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Inhaltsverzeichnis Vortexte
V1. Verzeichnis der Anlagen
V2. Allgemeine Angaben
V3. Zusätzliche Technische Vorschriften
01 Mauer- und Betonarbeiten
01.01 Baustelleneinrichtung
01.02 Abbrucharbeiten
01.03 Aussparungen und Durchbrüche HLSK ELT
01.04 Mauerarbeiten
01.05 Betonarbeiten
01.06 Natursteinarbeiten
01.07 Stahlbauarbeiten
01.08 Abdichtungsarbeiten
01.09 Stundenlohnarbeiten
01.10 Material, Geräte und Entsorgung
Inhaltsverzeichnis
V 1.0 Verzeichnis der Anlagen Anlage 01
Fotodokumentation
Anlage 02
Planungsunterlagen :
- Ansichten
- Schnitte
- Werkpläne
- Detailplanung Fassade
- Untertlagen Statik
- Details Hersteller (Loro, Bero, Poroton)
Anlage 03
Baustelleneinrichtungsplan
Anlage 04
Bauzeitenplan
V 1.0 Verzeichnis der Anlagen
V 2.0 Allgemeine Angaben
V 2.0 Allgemeine Angaben
V 2.1 Bauvorhaben Das Büro- und Wohnhaus in der Herzog-Heinrich-Straße 10 wurde Anfang der 1970er Jahre errichtet und ist Teil des denkmalgeschützten Ensembles des sogenannten Wiesenviertels.
Das Gebäude ist an seiner Südseite an die Kommunwand des Nachbargebäudes angebaut. Es umfasst ein Untergeschoss mit Tiefgarage, ein Erdgeschoss sowie vier Obergeschosse, wobei das oberste Geschoss als Staffelgeschoss ausgebildet ist.
Bis zum Leerstand wurden das Erdgeschoss bis einschließlich des 3. Obergeschosses als Büroflächen beziehungsweise durch eine Arztpraxis genutzt; im 4. Obergeschoss befanden sich Wohnungen. Die zukünftige Nutzung folgt grundsätzlich dieser bestehenden Struktur, sieht jedoch Anpassungen in der Flächenaufteilung vor.
Der Baukörper ist durch eine vorgelagerte Grün- und Vorgartenzone von der Straße zurückgesetzt. Die Haupterschließung erfolgt über den straßenseitigen Eingang in ein zentrales Treppenhaus. Ergänzend besteht ein innenliegender Nebenzugang aus der Tiefgarage, deren Zufahrt ebenfalls von der Herzog-Heinrich-Straße erfolgt.
Der rückwärtige Hofbereich ist über einen schmalen Weg zwischen Baukörper und Tiefgaragenzufahrt erreichbar und nur eingeschränkt befahrbar.
Nach Abschluss der Generalsanierung wird das Gebäude im Staffelgeschoss zwei Wohnungen aufnehmen. In den Regelgeschossen sind jeweils zwei Büroeinheiten vorgesehen. Das Erdgeschoss wird künftig eine Büroeinheit sowie eine kleinere Ladeneinheit mit vorgelagerter Sitzgelegenheit beherbergen. Die Außenanlagen werden im Zuge der Maßnahme vollständig neu gestaltet.
V 2.1 Bauvorhaben
V 2.2 Beschreibung der Leistung Diese Ausschreibung umfasst u.a. folgende Mauer- und Betonarbeiten als Teilleistungen des Gesamtprojekts: - Vormauerung der Fassade mit WDF-Ziegel und einer Kerndämmung,- Aufmauern von Fensterbrüstungen, Einbau von Fensterstürzen,- Herstellen von großen Wandöffnungen zur natürlichen Belichtung des innenliegenden Treppenhauses,- Herstellen von Öffnungen im Bereich der Rippendecke der TG- Erstellung einer Betonaufkantung zur Herstellung eines natürlichen Belüftungsschachtes der TG,- Anpassung der Öffnungsgrößen von Türen in Breite und Höhe,- Herstellen bzw. Verschließen von Türöffnungen im Bereich der WC-Kerne,- Weitere Abbruch-, Mauer-, Beton und Abdichtungsarbeiten.
V 2.2 Beschreibung der Leistung
V 2.3 Lage der Baustelle Das Grundstück liegt in München, im Stadtteil Ludwigsvorstadt, auf dem Flurstück Nr. 9792 der Gemarkung S5 Untersendling/ Westpark.
Das Gebäude befindet sich in der Herzog-Heinrich-Straße 10.
Der Haupteingang liegt zur Herzog-Heinrich-Straße hin und führt direkt in das zentrale Treppenhaus. Das Untergeschoss ist entweder über eine separate, außenliegende Treppe oder über die Rampe der Tiefgarage zugänglich.
Alle Geschosse werden mit einem Materialaufzug sowie einem Treppenturm - innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche im Vorgartenbereich - über eine behelfsmäßige Einbringöffnung erschlossen.
Für die Arbeiten an der Fassade steht ein Arbeitsgerüst zur Verfügung.
V 2.3 Lage der Baustelle
V 2.4 Zugang Baustelle Der Zugang zur Baustelle besteht über einen Schlüsseltresor, einen EW Kasten oder einen EW Zylinder.
Ein EW Schlüssel ist eigenständig zu erwerben.
V 2.4 Zugang Baustelle
V 2.5 Andienung der Baustelle Die Andienung der Baustelle für Material, Bauteile und Arbeitsmittel erfolgt von außen über den Lastenaufzug und die Gerüsttreppe.
Die Benutzung des Aufzugs ist untersagt.
V 2.5 Andienung der Baustelle
V 2.6 Erschließung Arbeitsbereich Hinterhof Die benötigte Baustelleneinrichtung und Materialien für die Arbeiten im Innenhof sind von der Baustelleneinrichtungsfläche im Vorgarten in den Hinterhof zu transportieren. Die Einfahrt ist im Bestand ca. 2,90 m hoch und 2,39 m breit und aufgrund der sich darunter befindlichen Tiefgarage nur eingeschränkt, beispielsweise mit Handwägen oder Ähnlichem, befahrbar.
Der horizontaler Förderweg von der Baustelleneinrichtung bis zum Hinterhof ist maximal ca. 40 m lang. Dies ist mit einzukalkulieren.
V 2.6 Erschließung Arbeitsbereich Hinterhof
V 2.7 Lagerung Während der Arbeiten steht die BE-Fläche im Vorgarten an der Herzog-Heinrich-Straße zur Verfügung. Diese kann zudem als Lagerfläche genutzt werden.
Im Hinterhof sind aufgrund statischer Bedenken bezüglich der sich darunter befindlichen Tiefgarage Baustoffe oder Geräte mit einem Gewicht von maximal 500 kg/qm zu lagern.
Sollten weitere Lagerflächen benötigt werden, ist dies mit Vorlauf von mindestens drei Wochen vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen.
V 2.7 Lagerung
V 2.8 Anschlüsse für Wasser und Energie Ein Baustrom- und Bauwasseranschluss werden bauseits hergestellt. Die Verteilung zur Verwendungsstelle obliegt dem Auftragnehmer. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Kosten für den Verbrauch von Wasser und Strom trägt der Auftraggeber. Für die Abgeltung einer pauschalen Kostenbeteiligung ist Punkt 10 unter ‚Weitere Besondere Vertragsbedingungen‘ im Formblatt 214 H zu beachten.
V 2.8 Anschlüsse für Wasser und Energie
V 2.9 Arbeitszeit Bauarbeiten dürfen nur an Werktagen (Mo.-Sa.) von 7 bis 20 Uhr erfolgen.
Es gelten die einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien, insbesondere das ‚Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm‘ der Landeshauptstadt München.
V 2.9 Arbeitszeit
V 2.10 Tagesbericht Der Auftragnehmer ist verpflichtet im Ausführungszeitraum Tagesberichte zu erstellen und diese dem AG bzw. der zuständigen Bauleitung bis spätestens Ende der jeweiligen Woche zu übergeben.
Es müssen alle Angaben enthalten sein, die für die Abrechnung und Ausführung von Bedeutung sind. Ferner sind Angaben über Wetter, Temperatur, Zahl und Art der Beschäftigten Arbeitskräfte, der eingesetzten Großgeräte, der Abnahmen, Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige Vorkommnisse aufzuführen.
V 2.10 Tagesbericht
V 2.11 Verkehrs- und Fluchtwege Alle für den Betrieb der Baustelle notwendigen Fluchtwege sind während der Baumaßnahme aufrecht zu erhalten.
Der Fluchtweg muss frei von Lagermaterial o. ä. gehalten werden und ständig in seiner vollen lichten Breite zur Verfügung stehen. Es dürfen weiterhin kein Material, Abfälle oder Sonstiges außerhalb der Bau- und Schutzzäune gelagert werden.
V 2.11 Verkehrs- und Fluchtwege
V 2.12 Rauchverbot Auf der gesamten Baustelle besteht ein striktes Rauchverbot.
V 2.12 Rauchverbot
V 2.13 Radioverbot Auf der Baustelle ist die Verwendung von Radiogeräten oder Lautsprechern nicht gestattet.
V 2.13 Radioverbot
V 2.14 Baubesprechung Der Auftragnehmer hat zu den mindestens wöchentlichen Baubesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Die Arbeiten müssen von einem fachlich qualifizierten Bauleiter betreut werden. Der Bauleiter und mind. eine der jeweils aktuell vor Ort tätigen Arbeitskräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
V 2.14 Baubesprechung
V 3.0 Zusätzliche Technische Vorschriften
V 3.0 Zusätzliche Technische Vorschriften
V 3.1 Normen und Richtlinien Es gelten soweit nicht aufgeführt, jeweils die einschlägigen Normen und Richtlinien. Für die in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen Leistungen sind besonders zu beachten:
- die VOB Teil C in der neuesten Fassung,
- DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau,
- DIN 18299 - Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art,
- DIN 18330 - Mauerarbeiten,
- DIN 18331 - Betonarbeiten,
- DIN 18459 - Abbrucharbeiten,
- DIN 18350 - Putz- und Stuckarbeiten,
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
- alle flankierenden Normen, Vorschriften und Richtlinien,
- alle Zulassungsbestimmungen und alle Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller.
V 3.1 Normen und Richtlinien
V 3.2 Leistungsumfang Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben.
Hierbei bedeutet "Bauart" das Herstellen und Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung.
V 3.2 Leistungsumfang
V 3.3 Hebezeug Hebezeug steht vor Ort nicht zur Verfügung. Kosten für den Transport der Teile an die Verwendungsstelle sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
V 3.3 Hebezeug
01 Bauhauptarbeiten
01
Bauhauptarbeiten
01.04 Mauerarbeiten
01.04
Mauerarbeiten
01.05 Betonarbeiten
01.05
Betonarbeiten
01.07 Stahlbauarbeiten
01.07
Stahlbauarbeiten