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00 ALLGEMEINE TECHN. VORBEMERKUNGEN - AT 00 ALLGEMEINE TECHN. VORBEMERKUNGEN - ATV
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Ergänzende Angaben und Ausführungshinweise zur VOB/C (Teil C der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen), den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen auf der Basis der ATV DIN 18299, Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, aktuelle Ausgabe 2023/09
Die Angaben sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und, sofern sie nicht durch
eigene Positionen abgedeckt sind, in die Einheitspreise einzukalkulieren.
00 ALLGEMEINE TECHN. VORBEMERKUNGEN - ATV
00 ALLGEMEINE TECHN. VORBEMERKUNGEN - AT
0.1 Allgemeine Projektbeschreibung 0.1 Allgemeine Projektbeschreibung
Projekt:Kürzel: HEBSZ
Neubau Schulzentrum Hersbruck
( Neubau der Grund- und Mittelschule mit Förderzentrum )
Happurger-Straße Nr. 7, 91217 Hersbruck
BauherrSchulverband Hersbruck
- Stadt Hersbruck,Unterer Markt 1, 91217 Hersbruck
- Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a.d. Pegnitz
vertreten durch Herrn Hegel, Stadt Hersbruck, Unterer Markt 1, 91217
Neubau Gebäude - nach BayBO - Gebäudeklasse 5, sonstige Gebäude (nach BayBO Art. 2 Abs.3) mit 4 Vollgeschossen (UG - 2.OG)
0.1 Allgemeine Projektbeschreibung
0.1 Allgemeine Projektbeschreibung
0.1.1 Baugrundstück / Lage der Baustell 0.1.1 Baugrundstück / Lage der Baustelle
0.1.1.1 Baugrundstück:
Das Baugrundstück / Schulzentrum Hersbruck befindet sich in südöstlicher Richtung vom Stadtzentrum Hersbruck. In westlicher Richtung grenzt der Plärrer an das Baufeld, von dem aktuell auch die Busanbindung an das Schulgelände erfolgt. Südlich befindet sich die Happurger Straße und davor ein überbautes Fließgewässer, der Krebsbach, südlich des Plärrers befindet sich die Ostbahn-Hauptstraße.
Nördlich angrenzend befindet sich der Chotischauer Weg und im Westen die Sportanlage.
Ein gültiger rechtskräftiger Bebauungsplan für das Grundstück existiert nicht. Dieser kann nicht aufgestellt werden, weil sich das Grundstück innerhalb der Hochwassergefahrenfläche der Pegnitz befindet.
Aus diesem Grund wurden auch schon die bestehenden baulichen Anlagen des Schulzentrums auf einer künstlichen Aufschüttung errichtet. Dieses Plateau hat einen Niveauunterschied von ca. 1,80 m gegenüber dem umliegenden Gelände.
Auf dem Schulgrundstück befinden sich mehrere Schulen,
d.h. Baustelle bei laufendem Schulbetrieb :
- Mittelschule MS (Sachaufwandsträger - Schulverband Hersbruck),
- Grundschule GS (Sachaufwandsträger - Stadt Hersbruck),
- Förderzentrum FZ (Sachaufwandsträger - Landkreis Nürnberger Land)
- Realschule (Sachaufwandsträger - Landkreis Nürnberger Land)
Es besteht aus mehreren Flurstücken und liegt hauptsächlich auf der
FlurNr.: 1845 - MS, GS -Schule Bestand
Gemarkung Hersbruck, Happurger-Straße Nr. 7, 91217 Hersbruck
zu geringen Teilen auf
1805/4 - Chotieschauer Weg beim Plärrer, 1846 - Realschule, 1782 - Plärrer
Das Baugrundstück umschließt westlich, südlich u. z.T. östlich die Bestands-Mittelschule und die Bestandsflächen bestehen aus dem GS/MS-Pausenhof, dem Chotieschauer Weg mit Plärrer, sowie dem Lehrerparkplatz an der Happurgerstraße.
Im Süden grenzt das Grundstück an den zum Teil überbauten Krebsbach an, der zu Beginn der Baumaßnahme parallel bis ca. Ende 2027 saniert wird.
0.1.1.2 Baufeld: Baustellenfläche innerhalb des Bauzaunes
Das Baufeld selbst ist innerhalb des Grundstücks und Plärreranteil - die vom Bauzaun eingegrenzte Fläche -, welche der Baustelle inkl. Baustraßen, BE- / Lagerflächen etc. zur Verfügung steht.
Das Baufeld ist zwischen westlichem Plärrer, südlicher Happurgerstraße, sowie nord- und östlicher Bestandsschulen situiert. Die große BE- Fläche befindet sich im Westen auf dem angrenzenden Plärrer-Parkplatz.
Die örtliche Situation kann aus dem beiliegenden BE-/Lageplan entnommen werden.
Ortsbesichtigung:
Vor Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung empfehlenswert.
0.1.1.3 Umgebungsbedingungen / Zufahrt / Einschränkungen
Umgebungsbedingungen (bauliche /natürliche Gegebenheiten /Untergrund):
Geländehöhen - Hochwasserstände
Die Bestands-Geländeoberkante liegt im Mittel am Plärrer bei ca. + 335,3
bzw. 337,7m üNN im Pausenhofbereich
Der Erdgeschossfußboden (OK FFB +- 0,00m)
des Neubaues liegt hochwassersicher bei +337,80m üNN.
Der hundertjährige Hochwasserstand HQ100 liegt bei 336,50m, wobei für die Baugenehmigung vom HQ20 auszugehen ist, welches deutlich tiefer liegt.
Zufahrtsmöglichkeiten
Die folgenden Zufahrten sind - ab dem Erdbau/Tiefbau-AN Juni 2026 - ab der Straßen-/Bordsteinkante aufgekieste /geschotterte, d.h. befestigte Flächen.
Die Baustelle kann über 2 bzw. später bis zu 4 Tore im Bauzaun angefahren werden:
Für Schwerlastverkehr (> 12to):
: von der Ostbahn-Hauptstraße über Plärrer Zu-/Ausfahrten zur BE-Fläche hin: von der Ostbahn-Hauptstraße über Plärrer Zu-/Ausfahrten zur BE-Fläche hinAusweichtor nur für Kleinfahrzeuge bis 12to über die bestehende alte Krebsbachbrückeab Ende Herbst 2026 über teilfertiggestellte Decke der Krebsbachsanierung von südlicher Happurger Straße auf die Ostseite vom Baufeld als Sackgasse.
Einschränkungen
nur für Kfz und LKWs bis 12to geeignet ist die Zufahrt über das
Tor 3 Ausweichtor im Südwesten von Happurgerstraße über die bestehende alte Krebsbachbrücke zum südöstlichen Eck der BE-Fläche bzw. südwestliche Ecke des Neubaues.
Sackgasse ab Ende 2026 :
Tor 4 als Sackgassenzufahrt mit Rampe zur geraden Baustraße nur Abladen+Abtransport, kein Parken/zwischenlagern möglich, der jeweilige AN benötigt eigenen Einweiser bei Rückwärtsfahren
Die Zuwege u. Zwischenlagerflächen sind während der Arbeiten sauber zu halten.
Etwaige trotzdem auftretende Verschmutzungen, z.B. durch Materialtransport oder Entsorgung in Zuwegen sind umgehend vom jeweiligen AN zu beseitigen.
0.1.1 Baugrundstück / Lage der Baustell
0.1.2 Besondere Belastungen 0.1.2 Besondere Belastungen
Es sind folgende Belastungen aus Immissionen, sowie besondere klimatische o. betriebliche Bedingungen bekannt:
- Überflutungen im Hochwasserfall:
das gesamte Baufeld liegt im Überflutungsbereich bei Hochwasserfall z.B. vom südlich durchfließenden Krebsbach bzw. öfters über die nördlich gelegene Pegnitz-Ebene.
Ein Großteil der BE-Fläche als sicheres Zwischenlager wird vom Erdbau-AN daher über HQ100-Stand aufgeschüttet, die Firmencontainer westlich davon müssen auf Blockfundamente aufgestellt sein, auch der westliche und nördliche Bauzaun ist hochgebockt und im Untergrund verankert.
Das Bauwerk selber wird höher situiert OK FFB ca.1,3m über dem HQ100-Stand und das UG wird als dichte WU-Wanne ausgebildet.
0.1.2 Besondere Belastungen
0.1.3 Beschreibung Bauvorhaben: 0.1.3 Beschreibung Bauvorhaben:
Der Schulzweckverband Hersbruck plant den Neubau einer Grundschule, einer Mittelschule und eines Förderzentrums auf dem Gelände des bestehenden Schulzentrums Hersbruck.
Die Neubaumaßnahmen sind als Ersatzbauten für Gebäude aus den 1970er Jahren vorgesehen, die nach Fertigstellung und Bezug des Neubaus in direkter Nachbarschaft abgebrochen werden.
Auf dem Gelände befinden sich mehrere Schul- und Schulverwaltungsgebäude sowie deren
Infrastrukturanlagen. Die Maßnahme ist unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Schulbetriebs zu planen.
Bild Felix+Jonas :
Vorkonzept, Neubau Grundschule und Förderzentrum im westlichen Baufeld mit Verbindungsbrücke zum Neubau der Mittelschule im süd- östlichen Baufeld, nach Abbruch des Bestandes.
Zusätzliche Verbindungsbrücke zum Bestandsgebäude Kinderkompetenzzentrum KiKo.
Das Entwurfskonzept sieht einen Neubau vor, der sich aus Sicht der Tragwerksplanung in vier Teilbereiche (Bauteile BT A-D) untergliedern lässt. Die Gliederung gegen den Uhrzeigersinn lässt sich an nachfolgender Übersicht nachvollziehen:
BT A, ein dreigeschossiger Baukörper von ca. 76,0 m x 26,0 m mit einer vollständigen Unterkellerung.
Hier sollen die neue Grundschule und das neue Förderzentrums untergebracht werden.
BT B, einem zweigeschossigen Verbindungsbrückenbauwerk mit einer Grundfläche von ca. 40,5 m x 11,0 m.
BT C, ein dreigeschossiges Gebäude von ca. 48,3 m x 35,6 m für die Unterbringung der neuen Mittelschule. Hier ist unter Berücksichtigung des Erhalts mehrere Bestandmedien einer Teilunterkellerung vorgesehen.
BT D, eine eingeschossiges Verbindungsbrückenbauwerk zwischen der Mittelschule und dem Bestandsgebäude KIKO mit einer Grundfläche von ca. 11,0 m x 28,0 m.
Bild Ruffert + Partner:
Lageplan mit Übersicht der Neubauten und Bestandsbauten
Bauteil Bezeichnung
BTA Neubau Grundschule (GS) und Förderzentrum (FZ)
BTB Neubau Brücke zw. GS neu u. MS neu
BTC Neubau Mittelschule (MS)
BTD Neubau Brücke zw. MS neu u. KiKo Bestand
FZ Förderzentrum Bestand
MS Mittelschule Bestand
SPORT Dreifachsporthalle Bestand
KIKO Kinder- und Jugend- Kompetenzzentrum
RS Realschule BestandBauteil Bezeichnung
Baukonstruktive Baubeschreibung
BT A - Grundschule und Förderzentrum
Drei Etagen mit vollständiger Unterkellerung; Abmessungen ca. 76,0 m x 26,0 m; Grundfläche ca. 1970 m²; Gebäudehöhe ca.15,20 m vom Plärrer-Niveau bzw. ca. 13,50 m vom Hochplateau.
Flachdach- und Geschossdecken in Ortbetonbauweise als unterzuglose Flachdecken; Lagerung auf tragenden Innenwänden, Stützen u. FassadenBT (Stb.-Unterzüge/-Überzüge, Fass.stützen).
Unterzugsfreie Flachdecke ermöglicht uneingeschränkte Nutzung bei voller Geschosshöhe; moderne Großschalungssysteme erleichtern Herstellung.
Um Durchstanzsicherheit zu gewährleisten, ggf. Doppelkopfanker an Stützenlagern, Wandenden und Wandecken; übliche Verstärkungen oder Aufvonungen in Durchstanzbereichen sind i.d.R. nicht erforderlich.
Vorbemessung der Dachdecken berücksichtigt Lasten aus Gefälledämmung, Abdichtungslagen, extensiver Begrünung mit Retention bzw. PV.
Bei großen Deckenspannweiten gleitende Deckenanschlüsse im Trockenbau empfohlen.
Deckenstärken h = 32 cm wg. angedachten Spannweiten zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit / Verformungsbegrenzung. Bodenplattenstärke 80 cm sorgt für Sicherheit gegen Auftrieb im HHW.
Geschossdecken und Innenwandflächen erhalten Mindestbewehrung für zentrischen Zwang; Rissbreite max wmax 0,30-0,40 mm; Sichtbetonflächen in der Regel höhere Anforderungen
Gebäudeaussteifung erfolgt durch Deckenscheiben und damit verbundene Stahlbetonwände (Treppenhauskerne, Aufzugsschächte, tragende Innen- und Außenwände); gilt entsprechend für weitere Baukörper
BT B - Verbindungsbauwerk zwischen Grundschule und Mittelschule
Im südlichen Baufeld zwischen GS und MS entsteht ein zweigeschossiges Verbindungsbauwerk auf Niveau 1. und 2. Obergeschoss mit ca. 40,5 m × 11,0 m (Grundfläche ca. 445 m²). Nutzung: Klassenzimmer, Gruppenräume und 2,20 m breite Flurbereiche. Bauteilhöhe ca. 13,50 m.
Geplant ist ein massiver Oberbau, der über einen Vierfeldträger-Brückenunterbau sitzt. Der Unterbau besteht aus einem Trägerrost aus Stahlträgern und Stahlbeton-Unterzügen, der Lasten in Zwischenstützen und Auflagern an angrenzende Gebäude ableitet. Die Zwischenstützen befinden sich auf Erdgeschoss-Niveau in Stahlbeton. Lagerung an angrenzenden Gebäuden erfolgt über Auflagertaschen, in denen die Brückenträger gleitend gelagert werden. Deckenscheiben werden zusätzlich durch Dorne mit den Deckenscheiben der Nachbargebäude verbunden, um horizontale Einwirkungen abzuleiten.
Die Anbindung erfolgt als zwängungsfrei, um Schäden durch Verformungen, Temperatur- dehnung, Schwinden oder Kriechen zu vermeiden. Es wird empfohlen, Übergangsbereiche zwischen Gebäuden und Verbindungsbauwerk mit Gebäudefugen für horizontale Verformungen und Verdrehungen auszustatten; diese Fugen sind in Fassadenbauteilen, Verkleidungen und Innenausbauten zu berücksichtigen.
Die Gebäudeaussteifung erfolgt durch Deckenscheiben, Stahlbetonwände und kraftschlüssige Verbindungen zu angrenzenden Gebäuden. Der Verbindungsbrückenbereich BTB erhält keine Unterkellerung. Die Gründung erfolgt über Großbohrpfähle mit darauf gelagerten Pfahl- und Zerrbalken, auf denen Zwischenstützen gelagert werden.
Eine Unterfahrung des BTB ist derzeit nicht geplant. Zur Berücksichtigung zukünftiger Randbedingungen werden die Stützen gemäß DIN EN 1991-1-7/NA bei Einwirkungen aus Anpralllasten der Kategorie 5 bemessen und konstruiert (Lkw-befahrbare Verkehrsflächen bzw. Pkw-Verkehr > 3,0 t).
BTC - Mittelschule
Im Westfeld wird eine dreigeschossige Mittelschule errichtet (Grundriss 49 m x 36 m). Teilunterkellerung unter der südlichen Hälfte (47 m x 7 m) mit zentralem Innenhof (13,70 m x 11,25 m). Grundfläche ca. 1760 m².
Im Erdgeschoss liegt die Aula als Versammlungsstätte mit Deckenspannweiten bis 10,50 m. Die Deckenstärke wird auf 32 cm festgelegt, um Grenzverformungen im Bauzustand bei Durchlaufwirkung und Deckenüberhöhungen auch bei großspannigen Decken sicherzustellen.
Die übrigen oberirdischen Bereiche des Baukörpers erfolgen analog BTA in Massivbauweise.
Der Bauabschnitt BTC liegt größtenteils auf dem Schulhof und enthält wichtige Bestandsmedien (Schmutz- und Regenwasserleitungen) in Tiefen von 5,0-6,0 m. Diese sind an eine zentrale Hebeanlage angeschlossen. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs sollen die Medienanlagen durch Pfahlgründung und Pfahlbalken überbaut werden.
Für die Teilunterkellerung am südlichen Gebäuderand ist eine Baugrubensicherung als überschnittene Pfahlwand vorgesehen, an der das aufstehende Gebäude abgelastet wird, um eine einheitliche Pfahlgründung sicherzustellen.
BT D - Verbindungsbauwerk zwischen Mittelschule u. Kinder-Kompetenz-Zentrum KiKo
Der vierte Abschnitt BTD ist ein eingeschossiger, massiver Oberbau auf Brückenunterbau, der die Mittelschule mit dem KiKo verbindet.
Der 1. Obergeschoss der Schule wird mit dem 2. Obergeschoss des KiKo verbunden. Wegen unterschiedlicher Niveaus ist die Brücke leicht angehoben, Zugang über eine Treppenanlage mit Deckenversprung.
Abmessungen: 27,80 m x 11,0 m, Höhe 10,05 m über Hochplateau, Grundfläche ca. 305 m².
Die Aussteifung erfolgt durch Deckenscheiben, Stahlbetonwände und einer kraftschlüssige Verbindung zur MS und nicht zum Bestand. Anordnung einer aussteifenden Wandscheibe auf Höhe des letzten Auflagers im EG.
Übergänge zu Nachbargebäuden mit zwängungsfreier Lagerung und Gebäudefugen berücksichtigen.
Die Brücke soll unterfahren werden können (Feuerwehr/Anieferer). Stützen nach DIN EN 1991-1-7/NA für Anpralllasten (Kategorie 5 "Für Lkw befahrbare Verkehrsflächen bzw. mit Pkw-Verkehr > 3,0 t") bemessen. Bau nicht unterkellert; Fundierung über Pfähle, Pfahlbalken und Zerrbalken.
Baukonstruktion - Bauwerk
Bauweise: Stahlbetonmassivbau mit Bandfassaden
Gründung: Ortbetonbohrpfähle max. bis ca. 15m
mit Pfahlkopfbalken (BT B-D) u. Bodenplatte (BT C) u.
Flachgründung mit Bodenplatte (BT A)
Außenwände : Stahlbeton, Wärmedämm-Verbundputz (WdVS)
Tragende Wände: Stahlbeton
Trennwände : Mauerwerk, Trockenbauwände
Decken : Stahlbeton 20 bis 32cm als punktgestützte StB-Flachdecken
Treppen : StB-Treppenhauswände mit Fertigteil-Betontreppen
Fußbodenaufbau: Abdichtung, Dämmung, Estrich, Oberbelag
Dachtragwerk : Stahlbeton
Dachhaut : Flachdachaufbau Nullgefälle-Retentionsdach mit ext. Begünung
Lichte Rohbauhöhen gemäß Arch.Planung über OK FFB :
UG: GS/FS ca. 3,88m Technikzentralen Nord+West
ca. 3,70m Allgemeine Räume OST, Flure, TrpH
MS ca. 5,18m gesamter Technikbereich
MS ca. 5,00m TrpH und Flur
EG: ca. 4,00m alle Bereiche
1. + 2.OG ca. 3,50m alle Bereiche
Fußbodenhöhe: Erdgeschoss OKFFB = 337,8m üNN
0.1.3 Beschreibung Bauvorhaben:
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baust 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle / Verkehrsbeschränkungen
Ab dem Erdbauer / Tiefbauer, nicht für Vorabmaßnahmen:
Die Zu-/Abfahrt zur Baustelle führt von der Ostbahnstraße über den Plärrer durch Tor 1 bzw. 2 auf die westliche eingezäunte Haupt-BE-Fläche.
Ein zusätzliches Ausweichtor 3 von Süden über die Krebsbachbrücke von der Happurgerstraße her ist nicht für Schwerverkehr ausgelegt, nur bis 12to, und wird daher nicht dauerhaft geöffnet sein, nur bei Notfall/Bedarf.
Ein Tor 4 im Südosten-Ecke der Baustelle zur Happurgerstraße wird erst nach Fertigstellung der bauseitigen zeitgleichen Baustelle der Krebsbachsanierung aufgebaut, ca. Ende 2026.
Dieses Tor 4 wird als Sackgassenzufahrt mit Rampe zur geraden Baustraße nur Abladen+Abtransport, kein Parken/zwischenlagern möglich, der jeweilige AN benötigt eigenen Einweiser bei Rückwärtsfahren
Auf dem restlichen Plärrergelände befinden sich die vielen Interims-Bushaltestellen für die Schulen, d.h. erhöhte Vorsicht mit dem Baustellenverkehr, evtl. auch mit Einweiser !
Auf dieser BE-Fläche liegen zur westlichen Grenze die Containeranlagen aller Baufirmen, sowie im Nordwesten die Bauherren-Bürocontaineranlage.
Die Container sind jeweils mit erdgeschossigen Material- und obergeschossigen Mannschafts-/ Bürocontainern auf mind. 1,5m hohen Fundamentblöcke aufgestellt - für Unterströmung bei Überflutung, inkl. Gitterrost-Zugangstreppen
Auch die Parkplätze vor den Containern liegen im Überflutungsbereich und können für Baufahrzeuge verwendet werden, nicht für Material, dass evtl. weggeschwemmt wird !
Die restliche BE-Fläche ist temporär ca.1-1,5m höher aufgekiest worden, dass es hochwassersicher über HQ100-Stand liegt, d.h. dort darf Material gelagert werden und ist mit Schwerlastverkehr befahrbar.
Auch das Baufeld wird Mitte 2026 durch Erdbauer für den Spezialtiefbau der Bohrpfahlarbeiten auf eine höhere Bohrebene aufgekiest.
Nach Erstellung der Bohrpfähle u. Aushub der beiden Baugruben ist die östliche Baufläche der Mittelschule (MS) von der Haupt-BE-Fläche Plärrer nur über schmale Baustraße südlich der Baugrube Grundschule/Förderschule (GS/FS) erreichbar.
Ab ca. Oktober 2026 wird über die bauseitige Baustelle Krebsbachsanierung im Süden das Tor 4 erstellt, sodass ganz im Osten /rechts der Baustelle noch eine Baustraße, d.h. befahrbaren Zugang auf die Baustelle zur MS gibt.
Für Erstellung des Rohbaues
hat der AN Rohbau die gesamte Baufeldfläche zwischen den Bohrpfählen für interne Lagerung / Koordination zur Verfügung, während nur der Tiefbauer noch die Bohrpfahlköpfe abspitzt.
Für Ausbauarbeiten - nach Rohbauerstellung ca. Ende 2027:
Materialien können direkt ins EG (MS) oder mit 2 Bauaufzügen (GS+MS) in die Obergeschosse 1.+2.OG bzw. Flachdach gebracht werden.
Ebenso ist per Autokran eine Anlieferung von Dachmaterialien direkt auf die Flachdächer über 2.OG direkt von der westlichen BE-Fläche auf GS bzw. von östlicher Baustraße auf die MS möglich.
Südlich der Baustelle wird die Fläche - nach Beendigung der bauseitigen Krebsbachsanierung Ende 2027 - als zusätzliche BE-Fläche zur Verfügung stehen und eine mögliche zusätzliche Baustraße gegeben sein.
Die Besonderheit dieses Projektes sind die beengten Platzverhältnisse im Baufeld, d.h. keine Umfahrung der Gebäude möglich, nur die GS/FS von Westen u. Süden her bzw. die MS von Süden und Osten.
Gemäß Koordinierungspflicht der AN müssen sich alle AN für Anlieferungen /Krantransporte - hauptsächlich während der Ausbauphase - intensiv absprechen/koordinieren, daher kann es zeitlich zu Beschränkungen Einzelner kommen.
Parken auf der Baustelle nur bei Verfügbarkeit und in Absprache/Zusammenarbeit aller AN möglich
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle / Verkehrsbeschränkungen
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baust
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flä 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Straßenpflege und Nachbarwürdigung:
Insbesondere ist die Sauberhaltung der Straßen / Baustraße ständig zu gewährleisten. Etwaiger trotzdem auftretender Restmüll, z.B. Folien/Kartons/Paletten durch Materialtransporte oder Entsorgung in Zuwegen sind unverzüglich zu beseitigen !
Insbesondere auf öffentlichen Wegen/Straßen. Sämtliche Baufahrzeuge dürfen die Baustelle nur mit gereinigten Rädern verlassen. Die hierzu erforderlichen Leistungen sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.
Materialanlieferung, besonders in Ausbauphase:
Das Baufeld ist relativ beengt, d.h. Zwischenlager sind nur bedingt u. Kranstellungen nicht überall möglich. Es ist generell von LKW-Ladekränen auszugehen, wenn es die Gewichte zulässt.
Gemäß Koordinierungspflicht der AN müssen sich diese für Anlieferungen /Krantransporte - hauptsächlich während der Ausbauphase - intensiv absprechen / koordinieren.
Der U-förmige Gebäudekomplex ist NICHT mit einer Baustraße umfahrbar !
Auf den Anlieferungsstraßen sind generell keine Zwischenlager / Parken gestattet und müssen freigehalten werden. Parken auf dem Baugrund erfolgt in Rücksichtnahme und Miteinander aller am Bau Beteiligter, hauptsächlich auf dem westlichen Haupt-BE-Feld bzw. dem davor öffentlichen Plärrer-Parkplatz.
Als Anlage liegt das Baustelleneinrichtungsplan-konzept bei. Den aktuellen BE-Plan von Rohbau- bzw. BE-Firma kann auf Anfrage verteilt werden.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flä
0.1.6 Transporteinrichtungen und Transpo 0.1.6 Transporteinrichtungen und Transportwege / Montageöffnungen
Materialtransport:
Erfordernisse bezüglich Transport, sind einschließlich der Kosten in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Der AN hat sämtliche Materialtransporte selbst zu tätigen und zu organisieren !
Verkehrswege im Gebäude:
Die inneren endständige Personenaufzüge werden nicht zur Verfügung gestellt.
Nach Rohbauerstellung, ca. Anfang 2028:
Im EG zur GS besteht eine große Türöffnungen mit einer Außentreppe von der BE- Fläche aus, auf der Südseite ist der bauseitige Lastenaufzug bis 1 to Belastung, der allen AN zur Verfügung steht und das EG, 1., 2.OG und Flachdach bedient. Einweisung erfolgt über den Gerüst -AN.
Von Westen kann fußläufig über die Außentreppe Kleinmaterial händisch in die GS gebracht werden.
Ins EG der MS kann fußläufig Material über den seitlichen oder nördlichen Eingang über kleine Rampen eingebracht werden.
Auf der Nordseite neben der Brücke steht ein bauseitiger Lastenaufzug bis 1to allen AN zur Verfügung, der alle Obergeschosse + DG bedient. Einweisung erfolgt über den Gerüst -AN.
Mehrtägige Ausfallzeiten/Überbelegungen etc. der Lastenaufzüge können nicht zu Behinderungen o. Mehrkosten führen, generell hat der AN keinen vertraglichen Anspruch darauf!
0.1.6 Transporteinrichtungen und Transportwege / Montageöffnungen
0.1.6 Transporteinrichtungen und Transpo
0.1.7 Wasser, Energie (Strom) und Abwass 0.1.7 Wasser, Energie (Strom) und Abwasser
Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser stellt der Bauherr in folgender Form, Anzahl und Qualität zur Verfügung. Die Gebühren für Wasser trägt der Auftraggeber.
Die Gebühren für Strom für die AN-Container trägt jeder AN selbst, d.h. jeder AN muss einen Zähler außen am Stromeingang seiner Container einbauen u. den Anfangs-/Endstand zusammen mit der Bauleitung ablesen (50 Cent / kWh)
Strom:
Der AN Baustelleneinrichtung sorgt für alle am Bau Beteiligten für die Haupt-Stromzuleitung.
Der Baustromhauptverteiler wird im Außenbereich durch diesen AN vorgehalten.
Weitere erdgeschossige Baustromunterverteiler werden - nach Bedarf / Abruf - innen aufgebaut, außen mindestens noch zwei für die Containeranlagen.
Weitere UV werden später bei Rohbauerstellung sukzessive nachgezogen u. pro Geschoss bereitgehalten. Für ausreichende Verlängerungen max. ca. 50m bzw. Kleinverteiler hat der Auftragnehmer zu sorgen.
Bei Ausfall der Strom-Versorgung ist der AN Baustelleneinrichtung sofort zu unterrichten.
Gegen Ausbauende werden nach sukzessiver Aufschaltung durch den AN Elektro die UVs zurückgebaut und die Stromversorgung an die Elektrofirma übertragen.
Wasser:
Ein Haupt-Wasseranschluss wird durch den AN Baustelleneinrichtung im Bereich der abge- grenzten Baustelleneinrichtung außen mit Wasserverteiler vorgehalten.
Baustellenbeleuchtung:
Die Mindestbeleuchtung der Verkehrswege (Treppenhäuser+Hauptflure) gemäß UVV ist durch den AN Baustelleneinrichtung bis zur Übergabe bereit zu halten.
Die Arbeitsplatzbeleuchtung ist durch den jeweiligen Unternehmer selbst zu erbringen.
Arbeitsunterbrechungen aufgrund Ausfall der Versorgung werden nicht vergütet.
0.1.7 Wasser, Energie (Strom) und Abwasser
0.1.7 Wasser, Energie (Strom) und Abwass
0.1.8 Mitbenutzung überlassener BE-Fläch 0.1.8. Mitbenutzung überlassener BE-Flächen / Räume
Toilettenanlagen bauseits
Die WC- und Sanitäreinrichtungen BE-Fläche sind vom AN BE errichtet. Auf der Baustelle werden vom AN Baulogistik mobile Miettoiletten aufgestellt und allen am Bau Beteiligten zur Verfügung gestellt.
Nach Erreichung von größerer Mannstärke nach ArbStR wird vom AN BE Sanitär- bzw. WC- Container auf der westlichen BE-Fläche aufgestellt, sowie im Osten des Baufeldes und allen am Bau Beteiligten zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung des Sanitär- und Waschcontainers ist kostenfrei, jeder AN ist zur pfleglichen Behandlung der sanitären Einrichtungen verpflichtet.
Eigene Baustelleneinrichtung / AN -Container
Baustelleneinrichtungen gelten als Hilfseinrichtungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Diese sind Nebenleistung oder bei Vorhandensein in die entsprechende Leistungsposition einzukalkulieren. Die Vorhaltezeit für eigene Baustelleneinrichtungen beginnt mit deren Benutzbarkeit, jedoch frühestens an dem Tag, zu dem die Benutzbarkeit vereinbart ist. Die Vorhaltezeit endet mit der Freigabe der Fläche an den Auftraggeber.
Die westliche BE- Fläche für Baucontainer
steht im abgezäunten Baustellenbereich, zwischen dem Plärrer-Parkplatz und der hochwasser- sicher aufgeschütten BE-Fläche allen Firmen in Absprache mit den Fach-/Hochbauleitungen zur Verfügung, siehe BE-Plankonzept.
Grundsätzlich sind von allen Firmen eigene erdgeschossige Material- und obergeschossig als eigene Tagesunterkünfte Mannschafts- / Bürocontainer in der Größe ca. 6,0m * 2,5m mit stirnseitigen Türen und Fenstern in die Containeranlage integriert aufzustellen, mit Anteil Gitterrostbalkon u. Treppe.
Pro AN
steht ein Containerplatz für mindestens EIN (doppelstöckiger) Container bereit,
bei großen Gewerken in Absprache (z.B. Trockenbau/ evtl. 1 TGA- o. ELT-Gewerk) maximal ZWEI Container nebeneinander, d.h. es stehen mind. 6x2,5m bis max ca. 6x5m zur Verfügung.
ÜBERSCHWEMMUNGSBEREICH
Die AN-Container müssen auf mind. 1,5metrigen Fundamentblöcke hochwassersicher aufgebaut werden, damit sie im Überflutungsfall unterströmt werden können, plus Ausgleichelemente zum Ausrichten und Gitterrost- Zugangstreppen.
Es darf kein Material darunter oder davor auf Plärrerniveau gelagert werden, nur auf den höher aufgeschütteten Bereich!
Die AN-Container müssen erdgeschossig Material-/Werkzeugcontainer aufstellen und doppel- oder dreistöckig in obere Etagen die Büro- oder Mannschaftscontainer. Dafür benötigter Gitterrost- Treppenzugang/ Balkone sind vom AN einzukalkulieren.
Ebenso sind genügend lange Starkstrom-Kabel bis zum nächsten UV vom AN zu berücksichtigen.
Die Baustelleneinrichtung ist von jeder Firma jederzeit in Ordnung und sauber zu halten.
Es dürfen keine Essensreste offen oder in zerreißbare Folien/Säcke außerhalb der Container gelagert werden (Rattengefahr!).
Kantine-Küche / Übernachtung
Der Betrieb einer Baukantine auf dem Baufeld bzw. BE- Fläche wird nicht erlaubt.
Ebenso ist der Aufenthalt von Arbeitskräften in Baracken / Containern nach der Arbeitszeit bzw. für Übernachtungen untersagt.
Lagerflächen BE:
Für das Aufstellen von AN-eigenen Schuttcontainern stellt der AG die BE- Fläche im Westen zur Verfügung.
Wie vorbeschrieben sollten Material-/Werkzeugcontainer unter die Mannschaftscontainer gestellt werden.
Abfall-/Schuttcontainer müssen nicht brennbar, dicht, mit Deckel verschlossen und mit Schloss gesichert sein und können seitlich im Süden aufgestellt werden, wo die Strömung bei Überflutung nicht so stark ist bzw. auf der aufgekiesten Fläche in Absprache mit allen AN.
Jeder AN ist für seine Schuttcontainer verantwortlich, dass die Wertstoffe/Reste / Schutt gemäß gesetzlicher Vorgaben sortenrein getrennt aufbewahrt werden.
Generell muss das zu verbauende Material Just-In-Time geordert werden, d.h. für max. 1 Woche zu verbauen.
Kleine Zwischenlagerflächen sind nur auf der aufgekiesten westliche BE-Fläche oder kurzzeitig unten den Brücken in Absprache mit allen am Bau Beteiligten möglich. Dies wird in den 2- wöchentlichen Jourfixen zwischen den ANs koordiniert.
Jeder AN hat den - bauseits zur Verfügung gestellten - BE-Plan im pdf-Format mit seinen gewünschten Baustelleneinrichtung (Bau- Müll- Materialcontainer, Lagerfäche etc.) zu erweitern und spätestens 3 Wochen nach Auftragsvergabe zur Abstimmung zu übergeben.
Parken auf der Baustelle nur bei Verfügbarkeit und in Absprache/Zusammenarbeit aller AN ! Ansonsten muss restliche BE-Fläche für An-/Ablieferungen frei gehalten werden !
Erhöhte Wachsamkeit und sichere Lagerung wegen laufendem Schulbetrieb !
0.1.8 Mitbenutzung überlassener BE-Flächen / Räume
0.1.8 Mitbenutzung überlassener BE-Fläch
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund
Bodenschichtung:
Gemäß der digitalen geologischen Karte des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) im Maßstab 1 : 25.000 (LFU, 2024) ist auf dem Baufeld überwiegend mit quartären Ablagerungen (q) und zur Tiefe hin mit den Ablagerungen des Lias zu rechnen.
Zusammenfassunger der Bodenschichten
basierend auf Felduntersuchungen des Baugrundgutachters Umwelt Consult Gmbh Genesis, Schwabach (Kleinrammbohrungen, schwere Rammsondierungen, tiefere Aufschlussbohrungen) und verwendeten Unterlagen :
Oberflächenbefestigung (Schicht 0a): durch GaLA-AN mit Baufeldfreimachung entfernt
Zuoberst der Baugeländeflächen wurden in den meisten Bereichen (Schulhof, Parkplatz etc.) eine ca. 8 cm dicke Oberflächenbefestigung aus Pflaster vorgefunden.
Mutterboden (Schicht 0b): durch GaLA-AN mit Baufeldfreimachung entfernt
Eine Mutterbodenbedeckung wurde in den verschiedenen Bereichen angetroffen. Diese wies hierbei eine Mächtigkeit von rd. 0,25.-.0,50 m auf
Künstliche Auffüllungen (Schicht 1):
Homogenbereich A1
Ortsübliche Bezeichnung der anstehenden Schichten:
künstliche Auffüllungen aus Kiesen mit Sand- und Feinkornanteilen,
- Bodengruppen nach DIN 18196: GT/GU, GT*/GU*,GW
- Konsistenz/Lagerung DIN 14688-1: mitteldicht bis
dicht/sehr dicht
- Bodenklasse 3-4
Homogenbereiche A2/A3:
Ortsübliche Bezeichnung der anstehenden Schichten:
künstliche Auffüllungen aus Sanden mit variierenden Feinkorn- und Kiesanteilen,
- Bodengruppen nach DIN 18196: ST/SU, ST*/SU*, SW/SI/SE
- Konsistenz/Lagerung DIN 14688-1: sehr locker/locker
bis mitteldicht/dicht bzw. weich bis steif
- Bodenklasse 3-4
Quartäre Ablagerungen (Schicht 2):
Unter den künstlichen Auffüllungen wurden immer quartäre Ablagerungen angetroffen, welche sich grundsätzlich in drei verschiedene Schichten unterteilen lassen:
Homogenbereiche B1:
Ortsübliche Bezeichnung der anstehenden Schichten:
Tone/Schluffe mit stark variierenden Sand- und Kiesanteilen des Quartärs,
- Bodengruppen nach DIN 18196: TA, TM/UM
- Konsistenz/Lagerung DIN 14688-1: überwiegend weich
- Bodenklasse 4
Homogenbereich B2:
Ortsübliche Bezeichnung der anstehenden Schichten:
Torflagen des Quartärs,
- Bodenklasse 1-3
- schwach zersetzt bis zersetzt, weich
Homogenbereich B1/B3:
Ortsübliche Bezeichnung der anstehenden Schichten:
Sande mit keinen oder stark variierenden Feinkorn- und Kiesanteilen,
- Bodengruppen nach DIN 18196: SW/SI/SE, ST/SU, ST*/SU*
- Konsistenz/Lagerung DIN 14688-1: locker bis
mitteldicht/dicht bzw. weich bis breiig
- Bodenklasse 3-4
Homogenbereiche B4:
Ortsübliche Bezeichnung der anstehenden Schichten:
Kiese mit stark variierenden Sand- und bereichsweise Feinkornanteilen des Quartärs,
- Bodengruppen nach DIN 18196: GW, GT/GU
- Konsistenz/Lagerung DIN 14688-1: mitteldicht bis dicht/sehr dicht
- Bodenklasse 3, (ggf. 4-5)
Lias Delta / Amaltheenton - Tone und Ton-/Mergelsteine (Schicht 3):
In den tieferen Aufschlussbohrungen für GWM 1-3 unterhalb der quartären Kiese/Kiese und Sande wurden zuoberst Ton angetroffen, mit überwiegend Tonsteinen und untergeordnet Mergelsteinen nach unten
Lias Gamma / Numismalisschichten - Mergeltonsteine und Kalkstein (Schicht 4):
In den Grundwassermessstellen GWM 1-3 unter dem Lias Delta (Amaltheenton) wurden bis zur Endtiefe (ca. 13,0-13,9 m u. GOK, ca. 321,6-323,4 m NHN) Numismalisschichten aus Mergeltonsteinen und Kalksteinen erbohrt. Die Gesteine gelten als mäßig hart bis hart.
Es liegt die Zusammenfassung geotechnischer Bericht über Baugrund und Gründung von Umwelt Consult GmbH Genesis, Schwabach vom Stand 31.05.2025 vor.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund
0.1.10 Hydrologische Werte /Grundwasser 0.1.10 Hydrologische Werte /Grundwasser /Hochwasser
Der Grundwasserpegel liegt gem. Baugrundgutachten bei ca. 334,95m ü. NHN, d.h. ca. -2,85m unter der OKFFB EG und damit innerhalb des Untergeschosses. Durch den hohen Grundwasserstand muss das Untergeschoss entsprechend wasserdicht hergestellt werden (WU- Ausführung).
Das Schulgrundstück liegt im Überschwemmungsgebiet.
Dieser Umstand erfordert spezielle Maßnahmen zur Erreichung der Hochwassersicherheit. Die Erdgeschossniveaus werden im erforderlichen Maß angehoben.
Der Bemessungswasserstand HQ100 liegt bei 336,50m ü. NHN, d.h. ca. -1,30m unter dem +-0.00 = 337,80mü. NHN OK Gel. bzw. OK FFB EG.
Das Baugrundgutachten hat ergeben, dass für die Gründung der Neubaumaßnahmen erhebliche Baugrundverbesserungen durchgeführt werden müssen (Pfahlgründung). Neben dem Bauantrag wurde ein separater Antrag für die wasserrechtlichen Themen eingereicht (Wasserhaltung bzw. fur die ins Grundwasser reichenden Bauteile (Pfähle zur Gründung und Verbauträger, evtl. verbleibende Verbauanker).
Die in der wasserrechtlichen Genehmigung ausgesprochenen Auflagen mussen in der weiteren Planung und der Ausführung beachtet werden.
0.1.10 Hydrologische Werte /Grundwasser /Hochwasser
0.1.10 Hydrologische Werte /Grundwasser
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorsch 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Das Bauvorhaben liegt in einem Überschwemmungsgebiet. Daher sind keine kontaminierten/ schadstoffbelasteten oder auch recycelten Stoffe in den Boden einzubauen !
Auch bei der temporären Aufschüttung für Bohrebene und BE-Fläche ist mineralischer Schotter zu verwenden, kein Rec.-betonkies.
Die Qualität / umweltgeeigneten Eigenschaften des Z0- Materiales sind durch Zulassungen, Prüfbescheinigungen nachzuweisen.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorsch
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsor 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung Bauschutt, Abbruchmaterial
Abfallcontainer werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt.
Die Container sind in ausreichender Anzahl und Größe vom AN selbst bereitzustellen und vorzuhalten.
Die Container sind mit der Art des Abfalls zu beschrifteten. Diese Beschriftung sollte auch in der Landessprache der Arbeitnehmer angebracht sein. Die Container sind staubdicht abzuplanen bzw. mit Deckel vorzusehen und abzusperren, damit keine Dritten Schutt entsorgen.
Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers, sowie nicht schadstoffbelasteter Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers bis zu einer Menge von 1 m3 ist, entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z.B. örtlichen Abfallsatzung) in getrennten Behältern zu entsorgen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die sich aus Abschnitt 4.1.11 der ATV DIN 18299 ergebenden Verpflichtungen des Auftragnehmers durch nachstehende Regelungen nicht eingeschränkt wird.
Die Abfalltrennung und -entsorgung hat nach gesetzlichen und örtlichen Bestimmungen zu erfolgen.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung Bauschutt, Abbruchmaterial
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsor
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten i 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle
Immissionsrechtliche Hinweise
Wer Baustellen betreibt, hat nach § 22 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes - BimSchGi.F.vom 14.05.1990 (BGBI I S. 880), zuletzt geändert am 03.05.2000 (BGBI I S. 632) -dafür zu sorgen, dass Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und Vorkehrungen getroffen werden, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, soweit dies erforderlich ist, um die Nachbarschaft vor erheblichen Belästigungen zu schützen.
Die Bundesregierung hat Immissionsrichtwerte festgesetzt, bei deren Überschreitung im Allgemeinen Belästigungen erwartet werden AVV Baulärm(Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - vom 19. August 1970, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 160).
Im Einwirkungsbereich der Baustelle liegt ein zum Aufenthalt von Menschen bestimmtes Gebäude, dieses liegt in einem Mischgebiet, mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, die das Wohnen nicht erheblich stören, gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVwV) zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - gelten die Immissionsrichtwerte gemäß AVwV.
Die Beurteilungspegel der von allen Anlagen und dem Fahrzeugverkehr ausgehenden Geräusche dürfen nachfolgende Immissionswerte nicht überschreiten:
Als Immissionsrichtwerte sind festgesetzt worden für
tagsüber 60 dB(A)
nachts 45 dB(A)
Nachtzeit ist nach dieser Vorschrift die Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr.
Die Bauherrn, Bauunternehmer und Firmenbauleiter haben die Pflicht, beim Betrieb von Baumaschinen auf die Einhaltung der Richtwerte zu achten. Unabhängig davon haben sie ferner die Pflicht zu jeder Zeit vermeidbare Geräusche von Bauarbeiten zu vermeiden (Art. 9 BayBO).
Seit 06.09.2002 ist die Geräte- und Maschinenschutzverord.
(32. Bundesimmissionsschutzverord.) in Kraft.
Seither dürfen Geräte und Maschinen, die im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführt sind (in der Regel alle lärmerzeugenden Baumaschinen und -geräte), in den unter Buchstaben d bis f genannten Gebieten
- an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie
- an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr
grundsätzlich nicht betrieben werden.
Gesetzesverstöße können zu Zwangsmaßnahmen bis zur Stilllegung der Baustelle führen.
Daneben können Bußgeldbescheide verhängt werden und in besonders schwerwiegenden Fällen Strafanzeigen wegen Körperverletzung erfolgen.
Um die Gefahr von Gesetzesverstößen auszuschließen, ist der Betrieb an jeder Baustelle möglichst geräuscharm abzuwickeln.
Zu diesem Zweck sind nach Möglichkeit lärmarme Baumaschinen einzusetzen und Abschirmmaßnahmen zu treffen. Zu den Abschirmmaßnahmen gehört auch eine den Schallschutz der Anwohner berücksichtigende Aufstellung der Baumaschinen.
EINSCHRÄNKUNG der lärmintensiven Arbeiten:
Während der Abschlussprüfungszeit im Juni, d.h. Dauer von 2 Wochen, von ca. 9 - 12 Uhr sind nur geräuscharme Arbeiten gestattet.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten i
0.1.14 Schutz von Bäume/Vegetation oder 0.1.14 Schutz von Bäume/Vegetation oder Bauteilen/Bauwerken
Baumschutz
Es sind zu keine zu schützenden Bäume auf dem Baugrundstück, nur außerhalb der Einzäunung des Baufeldes südlich der westlichen BE-Fläche vorhanden. Die Einzäunung darf nicht zurückgebaut oder Material im Schutzbereich der Bäume (Kronen- =Wurzelbereich +1,5m) gelagert werden.
Bei Autokraneinsätzen ist auf die zu schützenden Baumkronen zu achten.
Schutzmaßnahmen Leistung Dritter / Bauteile
Die direkt anschließenden Bestandsschulgebäuden sind im Baubetrieb insbesondere bei
Hub-/ Kranarbeiten zu schützen und nicht zu überschwenken!
Bei Rohbaukränen ist technisch oder organisatorisch sicherzustellen, dass die öffentlichen Bereiche außerhalb des Bauzaunes nicht überschwenkt werden.
Am Wochenende sind die Rohbaukräne wegen nahem Segelflugplatz zu fixieren.
Außerhalb des eingezäunten Baufeldes bleibt die Bestandsschule in Betrieb, d.h. es ist mit hoher Schülerzahl zu rechnen, die vom Plärrer über die nördlichen Chotieschauer Weg auf ihre Schulen verteilt werden.
Innerhalb der Baustelle
Bei Transport und während der Ausführung der Arbeiten des AN sind alle angrenzenden Bauteile so zu schützen, dass keine Schäden auftreten können. Die geeigneten Schutzmaßnahmen nach Wahl des AN sind in die Einheitspreise des Angebotes einzukalkulieren.
Darunter fällt insbesondere das Schützen von Böden und angrenzenden Bauteilen (Sichtbetonflächen, FT-Treppen, Trockenbauwände etc.) gegen herabfallende und abspringende Gegenstände. Bei Schlitz- oder Stemmarbeiten, Säge- oder Trenn- oder Schweißarbeiten ist während der Arbeiten mit festen Materialien wie Holzwerkstoffplatten oder Schaltafeln abzudecken. Bohr- oder Sägewasser sind unmittelbar am Entstehungsort aufzufangen und zu beseitigen.
0.1.14 Schutz von Bäume/Vegetation oder Bauteilen/ Bauwerken KRAN-Schwenkbereich
0.1.14 Schutz von Bäume/Vegetation oder
0.1.15 Im Bereich der Baustelle vorhande 0.1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen
Im Bereich der Baustelle sind dem Bauherrn folgende vorhandene und im Betrieb befindliche Anlagen bekannt:
· Hebeanlage - Tiefbauwerk
im Bereich des Bauteils C (Mittelschule), welche aus der aufgeschütteten Kiesfläche
heraussteht und nicht überfahren werden darf,
ie Zugänglichkeit muss dauerhaft gewährleistet sein !
· umverlegte Ver-/Entsorgungsleitungen zur Hebeanlage, damit sie nicht im Bohrfeld der Einzelbohrpfähle liegen -
· Bestandsleitungen, siehe S P A R T E N - P L A N
z.B.
· Fernwärmetrasse
im Bereich des nördlichen Brückenbauteiles C, welche zwischen Bestand MS und östlichem Realschul-Bestandsgebäudes verortet ist
0.1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen
0.1.15 Im Bereich der Baustelle vorhande
0.1.16 Bekannte o. vermutete Hindernisse 0.1.16 Bekannte o. vermutete Hindernisse
Im Bereich der Baustelle sind dem Bauherrn wie vorbeschrieben Hindernisse bekannt (alte Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste):
· die Bestandssparten sind durch den Tiefbauer mittels Zugkabel genau einzumessen
0.1.16 Bekannte o. vermutete Hindernisse
0.1.16 Bekannte o. vermutete Hindernisse
0.1.17 Kampfmittel 0.1.17 Kampfmittel
Ergebnis der Luftbildauswertung erfolgt in KW 5 / 2026
0.1.17 Kampfmittel
0.1.17 Kampfmittel
0.1.18 Baustellenverordnung - SiGe- Koor 0.1.18 Baustellenverordnung - SiGe- Koordination
Der SiGe-Plan wird der vom SiGe-Koordinator auf der Baustelle vor Ort ausgehängt, d.h. kann dort eingesehen werden.
Zusätzlich können sämtliche Unterlagen wie SiGe-Plan, Verhalten bei Unfällen/im Brandfall, Bautafel im Programm der Hersbrucker Ingenieurgesellschaft heruntergeladen werden.
www.brandschutz-sicherheit.com (www.brandschutz-sicherheit.com)
darin befinden sich weitere wichtige Unterlagen, die über Ampelprinzip eine Freigabe für das Arbeiten auf der jeweiligen Baustelle anzeigen:
· Meldebogen
· Einweisung in die Sicherheitsvorschriften
Diese sind von allen Firmen auszufüllen und der HIG zukommen zu lassen.
Jede beteiligte und auch gemeldete Firma erhält per E-Mail einen Online-Zugang.
Schweissarbeiten auf dem Baugelände sind auf die unbedingt erforderlichen Umfänge zu reduzieren.
Die Arbeiten sind mind. 24 Std. vor Beginn über einen Heissarbeitserlaubnisschein bei dem SiGe-Koordinator zu beantragen (Kopie an Bauleitung).
Ein geeigneter Feuerlöscher ist immer in greifbarer Nähe zu positionieren.
Sämtliche Brandlasten sind vorher zu entfernen bzw. feuerfest abzudecken.
Die Brandschutz - Fluchtwegsführung der in Betrieb befindlichen Schulen sind in der Bauphasenplanung IB Renner dargestellt.
0.1.18 Baustellenverordnung - SiGe- Koordination
0.1.18 Baustellenverordnung - SiGe- Koor
0.1.20 Schadstoffbelastungen des Boden, 0.1.20 Schadstoffbelastungen des Boden, Gewässer, der Luft
Siehe Bodengutachten von Fa. Genesis, bzw.
Schadstoffkonzept Bestandsgebäude durch Fa. Arcadis
0.1.20 Schadstoffbelastungen des Boden, Gewässer, der Luft
0.1.20 Schadstoffbelastungen des Boden,
0.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber 0.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten
Soweit nicht gesondert vermerkt sind KEINE Vorarbeiten vom AG veranlasst, außer Umverlegung von Bestandsleitungen in Vorabmaßnahmen vor dem Erd- bzw. Tiefbau.
Notwendige Vorarbeiten sind bei der Angebotsabgabe zu benennen. (z.B. Rohbau: Zuarbeit und Lieferung von Aufzugsschachtgerüste, Fahrschienen und Befestigungen etc.)
0.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten
0.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf 0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle - interne Koordination AN
Während der Vorabmaßnahmen sind mehrere AN mit Teilabbrucharbeiten, Baufeldfreimachung, BE, TGA- Umverlegungsarbeiten vor Ort.
Im Zuge des Ausbaues bzw. gegen Ende des Rohbauers sind gleichzeitig mehrere AN vor Ort tätig, d.h. mit diesen hat sich jeder AN direkt vor Ort oder in den zur Verfügung stehenden Baustellen-Besprechungen zu koordinieren.
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf
0.2 Angaben zur Ausführung 0.2 Angaben zur Ausführung
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte /-be 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte /-beschränkungen / Firmenterminplan
Wie sich aus dem Leistungsverzeichnis mit dem Terminplankonzept und der notwendigen logistischen Abfolge für das Gebäude ergibt, sind die Leistungen in mehreren Abschnitten auszuführen.
Die Taktung der eigenen Arbeiten innerhalb der genannten Ausführungsdauer und unter Berücksichtigung des Gesamtablaufes obliegt dem AN und ist nach Auftragserteilung in einem detaillierten Bauablaufplan vom AN innerhalb von 14 Tagen nach Kickoff vorzulegen.
Die abhängigen Vorgewerke und Folgegewerke sind darin zu berücksichtigen.
Von einer durchgehenden, kontinuierlichen Baustellentätigkeit kann deshalb nicht ausgegangen werden.
Die Baustellenbesetzung ist nach jeweiliger Erfordernis anzupassen, Unterbrechungen sind zu berücksichtigen.
Der AN hat die Einhaltung der Termine durch rechtzeitige Erbringung eigener Leistungen sowie Abrufen von Vorleistungen anderer Projektbeteiligter/ Firmen z.B. eigene Zulieferer, Nachunternehmer etc. - Bring- u. Hohlschuld - sicherzustellen.
Beschränkungen der lärmintensiven Ausführung - siehe 0.1.13 - .
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte /-beschränkungen / Firmenterminplan
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte /-be
0.2.2 Besondere Erschwernisse während Au 0.2.2 Besondere Erschwernisse während Ausführung / Verkehrsicherungspflicht § 4 Nr.4
0.2.2 Besondere Erschwernisse während Ausführung/ Verkehrsicherungspflicht (§ 4 Nr. 4):Maßnahmen zur Regelung und Sicherung des Bauverkehrs während der gesamten Bauzeit auf dem Baugrundstück liegt im Miteinander Aller am Bau Beteiligten AN.Jeder AN ist verpflichtet in Bereichen in denen nur sie oder hauptsächlich sie tätig sind, oder zuZeiten, zu denen nur noch ein bestimmter AN tätig ist, die Baustelle oder den Arbeitsbereich einem Zustand zuzuführen, so dass kein Gefahrenpotential für Passanten oder Baustellenbeteiligte entsteht, siehe auch UVV - SiGe-Ko.Jeder AN übernimmt die Verkehrsicherungspflicht auf dem Baugrundstück in seinem Tätigkeitsbereich, öffnet und versperrt den Bauzaun morgens bzw. abends wenn er zuerst kommt/zuletzt geht.Der Rohbauer übernimmt den Winterdienst in seiner Ausführungszeit Winter 2026/27.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während Au
0.2.3 Besondere Anforderungen Arbeiten i 0.2.3 Besondere Anforderungen Arbeiten in kontaminierter Bereich - entfällt
.
0.2.3 Besondere Anforderungen Arbeiten i
0.2.4 Besondere Anforderungen an die Bau 0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen
Bei Rohbaukränen ist technisch oder organisatorisch sicherzustellen, dass die öffentlichen Bereiche außerhalb des Bauzaunes nicht überschwenkt werden.
Am Wochenende sind die Rohbaukräne wegen nahem Segelflugplatz zu fixieren.
Die AN-seitigen Baustelleneinrichtungen, z.B. Container etc.sind hochwassersicher auf mind. 1-1,5m hohen Fundamentblöcken zu errichten und alle Materialien dürfen nur in dem, durch Erdbauer, aufgeschütteten höher gelegenen Bereich gelagert werden, damit sie im Katastrophenfall nicht weggeschwemmt werden können.
Die Baufahrzeuge mit Arbeiter sind bei Hochwasserwarnung durch das WWA, Stufe 3 sofort von der Baustelle zu entfernen und in Sicherheit zu bringen.
Entsorgungs-Behälter für getrennte Erfassung gemäß gesetzlicher und kommunaler Gesetze/Vorschriften sind von jedem AN vorzuhalten.
0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen
0.2.4 Besondere Anforderungen an die Bau
0.2.5 Besonderheiten der Regelung u. Sic 0.2.5 Besonderheiten der Regelung u. Sicherung des Verkehrs
0.2.5 Besonderheiten der Regelung u. Sicherung des öffentlichen VerkehrsIm Bereich der Zufahrt zur BE-Fläche auf dem Plärrer befinden sich alle Bushaltestellen für die Schüler, d.h. mit besonderer Vorsicht / Aufmerksamkeit ist dort langsam zur Baustelle durchzufahren.Auch die Kantine / Mensa wird über die Zufahrt des Plärrers nach Norden über Chotieschauer-Weg bedient und darf mittags nicht behindert werden.
0.2.5 Besonderheiten der Regelung u. Sic
0.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf 0.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- /Abbauen, sowie Vorhalten von Gerüsten
.
0.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebe 0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge
Fassaden- und absturzsichernde Gerüste stehen nach Baugrubenverfüllung (bei BT A ca. nach Rohbaudecke über EG, BT C ca. nach UG-Decke) und der Ausführungszeit Fassade und Flachdach allen AN für diese befristete Dauer zur Verfügung.
Die Gerüste werden so zügig, wie möglich wieder abgebaut, um mehr Lagerfläche um die Gebäude zu bekommen.
An der Südseite /Giebel des langen GS-Baukörpers BT A wird nach Rohbauerstellung außen ein Lastenaufzug vor dem westlichen Flur in das Gerüst integriert u. bis zum Flachdach geführt.
Im Hof hinter dem quadratischen MS-Baukörper BT C, direkt neben der 1-geschossigen Verbindungsbrücke zum nördlichen KiKo-Gebäude wird der 2.Lastenaufzug ins Gerüst eingebaut und bedient nach Rohbauerstellung auch alle Etagen 1.-2.OG, sowie Flachdach.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die alleinige Nutzung der Lastenaufzüge!
Der/die AN-seitigen Rohbaukrän/e werden gegen Ende der Rohbauarbeiten abgebaut und stehen nicht kostenlos anderen AN zur Verfügung - Ausnahmen: eigenen Absprachen zwischen den AN.
Sämtliche weitere benötigten Arbeitsbühnen, Abschrankungen, Gerüste aller Art, auch mit Arbeitsbühnenhöhe über 2 m, sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der BE einzukalkulieren.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebe
0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von 0.2.9. Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten ( Recycling-) Stoffen
Für die Bohrebenenaufflüllung, Bodenaustausch/Gründung und Rohbau-Grubenhinterfüllungen dürfen wegen hohem Grundwasserstand u. Überflutungsbereich KEINE Recyclingstoffe verwendet werden.
0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten ( Recycling-) Stoffen
0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von
0.2.10 Dokumentation digital + 1x analog 0.2.10 Dokumentation
Die Dokumentation /Revisionsunterlagen sind spätestens 4 Wochen vor der Abnahme
in digitaler Form auf einem USB-Datenstick sowie in Papierform 1fach in A4-Ordnern mit Registerblätter /Gliederungspukte zu übergeben, damit eine Abnahme stattfinden kann.
Der A4-Ordner ist mit ausgedrucktem /beschriftetem Ordnerrücken nach Vorgabe AG auszuführen.
Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
· Fachbauleitererklärung
· Fachunternehmererklärung / Errichtererklärung
· Zulassungen / Zertifikate u. bauaufsichtliche Prüfungen/vorhabenbezogene Prüfung (im Einzelfall)
· Prüfungsprotokolle durch anerkannte Sachverständigen PrüfSV - TÜV
· Brandschutzdokumentation + Prüfbücher
· Sicherheitsdatenblätter
· Statische Berechnungen /
· freigegebene W-M- Firmenpläne
· Materiallisten mit Produkt- Datenblätter,
· Entsorgungsnachweise
· Handbücher, Reinigungs- /Wartungsanweisungen
· Lieferscheine
0.2.10 Dokumentation digital + 1x analog
0.2.10 Dokumentation digital + 1x analog
0.3.1 Plananlagen / Planverteilung: 0.3.1 Plananlagen / Planverteilung:
Folgende Anlagen sind als Kalkulationsgrundlage beigefügt :
Anlage A1Baustelleneinrichtungplan-Konzept 2-seitig M 1:200
Anlage A2Grundriss + Möblierung AG-Containeranlage M 1:75
Anlage A3Gerüsttreppe Interim - Westseite Bestand
Anlage A4Gewerkespezifische Details: durch ELT- Projektant
Anlage A4-1 - Baustromverteiler u. Fluchtwegbeleuchtung
Anlage A4-2 - Baustromverteiler - Schema
Anlage A4-3 - 6 Geschosse mit Beleuchtung
Anlage A5Gewerkespezifische Details: durch TGA- Projektant
- SpartenNetze - mit Wasser- Abwasseranschluss
Anlage A6Bauphasenpläne
Alle benötigten Pläne werden dem AN nach Beauftragung durch den AG digital zur Verfügung gestellt, der AN druckt sich die benötigte Anzahl für seinen Bedarf aus.
0.3.1 Plananlagen / Planverteilung:
0.3.1 Plananlagen / Planverteilung:
0.3.2 Baustellentagebuch 0.3.2 Baustellentagebuch
Der AN hat in jedem Falle ein Bautagebuch nach den "Richtlinien für die Führung des Bautagebuches" des Vergabehandbuchs des Bundes" zu führen und Wöchentlich digital zu übersenden.
Die EXCEL-Vorlage erhält er auf Nachfrage von der Bauleitung.
0.3.2 Baustellentagebuch
0.3.2 Baustellentagebuch
0.3.3 Baustellenbesprechungen, -begehung 0.3.3 Baustellenbesprechungen
Der AN hat bei den im
- Tief- und Rohbau 2-wöchentlich bzw.
- im Ausbau Wechsel von 2- auf wöchentlich
stattfindenden Baustellen- Jourfixen oder Terminkontrollen mit einem Fachbauleiter oder geeigneten weisungsberechtigten und mit Baustelle vertrauten bevollmächtigten Vertreter teilzunehmen. Nach Bedarf kann der zeitliche Abstand durch den AG auf 1-wöchentlich verkürzt werden.
Zusätzlich ist mind. 1x wöchentlich ein Besprechungs- und Begehungstermin unter Teilnahme Fachbauleitung AN und Bauleitung AG wahrzunehmen.
0.3.3 Baustellenbesprechungen, -begehungen
0.3.3 Baustellenbesprechungen, -begehung
0.3.4 Objekt/Bauüberwachung (§ 4 Nr. 1): 0.3.4 Objekt/Bauüberwachung (§ 4 Nr. 1):
Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt der auftraggebenden Dienststelle.
Anordnungen Dritter dürfen nur von der auftraggebenden Dienststelle oder vom beauftragten Architekten /Ingenieur getroffen werden.
0.3.4 Objekt/Bauüberwachung (§ 4 Nr. 1):
0.3.4 Objekt/Bauüberwachung (§ 4 Nr. 1):
0.3.5 Toleranzen/ Maßaufnahme/ Aufmaß/ S .
0.3.5 Toleranzen/ Maßaufnahme/ Aufmaß/ Schutz
0.3.5 Toleranzen/ Maßaufnahme/ Aufmaß/ S
0.3.5.1 Maße und Maßaufnahme am Bau 0.3.5.1 Maße und Maßaufnahme am Bau
Der Auftragnehmer ist verpflichtet seine Leistungen nach den vereinbarten Plänen und Details und den zulässigen Toleranzen auszuführen.
Für Toleranzgrenzwerte gelten die erhöhten Anforderungen gemäß DIN 18202, Tabelle 3 - Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen, Zeile 4 (Böden) oder 7 (Wände),
DIN 18203, Blatt 1 Maßabweichungen für vorgefertigte Bauteile
Änderungs- oder Zusatzmaßnahmen sind vor Fertigungsbeginn z.B. von FT- oder Halbfertigteilen oder anderen Fertigteilelementen im Ausbau mit Architekt/ Tragwerksplaner zu vereinbaren.
0.3.5.1 Maße und Maßaufnahme am Bau
0.3.5.1 Maße und Maßaufnahme am Bau
0.3.5.2 Meterrisse, Achsen, 0.3.5.2 Meterrisse, Achsen
Tiefbau-/ Rohbau-AN:
Auf ein zu erstellendes Schnurgerüst vom Tiefbau werden bauseits pro Gebäude je ein Hauptachsenkreuz, sowie ein Höhenfixpunkt angetragen.
Die Weiterführung bzw. Aufteilung auf die übrigen Achsen und Meterrisse hat durch den AN eigenverantwortlich zu erfolgen.
Nach Erstellung eines Geschosses hat der Rohbau-AN den AG-Vermesser zu informieren, damit dieser je zwei AG-Meterrisse pro Geschoss (BT A + BT C) anbringen kann u. die Rohbau-Höhenpunkte verifiziert.
Ausbau-AN:
jeder AN hat die Meterrisse, welche pro Geschoss AG-seitig angebracht wurden eigenverantwortlich in seine Arbeitsbereiche weiterzuführen.
0.3.5.2 Meterrisse, Achsen,
0.3.5.2 Meterrisse, Achsen,
0.3.5.3 Schutz der eigenen Leistung 0.3.5.3 Schutz der eigenen Leistung
Während der Bauzeit sind zum Schutz vor Beschädigung der Elemente bei Transport und Lagerung geeignete Maßnahmen vorzunehmen.
Rohbau-AN:
Ebenso während der eigenen Rohbauzeit sind z.B. die Fertigteile (Treppen, Wände etc.) oder Sichtbetonflächen gemäß VOB bis zur Abnahme zu schützen.
Ausbau-AN:
die selbst erstellten Decken-, Wand- Bodenelemente sind gemäß VOB entsprechend bis zur Abnahme zu schützen.
Über die VOB hinausgehender möglicher Schutz ist demals besondere Leistung AG anzubieten, falls keine entsprechende LV-Position vorhanden sind.
0.3.5.3 Schutz der eigenen Leistung
0.3.5.3 Schutz der eigenen Leistung
0.3.5.4 Rechnungsstellung §13b UStG (Rev 0.3.5.4 Rechnungsstellung
Hier gilt die VOB, d.h. Kalkulationsgrundlage = Mengenermittlung x Einheitpreise, Nachträge bei vereinbarten Änderungen.
Hinweis zur Rechnungsstellung gemäß §?13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren):
Die ausgeschriebenen Leistungen fallen unter die Regelungen des §?13b Abs.?2 Nr.?4 UStG i. V. m. § 13 Abs. 5 Satz 2 UStG (Bauleistungen einschließlich Werklieferungen). Der Auftraggeber BayernGrund Grundstücks- und -erschließungs GmbH ist Unternehmer und bezieht regelmäßig Bauleistungen. Daher ist das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden.
Folgende Vorgaben sind bei der Rechnungsstellung zu beachten:
· Die Rechnung ist netto, also ohne Ausweis der Umsatzsteuer, zu stellen.
· Es ist folgender Hinweis auf der Rechnung aufzunehmen:
"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß §?13b UStG."
· Der Leistungsempfänger (Auftraggeber) übernimmt die Abführung der Umsatzsteuer im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung.
· Die allgemeinen Pflichtangaben gemäß §?14 Abs.?4 UStG sind einzuhalten.
Hinweis für Bieter:
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Kalkulation, dass die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen wird und vom Auftraggeber geschuldet ist. Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens wird vorausgesetzt. Bei Rückfragen zur steuerlichen Behandlung wenden Sie sich bitte vor Angebotsabgabe an die Vergabestelle.
0.3.5.4 Rechnungsstellung §13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren)
0.3.5.4 Rechnungsstellung §13b UStG (Rev
00 ATV Allgemeine Technische Vorbemerkungen
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ATV Allgemeine Technische Vorbemerkungen
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01 Herrichten Gelände / Erdarbeiten
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Herrichten Gelände / Erdarbeiten
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04.02 Erdarbeiten für Bauwasser
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Erdarbeiten für Bauwasser