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Unit price EUR
Net total EUR
10 Verbauarbeiten nach ATV DIN 18303
10
Verbauarbeiten nach ATV DIN 18303
Allgemeine Angebotsbedingungen 01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von den örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu verschaffen, da spätere Einsprüche nicht berücksichtigt werden.
02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB, neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die einschlägigen technischen Vorschriften der Bauordnung NRW und die einschlägigen Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft.
03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung, Vorhalten der Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Bauzäune und sowie sämtliche Transporte und Verladungen, sowie sämtliche Lohnkosten, Lohnzuschläge, Lohnzulagen und Lohnnebenkosten und alle zur planmäßigen und termingerechten Fertigstellung nötigen Aufwendungen und Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben.
04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw. fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu beachten.
05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten ganz oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch dem Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu werden.
06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen werden sämtlich zum Nachweis abgerechnet.
07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Massenberechnung in Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen genau- estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu- erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur dann berücksichtigt, wenn ganze Positionen hinzukommen oder entfallen oder die Mengen der einzelnen Positionen um 10% über oder unterschritten werden.
08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs- verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom Unternehmer zu liefern und sachgemäß auf der Baustelle zu lagern.
09. Die Umlagekosten betragen 1,0% für Strom und Wasser, 0,9% für die Baustellenreinigung und Bautoilette, 0,6% für die Bauleistungsversicherung von der Nettoabrechnungs- summe.
10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender Schuttabfall ist laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu entfernen bzw. in den Schuttcontainer zu bringen. Unterläßt der Unternehmer die Schutt- und Abfallbeseitigung nach erfolgloser, einmaliger Aufforderung, so wird dieselbe auf seine Kosten von anderen, vom Auftraggeber beauftragten Kräften durchgeführt.
11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung vom Unternehmer auszuführen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der Beschäftigten in Berichten festzulegen und der Bauleitung täglich zur Anerkennung vorzulegen. Die Tagelohnarbeiten sind jeweils am Monatsende abzurechnen. Für Aufsichts- führende wird weder bei Akkordarbeiten noch bei Tagelohnarbeiten eine Vergütung gewährt.
12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs- verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor Ausführung Umfang und Preis schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Preise hierfür sind unter Zugrundelegung der Kalkulation für ähnliche Arbeiten dieses Angebotes zu ermitteln. Eintretende Preiserhöhungen der Baustoffe, Materialien oder Frach- ten haben keinen Einfluß auf die im Angebot festgelegten Preise.
13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den Aufmaßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf getätigte Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in monatlichen Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu 90% der nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur für fehler- und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen die genaue Schlussabrechnug in Verbindung mit einer übersicht- lichen gut prüfbaren Massenberechnung in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Alle Sicherheitsvorkehrun- gen sind vor Ausführung zu beachten. Für die Standsicherheit der von ihm in Anspruch genommenen Teile, Gerüste usw. ist er in jeder Art und Weise voll verantwortlich. Bei Unfällen jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine Leute oder Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften verursacht werden bzw. entstehen, haftet der Auftragnehmer auch dritten Personen gegenüber nach den gesetzlichen Bestimm- ungen.
14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch den Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer volle Gewähr für Diebstahl, Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw.
15. Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine Schiedsgerichts- vereinbarung getroffen wird. Gerichtsstand für beide Teile ist Sitz des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass die Abtretung von Forderungen aus dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist.
16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen und ohne Unterbrechung durchzuführen. Die Fertigstellung der Arbeiten hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu geschehen.
17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/ Gewerke sind einschließlich Material und Lohn zu kalkulieren. Im abweichenden Falle erfolgt ein besonderer Hinweis.
Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen genannten Bedingungen bin ich einverstanden und erkläre, dass ich dieselben selbst gelesen und bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und Umfang der zu erbringenden vertraglichen Leistungen erschöpfend unterrichtet.
Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe Unterschrieben sein. Angebote ohne unterschriebene Allge- meine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt.
Ort ....................., den................... 2025
Unterschrift und Stempel des Anbieters
................................................................
Allgemeine Angebotsbedingungen
Besondere Angebotsbedingungen Es handelt sich um die Errichtung eines unterkellerten 14-WE-Wohngebäudes mit Tiefgarage und 10 nicht unterkellerten Einfamilienhäusern.
Das Einholen von Information über im Bürgersteig verlegten Leitungen obliegt allein dem Auftragnehmer.
Das Einholen der Gestattungsgenehmigungen obliegt dem Auftraggeber.
Der Verbau wird parallel zur Grundstücksgrenze ausgeführt
Das Baugrundstück befindet sich in:
Gemeinde: Hilden
Gemarkung: Hilden
Flur: 13
Flurstücke: 55, 56, 137 (3.010 m²)
Lage: siehe Lageplan vom 12.08. 2025, ÖbVI:Cüppers & Bommes, Mönchengladbach
Zur Durchführung des Bauvorhabens hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe durch Besichtigung des Grund- stückes und bei den zuständigen Behörden/ Firmen über Art und Lage der Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Telefon, Wasser usw.), Entwässerungsleitungen zu er- kundigen.
OK FFB EG (MFH): 47,49 m ü.NN = + 0,00
OK Gelände: ca. 47,15 m ü. NN,
siehe amtlichen Lageplan
M 1: 250 ÖbVI
OK Sohle Baugrube, ca. 43,00 m ü NN = -4,49 m
Verbauhöhe: bis ~4,15 m
Grundlage für das LV ist die Bauantragsplanung M 1:100 Fa. Jakob Durst. Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die Ausführungsplanung.
Anliegend sind beigefügt:
ANLAGE 1 Amtlicher Lageplan M 1:250 25-0173L vom 12.08.2025 ÖbVI Cüppers & Bommes, Mönchengladbach
ANLAGE 2 Geotechnische Kurzstellungnahme
in Anlehnung an die DIN 4020: 2010-12
GC 220004.1 vom 30.04.2022/ 21.11.2025 (überarbeitete Fassung) Endversion
IBL geo-consulting GmbH
Korschenbroicherstraße 173
41065 Mönchengladbach
ANLAGE 3 Baugenehmigungspläne M 1:100,
Fa. Jakob Durst GmbH & Cie
ANLAGE 4 Schreiben Stadt Hilden Kampfmittelbeseitigungstdienst / Luftbildauswertung vom 10.10.2024
(Überprüfung von Baugrundstücken auf das Vorhandensein von Kampfmitteln)
AZ 22.5-3-5158016-275/24
Besondere Angebotsbedingungen
10.0010 Baustelleneinrichtung und -räumung Drehbohrgerät Baustelleneinrichtung und -räumung,
einmaliger An- und Abtransport der erforderlichen Geräte,
Auf- und Abbau, einschließlich der Vorhaltung.
Drehbohrgerät
oder Einsatz ein gleichwertiges Geräts: .....................................
je Einsatz EUR/ pauschal
10.0010
Baustelleneinrichtung und -räumung Drehbohrgerät
L
1.00
psch
10.0020 Baustelleneinrichtung und -räumung Ziehgerät Baustelleneinrichtung und -räumung,
einmaliger An- und Abtransport der erforderlichen Geräte, Auf- und Abbau, einschließlich der Vorhaltung.
Ziehgerät
oder Einsatz ein gleichwertiges Geräts: .....................................
je Einsatz EUR/ pauschal
10.0020
Baustelleneinrichtung und -räumung Ziehgerät
L
1.00
psch
10.0030 Schutzgeländer Auf- und Abbau, einschließlich Vorhaltung. Schutzgeländer als Absturzsicherung im Bereich des Verbaus inkl. dem Auf- und Abbau, einschließlich der Vorhaltung herstellen.
10.0030
Schutzgeländer Auf- und Abbau, einschließlich Vorhaltung.
129.00
m
10.0040 Technische Bearbeitung Verbaustatik und Verbauplan Technische Bearbeitung Verbaustatik und Verbauplan
Erstellen einer prüffähigen statischen Berechnung (Verbau- statik) und der erforderlichen Pläne für die Verbauarbeiten.
Der Verbauplan ist spätestens 5 Arbeitstage nach Auftrags- erteilung durch den Auftragnehmer herzustellen und ist dem Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Pfeiffer in 2-facher Ausfertigung zu schicken.
Die statische Berechnung ist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Auftragserteilung aufzustellen und in 4-facher Ausfertigung an den Prüfstatiker zu schicken.
Bemessung des Verbaus gemäß EAB
EUR/ pauschal
10.0040
Technische Bearbeitung Verbaustatik und Verbauplan
L
1.00
psch
10.0050 Prüfung der Verbaustatik Prüfung der Verbaustatik
Die Prüfgebühren werden vom Auftragnehmer übernommen.
EUR/ pauschal
10.0050
Prüfung der Verbaustatik
L
1.00
psch
10.0060 Trägerbohlwand "Berliner Verbau", frei eingespannt Baugrubensicherung Trägerbohlwand
als frei eingespannter "Berliner Verbau"
nach statischen und geologischen Erfordernissen in den Bodenklassen 3-5, gemäß DIN 18803, komplett herstellen.
Sicherungshöhe: bis ~4,00 m
Bohrlöcher: nach Wahl des AN,
Durch messer ~ 600 mm
Im Preis enthalten sind das Liefern, Einbauen und Abfahren aller für die Erstellung des Verbaus erforderlichen Maschinen und Materialien.
Die Stahlträger werden in vom Auftragnehmer vorgebohrte Löcher eingesetzt und verbleiben im Erdreich, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Die Ausfachung zwischen den Trägern erfolgt mit Kanthölzern Ta./ Fi.
Zu kalkulieren sind und abgerechnet werden die tatsächlichen Wand-/ Sichtflächen der Baugrube.
10.0060
Trägerbohlwand "Berliner Verbau", frei eingespannt
516.00
m2
10.0070 Trägerbohlwand im Bereich von Aufschüttungen, Zulage Baugrubensicherung Trägerbohlwand im Bereich von Aufschüt tungen
als Zulage zu Pos. 10.0060
10.0070
Trägerbohlwand im Bereich von Aufschüttungen, Zulage
O
1.00
m2
10.0080 Kernringe als Verschleißteile, Zulage Kernringe als Verschleißteile
beim Durchbohren von Hindernissen,
als Zulage zu Pos. 10.0070
10.0080
Kernringe als Verschleißteile, Zulage
O
1.00
St
10.0090 Verbauhölzer 1,50- 2,00 m tief, ziehen und abtransportieren Verbauhölzer der Pos. 10.0060
im oberen Verbaubereich >1,50 bis 2,00 m mit Seilschlingen einbauen und im Zuge der Arbeitsraumverfüllung ziehen und abtrans- portieren.
10.0090
Verbauhölzer 1,50- 2,00 m tief, ziehen und abtransportieren
129.00
m
10.0100 Verbauträgerköpfe abbrennen, ausbauen und abfahren Verbauträgerköpfe des "Berliner Verbaus" Pos. 10.0060, Dimensionierung nach der Verbaustatik, bis ca.1,50 m unter Oberkante vorhandenem Gelände im Zuge der bauseitigen Arbeitsraumverfüllung abbrennen, ausbauen und abfahren inklusive der fachgerechten Entsorgung.
Diese Position kommt dann zum Ausführung, wenn die Verbau- träger nicht mittels Ziehgerät gezogen und abtransportiert werden bzw. werden können.
10.0100
Verbauträgerköpfe abbrennen, ausbauen und abfahren
23.00
St
10.0110 Rückvergütung für gezogene Stahlträger Rückvergütung für gezogene Stahlträger. Abrechnungsgrund- lage ist die Verbaustatik und der Verbauplan.
pro/ m² Verbaufläche
10.0110
Rückvergütung für gezogene Stahlträger
96.00
m2
10.0120 Unbewehrter Beton durchkernen/ -örtern, Zulage Unbewehrter Beton durchkernen/ -örtern,
als Zulage der Pos. 10.0060
10.0120
Unbewehrter Beton durchkernen/ -örtern, Zulage
O
1.00
m
10.0130 Stahlbeton durchkernen/ -örtern, Zulage Stahlbeton (bewehrter Beton) durchkernen/ -örtern,
als Zulage der Pos. 10.0060
10.0130
Stahlbeton durchkernen/ -örtern, Zulage
O
1.00
m
10.0140 Mauerwerk durchkernen/ -örtern, Zulage Mauerwerk des Bestandsgebäudes (um 1900)
durchkernen/ -örtern,
als Zulage der Pos. 10.0060
10.0140
Mauerwerk durchkernen/ -örtern, Zulage
O
1.00
m
10.0150 Kolonnenstunde für Stillstandszeiten Kolonnenstunden für Stillstandszeiten, die nicht der AN zu vertreten hat
10.0150
Kolonnenstunde für Stillstandszeiten
O
1.00
Std
10.0160 Stundenlohn Bagger inkl. Bedienung Stundenlohn Bagger inkl. Bedienung
10.0160
Stundenlohn Bagger inkl. Bedienung
O
1.00
Std
10.0170 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn Facharbeiter
10.0170
Stundenlohn Facharbeiter
O
1.00
Std
20 Sondier- und Tastbohrungen
20
Sondier- und Tastbohrungen
Vorbemerkung Vorbemerkung
Das Baufeld wird vor Arbeitsbeginn von Bewuchs und Aufbau- ten bis OK Bürgersteig/ Gelände vom AG freigemacht.
Die Sondierstellen für die Verbauträger und Bohrpfähle werden durch die vom Auftraggeber beauftragten Vermessungsbüro Cüppers & Bo,mmes ÖbVI, Mönchengladbach vor Ausführung eingemessen.
Die Sondierergebnisse werden für den Kampfmittelbeseiti- gungsdienst (KBD) und Freigabe der Verbauarbeiten benötigt.
Aktenzeichen KBD: AZ.: 22.5-3-5158016-275/24
Schreiben Stadt Hilden vom 10.10.2024, siehe ANLAGE 4 Luftbildauswertung
Vorbemerkung
Hinweis Seit dem 01.06.2022 ist der Vorgang und die Abrechnung der Kampfmitteluntersuchungen-/ -räumungen geändert. Die Kos- ten für die Untersuchungen und evtl. Räumungen gehen ab dem 01.06.2022 voll zu Lasten des Auftraggebers.
(KampfmittelVO NRW
Vor Beginn der Kampfmitteluntersuchungen muß zwingend die Luftbildauswertung vorliegen.
Antrag wird vom Auftraggeber beim Ordnungsamt gestellt.
Hinweis
20.0010 An- und Abmeldung Behörden nach §14 SprengG An- und Abmeldung bei den zuständigen Behörden
nach § 14 SprengG.
Abrechnung pauschal je Einsatz
20.0010
An- und Abmeldung Behörden nach §14 SprengG
L
1.00
psch
20.0020 Baustelleneinrichtung und -räumung Sondierborungen Baustelleneinrichtung und -räumung,
An- und Abtransport der erforderlichen Geräte,
Auf- und Abbau, einschließlich der Vorhaltung.
Sondier- und Tastbohrungen
EUR/ pauschal
20.0020
Baustelleneinrichtung und -räumung Sondierborungen
L
1.00
psch
20.0030 Senkrechte Sondierbohrungen herstellen Senkrechte Sondierbohrungen herstellen, Tiefe 0-7,00 m mit einer Vollbohrschnecke als vorbereitende Maßnahme für die Tiefendetektion in hindernisfreien Böden der Bodenklasse 2-5, inklusive Ein- und Ausbau und Vorhaltung von Kunststoffrohre für die Tiefendetektion.
Sondierrohre Durchmesser 63,5 mm liefern, einbauen und ziehen und die Bohrungen mit Bohrgut verfüllen.
Angenommene Tiefe/ Bohrung bis 7,00 m.
20.0030
Senkrechte Sondierbohrungen herstellen
405.00
m
20.0040 Sicherheitsdetektion und Auswertung Sicherheitsdetektion und Auswertung der Daten. Kampfmittel- detektion über vorab eingebaute Rohre.
20.0040
Sicherheitsdetektion und Auswertung
405.00
m
20.0050 Dokumentation Sondierbohrungen und Detektionsdaten. Dokumentation Sondierbohrungen und Detektionsdaten.
Die Dokumentation beinhaltet folgende Unterlagen:
- Bautagesberichte
- Bohrlochlisten mit Auswertungsergebnissen (Detektion)
- Zwischen-/ Abschlussberichte
- Lageplan der Bohrlochdetektion
Abrechnung pauschal je Einsatz
20.0050
Dokumentation Sondierbohrungen und Detektionsdaten.
L
1.00
psch
20.0060 Durchbohren von Bauschutt, Zulage Durchbohren von Trümmerschutt, Mauerwerk, Aufschüttungen,
o.A.,Hindernisse, die einen erhöhten Bohrwiderstand darstellen,.
als Zulage zu Pos. 20.0030
20.0060
Durchbohren von Bauschutt, Zulage
O
1.00
m
20.0070 Stillstand Bohrkolonne Sondier-/ Ausschlussbohrungen Stillstand Bohrkolonne Sondier-/ Ausschlussbohrungen aus Gründen, die nicht der AN zu vertreten hat.
20.0070
Stillstand Bohrkolonne Sondier-/ Ausschlussbohrungen
O
1.00
Std