Zimmerarbeiten
HerbstPrinz Neubau 3 MFH + 1 APH
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Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen Anlage 1 zum Bauleistungsvertrag Der AN erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er sich über die Lage und Beschaffenheit des Grundstückes, von den Einzelheiten der Ausschreibung und ihrer Grundlagen unterrichtet hat und dass er sich aus den erhaltenen Unterlagen über den Umfang der vertraglichen Leistungen sowie über die Art der Abrechnung informieren konnte. Auf Unstimmigkeiten zwischen Leistungsverzeichnis, Zeichnungen und einzelnen Bestimmungen zur Angebotsabgabe ist schriftlich schon mit Angebotsabgabe hinzuweisen. Ist der Bieter der Meinung, dass die Leistungsbeschreibung oder Teile der Leistungsbeschreibung oder die ergänzenden Unterlagen unvollständig, unklar oder fehlerhaft sind, ist er verpflichtet, diesen einem gesonderten Begleitschreiben so zu ergänzen, dass ersichtlich ist, welche Teile zur funktionsgerechten und in sich geschlossenen Leistung notwendig sind. Die Abgabe von Preisen für Alternativpositionen und abgefragte Einheitspreise ist zwingend vorgeschrieben. Alternativvorschläge des Bieters sind als Nebenangebote zugelassen. Sie sind dem Angebot als besondere Anlage beizufügen. Der AG (Auftraggeber) behält sich vor, einzelne Leistungen aus dem LV des AN auch nach Angebotsabgabe herauszunehmen. In die Einheitspreise sind alle zur Erbringung der vertraglichen Leistung notwendigen Bau-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Hilfsgeräte, Transporte einschl. eventueller Zwischentransporte sowie sämtliche Lohnnebenkosten wie Fahrgelder, Wegegelder, Auslösungen, Zulagen usw. für die vorgegebenen Ausführungsfristen einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. In die Einheitspreise sind ferner alle zur Erbringung der beschriebenen Leistung erforderlichen Materialien, sofern in der Leistungsbeschreibung selbst nichts anderes gesagt ist, einzurechnen. Mehrarbeits-, Nachtarbeits- und Feiertagszuschläge werden nur in dem Umfang erstattet, in dem die Objektüberwachung die Ableistung derartiger Stunden schriftlich gefordert hat, nicht jedoch bei Verzug des Auftragnehmers. Die Nettoeinheitspreise sind Festpreise, die bis zur Schlussrechnung gelten, wobei auch Lohn- und Materialgleitklauseln als nicht vereinbart gelten. Nachforderungen aus vorstehenden Gründen können nicht berücksichtigt werden. § 2 Nr. 3 VOB/B bleibt unberührt. Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und auf ausdrückliche Anordnung der Objektüberwachung ausgeführt werden. Stundenlohnzettel sind werktäglich mit den üblichen Angaben (Art und Umfang der Leistung, Datum und Zeitraum der Leistung, Namen und Qualifikation der die Leistung ausführenden Mitarbeiter) aufzustellen und dem AG innerhalb einer Woche zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Unterschrift unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn oder Vertragsarbeiten handelt. Der Umfang der Beauftragung bleibt vorbehalten. Sofern der Auftrag pauschaliert wird gilt: Mehr oder Minderleistungen gegenüber den ausgeschriebenen Mengen werden bei Änderungen des Bauentwurfs oder der Ausführung entsprechend Aufmaß zu den angebotenen Einheitspreisen abgerechnet. Der AG ist berechtigt, geänderte und zusätzliche Leistungen anzuordnen, auch wenn diese nicht erforderlich, wohl aber zweckmäßig für die Realisierung des Projektes sind. Das gilt auch für Beschleunigungsanordnungen und für Anordnungen, die zu einer Verlängerung der vertraglich bestimmten Bauzeit führen. Muster und Proben der zur Verwendung vorgesehenen Materialien und Teile sind vom AN auf Verlangen des AG in angemessenem Umfang so frühzeitig zu liefern und zu montieren, dass hierdurch der Baufortschritt nicht gefährdet wird. Die Kosten hierfür und für vom Auftraggeber verlangten Nachweis trägt der AN. Die Genehmigung von bemusterten Materialien entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit hinsichtlich der Qualität dieser Materialien. Behinderungsanzeigen bedürfen auch dann der Schriftform, wenn die Behinderung offenkundig ist. Ist erkennbar, dass sich durch eine Behinderung oder Unterbrechung Auswirkungen ergeben, hat der AN diese dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er den dem AG daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Muss der AN sein Personal aus besonderen, nicht von ihm zu vertreten den Gründen abziehen oder reduzieren, ist er verpflichtet, dies beim AG schriftlich anzumelden und nach Herstellung der erforderlichen Zustände sein Personal innerhalb von 3 Werktagen wieder in der erforderlichen Mannstärke bereitzustellen. Für den Fall, dass der AN die Vertragsfristen schuldhaft überschreitet, gilt eine Vertragsstrafe als vereinbart. Der Auftraggeber kann sich Vertragsstrafenansprüche noch bis zur Schlusszahlung vorbehalten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet. Abnahmen von Teilleistungen werden nur im Beisein des verantwortlichen Bauleiters und einem vom AG benannten Vertreter durchgeführt. Die Schlussabnahme erfolgt im Beisein des AG. Der AN hat für die Abnahme die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Der AN verzichtet auf den Einwand verspäteter Mängelrüge. Der AG kann daher bis zum Ende der Gewährleistungspflicht die Mängelbeseitigung verlangen, auch für Mängel vor bzw. bei der Abnahme. Die Gewährleistungsfristen beginnen an dem, der mängelfreien Abnahme durch den AG folgenden Tag. Wird innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel gerügt, so lebt die Gewährleistungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche bezüglich des gerügten Mangels, bis der AN seine Gewährleistung oder Schadenersatzverpflichtungen gegenüber dem AG erfüllt hat, wieder auf. Mangelhafte oder nach fehlerhaften Maßen bzw. mit vertragswidrigem Material ausgeführte Arbeiten sind nach Aufforderung sofort zu beseitigen und durch fehlerfreie zu ersetzen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die Mängelbeseitigung fristgerecht und ohne Kosten für den AG erfolgt und hat für alle Nachteile, die dem AG oder Dritten aus seiner mangelhaften Leistung entstehen, aufzukommen. Werden die Mängel innerhalb einer vom AG gesetzten Frist nicht beseitigt, so ist der AG berechtigt, die fehlerhaften Leistungen durch einwandfreie zu ersetzen. Alle hierzu erforderlichen Kosten sowie alle durch die mangelhafte Leistung dem AG entstehenden mittelbaren Schäden hat der AN zu erstatten. Bei vom AN zu vertretenden Mängeln kann der AG mindestens das 2-fache der Mängelbeseitigungskosten zurückbehalten, bis die Mängel beseitigt sind. Mängelansprüche richten sich - soweit nichts Abweichendes bestimmt ist - in Art und am Umfang nach § 13 VOB/B. Der AG kann auch schon vor der Abnahme bei Vorliegen von Mängeln die Rechte aus § 13 Nr. 5, Abs. 2 VOB/B geltend machen. Es bedarf ausdrücklich keiner (Teil-) Kündigung des Vertrages, damit der AG unter die weiteren Voraussetzungen zur Nachbesserung im Wege der Selbstvornahme schreiten kann. Verstreicht eine Aufforderung zur Nacherfüllung vielmehr fruchtlos, ist der AG berechtigt, die Mängel auf Kosten des AN durch Drittunternehmer beseitigen zu lassen, wenn nicht der AN die Nacher- füllung zu Recht verweigert. Dies gilt auch dann, wenn ein gerügter Mangel nach Erledigtmeldung des AN nochmals auftritt, soweit sich eine nochmalige Nacherfüllung dem AG ausnahmeweise zumutbar ist. § 13 Nr. 7 VOB/B findet keine Anwendung. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 5 Jahre. Die Verjährungsfristen beginnen mit der Abnahme der Leistungen. Der AN ist verpflichtet, eine für die Dauer des Auftrages ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen und hat eine Kopie spätestens mit der Auftragsbestätigung dem AG vorzulegen. Die Versicherungspflicht ist auch Nachunternehmern aufzuerlegen. Der Auftragnehmer kann sich in keinem Fall darauf berufen, nicht oder nicht ausreichend überwacht worden zu sein. Seine Haftung wird nicht dadurch ausgeschlossen oder beschränkt, dass von ihm vorgelegte Unterlagen zur Durchführung von Leistungen durch den Architekten, die Bauleitung oder sonst von dritter Seite geprüft oder genehmigt sind. Bindefrist für das Angebot beträgt 2 Monate. Sie beginnt mit dem Werktag, der dem Abgabetermin folgt. Der Bieter ist bis zum Ablauf dieser Frist an sein Angebot gebunden. Der Bieter erklärt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, dass er die vorgenannten Bedingungen und die angeführten Unterlagen ausdrücklich anerkennt. Änderungen bedürfen der Schriftform. Anerkannt: .............................................., den .................... ........................................................................... Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift AN
Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen Als Bauleiter im Sinne des § 319 StGB gilt der Auftragnehmer oder die von ihm bevollmächtigte Person. Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Leistungen dem AG schriftlich zu benennen: die von ihm eingesetzten verantwortlichen, deutschsprachigen Fachbauleiter; deren deutschsprachigen Vertreter bei längerer Abwesenheit;- den auf der Baustelle unmittelbar deutschsprachigen Aufsichtführenden (Meister, Polier, Vorarbeiter, o. dgl.); Anschrift und Telefonnummer, unter der diese Personen erreichbar sind; Gleiches gilt für den Sicherheitsbeauftragten. Jeder Wechsel einer oben genannten Personen ist dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Fachbauleiter haben sich in einer dem Arbeitsaufwand angemessenen Zeit auf der Baustelle aufzuhalten und sich wegen Fragen zur Ausführung jeweils bei der Bauleitung zu melden. Der AG ist berechtigt, Arbeitskräfte des AN abzulehnen und deren unverzügliche Entfernung von der Baustelle zu verlangen, falls Tatsachen den Eindruck rechtfertigen, dass diese Arbeitskräfte unzureichende Fachkenntnisse oder Fähigkeiten haben, um die Arbeiten vertragsgerecht auszuführen oder durch persönliches Verhalten den Arbeitsablauf auf der Baustelle stören. Der AN ist verpflichtet, die abgelehnten Arbeitskräfte sofort durch qualifizierte Arbeitnehmer zu ersetzen. Der Einsatz von Arbeitskräften außerhalb der durch den Gesetzgeber gesetzten Voraussetzungen (z.B. Sozialversicherungspflicht) ist nicht gestattet. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Arbeitskräfte habe ihren Sozialversicherungsausweis stets bei sich zu führen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen. Der AN und seine Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass die Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. Zur Ausführung bestimmte Unterlagen werden dem AN 1-fach kostenfrei übergeben. Die Fertigung weiterer Exemplare ist Sache des AN. Die Kosten sind mit den Vertragspreisen abgegolten. Der AN verpflichtet sich, dem AG sämtliche von ihm angefertigte Ausführungspläne einschließlich Montage- und Werkstattpläne zur Planprüfung vorzulegen. Die Pläne bedürfen, bevor sie ausgeführt werden dürfen, einer Freigabe durch den Objektplaner. Die Regelprüfzeit für den AG beträgt zwei Wochen ab Eingang der Pläne bei ihm und der beauftragten Objektüberwachung und eine Woche für jeden weiteren Prüflauf. Planfreigaben dienen nicht dazu, den AN vor Fehlern und Schäden zu schützen, die dieser in Folge der übernommenen Planungsaufgaben zu tragen hat. Vielmehr bleibt der AN für die Richtigkeit der von ihm erstellten und geprüften Planungsergebnisse allein verantwortlich. Planänderungen gegenüber bereits freigegebenen Plänen hat der AN ausdrücklich als solche zu kennzeichnen und in einem Änderungsindex ohne weiteres nachvollziehbar fortzuführen. Sofern die Pläne eine Änderung des vertraglichen Bau-Solls beinhalten,  hat der AN den AG hierauf schriftlich hinzuweisen. Unterlässt der AN einen solchen Hinweis, kann der AG davon ausgehen, dass mit den vorgelegten Plänen Änderungen des vertraglichen Bau-Solls nicht verbunden sind. Mit Freigabe von Plänen durch den AG liegt keine rechtsgeschäftliche Zustimmung zur Änderung des vertraglichen Planungs- und Bau-Solls vor. Der AN hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim AG anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, soweit sie die Leistungen des Auftragnehmers betreffen, vom AN geprüft bzw. am Bau überprüft oder genommen werden. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem AG festzulegen. Alle Unstimmigkeiten sind vom AN unverzüglich dem AG bekannt zu geben. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten trägt der AN alle daraus den AG oder ihn selbst treffenden Nachteile, es sei denn, er weist nach, dass diese vom AG oder von einem anderen Baubeteiligten zu vertreten sind. Soweit dem AN Ausführungsunterlagen fehlen, hat er sie sich zu beschaffen und dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Genehmigung vorzulegen. Mit der Genehmigung übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle dem AN übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des AG. Sie dürfen ohne dessen Genehmigung weder veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Der AN stellt dem AG nach Abschluss der Baumaßnahme vollständige Bestandspläne und Revisionsunterlagen auf CDROM (Pläne entweder im DWG- oder DXF-Format zusätzlich in PLT- und PDF-Format), andere Unterlagen im DOC-, XLS-, PDF-Format zur Verfügung und übergibt sämtliche vollständigen Gebrauchs-, Reinigungs- und Pflegeanleitungen nach Anforderung des AG. Die Revisionspläne haben dabei dem aktuellsten Planungsstand und dem Bau-Ist zu entsprechen. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern. Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom AN ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. Für seine Leistungen hat der AN alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen und polizeilichen Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen. Auf mögliche Gefahren aufgrund der Bauausführung anderer AN im Zusammenhang mit seinen Leistungen  hat er rechtzeitig hinzuweisen. Der AN hat, soweit nicht anders vereinbart, im Rahmen seiner Leistung, ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßregeln zu treffen, die zur Sicherung dritter Personen auf der Baustelle und ihrer Umgebung erforderlich sind und die Schutzvorrichtungen so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Wenn zur Ausführung der Leistung des AN über die Baustelleneinrichtung hinausgehende verkehrspolizeiliche Maßnahmen (Beschild- erung, Ampelanlagen, Umleitungen etc.) erforderlich werden, sind diese mit den zuständigen Behörden abzustimmen und  genehmigen zu lassen. Die entstehenden Kosten der oben genannten Leistungen sind in den Einheitspreis der entsprechenden Position mit einzukal- kulieren, wenn keine gesonderte Position im  Leistungs- verzeichnis aufgeführt ist. Der AN hat seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte zu verpflichten, die von den zuständigen Berufsgenossenschaften vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. Schutzhelme, Sicherheitsschuhe) zu tragen. Schutzausrüstungen hat der Auftragnehmer in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Arbeitskräfte des AN, die ihrer Verpflichtung zum Tragen der Schutzausrüstungen nicht nachkommen, gelten als fachlich und persönlich ungeeignet im Sinne von Ziffer 1.6. Der AN trägt die volle Verantwortung für richtige Konstruktion seiner Gerüste und Einrichtungen. Vor Benutzung fremder Gerüste und Einrichtungen hat er diese eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Bewachung der Baustelle ist von Seiten des AG nicht vorgesehen. Jeder AN haftet für seine Leistungen und die eventueller Nachunternehmer und Zulieferer bis zur endgültigen und mängelfreien Abnahme durch den AG. Unterschriebene Lieferscheine sind kein Ersatz für die fertige Leistung. Unfälle, Schäden oder sonstige besondere Vorkommnisse auf der Baustelle sind unverzüglich dem AG mitzuteilen und zusätzlich innerhalb von 2 Werktagen schriftlich zu bestätigen. Es steht eine Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Das  Gleiche gilt für die Anliefermöglichkeiten. Für die Nutzungsmöglichkeit öffentlicher Flächen übernimmt der AG keine Gewähr. Etwaige Sondernutzungsgenehmigungen hat der AN auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten zu erwirken. Der AN ist verpflichtet, spätestens vier Wochen vor Beginn der Baumaßnahme einen gegebenenfalls bauphasenbezogenen Baustelleneinrichtungsplan nebst Aussagen der Abwicklung des notwendigen Baustellenverkehrs dem AG zur Abstimmung und Prüfung sowie Freigabe vorzulegen. Hierbei hat der AN ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AG keinerlei Anspruch auf Nutzung bestimmter Flächen als Baustelleneinrichtungs- bzw. Lagerfläche. Das Gleiche gilt für die mit dem AG abzustimmenden Kranstandort. In jedem Fall ist eine Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange der angrenzenden Nachbargrundstücke auszuschließen bzw. auf ein unvermeidbares zumutbares Maß zu beschränken. Die verkehrspolizeilichen Sicherungsvorschriften sind besonders zu beachten (u. a. ausreichende Beleuchtung von provisorischen Verkehrszeichen und der Baustellenbegrenzung unter Verwendung der hierzu entwickelten blendungsfreien Speziallampen, Freihalten der Feuerwehrzufahrt). Die Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen, einschließlich der Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. auf den Baustellen, auch während der Arbeitsruhe, sind Sache des AN. Der AG ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschl. Gehwegen sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht. Dies gilt auch für Lieferantenfahrzeuge des AN, insoweit haftet der AN wie für eigenes Verschulden. Sind mehrere Unternehmen an solchen Beschädigungen oder Verschmutzungen beteiligt, erfolgt eine Kostenumlage. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, den in seiner Obhut stehenden Baustellenverkehr (insbesondere Ein- und Ausfahrten) unter Beachtung der Straßenverkehrsvorschriften einwandfrei zu regeln. Soweit die Aufstellung und das Vorhalten von Bauwasser- und Baustromanschluss, Gerüsten, Hebezeugen, Aufzügen u. ä. Einrichtungen und Geräten vom AN als Nebenleistung zu erbringen ist, gilt: Der AN stellt solche Einrichtungen und Geräte den auf der Baustelle tätigen Gewerken innerhalb des Zeitraumes der Vorhaltung zur Verfügung. Die Berechnung von Nutzungsgebühren gegenüber anderen auf der Baustelle tätigen Gewerken obliegt dem AN. Soweit auf der Baustelle vorhandene Einrichtungen und Geräte anderer Unternehmen genutzt werden gilt: Der AN verpflichtet sich, mit dem solche Einrichtungen und Geräte vorhaltenden Unternehmer direkte Vereinbarungen über die Nutzung und der damit ggf. verbundenen Kosten zu treffen. Die vom AG als besondere Leistung geforderte und vergütete Einrichtungen und Geräte, sind anderen Gewerken  unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Es wird ausdrücklich auf die Regelungen des §4 Nr. 5 VOB/B hingewiesen, wonach der AN die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm für die Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen hat. Die jeweiligen Schutzmaßnahmen sind im Vorwege mit der Objektüberwachung abzustimmen. Insbesondere sind eigene Leistungen mit geeigneten Folien, Verkleidungen etc. vor Verschmutzungen durch nachfolgende Gewerke zu schützen. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der AN hat auf Anforderung des AG ein förmliches Bautagebuch nach den Vorschriften des AG zu führen und dem AG arbeitstäglich einzureichen. Baubesprechungen finden wöchentlich statt. Auf Anforderung muss der verantwortliche Fachbauleiter des AN anwesend sein. Für unentschuldigtes Fehlen (in der Kernzeit der Erbringung der eigenen Leistungen) bei der Baubesprechung werden dem AN bei der Schlussrechnung 50,- € / Baubesprechung abgezogen. Von der Baubesprechung wird vom Objektplaner ein Protokoll verfasst und dem AN per Fax oder E Mail zugestellt. Widerspruch gegen den Inhalt des Protokolls ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt zu begründen. Andernfalls gilt das Protokoll als akzeptiert. Unbeschadet des Weisungsrechts des AG ist der AN verpflichtet, seine Leistungen mit denen anderer Gewerke zu koordinieren. Der AN hat die anderen am Bau Beteiligten so rechtzeitig und umfassend zu informieren, dass bei der Ausführung keine Störungen auftreten. Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nicht genormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis oder Prüfzeichen einer anerkannten Prüfanstalt vorgelegt wird. Der AG kann verlangen, dass Anlieferungen innerhalb bestimmter Zeiten nicht erfolgen dürfen. Aufgrund der Lage und der fortlaufenden Nutzung der angrenzenden Grundstücke sind die baubetrieblich bedingten Belästigungen und Beeinträchtigungen (Lärm, Staub, Schmutz etc.) auf ein nach den neusten technischen Möglichkeiten auf ein mögliches Mindestmaß zu reduzieren. Für unvermeidbare lärmintensive Arbeiten kann der AG neben den überdies einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften Arbeitszeiten festgelegen. Hierbei sind die baubetrieblichen Notwendigkeiten des AN angemessen zu berücksichtigen. Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten umgehend zu räumen. Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen lassen. Anfallender Bauschutt und Abfälle sind nach Erfordernis zu beseitigen, spätestens aber zu den Wochenenden. Treppenhäuser sind arbeitstäglich gründlich zu reinigen. Sollte der AN seinen Reinigungspflichten nicht nachkommen, ist der AG nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Reinigungsarbeiten zu Lasten des AN zu beauftragen, außer wenn der AN die unterlassene Reinigung nicht zu vertreten hat. Haften mehrere AN, so ist der AG zur Quotelung der Kosten nach billigem Ermessen berechtigt. Baustrom- und Bauwasser werden vom AG im Rahmen der örtlichen Verfügbarkeit gegen Kostenbeteiligung bereitgestellt. Bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer die Gefahr für seine Leistungen ausschließlich gemäß § 644 BGB; § 7 VOB/B findet keine Anwendung. Bauleistungsschäden sind vom Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Das Betriebspersonal des AG ist gründlich und umfassend einzuweisen. Die Einweisung hat bereits während der Inbetriebnahme jeder Anlage zu erfolgen. Die Einweisung des Betriebspersonals ist durch die Bauleitung zu bestätigen. Der Bieter erklärt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, dass er die vorgenannten Bedingungen und die angeführten Unterlagen ausdrücklich anerkennt. Änderungen bedürfen der Schriftform. Anerkannt: .............................................., den .................... ........................................................................... Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift AN
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Technische Vorbemerkungen Zimmer- und Holzbauarbeiten Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172 DIN 18542 Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern aus Schaumkunststoff - Imprägnierte Fugendichtungsbänder - Anforderungen und Prüfung DIN 68364 Kennwerte von Holzarten - Rohdichte, Elastizitätsmodul und Festigkeiten DIN EN 316 Holzfaserplatten - Definition, Klassifizierung und Kurzzeichen DIN EN 335 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten DIN EN 350 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Prüfung und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff DIN EN 351-1 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Mit Holzschutzmitteln behandeltes Vollholz - Teil 1: Klassifizierung der Schutzmitteleindringung und -aufnahme DIN EN 384 Bauholz für tragende Zwecke - Bestimmung charakteristischer Werte für mechanische Eigenschaften und Rohdichte DIN EN 460 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gefährdungsklassen DIN EN 822 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Länge und Breite DIN EN 823 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke DIN EN 824 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rechtwinkligkeit DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 844 Normenreihe: Rund- und Schnittholz - Terminologie DIN EN 912 Holzverbindungsmittel - Spezifikationen für Dübel besonderer Bauart für Holz DIN EN 1313-1 Rund- und Schnittholz - Zulässige Abweichungen und Vorzugsmaße - Teil 1: Nadelschnittholz DIN EN 1313-2 Rund- und Schnittholz - Zulässige Abweichungen und Vorzugsmaße - Teil 2: Laubschnittholz DIN EN 1315 Dimensions-Sortierung von Rundholz DIN EN 1316 Normenreihe: Laub-Rundholz; Qualitäts-Sortierung DIN EN 1380 Holzbauwerke - Prüfverfahren - Tragende Verbindungen mit Nägeln, Schrauben, Stabdübeln und Bolzen DIN EN 1602 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rohdichte DIN EN 1607 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene DIN EN 12089 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Biegebeanspruchung DIN EN 13810-1 Holzwerkstoffe - Schwimmend verlegte Fußböden - Teil 1: Leistungsspezifikationen und Anforderungen DIN EN 14250 Holzbauwerke - Produktanforderungen an vorgefertigte tragende Bauteile mit Nagelplattenverbindungen DIN EN 14322 Holzwerkstoffe - Melaminbeschichtete Platten zur Verwendung im Innenbereich - Definition, Anforderungen und Klassifizierung DIN EN 14519 Innen- und Außenbekleidungen aus massivem Nadelholz - Profilholz mit Nut und Feder VDI 3755 Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere IVD-Merkblatt Nr. 9 Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren. Grundlagen für die Ausführung Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 19-2 Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen, Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und -profilen. Teil 2: Luftdichte Ebene Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 20 Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 24 Fugenabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen und vorkomprimierten Dichtungsbändern sowie Montageklebstoffen im Wintergartenbau Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 27 Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 28 Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Merkblatt 5 Bäder, Feucht- und Nassräume im Holz- und Trockenbau - Innenraumabdichtung nach DIN 18534 Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten RAL-GZ 402 Blockhausbau - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. RAL-GZ 411 Imprägnierte Holzbauelemente - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. RAL-GZ 422 Holzhausbau - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. RAL-GZ 428 Recyclingholz - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. VdS 2021 Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) WTA-Merkblatt 8-3-10/D Fachwerkinstandsetzung nach WTA III: Ausfachungen von Sichtfachwerk Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 8-5-18/D Fachwerkinstandsetzung nach WTA V: Innendämmungen Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 8-7-10/D Fachwerkinstandsetzung nach WTA VII: Beschichtungen auf Fachwerkwänden -  Holz Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) Angaben zur Baustelle Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst: Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen. Angaben zur Ausführung Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Die abgebundenen Dachteile sowie der fertige Dachstuhl sind vom Statiker abzunehmen. Hierüber ist ein Abnahme-Protokoll zu erstellen und in dreifacher Ausfertigung dem Auftraggeber auszuhändigen. Holzteile, die auf Bauteilen aus Beton oder Mauerwerk aufliegen, sind mit einer Lage unbesandeter Bitumenpappe oder gleichwertigem Material von diesem zu trennen. Kanten von sichtbar bleibenden gehobelten Hölzern im Außenbereich sind leicht zu brechen. Klammerverbindungen - auch mit Holzwerkstoffplatten - dürfen nur mit speziellen Geräten hergestellt werden; das Einschlagen mit dem Hammer ist unzulässig. Dämmungen Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten. (Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines) BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird. Holzschutz Bei tragenden und/oder aussteifenden Bauteilen der Gebrauchsklasse 0 nach DIN 68800-3 sowie allen sonstigen Bauteilen, insbesondere in ständig oder zeitweise von Menschen genutzten Räumen, sind keine vorbeugenden chemischen Holzschutzmittel anzuwenden. Balkenköpfe und andere Bauteile aus Holz, die in Mauerwerk einbinden, sind mit einem chemischen Holzschutz nach DIN 68800-3 zu versehen. Dem Auftraggeber ist die Bescheinigung nach Abschnitt 7 DIN 68800-3 zu übergeben. Die Kennzeichnung behandelten Holzes nach Abschnitt 7 DIN 68800-3 ist so anzubringen, dass es auch nach dem Einbau der Hölzer noch sichtbar ist. Bei sichtbar bleibenden Hölzern ist zuvor mit der Bauleitung die Stelle der Anbringung abzustimmen. Die Verträglichkeit zu vorhandenen Schutzmitteln bzw. verbleibenden Anstrichen ist zu prüfen.
Technische Vorbemerkungen Zimmer- und Holzbauarbeiten
01 1.BA_3 MFH
01
1.BA_3 MFH
01.01 Haus 1
01.01
Haus 1
01.02 Haus 2
01.02
Haus 2
01.03 Haus 3
01.03
Haus 3
02 2.BA_Apartmenthaus
02
2.BA_Apartmenthaus
02.__.0001 Konstruktionsvollholz NH C 24 liefern. KVH nSI von Konstruktionsvollholz für den nicht sichtbaren Bereich gemäß den Vereinbarungen der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz als Bauschnittholz für Zimmerarbeiten. als Listenholz nach Statik im Abbund für Zimmererarbeiten der Dachkonstruktionen für ein Satteldach mit 25 ° Dachneigung, liefern und abladen. Konstruktionsteile: (Sparren, Kehlbalken, Fußschwelle, Holzstüze, Rähme) Festigkeit:C24/ S10 TS gem. Statik Holzart: Nadelholz Holzfeuchte: U-mittel 15%, +/- 3% Norm: DIN EN 15497/keilgezinktes KVH Oberfläche: egalisiert, Kanten gefast Querschnitte: -Sparren: b/h 8/24 -Kehlbalken: b/h 8/22 -Fußschwelle: b/h 10/12 -Rähme / Holzstütze: b/h 12/16 Einzellängen: Sparren bis ca. 5,50 m Folgende Leistungen sind durch den AN zu erbringen: Erstellung Aufmaß und Werkplanung, Abbund,
02.__.0001
Konstruktionsvollholz NH C 24 liefern.
16.00
02.__.0002 Brettschichtholz (BSH-NSi) liefern Wie Vorpos. jedoch: Brettschichtholz für den nicht sichtbaren Bereich Festigkeit: GL24c Bauteil: Dachpfette 16/32 cm
02.__.0002
Brettschichtholz (BSH-NSi) liefern
1.50
02.__.0003 Konstruktionsvollholz abbinden Abbinden von Konstruktionsvollholz NH C 24 für Dachkonstruktionen eines Satteldaches als Sparrendach mit Holzdecke, incl. aller Anschlüsse und Auswechslungen und Bohrungen gemäß statischen Angaben. einschl. Herstellung von Gauben u. Wechsel inkl. aller Neben- und Anpassarbeiten.
02.__.0003
Konstruktionsvollholz abbinden
840.00
m
02.__.0004 BSH - Brettschichtenholz abbinden Abbund wie vor, jedoch BSH - Brettschichtenholz GL24h/ GL28h Querschnitte siehe Vorposition (Lieferung BSH)
02.__.0004
BSH - Brettschichtenholz abbinden
25.00
m
02.__.0005 Konstruktionsvollholz aufstellen / verlegen Aufstellen / Verlegen von Konstruktionsvollholz NH C 24 für Dachkonstruktionen eines Satteldaches als Sparrendach mit Holzdecke, incl. aller Anschlüsse und Auswechslungen, Bohrungen sowie Kleineisenteile,  gemäß statischen Angaben. Die Leistung versteht sich als Komplettleistung einschl. Befestigung der Holzteile untereinander und Befestigung auf vorhandene Mauerwerks- und Betonkonstruktion. Eine Vergütung weiterer Verbindungsteile erfolgt nicht, diese sind mit dem Einheitspreis abgegolten. einschl. Herstellung von Gauben u. Wechsel inkl. aller Neben- und Anpassarbeiten. Ebenfalls mi einzukalkulieren ist die Sperrpappe als Trennung Holz zu Stahlbeton Befestigungsuntergrund:  Stahlbeton
02.__.0005
Konstruktionsvollholz aufstellen / verlegen
840.00
m
02.__.0006 BSH - Brettschichtenholz aufstellen / verlegen Abbund wie vor, jedoch BSH - Brettschichtenholz GL24h/ GL28h Querschnitte siehe Vorposition (Lieferung BSH)
02.__.0006
BSH - Brettschichtenholz aufstellen / verlegen
25.00
m
02.__.0007 Zulage für KLeineisenzeug und Verbindungsmittel Sämtliche Kleineisen, Stahlbauteile, Bolzen, Schraub- verbindungen, Anker usw.  liefern und gemäß statischen Vorgaben montieren. Verzinkung als Rostschutz ,  Einbauteile zur Befestigung von Hölzern am Rohbau sind der Rohbaufirma in ausreichender Anzahl rechtzeitig frei Baustelle zu liefern.
02.__.0007
Zulage für KLeineisenzeug und Verbindungsmittel
L
1.00
psch
02.__.0008 Windrispenband 1,5 x 40 mm Windrispenband aus feuerverzinktem Stahllochblech zur Aussteifung der Dachkonstruktion inkl. der Verankerung im Randbereich liefern und fachgerecht einbauen gem. Statik Abmaße: 1,5 x 40 mm
02.__.0008
Windrispenband 1,5 x 40 mm
60.00
m
02.__.0009 Rauhspundscheibe auf Kehlbalkenlage / Abstellräumen Fußbodenfläche Rauhspundschalung auf der Kehlbalkenlage bestehend aus 24 mm liefern und konstruktiv als Scheibe ausbilden.
02.__.0009
Rauhspundscheibe auf Kehlbalkenlage / Abstellräumen
190.00
02.__.0010 Mauerkronenabschluß, b = ca. 30 cm Mineralfaserdämmplatten DIN 4102 Teil 4, b=  ca. 30 cm in zum füllen der Luftzwischenräume über den Mauerkronen im Bereich der Konterlattung, Dachlattung und Sparrenfreiräumen. Lage: Trennwand und Giebelwand
02.__.0010
Mauerkronenabschluß, b = ca. 30 cm
60.00
m
02.__.0011 Unterspannbahn Unterspannbahn als hochdiffusionsoffene Schutzbahn, die sowohl dampfdurchlässig und auch wind- sowie wasserdicht ist, wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke Sd < 0,03 m,in abgeklebter Form , Delta Max Plus o.glw. liefern. Die Anschlüsse im First-, Grat- und Traufbereich sowie im Bereich von Dachflächenfenstern sind besonders sorgfältig auszuführen. Angebotenes Fabrikat / Typ:
02.__.0011
Unterspannbahn
293.00
02.__.0012 Zulage für die Konterlattung Konterlattung als Zulage zu der Unterspannbahn, mpr. Konterlattung  24/48  mm, liefern. und fachgerecht und nach Vorschrift auf die Dachfläche aufbringen. Angebotenes Fabrikat / Typ:
02.__.0012
Zulage für die Konterlattung
293.00
02.__.0013 Dachlatten Dachlatten für Glattdachziegel wie Fabrikat Braas Tegalit oder ähnlich, 40/60 mm, impr., liefern, fachgerecht und nach Vorschrift auf die Dachfläche aufbringen. Die Anschlüsse im First-, Grat- und Traufbereich sowie im Bereich von Dachflächenfenstern sind besonders sorgfältig auszuführen. Angebotenes Fabrikat / Typ:
02.__.0013
Dachlatten
293.00
02.__.0014 Firstlattung als Zulage Firstlattung als Zulage für einen Trockenfirst- und grat, liefern und einbauen..
02.__.0014
Firstlattung als Zulage
25.00
m
02.__.0015 Trauf-/ Keilbohle als Zulage Trauf-/ Keilbohle als Zulage zur Dachkonstruktion, trapezförmige Traufbohle aus Nadelholz , impräg. liefern und an der Traufe durchgehend montieren.
02.__.0015
Trauf-/ Keilbohle als Zulage
50.00
m
02.__.0016 Traufe Stirnbrett Traufe Stirnbrett gem. Zeichnung liefern und fix  und fertiger  Arbeit herstellen. Herstellung des Dachrandabschlusses/ Traufe mit HPL-Fassadenplatten einschl. Holz-UK zur Befestigung u. Schaffung eines Höhenausgleichs - Ansichtsbreite: ca. 250 mm - Farbton anthrazit nach Wahl des AG´s
02.__.0016
Traufe Stirnbrett
50.00
m
02.__.0017 Zulage Lüftungsprofil Lieferung und Einbau einesTrauflüftungselement zur Abdeckung und Lüftung von Öffnungen an der Traufe und an anderen Dachanschlüssen; Lüftungsquerschnitt > 200 cm²/m, Farbton anthrazit, Fabrikat: Braas-Aero Traufelement o. glw.
02.__.0017
Zulage Lüftungsprofil
50.00
m
02.__.0018 Dachrandabschluss Ortgang Herstellung des Dachrandabschlusses/ Ortgang mit HPL-Fassadenplatten - Stirnvkleidung mit einer HPL Fassadenplatte, anthrazit nach Wahl des AG´s, d = 8 mm einschl. Holz-UK bestehend aus Ortgangbrett 240x24 mm und Traglatten 40x60 mm, schlagregendichte Hinterlegung der Stoßfugen mit EPDM-Streifen Einbauort: Dachrandabschluss/ Ortgang
02.__.0018
Dachrandabschluss Ortgang
34.00
m
Abstellräume auf den Dachterrassen Abstellräume auf den Dachterrassen Nachfolgende Positionen beinhalten die Massen von 4 Abstellräumen, Abmessungen je Abstellraum 2,18 x 1,60 m
Abstellräume auf den Dachterrassen
02.__.0019 Außenwandverkleidung der Abstellräume auf den Dachterrassen Außenwandverkleidung mit Deckelschalung aus Glattkantbrettern, 21x145 mm Douglasie, einschl.einer abgeklebten Unterspannbahn, Delta Max Plus o.glw. und Unterkonstruktion liefern und VA-Schrauben verdeckt befestigen´, einschl Zuschnitte Bohrungen, Ausklinkungen und Eckausbildungen, Schrägschnitte dem Dachverlauf / Tropfkante.
02.__.0019
Außenwandverkleidung der Abstellräume auf den Dachterrassen
48.70
02.__.0020 Innenwandverkleidung der Abstellräume auf den Dachterrassen Innenwandverkleidung mit OSB, 18 mm, imprägnierte OSB-Platten liefern und in geschraubter Ausführung montieren
02.__.0020
Innenwandverkleidung der Abstellräume auf den Dachterrassen
59.60
02.__.0021 Abstellraumtüren Türen für die vorgenannten Abstellräume. Abmessungen : Breite : ‘885 ‘ mm Höhe : ‘2010 ‘ mm Bekleidung der Sichtseite mit einer HPL Platte, 8mm. Tragrahmen aus 80x 80 mm Brettschichtholz  mit gefasten Sichtkanten. Beplankung innen aus OSB Einbau in Holz-Rahmenkonstruktion, mit geeigneten Drehtürbeschlägen und -aufhängungen. PZ-Schloß mit Rosettenbefestigung vorgerichtet, links und rechts anschlagend. Beschläge : Drückergarnitur mit Rosetten
02.__.0021
Abstellraumtüren
4.00
St
05 Abstellräume Außenanlagen Haus 1 - 3
05
Abstellräume Außenanlagen Haus 1 - 3
Abstellräume im Außenanlagenbereich Abstellräume im Außenanlagenbereich Nachfolgende Positionen beinhalten die Massen von 3 Abstellräumen, Abmessungen je Abstellraum 10,63 x 2,70 m
Abstellräume im Außenanlagenbereich
05.__.0001 Konstruktionsvollholz NH C 24 liefern. KVH nSI von Konstruktionsvollholz für den nicht sichtbaren Bereich gemäß den Vereinbarungen der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz als Bauschnittholz für Zimmerarbeiten. als Listenholz nach Statik im Abbund für Zimmererarbeiten der Dachkonstruktionen für ein Abstellräume im Aussenbereich, Flachgeneigtes Dach liefern und abladen. Konstruktionsteile: (Sparren, Schwelle, Holzstüzen, Balken) Festigkeit:C24/ S10 TS gem. Statik Holzart: Nadelholz Holzfeuchte: U-mittel 15%, +/- 3% Norm: DIN EN 15497/keilgezinktes KVH Oberfläche: egalisiert, Kanten gefast Folgende Leistungen sind durch den AN zu erbringen: Erstellung Aufmaß und Werkplanung, Abbund, Abstellräume im Außenbereich
05.__.0001
Konstruktionsvollholz NH C 24 liefern.
12.50
05.__.0002 Konstruktionsvollholz abbinden Abbinden von Konstruktionsvollholz NH C 24 incl. aller Anschlüsse und Auswechslungen und Bohrungen gemäß statischen Angaben. einschl. aller Neben- und Anpassarbeiten.
05.__.0002
Konstruktionsvollholz abbinden
800.00
m
05.__.0003 Konstruktionsvollholz aufstellen / verlegen Aufstellen / Verlegen von Konstruktionsvollholz NH C 24 incl. aller Anschlüsse und Auswechslungen, Bohrungen sowie Kleineisenteile,  gemäß statischen Angaben. Die Leistung versteht sich als Komplettleistung einschl. Befestigung der Holzteile untereinander und Befestigung auf vorhandene Betonkonstruktion. Eine Vergütung weiterer Verbindungsteile erfolgt nicht, diese sind mit dem Einheitspreis abgegolten. einschl. Herstellung von Gauben u. Wechsel inkl. aller Neben- und Anpassarbeiten. Ebenfalls mi einzukalkulieren ist die Sperrpappe als Trennung Holz zu Stahlbeton Befestigungsuntergrund:  Stahlbeton
05.__.0003
Konstruktionsvollholz aufstellen / verlegen
800.00
m
05.__.0004 Zulage für KLeineisenzeug und Verbindungsmittel Sämtliche Kleineisen, Stahlbauteile, Bolzen, Schraub- verbindungen, Anker usw.  liefern und gemäß statischen Vorgaben montieren. Verzinkung als Rostschutz, Einbauteile zur Befestigung von Hölzern am Rohbau sind der Rohbaufirma in ausreichender Anzahl rechtzeitig frei Baustelle zu liefern.
05.__.0004
Zulage für KLeineisenzeug und Verbindungsmittel
L
1.00
psch
05.__.0005 Außenwandverkleidung der Abstellräume Außenwandverkleidung mit Deckelschalung aus Glattkantbrettern, 21x145 mm Douglasie, einschl.einer abgeklebten Unterspannbahn, Delta Max Plus o.glw. und Unterkonstruktion liefern und VA-Schrauben verdeckt befestigen´, einschl Zuschnitte Bohrungen, Ausklinkungen und Eckausbildungen, Schrägschnitte dem Dachverlauf / Tropfkante.
05.__.0005
Außenwandverkleidung der Abstellräume
199.95
05.__.0006 Rauhspundscheibe auf Abstellräumen Rauhspundschalung auf der Balkenlage bestehend aus 24 mm liefern und konstruktiv als Scheibe ausbilden.
05.__.0006
Rauhspundscheibe auf Abstellräumen
90.00
05.__.0007 Innenwandverkleidung der Abstellräume Innenwandverkleidung mit OSB, 18 mm, imprägnierte OSB-Platten liefern und in geschraubter Ausführung montieren
05.__.0007
Innenwandverkleidung der Abstellräume
445.00
05.__.0008 Abstellraumtüren Türen für die vorgenannten Abstellräume. Abmessungen : Breite : ‘885 ‘ mm Höhe : ‘2010 ‘ mm Bekleidung der Sichtseite mit einer HPL Platte, 8mm. Tragrahmen aus 80x 80 mm Brettschichtholz  mit gefasten Sichtkanten. Beplankung innen aus OSB Einbau in Holz-Rahmenkonstruktion, mit geeigneten Drehtürbeschlägen und -aufhängungen. PZ-Schloß mit Rosettenbefestigung vorgerichtet, links und rechts anschlagend. Beschläge : Drückergarnitur mit Rosetten
05.__.0008
Abstellraumtüren
24.00
St
06 Fahrrad-Abstellräume Außenanlagen Haus 1 - 4
06
Fahrrad-Abstellräume Außenanlagen Haus 1 - 4
Fahrrad Abstellräume im Außenanlagenbereich Fahrrad-Abstellräume im Außenanlagenbereich Nachfolgende Positionen beinhalten die Massen von 4 Abstellräumen, Abmessungen je Abstellraum 6,50 x 2,50 m
Fahrrad Abstellräume im Außenanlagenbereich
06.__.0001 Konstruktionsvollholz NH C 24 liefern KVH nSI von Konstruktionsvollholz für den nicht sichtbaren Bereich gemäß den Vereinbarungen der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz als Bauschnittholz für Zimmerarbeiten. als Listenholz nach Statik im Abbund für Zimmererarbeiten der Dachkonstruktionen für ein Abstellräume im Aussenbereich, Flachgeneigtes Dach liefern und abladen. Konstruktionsteile: (Sparren, Schwelle, Holzstüzen, Balken) Festigkeit:C24/ S10 TS gem. Statik Holzart: Nadelholz Holzfeuchte: U-mittel 15%, +/- 3% Norm: DIN EN 15497/keilgezinktes KVH Oberfläche: egalisiert, Kanten gefast Folgende Leistungen sind durch den AN zu erbringen: Erstellung Aufmaß und Werkplanung, Abbund, Abstellräume im Außenbereich
06.__.0001
Konstruktionsvollholz NH C 24 liefern
9.00
06.__.0002 Konstruktionsvollholz abbinden Abbinden von Konstruktionsvollholz NH C 24 incl. aller Anschlüsse und Auswechslungen und Bohrungen gemäß statischen Angaben. einschl. aller Neben- und Anpassarbeiten.
06.__.0002
Konstruktionsvollholz abbinden
470.00
m
06.__.0003 Konstruktionsvollholz aufstellen / verlegen Aufstellen / Verlegen von Konstruktionsvollholz NH C 24 incl. aller Anschlüsse und Auswechslungen, Bohrungen sowie Kleineisenteile,  gemäß statischen Angaben. Die Leistung versteht sich als Komplettleistung einschl. Befestigung der Holzteile untereinander und Befestigung auf vorhandene Betonkonstruktion. Eine Vergütung weiterer Verbindungsteile erfolgt nicht, diese sind mit dem Einheitspreis abgegolten. einschl. Herstellung von Gauben u. Wechsel inkl. aller Neben- und Anpassarbeiten. Ebenfalls mi einzukalkulieren ist die Sperrpappe als Trennung Holz zu Stahlbeton Befestigungsuntergrund:  Stahlbeton
06.__.0003
Konstruktionsvollholz aufstellen / verlegen
470.00
m
06.__.0004 Zulage für KLeineisenzeug und Verbindungsmittel Sämtliche Kleineisen, Stahlbauteile, Bolzen, Schraub- verbindungen, Anker usw.  liefern und gemäß statischen Vorgaben montieren. Verzinkung als Rostschutz ,  Einbauteile zur Befestigung von Hölzern am Rohbau sind der Rohbaufirma in ausreichender Anzahl rechtzeitig frei Baustelle zu liefern.
06.__.0004
Zulage für KLeineisenzeug und Verbindungsmittel
L
1.00
psch
06.__.0005 Außenwandverkleidung der Abstellräume Außenwandverkleidung mit Deckelschalung aus Glattkantbrettern, 21x145 mm Douglasie, einschl.einer abgeklebten Unterspannbahn, Delta Max Plus o.glw. und Unterkonstruktion liefern und VA-Schrauben verdeckt befestigen´, einschl Zuschnitte Bohrungen, Ausklinkungen und Eckausbildungen, Schrägschnitte dem Dachverlauf / Tropfkante.
06.__.0005
Außenwandverkleidung der Abstellräume
125.40
06.__.0006 Rauhspundscheibe auf Abstellräumen Rauhspundschalung auf der Balkenlage bestehend aus 24 mm liefern und konstruktiv als Scheibe ausbilden.
06.__.0006
Rauhspundscheibe auf Abstellräumen
65.00
06.__.0007 Außen-Schiebetürelement 2015 / 2600 mm, Rohrrahmen Schiebetürelement mit HPL-Platten Verkleidung analog der Außenverkleidung, als Zugang zum Fahrradraum, Kaltbereich, Rohbauöffnung Breite: ca.‘2015 mm, Höhe: ca. ‘2600‘mm, Schiebetür, einflügelig, mit Laufschiene und Führungselement, vor der Wand freilaufend, liefern und montieren, einschl. aller erforderlichen Befestigungs-, Abdichtungs- und Nebenarbeiten
06.__.0007
Außen-Schiebetürelement 2015 / 2600 mm,
12.00
St
07 Mülleinhausungen Außenanlagen Haus 1 - 4
07
Mülleinhausungen Außenanlagen Haus 1 - 4
Mülleinhausungen im Außenanlagenbereich Mülleinhausungen im Außenanlagenbereich Nachfolgende Positionen beinhalten die Massen von 4 Müllboxen, Abmessungen je Abstellraum 3,50 x 1,50 m
Mülleinhausungen im Außenanlagenbereich
07.__.0001 Konstruktionsvollholz NH C 24 liefern KVH nSI von Konstruktionsvollholz für den nicht sichtbaren Bereich gemäß den Vereinbarungen der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz als Bauschnittholz für Zimmerarbeiten. als Listenholz nach Statik im Abbund für Zimmererarbeiten liefern und abladen. Festigkeit:C24/ S10 TS gem. Statik Holzart: Nadelholz Holzfeuchte: U-mittel 15%, +/- 3% Norm: DIN EN 15497/keilgezinktes KVH Oberfläche: egalisiert, Kanten gefast
07.__.0001
Konstruktionsvollholz NH C 24 liefern
1.16
07.__.0002 Konstruktionsvollholz abbinden Abbinden von Konstruktionsvollholz NH C 24
07.__.0002
Konstruktionsvollholz abbinden
116.00
m
07.__.0003 Konstruktionsvollholz aufstellen / verlegen Aufstellen / Verlegen von Konstruktionsvollholz NH C 24 incl. aller Anschlüsse und Auswechslungen, Bohrungen sowie Kleineisenteile,  gemäß statischen Angaben.
07.__.0003
Konstruktionsvollholz aufstellen / verlegen
116.00
m
07.__.0004 Zulage für KLeineisenzeug und Verbindungsmittel Sämtliche Kleineisen, Stahlbauteile, Bolzen, Schraub- verbindungen, Anker usw.  liefern und gemäß statischen Vorgaben montieren. Verzinkung als Rostschutz ,  Einbauteile zur Befestigung von Hölzern am Rohbau sind der Rohbaufirma in ausreichender Anzahl rechtzeitig frei Baustelle zu liefern.
07.__.0004
Zulage für KLeineisenzeug und Verbindungsmittel
L
1.00
psch
07.__.0005 Außenwandverkleidung Außenwandverkleidung mit Deckelschalung aus Glattkantbrettern, 21x145 mm Douglasie, einschl.einer abgeklebten Unterspannbahn, Delta Max Plus o.glw. und Unterkonstruktion liefern und VA-Schrauben verdeckt befestigen´, einschl Zuschnitte Bohrungen, Ausklinkungen und Eckausbildungen, Schrägschnitte dem Dachverlauf / Tropfkante.
07.__.0005
Außenwandverkleidung
51.00