Umstellung Sprechanlage
HH_LUKIAN_Umstellung Sprechanlage TCS auf GIRA
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Vorbemerkung / Vertragstext BV: Poßmoorweg 2, 11-17, Dorotheenstr. 84 - Umstellung der Sprechanlage auf Gira System 106 IP-Türkommunikation Allgemein: Das Objekt verfügt über eine Tiefgarage, welche alle Bauteile verbindet und je nach Hauseingang zwischen 6 bis 7 Etagen (inkl. Erdgeschoss). Neun Zugänge zum Objekt sind mit Video- und Audiosprechsystemen unterschiedlicher Hersteller (TCS und Gira 106) und Ausführungen ausgestattet. Die Zugänge verfügen über eine bauseitige Türzutrittskontrolle, die in die geplante Gira IP-Türkommunikation mit eingebunden werden muss. Aufgrund der Gebäudeausdehnung und den damit verbundenen Leitungslängen kommt es regelmäßig zu Ausfällen der Türkommunikation. Ziel ist es, mit dem Umbau eine betriebssichere und zukunftssichere Türkommunikation aufzubauen, die auch bei späteren Nutzungsänderungen der Mietflächen den Erfordernissen angepasst werden kann. Ein Vollausbau aller möglichen Mietflächen mit dem geplanten System ist derzeit nicht gewünscht. Es werden die derzeitigen vermieteten Flächen mit dem neuen System ausgestattet. Seitens der Bauherrin wurde das Gira System 106 ausgewählt. Tiefgarage: Insgesamt gibt es drei Hausanschlussräume in denen die derzeitige Betriebstechnik installiert ist, sowie ein Kabeltragsystem, welches für den Neuaufbau einer strukturierten Netzwerkverkabelung genutzt wird. Dieses Kabeltragsystem ist nach Bedarf entsprechend zu erweitern bzw. zu ergänzen. Steigeschächte: Zur Leitungsverlegung stehen insgesamt acht Steigeschächte zur Verfügung, die mit Medienleitungen belegt und in denen teilweise die Stromkreisverteiler der Mietflächen eingebaut sind. Die Steigeschächte sind mit Leichtbauwänden verschlossen. Diese Schächte müssen  ober- und unterhalb der Deckendurchdringungen geöffnet werden. Für eine spätere Nachinstallation werden die Wandöffnungen mit Revisionsluken verschlossen. Je nach örtlicher Gegebenheit kann es erforderlich werden, dass durch den Auftraggeber zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Herstellung von Trockenbauwänden notwendig werden. Diese Kosten sind in dieser Kostenschätzung nicht enthalten. Der Steigeschacht 6 startet erst im 1. OG. Hier ist eine Querverkabelung durch die Mietflächen erforderlich. Dazu werden die Verlegewege innerhalb des Fußbodens oder der Abhangdecken genutzt. Brandschottungen: Wand- und Deckendurchdringungen an Wänden und Decken mit Brandschutzanforderungen sind nach Abschluss der Arbeiten durch zugelassene Brandschutzsysteme zu verschließen. Die Brandschottungen sind durch eine Fotodokumentation nachzuweisen. Die Brandschottungen sind fortlaufend zu nummerieren und die Lage mit der Nummer ist in den Geschosszeichnungen einzutragen. Außenstationen Die derzeitigen Außenstationen sind teilweise als Auf- und als Unterputzvarianten ausgeführt. Bei der Neuinstallation ist auf eine einheitliche Ausführung zu achten. Gewünscht ist eine Unterputz-Lösung. Im Zuge der Montagearbeiten werden noch Arbeiten durch ein Metallbauunternehmen erforderlich, welches die Öffnungen in den Blechverkleidungen fachgerecht anarbeitet. Diese Arbeiten sind durch die Bauherrin zu beauftragen und in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer durchzuführen. Im Bereich der Tiefgaragenniederfahrt wird eine neue Kommunikationssäule geliefert. Über diese Kommunikationssäule werden alle Mietflächen angesprochen werden können. Tiefgaragenniederfahrt: Die Niederfahrt ist mit einer Asphaltschicht verschlossen. Innerhalb der Asphaltschicht ist die derzeitige Leitungsanlage verlegt, die entsprechend auf das neue Sprechsystem angepasst/erweitert werden muss. Der derzeitige Verlegeweg ist in der Asphaltschicht sichtbar,  muss aufgenommen und entsorgt werden. Die Asphaltschicht ist nach den Verlegearbeiten fachgerecht zu verschließen. In der Mitte der Fahrbahn steht ein Podest, auf dem die Säulen der Türkommunikation stehen.  Diese sind zu demontieren und zu entsorgen. Mietflächen: In den Mietflächen werden die vorhandenen Systeme demontiert. Die Leitungsanlagen gesichert und je nach Erfordernis an den Zugangstüren Etagentaster nachinstalliert. Die neuen Videoinneneinheiten werden an der Zugangstür oder beim Empfang montiert. Eine Einbindung in das mietereigene Datennetzwerk wird nicht durchgeführt. Planungsgrundlage Auf Grund der Gebäudeausdehnung ist es erforderlich in der Tiefgarage eine LWL-Verkabelung durchzuführen, da die Leitungslängen für eine klassische Netzwerkinstallation überschritten werden. Die LWL-Verkabelung zwischen den Technikräumen und den Übergabepunkten bei den Steigeschächten wird sternförmig durchgeführt. In der Nähe der Steigeschächte werden Netzwerkknotenpunkte installiert, von denen aus eine sternförmige  CAT7A-Leitungsverlegung zu den Mietflächen und den Außenstationen erfolgt. Die Netzwerkknotenpunkte sind jeweils über die zentralen Erdungspunkte (ZEP) der Hauptstromversorgung in das Erdungssystem einzubinden. Die notwendige Stromversorgung erfolgt aus den jeweiligen Stromkreisverteilern der Allgemeinstromversorgung der Gebäudeabschnitte. Jeder Netzwerkknotenpunkt wird separat über eine kombinierte Leitungs-Fehlerstromschutzeinrichtung versorgt. Gira System 106 IP-Türkommunikation Die Außeneinheiten verfügen über ein Kameramodul, ein Sprachmodul, eine Displayrufeinheit sowie über ein Leergehäuse zur Integration der bauseitigen Türzutrittskontrolle. Über das Displayrufmodul werden die einzelnen Mietflächen angesprochen. Displayrufmodule nach Kundenvorgaben programmieren, Zuweisung der Rufnamen und der Zugangstüren, Inbetriebnahme der Anlage und Einweisung der Haustechnik in die Anlage. In Abstimmung mit der Haustechnik werden die Arbeiten strangweise durchgeführt. Die Arbeit findet im laufenden Betrieb auf den Mietflächen statt. Hier ist eine besondere Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Mieter zu nehmen. --------------------------------------------------- Besondere Vertragsbedingungen in Ergänzung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - VOB/B - Ausgabe September 2016 Es gilt die VOB/B mit folgenden Ergänzungen: § 5 VOB/B Ausführungsfristen Folgende verbindlichen Fristen werden vereinbart: Mit der Ausführung der Leistungen ist zu beginnen: wird noch mitgeteilt; vsl. 08/2026 Die Leistungen sind zu vollenden (abnahmereif fertigzustellen):  wird noch mitgeteilt vsl. 10/2026 § 11 VOB/B Vertragsstrafen Es werden Vertragsstrafen vereinbart. Regelungen hierzu siehe Verhandlungsprotokollentwurf in der Anlage. § 12 VOB/B Abnahme Es muss eine förmliche Abnahme stattfinden. § 13 VOB/B Mängelansprüche zu § 13.4 Verjährungsfrist: Die Gewährleistung richtet sich nach der VOB § 14 VOB/B Abrechnung zu § 14. 3 Frist zur Einreichung der Schlussrechnung 20 Werktage nach Fertigstellung § 16 VOB/B Zahlung Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nummer 1 wird auf 30 Tage festgelegt. § 17 VOB/B Sicherheitsleistung §17 Absatz 2 Sicherheitsleistungen werden vereinbart für die vertragsgemäße Ausführung und für Mängelansprüche. siehe beiliegendes Verhandlungsprotokoll §17 Absatz 3 Der AN hat Sicherheit innerhalb von 15 Werktagen nach Vertragsabschluss zu leisten, durch Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage. §17 Absatz 8 Abschnitt 2 Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung ist bis zur Abnahme zu leisten. Sicherheit für Mängelansprüche ist bis zum Ablauf der Gewährleistung mit einer Verjährungsfrist von 5 Jahren zu leisten. Rückgabe der Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung nach Übergabe der Sicherheit für Mängelansprüche. Verhandlungsprotokoll Weitere Vertragsbedingungen werden bei der Vertragsverhandlung definiert. Die voraussichtlichen Verhandlungspunkte sind dem Verhandlungsprotokollentwurf in der Anlage zu entnehmen. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299 - Ausgabe 2019 Es gilt die VOB/C als Ganzes mit allen darin erwähnten oder gleichwertigen Technischen Spezifikationen und - soweit zutreffend - auch die nachfolgend aufgeführten oder gleichwertigen Normen und alle einschlägigen Richtlinien nach dem neuesten Stand der Technik sowie alle, im Einzelnen hier nicht aufgeführten "Allgemein anerkannten Regeln der Technik", welche für die Erbringung der Leistung maßgeblich werden können. Die vorliegende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität bezüglich evtl. vollständiger oder teilweiser Ablösung durch Nachfolgenormen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, interna- tionale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz:  "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die Angebotspreise gelten für die fertige Ausführung der ausgeschriebenen Leistung, einschl. fertiger Montage, notwendiger Sicherungsmaßnahmen, Transport ohne bauseitige Hilfen, einschl. aller Anschlüsse, Nebenarbeiten, Hilfsmaterialien und sonstige anfallende Nebenkosten. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) zur ATV DIN 18299 Bauarbeiten jeder Art 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Werbeverbot: Auf der Baustelle (Gerüst/Bauzaun etc.) dürfen keine Werbebanner oder -plakate des Auftragnehmers angebracht werden. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen. Die Standsicherheit der Baukräne ist in allen Bauphasen nachzuweisen. Beim Einsatz von Kränen sind die notwendigen Abstimmungen und Einwilligungen bei der Freien und Hansestadt Hamburg einzuholen. 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse siehe Plananlagen zum LV 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen Es bestehen keine besonderen Verkehrsbeschränkungen auf der Baustelle. Be- sondere Vorsicht ist geboten bei Ein- und Ausfahrt auf das Baufeld. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. Zufahrt, Baustraße sind freizuhalten, auf der öffentlichen Straße besteht keine Haltemöglichkeit. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen Bauseits stehen keine Transporteinrichtungen zur Verfügung. Über die Zuwegung / Transportwege hat sich der AN vor Ort ein Bild zu machen 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser Ein Bauwasseranschluss ist bauseits vorhanden Die Stromversorgung für Leistungen des AN steht bauseits zur Verfügung. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume Die Lagerflächen auf dem Baufeld im Freien sind stark beschränkt. Die Materiallieferungen für die Baustelle sind entsprechend dem Einbau ggf. auf mehrere Lieferungen zu verteilen, Mehrkosten dafür sind in die EP bzw. in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Die Anzahl der Baucontainer ist auf ein Minimum zu beschränken. Es dürfen nur genormte stapelbare Container verwendet werden Die Anzahl und Lage der Container ist mit der Bauleitung im Vorfeld abzustimmen. Die Lager- und Stellflächen auf dem Baufeld sind befestigt. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen ------ 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. ------ 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften - keine - 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall Die Vorgaben für die Entsorgung von Baumaterialien richtet sich nach dem Hamburgischen Abfallgesetz (HmbAbfG) 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen ------ 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. - keine - 0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs - keine - 0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen - keine - 0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer. - keine - 0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden. - keine - 0.1.19 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen - keine - 0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle - 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen - keine- 0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten - keine - 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle - keine - 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer - keine - 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen - keine - 0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGePlan ergeben - keine - 0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmer, z. B. Trittsichere Abdeckungen - keine - 0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz und Sicherheitsmaßnahmen - keine - 0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung - keine - 0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten. - keine - 0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer - keine - 0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat. - keine - 0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten Stoffen. - keine - 0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile - keine - 0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen - keine - 0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise Eignungs- und Gütenachweise sind für alle verwendeten Baustoffe und Materialien zu liefern 0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind - keine - 0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nach- weise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten - keine - 0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe - keine - 0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt - keine - 0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer - keine - 0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation - keine - 0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme - keine - 0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag. - keine - 0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Abrechnung gem. VOB/C 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV - keine - 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen - keine -
Vorbemerkung / Vertragstext
01 Umstellung Sprechanlage
01
Umstellung Sprechanlage
Bauseitige Leistungen Folgende Leistungen werden bauseits erbracht und sind vom Auftragnehmer koordinativ zu berücksichtigen: Fassadenanpassungsarbeiten: Fachgerechtes Anarbeiten und Schließen von Wandöffnungen im Fassadenbereich nach Montage der Außenstationen. Metallbauarbeiten: Anpassung und Überarbeitung von Blech- und Metallverkleidungen im Bereich der Außenstationen. Trockenbauarbeiten: Öffnen und Verschließen von Leichtbauwänden an den Steigeschächten zur Durchführung der Leitungsverlegung. Lieferung und Einbau von Revisionsklappen: Fachgerechter Einbau von 64 Standard-Revisionsklappen (40 x 40 cm) und 64 Brandschutz-Revisionsklappen F90 (40 x 40 cm) zur dauerhaften Revisionsfähigkeit der Steigeschächte. Erdarbeiten im Außenbereich: Herstellen von Kabelgräben sowie fachgerechtes Wiederherstellen der Oberflächen (Pflaster, Beton, Asphalt) im Bereich der Tiefgaragenniederfahrt.
Bauseitige Leistungen
01.01 GIRA IP-Türkommunikation System 106
01.01
GIRA IP-Türkommunikation System 106
01.02 Netzwerk
01.02
Netzwerk
01.03 Installationsmaterial
01.03
Installationsmaterial
01.04 Sonstiges
01.04
Sonstiges
01.05 Messung/Revision
01.05
Messung/Revision
01.06 Arbeitsleistungen
01.06
Arbeitsleistungen
01.07 Regiezeiten
01.07
Regiezeiten