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Vorbemerkungen Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der VOB, T eile B und C, in ihrer neusten Fassung, den DIN / DIN - EN - Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Baubehörden sowie den Hinweisen der Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung.
Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen, Gerüstordnungen, Vorschriften der Aufsichtsbehörden, baurechtliche Bestimmungen, Feuer-, Gewerbe-, Verkehrsverordnungen, örtliche Vorschriften, Baustellenordnung, Vorschriften des Bau- und Nachbarrechts sind zu beachten und einzuhalten.
Für das Angebot, die beschriebenen Leistungen und die Ausführung sind als Grundlage die im Land der Ausführung geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie Bestimmungen, Verordnungen, europäischen und nationalen Normen, Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter, usw. in jeweils aktuellster Fassung, anzunehmen. Im Weiteren sind die im Land der Bauausführung geltenden öffentlichen Rechtsvorschriften, insbesondere jedoch die Vorschriften des jeweiligen öffentlichen Baurechts, der Bauplanung und Bauausführung sowie Anforderungen aus der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept, zu Grunde zu legen. Bei Widersprüchen zwischen den europäischen Regelwerken und dem öffentlichen Recht oder öffentlichem Baurecht des Landes der Bauausführung gilt das jeweilige Landesrecht vorrangig.
Ferner gelten die allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen, Herstellerverarbeitungsangaben, technischen Datenblätter und Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände.
Einzubauende Materialien und Stoffe (z. B. Beschläge, Versiegelungen, Farben usw. ) sind dem Auftraggeber auf Verlangen in ausreichender Menge vor Einbau zu bemustern. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren.
Die Türliste ist vor Beginn / Bestellung mit der Ausführungsplanung und den örtlichen Gegebenheiten abzugleichen und auf Konformität zu prüfen. Die Kosten sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Änderungen oder Unstimmigkeiten sind dem AG vor Bestellung bzw. Fertigung mitzuteilen und durch den AG freizugeben.
Das nachfolgende Angebot umfasst neben den in den Einzelpositionen genannten und beschriebenen Leistungen die Lieferung, Transport zum Einbauort und fachgerechte Montage von Verglasungen, sämtlicher Beschläge sowie die Lieferung sämtlicher Befestigungs- und Dichtungsmaterialien.
Sämtliche Befestigungen sowie Beschlagteile einschließlich Schrauben müssen mind. 18 µm verzinkt sein, alle Leichtmetallteile in eloxierter Ausführung. Für die Befestigung sind Flacheisen- , bzw. Winkeleisenabschnitte mitzuliefern und anzubringen. Die Befestigung am Baukörper hat durch Dübel zu erfolgen. Schußbolzen sind nicht gestattet. Es ist eine ausreichend dauerhafte Stabilität ohne zusätzliche, bauseitige Maßnahmen zu gewährleisten Der Einbau der Türen und sonstiger Einbauten hat so zu erfolgen, dass die gesamte Konstruktion die geforderten Dämmwerte besitzt, d. h. es sind auch die Anschlüsse zum Mauerwerk, zur Decke und zu Stürzen, sauber abzudichten.
Die Türen sind zu liefern und fachgerecht einzubauen. Alle Komponenten verstehen sich einschließlich Lieferung, fachgerechte Montage, Anschluss und Inbetriebnahme und gelten mit den Einheitspreisen als abgegolten.
Die Verkabelung zwischen Haftmagneten und Rauchmeldern ist fachgerecht auszuführen und ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die Zargen sind vorab und vormontiert zum Bauvorhaben zu liefern. Die Montage der Zargen erfolgt bauseits.
Die Montage der Zargen erfolgt in fertiggestellte Trockenbau- oder Massivwände. Ausgenommen hiervon sind anderslautende Angaben in den Leistungspositionen.
Die Sonderausstattung ist gemäß der freigegebenen Türliste vom AG bzw. nach Festlegung durch den AG zu bestellen und abzurechnen.
Lärmintensive Arbeiten, wie Sägen, Schneiden, Stemmen und Bohren dürfen - soweit nicht anders beschrieben - nur in der Zeit von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr (außerhalb der Centeröffnungszeiten) oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt werden.
Alle anderen Arbeiten dürfen üblicherweise auch tagsüber ausgeführt werden, wobei die Einwirkungen auf den Centerbetrieb insgesamt auf ein zumutbares und wirtschaftlich vertretbares Maß beschränkt werden müssen.
Die Anlieferung zur Baustelle ist mit dem Auftraggeber abstimmen. Sollte die Centeranliefeung benutzt werden, müssen die Hauptanlieferzeiten des AN außerhalb der Centeranlieferzeiten sein.
Hauptanlieferzeiten Center i. .d. R. von ca. 5.00 bis 16:00 Uhr. Alternative Abstimmungen mit dem Auftraggeber obliegen dem AN.
Es befinden sich keine Parkmöglichkeiten für Fremdfirmen im Parkhaus des Centers.
Das Center hat außerhalb der Öffnungszeiten einen "Vollverschluss", das heißt über die Logistik muss sichergestellt werden, dass keine Fremdzugänge ins Center kommen.
Vorbemerkungen
Hinweis zur Ausführung im laufenden Center-Betrieb Transporte über die Ladenstraße und Flure nur nach Abstimmung mit AG; Anlieferzeitfenster abzustimmen.
Schutz Boden: Transporte dürfen den Bodenbelag nicht beschädigen.
Bohr- /Sägeschlämme Betonarbeiten: Separate Auffangung + Entsorgung obligatorisch. Keine Entsorgung über Gully/SW-Anschlüsse Center zulässig! Entsorgungsnachweise sind dem AG vorzulegen!
Notwendige Flure / Rettungswege müssen während der Betriebszeit gemäß Vorgaben BSN / VKVO, etc. in Betrieb sein!
RLT-Zentralen MÜSSEN zwingend in betrieb bleiben während der Baumaßnahmen, auch außerhalb Betriebszeit Center!
Abschlüsse mit BS-Anforderungen müssen während der Betriebszeit zwingend in der geforderten Qualität verschlossen sein. Arbeiten folglich außerhalb Betriebszeit durchzuführen!
RLT-Zentralen: Anlieferung ist frei bewittert und ggfs. auch außerhalb Baustellenbetrieb zugänglich durch temporäre Öffnungen. Achtung Frostgefahr! Achtung Vandalismusgefahr! Zugang zu den Zentralen ist gegen Witterung zu und ebenso gegen Vandalismus und unberechtigtes Betreten zu schützen! Konzept ist dem AG vorzulegen!
Lärmintensive Arbeiten: Vorgaben des AG sind zwingend einzuhalten!
Staubschutz ist vorzusehen. Grundsätzlich ist staubarm zu sägen / zu bohren!
Deckenplatten / Estrich: Stemmen NICHT zulässig!
Lasten inkl. Einbringung , Abladung sind mit dem AG abzustimmen.
Kernbohrungen / Durchbrüche sind vorab mit dem AG abzustimmen.
Kernbohranträge / Freigaben obligatorisch + in Revi vorzulegen.
Hinweis zur Ausführung im laufenden Center-Betrieb
01 GU Leistung Ansiedlung NY
01
GU Leistung Ansiedlung NY
01.01 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen;
01.01
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen;