04 WASSERVERSORGUNG
04.02 ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
05 ROHRLEITUNGSBAU
Hinweis Wasserversorgung / Rohrleitung Die Wasserleitungen sind zu reinigen, zu desinfizieren und der einwandfreie Zustand mittels Druck- und Trinkwasserprobe nachzuweisen.
Die Kosten hierfür sind in den Rohrpreis einzurechnen.
Hierbei auftretende Mängel sind vom AN unmittelbar und auf dessen Kosten zu sanieren und der ordnungsgemäße Zustand nach Angabe des AG unentgeltlich nachzuweisen.
Hausanschlussleitungen die gekuppelt worden sind, sind ebenfalls vorschriftsmäßig zu spülen.
Ggf. anfallende Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Bei der Leitungsanbindung am Bestand ist zwingend
darauf zu achten, dass verwendete Einbauteile vor
Montage desinfiziert werden, um Schmutzeintrag ins
bestehende Rohrleitungssystem entgegen zu wirken.
Alle Rohrverbindungen müssen zugsicher ausgeführt werden.
Die hierzu notwendigen Einbauteile (auch Stützbüchsen) sind in den entsprechenden
Positionen zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Rohrschnitte innerhalb der Neubaustrecke werden nicht gesondert vergütet.
Die Verlegung der Wasserleitung ist abschnittsweise auszuführen. Hieraus ggf. entstehende Mehraufwendungen wie erhöhte Anfahrkosten u. ä. sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Durchführung der Wasserversorgung erfolgt ausschließlich in Abstimmung
mit dem Auftraggeber (Wassermeister).
ALLE BAUTEILE VERSTEHEN SICH EINSCHLIESSLICH LIEFERUNG UND BETRIEBSFERTIGER MONTAGE.
Hinweis Wasserversorgung / Rohrleitung
05.01 BESTANDSANBINDUNGEN
05.02 ROHRLEITUNG
05.03 FORMSTÜCKE
05.04 NOTVERSORGUNG/SONSTIGES