Bodenbelagsarbeiten
Holzhausen | Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude
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Vorbemerkungen Vorbemerkungen Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude
Vorbemerkungen
Projektbeschreibung Projektbeschreibung Die Hering Immobilien GmbH plant die Erweiterung ihres Betriebes durch den Neubau eines zweigeschossigen Büro- und Verwaltungsgebäudes. Ort und Lage Das Bauvorhaben befindet sich in der Gemeinde Burbach, Ortsteil Holzhausen, Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen. Das Grundstück liegt an der Hoorwaldstraße 48, 57299 Burbach-Holzhausen.
Projektbeschreibung
Leistungsumfang Leistungsumfang Die Anfrage "Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude" hat u.a. folgende Arbeiten zum Inhalt: - Bodenbelagsarbeiten Die Auflistung stellt den maßgeblichen Liefer- und Leistungsumfangs des AN dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Schnittstellen. Abhängigkeiten, Vorleistungen Dritter und Bauablauf Teile der ausgeschriebenen Leistungen, insbesondere die Ausführung ab Oberkante Bodenplatte, sind von Vorleistungen und Mitwirkungen Dritter abhängig. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er auf die rechtzeitige, vollständige und mangelfreie Erbringung dieser Vorleistungen keinen Einfluss hat. Diese sind vom Auftraggeber bzw. den von ihm beauftragten Dritten termingerecht bereitzustellen. Die im Terminplan dargestellte Abfolge der Leistungen stellt eine Planungsgrundlage dar. Eine verbindliche Ausführbarkeit setzt voraus, dass sämtliche Vorleistungen entsprechend diesem Terminplan erbracht werden. Verzögerungen, Behinderungen oder Mehrkosten, die aus nicht, nicht rechtzeitig oder mangelhaft erbrachten Vorleistungen Dritter resultieren, berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung von Ausführungsfristen sowie zur Geltendmachung von Mehrkosten gemäß VOB/B. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erkennbare Behinderungen unverzüglich anzuzeigen. Eine Verpflichtung zur Vorhaltung von Personal, Geräten oder Stoffen über die vereinbarten Zeiträume hinaus besteht nicht. Die Koordination der Vorleistungen sowie die Sicherstellung eines störungsfreien Bauablaufs obliegt dem Auftraggeber. Zu sämtlichen Bau- und Montageleistungen gehören auch alle "Besonderen Leistungen" gemäß der DIN 18299. Die Positionen des Leistungsverzeichnisses beinhalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anders beschrieben ist, Fertigung, Lieferung, Montage und Dokumentation. Die Lieferungen und Leistungen verstehen sich einschließlich aller zur vollständigen und betriebsfertigen Herstellung erforderlichen Materialien. Der Begriff "Montage" umfasst den betriebsfertigen Einbau des Materials / des Bauteils, einschl. Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung und Entwendung bis zur vollständigen Abnahme der Gesamtanlage. Bei sämtlichen Leistungen gelten die einschlägig bekannten, gewerkespezifischen Richtlinien, Normen und Verordnungen in neuester Fassung. Die einschlägigen behördlichen Vorschriften, DIN-/EN-Vorschriften, VDI-Richtlinien sowie sonstige Vorschriften und Auflagen sind bei der Ausführung in ihrer jeweils neuesten Ausführung zu beachtet. Für die Ausführung der Arbeiten gelten vorrangig die Vorschriften der VOB, Teil C in der neuesten Fassung, wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben wird. Hinweis Werkbetrieb Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier angefragten Arbeiten u. a. während des Werkbetriebes durchzuführen sind. Materiallieferungen und das Zwischenlagern von Materialien und oder Bauteilen sind frühzeitig mit der AG-seitigen Bauleitung abzustimmen. Örtliche Verhältnisse Der Bieter hat sich selbstverantwortlich über die örtlichen Verhältnisse und evtl. daraus resultierende Erschwernisse und Behinderungen vor Ort zu informieren. Nachforderungen, die mit Nichtkenntnis der örtlichen Gegebenheiten begründet werden, sind ausgeschlossen. Das Wahrnehmen eines Orttermins ist Bestandteil des Angebotes. Entsorgung Containergestellung und Entsorgung ist eigenständig zu erbringen. Die Entsorgung, erfolgt ausnahmslos durch den Auftragnehmer. Die Abfallentsorgung hat nachweislich entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu erfolgen. entsorgungsnachweise isnd der Baustellenakte hinzuzufügen.
Leistungsumfang
Rückfragen innerhalb der Angebotsphase Rückfragen innerhalb der Angebotsphase Evtl. Rückfragen bezüglich der Planung und Ausschreibung sowie  Terminvereinbarungen für eine Besichtigung der Baustelle sind zu richten an: HERING Bau GmbH & Co. KG Alexander Pütz Fon:   02736 / 27 -244 Mobil: 0175 / 7217490 Mail:   alexander.puetz@hering-ac.com www.hering-ac.com MADAKO Dahms Koch Fetzer Partnerschaft von Architekten mbB Jessica Pierchala Mobil: 0177 / 3517285 Mail:   j.pierchala@madako.de
Rückfragen innerhalb der Angebotsphase
Technische Bearbeitung Technische Bearbeitung Der Auftragnehmer hat, außerhalb der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen folgende technischen Bearbeitungen zu leisten: Allgemein - Durchführung aller erforderlichen Vermessungsarbeiten für die Ausführung der Arbeiten   (Meterrisse, etc.) - Baustelleneirichtungsplanung Gebäude - Werkplanung für Fertigteile, Fassadenkonstruktionen, Schächten, Vorkonfektionierte Elemente, etc. Die Leistungen sind Grundleistungen beziehungsweise sind in die Einheitsplreisbildung mit einzurechnen.
Technische Bearbeitung
Dokumentation / Nachweispflicht Dokumentation / Nachweispflicht Für die zum Einsatz kommenden Materialien sind die geforderten Qualitätsmerkmale durch Prüfzeugnisse oder Gütenachweise der Lieferfirmen nachzuweisen.
Dokumentation / Nachweispflicht
Partnerschaftliche Mitarbeit Partnerschaftliche Mitarbeit Der AN der Bauarbeiten "Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude" ist zur Mitarbeit bei der Lösung von Problemen verpflichtet.
Partnerschaftliche Mitarbeit
Beigefügte Unterlagen Beigefügte Unterlagen Der Anfrage sind folgende Unterlagen beigefügt: Objektplanung Ausführungsplanung: 25.HER.01_AUS_UEB 25.HER.01_AUS_GRU_EG 25.HER.01_AUS_GRU_OG 25.HER.01_AUS_GRU_DAS 25.HER.01_AUS_GRU_FDT 25.HER.01_AUS_SCN 25.HER.01_AUS_ANS 25.HER.01_AUS_DSP_EG 25.HER.01_AUS_DSP_OG 25.HER.01_AUS_BSP_EG 25.HER.01_AUS_BSP_OG 25.HER.01_AUS_WAW_GTW 25.HER.01_AUS_WAW_KUE 25.HER.01_AUS_WAW_WC 25.HER.01_AUS_DET-1 Technischer Ausbau Ausführungsplanung: 1360_5_s_GR_GL Statik Statische Berechnung: 20260213 Statik Sanikonzept Brandschutz Brandschutzkonzept 47728$BSK_20260106_sig_ges GEG-Nachweis Wärmeschutznachweis 260115 GEG_kfw 260115 Bauteilübersicht Sommerlicher Wärmeschutz 260115 SommerlicheWaermeschutz Prüfen der übergeben Unterlagen Es gelten die textlichen Beschreibungen der Positionen innerhalb der Spezifikation inkl. der dazugehörigen Planung als Gesamtpaket! Der Auftragnehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Leistungen übergebenen Unterlagen unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten zu überprüfen. Auf bei der Überprüfung festgestellte Unstimmigkeiten hat der Auftragnehmer innerhalb der Angebotsphase sofort schriftlich hinzuweisen.
Beigefügte Unterlagen
Mehr- oder Minderleistungen Mehr- oder Minderleistungen Mehr- oder Minderleistungen bedingen keine Änderung der abgegebenen Einheitspreise, auch wenn sie im Ausmaß entgegen dem Absatz 2 des § 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOB über oder unter der 10% Spanne liegen.
Mehr- oder Minderleistungen
Baustelleneinrichtung / Bedarfsflächen Baustelleneinrichtung / Bedarfsflächen Die vom AG zu Verfügung gestellten Flächen werden innerhalb des Ortstermins gemeinsam gesichtet und erläutert. De Ortstermin ist bindend und wertender Bestandteil des Angebotes.
Baustelleneinrichtung / Bedarfsflächen
SIGEKO / Arbeitsschutz SIGEKO / Arbeitsschutz Der Sicherheitskoordinator wird bauseits gestellt und hat Weisungsbefugnis! Sämtliche, sicherheitstechnische Unterlagen sind 10 Arbeitstage vor Aufnahme der jeweiligen Arbeiten zur Prüfung vorzulegen.
SIGEKO / Arbeitsschutz
Sicherheitsordner Sicherheitsordner Ein Sicherheitsordner ist eigenständig zu erstellen, zur Prüfung vorzulegen und nach Freigabe im Baustellenbereich zu hinterlegen. Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen sind eigenständig und dem Baufortschritt angepasst einzupflegen.
Sicherheitsordner
Sicherheit - Ordnung - Sauberkeit Sicherheit - Ordnung - Sauberkeit Für die Geamtmaßnahme besteht die die standortspezifische Werksordnung. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten bezüglich dieser Ordnung zu unterweisen und deren Beachtung zu überwachen. Bei Verstößen gegen die Verordnungen durch Beschäftigte des Auftragnehmers erfolgt eine einmalige Verwarnung gegenüber dem AN. Bei wiederholtem Verstoß, nach erfolgter Verwarnung, werden die entsprechenden Beschäftigten der Baustelle verwiesen. Grob Fahrlässige Verstöße jeglicher Art werden ggf. mit einem direktem Verweis geahndet. Der Auftragnehmer kann aus dem Verweis seiner Beschäftigten wegen Nichtbeachtung der Baustellenordnung keine Ansprüche (Verzug, Mehrkosten etc.) gegenüber dem Bauherrn ableiten und ist uneingeschränkt zur Vertragserfüllung verpflichtet. Der Auftragnehmer und seine Beschäftigten sind dem Bauherrn und seinen Vertretern unabhängig anderer entsprechender Regelungen, zur Feststellung der Personalien ausweispflichtig. (Ausweis nach Baustellenordnung, Werkausweis, Personalausweis, Führerschein oder glw. amtliches Dokument). Arbeiten, die den Betrieb angrenzender Betriebe stören könnten, sind frühzeitig vor Beginn abzusprechen. Die Abstimmung erfolgt zwischen AN und AG-Bauleitung sowie zwischen Betrieb und AG-Bauleitung. Für Betriebsstörung, die nachweislich auf das Verschulden des AN zurückzuführen sind, haftet der AN. Die Baustellensituation bedingt eine entsprechend enge Koordination des AN mit der AG-Bauleitung. Die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und Allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln einschließlich der für den Werk-/Dienstleistungsauftrag geltenden Sicherheitsbestimmungen sowie die einschlägigen Umweltschutzgesetze, -Verordnungen, Erlasse und Vorschriften sind einzuhalten. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung und Haftung für die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz seiner Arbeitnehmer und seiner Subunternehmer. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass durch seine Tätigkeiten keine Gefährdungen für die Mitarbeiter der angenzenden Betriebe oder andere Auftragnehmer entstehen. Auf sämtliche Gefährdungen und deren kompensationsmaßnahmen ist in den jeweiligen Arbeitserlaubnisscheinen hinzuweisen. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die sichere Nutzung aller von ihm benutzten Arbeitsmittel. Bei schwerwiegendem Verdacht eines Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften können durch AG-Bauleitung Messungen in den Produktionsräumen und Umfeld veranlasst werden. Der dadurch enstandene Aufwand sowie mögliche Kompensationsmaßnahmen geht zu Lasten des AN.
Sicherheit - Ordnung - Sauberkeit
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Baustelleneinrichtung / Baustellenorganisation Baustelle einrichten und über die gesamte Bauzeit vorhalten. Das Umräumen und Räumen der Einrichtung beziehungsweise das Wiederherstellen der Umgebung in den Urzustand ist Bestandteil dieser Leistung. Maßgeblich sind auch die Standortspezifischen Richtlinien, die Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der Bauberufsgenossenschaften und sonst. mitwirkender Behörden, Amtsstellen und Körperschaften. Medienversorgung Die rein für diese Maßnahme notwendigen Medien (Strom und Wasser) werden gestellt. Entfernung unter 100 Meter Die Baustromversorgung besteht aus einem Unterverteiler im Baufeld. Die erforderlichen Leitungen, Kabel und Anschlüsse ab Unterverteilung bis zur Verwendungsstelle sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu beschaffen und bereitzustellen. Der Verbrauch ist durch den Auftragnehmer zu erfassen und nachrichtlich an die Auftraggeberin zu übergeben. Eine Abrechnung des Stroms erfolgt nicht. Die Auftraggeberin stellt einen Bauwasseranschluss im Außenbereich des Baufeldes. Die erforderlichen Leitungen, Schläuche und Anschlüsse ab Hauptverteilung bis zur Verwendungsstelle sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu beschaffen und bereitszustellen. An den Übergabepunkten sind durch den Auftragnehmer entsprechende Verteiler und Zähler zu installieren. Der Verbrauch ist durch den Auftragnehmer zu erfassen und nachrichtlich an die Auftraggeberin zu übergeben. Eine Abrechnungs des Wasserverbrauchs erfolgt nicht. Personal- / Besprechungs- / Sanitärcontainer Sämtlich notwendige Container (Personal-, Pausen-, und Sanitäcontainer, etc.) sind hier einzurechnen. Krangestellung / Hebezeuge Krangestellung und oder Hebezeuge für die hier angefragten Leistungen sind in die Baustelleneinrichtung mit einzurechnen. Die Leistungen umfassendas Aufstellen / Errichten sowie Demontage als auch den Anschläger. auch temporäre Aufstellplätze sind in der BE Planung darzustellen. Baubeleuchtung Notwendige Baubeleuchtung unter Berücksichtigung der BG-Regel "Arbeitsplätze mit künstlicher Beleuchtung und Sicherheitsleitsysteme" (BGR 113-1 aufstellen und vorhalten) -neueste Fassung- erstellen und aufrechthalten. Baubesprechung Die aktive Teilnahme an täglichen Baubesprechungen sowie an den täglichen morgentlichen Kurzbesprechungen ist gefordert. ACHTUNG: Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Die Baustellenorganisation umfasst sämtliche Leistungen, die zu einem ordentlich geführten Bauablauf am diesem Standort notwendig sind. Overheadkosten für Bauleitung, Polier und Organisation sind mit einzurechnen.
01.__.0001
Baustelleneinrichtung / Baustellenorganisation
L
1.00
psch
02 Untergrundvorbereitung
02
Untergrundvorbereitung
02.__.0001 Grundieren, Spachteln und Schleifen Grundieren, mit einer lösungsmittelfreien Grundierung, Spachteln und Schleifen und für den anstehenden Oberboden vorbereiten Untergrund: Estrich
02.__.0001
Grundieren, Spachteln und Schleifen
808.50
02.__.0002 Ausgleichen Unebenheiten, 3 mm - 5 mm Ausgleichen von Unebenheiten des Untergrundes aus Beton bzw. Estrich mit Ausgleichsmasse, Ausführung auch in kleinen Flächen. Dicke: 3 mm - 5 mm
02.__.0002
Ausgleichen Unebenheiten, 3 mm - 5 mm
100.00
02.__.0003 Zulage Anspachteln Übergänge Zulage für das Anspachteln von Übergängen mit und ohne Belagswechsel
02.__.0003
Zulage Anspachteln Übergänge
30.00
m
03 Bodenbelag
03
Bodenbelag
03.__.0001 Linoleum liefern und verlegen Linoleum zum Klicken liefern und verlegen Verlegeart: Klicken Stärke: 5 mm Nutzschicht: 0,4 mm Oberflächenstruktur: verschiedene Prägungen Profilverbindung: Connect Technologie zur schwimmenden Verlegung Farbton nach Wahl des AG aus der Standardkollektion, Erzeugnis des Belages "DESIGNBODEN wineo 600 zum Klicken" oder gleichwertig Angeb. Produkt/Fabrikat: (vom Bieter einzutragen - falls abweichend) Hersteller: (vom Bieter einzutragen - falls abweichend) Typ: (vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
03.__.0001
Linoleum liefern und verlegen
350.00
03.__.0002 Nadelvlies liefern und verlegen Textiler Bodenbelag als mehrschichtiger Nadelvlies DIN EN 1307, Einstufung DIN  EN  ISO 10874  Klasse 33 (gewerblicher Bereich, starke Beanspruchung), Komfortbereich Klasse LC 1, einfach, antistatisch, Aufladungsspannung im Begehversuch gemäß ISO 6356: max. 2 kV, ableitfähig, gemäß EN 61340-4-1, leitfähig geklebt  < 1x 10 9 Ohm (geometr. Mittelwert) Trittschallverbesserungsmaß  EN ISO 10140: ca. 20 dB, Schallabsorptionsgrad EN ISO 354, αw-Wert: ca. 0,15 Wärmedurchlasswiderstand ISO 8302 in m ² K/W: 0,09 geeignet für Stuhlrollen DIN EN 12529 Typ H Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1: Bfl-s1, Flächengewicht nach ISO 8543: 1.010 g/m ² , Fasereinsatzgewicht der Nutzschicht: 600 g/m², Flächengewicht der Nutzschicht DIN EN 984: 540 g/m², Gesamtdicke ISO 1765: 4,8 mm, Oberseite grobfaserig, meliert, Rückseitenausstattung: PP + PES - Vlies, Art der Verfestigung: vollimprägniert, Material der Nutzschicht 70% PA + 30% PP, solution dyed auf vollflächig gespachtelten verlegereifen Untergrund gemäß VOB Teil C, DIN 18365, Abschnitt 3 rapportlos, in fachgerechter Ausführung verkleben, Bahnenbreite 200 cm, Belag, Hersteller/Typ: Strong 740 LV oder gleichwertig, jedoch unter Nachweis der Einhaltung vorgenannter Normen und Eigenschaften. Angeb. Produkt/Fabrikat: (vom Bieter einzutragen - falls abweichend) Hersteller: (vom Bieter einzutragen - falls abweichend) Typ: (vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
03.__.0002
Nadelvlies liefern und verlegen
475.00
03.__.0003 Sockelleisten Liefern und montieren von Holzsockelleisten. Höhe: 60 mm, Stärke ca. 12mm Material: Massivholz oder MDF Oberfläche: lackiert / beschichtet Befestigung: verdeckt (Clip, Schrauben oder Kleben) Ecken und Stöße auf Gehrung Inkl. aller Nebenarbeiten und Befestigungsmittel.
03.__.0003
Sockelleisten
550.00
m
03.__.0004 Belagswechsel- / Übergangsschiene Belagswechselschiene / Übergangsschiene Edelstahl liefern und einbringen
03.__.0004
Belagswechsel- / Übergangsschiene
50.00
m
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Angehängte und selbstständige Stundenlohnarbeiten bzw. Erweiterungen der Anlage müssen vom Bauherrn angeordnet werden. Hierfür sind Nachtragsangebote einzureichen. Stundenlohnzettel und Materialnachweise müssen täglich von der Bauleitung anerkannt werden. Versäumt es der Auftragnehmer, die Stundennachweise rechtzeitig anerkennen zu lassen, so werden die aufgeführten Stunden und Materialien bei der Abrechnung nicht berücksichtigt. Der angegebene Verrechnungssatz enthält: - Lohn- und Gehaltskosten - Lohn- und Gehaltsnebenkosten - Sozialkassenbeiträge - Gemeinkostenanteile - Gewinn - Fahrkostenbeiträge - Auslösungen
Hinweis
04.__.0001 Facharbeiterstunden Stunden eines Facharbeiters auf Veranlassung der Bauleitung und zum besonderen Nachweis, einschl. Unternehmerzuschlag. Stundenlohnzettel und Materialnachweise müssen taglich von der Bauleitung anerkannt werden. Versäumt es der Auftragnehmer, die Stundennachweise rechtzeitig anzuerkennen zu lassen, so werden die aufgeführten Stunden und Materialien bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.
04.__.0001
Facharbeiterstunden
100.00
h