MSR Elektrotechnik
Hotelerweiterung "The Deutz" Köln
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Beschreibung des Bauvorhabens Das bestehende Hotel Tribute "The Deutz" wird mit insgesamt 38 Gäste- und Personalzimmern und weiteren Nebenbereichen erweitert. Die Erweiterung umfasst fünf Geschosse und eine außenliegende Stahltreppe als bisher nicht vorhandenen zweiten Rettungsweg.   Die Gebäudeausstattung erfolgt weitgehend analog zum  Bestandsgebäude. Der Anbau befindet sich im hinteren Bereich des Grundstücks und ist über eine zur BE-Fläche umgenutzte Parkfläche zu erreichen. Das bestehende Hotel befindet sich weiter im Betrieb. Die Arbeiten können davon unbeeinflusst ausgeführt werden, jedoch wird Rücksichtnahme auf den Hotelbetrieb erwartet (z.B. kein Abspielen von Musik, Rauchen unter Hotelzimmern, etc.) Baubeginn:                               April 2026 Fertigstellung:                           Juni 2027 Adresse:                                   the Deutz, a Tribute Portfolio Hotel                                                 Adam-Stegerwald-Str. 9                                                 51063 Köln Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an: Runkel Hochbau GmbH Frau Stefanie Schrage Tel.:                                         0271-695 193 Mobil:                                       0160-938 251 93 E-Mail:                                     stefanie.schrage@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Allgemeine VorbemBeschreibung des BauvorhabenseBeschreibung des Bauvorhabensrkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1. Angaben zur Baustelle 1.1 Baubeschreibung Auf dem Grundstück am Adam Stegerwald Str. 9, 51063 Köln entsteht die Erweiterung eines bestehenden Hotels. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Neubau in massiver Bauweise, ausgeführt als Stahlbetonbau. Die Hotelerweiterung umfasst ein Untergeschoss sowie ein Erdgeschoss und drei Obergeschosse. Im Untergeschoss sind die Technikräume angeordnet. Das Gebäude ergänzt den bestehenden Hotelkomplex und umfasst insgesamt 38 Gästezimmer sowie weitere Neben- und Funktionsbereiche. Neben den Gästezimmern sind öffentliche Bereiche wie ein Fitnessbereich mit Gäste-WCs, ein Meetingraum mit Anbindung an den bestehenden öffentlichen Hotelbereich sowie Treppenhäuser vorgesehen. Zusätzlich wird eine außenliegende Stahltreppe als zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt. Zu den nicht-öffentlichen Bereichen zählen Back-of-House-Flächen, Personalbereiche, Lagerflächen, Housekeeping, Technikräume sowie ein Kofferlager. Die Aufteilung der Zimmertypen sowie das weitere Raumprogramm ergeben sich aus den zugehörigen Planunterlagen. Die klimatechnische Versorgung  der Hotelzimmer, des GYM und des Frühstücksraumes erfolgt über VRV-Systeme von DAIKIN. Die Regelung erfolgt dezentral über die DAIKIN Fernbedienungen und zentral über das bestehende DAIKIN-System des Hotels, in welches die neuen Geräte integriert werden. Das Trinkwasser wird dezentral erwärmt. Die Durchlauferhitzer werden zur Überwachung der Leistung auf das Energiemanagement aufgeschaltet. 1.2 Baustellenlogistik Der Betrieb des vorhandenen Gebäudes wird während der Baumaßnahme fortgeführt. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Adam-Stegerwald-Straße. Materialanlieferungen, die über die Zufahrt zum Hotel erfolgen, sind nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung möglich. Das Parken im Bereich der Baustelleneinrichtung ist grundsätzlich nicht gestattet. Für die Transportwege sind vor der Bestellung aller Geräte und Einbauteile unbedingt die örtlichen Gegebenheiten zu prüfen und zu beachten. 1.3 Versorgungsanschlüsse Baustromverteiler sowie Wasseranschlüsse werden vor Ort zur Verfügung gestellt. Die Nutzung ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. 1.4 Verwertung und Beseitigung Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) - z.B. Bau- und Abbruchabfälle, Erdaushub etc. - sind vorrangig zu verwerten. Abfälle, die nicht verwertet werden können, sind ordnungsgemäß zu beseitigen. Dabei wird zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen unterschieden. Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) der im Leistungsverzeichnis enthaltenen Positionen sind entsprechend ihrer Abfallschlüsselnummer einer für sie zugelassenen Abfallentsorgungsanlage zuzuführen. Auskünfte zu diesem Thema können zugelassene Entsorgungsfachbetriebe und die unteren Abfallwirtschaftsbehörden (in Bochum das Umweltamt) erteilen. Der Nachweis über die Entsorgung (gemäß der Nachweisverordnung) ist nach Aufforderung durch die Bauleitung oder spätestens mit der Schlussrechnung zu erbringen. Die Entgelte für die Entsorgung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat regelmäßig seinen Schutt/Abfall zu beseitigen. Generell wird auf die DIN 18299/VOB Teil C verwiesen. 1.5 Baustelleneinrichtung Der genaue Platz der Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung des Auftraggebers vor Ort abzustimmen und/oder dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Sämtliche Flächen der Baustelleneinrichtung und der Zuwege zur Baustelle sind während der Ausführungszeit des AN von diesem sauber zu halten und nach Abschluss der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Eine WC-Anlage wird, zur kostenlosen Benutzung, überlassen. Ist vor Ort zwischen mehreren AN keine Einigkeit über die Verursachung von Verunreinigungen und deren Beseitigung zu erreichen, behält sich der AG vor, die Baustelle anderweitig zu reinigen. Die dadurch entstehenden Kosten werden anteilig den AN vor Ort berechnet. Lagerflächen sind auf dem Grundstück vorhanden, der genaue Platz ist mit der Bauleitung des AG abzustimmen und dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Für gelagerte Materialien wird vom AG keinerlei Haftung übernommen. Der AN hat sein Werkzeug und Material selbst gegen Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Die Gestellung von Hebezeugen und Maschinen für den Transport auf der Baustelle und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten des AN sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für notwendige Hilfsgerüste, Schutzgerüste, Arbeitsbühnen und Hilfskonstruktionen. Auflagen, die durch die Baustellenverordnung gem. § 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 24.11.2021 an den Auftragnehmer gestellt werden, sind von diesem einzuhalten. Diese Tätigkeiten werden nicht gesondert vergütet. Das Einrichten und Abräumen der Baustelle werden nicht gesondert vergütet, der Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der AN benennt bei der Auftragserteilung schriftlich den für das Projekt verantwortlichen Bauleiter. Die Anwesenheit des deutsch sprechenden Bauleiters während der gesamten Ausführungszeit auf der Baustelle gehört zur Leistung des AN. Jede Änderung der Ausführung in Bezug auf die beauftragte Planung ist unverzüglich schriftlich der Bauleitung anzuzeigen. Während der beauftragten Tätigkeit ist die Anwesenheit des jeweiligen Projektleiters des AN bei der wöchentlichen Bausitzung verpflichtend und entsprechend einzukalkulieren. Diese finden vor Ort in entsprechenden Räumlichkeiten statt. Bei Bedarf werden zusätzliche Termine über die wöchentlichen Beratungen hinaus vereinbart. Der AN führt über sein Gewerk tägliche Baustellenprotokolle mit Angaben zu den Witterungsverhältnissen, den eingesetzten Mitarbeitern (Anzahl, Qualifikation), den Arbeitsaktivitäten und Angaben zu besonderen Vorkommnissen/Gegebenheiten, die ggf. Auswirkungen auf die Arbeitsleistung/Arbeitsergebnisse haben. Diese Protokolle sind unaufgefordert jeweils zum Ende der Arbeitswoche dem AG zu übergeben. Die Kosten hierfür sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 1.6 Sicherheits- und Gesundheitsschutz Der Generalunternehmer hat gem. Baustellenverordnung einen Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGeKo) auf der Baustelle bestellt. Der AN hat die Hinweise des SiGeKo zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zu berücksichtigen. Für die Baustelle wird bauseitig ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erarbeitet, der die zu erwartenden Gefährdungen bei den einzelnen Gewerken auflistet und Lösungen für einen sicheren Baustellenbetrieb angibt. Jeder AN ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeit über die Inhalte des SiGe-Planes zu informieren und diese bei der Ausführung zu berücksichtigen. Zur Information kann der SiGeKo Erläuterungstermine festsetzen an denen der AN verpflichtet ist teilzunehmen. Soweit der AN für sein Gewerk vom SiGe-Plan abweichende Gefährdungen feststellt, hat er diese vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung des AG anzuzeigen und Sicherheitslösungen darzulegen. Gleiches gilt, wenn der AN vom SiGe-Plan abweichende Sicherheitslösungen anstrebt. Die Gefährdungsanalyse und die vorgesehenen Sicherheitslösungen sind auf Verlangen des AG schriftlich darzustellen. Der AG kann vom SiGe-Plan abweichende Sicherheitslösungen zurückweisen und die im SiGe-Plan aufgeführten Lösungen verlangen. 2. Angaben zur Ausführung 2.1 Hinweise zur Ausführung allgemein Das LV dient nicht als Bestellvorlage für den AN. Hat der Bieter Bedenken gegen die im LV beschriebene Art der Ausführung, gegen vorgegebene Werkstoffe oder die Planung, so hat er diese spätestens bei der Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebotes, dass die Ausschreibungsunterlagen zu einer einwandfreien Kalkulation ausreichen. Spätere Einwände in Bezug auf Mehrforderungen können in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt werden. Die für den reibungslosen Ablauf auf der Baustelle erforderlichen Arbeiten wie Materialtransporte, das Umsetzen der Baustelleneinrichtung oder Teilen davon, das Abladen, Transportieren und sachgemäße Lagern der Materialien sowie der Transport von der Lade- zur Einsatzstelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Der Aufenthalt des AN innerhalb des Gebäudes/Geländes ist im Rahmen der von ihm durchzuführenden Arbeiten auf die hierfür erforderlichen Flächen beschränkt. Alle für die Abrechnung notwendigen Aufmaße sind gemeinsam mit der BL und ggf. mit einem Vertreter des AG zu erstellen. Der AN hat die BL rechtzeitig über das Erfordernis von Zwischenaufmaßen in Kenntnis zu setzen. Für fertiggestellte Bereiche hat das Aufmaß unverzüglich zu erfolgen, so dass die erforderlichen Feststellungen getroffen werden können. Verspätete Feststellungen, die ganz oder teilweise nicht mehr nachvollzogen werden können, wirken sich im Zweifel zu Lasten des Auftragnehmers aus. Gewünschte Teilabnahmen als Gefahrenübergang sind vom AN der BL anzutragen. Die Arbeiten finden ggf. im laufenden Betrieb statt, Transporte zu und auf der Baustelle sind mit der BL abzustimmen. Belästigungen durch Lärm und Staub sind auf das Minimum zu beschränken, ggf. sind gesonderte Maßnahmen erforderlich. Arbeitsunterbrechungen, die aus dem laufenden Betrieb resultieren, gelten nicht als Behinderung. Vor Beginn der Arbeiten sind die für die Ausführung erforderlichen Aufmaßarbeiten vom AN eigenverantwortlich durchzuführen. Liegen Maßtoleranzen über den Vorgaben der Toleranznormen, ist die Bauleitung des AG über die Folgen zu informieren. Unstimmigkeiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der örtlichen Bauüberwachung des AG zu klären. Mit den in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und den Bestimmungen der DIN-Normen als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle bis zur fertigen Leistung. 2.2 Hinweise zur Ausführung des Gewerkes siehe Technische Vorschriften. 2.3 Hinweise zu den Ausführungszeiten Der AN stellt sicher, dass er alle erforderlichen Arbeiten durch Einsatz von qualifiziertem Personal in genügender Anzahl innerhalb der in dem Zeitplan vorgesehenen Ausführungszeiten durchführen kann. Die Arbeiten können von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und weiterer gesetzlicher Bestimmungen durchgeführt werden. Auf die Arbeiten von Nachunternehmern ist Rücksicht zu nehmen. Hierbei kann es zu Arbeitsbehinderungen kommen, die zu Arbeitsunterbrechungen führen. Diese Behinderungen bzw. Arbeitsunterbrechungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die vorgegebenen Ausführungsfristen bleiben hiervon unberührt. Behinderungen in der Ausführung sind unverzüglich der BL und dem AG schriftlich gem. VOB anzuzeigen. Absehbare Abweichungen sind rechtzeitig zwischen allen Beteiligten und der BL abzustimmen. Baubeginn: spätestens 12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber gemäß VOB/B § 5, Absatz 2. Als Werktage gelten 5 Tage pro Woche, also ohne Samstage. 2.4 Hinweise zur Abrechnung Alle aus den Forderungen und Angaben der Vorbemerkungen entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise des LVs einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird. In die Einheitspreise sind Baubegehungen, Baugespräche auf Verlangen der Auftraggeber, Koordinationen der Arbeiten mit anderen Gewerken, evtl. anfallende Wartezeiten mit einzukalkulieren. Mehrkosten wegen Massen-/Mengenmehrung sind, sobald sie erkennbar werden, der zuständigen Bauleitung des AG anzumelden. Die Arbeiten können erst fortgesetzt werden, wenn der AG dem zugestimmt hat (Ausnahme sind Arbeitsschritte, deren Unterbrechung Folgeschäden verursachen). Leistungen, die nicht ausgeschrieben sind, aber zur Erbringung des vollständigen Gewerks erforderlich werden, sind dem AG unverzüglich anzuzeigen und vor der Ausführung durch ein Nachtragsangebot anzubieten. Rechnungen sind zweifach (Erst- und Zweitschrift) aufgrund der schnelleren Bearbeitung an folgende Adresse zu liefern: Erstschrift einschl. sämtlicher Aufmaße und Anlagen: Runkel Hochbau GmbH Hessische Straße 10-12 57074 Siegen Zweitschrift einschl. sämtlicher Aufmaße und Anlagen: Draheim Ingenieure Ostenallee 80 59071 Hamm Das Eingangsdatum zur Erstschrift zählt als Fristbeginn für die Zahlfristen gemäß VOB. Alle für die Abrechnung notwendigen Unterlagen (Lieferscheine, Aufmaßblätter, Stundenlohnzettel, Entsorgungsnachweise) sind VOB-gemäß in prüffähiger Form, DIN-A4-Format einzureichen. Für die A-Konto-Zahlungen bzw. Schlussrechnung muss ein gemeinsam vom AN und der Bauleitung durchgeführtes Aufmaß erstellt werden. Die Rechnungen müssen sich exakt auf die im LV genannten Positionen und Ordnungszahlen beziehen und kumuliert aufgestellt sein. Den Schlussrechnungen sind unaufgefordert die Materialnachweise in Form von objektbezogenen Lieferscheinen beizufügen. Für die brandschutzrelevanten Bauteile hat der AN Prüfzeugnisse, Prüfbücher der eingebauten Materialien und Fachunternehmerbescheinigungen einzureichen. Der Einbau ist mit der BL und dem Brandschutzsachverständigen im Vorfeld abzustimmen. Eventuell sind Zwischenabnahmen erforderlich. 2.5 Hinweise zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nur anerkannt, wenn sie auf ausdrückliche Anordnung des AG ausgeführt werden. Die in den Positionen angegebenen Lohn- bzw. Entgeltgruppen dienen nur der Festlegung der erwarteten Qualifikation der Personen, die diese Stundenlohnarbeiten ausführen. Der Einheitspreis gilt unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden. Später vorgelegte Rapportzettel können nicht anerkannt werden. Vorarbeiter werden mit dem Stundensatz für Facharbeiter vergütet. In den Sätzen sind Auslösung sowie sämtliche Zulagen enthalten. Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zur Fertigstellung der Anlage zu diesen Preisen vergütet, Material wird zu den Angebots-Lieferpreisen vergütet. Der AG oder deren BL behält sich vor, die Qualifikation des eingesetzten Personals zu überprüfen. Der AN verpflichtet sich, die hierzu erforderlichen Auskünfte beizubringen. In gleicher Form werden die Einsatzzeiten von Großgeräten und Maschinen abgerechnet. Kleingeräte (Flex, Bohrmaschine, Bohrhammer, etc.) und Werkzeuge sind mit den Einheitspreisen der Stundenlohnarbeiten abgegolten. Der Materialeinsatz in Verbindung mit den Stundenlohnarbeiten ist gesondert nachzuweisen, wenn die Materialien nicht im LV beschrieben sind. Der Nachweis über die angefallenen Stundenlohnarbeiten ist zu führen und durch Tagelohnzettel, die dem AG spätestens am folgenden Arbeitstag zur Bestätigung vorzulegen sind, zu erbringen. 3. Angaben der Bieter/Qualitätsvorgaben Wird ein bei der EP-Findung gewähltes Produkt/Fabrikat abgefragt, sind folgende Angaben erforderlich: angeboten wird: Gewählter Hersteller: ...................................... vom Bieter einzutragen Gewähltes Produkt / gewählter Typ: ................................ vom Bieter einzutragen (Es ist nur ein Fabrikat / Typ zu benennen. Es ist zwingend erforderlich, dass die Angaben in den dafür vorgesehenen Zeilen vollständig eingetragen werden. Wenn einzelne Angaben fehlen, bzw. Mehrfachnennungen erfolgen, kann dies zum Ausschluss von der Wertung führen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist nach Aufforderung durch den AG durch den Bieter zu erbringen.) 4. Nebenangebote Sollten Nebenangebote eingereicht werden, ist ein eventueller Preisnachlass auf den Nebenangeboten oder im Anschreiben zu vermerken! Bei Abgabe eines Nebenangebotes sind als Mindestvoraussetzung für die Wertbarkeit folgende Punkte zu beachten: - bauphysikalische Gleichwertigkeit zur ausgeschriebenen Qualität - die Brandschutzanforderungen der Bauteile sind beizubehalten - bei Einsatz eines alternativen Produktes sind die in der Ausschreibung genannten Vorgaben zu erfüllen. Das angebotene Produkt muss die im LV geforderten Zulassungskriterien erfüllen - bei Änderungen des statischen Systems oder der technischen Ausrüstung sind alle daraus resultierenden Veränderungen auch im Hinblick auf den Bestand zu berücksichtigen - das Nebenangebot muss bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig sein und den allgemeinen Regeln der Technik entsprechen - sofern das Nebenangebot geänderte Bedingungen für den späteren Betrieb des Gebäudes nach sich zieht, sind diese zu beschreiben - sofern das Nebenangebot Planungsänderungen in der Planung des Gebäudes/Objektes verursacht, gehen diese zu Lasten des AN - die Kalkulation der EP‘s muss dem Hauptangebot entsprechen.
Allgemeine VorbemBeschreibung des BauvorhabenseBeschreibung des Bauvorhabensrkungen
technische Vertragsbedingungen und Vorschriften technische Vertragsbedingungen und Vorschriften ZTV DIN-Vorschriften Alle zu verwendenden Materialien und deren Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführungen müssen den derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Im Besonderen gelten für die Planung, Durchführung und Abrechnung der hier beschriebenen Arbeiten die Bestimmungen der VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), zum Zeitpunkt der Angebotserstellung in aktueller Fassung und alle weiteren zur fachgerechten Ausführung der hier beschriebenen Leistungen, wie z.B.: - Die Werksvorschriften der einzelnen Hersteller - Die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft Baustellenbegehungen Der Anbieter hat sich vor der Angebotsabgabe über die baulichen und technischen Gegebenheiten des Objekts zu informieren, zur Erstellung des Angebots wird empfohlen eine Baustellenbegehung durchzuführen. Gefordert sind die Einrichtungen, Programme und Leistungen für GA-Funktionen für Management-, Verarbeitungs- und Ein-/Ausgabefunktionen, DIN EN ISO 16484-3, mit genormtem Kommunikationsprotokoll in und zwischen den einzelnen Funktionsebenen. --------------------------------------------------- 1. Ausführungsunterlagen Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor Ausführung der Anlagen und Anlagenteile die notwendige Werk- und Montageplanung (Montagezeichnungen, Detailpläne, Nomenklatur) 2-fach bei der Bauleitung einzureichen. Eine Ausfertigung erhält der Auftragnehmer mit Sichtvermerk zurück; die Verantwortung für die Richtigkeit der Ausführungsart verbleibt beim Auftragnehmer. 2. Haltevorrichtungen Die Kosten für das Setzen der Haltevorrichtungen aller Leitungen und angebotenen HKLS-Komponenten sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Alle Befestigungsmaterialien aus Metall müssen in korrosionsgeschützter Ausführung geliefert werden. 3. Funktionsmessung Für jede Anlage mit jedem Anlagenteil ist vom Auftragnehmer mit der Bauleitung eine Funktionsmessung durchzuführen und ein Protokoll anzufertigen. Dieses Protokoll wird abschließend Bestandteil des Revisionsordners. 4. Abnahme Nach Fertigstellung der gesamten Anlage, Einregulierung und Prüfung durch den Auftragnehmer hat dieser die Schlussabnahme zu beantragen (Endabnahme nach VOB/B §12). Bei der Abnahme ist der AN, der Bauleiter und der Auftraggeber anwesend. Die Abnahme besteht aus      - Vollständigkeitsprüfung      - Funktionsprüfung. Kosten für wiederholte Abnahmen, Nachbegehungen und Kosten, die entstehen, weil die Anlage technische Mängel hat, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 5. Abrechnungsunterlagen Alle für die Abrechnung notwendige Unterlagen (Aufmaßblätter, Stundenlohnzettel, Aufmaß Zusammenstellungen, Abrechnungszeichnungen, Rechnung usw.) sind 2-fach in prüffähiger Form, DIN A4 - Format, einzureichen. 6. Hinweis zur Bauweise Leitungen, Kanäle und Rundrohre für die elektrische Gebäudeausrüstung werden teilweise sichtbar verlegt und werden nicht verkleidet. Entsprechend wird hierauf eine abgestimmte, saubere Trassenführung gefordert. Alle Leitungen und Kanäle müssen untereinander parallel und mit gleichen Abständen zur Wand verlegt werden. Die Abstände zu Decken, Wänden usw. sind so zu wählen, dass eine spätere Erreichbarkeit für Nachbelegungen von Trassen gewährleistet bleibt. Details sind mit der Bauleitung abzustimmen.
technische Vertragsbedingungen und Vorschriften
zusätzliche technische Vorschriften 1. Grundlage Für die Ausschreibung, die Angebotsabgabe, Vergabe, Vertrag, Werkstoffe, Ausführung, Aufmaß und Abrechnung gilt die aktuelle Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18380 Heizungs- und Brauchwassererwärmungsanlagen 2. Besondere Ausführungsvorschriften - H Bei der Ausführung der Anlage sind besonders zu beachten: a) Landesbauordnung - (BauO NW) mit den zugehörigen Verordnungen b) Gewerbeordnung c) Unfallverhütungsvorschriften d) VDE-Bestimmungen und VDI-Richtlinien e) DIN 4102  Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen f) Gebäudeenergiegesetz g) DIN 4109  Schallschutz im Hochbau h) DIN 4751 T1 - T4 Heizungsanlagen i) DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden j) DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke k) DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen l) TAB Technische Anschlussbedingungen des Wasserversorgungsunternehmens (WVU) m) Leitungsanlagen-Richtlinie LAR NRW 03.2000 n) Verarbeitungsrichtlinien und Einbauanweisungen der Lieferanten 3. Lieferung / Montage Wenn nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis anders erwähnt, gilt der eingesetzte Einheitspreis für die beschriebene Position für eine fix und fertige Arbeit, d. h. kompl. Lieferung einschl. Transportkosten und kompl. Montage auf der Baustelle. Verschnitt u. ä. ist in die Einheitspreise einzurechnen. 4. Gerüste, Hebezeuge Die erforderlichen Gerüste, auch mit Arbeitsbühnen höher als 2 m über Gelände bzw. Fußboden, Hebezeuge, Transportmittel und andere Hilfsmittel hat der Auftragnehmer selbst zu stellen und vorzuhalten. Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. 5. Ausführungsunterlagen Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor Ausführung der Anlagen und Anlagenteile die notwendigen  Ausführungsunterlagen (Montagezeichnungen, Detailpläne über besondere Konstruktionen wie Verteiler in der Zentrale o. ä., Schaltschrankansichten, Stromlaufpläne usw.) 2-fach bei der Bauleitung einzureichen. Eine Ausfertigung erhält der Auftragnehmer mit Sichtvermerk zurück; die Verantwortung für die Richtigkeit der Ausführungsart verbleibt beim Auftragnehmer. 6. Gütenachweis Auf Anforderung der Bauleitung hat der Auftragnehmer den Nachweis (z.B. Prüfzeugnisse, Probestücke, Kontrollscheine o. ä.) über die Güte und die Eignung der eingesetzten Materialien entsprechend den Anforderungen kostenlos beizubringen. 7. Arbeitsablauf Es wird davon ausgegangen, dass die Montagearbeiten im normalen Umfang unterbrochen werden und nach Erbringung anderer Bauleistungen wieder aufgenommen werden müssen. Entstehende Mehrkosten werden nicht besonders vergütet. 8. Liefergrenze HKLS / Elektro / MSR Die elektrische Zuleitung zum Verbraucher werden gemäß Vorgabe von der Elektro-Firma verlegt. Die Funktionsprüfung aller angeschlossenen Verbraucher erfolgt gemeinsam durch die Heizungsfirma und die Elektrofirma. Koordinationsaufwand ist mit einzupreisen. 9. Haltevorrichtungen Die Kosten für das Setzen der Haltevorrichtungen aller Leitungen, Armaturen und Einrichtungsgegenstände sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Alle Befestigungsmaterialien müssen in korrosionsgeschützter Ausführung (verzinkt, kadmiert o. ä.) geliefert werden. Die Befestigungen sind körperschallisoliert herzustellen Gummieinlage), sodass die Geräuschübertragung auf das Bauwerk weitgehendst vermieden wird. 10. Leitungsführung Alle Leitungen müssen untereinander parallel und mit gleichen Abständen zur Wand verlegt werden. Die Abstände zu Decken, Wänden usw. sind so zu wählen, dass jede Leitung einzeln gedämmt werden kann. 11. Dichtungen, Verlängerungen usw. Für die beschriebenen Positionen sind die jeweils notwendigen Dichtungen, Anschluss- und Übergangsstücke, usw. mit einzukalkulieren. 12. Zusatzleistungen, Nachträge Bei der evtl. Auftragserweiterung, Zusatzleistungen und Nachtragspositionen ist für die Preisvereinbarung die gleiche Kalkulationsgrundlage wie beim Hauptauftrag maßgebend. 13. Abnahme Nach Fertigstellung der gesamten Anlage, Einregulierung und Prüfung durch den Auftragnehmer hat dieser die Abnahme zu beantragen. Bei der Abnahme ist der Arbeitnehmer, der Bauleiter und der Auftraggeber anwesend. Kosten für wiederholte Abnahmen und Nachbegehungen und Kosten die entstehen, weil die Anlage technische Mängel hat, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 14. Abrechnungsunterlagen Alle für die Abrechnung notwendigen Unterlagen (Aufmaßblätter, Stundenlohnzettel, Aufmaß- Zusammenstellungen, Abrechnungszeichnungen, Rechnung usw.) sind 2-fach in prüffähiger Form, DIN A4 - Format, einzureichen. 15. Hinweis zur Bauweise Leitungen für Haustechnik werden teilweise sichtbar verlegt und werden nicht verkleidet. Entsprechend wird hierauf eine abgestimmte saubere Leitungsführung gefordert. Details sind mit der Bauleitung abzustimmen.
zusätzliche technische Vorschriften
Hinweis Hinweis Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, sowie die Vertragsbedingungen des AG sind Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Die im Eröffnungstermin zu verlesenden Angaben wie Angebotsendsumme, Losendsummen, Nebenangebote, Änderungsvorschläge und Preisnachlässe sind auf dem Angebotsschreiben einzutragen. Die Unterschrift für den gesamten Inhalt des Angebotes hat auf dem Angebotsschreiben zu erfolgen.
Hinweis
1 Schaltschrank
1
Schaltschrank
1.1 Schaltschrank für Wandmontage
1.1
Schaltschrank für Wandmontage
2 Energiemanagement Durchlauferhitzer
2
Energiemanagement Durchlauferhitzer
Vorbemerkung Beim Erreichen einer maximalen Leistung (Sollwert wird vorgegeben), wird die Durchflussmenge aller Durchlauferhitzer reduziert.
Vorbemerkung
2.1 Hardware und Software
2.1
Hardware und Software
2.2 Installation/Montage und Verkabelung
2.2
Installation/Montage und Verkabelung
3 Integration VRV-Systeme
3
Integration VRV-Systeme
Vorbemerkung Es werden 5 VRV-Systeme geplant, mit 5 Außengeräten auf dem Dach und insgesamt 40 Innengeräten in den Hotelzimmern, im GYM und im Frühstücksraum. Die Daikin Geräte inkl. der systemeigenen Raumbedienungen (Madoka) werden vom HLS-Installateur geliefert und montiert. Die Madoka Bedienungen inkl. ihrer Verkabelung mit den Geräten werden durch die HLS installiert. Die Aufschaltung der Systeme auf die bestehende zentrale DAIKIN GLT des Hotels erfolgt durch die MSR. Die erforderlichen Erweiterungen für das Zentralsystem wird durch die MSR geliefert und installiert. Die zugehörige Verkabelung wird durch die ELT geliefert und installiert. Um die neuen VRV-Systeme in die bestehende zentrale Regelung des Hotels (iTM DCM601B51) einzubinden, wird der iTM Plus Adapter DGE601A52 und optional die Erweiterungskarte DGE601A53 benötigt.
Vorbemerkung
3.1 Hardware und Software
3.1
Hardware und Software
3.2 Installation/Montage und Verkabelung
3.2
Installation/Montage und Verkabelung
4 Sonstiges
4
Sonstiges
4.1 Baubesprechungen
4.1
Baubesprechungen
4.2 Abnahme und Inbetriebnahme
4.2
Abnahme und Inbetriebnahme