To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
ZTV Dachabdichtung ZTV Dachabdichtung
1. Allgemeines
Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich, kostenlos und ohne Aufforderung täglich vorzunehmen. Dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip.
Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Mitgeltende Normen und Regeln
Für die Ausführung gelten neben der DIN 18531 "Dachabdichtungen - Abdichtungen für nicht genutzte Dächer" auch noch die Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen, ebenfalls bekannt als "Flachdachrichtlinien". Hinzu kommen noch die VOB Teil C ATV Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten DIN 18338, die VOB Teil C ATV Klempnerarbeiten DIN 18339 sowie die Richtlinien für die Ausführung von Klempnerarbeiten an Dach und Fassade - Klempnerfachregeln. Daneben sind auch noch Teile der DIN 18195 "Bauwerksabdichtung" und die VOB Teil C ATV Abdichtungsarbeiten DIN 18336 zu berücksichtigen, sowie alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Es gilt die zum Vertragsschluss gültige Fassung, einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet.
Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z. B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen.
Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ( SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Ratschläge des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlussrechnung verrechnet.
3. Stoffe und Bauteile
Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der aktuell gültigen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen.
Es dürfen nur Komponenten des gleichen Herstellers verwendet werden.
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen.
Der Nachweis der Sicherung von Dachabdichtungen und den zugehörigen Schichten gegen Abheben durch Windlasten gemäß DIN 1055-4 Teil 4 ist vom AN zu führen und dem AG vor Ausführungsbeginn vorzulegen. Zusätzliche mechanische Befestigungen in Randbereichen sind einzurechnen. Ist die Sicherung durch Verkleben und/oder Auflast bei Dachabdichtungen nicht ausreichend, ist eine zusätzliche mechanische Befestigung vorzusehen. Diese ist bei Dachabdichtungen mit einzurechnen.
4. Angaben zur Ausführung
4.1 Allgemeines
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Alle für die fachgerechte Ausführung erforderlichen Befestigungsmittel sind in ausreichender Dimensionierung und Anzahl vom AN zu liefern und einzubauen. Die Kosten in die einzelnen Positionen einzurechnen.
Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der DGUV Vorschrift 1, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Abweichungen von der Planung sind der Bauleitung mitzuteilen.
Lagerung und Verarbeitung aller Baustoffe erfolgt nach den Herstellervorgaben.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten oder dergleichen).
Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen, ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten.
Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen wieder zu befreien.
Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich Gefälle zu den Einläufen haben. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen. Dies gilt insbesondere auch bei der Sanierung vorhandener Dachflächen.
Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch Bekiesung, Begrünung verdeckt werden, muss die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen werden. Die Bauleitung ist entsprechend frühzeitig zu informieren.
4.2 Dämmungen
Randbohlen müssen 1 cm dünner als die vorgesehene Dämmschicht sein.
Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht.
Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen. Im unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind die Dämmschichten um ca. 20 mm leicht abzuschrägen.
Soweit lieferbar sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu verlegen, anderenfalls erfolgt eine doppellagige Verlegung mit versetzten Stößen.
4.3 lose Verlegung
Bei einer losen Verlegung des Dachaufbaus erfolgt die Lagesicherung durch Auflast einer Dachbegrünung oder Dachbekisung.
Der Objekteinzelnachweis der benötigten Auflast ist vor Beginn der Arbeiten dem AG zu übergeben.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag).
Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen.
Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen.
Grundlage ist § 15 Abs. 3 VOB/B. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt.
Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellt. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese herunterzuladen. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt.
Das Gebäude wird nach QNG zertifiziert. Der AN hat für seinen Leistungsumfang das Anhangdokument 313 aus dem QNG-Anforderungskatalog zu beachten. Die notwendigen Unterlagen, z.B. PDB, Blauer Engel, FSC u. ä., sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG zur Prüfung zu übergeben. Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe der Produkte begonnen werden.
Die Kosten für die Bereitstellung der Unterlagen sind mit den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten.
ZTV Dachabdichtung
01 Baufeld 1
01
Baufeld 1
01.01 Abdichtung
01.01
Abdichtung
01.02 Klempner
01.02
Klempner
02 Baufeld 2
02
Baufeld 2
02.01 Abdichtung
02.01
Abdichtung
02.02 Klempner
02.02
Klempner
03 über alles
03
über alles
03.__.01 Fuge Wandanschluss Flüssigkunststoff Gebäudefuge mit Wandanschluss mit Elastomer Fugendichtbandsystem liefern und herstellen. Horizontaler Anschluss an 2 Lagen Bitumenbahn, senkrechter Anschluss mit vliesarmierter Flüssigkunststoffabdichtung.
Formteile für Ecken, Abschlüsse u.ä. sind in diese Position einzurechnen.
Hochführen der Wandabdichtug bis 30 cm über OK Dachabdichtung.
Ausführung gemäß den Herstellervorschriften.
Fabrikat: ElastoFug o.glw.
03.__.01
Fuge Wandanschluss Flüssigkunststoff
O
1.00
m
03.__.02 Durchführungen Flüssigkunststoff Rohrdurchführungen bis DN 200 durch Decken- oder Wandabdichtung mit Flüssigkunststoff anschließen und abdichten.
03.__.02
Durchführungen Flüssigkunststoff
O
1.00
St
03.__.03 Dacheinlauf DN100 R90, einteilig, senkrecht Brandschutzablauf R90 für Freispiegelentwässerung Flachdach, einteilig, Auslauf senkrecht, DN 100, mit Klemmflansch oder Anschlussmanschette und Laub-/Kiesfang oder Rost liefern, in vorhandene Deckenöffnung einbauen und eindichten.
03.__.03
Dacheinlauf DN100 R90, einteilig, senkrecht
O
1.00
St
03.__.04 Rohrdurchführung DN100 R90 R90 Rohrdurchführung DN100 liefern, einbauen und eindichten. Bohrung durch die Decke erfolgt bauseits.
Deckendicke 30 cm
03.__.04
Rohrdurchführung DN100 R90
O
1.00
St
03.__.05 Überhangblech Wandanschluss ungedämmt Überhangblech aus Titanzink zur Abdeckung des ungedämmten Wandanschlusses liefern und montieren. Obere Fuge zwischen Blech und Bauteil mit elastischem 2-Komponenten Dichtstoff und vorkomprimiertem Dichtungsband schließen.
Herunterführen bis unter Terrassenbelag bzw.
bis OK Dachaufbau
Höhe: 30 cm
03.__.05
Überhangblech Wandanschluss ungedämmt
O
1.00
m
03.__.06 Stundenlohnarbeiten Mittellohn Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte KfZ - Mannschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Mittellohn zur gegenseitigen Verrechnung
03.__.06
Stundenlohnarbeiten Mittellohn
O
1.00
h