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Allgemeine Baubeschreibung Neubau eines Verkaufs-, Lager- und Bürogebäudes für die Firma Husch Autoteile in Forst bei Bruchsal.
Es handelt sich um ein 4-geschossiges Gebäude aus Stahlbeton mit vorgehängter Sandwichpaneel-Fassade.
Verkaufsraum und Materiallager im Erdgeschoss, Lagerflächen im 1. + 2. OG sowie Büroflächen und eine Betriebswohnung im 3. OG.
Allgemeine Baubeschreibung
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Allgemein
Bei der Angebotsbearbeitung sind neben diesen GEWERKESPEZIFISCHEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN die ALLGEMEINEN AUSSCHREIBUNGS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN (AAVB) und sofern vorhanden die BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB) bzw. PROJEKTSPEZIFISCHEN RANDBEDINGUNGEN des Auftraggebers (AG) als Angebotsgrundlage zu beachten.
Alternativvorschläge zur beschriebenen Ausführung, die zu wirtschaftlicheren Lösungen führen, sind grundsätzlich möglich und erwünscht, soweit die geforderten Funktionen nicht beeinträchtigt werden. Die Vorschläge sind unter Angabe der Minderkosten klar zu erläutern.
Zu beachten ist neben den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) auch die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Anforderungen.
Ausführungshinweise
Generell gilt:
Lieferung und Montage: Bei allen Positionen sind die Herstellung, Materiallieferung und Montage eingeschlossen, sofern in den beschriebenen Positionen keine Angaben erfolgt sind.
Höhen/ Achsen: Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss und je Fassade ein Achskreuz an den Bauteilen angebracht. Zur Leistung des Bieters/ Auftragnehmers (AN) gehört das Einmessen und die fluchtgerechte Montage.
Nebenleistungen: Alle Nebenleistungen gem. VOB/C bzw. der DIN 18299, wie z.B. Die Lieferung und Vorhaltung aller zur Erbringung der Leistung notwendigen Maschinen, Geräte und Werkzeuge, sind in die Positionen einzurechnen.
Gerüste: Es erfolgt keine Gerüststellung durch den AG. Arbeitsbühnen / Krananlagen etc. zur Montage der Elemente müssen vom AG selbst gestellt werden, siehe separate Position.
Schutzpflicht: Sämtliche Flächen und Einbauteile, die durch die auszuführenden Arbeiten eine Beschädigung oder Verschmutzung erfahren können, sind in dafür geeigneter Weise zu schützen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Arbeitsreihenfolge: Sollten Teilleistungen in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäuden/ Gebäudeteilen/Ebenen zur Ausführung kommen, sind diese Aufwendungen mit dem Einheitspreis abgegolten.
Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Mehrkosten entstehen dem AG dadurch nicht.
Leistungsbereiche: Der AG behält sich vor, in sich geschlossene Leistungsbereiche getrennt zu vergeben. Sollte eine Leistung nicht im Angebotsumfang des AN liegen, wird dennoch um Abgabe des zum Teil ausgefüllten LV's gebeten.
Folgende Leistungen müssen in die Einheitspreise eingerechnet werden, sofern sie nicht durch gesonderte Ansätze im Leistungsverzeichnis erfasst sind:
Planung: Die Werkstatt- und Montageplanung ist vom AN zu erstellen und durch den AG freizugeben.
Normen und Richtlinien: Insbesondere wird auf folgende Bestimmungen verwiesen:
- IFBS-Richtlinie 8.01 für die Planung und Ausführung von Dach-, Wand- und Deckenkonstruktionen aus Metallprofiltafeln
- Verarbeiterrichtlinie des Herstellers für das vorgesehene Sandwichelement
Nachweise: Die Lieferung aller statischen und bauphysikalischen Nachweise in prüffähiger Ausführung einschließlich der Verbindungen mit der Unterkonstruktion.
Erforderliche Nachweise und Prüfzeugnisse für die Gütesicherung sind unaufgefordert vorzulegen.
Die entsprechenden Unterlagen sind jeweils in der neusten Fassung dem Angebot beizulegen.
Vorleistungen: Die Rohbautoleranzen und bauseitigen Vorleistungen sind vor Arbeitsbeginn zu überprüfen.
Dehnfugen: Der AN hat sich über die Dehnfugen am Bauwerk zu informieren und diese bei der Ausführung zu berücksichtigen.
Stützweiten: An Ecken, Einbauten und Rundungen etc. gibt es abweichende Stützweiten. Entsprechende Passelement sind zu berücksichtigen.
Einbauteile: Alle zur Erfüllung der Leistung erforderlichen Einbauteile, Befestigungsmittel (Dicht- / Bohrschrauben / Blindnieten / Distanzbefestiger etc.), Trenn- / Dichtbänder, thermische Trennungen, Kleinmaterial, Aussteifungsknoten usw. sowie Zu- bzw. Ausschnitte für Anpassungen an Türen, Fenster, Profilfassaden, Tore, Binderprofil etc.
Verankerungs- und Verbindungsteile müssen bauaufsichtlich zugelassen sein. Sie müssen aus nicht-
Rostenden Materialien bestehen. In folgenden Fällen sind, sofern im Leistungsbeschrieb und in den Planunterlagen nicht anders beschrieben, Befestigungsmittel aus Edelstahl vorzusehen:
- Befestigung Aluminium - Aluminium
- Befestigung Stahl - Aluminium
- Befestigung im Witterungsbereich
- Befestigung aller tragenden Bauteile
Dämmstoffe: Die Verwendung von FCKW- und HFCKW-haltigen Dämmstoffen ist nicht zugelassen.
Befestigung: Bei Dübeln muss die Brauchbarkeit durch eine Zulassung nachgewiesen werden.
Blitzschutz: Für den Blitzschutz und Potentialausgleich sind vom AN geeignete Maßnahmen auszuführen. Die Ausführung hat in Abstimmung mit dem Gewerk Blitzschutz/ Potentialausgleich zu erfolgen.
Ausführung: Die Fassadenkonstruktion muss als funktionsgerechte Einheit betrachtet werden, die den Beanspruchungen und der Nutzung des Gebäudes genügt. Das Schneiden, Fräsen etc. von Blechen auf der Baustelle darf nur mit geeignetem Werkzeug ohne Funkenflug erfolgen.
Es dürfen nur aufeinander abgestimmte Systeme verwendet werden.
Die konstruktive Berücksichtigung der Ausdehnung der Werkstoffe und Unterkonstruktion
z. B. Bewegungsausgleicher ist vorzusehen.
Die gezielte Ableitung von Niederschlagswasser als Schutz vor Durchfeuchtung der Paneele ist auszuführen.
Teile, die sichtbar an der Fassade verwendet werden, wie z. B. Lisenen, Einfassprofile, Tropfprofile, Befestigungsmittel, Nieten etc. sind farblich auf die Fassadenelemente abzustimmen.
Ein sattes Auffüllen sämtlicher Anschlusshohlräume zwischen den Fassadenkonstruktionen zu den Anschlussbauteilen mit Mineralfaserdämmung, einschließlich ausreichender Befestigung gegen Absacken ist auszuführen.
Erforderliches Dämm- und Dichtungsmaterial, Dichtungsbänder, elastische Verfugungen zum Anschluss an angrenzende Bauteile ist zu berücksichtigen einschließlich der Anschlussdichtfolien bei allen Fassadenanschlüssen an Dacheindichtungen etc.
Antidröhnbeschichtungen: Alle waagerecht und geneigt liegenden Blechflächen sind auf der Rück- bzw. Unterseite mit einer Antidröhnbeschichtung zu versehen. Aufgespritzte oder aufgespachtelte Antidröhnbeschichtungen sind zu bevorzugen.
Grundreinigung der Fassadenverkleidung zur technischen Zustandsfeststellung, insbesondere die Entfernung von Schutzfolien, Kleber- und Versiegelungsrückständen.
Revisionsunterlagen mit allen Zeichnungen des AN, Datenblätter, Zulassungen und Montageanweisungen, Pflege- und Bedienungsanleitungen sowie eine Produktliste mit Typenbezeichnungen, Bestellnummer, Farbangaben und Bezgsquellen für Nachbestellungen durch den Bauherrn / Nutzer sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Fertigstellung, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung, dem AG vorzulegen.
Technische Vorbemerkungen
01 Sandwichfassade
01
Sandwichfassade
01.01 Sandwichfassade
01.01
Sandwichfassade
01.02 Verkleidung Dach Windfangkonstruktion
01.02
Verkleidung Dach Windfangkonstruktion
01.03 Verkleidung Dach optionale Vordachkonstruktion
01.03
Verkleidung Dach optionale Vordachkonstruktion