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ANLAGEN/PLANLISTE Einleitung - Projekt BT24 (Gerüstleistungen)
Dieses Leistungsverzeichnis umfasst die Leistungen zur Bereitstellung, Montage, Anpassung und Demontage von Gerüsten im Rahmen der Fassadensanierung des Gebäudes Heiligendammer Straße 40, 14199 Berlin.
Leistungsumfang ist die Lieferung und Montage von Fassadengerüsten, einschließlich notwendiger Sicherheitsmaßnahmen, Zugangs- und Absturzsicherungen sowie erforderlicher Verankerungen. Ebenfalls enthalten sind Schutzmaßnahmen für Passantenbereiche und der vollständige Rückbau nach Abschluss der Arbeiten.
Der Auftragnehmer hat vor Ausführung der Arbeiten sämtliche erforderlichen Qualifikations- und Sachkundenachweise vorzulegen und die gesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften einzuhalten. Alle ausgeführten Leistungen sind vollständig zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
LAGEPLAN UND BAUSTELLENEINRICHTUNGSPLAN:
A_BWV_BT24_LP-HB-Lageplan
ANLAGEN/PLANLISTE
ANGABEN ZUR BAUSTELLE GRUNDSTÜCK
Lage der Baustelle
Das Bauvorhaben befindet sich in der Heiligendammer Straße 40, 14199 Berlin, Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.
Gegenstand der Maßnahme ist die energetische Sanierung des Mehrfamilienhauses (Fassade, Dach) im bewohnten Zustand.
Auf besondere Rücksichtnahme gegenüber den Mietern ist zu achten. Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Einschränkungen der Zugänglichkeit sind auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Rettungswege sowie Zugänge zu Hauseingängen, Keller- und Nebenräumen sind jederzeit freizuhalten.
Zufahrten, Lager- und Arbeitsflächen sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten sowie den Vorgaben der Bauleitung einzurichten, zu unterhalten und nach Abschluss der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Alle Flächen sind während der Bauzeit ordnungsgemäß zu sichern und sauber zu halten.
ANGABEN ZUR BAUSTELLE
ERLÄUTERUNGSBERICHT ENTWURFSKONZEPT
Das Sanierungskonzept verfolgt das Ziel, das Mehrfamilienhaus in der Heiligendammer Straße 40,
14199 Berlin, energetisch, technisch und gestalterisch umfassend zu modernisieren und langfristig instand zu setzen.
Schwerpunkt der Maßnahme ist die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Anforderungen sowie der angestrebten Effizienzhausklasse EH 70. Die bestehende Gebäudestruktur bleibt grundsätzlich erhalten.
Die geplanten Maßnahmen umfassen insbesondere:
- Energetische Sanierung der Fassade mittels Wärmedämmverbundsystem (WDVS) einschließlich der teilweisen Begrünung der Hoffassade durch ein vertikales Seilsystem,
- Austausch sämtlicher Fenster sowie der Haustüranlage einschließlich Klingelanlage und Briefkastenanlage,
- Sanierung und Dämmung der Dachflächen (Schräg- und Flachdachbereiche)
- Strangsanierung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) in den Bereichen Frisch- und Abwasser, Heizung und Elektro,
- Erneuerung der Bäder im Zuge der Strangsanierung
- Kellerdeckendämmung sowie Herstellung neuer Kellerverschläge
- Maßnahmen zum Brandschutz, einschließlich brandschutztechnischer Ertüchtigungen im Gebäude
- Verbesserung des Schallschutzes durch neue Fensterelemente
- Schadstoffsanierung gemäß vorliegendem Schadstoffkonzept
Die Fassadengestaltung erfolgt gemäß abgestimmtem Farb- und Materialkonzept unter Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Rahmenbedingungen im Umfeld.
GEBÄUDEBESTAND
Bei dem Objekt handelt es sich um ein unterkellertes Mehrfamilienhaus aus dem Baujahr 1975 mit insgesamt
18 Wohneinheiten.
Die wesentlichen Gebäudedaten:
Gebäudetyp: Mehrfamilienhaus
Bauweise: Massivbauweise
Geschosse: mehrere Vollgeschosse zzgl. Dachbereich
Dachform: Schrägdach mit Teilflächen als Flachdach
Nutzfläche: ca. 1.731 m²
Gebäude ist vollständig unterkellert
Das Tragwerk besteht aus einer massiven Baukonstruktion mit tragenden Außen- und Innenwänden sowie Stahlbetondecken.
Die Außenwände entsprechen dem bauzeittypischen Standard der 1970er Jahre und weisen eine unzureichende Wärmedämmung auf. Die Fassade ist verputzt.
Eine Dämmung im Sockelbereich ist nicht Bestandteil der geplanten Maßnahme es erfolgt eine Abdichtung.
Das Dach ist als geneigtes Dach mit Teilbereichen als Flachdach ausgebildet. Die vorhandene Dachkonstruktion wird im Rahmen der Sanierung energetisch ertüchtigt und hinsichtlich Holzschutz und Statik überprüft.
Die Fensteranlagen entsprechen überwiegend dem Bestand und erfüllen nicht die heutigen energetischen Anforderungen.
ERLÄUTERUNGSBERICHT
ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG ERSCHWERNISSE WÄHREND DER AUSFÜHRUNG (Gewerk Gerüst)
Das Gebäude Heiligendammer Straße 40, 14199 Berlin, bleibt während der gesamten Bauzeit bewohnt.
Hieraus ergeben sich besondere Anforderungen an die Planung, Herstellung und Vorhaltung der Gerüstkonstruktion.
Zugänge zu Hauseingängen, Rettungswegen, Kellerzugängen sowie notwendigen Außenbereichen sind jederzeit uneingeschränkt und verkehrssicher zu gewährleisten.
Die Gerüststellung hat so zu erfolgen, dass:
- Hauseingänge dauerhaft nutzbar bleiben,
- Rettungswege nicht eingeschränkt werden,
- Durchgangsbreiten gemäß geltenden Vorschriften eingehalten werden,
- Stolper-, Absturz- und Herabfallgefahren ausgeschlossen sind.
- Belastungen der Bewohner durch Lärm, Staub und Schmutz sind auf das technisch unvermeidbare Mindestmaß zu reduzieren.
ARBEITSZEITEN / IMMISSIONSSCHUTZ
Gerüstbauarbeiten sind grundsätzlich auf werktägliche Tageszeiten zu beschränken.
Die Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der AVV Baulärm sind einzuhalten.
Geräuschintensive Arbeiten (z. B. Bohren für Gerüstverankerungen, Verdübelungen) sind ausschließlich innerhalb der zulässigen Tageszeiten auszuführen.
Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorgaben.
VERKEHRSSICHERUNG
Die Gerüstanlage ist gemäß DIN EN 12811 sowie den einschlägigen DGUV-Vorschriften standsicher und verkehrssicher herzustellen.
ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
01 Gerüst
01
Gerüst
01.__.0001 Gerüstplanung Erstellung der vollständigen, objektspezifischen Gerüstplanung für das Fassadengerüst.
Die Gerüstplanung ist unter Berücksichtigung der Gebäudegeometrie, Attikahöhen, Dachform, Zugangsbereiche, Rettungswege sowie der Nutzung im bewohnten Bestand auszuführen und dient als Grundlage für die sichere und fachgerechte Ausführung der Gerüstarbeiten.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
- das Aufmaß der Fassadenbereiche,
- die Festlegung der Gerüstgeometrie einschließlich erforderlicher Arbeitslagen,
- die Planung der Gerüstzugänge in Form von Leitern und/oder Treppentürmen,
- die Berücksichtigung von Eingängen, Durchgängen und Verkehrsflächen,
- die Abstimmung der Gerüstplanung mit angrenzenden Bauleistungen, insbesondere Dach-, Rückbau-, Neubau- und Absturzsicherungsarbeiten,
- die Erstellung der erforderlichen Gerüstpläne als Ausführungsgrundlage,
- die Abstimmung der Planung mit der Bauleitung sowie gegebenenfalls mit beteiligten Prüfstellen.
- Sämtliche für die Gerüstplanung erforderlichen Abstimmungen und Nebenleistungen sind in der Position enthalten.
01.__.0001
Gerüstplanung
1.00
Psch
01.__.0002 Gerüststatik Erstellung einer objektspezifischen statischen Berechnung für das Fassadengerüst gemäß DIN EN 12811 sowie den geltenden Unfallverhütungsvorschriften.
Die statische Berechnung ist auf das jeweilige Bauvorhaben abzustimmen und hat insbesondere folgende Einwirkungen und Randbedingungen zu berücksichtigen:
- Gerüstlasten aus Eigengewicht, Nutzlasten und Windlasten,
- Verankerungskräfte sowie Art und Anordnung der Befestigungsmittel,
- besondere Randbedingungen aufgrund des bewohnten Bestands,
- die vorgesehene Vorhaltezeit des Gerüstes von 6 Monaten.
- Die prüffähige statische Berechnung ist vor Ausführung der Gerüstarbeiten der Bauleitung vorzulegen.
- Sämtliche für die Erstellung erforderlichen Abstimmungen und Nachweise sind Bestandteil dieser Position.
01.__.0002
Gerüststatik
1.00
Psch
01.__.0003 Fassadengerüst Hofseite BA1 Fassadengerüst LK 3, Breitenklasse W09
Ausführung gemäß den geltenden Regelwerken, insbesondere:
DIN EN 12811
DIN 4420
DGUV Vorschriften und Regeln
VOB Teil C, ATV DIN 18299 und ATV DIN 1845
1RBS 2121 Teil 1
Liefern, montieren und demontieren eines Fassadengerüstes
Lastklasse: LK 3
Breitenklasse: W09
Nutzlast: 2,0 kN/m²
Die Leistung umfasst insbesondere:
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
Anfertigung, Lieferung, Montage und Demontage des Fassadengerüstes
Wartung, Kontrolle und erforderliche Anpassungen während der Nutzungsdauer
Transport, Zwischenlagerung und Sicherung
Alle Nebenleistungen für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb des Gerüstes
Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Gebäudeeingänge und Verkehrsflächen sind besonders zu sichern.
01.__.0003
Fassadengerüst Hofseite BA1
420.00
m²
01.__.0004 Fassadengerüst BA1-Vorhalung Zusätzliche Vorhaltung Fassadengerüst
Zusätzliche Vorhaltung des Fassadengerüstes über die enthaltene Vorhaltezeit von 4 Wochen hinaus.
Die zusätzliche Vorhaltung umfasst weiterhin:
Sicherstellung der Standsicherheit
Regelmäßige Kontrolle und Wartung
Erforderliche Anpassungen infolge des Bauablaufs
Ein Anspruch auf Mehrvergütung aufgrund bauablaufbedingter Anpassungen innerhalb des Bauabschnitts 1 besteht nicht.
01.__.0004
Fassadengerüst BA1-Vorhalung
420.00
m²Wo
01.__.0005 Fassadengerüst Straßenseite BA2 Fassadengerüst LK 3, Breitenklasse W09
Ausführung gemäß den geltenden Regelwerken, insbesondere:
DIN EN 12811
DIN 4420
DGUV Vorschriften und Regeln
VOB Teil C, ATV DIN 18299 und ATV DIN 1845
1RBS 2121 Teil 1
Liefern, montieren und demontieren eines Fassadengerüstes
Lastklasse: LK 3
Breitenklasse: W09
Nutzlast: 2,0 kN/m²
Die Leistung umfasst insbesondere:
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
Anfertigung, Lieferung, Montage und Demontage des Fassadengerüstes
Wartung, Kontrolle und erforderliche Anpassungen während der Nutzungsdauer
Transport, Zwischenlagerung und Sicherung
Alle Nebenleistungen für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb des Gerüstes
Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Gebäudeeingänge und Verkehrsflächen sind besonders zu sichern.
01.__.0005
Fassadengerüst Straßenseite BA2
880.00
m²
01.__.0006 Fassadengerüst BA2-Vorhalung Zusätzliche Vorhaltung Fassadengerüst
Vorhaltung des Fassadengerüstes Vorhaltezeit von 4 Wochen.
Die zusätzliche Vorhaltung umfasst weiterhin:
Sicherstellung der Standsicherheit
Regelmäßige Kontrolle und Wartung
Erforderliche Anpassungen infolge des Bauablaufs
Ein Anspruch auf Mehrvergütung aufgrund bauablaufbedingter Anpassungen innerhalb des Bauabschnitts 1 besteht nicht.
01.__.0006
Fassadengerüst BA2-Vorhalung
880.00
m²Wo
01.__.0007 Gerüstverbreiterung BA1 Gerüstverbreiterung mit Konsole
um 35 cm gem. DIN 4420-01
Inkl. Montage und Demontage
01.__.0007
Gerüstverbreiterung BA1
200.00
m
01.__.0008 Gerüstverbreiterung BA1- Vorhaltung
01.__.0008
Gerüstverbreiterung BA1- Vorhaltung
200.00
mWo
01.__.0009 Gerüstverbreiterung BA2
01.__.0009
Gerüstverbreiterung BA2
400.00
m
01.__.0010 Gerrüstverbreiterung BA2 - Vorhaltung
01.__.0010
Gerrüstverbreiterung BA2 - Vorhaltung
400.00
m
01.__.0011 Dachfanggerüst BA1 Ausbau des Standgerüstes zum Dachfanggerüst.
nach DIN 4420-1
inkl. Montage Demontage
01.__.0011
Dachfanggerüst BA1
23.00
m
01.__.0012 Dachfanggerüst BA1 - Vorhaltung Vorhaltung Dachfanggerüst
01.__.0012
Dachfanggerüst BA1 - Vorhaltung
23.00
mWo
01.__.0013 Dachfanggerüst BA2 Ausbau des Standgerüstes zum Dachfanggerüst.
nach DIN 4420-1
inkl. Montage Demontage
01.__.0013
Dachfanggerüst BA2
67.00
m
01.__.0014 Dachfanggerüst BA2 - Vorhaltung Vorhaltung Dachfanggerüst
01.__.0014
Dachfanggerüst BA2 - Vorhaltung
67.00
mWo
01.__.0015 Überbrückung bis 7,5 m Überbrückungen Eingänge Vordächer, Kellerabgänge, Lichtschächte im System des Standgerüstes als Gitterträgerkonstruktion.
Spannweite bis max. 7,5 m
01.__.0015
Überbrückung bis 7,5 m
6.00
Stk
01.__.0016 Vorhaltung Überbrückungen Gebrauchsüberlassung der vorbeschriebenen Gerüstträger bis 7,5 m über die in
der Grundposition angegebene Grundstandzeit hinaus.
Abrechnung nach m x Kalenderwochen.
01.__.0016
Vorhaltung Überbrückungen
6.50
mWo
01.__.0017 Übergang Steildach BA1 Übergang vom Fassadengerüst zum Steildach mit Absturzsicherung
Herstellen eines Übergangs zum Arbeitsbereich auf dem Steildach von ca. 1,00 m Breite einschl. seitlicher Absturzsicherung in Breite des Arbeitsbereiches.
Lieferung/Montage/Demontage
01.__.0017
Übergang Steildach BA1
8.00
m
01.__.0018 Übergang Steildach BA1 _ Vorhaltung Vorhaltung der Konstruktion
01.__.0018
Übergang Steildach BA1 _ Vorhaltung
16.00
mWo
01.__.0019 Übergang Steildach BA 2 Übergang vom Fassadengerüst zum Steildach mit Absturzsicherung - Dachfanggerüst
Herstellen eines Übergangs zum Arbeitsbereich auf dem Steildach von ca. 1,00 m Breite einschl. seitlicher Absturzsicherung in Breite des Arbeitsbereiches.
Lieferung/Montage/Demontage
01.__.0019
Übergang Steildach BA 2
8.00
m
01.__.0020 Übergang Steildach BA2 _ Vorhaltung Vorhaltung der Konstruktion
01.__.0020
Übergang Steildach BA2 _ Vorhaltung
8.00
mWo
01.__.0021 Treppenturm Ausführung gemäß den geltenden Regelwerken, insbesondere:
DIN EN 12811
DIN 4420
DGUV Vorschriften und Regeln
VOB Teil C, ATV DIN 18299 und ATV DIN 18451
TRBS 2121 Teil 1
Leistungsumfang umfasst insbesondere:
Treppenturm bis ca. 18 m Höhe als sicherer Zugang zu hochgelegenen Arbeitsbereichen, Dachflächen, inkl. Geländern, Belägen, Absturzsicherungen,
Montage, Demontage, Wartung und erforderliche Anpassungen während der Vorhaltezeit
Transport, Zwischenlagerung und Sicherung
Die genaue Lage, Höhe und Ausbildung der Treppen- und Aufzugstürme erfolgt gemäß Ausführungsplanung und in Abstimmung mit der Bauleitung.
01.__.0021
Treppenturm
2.00
Stk
01.__.0022 Treppenturm Vorhaltung Vorhaltung des Treppenturm über die vertraglich enthaltene Standzeit hinaus.
Abrechnung erfolgt je angefangene Woche der zusätzlichen Vorhaltung.
01.__.0022
Treppenturm Vorhaltung
2.00
StkW
01.__.0023 Fahrbares Gerüst Fahrbares Rollgerust Belastung bis 2kN/m²
für die Arebieten in der Durchfahrt,
UK Decke ca. 3,90 m
Gerüst ca. 2,5/2,0/2,0m, L/B/H
inkl Montage und Demontage
01.__.0023
Fahrbares Gerüst
1.00
Stk
01.__.0024 Fahrbares Gerüst Vorhaltung Vorhaltung Fahrbares Gerüst
über der Grundposition angegebene Grundstandzeit hinaus.
01.__.0024
Fahrbares Gerüst Vorhaltung
1.00
StlW
01.__.0025 Vordach durchbruchsicher, OSB-Platten Vordach über alle Hauseingang durchbruchsicher eindecken. Lieferung und Montage von OSB-Platten in geeigneter Stärke, fachgerecht verlegt, vollflächig und stabil auf tragfähiger Unterkonstruktion gelagert, einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel.
Incl. Rückbau nach Beendigung der Arbeiten.
01.__.0025
Vordach durchbruchsicher, OSB-Platten
6.50
m
01.__.0026 Gerüstplane Liefern, montieren und demontieren einer Gerüstplane am Fassadengerüst.
Ausführung als witterungsbeständige, reißfeste und schwer entflammbare Gerüstplane (mindestens Baustoffklasse B1 bzw. gemäß geltenden Vorschriften), einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel und Sicherungen.
Die Gerüstplane ist vollflächig und windsicher am Fassadengerüst zu befestigen. Erforderliche Überlappungen, Durchdringungen, Anpassungen an Gerüstverankerungen, Konsolen, Zugängen sowie an vorhandene Bauwerksvorsprünge sind einzukalkulieren.
- fachgerechte Montage einschließlich windsicherer Befestigung,
- Berücksichtigung von Zugängen, Rettungswegen und notwendigen Öffnungen,
- laufende Kontrolle und Instandhaltung während der Vorhaltezeit,
01.__.0026
Gerüstplane
O
500.00
m²
01.__.0027 Gerüstplane -Vorhaltung Zusätzliche Vorhaltung der Gerüstplane über die vertraglich enthaltene Standzeit hinaus.
Abrechnung erfolgt je angefangene Woche der zusätzlichen Vorhaltung.
01.__.0027
Gerüstplane -Vorhaltung
O
500.00
m²W
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNG Stundenlohnarbeiten sind nur zulässig, wenn sie vor Ausführung schriftlich durch die Bauleitung angeordnet wurden.
Die angebotenen Stundenverrechnungssätze umfassen sämtliche Kostenbestandteile, insbesondere:
Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn- und Gehaltsnebenkosten (z. B. Auslösungen, Wegegelder, Wegzeitentschädigungen, Fahrkostenerstattungen),
Sozialkosten einschließlich Sozialkassenbeiträge,
Allgemeine Geschäfts- und Gemeinkosten,
Gewinn.
Geschuldet ist jeweils die tatsächlich geleistete Arbeitszeit am Ausführungsort.
Nicht gesondert vergütet werden insbesondere:
An- und Abfahrtszeiten,
Fahrtkosten,
Auslösungen,
Pausen und andere Arbeitsunterbrechungen.
Die Abrechnung erfolgt stets nach der Lohngruppe, deren Qualifikation für die mit der Bauleitung abgestimmte Tätigkeit erforderlich ist.
Materialpreise sind anhand geeigneter Nachweise (z. B. Original-Einkaufsbelege unter Berücksichtigung von Rabatten und Nachlässen sowie ggf. Kleinmengenzuschlägen) nachzuweisen. Die Stoffpreise verstehen sich frei Verwendungsstelle.
Stundenzettel sind für jeden Kalendertag getrennt zu führen und vom Auftragnehmer bzw. dessen Bevollmächtigten zu unterschreiben. Sie sind der Bauleitung täglich, spätestens jedoch am Ende der Arbeitswoche, zur Prüfung und Anerkennung in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Nachträglich eingereichte Stundennachweise können nicht berücksichtigt werden.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNG
02.__.0001 Stundenlohnarbeiten, Vorarbeiter Stundenlohnarbeiten sind vorab mit dem AG/der BÜ abzustimmen unter Benennung der voraussichtlich benötigten Stundenanzahl für die geforderte Leistung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der eingereichten Stundenlohnzettel. Benötigtes Material wird nach tatsächlichem Verbrauch auf Nachweis vergütet. Stundenlohnarbeiten, welche ohne vorherige Abstimmung mit dem AG/BÜ durchgeführt werden sind nicht vergütungsfähig
Vorarbeiter
02.__.0001
Stundenlohnarbeiten, Vorarbeiter
O
1.00
h
02.__.0002 Stundenlohnarbeiten, Facharbeiter Stundenlohnarbeiten sind vorab mit dem AG/der BÜ abzustimmen unter Benennung der voraussichtlich benötigten Stundenanzahl für die geforderte Leistung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der eingereichten Stundenlohnzettel. Benötigtes Material wird nach tatsächlichem Verbrauch auf Nachweis vergütet. Stundenlohnarbeiten, welche ohne vorherige Abstimmung mit dem AG/BÜ durchgeführt werden sind nicht vergütungsfähig
Facharbeiter
02.__.0002
Stundenlohnarbeiten, Facharbeiter
O
1.00
h
02.__.0003 Stundenlohnarbeiten, Helfer Stundenlohnarbeiten sind vorab mit dem AG/der BÜ abzustimmen unter Benennung der voraussichtlich benötigten Stundenanzahl für die geforderte Leistung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der eingereichten Stundenlohnzettel. Benötigtes Material wird nach tatsächlichem Verbrauch auf Nachweis vergütet. Stundenlohnarbeiten, welche ohne vorherige Abstimmung mit dem AG/BÜ durchgeführt werden sind nicht vergütungsfähig
Helfer
02.__.0003
Stundenlohnarbeiten, Helfer
O
1.00
h