen 1. Entfallen 2. Ausführung (zu § 4 VOB/B) Als verantwortlicher Bauleiter des Auftragnehmers i.S.v. § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B ist bestellt ...................................................................................................... sowie dessen Stellvertreter ....................................................................................................... Über einen etwaigen Wechsel des Bauleiters hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der bestellte Bauleiter der deutschen Sprache hinreichend mächtig ist. Der Auftragnehmer hat weiter dafür zu sorgen, dass alle Personen auf der Baustelle so viel deutsch sprechen und verstehen, dass sie die Anweisungen und Sicherheitsvorschriften in Deutsch verstehen und einhalten können. Sollten sie dazu nicht in der Lage sein, müssen sie aus Sicherheitsgründen, von der Baustelle verwiesen werden. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz Mahnung nicht nach, so ist der AG berechtigt einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Der AN ist verpflichtet, an jeweils wöchentlich stattfindenden Jour-Fixe-Terminen teilzunehmen. Diese werden durch die Bauleitung des AG jeweils zeitgerecht vorab bekannt gegeben, voraussichtlich werden die Termine immer Mittwochs stattfinden. Auf vorheriges Verlangen ist ein rechtsgeschäftlich bevollmächtigter Vertreter zu entsenden. Der AN wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er alle gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts in jeder Beziehung einzuhalten hat. Es wird hierzu insbesondere auf die einschlägigen Vorgaben im VHB Bund, beispielsweise Formblatt 231, verwiesen. Der AN verpflichtet sich, die dortigen Inhalte im einzelnen einzusehen und zu beachten. Der AG macht sich die dortigen Rechte des öffentlichen Auftraggebers im Rahmen der hier gegenständlichen Vereinbarung mit Einverständnis des AN zu eigen. 3. Ausführungsfristen (zu § 5 VOB/B) Mit der Leistungsausführung ist innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen. Die Fertigstellung erfolgt bis spätestens 31.08.2026 Der Auftragnehmer hat spätestens 1 Woche nach Auftragserteilung einen Detailterminplan bzgl. seiner auszuführenden Leistungen zu erstellen, in dem die jeweils bautäglich vorgesehene Mannstärke nebst Geräteeinsatz nachvollziehbar ist und mit Blick auf einen zeitgerechten Bauablauf kontrolliert werden kann. 4. Bauleistungsversicherung (zu § 7 VOB/B) Der AG schließt eine Bauleistungsversicherung in angemessener und üblicher Höhe ab. Die Kosten hierfür in Höhe von 3 Promille der Auftragssumme werden von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 5. Vertragsstrafen (zu § 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs mit dem Ausführungsbeginn jeweils 0,15% der Auftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insoweit auf insgesamt auf 1,6% der Auftragssumme beschränkt. Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs mit vertraglich vereinbarten verbindlichen Zwischenfristen (ohne die Fristen für Beginn und Fertigstellung) jeweils 0,15% der Auftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insoweit auf insgesamt auf 1,6% der Auftragssumme beschränkt. Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs mit der vertraglichen Fertigstellungsfrist jeweils 0,15% der Auftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Auftragssumme beschränkt, auch soweit durch Überschreitung des Ausführungsbeginns oder sonstiger Zwischenfristen bereits Vertragsstrafen verwirkt sein sollten. Die gesamte Vertragsstrafe gemäß darf 5% der Auftragssumme nicht überschreiten. 6. Mängelansprüche (zu § 13 VOB/B) Zu den gewährleistungsrechtlichen Qualitätserfordernissen gemäß § 13 Abs. 1 VOB wird klargestellt, dass die vereinbarte Beschaffenheit und die allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten. Insofern treten die Vorgaben in den DIN-Normen der VOB/C im Zweifelsfalle zurück. 7. Zahlungen (zu § 16 VOB/B) Die Zahlungen erfolgen nach den in § 16 VOB/B festgelegten Vorgaben. Der Auftragnehmer hat rechtzeitig eine Freistellungsbescheinigung gem. §§ 48 ff. EStG vorzulegen und den AG unverzüglich zu informieren, sofern sich die Grundlagen bzgl. der Freistellung ändern. 8. Sicherheitsleistung (zu § 17 VOB/B) Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft gemäß § 17 Abs. 4 VOB/B in Höhe von 10 v.H. der Auftragssumme zu stellen. Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Abschlagszahlungen einzubehalten bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Bürgschaft in eine Mängelansprüche-Bürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme umgewandelt wird. Diese gilt dann als Sicherheit im Sinne nachstehender Ausführungen. Als Sicherheit für die Mängelansprüche (Gewährleistungssicherheit) werden 5 % v.H. der Abrechnungssumme einbehalten. Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Mängelansprüche-Bürgschaft gemäß § 17 Abs. 4 VOB/B stellen (siehe Ziff. 1 S. 3). Der Bürge hat in allen Fällen den Vorgaben des § 17 Abs. 2 VOB/B zu entsprechen. Die Gewährleistungssicherheit gilt - abweichend von § 17 Abs. 8 VOB/B - für die Dauer der Gewährleistungsfrist. 9. Sonstige Vereinbarungen ........................................................................................................................................................................................................... ........................................................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................. Der AN erklärt, dass er die vorstehenden Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen zur Kenntnis genommen und verstanden hat. Die angebotenen Preise wurden fachgerecht und vollständig kalkuliert. Der AN hält sich an sein Angebot bis zum 14.08.2026 unwiderruflich gebunden. ...................................................................................................... Ort, Datum          Unterschrift Auftragnehmer
Besondere Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen zum Angebot Vorbemerkungen zum Angebot Durch die Unterzeichnung dieses Leistungsverzeichnisses erklärt die anbietende Firma, dass sie sich über alle örtlichen und sachlichen Verhältnisse vor Abgabe des Angebotes unterrichtet hat. Nachforderungen infolge von Unkenntnis sind somit ausgeschlossen. Die Angebotsabgabe ist für den Bauherrn kostenlos und unverbindlich. Alle zum LV gehörenden Anlageblätter sind vom Anbieter durch Stempel und Unterschrift anzuerkennen und mit dem Angebot zusammen abzugeben. Der Bieter ist verpflichtet, die vorliegenden Unterlagen zu prüfen. Einwände sind schriftlich zu begründen. Die folgende Leistungsbeschreibung wurde in Anlehnung an das Standardleistungsbuch für das Bauwesen erstellt. Die Objekt- und Tragwerksplanung für das Bauvorhaben erfolgt durch die Ingenieurgruppe Knörnschild & Kollegen GmbH Ernstplatz 8 96450 Coburg Tel. 09561/8842-0; Fax 09561/8842-11 Ansprechpartner Herr Richter 03741/ 4856- 44 (Tragwerksplanung) Frau Schubert 03741/ 4856- 42 (Projektleiter) Herr Luckas 09561/8842-84 (Ersteller LV)
Vorbemerkungen zum Angebot
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten. Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten. Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden.
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
1. Lagerflächen 1. Lagerflächen stehen auf dem Gelände eingeschränkt zur Verfügung 2. Entsorgung Abfalle sämtliche anfallende Verpackungsmaterialien sind täglich von der Baustelle zu räumen und sachgerecht zu entsorgen. Entsorgungskosten gehen zu Lasten des AN. 3. Leistungen, die an Subunternehmer vergeben werden sollen, sind mit Angebotsabgabe mitzuteilen. 4. Firmenwerbung auf dem gesamten Grundstück ist untersagt. 5. Eine Besichtigung des Baufeldes ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer vorherigen Anmeldung. Bei Interesse an einer Besichtigung, vereinbaren Sie bitte einen entsprechenden Termin mit dem Bauherrn.
1. Lagerflächen
02 Baustelleneinrichtung
02
Baustelleneinrichtung
02.__.0010 Baustelle einrichten Einrichten der Baustelle mit An- und Abfuhr der zur Durchführung der nachstehend beschriebenen Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Materialien, Betriebsstoffe, Bauwagen
02.__.0010
Baustelle einrichten
L
1.00
psch
02.__.0020 Baustelle vorhalten Vorhalten der Baustelleneinrichtung
02.__.0020
Baustelle vorhalten
2.00
Wo
02.__.0030 Baustelle räumen Räumen der Baustelleneinrichtung aller Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Materialien, Betriebsstoffe, Bauwagen und Restmaterialien und Abfallprodukten
02.__.0030
Baustelle räumen
L
1.00
psch
02.__.0040 Dachflächen schützen schützen der Dachabdichtung durch geeignete Materialen (z.B. Bautenschutzmatten + Hartfaserplatten) nach Wahl AN zu schützen sind die Arbeits-, Lager- und Bewegungsflächen in der Leistung enthalten ist die Anlieferung, Verlegung, Vorhaltung, Beseitungen und Abtransport der Schutzeinrichtung Abrechnung erfolgt 1 x pauschal
02.__.0040
Dachflächen schützen
L
1.00
psch
02.__.0050 Dokumentation Dokumentationunterlagen liefern und übergeben, 3 Satz farbig geplottet, in Kunststoffordnern, sowie einen Datenträger mit Dokumentationsdaten, liefern und übergeben, Wechseldatenträger - USB. Es ist für alle im Auftrag enthaltenen Leistungen eine Bestandsdokumentation zu erstellen. Zu den Dokumentationsunterlagen gehören: allgemeine Unterlagen - Fachunternehmererklärung - Fachbauleitererklärung - Übereinstimmungserklärung - Bautagebücher - Revisionsunterlagen - Abnahmebescheinigungen - Bedienungs/Wartungsanleitungen - Materialnachweis - Prüfberichte/Datenblätter/Zulassungen verbautes Material Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Unterlagen sind 14 Tage vor der Abnahme im Planungsbüro einzureichen Die Abnahme der beauftragten Leistungen erfolgt nur bei rechtzeitiger und vollständiger Abgabe der zuvor genannten Unterlagen.
02.__.0050
Dokumentation
L
1.00
psch
03 Abbruch-/ Rückbauarbeiten
03
Abbruch-/ Rückbauarbeiten
03.__.0010 Teil-Demontage Dacheindeckung vorhandene Dacheindeckung bestehend aus Dachdichtbahnen (PVC), einschl. Mineralwolldämmung (d=ca. 200mm), evtl. Dampfsperre und Trapezblechtragschale (ca. 16cm) demontieren, aufnehmen, wiederverwertbares Material seitlich lagern Dachabdichtung fachgerecht öffnen und zurückklappen Größe ca. 1,00 x 1,50 m Dämmmaterial trennen, ausbauen und zur Wiederverwendung seitlich lagern Größe ca. 1,00 x 1,50 m Trapezblech in Abstimmung mit dem Stahlbauer schneiden und ausbauen Größe bis ca.0,40x 1,00 m inkl. Entsorgung und Entsorgungsgebühren für nichtwiederverwerdbarer Materialien Verwendete Bestandsmaterialien siehe Anlage Ausbauhöhe ca. 13 m über Hallenboden
03.__.0010
Teil-Demontage Dacheindeckung
6.00
St
03.__.0020 Attikaabdeckung Stahl verz Zuschnitt-B 550mm abbrechen v.Hand wiederverwendb Stoffe lagern Abbruch Attikaabdeckung, aus verzinktem Stahl, Zuschnittbreite 550 mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe zur Wiederverwendung sortieren, sammeln, wiederverwendbare Stoffe seitlich lagern, und auf der Baustelle lagern.
03.__.0020
Attikaabdeckung Stahl verz Zuschnitt-B 550mm abbrechen v.Hand wiederverwendb Stoffe lagern
2.50
m
03.__.0030 Teil-Demontage Dämmung und Abdichtung Attika vorhandene Dämmung und Abdichting an der Attika bestehend aus Dachdichtbahnen (PVC), einschl. Mineralwolldämmung (d=ca. 100mm), evtl. Dampfsperre demontieren, aufnehmen, wiederverwertbares Material seitlich lagern Dachabdichtung fachgerecht öffnen und zurückklappen Größe ca. (1,00 + 0,50) x 2,50 m Dämmmaterial trennen, ausbauen und zur Wiederverwendung seitlich lagern Größe ca. (1,00 + 0,50) x 2,50 m Trapezblech in Abstimmung mit dem Stahlbauer schneiden und ausbauen Größe bis ca. 2x 0,40 x 0,70m inkl. Entsorgung und Entsorgungsgebühren für nichtwiederverwerdbarer Materialien Verwendete Bestandsmaterialien siehe Anlage Ausbauhöhe ca. 13 m über Hallenboden
03.__.0030
Teil-Demontage Dämmung und Abdichtung Attika
1.00
St
04 Dämm- und Abdichtarbeiten
04
Dämm- und Abdichtarbeiten
04.__.0010 Dachdämmung wiedereinbauen, an HEA-Stützen anarbeiten - Wiedereinbau der vorhandenen Dämmung entsprechend ursprünglicher Einbaulage unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sowie der gültigen Normen (insbesondere DIN 4108). - Zuschnitt und passgenaues Einbauen der Dämmstoffe. - Anarbeiten an bestehende Dachkonstruktion - Anpassung und Anarbeitung im Bereich neu eingebrachter Stahlstützen HEA 160. - Wärmedämmtechnisch einwandfreie Ausbildung der Anschlüsse im Bereich der Stahlstützen zur Minimierung von Wärmebrücken. - Schließen von Fugen, Hohlräumen und Fehlstellen. - Ergänzen fehlender oder beschädigter Dämmbereiche mit gleichwertigem Material. - Sicherstellung der durchgehenden Dämmwirkung sowie Wiederherstellung der bauphysikalischen Funktion (Wärme- und Feuchteschutz). Nebenleistungen: - Sämtliche Nebenarbeiten, Befestigungsmittel und Hilfsmittel. - Transport innerhalb der Baustelle. - Einpassen an unregelmäßige Bestandsgeometrien. Besondere Leistungen: - Arbeiten im Bestand unter erschwerten Bedingungen. - Erhöhter Anpassungsaufwand im Bereich neu eingebrachter tragender Stahlbauteile (HEA 160 ; 6 mal) Verwendete Bestandsmaterialien siehe Anlage Abrechnungseinheit: m²
04.__.0010
Dachdämmung wiedereinbauen, an HEA-Stützen anarbeiten
7.50
04.__.0020 Zulage Dachdämmung neu liefern d = 200 mm - Liefern von neuen Dämmplatten Mineralwolle, mit einer Dicke von d = 200 mm. - Dämmstoffart und Wärmeleitfähigkeit entsprechend dem vorhandenen Bestand bzw. gleichwertig. (siehe Anlage) - Formate abgestimmt auf handelsübliche Abmessungen, ca. 625 x 1.000 mm. - Bereitstellung am Einbauort einschließlich innerbetrieblichem Transport. - Sicherstellung der Kompatibilität mit vorhandener Dämmung hinsichtlich Material, Abmessung und bauphysikalischer Eigenschaften. Nebenleistungen: - Verpackung, Transport und Abladen auf der Baustelle. - Vorhaltung und Schutz der Materialien bis zum Einbau. Abrechnungseinheit: St (Stück, Dämmplatte ca. 625 x 1.000 mm)
04.__.0020
Zulage Dachdämmung neu liefern d = 200 mm
5.00
St
04.__.0030 Attikadämmung wiedereinbauen, anarbeiten - Wiedereinbau der vorhandenen Dämmung entsprechend ursprünglicher Einbaulage unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sowie der gültigen Normen (insbesondere DIN 4108). - Zuschnitt und passgenaues Einbauen der Dämmstoffe. - Anarbeiten an bestehende Attika - Anpassung und Anarbeitung im Bereich neu eingebrachter Stahlstützen HEA 160. - Wärmedämmtechnisch einwandfreie Ausbildung der Anschlüsse im Bereich der Stahlstützen zur Minimierung von Wärmebrücken. - Schließen von Fugen, Hohlräumen und Fehlstellen. - Ergänzen fehlender oder beschädigter Dämmbereiche mit gleichwertigem Material. - Sicherstellung der durchgehenden Dämmwirkung sowie Wiederherstellung der bauphysikalischen Funktion (Wärme- und Feuchteschutz). Nebenleistungen: - Sämtliche Nebenarbeiten, Befestigungsmittel und Hilfsmittel. - Transport innerhalb der Baustelle. - Einpassen an unregelmäßige Bestandsgeometrien. Besondere Leistungen: - Arbeiten im Bestand unter erschwerten Bedingungen. - Erhöhter Anpassungsaufwand im Bereich neu eingebrachter tragender Stahlbauteile (HEA 160). Abrechnungseinheit: m²
04.__.0030
Attikadämmung wiedereinbauen, anarbeiten
2.50
04.__.0040 Stahlstützen HEA 160 dämmen, umlaufend, d = 120 mm; h ca. 30 cm Wärmedämmtechnische Bekleidung von Stahlstützen HEA 160 im Dachbereich. Leistungsinhalt: - Umlaufendes Dämmen der Stahlstützen HEA 160 im Bereich der Dachdämmung mit einer Dämmstoffdicke von d = 120 mm. - Ausfüllen der Zwischenräume zwischen den Flanschen (Stegbereich) mit geeignetem Dämmstoff. - Anbringen einer umlaufenden Dämmung entsprechend der vorgegebenen Dämmstärke, angepasst an die angrenzende Dachkonstruktion. - Dämmstoff gemäß Bestand bzw. gleichwertig in Material, Wärmeleitfähigkeit und bauphysikalischen Eigenschaften. (Siehe Anlage- Datenblätter- Bestandsmaterialien) - Passgenauer Zuschnitt und dichtes Einbauen zur Minimierung von Wärmebrücken. - Fachgerechtes Herstellen der Anschlüsse an die vorhandene Dachdämmung. - Schließen von Fugen und Hohlräumen. Abmessungen: - Dämmstoffdicke: 120 mm - Höhe der Dämmung: ca. 30 cm (im Bereich Dachaufbau) Nebenleistungen: - Sämtliche erforderlichen Befestigungs- und Hilfsmittel. - Transport und Einpassen im Bestand. - Arbeiten unter beengten bzw. erschwerten Bedingungen. Abrechnungseinheit: St (je gedämmte Stahlstütze)
04.__.0040
Stahlstützen HEA 160 dämmen, umlaufend, d = 120 mm; h ca. 30 cm
4.00
St
04.__.0050 Stahlstützen HEA 160 dämmen, 3-seitig, d = 120 mm; h ca. 30 cm Wärmedämmtechnische Bekleidung von Stahlstützen HEA 160 im Dachbereich. Leistungsinhalt: - 3-seitiges Dämmen der Stahlstützen HEA 160 im Bereich der Dachdämmung mit einer Dämmstoffdicke von d = 120 mm. - Ausfüllen der Zwischenräume zwischen den Flanschen (Stegbereich) mit geeignetem Dämmstoff. - Anbringen einer umlaufenden Dämmung entsprechend der vorgegebenen Dämmstärke, angepasst an die angrenzende Dachkonstruktion. - Dämmstoff gemäß Bestand bzw. gleichwertig in Material, Wärmeleitfähigkeit und bauphysikalischen Eigenschaften. (Siehe Anlage- Datenblätter- Bestandsmaterialien) - Passgenauer Zuschnitt und dichtes Einbauen zur Minimierung von Wärmebrücken. - Fachgerechtes Herstellen der Anschlüsse an die vorhandene Dachdämmung. - Schließen von Fugen und Hohlräumen. Abmessungen: - Dämmstoffdicke: 120 mm - Höhe der Dämmung: ca. 30 cm (im Bereich Dachaufbau) Nebenleistungen: - Sämtliche erforderlichen Befestigungs- und Hilfsmittel. - Transport und Einpassen im Bestand. - Arbeiten unter beengten bzw. erschwerten Bedingungen. Abrechnungseinheit: St (je gedämmte Stahlstütze)
04.__.0050
Stahlstützen HEA 160 dämmen, 3-seitig, d = 120 mm; h ca. 30 cm
2.00
St
04.__.0060 Dachabdichtung an Stahlstützen HEA 160 herstellen; h ca. 30 cm Dachabdichtung im Bereich von Stahlstützen HEA 160 fachgerecht instand setzen bzw. neu herstellen. Umfang der Leistung: Freilegen der vorhandenen Dachabdichtung im Anschlussbereich der Stahlstützen Reinigen und vorbereiten der Untergründe für nachfolgende Abdichtungsarbeiten Herstellen dauerhaft dichter Anschlüsse an Stahlstützen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden Flachdachrichtlinien Liefern und Einbauen einer zum vorhandenen Abdichtungssystem kompatiblen Abdichtungsbahn Zuschneiden, Anpassen und Einbauen von Formteilen, Manschetten sowie Hochzügen an den Stahlprofilen Fachgerechtes Verschweißen bzw. Verkleben sämtlicher Nähte, Stöße und Übergänge, dauerhaft wasserdicht Sicherstellen einer wind- und wasserdichten Einbindung in die Bestandsabdichtung Ausführung gemäß Herstellervorschriften des Abdichtungssystems Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, Befestigungsmittel und Hilfsstoffe Besondere Hinweise: Materialverträglichkeit mit dem Bestand ist sicherzustellen Anschlusshöhen und Detailausbildungen gemäß DIN 18531 und Flachdachrichtlinie Einheit: St
04.__.0060
Dachabdichtung an Stahlstützen HEA 160 herstellen; h ca. 30 cm
6.00
St
04.__.0070 Attikaabdichtung fachgerecht wiederherstellen Fachgerechte Wiederherstellung der zurückgebauten Abdichtung im Bereich der Attika. Bauteilabmessungen: Attikahöhe: ca. 0,90 m Anschlussbreite: ca. 2,50 m Wiederherstellen der zuvor entfernten Abdichtung an der Attika einschließlich aller erforderlichen Vorarbeiten und Nebenleistungen. Untergrund im Attikabereich prüfen, reinigen und für die Abdichtungsarbeiten vorbereiten Fehlstellen der vorhandenen Abdichtung fachgerecht schließen Liefern und Einbauen einer zum vorhandenen Abdichtungssystem kompatiblen Abdichtungsbahn (systemgleich oder systemverträglich) Herstellen des Attikaanschlusses inkl. Hochzug gemäß DIN 18531 und Flachdachrichtlinie Fachgerechtes Ausbilden aller Nähte, Stöße und Übergänge durch Verschweißen oder systemkonformes Verkleben Dauerhaft wasser- und winddichte Einbindung in die bestehende Dachabdichtung Spannungsfreie und bewegungsaufnahmefähige Anschlussausbildung an angrenzende Bauteile Einhaltung der erforderlichen Anschlusshöhen gemäß den gültigen Regelwerken Nebenleistungen: Lieferung sämtlicher erforderlicher Materialien, Dichtungsbahnen und Hilfsstoffe Zuschneiden, Anpassen und Einbauen aller Abdichtungskomponenten Entsorgung von Materialresten und Verpackungen Ausführung nach: DIN 18336 Abdichtungsarbeiten (VOB/C) DIN 18531 Abdichtung von Dächern Flachdachrichtlinie des ZVDH Herstellervorschriften des eingesetzten Abdichtungssystems Anerkannten Regeln der Technik
04.__.0070
Attikaabdichtung fachgerecht wiederherstellen
2.50
05 Blecharbeiten
05
Blecharbeiten
05.__.0010 Attika-Abdeckblech wiedereinbauen inkl. Ersatzteilen Fachgerechter Wiedereinbau eines seitlich gelagerten Attika-Abdeckbleches einschließlich Lieferung und Einbau erforderlicher Ersatz- und Ergänzungsteile. Leistungsumfang: Sichtprüfung des vorhandenen Attika-Abdeckbleches auf Wiederverwendbarkeit und Beschädigungen Reinigen, Richten und ggf. Nachbearbeiten des auszubauenden Materials Wiedereinbau des vorhandenen Attika-Abdeckbleches einschließlich Ausrichten und fachgerechtem Einpassen Lieferung und Montage erforderlicher Ersatzteile, wie z. B. Stoßverbinder Halterungen / Haftstreifen Befestigungsmittel (Schrauben, Nieten, Klemmen) Dichtprofile oder Dichtstoffe Erneuerung mangelhafter oder nicht wiederverwendbarer Verbindungs- und Befestigungselemente Fachgerechte Ausbildung der Stoß- und Anschlussbereiche unter Berücksichtigung von Längenausdehnung und Bewegungsaufnahme Herstellung regensicherer und funktionsfähiger Verbindungen an den Stoßfugen Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Wasserablaufs durch geeignete Gefälleausbildung Anschluss an vorhandene Abdichtung gemäß Flachdachrichtlinie Vermeidung von Spannungen und Zwängungen im Bauteil Nebenleistungen: Lieferung aller erforderlichen Materialien, Ersatzteile und Hilfsstoffe Zuschnitt und Anpassung von Blechteilen, soweit erforderlich Entsorgung nicht mehr verwendbarer Bauteile und Reststoffe Ausführung nach: DIN 18339 Klempnerarbeiten (VOB/C) Flachdachrichtlinie des ZVDH Herstellervorschriften Anerkannten Regeln der Technik Einheit: m
05.__.0010
Attika-Abdeckblech wiedereinbauen inkl. Ersatzteilen
2.50
m
05.__.0020 Abdeckung aus Stahlblech an Brandwand Liefern und montieren einer Abdeckung aus Stahlblech zwischen Stahlstütze und Längsträger. Material: Stahlblech, verzinkt, S235JR, feuerverzinkt Blechdicke: 1,5 mm Ausführung: 420 x 452mm; 4- fach gekantet 50mm Oberfläche: verzinkt Befestigung: mittels Schrauben mit der Stahlkonstruktion, inkl. aller erforderlichen Befestigungsmittel Ausbildung der Kanten: entgratet, mit Tropfkante Funktion: Schutz der Dämmung inkl. aller Nebenleistungen, Zuschnitte, Anpassungen und Montagearbeiten Abrechnung: nach Stück
05.__.0020
Abdeckung aus Stahlblech an Brandwand
2.00
St
05.__.0030 Blechverkleidung umlaufend an Stahlstütze HEA 160, liefern und montieren Herstellen, liefern und fachgerecht montieren einer umlaufenden Blechverkleidung für eine bestehende Stahlstütze Profil HEA 160 gemäß beigefügter Detailzeichnung (rot markierter Bereich). Die Verkleidung ist allseitig (4-seitig) auszuführen und umfasst die seitliche sowie untere Ausbildung im dargestellten Anschlussbereich. Leistungsumfang umfasst insbesondere: Aufmaß vor Ort Werkstattfertigung der Blechverkleidung nach Zeichnung Lieferung zur Baustelle Montage einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel Ausbildung der Ecken und Kanten sauber gekantet Passgenaue Anpassung an angrenzende Bauteile Ausbildung der unteren Anschlussbereiche (inkl. Eckausbildung) entsprechend Detail Berücksichtigung erforderlicher Aussparungen / Toleranzen Material: Stahlblech, feuerverzinkt Blechdicke: 2,0 mm Befestigung: verdeckt oder sichtbar verschraubt Abrechnungseinheit: pauschal je Stütze
05.__.0030
Blechverkleidung umlaufend an Stahlstütze HEA 160, liefern und montieren
6.00
St
06 Regiearbeiten
06
Regiearbeiten
allgemeiner Hinweis Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Stundenlohnarbeiten werden durch die Bauleitung angeordnet Nachweise sind wöchentlich einzureichen zwingende Angaben: - Genaue Baustellenbezeichnung - Angabe der Örtlichkeit der Arbeiten - Ausführungsdatum - Ausgeführte Tätigkeiten - Name, Berufsgruppe des Ausführungspersonals mit jeweiliger Stundenangabe - eingesetzte Geräte mit in Betrieb genommener Zeit - Material mit Mengenangabe
allgemeiner Hinweis Stundenlohnarbeiten
06.__.0010 Vorarbeiter Stundenlohnarbeiten durch Vorarbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
06.__.0010
Vorarbeiter
5.00
h
06.__.0020 Facharbeiter Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
06.__.0020
Facharbeiter
10.00
h
06.__.0030 Auszubildende/r Stundenlohnarbeiten durch Auszubildende/r (Mittellohn) der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
06.__.0030
Auszubildende/r
10.00
h
06.__.0040 Elektrokleingeräte z. B. Bohrschrauber Winkelschleifer
06.__.0040
Elektrokleingeräte
5.00
h